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mittwooch 8. Juli 1936

Verlag und Druck: Laupenmühlen& Dierichs in Bochum

43. Jahrgang Nummer 137 Einzelpreis 10 Pf.

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Schacfe Keni am Volkerdund

Chiles Hauptvertreter sagt:„Die gegenwärtige Anwendung der Völkerbundssatzung führt zum Weltkrieg“

dnb Berlin, 7. Juli.

- Der„Angriff“ veröffentlicht in seiner Spätausgabe am Dienstag eine Unterredung mit dem chilenischen Hauptvertreter beim Völkerbund und Botschafter in Rom, Rivas Vieuna, der bekanntlich den über­raschenden Vorstoß in der Frage einer Reform des Völkerbundes unternommen hat. In der Unterredung, in der die große Sorge deutlich zum Ausdruck kommt, mit der nicht nur Chile, sondern sämtliche südamerika­nischen Staaten die Entwicklung der Genfer Einrich­tung verfolgen, hebt der chilenische Völkerbundsver­treter unter Berufung auf die Neutralität Chiles im Weltkrieg hervor, daß nunmehr der Augenblick gekom­men sei, um sich mit der Reform der Völkerbunds­satzung zu befassen. Dabei müßten aber auch die außenstehenden Nationen nach ihrer Ansicht gefragt

werden. Rivas Vicuna fährt dann fort:

„Was ferner die Reform selbst betrifft, so ist es noch verfrüht, einen genauen Wortlaut zu unterbreiten. Aber soviel können wir schon jetzt sagen, daß es ein unmöglicher Zustand ist, wenn bestimmte Ar­tikel der Völkerbundssatzung in den Vordergrund ge­stellt werden, während die wichtigsten ganz in Vergessen­heit geraten. So wird z. B. Artikel 8, der die Ab­rüstung betrifft, überhaupt nicht geachtet. Die Völker­bundsstaaten haben die schwere Verfehlung begangen, daß sie den gefährlichen Rüstungswettlauf im Nach­kriegseuropa nicht verhindert haben. Es sind weiter alle jene Verpflichtungen außer acht gelassen worden, die vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung kriegerischer Auseinandersetzungen ver­langen. Es ist schließlich nichts dafür getan worden, um den Artikel 19 anwendbar zu machen, der unhaltbare Zustände und damit Kriegs­ursachen beseitigen soll. Solange der gegen­wärtige Zustand andauert, halten wir es für dringen­der, örtliche Streitfälle zu begrenzen und nicht in all­gemeine Kriege militärischer und wirtschaftlicher Art ausarten zu lassen, wie es der Artikel 16 vorschreibt. Diegegenwärtige Anwendung der Völ­kerbundssatzung führt zum Weltkrieg. Solange diese Gefahren nicht durch eine Reform be­seitigt sind, müssen wir uns das Recht vorbehalten, je­den Streitfall nach freiem Ermessen nach seinen Ur­sachen, Verantwortlichkeiten und Wirkungen zu unter­suchen, ehe wir uns zu irgendwelchen Maßnahmen ent­schließen.“

Danzig empfing Greiser jubelnd

Danziger Hetblätter beschlagnahmt

dnb Danzig, 7. Juli.

Senatspräsident Greiser traf am Dienstag früh mit dem fahrplanmäßigen Zug wieder in Danzig ein. Obwohl die Ankunft Greisers nicht bekanntgegeben worden war, strömte doch eine große Menschenmenge zusammen, die den Senatspräsidenten mit jubeln­den Heilrufen begrüßte. Greiser dankte aus seinem Wagen mit kurzen Worten für die Vertrauens­kundgebung der Danziger Bevölkerung.

Auf Anordnung des Danziger Polizeipräsidenten sind die Dienstag=Ausgaben der sozialdemokratischen „Danziger Volksstimme“ und des Zentrums­organs„Danziger Valkszeitung“ be­schlagnahmt worden. Die Hetze dieser beiden

Blätter war in zunehmendem Maße dazu angetan, fort­gesetzt Unruhe zu erzeugen und die Danziger Regie­rung auch außenpolitisch in peinliche Lagen zu ver­setzen. Vor allem muß einmal mit aller Deutlichkeit festgestellt werden, daß die Beziehungen Danzigs zum Reich auf die Dauer nicht durch die unausgesetzte Hetze dieser Organe gegen das Dritte Reich und seinen Füh­rer belastet werden können. In der Danziger Bevölke­rung besteht der dringende Wunsch, daß den beiden Hetzblättern das Handwerk endgültig gelegt wird.

120 spanische Faschisten verhaftet,

weil sie den Polizeichef grüßten

dnbd Madrid, 7. Juli.

Der Generaldirektor der spanischer, Poliszei, teilte Pressevertretern mit, er habe 120 Faschisten verhaften lassen, die ihn in Villalba bei einer Autofahrt mit

res Se f 5e, K aldi Ehnpaiase uit der seik in­ger Zeit im Ausstand befindlichen Arbeitern und An­gestellten des Handels von dem dortigen Arbeitersyndi­kat der Generalstreik erklärt worden. Kaffee­

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Der geweronchen Wietschäft

Dezentralisierung— Stärkung der Selbstverantwortung

ersten Schwierigkeiten in der Lebensmittelversorgung. Die Streikenden fordern in erster Linie die Entlassung derienigen Arbeiter, die nicht den linksradikalen Ge­werkschaften angeschlossen sind.

In Malaga sind 9000 Arbeiter und Angestellte des Handels in den Streik getreten.

In dem Ort Miguelturra(Provinz Ciudad Real) wurden bei einem Feuergefecht zwischen Marxisten und spanischen Faschisten zwei Personen ge­tötet und zehn verletzt, darunter vier lebensgefähr­lich.

Fabrikbesetzungen

sollen in Frankreich nicht mehr geduldet werden— Arbeiter setzen zwei Fabrikdirektoren gesangen.

dnb Paris, 7. Juli.

Bei einer Aussprache im Senat über die öffentliche Sicherheit gab Innenminister Salenoro im Namen der Regierung die Erklärung ab, daß Besetzungen von Fabriken undanderen Betrieben und sonstige Angriffe gegen die öffentliche Ordnung in Zu: kunft nichtmehrgeduldetwerden. Der Senat nahm mit 230 gegen eine Stimme eine Entschließung an, in der er Kenntnis von den Erklärungen der Re­gierung nimmt.

Wie der„Matin“ meldet, haben die streikenden Ar­beiter der Citroen=Werke in Froncles(Departement Obere Marne), nachdem ihre Forderung auf Ent­fernung zweier Ingenieure von der Werksleitung ab­gelehnt worden waren, zwei leitende Direk­toren in der Fabrik eingeschlossen, die eigens zur Regelung des Streitfalles nach Froncles ge­kommen waren. Der Präfekt des Departements, der von diesem Zwischenfall in Kenntnis gesetzt wurde, hat einen Arbeitsinspektor an Ort und Stelle entsandt.

Berlin, 7. Juli.

Der Reichswirtschaftsminister hat durch einen Erlaß an die Reichswirtschaftskammer eine Re­form der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in Kraft gesetzt. Durch die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen war das frühere freie Verbandswesen in die neue Organisation übergeführt und eine Verbin­dung zwischen Kammern und Gruppen angebahnt. Nunmehr soll in Ausführung von Gedankengängen, die Präsident Dr Schacht bereits in seiner Rede vor der Wirtschaftskammer Berlin=Brandenburg im De­zember 1935 dargelegt hat, diese Verbindung bei den Wirtschaftskammern durchgeführt werden. Gleichzeitig werden Bestimmungen erlassen, die eine Vereinfachung der Organisation, der Bei­tragseinziehung und Kontrollen bei der Verwendung der Mitgliedsbeiträge vorsehen.

Bindeglied zwischen Regierung und Wirtschaft

In dem Erlaß wird zunächst die Notwendig­keit einer selbständigen Organisation der gewerblichen Wirtschaft betont. Diese Organisation soll das Instrument der Reichsregierung für die Durchführung ihrer Wirtschaftspolitik und Bindeglied zwischen Regierung und Wirtschaft sein.

Soweit dabei bisher selbständige landschaftliche Orga­nisationen, wie die Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie und der Wirtschaftsgruppen des Handels,

zum Teil auf alter Tradition aufgebautes Eigenleben aufgeben müssen, soll dies keinen Verzicht auf die beson­dere landschaftliche Prägung bedeuten. Vielmehr wird bei einer Zusammenfassung dieser Gruppen mit den entsprechenden Wirtschaftskammern der landschaft­sliche Charakter in den einzelnen Bezirken ge­fördert werden.

Der organisatorische Umbau

Die Verbindung von Gruppen und Kammern wird zunächst bei den Wirtschaftskammern erfolgen. Die

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bei den Zusammenstößen in Paris

dnb Paris, 7. Juli.

Innenminister Salengro hat in einer Erklärung über die Vorgänge am Sonntag am Grabe des Un­bekannten Soldaten, wo, wie erinnerlich, 8000 Personen, zumeist Mitglieder der aufgelösten Kampfbünde, einen Umzug zu veranstalten versuchten, angekündigt, daß die Regierung es den aufgelösten Kampfbünden nicht länger gestatten werde, Ehrenfeiern für den Unbekannten Sol­daten dazu zu benutzen, um im Herzen von Paris Un­ordnung zu stiften. Bei den im Verlaufe der Kund­gebung erfolgten heftigen Zusammenstößen mit der Po­lizei seien außer einem Divisionskommissar und einem Kommissar des betreffenden Bezirks der städtischen Po­lizei ins gesamt 105 Polizeibeamte, darunter auch einige höheren Ranges, verletzt worden. 30 Beamte hätten infolge der erlittenen Verletzungen ihren Dienst vorläufig aussetzen müssen, während sechs Beamte in ein Krankenhaus eingeliefert worden seien. Auch am Nationalfeiertag, dem 14. Juli, werde die Regierung die Truppenparade mit dem nötigen Glanz abhalten, aber nicht dulden, daß sich am Nachmittag Szenen der

Die Streikenden Stadt die Nah­

häuser und Geschäfte sind geschlossen. halten auf den Landstraßen vor der rungsmitteltransporte an.

Granada dauert der am Samstag begon­nene Transportarbeiterstreik an und verursacht die

Unordnung abspielten. Die Polizei werde auf den Champs=Elysées und in den Zugangsstraßen jede An­sammlung verhüten, so daß keine Unruhe den Tag stören werde, an dem die Nation die Republik ehren werde.

Der Justizminister hat einen Untersuchungsrichter mit der Einleitung eines Verfahrens gegen Unbekannt wegen des Vergehens der Wiederbildung aufgelöster Vereinigungen beantragt.

In der Nacht zum Dienstag kam es in Ajaccio auf Korsika zu schweren Zusammenstößen von Ange­hörigen der Rechtsparteien mit der Polizei und der Volksfront. Rund 500 Mann Gendarmerie mußten in der Stadt zusammengezogen werden, um die Ord­nung wiederherzustellen. Auch Militär und Marine befand sich im Alarmzustand. Auf beiden Seiten sind Verletzte zu verzeichnen. Wenn auch vorläufig die Ruhe wiederhergestellt ist, ist die Stimmung noch außer­ordentlich gespannt. Nähere Einzelheiten über die Zu­sammenstöße sind noch nicht bekannt geworden.

bisherigen Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie werden in Industrieabteilungen der Wirtschaftskam­mern und die Bezirksgruppen der Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Handel(Groß=, Ein= und Ausfuhrhandel, Einzelhandel, Gast­stätten= und Beherbergungsgewerbe und ambulantes Gewerbe) in Unterabteilungen der Wirtschaftskammern übergeführt: die Unterabteilungen können in einer Abteilung Handel zusammengefaßt werden. Diese Abteilungen und Unterabteilungen er­halten Leitung, Beirat und Geschäftsführer, bei deren Berufung die zuständige Reichsgruppe oder Wirtschafts­gruppe mitwirkt. Die Industrie= und Han­delskammern des Bezirks werden in einer Kammerabteilung der Wirtschaftskammer zu­sammengefaßt, die an die Stelle der aufzulösen­den landschaftlichen Zweckvereinigungen oder dustrie= und Handelstage tritt. Die beteiligten Reichs­gruppen und Wirtschaftsgruppen erhalten fernerhin Einfluß auf den Haushalt der neuen Abteilungen und Unterabteilungen, der für diese gesondert von dem all­gemeinen Haushaltsplan der Wirtschaftskammern auf­gestellt wird.

Die Beitrags= und Haushaltsregelung

Hinsichtlich der Beitrags= und Haushaltsregelun­gen unterscheidet der Erlaß entsprechend der bei der Organisation des Verkehrs getroffenen Regelung zwi­schen Hauptmitgliedern, Fachmitglie­dern und Listenmitgliedern. Eine Unter­nehmung wird Hauptmitglied bei ihrer Betreuungs­gruppe, das ist diejenige Wirtschaftsgruppe, bei der das Schwergewicht ihrer fachlichen Betätigung liegt. Wenn sie darüber hinaus auch noch im Gebiet einer anderen Wirtschaftsgruppe tätig ist, so wird sie Fachmitglied bei dieser. Handelt es sich bei ihrer gewerblichen Tätig­keit außer derjenigen als Hauptmitglied um einen Hilfsbetrieb oder um sogenannte unerhebliche gewerb­liche Nebentätigkeit, so wird sie lediglich als Listen­mitglied erfaßt und braucht in diesem Falle an die be­treffende Wirtschaftsgruppe keine Beiträge zu zahlen. Sie wird dann mit einem entsprechend höheren Beitrag bei ihrer Betreuungsgruppe beitragspflichtig. Uner­hebliche gewerbliche Nebentätigkeit liegt dann vor, wenn die Betätigung neben der die Hauptmitgliedschaft be­gründenden Tätigkeit ausgeübt wird und alle Tätigkei­ten zusammen ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 3000 RM. erbringen oder wenn die Tätigkeit innerhalb einer von den Reichsgruppen festzusetzenden Unerheblichkeitsgrenze, liegt. Die Beiträge sollen innerhalb jeder Wirtschaftsgruppe nach einheit­lichen Maßstäben und in einem Betrage eingezogen werden. Es kann also eine Unternehmung, die nur einer Wirtschaftsgruppe angehört, in Zukunft nicht mehr von einzelnen Fachgruppen oder Fachunter­gruppen zu verschiedenen Terminen zu mehreren Bei­trägen herangezogen werden, sondern die Heranziehung erfolgt nur zu einheitlichen Terminen für alle der Wirtschaftsgruppe ange­hörenden Untergliederungen. Für die Haushaltspläne der Gruppen unterhalb der Reichs­gruppen ist jeweils die Genehmigung der übergeordne­ten Gruppe angeordnet worden. Ferner ist die Ein­richtung einer Prüfstelle für den gesamten Bereich der Organisation der gewerblichen Wirtschaft vorgesehen, die die Finanzgebarung der Gruppen oder Kammern prüfen soll.

Unser Bild von den

Scherl-Bilderdienst

Zusammenstöben in Paris zeigt, daß Biergläser, Kaffeetassen, Stühle und Tische als Wurfgeschosse gegen die Polizei dienten

Vereinfachung und Erhöhung des Wirkungsgrades

Weiterhin sieht der Erlaß Einzelbestimmungen zur Vereinfachung und Erhöhung des Wirkungsgrades der Organisation vor Die Reichsgruppen und Wirtschafts­gruppen sollen ihre Organisation auf die Möglichkeit der Vereinfachung von Dienststellen und der Zusammen­legung von Fachgruppen und Fachuntergruppen noch­mals überprüfen und hierüber terminmäßig berichten. Statistische Erhebungen der Fachgruppen und Fach­untergruppen bedürfen in Zukunft der Zustimmung der azuständigen Wirtschaftsgruppe. Weiterbin macht der Reichswirtschaftsminister den Leitern und Geschäfts­führern sämtlicher Gruppen zur Pflicht, engste Füh­lung mit ihren Mitgliedern zu halten und ihnen in unmittelbarer Gegenüberstellung und Aussprache die Wirtschaftspolitik des Dritten Reiches, ihre Schwierigkeiten und Erfolze vor Augen zu führen und von den Mitgliedern Wünsche und. Sorgen entgegenzunehmen, wobei die Gruppen auf vereinfachte Möglichkeiten der Abhaltung von Bezirksversammlungen hingewiesen werden.

Einführung einer Ehrengerichtsbarkeit

Der Reichswirtschaftsminister stellt ferner die Schaf­fung eines Ehrengerichtshofes der deut­schen Wirtschaft bei der Reichswirtschaftskam­mer und von Ehrengerichten bei den Wirt­schaftskammern zur Einführung einer Ehren­gerichtsbarkeit in Aussicht und ordnet die Einsetzung eines Ausschusses unter Leitung des Rechtsanwaltes Graf von der Golt bei der Reichswirtschafts­kammer zur Ausarbeitung von Vorschlägen an.

Unterstrichen wird schließlich noch einmal, daß die Reichsgruppen den Wirtschaftsgruppen und ihren Unter­