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Nr. 163

Schwerte(Ruhr), Montag, den 16. Juli 1934

Ein=Shreitreug fur diriegelennehmer

und für die Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer

Amtlich wird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident hat auf Vorschlag der Reichsregierung für alle Teil­nehmeram Weltkrieg ein Ehren­kreuz gestiftet. Die am 14. Juli im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Stif­tungsurkunde hat folgenden Wort­laut:

1.

Zur Erinnerung an die unvergänglichen Lei­stungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914 1918 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Witwen und El­tern Gefallener, an den Folgen von Verwun­dung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.

2.

Das Ehrenkreuz besteht aus Eisen. Das Ehrenkreuz für Frontkämpfer(Frontkämpfer­kreuz) trägt zwei Schwerter.

3.

Als Kriegsteilnehmer gilt jeder Reichsdeutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Ver­bündeten Kriegsdienste geleistet hat. Front­kämpfer ist jeder reichsdeutsche Kriegsteilnehmer, der bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hat.

4.

Das Ehrenkreuz wird am schwarz=weiß=roten Bande auf der linken Brust getragen.

5.

Das Ehrenkreuz wird auf Antrag verliehen. Dem Beliehenen wird ein Besitzzeugnis ausge­stellt.

6.

Personen, die wegen Landesverrats, Verrats militärischer Geheimnisse, Fahnenflucht oder Ezigheit vor dem Feinde bestraft sind, darf das Ehrentreuz nicht verliehen werden.

7.

Der Reichsminister des Innern oder die von ih bezeichneten Stellen verwahren die nament­li in Verzeichnisse der Ehrenkreuzinhaber.

8.

Stirbt der Inhaber eines Ehrenkreuzes, so ver­bleibt es seinen Angehörigen.

9.

Mit der Durchführung dieser Verordnung be­auftrage ich den Reichsminister des Innern.

Der Reichspräsident: gez. von Hindenburg

Der Reichskanzler: gez. Adolf Hitler

Den zugleich mit der Verordnung des Reichs­präsidenten im Reichsgesetzblatt veröffentlichten

Durchführungsbestimmungen

des Reichsministers des Innern ist folgendes zu entnehmen:

Es werden drei Arten von Ehrenkreuzen verliehen:

a) Das Ehrenkreuz für Frontkämpfer,

b) das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer,

c) das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern. Ein und dieselbe Person kann nur eins dieser

Kreuze erhalten.

Das Frontkämpferkreuz besteht aus broncege­töntem Eisen. Die Vorderseite trägt ein Mittel­schild mit den Jahreszahlen 1914/18 um die sich ein oben geöffneter Lorbeerkranz schlingt. Quer durch das Mittelschild gehen zwei schräg überein­ander stehende Schwerter.

Das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer ist von

gleicher Form und Farbe wie das Frontkämpfer­kreuz, ohne die beiden quer durch das Mittel­schild gehenden Schwerter. Anstelle des Lorbeer­kranzes trägt es einen oben geöffneten Eichen­laubkranz.

Das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern Ge­

fallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer hat die gleiche Form wie das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer und besteht aus matt lackiertem Eisen.

Das Frontkämpferkreuz und das Ehrenkreuz

für Kriegsteilnehmer wird an einem schwarzen, zweimal weiß und in der Mitte rot durchzogenem Bande, das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern an einem weißen, zweimal schwarz und in der Mitte rot durchzogenem Bande getragen.

Die Form des Ehrenkreuzes ist der seinerzeit für die Teilnehmer am Feldzuge 1870/71 gestif­teten Kriegsgedenkmünze entnommen. Das Band, an dem es getragen wird, ist das gleiche wie bei dieser. Die Tradition ist somit gewahrt.

Das Frontkämpferkreuz erhalten diejenigen reichsdeutschen Kriegsteilnehmer, die ausweislich der Eintragung in der Kriegsrangliste oder auf Seite der Verbündeten an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen haben.

Allen übrigen Kriegsteilnehmern wird das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer verliehen. Kriegsteilnehmer ist jeder Reichsdeutsche, der im Weltkrieg, in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1918, zur Wehrmacht eingezogen war. Dazu zählt auch das Personal der Freiwil­ligen Krankenpflege, des Freiwilligen Automo­bilkorps und des Freiwilligen Motorbootkorps, soweit es sich im Kriegsgebiet aufgehalten hat.

Die Eigenschaft als Witwe eines Kriegsteilneh­mers setzt voraus, daß die Ehe nicht nach dem 31. Dezember 1918 geschlossen ist. Eine spätere Wiederverheiratung der Witwe bleibt außer Be­tracht. Zu den Eltern gehören auch die Stief­und Adoptiveltern. Das Ehrenkreuz wird nur auf Antrag verliehen.

Der Antrag ist bis zum 31. März 1935 bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen

Ortspolizeibehörde zu stellen. Zur Antragstel­lung sind vorgeschriebene Vordrucke zu verwen­den. Der Tag, von dem ab die Vordrucke zur Ver­fügung stehen, wird in den einzelnen Bezirken öffentlich bekanntgegeben werden.

Vorher gestellte Anträge sind zwecklos und werden nicht erledigt. Nach dem 31. März 1935 können Anträge nur noch berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller den begründeten Nach­weis erbringt, daß ihm eine rechtzeitige Stellung des Antrages nicht möglich war.

Dem Antrage sind die im Besitz des Antrag­stellers befindlichen Beweisstücke beizufügen. Näheres darüber ist aus den Vordrucken ersicht­lich. Besitzt der Antragsteller keine Beweisstücke, so stellt er den Antrag ohne sie. Die Unterlagen werden alsdann von amtswegen besorgt. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleu­nigen, ist bestimmt, daß Beweisstücke, die sich im Besitze von Behörden, Verbänden, Betrieben, Arbeitsstellen, Vereinigungen und anderen Stel­len befinden, dem Antragsteller auf Wunsch aus­zuhändigen sind. Es wird darauf hingewirkt werden, daß diese Wünsche entgegenkommend und bereitwillig behandelt werden.

Den Kriegsteilnehmerverbänden, die über ein­schlägiges Material verfügen, bietet sich hier reiche Gelegenheit, ihren Mitgliedern die erforderlichen Beweisstücke an die Hand zu geben. Das Zentral­Nachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergrä­ber und das Reichsarchiv sowie deren Zweig­stellen dürfen dagegen von dem Antragsteller zur Beschaffung von Unterlagen nicht in Anspruch

genommen werden. Gesuche dieser Art bleiben ausnahmslos unbeantwortet.

Verleihungsbehörden sind in Städten mit dem Sitz einer staatlichen Polizeibehörde der Polizei­präsident oder Polizeidirektor, in den sonstigen kreisfreien Städten der(Ober=) Bürgermeister und in Kreisen(Bezirksämtern, Amtshauptmann­schaften, Oberämtern) der Landrat(Bezirksober­amtmann, Amtshauptmann, Kreisdirektor).

Die Verleihung des Ehrenkreuzes erfolgt im Namen des Reichspräsidenten. Die Entscheidung der Verleihungsbehörde kann nicht angefochten werden. Zu Unrecht verliehene Ehrenkreuze kön­nen vom Reichsminister des Innern oder der von ihm bestimmten Stellen aberkannt werden.

Für die im Saargebiet ansässigen Frontkämp­fer, Kriegsteilnehmer, Witwen und Eltern sind, soweit sie in den preußischen Kreisen wohnhaft sind, der Regierungspräsident in Trier, soweit sie in den bayerischen Bezirken wohnhaft sind, die Regierung der Pfalz in Speyer. und für die im Ausland wohnhaften Antragsberechtigten die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung Antragstelle und Verleihungsbehörde.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Durchführungsbestimmungen verwie­sen.

Reichspräsident und Reichsregierung statten mit der Stiftung des Ehrenkreuzes den Millionen Helden, die in dem größten aller Kriege zum Schutz und zur Verteidigung der Heimat in un­erschütterlicher Treue und ovferwilliger Todes­bereitschaft einer Welt von Feinden getrotzt ha­ben, den Dank des Vaterlandes ab und erwarten, daß die den Beliehenen zuteil werdende Aus­zeichnung Sinnbild und Ausdruck des Gelöbnisses aller Volksgenossen werden, daß wie im Weltkriege so in aller Zukunft über dem Schicksol des Ein­zelnen das Wohl des ewigen deutschen Volkes steht.

In allen Ländern starker Eindruck der Worte hitlers

In der Schweiz

machte die Rede Hitlers, wie von dort überein­stimmend gemeldet wird, starken Eindruck.

DieBaseler Nachrichten schreiben: Trotz allem, was in den letzten Wochen über den Reichskanzler mitgeteilt worden ist, zeigte er sich in vollem Besitz seiner Kraft trotz der furchtbaren Erkenntnis, daß er aus dem eigenen Lager bedroht war und auch trotz der unmittelbar vor seiner Rede aus London gekommenen Kunde, daß Italien die Wendung nach dem französischen Paktsystem vollzogen habe. Die Rede hatte einen viel mehr als bloß rhetorischen Charakter. Wer am Rundsunk zuhörte, gewann den Eindruck, dieser Mann glaubt an sein Führer­tum. Er fühlt sich nicht wie seine Feinde behaup­ten, als geschobenes Objekt mächtiger Schieber. Er verlor sich nicht in unnütze Detailvolemik, sondern konzentrierte sich auf das Wesentliche und Glaub­hafte.

*

Aus Brüssel, 14. Juli, wird gemeldet: Die große Rede des Führers bedeutet für die öffentliche Meinung

in ganz Belgien das politische Ereignis des Tages,

hinter dem alle anderen Geschehnisse, auch die Rede des englischen Außenministers im Unterhaus zu­rücktreten. In den Ueberschriften und Unterüber­schriften der Blätter werden die markantesten Stel­len der Rede unvoreingenommen hervorgehoben. Die Rede hat einen ungewöhnlich starken Eindruck hinterlassen.

Eine Meldung aus Amsterdam berichtet: Die große Reichstagsrede des Führers, der man auch

in Holland

in weiten Kreisen mit größter Spannung entgegen­sah und auf die in der Presse schon Tage vorher hingewiesen worden war, wurde von vielen Per­sonen versönlich abgehört und trotz vorübergehen­der atmosphärischer Störungen durchweg bervor­ragend verstanden. Sie hat in Kreisen des in Hol­land besonders zahlreichen Deutschtums einen

erschütternden und zugleich überwältigenden Eindruck

gemacht. Auch auf die holländischen Hörer hat die Rede eine starke Wirkung ausgeübt. Ziemlich einstimmig ist man der Auffassung, daß die offene Erklärung des Reichskanzlers über die Hinter­

gründe und Ursachen der Röhm=Revolte und über deren Unterdrückung von einer

außergewöhnlichen menschlichen Größe

zeugt und von einer so überzeugenden Logik und Eindringlichkeit war, daß sich auch dem, neuen Deutschland grundsätzlich ablehnend gegenüber­stehende Kreise ihrer geradezu einhämmernden Wucht nicht entziehen konnten. Sie wirkte ange­sichts des Wirrwarrs der sich widersprechenden Sensationsmeldungen und Pressekommentare auch in Holland

wie ein reinigendes Gewitter.

Vielfach gibt man seinem Erstaunen und seiner Entrüstung darüber Ausdruck, wie eine gewisse Presse es fertigbringen konnte, menschlich und poli­tisch so klare und lautere Beweggründe, die den Führer zu seinem entscheidenden Eingreisen am 30. Juni veranlaßten, zu verdunkeln und durch Virdächtigungen herabzusetzen.

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Die große Rede des Führers wird von der

Pariser Presse sehr ausführlich

wiedergegeben. Die Berliner Sonderberichterstat­ter unterstreichen den großen Beisall, durch den die Ausführungen des Reichskanzlers immer wie­der unterbochen wurden, enthalten sich aber im all­gemeinen einer eigenen Stellungnahme. Die Blät­ter stellen jedoch mit einigem Bedauern fest, daß die in der Pariser Presse schon seit einigen Tagen angekündigten außenpolitischen Erklärungen aus­geblieben sind. schreiben dies aber dem Umstand zu, daß der Führer angesichts der neuesten außen­politischen Ereignisse nicht genügend Zeit gehabt habe, um die im Vordergrund stehenden Fragen zu prüsen.

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Die Enthüllungen Hitlers haben

in England großes Aufsehen und Erschütterung

hervorgerufen. Eine führende Nachmittagszeitung brachte bereits am Freitag um 22 Uhr eine Son­derausgabe mit dem hauptsächlichen Inhalt der Rede heraus. Der englische Rundsunk übertrug einen Teil der Rede. Auch in der Morgenpresse nimmt die Erklärung des Reichskanzlers den ersten Platz ein und wird überall in größter Aufmachung und teilweise in vollem Wortlaut wiedergegeben. Allgemein wird zum Ausdruck gebracht, daß Hitler eine sehr eingebende Darlegung des staatsverräte­

rischen Anschlages und der Strafmaßnahmen gege­ben habe.

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In einem Bericht

aus Kovenhagen

heißt es u. a.: In Privathäusern und öffentlichen Lokalen versammelten sich viele Zuhörer, in letz­teren auch Angehörige der augenblicklich hier wei­lenden IV. Deutschen Torpedobootsflottille, soweit sie die Uebertragung nicht an Bord ihrer Schiffe anhörten. In der deutschen Gesandtschaft hatte sich ein Kreis Deutscher eingesunden, um die Rede des Führers zu hören. Wie groß das Interesse auch der Dänen war, ergibt sich daraus, daß die Thea­ter, die sonst ausverkauft sind, über mangelhaften Besuch klagten, was sie auf die Rede des Führers zurückführten. Die an das deutsche Volk gerichtete Rede dürfte nicht verfehlt haben, auch in Däne­mark starken Eindruck zu hinterlassen. Die Blät­ter geben sie in großer Aufmachung und Ausführ­lichkeit wieder, wobei in Balkenüberschriften her­vorgehoben wird, das Hitler den Aufruhr im letz­ten Augenblick niedergeschlagen hat, und daß ein Ueberfall auf die Regierungsgebäude und selbst die Ermordung des Kanzlers geplant war. Sehr ausführlich berichten die Berliner Vertreter den überwältigenden Eindruck, den die Rede auf die bei dieser historischen Reichstagssitzung Anwe­senden gemacht bat.

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Die Rede hat auch

in der schwedischen Presse stärkste Beachtung

gefunden, die in den Ueberschriften der Blätter und durch die Veröifentlichung eines verhältnis­mäßig eingehenden Auszuges der Rede zum Aus­druck kommt. Ein Teil der Rede wurde vom schwedischen Rundsunk auf Grammophonplatten ausgenommen und während des Abendprogramms übertragen. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die drei großen bürgerlichen Zeitungen. Dagens Nohe­

ter. Svenska Dagbladet und Stockholm Tidningen. sich je nach ihrer bekannten Einstellung bemühen. solche Punkte in der Beweisführung des Reichs­kanzlers herauszufinden, die sie mit geheuchelter sittlicher Entrüstung über angebliche Verstöße ge­gen demokratische Grundsätze unterstreichen können. Im einzelnen führt Speneke Dagbladet aus, wenn es sich wirklich herausstelle, daß Röhm mit Unter­stützung einer Großmacht konspiriert habe und sich nicht nur mit Machinationen begnügt habe, danr