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Heimatblatt Einzige in Schwerte gedruckte Tages=Zeitung
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Nr. 163
Schwerte(Ruhr), Montag, den 16. Juli 1934
Ein=Shreitreug fur diriegelennehmer
und für die Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer
Amtlich wird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident hat auf Vorschlag der Reichsregierung für alle Teilnehmeram Weltkrieg ein Ehrenkreuz gestiftet. Die am 14. Juli im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Stiftungsurkunde hat folgenden Wortlaut:
1.
Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914 1918 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Witwen und Eltern Gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.
2.
Das Ehrenkreuz besteht aus Eisen. Das Ehrenkreuz für Frontkämpfer(Frontkämpferkreuz) trägt zwei Schwerter.
3.
Als Kriegsteilnehmer gilt jeder Reichsdeutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet hat.— Frontkämpfer ist jeder reichsdeutsche Kriegsteilnehmer, der bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hat.
4.
Das Ehrenkreuz wird am schwarz=weiß=roten Bande auf der linken Brust getragen.
5.
Das Ehrenkreuz wird auf Antrag verliehen. Dem Beliehenen wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.
6.
Personen, die wegen Landesverrats, Verrats militärischer Geheimnisse, Fahnenflucht oder Ezigheit vor dem Feinde bestraft sind, darf das Ehrentreuz nicht verliehen werden.
7.
Der Reichsminister des Innern oder die von ih bezeichneten Stellen verwahren die namentli in Verzeichnisse der Ehrenkreuzinhaber.
8.
Stirbt der Inhaber eines Ehrenkreuzes, so verbleibt es seinen Angehörigen.
9.
Mit der Durchführung dieser Verordnung beauftrage ich den Reichsminister des Innern.
Der Reichspräsident: gez. von Hindenburg
Der Reichskanzler: gez. Adolf Hitler
Den zugleich mit der Verordnung des Reichspräsidenten im Reichsgesetzblatt veröffentlichten
Durchführungsbestimmungen
des Reichsministers des Innern ist folgendes zu entnehmen:
Es werden drei Arten von Ehrenkreuzen verliehen:
a) Das Ehrenkreuz für Frontkämpfer,
b) das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer,
c) das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern. Ein und dieselbe Person kann nur eins dieser
Kreuze erhalten.
Das Frontkämpferkreuz besteht aus broncegetöntem Eisen. Die Vorderseite trägt ein Mittelschild mit den Jahreszahlen 1914/18 um die sich ein oben geöffneter Lorbeerkranz schlingt. Quer durch das Mittelschild gehen zwei schräg übereinander stehende Schwerter.
Das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer ist von
gleicher Form und Farbe wie das Frontkämpferkreuz, ohne die beiden quer durch das Mittelschild gehenden Schwerter. Anstelle des Lorbeerkranzes trägt es einen oben geöffneten Eichenlaubkranz.
Das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern Ge
fallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer hat die gleiche Form wie das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer und besteht aus matt lackiertem Eisen.
Das Frontkämpferkreuz und das Ehrenkreuz
für Kriegsteilnehmer wird an einem schwarzen, zweimal weiß und in der Mitte rot durchzogenem Bande, das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern an einem weißen, zweimal schwarz und in der Mitte rot durchzogenem Bande getragen.
Die Form des Ehrenkreuzes ist der seinerzeit für die Teilnehmer am Feldzuge 1870/71 gestifteten Kriegsgedenkmünze entnommen. Das Band, an dem es getragen wird, ist das gleiche wie bei dieser. Die Tradition ist somit gewahrt.
Das Frontkämpferkreuz erhalten diejenigen reichsdeutschen Kriegsteilnehmer, die ausweislich der Eintragung in der Kriegsrangliste oder auf Seite der Verbündeten an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen haben.
Allen übrigen Kriegsteilnehmern wird das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer verliehen. Kriegsteilnehmer ist jeder Reichsdeutsche, der im Weltkrieg, in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1918, zur Wehrmacht eingezogen war. Dazu zählt auch das Personal der Freiwilligen Krankenpflege, des Freiwilligen Automobilkorps und des Freiwilligen Motorbootkorps, soweit es sich im Kriegsgebiet aufgehalten hat.
Die Eigenschaft als Witwe eines Kriegsteilnehmers setzt voraus, daß die Ehe nicht nach dem 31. Dezember 1918 geschlossen ist. Eine spätere Wiederverheiratung der Witwe bleibt außer Betracht. Zu den Eltern gehören auch die Stiefund Adoptiveltern. Das Ehrenkreuz wird nur auf Antrag verliehen.
Der Antrag ist bis zum 31. März 1935 bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen
Ortspolizeibehörde zu stellen. Zur Antragstellung sind vorgeschriebene Vordrucke zu verwenden. Der Tag, von dem ab die Vordrucke zur Verfügung stehen, wird in den einzelnen Bezirken öffentlich bekanntgegeben werden.
Vorher gestellte Anträge sind zwecklos und werden nicht erledigt. Nach dem 31. März 1935 können Anträge nur noch berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller den begründeten Nachweis erbringt, daß ihm eine rechtzeitige Stellung des Antrages nicht möglich war.
Dem Antrage sind die im Besitz des Antragstellers befindlichen Beweisstücke beizufügen. Näheres darüber ist aus den Vordrucken ersichtlich. Besitzt der Antragsteller keine Beweisstücke, so stellt er den Antrag ohne sie. Die Unterlagen werden alsdann von amtswegen besorgt. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist bestimmt, daß Beweisstücke, die sich im Besitze von Behörden, Verbänden, Betrieben, Arbeitsstellen, Vereinigungen und anderen Stellen befinden, dem Antragsteller auf Wunsch auszuhändigen sind. Es wird darauf hingewirkt werden, daß diese Wünsche entgegenkommend und bereitwillig behandelt werden.
Den Kriegsteilnehmerverbänden, die über einschlägiges Material verfügen, bietet sich hier reiche Gelegenheit, ihren Mitgliedern die erforderlichen Beweisstücke an die Hand zu geben. Das ZentralNachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber und das Reichsarchiv sowie deren Zweigstellen dürfen dagegen von dem Antragsteller zur Beschaffung von Unterlagen nicht in Anspruch
genommen werden. Gesuche dieser Art bleiben ausnahmslos unbeantwortet.
Verleihungsbehörden sind in Städten mit dem Sitz einer staatlichen Polizeibehörde der Polizeipräsident oder Polizeidirektor, in den sonstigen kreisfreien Städten der(Ober=) Bürgermeister und in Kreisen(Bezirksämtern, Amtshauptmannschaften, Oberämtern) der Landrat(Bezirksoberamtmann, Amtshauptmann, Kreisdirektor).
Die Verleihung des Ehrenkreuzes erfolgt im Namen des Reichspräsidenten. Die Entscheidung der Verleihungsbehörde kann nicht angefochten werden. Zu Unrecht verliehene Ehrenkreuze können vom Reichsminister des Innern oder der von ihm bestimmten Stellen aberkannt werden.
Für die im Saargebiet ansässigen Frontkämpfer, Kriegsteilnehmer, Witwen und Eltern sind, soweit sie in den preußischen Kreisen wohnhaft sind, der Regierungspräsident in Trier, soweit sie in den bayerischen Bezirken wohnhaft sind, die Regierung der Pfalz in Speyer. und für die im Ausland wohnhaften Antragsberechtigten die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung Antragstelle und Verleihungsbehörde.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Durchführungsbestimmungen verwiesen.
Reichspräsident und Reichsregierung statten mit der Stiftung des Ehrenkreuzes den Millionen Helden, die in dem größten aller Kriege zum Schutz und zur Verteidigung der Heimat in unerschütterlicher Treue und ovferwilliger Todesbereitschaft einer Welt von Feinden getrotzt haben, den Dank des Vaterlandes ab und erwarten, daß die den Beliehenen zuteil werdende Auszeichnung Sinnbild und Ausdruck des Gelöbnisses aller Volksgenossen werden, daß wie im Weltkriege so in aller Zukunft über dem Schicksol des Einzelnen das Wohl des ewigen deutschen Volkes steht.
In allen Ländern starker Eindruck der Worte hitlers
In der Schweiz
machte die Rede Hitlers, wie von dort übereinstimmend gemeldet wird, starken Eindruck.
Die„Baseler Nachrichten“ schreiben: Trotz allem, was in den letzten Wochen über den Reichskanzler mitgeteilt worden ist, zeigte er sich in vollem Besitz seiner Kraft trotz der furchtbaren Erkenntnis, daß er aus dem eigenen Lager bedroht war und auch trotz der unmittelbar vor seiner Rede aus London gekommenen Kunde, daß Italien die Wendung nach dem französischen Paktsystem vollzogen habe. Die Rede hatte einen viel mehr als bloß rhetorischen Charakter. Wer am Rundsunk zuhörte, gewann den Eindruck, dieser Mann glaubt an sein Führertum. Er fühlt sich nicht wie seine Feinde behaupten, als geschobenes Objekt mächtiger Schieber. Er verlor sich nicht in unnütze Detailvolemik, sondern konzentrierte sich auf das Wesentliche und Glaubhafte.
*
Aus Brüssel, 14. Juli, wird gemeldet: Die große Rede des Führers bedeutet für die öffentliche Meinung
in ganz Belgien das politische Ereignis des Tages,
hinter dem alle anderen Geschehnisse, auch die Rede des englischen Außenministers im Unterhaus zurücktreten. In den Ueberschriften und Unterüberschriften der Blätter werden die markantesten Stellen der Rede unvoreingenommen hervorgehoben. Die Rede hat einen ungewöhnlich starken Eindruck hinterlassen.
Eine Meldung aus Amsterdam berichtet: Die große Reichstagsrede des Führers, der man auch
in Holland
in weiten Kreisen mit größter Spannung entgegensah und auf die in der Presse schon Tage vorher hingewiesen worden war, wurde von vielen Personen versönlich abgehört und trotz vorübergehender atmosphärischer Störungen durchweg bervorragend verstanden. Sie hat in Kreisen des in Holland besonders zahlreichen Deutschtums einen
erschütternden und zugleich überwältigenden Eindruck
gemacht. Auch auf die holländischen Hörer hat die Rede eine starke Wirkung ausgeübt. Ziemlich einstimmig ist man der Auffassung, daß die offene Erklärung des Reichskanzlers über die Hinter
gründe und Ursachen der Röhm=Revolte und über deren Unterdrückung von einer
außergewöhnlichen menschlichen Größe
zeugt und von einer so überzeugenden Logik und Eindringlichkeit war, daß sich auch dem, neuen Deutschland grundsätzlich ablehnend gegenüberstehende Kreise ihrer geradezu einhämmernden Wucht nicht entziehen konnten. Sie wirkte angesichts des Wirrwarrs der sich widersprechenden Sensationsmeldungen und Pressekommentare auch in Holland
wie ein reinigendes Gewitter.
Vielfach gibt man seinem Erstaunen und seiner Entrüstung darüber Ausdruck, wie eine gewisse Presse es fertigbringen konnte, menschlich und politisch so klare und lautere Beweggründe, die den Führer zu seinem entscheidenden Eingreisen am 30. Juni veranlaßten, zu verdunkeln und durch Virdächtigungen herabzusetzen.
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Die große Rede des Führers wird von der
Pariser Presse sehr ausführlich
wiedergegeben. Die Berliner Sonderberichterstatter unterstreichen den großen Beisall, durch den die Ausführungen des Reichskanzlers immer wieder unterbochen wurden, enthalten sich aber im allgemeinen einer eigenen Stellungnahme. Die Blätter stellen jedoch mit einigem Bedauern fest, daß die in der Pariser Presse schon seit einigen Tagen angekündigten außenpolitischen Erklärungen ausgeblieben sind. schreiben dies aber dem Umstand zu, daß der Führer angesichts der neuesten außenpolitischen Ereignisse nicht genügend Zeit gehabt habe, um die im Vordergrund stehenden Fragen zu prüsen.
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Die Enthüllungen Hitlers haben
in England großes Aufsehen und Erschütterung
hervorgerufen. Eine führende Nachmittagszeitung brachte bereits am Freitag um 22 Uhr eine Sonderausgabe mit dem hauptsächlichen Inhalt der Rede heraus. Der englische Rundsunk übertrug einen Teil der Rede. Auch in der Morgenpresse nimmt die Erklärung des Reichskanzlers den ersten Platz ein und wird überall in größter Aufmachung und teilweise in vollem Wortlaut wiedergegeben. Allgemein wird zum Ausdruck gebracht, daß Hitler eine sehr eingebende Darlegung des staatsverräte
rischen Anschlages und der Strafmaßnahmen gegeben habe.
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In einem Bericht
aus Kovenhagen
heißt es u. a.: In Privathäusern und öffentlichen Lokalen versammelten sich viele Zuhörer, in letzteren auch Angehörige der augenblicklich hier weilenden IV. Deutschen Torpedobootsflottille, soweit sie die Uebertragung nicht an Bord ihrer Schiffe anhörten. In der deutschen Gesandtschaft hatte sich ein Kreis Deutscher eingesunden, um die Rede des Führers zu hören. Wie groß das Interesse auch der Dänen war, ergibt sich daraus, daß die Theater, die sonst ausverkauft sind, über mangelhaften Besuch klagten, was sie auf die Rede des Führers zurückführten. Die an das deutsche Volk gerichtete Rede dürfte nicht verfehlt haben, auch in Dänemark starken Eindruck zu hinterlassen. Die Blätter geben sie in großer Aufmachung und Ausführlichkeit wieder, wobei in Balkenüberschriften hervorgehoben wird, das Hitler den Aufruhr im letzten Augenblick niedergeschlagen hat, und daß ein Ueberfall auf die Regierungsgebäude und selbst die Ermordung des Kanzlers geplant war. Sehr ausführlich berichten die Berliner Vertreter den überwältigenden Eindruck, den die Rede auf die bei dieser historischen Reichstagssitzung Anwesenden gemacht bat.
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Die Rede hat auch
in der schwedischen Presse stärkste Beachtung
gefunden, die in den Ueberschriften der Blätter und durch die Veröifentlichung eines verhältnismäßig eingehenden Auszuges der Rede zum Ausdruck kommt. Ein Teil der Rede wurde vom schwedischen Rundsunk auf Grammophonplatten ausgenommen und während des Abendprogramms übertragen. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die drei großen bürgerlichen Zeitungen. Dagens Nohe
ter. Svenska Dagbladet und Stockholm Tidningen. sich je nach ihrer bekannten Einstellung bemühen. solche Punkte in der Beweisführung des Reichskanzlers herauszufinden, die sie mit geheuchelter sittlicher Entrüstung über angebliche Verstöße gegen demokratische Grundsätze unterstreichen können. Im einzelnen führt Speneke Dagbladet aus, wenn es sich wirklich herausstelle, daß Röhm mit Unterstützung einer Großmacht konspiriert habe und sich nicht nur mit Machinationen begnügt habe, danr