Abonnements=Preis pro Quartal 1 Mk. 50 Pfg. Erscheint Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags. Wöchentliche Gratisbeilage:„Illustrierter Familienfreund.“

Nr. 147.

Verantwortlicher Redakteur: Wilhelm Hoerster, Schwerte.

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Insertionsgebühr für die 6spaltige Zeile oder deren Raum 10 Pfg., außerhalb des Leserkreises 15 Pfg. Reklame 30 Pfg.

Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.

Schwerte, Montag, 19. September 1898.

31. Jahrgang.

Amtliche Bekanntmachungen.

Kürzlich sind einem preußischen Reisenden an der Grenze von Rumänien dadurch Weiterungen erwachsen, daß sein Paß nicht ordnungsmäßig visiert war.

Ich nehme daraus Verankassung, mit Bezug auf die Verfügungen vom 8. August 1879(II. 9556), 81. Juli 1891(lI. 9494), 3. August 1891(II. 9694) und 8. Dezember 1893(II. 14987) in Erinnerung zu bringen, daß zum Uebertritt auf rumänisches Gebiet ein Paß erforderlich ist, während eine Paßkarte oder sonstige Ausweise(insbesondere auch Militärpapiere) nicht genügen, ferner daß die Pässe, die zur Reise nach Rumänien beschafft sind, vorschriftsmäßig visiert sein müssen, und daß die diplomatischen und konsularischen Vertreter Rumäniens von ihrer Regierung angewiesen worden sind, das Visum kostenfrei zu erteilen.

Berlin, den 13. August 1898.

Der Minister des Innern. In Vertretung gez. Braunbehrens.

Nach Artikel 38 Nr 6 Absatz 2 der Anwei­sung vom 5. August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes dürfen nur diejenigen Schuldenzinsen u. s. w. bei der Veranlagung be­rücksichtigt werden, deren Bestehen keinem Zwei­fel unterliegen.

Diejenigen Steuerpflichtigen oes hiesigen Amtes, denen infolge eines 3000 Mark nicht übersteigenden Einkommens eine Steuerklärung nicht obliegt, werden daher ersucht, bis zum 25. Oktober er. die Schuldenzinsen, Lasten, Kassen­beiträge und Lebensversicherungsprämien, deren Abzug sie vom Gesamteinkommen beanspruchen, unter Vorlegung der Belege,(Zins=Beitragsprä­mien=Quittungen) auf dem hiesigen Amtsbureau oder bei den betreffenden Herren Vorstehern nach­zuweisen.

Wellinghofen, den 12. Septbr. 1898. Der Amtmann: I. V. Der 1. Amtsbeigeordnete.

Frickenhaus.

Betanntmachung.

Diejenigen Personen hiesigen Amtsbezirks, welche für das Jahr 1899 einen Wandergewerbe­schein wünschen, haben sich bis spätestens zum 20. Oktober d. J. unter Vorlegung des diesjähri­gen Gewerbescheines persönlich auf dem hiesigen Amtsbüreau zu melden.

Wellinghofen, den 13. Sept. 1898. Der Amtmann: I. V. Der 1. Amtsbeigeordnete

Frickenhaus.

Einladung

Abonnement

auf die

Feilung

auf die

S

119•)

(alleiniges amtl. Organ des etwa 100000 Einwohner zählenden Kreises Hörde) mit der Gratis=Beilage

„Illustr. Familienfreunt

für das mit dem 1. Oktober neu be­

ginnende Quartal.„ 6

Die„Schwerter Zeitung oringt neben gediegenen, sittenreinen Roman=Feuille­tons interessante belletristische Lektüre, sowie treffliche Leitartikel und politische, provinzielle, landwirtschaftliche und industrielle... richten; insonderheit sucht sie vaterlandische

Gesinnung unter Vermeidung jedes Partei­und Klassenfanatismus zu pflegen und auf allen Gebieten den Lesern mit Nachrichten schnell zu dienen.

Die„Schwerter Zeitung“ wendet

vornehmlich den lokalen Interessen ihre Auf­merksamkeit zu, und von keiner anderen hier gelesenen Zeitung wird sie darin erreicht. Es sind denn auch unsere Bestrebungen, ohne Opfer zu scheuen, die„Schwerter Zeitung" immer mehr.auszugestalten, eitens des Publikums nicht unbelohnt ge­blieben, denn wir haben einen schönen Zuwachs an Abonnenten zu verzeichnen.

Aber ungeachtet dieses Erfolges werden wir nicht aufhören, die„Schwerter Zeitung“ unter Belassung des von allen hier gelesenen Zeitungen billigsten Preises von monatlich

50 Pfennigen

weiter auszubauen; es würde also im Inter­esse eines jeden Kreiseingesessenen liegen, auf

die„Schwerter Zeitung“, das einzige amtliche Blatt des Kreises Hörde, zu abonnieren. Jetzt hinzutretende Abonnenenten erhalten die

Zeitung bis zum 1. Oktober gratis.

Zur Kaiserrede in Deynhausen.

Auf der roten Erde, in Westfalen, sind nun schon zum zweiten Male aus dem Munde des deutschen Kaisers inhaltsschwere Worte gesprochen worden, welche der Presse aller Parteirichtungen seit Tagen Veran­lassung zu lebhaftesten Besprechungen gegeben haben. Wir halten es für wichtig, über das Resultat dieser Auslassungen im Zusammen­hang zu referieren und glauben einige wichtige neue Gesichtspunkte aufstellen zu können. Das erste Mal war es im vorigen Jahre in Bielefeld, wo der Kaiser es aus­sprach, daß harte Bestrafung diejenigen treffen solle, die Arbeitswillige von der Arbeit abhalten wollten. Dieser wohlver­standene Wink hat vielfach die Gerichtshöfe bewogen, gegen Streikende, welche den Ver­such machten, andere Arbeiter von der Arbeit unter Anwendung von Drohworten abzu­halten, recht hohe Strafen zu verhängen. Der§ 153 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 setzt für sog. Nötigung eine Strafe bis zu 3 Monaten Gefängnis fest, falls nicht nach dem allgemeinen Strafgesetz eine noch härtere Strafe verwirkt ist. Das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich hat aber in§ 240, der da lautet:„Wer einen andern widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mark bestraft,“ eine äußerst scharfe Waffe gegen Uebergriffe streikender Arbeiter. Wie die Statistik über gerichtliche Be­strafungen ergiebt, haben denn auch die deutschen Gerichtshöfe vielfach bei solchen Fällen auf das Strafmaximum erkannt, weil man durch recht hohe Strafen ab­schreckend zu wirken glaubt.

Aber die Reichsregierung hält die vor­

handenen Strafbestimmungen noch für viel zu gelinde, um die Arbeiter von ihren mehr­ach hervorgetretenen Ausschreitungen abzu­bringen, und deshalb arbeitete man neue gesetzliche Bestimmungen aus, die zwar im einzelnen noch nicht bekannt sind, die aber, nachdem der Kaiser sich in einer Rede zu Oeynhausen darüber ausgelassen, so viel er­kennen lassen, daß sie hinsichtlich des Straf­maßes für Ausschreitungen Streikender ganz enorm sein werden.

Wörtlich lautete bekanntlich die Rede des Kaisers wie folgt:„Der Schutz der deutschen Arbeit, der Schutz des­jenigen, der arbeiten will, ist von mir im vorigen Jahre in der Stadt Bielefeld feierlich versprochen worden. Das Gesetz naht sich seiner Vollendung und wird den Volksvertretern in diesem Jahre zugehen, worin jeder, er möge sein, wie er will und heißen, wie er will, der einen deutschen Arbeiter, der willig wäre, seine Arbeit zu vollführen, daran zu hindern versucht oder gar zu einem Streik anreizt, mit Zucht­haus bestraft werden soll. Die Strafe habe ich damals versprochen, und ich hoffe, daß das Volk in seinen Vertretern zu mir stehen wird, um unsere nationale Arbeit in dieser Weise, soweit es möglich ist, zu schützen. Recht und Gesetz müssen und sollen geschützt werden, und so weit werde ich dafür sorgen, daß sie aufrecht erhalten werden.“

Aus den Worten des Kaisers geht hervor, daß nicht allein die Uebergriffe, welche sich Ausständige gegen ihre arbeitenden Kollegen erlauben, mit Zuchthaus bestraft werden sollen, sondern auch, daß das An­reizen zu einem Streik mit einer gleichen Strafe belegt werden soll. Es wird sich fragen, was unter Anreizen zum Streik zu verstehen ist, denn daß damit der Kaiser ge­meint haben sollte, daß alle diejenigen, die einen Ausstand planen, darüber Rede halten und Beschlüsse fassen, welche die Arbeiter zum Streik aufmuntern, ins Zuchthaus wandern sollen, ist kaum anzunehmen. Ein­mal widerspricht ein gesetzliches Einschreiten gegen die Arbeiter, welche einen Streik in szenieren, der durch die Verfassung gewähr­leisteten Koalitionsfreiheit, welche ihrem Untergange geweiht wäre, falls derartige Bestimmungen Gesetz werden würdenn. An­dererseits hat der Kaiser aber selber die Berechtigung der Arbeiter, ihre Lage zu ver­bessern anerkannt. Er that dies bei Ge­legenheit des Empfanges der sog. Kaiser­deputation der rheinisch=westfälischen Berg­arbeiter am 16. Mai 1889, wobei er sagte: „Es ist ja menschlich natürlich, daß jeder­mann versucht, sich einen möglichst günstigen Lebensunterhalt zu erwerben. Die Arbeiter lesen Zeitungen und wissen, wie das Ver­hältnis des Lohnes zu dem Gewinn der Gesellschaften steht. Daß sie mehr oder weniger daran teilhaben wollen, ist natür­

lich.“ Später hat der Monarch alsdann

auch noch mit kräftigen Worten seine Meinung den Bergwerks= und Hüttenbesitzern über die schlechten Lohnverhältnisse ihrer Arbeiter zu erkennen gegeben.

Die Ankündigung des Kaisers hat da­in der Presse der verschiedensten Parteien heftigen Widerspruch oder andere Meinungs­äußerungen, nirgends aber begeisterte Zustimmung hervorgerufen. In der offiziösen Presse beginnt man übrigens schon darauf hinzuweisen, daß es besser sei, den Gesetz­entwurf erst abzuwarten, ehe man sich unnötig über Bestimmungen, die in ganz anderer Form in demselben vorkommen werden, aufrege. Es ist anzunehmen, daß zu drakonischen Gesetzbestimmungen der Reichs­tag niemals seine Zustimmung geben wird. Daß dann die Reichsregierung zu dem Mittel der Reichstagsauflösung greifen wird, bezweifeln wir.

Tages=Ereignisse.

Der„Königlich preußische Staats=An­zeiger“ macht bekannt, daß für die Wahlen zur neunzehnten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten als Wahltermine der 27. Oktober für die Wahl der Wahlmänner und der 3. November für die Wahl der Abgeordneten festgesetzt sind.

Die Morgenblätter melden: Hinsichtlich der von den Stadtverordneten Berlins ge­troffenen Wahl des Stadtverord­neten Singer zum Mitgliede der städtischen Schuldeputation erließ der Minister ein Reskript an den Magistrat, welches denselben in die Unmöglichkeit ver­setzt, die Wahl zu bestätigen.

Die Berliner Anarchisten werden jetzt polizeilich scharf überwacht, selbst solche Per­sonen, welche schon seit einiger Zeit nicht mehr observiert wurden, unterstehen gegen­wärtig wieder der amtlichen Kontrole. Ein besonderes Augenmerk hat die Polizei auf Ausländer, da sich diese vielfach unter falschen Namen hier aufhalten. Es sind übrigens in der letzten Tagen mehrfach ausländische Anarchisten von Berlin abgereist, da sie der Gefahr einer Ausweisung entgehen wollten. Wie verlautet, sollen übrigens alle zweifel­haften Individuen demnächst, soweit sie Aus­länder sind, aus Berlin ausgewiesen werden.

Wilhelmshafen, 17. Sept. Die Flottenübungen sind beendet. Der kommandierende Admiral v. Knorr holte heute gegen 9 ½ Uhr seine Flagge vom „Blücher" nieder. Das letzte Flaggensignal war„3 Hurrah für Kaiser Wilhelm II.“ Die nach Kiel gehörigen Schiffe der Flotte verlassen noch heute Wilhelmshafen.

Kiel, 17. Sept. Der Kaiser hat angeordnet, daß 200 Marinematrosen, je 100 von der„Hohenzollern“ und der „Hertha“, den kaiserlichen Zug von Jaffa nach Jerusalem begleiten. Die„Hertha“ verläßt Kiel am Sonntag früh.

Thu' Deine Pflicht!

Zu jung und alt, zu Weib und Mann Tritt jeder Morgen frisch heran Und spricht zu jedem: Sorge nicht,

Wie's morgen wird— thu' Deine Pflicht!

jeder Tag ist lieb und hold,

Nicht jeder lacht im Sonnen##old,

Heut ist er dunkel, morgen licht—

Frag nicht danach— thu' Deine Pflicht!

So ist's im krausen Lauf der Welt:

Der eine steigt, der and're fällt.

Geh' graden Wegs; ins Angesicht Sieh jedem frei— thu' Deine Pflicht!

Was morsch und alt zusammenbrach, Nicht sinn' und träum' ihm sehnend nach! Steh fest— was um Dich fällt und bricht, Vorwärts den Blick— thu' Deine Pflicht!

Rasch rennt die Zeit mit Lust und Leid, Die Stunde ruft,'s ist an der Zeit;

Der Morgen mahnt, der Abend spricht: Kurz ist der Tag— thu' Deine Pflicht!

Kurz ist ist der Tag, rasch ist der Tod, D'rum sei ein Helfer in den Not,

Und was Du thust, mehr thust du nicht— Das merke wohl— als Deine Pflicht!

Das Enkelnino.

Von G. Struder.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Als Neubert und der Graf sich jetzt nach

den beiden anderen Personen umsahen, bemerk­ten sie, wie diese in vollem Gallopp davonfuhren.

„Der Vogel ist uns diesmal entwischt,“ sprach Neubert ärgerlich.„Es ist mir wirklich

unbegreiflich, wie der Kerl sich losreißen konnte, denn wen ich einmal gepackt habe, der macht sich so leicht nicht wieder frei. Doch das Un­glück ist einmal passiert und es bleibt daher vorläufig nichts übrig, als unverrichteter Dinge nach Hause zurückzukehren.“

„Wäre es nicht gut, wenn wir sofort die Ortspolizei von dem beabsichtigten Attentate in Kenntnis setzten?“ frug der Graf, worauf Neubert verächtlich erwiderte:

„Das hätte keinen Zweck, denn dem Burschen ist die hiesige Polizei doch nicht gewachsen und die kriegt ihn sicher nicht, wenn er sich nicht kriegen lassen will. Wenn wir noch etwas gegen den Kerl unternehmen wollen, so müssen wir uns dies vorher reiflich überlegen und es auf morgen verschieben, heute können wir nichts besseres thun, als das unterbrochene Abendessen wieder aufzunehmen und ruhig zu Ende zu führen.“

Als beide in der Wohnung Neuberts wie­der eintrafen, frug Irma natürlich sofort, wo sie denn eigentlich gewesen seien, ihr Großvater verweigerte indessen jede nähere Auskunft hier über.

„Wir wollen die Sache heute abend auf sich beruhen lassen,“ erwiderte er, denn Du könntest am Ende diese Nacht von bösen Träu­men geplagt werden. Morgen kann Dir der Herr Graf die Geschichte ausführlich erzählen, und Du hast alsdann auch Gelegenheit, Dich

Bei diesen Worten schaute Irma unwill­kürlich den Grafen. an, und als sich dabei ihre Blicke trafen, geschah es, daß beide mit einem Male lebhaft erröteten.

Dem alten Neubert entging dieser Umstand nicht, aber er begnügte sich damit, verstohlen vor sich hin zu lächeln, worauf er beide auf­forderte, sich mit ihm wieder an den Tisch zu setzen.

Dank den vortrefflichen Weinen und der guten Laune des Hausherrn wurde die Unter­haltung bald eine recht lebhafte. Neubert schien sich besonders für die Privatverhältnisse seines Gastes zu interessieren, denn er richtete eine Menge Fragen an ihn, welche der Graf mit großer Offenherzigkeit beantwortete. Zuweilen schüttelte Neubert bei seinen Antworten bedenk­lich den grauen Kopf, einige Male schienen dieselben ihn dagegen durchaus zu befriedigen,

„Sie haben, wie ich sehe, stellenweise ganz gesunde Ansichten,“ sprach er zuletzt,„und aus Ihnen könnte vielleicht noch etwas recht Tüch­tiges werden, wenn nicht die Ihrem Stande eigenen Vorurteile Ihnen hierbei im Wege ständen. Denn das Arbeiten gilt ja bei Leuten Ihres Standes für schimpflich, und wenn ich Ihnen daher z. B. als Gegenleistung für Ihren Dienst zu einer angesehenen, d. h. in Bürger­kreisen angesehenen Stellung verhelfen wollte, so würden Sie ein solches Anerbieten höchst wahrscheinlich als Ihnen unwürdig zurückweisen.“

„Darin irren Sie sich vollständig, Herr Neubert," versetzte der Graf lebhaft.„Sie glauben nicht, wie müde ich dieses unthätige Leben bin, und wie gerne ich irgend eine Be­schäftigung ergreifen würde, wenn ich nur eine solche finden könnte. Bis jetzt habe ich mich vergebens um eine solche bemüht, denn es scheint mir beinahe so, als zähle in bürgerlichen und geschäftlichen Kreisen der adelige Name für alles andere eher denn für eine Empfehlung. Man hält uns von vornherein für hochmütig und für zu stolz zum odentlichen Arbeiten, man fürchtet auch vielleicht, daß wir eine ganz besonders zuvorkommende Behandlung verlan­gen würden, und daher weist man uns, anstatt uns näher zu prüfen, einfach ab. Wollten Sie mir Gelegenheit verschaffen, meinen guten Willen zum Arbeiten praktisch zu bethätigen, so würde ich Ihnen den Beweis liefern, daß ich auch etwas leisten kann und daß ich Ihrer Fürsprache mich in jeder Hinsicht würdig er­weisen würde.“

„Hm, wir wollen einmal sehen,“ meinte Neubert.„Ich hätte z. B. selbst hinreichende Beschäftigung für Sie, aber für den alten Gro­bian, wie man mich hier nennt, zu arbeiten, dessen dürfte sich der Herr Graf v. Lindenberg doch wohl schämen.“

„Ich sollte mich schämen!“ rief der Graf ganz entzückt aus.„Ach, Herr Neubert, nichts könnte mir erwünschter und angenehmer sein, als für Sie zu arbeiten, und ich kann Sie nur recht herzlich bitten, mich einmal auf die

Probe zu stellen. Ich bin überzeugt, daß Sie mit mir zufrieden sein werden.“(Forts. folgt.)