Seite 3 Nr. 19„ Bochumer Anzeiger“, Donnerstag, 23. Januav 1936
Bochum, Stadt der tausend Straßen
Ein Rückblick mit der Nutzanwendung: Bei schlechten
Straßenverhältnissen nicht gleich schimpfen!
Der Mann am Steuer ist nur zu leicht geneigt, ein Schlagloch auf der Straße als eine Art von Beleidigung zu empfinden, und wenn es mal einen halben Tag ordentlich geregnet hat und einige Wasserpfützen die Straßendecke„zieren“ wie die Tupfen der Sonntagskrawatte, so geht gleich ein großes Geschimpfe los, als ob eine Straße mit lächerlicher Selbstverständlichkeit glatt und eben wie ein Billardtisch sein müßte. Und dabei könnte es doch noch viel schlechter sein! Man bedenke nur, daß der Bau von Kunststraßen erst 150 Jahre alt ist und daß noch im 18. Jahrhundert ein sorgsamer Mann bei Antritt einer größeren Reise sein Testament machte, da die Unsicherheit auf den Straßen sehr groß war. Seien wir deshalb nicht gleich mit Kernflüchen bei der Hand, wenn einmal die Straße nicht ganz in Ordnung ist. Unsere Wohlfahrt hängt davon ab, daß wir „wohl fahren". Das ist uns heute leicht gemacht.
“<space> D i e<space> S t r a ß e n<space> u n s e r e r<space> S t a d t<space> s i n d<space> h e u t e<space> f a s t<space> a l l e<space> g e <space> pflastert oder asphaltiert. Klagelieder, wie in früheren Zeiten, brauchen heute nicht mehr angestimmt zu werden, wenn auch hier und da noch Mängel zu beseitigen sind. Betrachten wir die Entwicklung des Straßenbaues in Bochum, so werden wir heute erstaunt sein, zu hören, daß im 17. Jahrhundert erst eine Straße gepflastert war. Es war die Stein=, später König= und jetzt Obere Marktstraße. Die übrigen Straßen und Wege wurden durch Wacholdersträuche mit darüber geworfenen Steinen in Ordnung gehalten. Diese Steine stammten aus einem im Griesenbruch gelegenen Steinbruch. Wenn der Schmutz bei Regenwetter gar zu tief war, konnte man von Stein zu Stein hüpfen. Wo es ganz schlimm war, namentlich bei den Toren, legte man für die Fußgänger hölzerne Schemmen, man verschwand dann wenigstens nicht ganz im Schmutz.
Der Bau von Kunststraßen(Chausseen) wurde dann Ende des 18. Jahrhunderts in Angriff genommen. Die erste, die für Bochum in Frage kam, war die von Brünninghausen nach Essen, welche über den Crengeldanz nach Bochum führte. Mit dem Bau wurde 1789 begonnen und die Strecke Crengeldanz—Bochum 1792 fertiggestellt. 1795 kam die Strecke bis Steele hinzu. Die Chaussee wurde vom Staat gebaut, die anliegenden Gemeinden mußten aber Spanndienste leisten. Der Bau der Chaussee Elberfeld—Bochum wurde 1828 in Angriff genommen und zunächst bis Hattingen, dann bis Weitmar durchgeführt. Bis hierhin war sie 1840 hergestellt. Die Strecke Weitmar—Bochum wurde im Jahre 1842 ausgebaut. Von 1839 an hatte man aber schon die Strecke Bochum—Hofstede—Herne gebaut, die im Jahre 1842 fertig wurde. Die Landstraße von Bochum nach Dorsten wurde 1848 in Angriff genommen und bis zur Fleytebrücke 1849 fertiggestellt. Um diese Anlagen hatten sich Kammerdirektor Freiherr vom Stein und Minister von Heinitz sehr verdient gemacht. Damals stand man jedoch dem Bau dieser Straßen noch sehr ablehnend gegenüber. Als der Staat für diese eine 4prozentige Anleihe bei den vermögenden Leuten in der Mark ausschrieb, wurden in Bochum nur 75 Taler gezeichnet. Beim Ausbau der Strecke von Bochum nach Steele im Jahre 1791 weigerten sich die Bochumer,
40 Haufen Steine anzufahren.
Die Entwicklung des Straßenbaues in der Innenstadt und in den Außenbezirken hatte auch weitere Fortschritte gemacht. Als der Bergbau in Bochum seinen Einzug hielt und die Bevölkerung stieg, mußte überall mit der Anlage von Straßen begonnen werden.
Das Straßennetz Bochums, das 1042 Straßen umfaßt,
ist uns heute ein Spiegelbild des Werdens unserer Stadt. Interessant ist die Gegensätzlichkeit unserer Straßen. Alle diese Straßen haben ihre Geschichte, sie tragen das Antlitz des Werdens und Emporblühens unserer Stadt vom kleinen Ackerstädtchen bis zur Stadt der Kohle und des Eisens.
Radfahrer schwer verletzt
Vom Personenkraftwagen angefahren
Am 21. Januar, gegen 23 Uhr, wurde auf der Herner, Ecke Oberscheidstraße, ein Radfahrer von einem Personenkraftwagen angefahren und schwerverletzt. Er erlitt einen Schlüsselbeinbruch und Kopfverletzungen und wurde von dem Führer des Personenkraftwagens in das Evangelische Krankenhaus in Herne eingeliefert. Das Fahrrad wurde stark beschädigt.
Nächtliche Diebsfahrten
Hühner, Hähne, Kaninchen und erbeutet
In der Nacht zum 21. Januar wurde ein an der Vierhausstraße in Bochum, in der Nähe des Feuerwehrturmes gelegener Hühnerstall erbrochen; es wurden daraus neun weiße Hühner und ein buntgefiederter Hahn entwendet. Wer hat verdächtige Personen in der Nähe des Tatortes gesehen?
Wo sind die Hühner zum Kauf angeboten worden?
Wer kann sonstige Angaben bezüglich des Täters machen? Angaben, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, erbittet die Kriminalpolizei in Bochum, Polizei=Präsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer Nr. 245.
In der gleichen Nacht sind in Bochum=Bergen, Wiescherstraße, und auf dem Laubengelände der Zeche Constantin, Schacht 4/5, ein Hühnerstall und zehn Lauben erbrochen beziehungsweise beschädigt worden. Die Täter entwendeten elf weiße und zwei schwarze Hühner, einen Hahn(gescheckter Italiener), eine Pute, 50 Pfund Zwiebeln in einem Sack und zwei Kaninchen. Ein Teil der Hühner und die zwei Kaninchen sind an Ort und Stelle abgeschlachtet worden. Es ist anzunehmen, daß die Täter die gestohlenen Sachen
mit einem kleinen Karren oder mit einem Motorrade mit Beiwagen fortgeschafft
haben. Wer hat in der Nacht zum 21. Januar auf dem bezeichneten Gelände oder in der Nähe verdächtige Personen wahrgenommen? Wer kann sonst zu den Diebstählen Angaben machen? Angaben erbittet die Kriminalpolizei in Bochum, Polizeipräsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer 245, Ruf 60661, Nebenstelle 224. Die Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Erste Schicht— Unglücksschicht. Nach längerer Erwerbslosigkeit hatte der 89 Jahre alte Hermann B. aus der Hofsteder Straße am Dienstag wieder Arbeit auf einem Bochumer Werk erhalten. Gleich bei der ersten Schicht verunglückte er dadurch, daß er von einem Stück glühenden Eisens am Kopf und an den Händen erheblich verletzt wurde.
An=SechamPrschuirei
Ein uraltes Haus der Grabenstraße siel
Von dem früheren„Alt=Bochum“, das sich in jüngeren Jahren um den Markt gruppierte, ist nicht mehr viel zu sehen. Ein altes Haus verschwindet nach dem anderen. Und in einigen Jahrzehnten werden nur noch die drei altehrwürdigen Kirchen Zeugen längst vergangener Zeiten sein. Den im vergangenen Jahre auf der Wittener Straße, früher Buddenbergstraße, und auf der Bongardstraße, früher Obere Marktstraße, der Spitzhacke zum Opfer gefallenen alten baufälligen Häusern folgte ein uraltes Haus auf der Grabenstraße. Dieses Haus, das im vorigen Jahrhundert der Familie Kreutzberg gehörte und das in den letzten 30 Jahren der Maurer Göllner bewohnte, war mit der Zeit baufällig geworden, so daß es geräumt werden mußte. Man sah es diesem Hause gar nicht an, daß es neun Zimmer hatte. Dabei muß man aber bedenken, daß in früheren Jahren in den kleinen Kötterhäusern die Zimmer alle sehr klein waren. Ein normales Wohnzimmer, wie man es in allen Mietwohnungen findet, ist etwa dreimal so groß wie ein Zimmer in diesem Hause. Der Maurer Göllner erklärte aber mit Nachdruck, daß er in diesem Hause glücklich gewesen sei. Was dort nicht niet= und nagelfest war, habe er immer in Ordnung gebracht. Zwei Betten hätte man allerdings nicht in einem Zimmer
unterbringen können, denn bei einem Bett konnte man sich kaum in der Stube umdrehen. Als er einmal einen dringend notwendigen neuen Kleiderschrank gekauft habe und diesen in einem der Zimmer aufstellen wollte, paßte er nicht herein. Er war 40 Zentimeter zu hoch. Nun war guter Rat teuer. Und was tat Göllner? Er nahm eine Säge zur Hand und sägte kurz entschlossen, da es sich nur um Dielen handelte, ein Stück aus der Decke und hatte nun Platz für seinen Kleiderschrank. Von diesem Zeitpunkt durfte aber in dem oberen Zimmer nicht mehr mit Wasser geplanscht werden, da sonst das untere Zimmer allzu feucht geworden wäre.
Nachdem er dort ausgezogen war, wurde dieses Haus noch einige Zeit als Notwohnung benutzt. Wer in diesen Tagen durch die Grabenstraße kommt, wird an dieser Stelle nur noch eine Lücke vorfinden. Wer es nicht weiß, wird kaum glauben, daß hier ein Haus stand, in dem neun Zimmer zu vermieten waren. Hinter diesem Hause, zwischen Hellweg und Buddenbergstraße, lag früher der schöne Garten der„Flora“, eines den alten Bochumern wohlbekannten Gasthauses, an dessen Stelle später das Wiener Café entstand, das aber längst nicht mehr seinen ursprünglichen Zwecken dient.
Vorderingung. Giedung eines Antrager
Familienunterstützung für die Angehörigen der zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen
oder Rentenansprüchen öffentlicher
Durch die Familienunterstützungs=Verordnung vom 19. Dezember 1935 wird den Angehörigen der zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen zur Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs Unterstützung gewahrt. Die Familienunterstützung ist keine Leistung der öffentlichen Fürsorge. Sie ist nicht zurückzuerstatten und unpfändbar.
Unterstützungsberechtigt sind nachstehende Angehörigen der Einberufenen:
I. Die Ehefrau; die schuldlos geschiedene Ehefrau, der der Einberufene nach§ 1578 des Bürgerlichen Gesetzbuches Unterhalt zu gewähren verpflichtet ist.
II. Die ehelichen Kinder. Den ehelichen Kindern werden gleichgestellt 1. die für ehelich erklärten Kinder,
2. Stiefkinder und Pflegekinder, wenn der Einberufene bis zur Einberufung ganz oder überwiegend der Ernährer gewesen ist, 3. die unehelichen Kinder, wenn der Einberufene seine Vaterschaft nach§ 1718 BGB. anerkannt hat oder wenn seine Unterhaltspflicht in einem vollstreckbaren Titel festgestellt ist.
III. Verwandte der aufsteigenden Linie; Adoptiv= eltern, wenn sie den Einberufenen vor der Einberufung an Kindes Statt angenommen haben.
Die Gewährung der Unterstützung ist von der Stellung eines Antrages abhängig. Der Antrag kann von dem Einberufenen oder von dem Unterstützungsberechtigten bei dem Stadt= oder Landkreis oder bei dem Bürgermeister der Aufenthaltsgemeinde mündlich oder schriftlich gestellt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) bei Stellung des Antrages vor dem Gestellungstag der Gestellungsbefehl— der dem Einberufenen sofort wieder auszuhändigen ist— anderenfalls eine Bescheinigung des Truppen=(Marine=) teils oder der Arbeitsdienstabteilung über die erfolgte Einstellung,
b) der Mietvertrag über die Wohnung,
c) ein Nachweis, daß der Antragsteller zu den Angehörigen im Sinne des Unterstützungsberechtigten gehört. Der Unterstützungsempfänger oder sein gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, jede Aenderung der Verhältnisse, die den Wegfall oder die Minderung der Unterstützung bedingt, unverzüglich anzuzeigen.
Unterstützungsberechtigt ist, wer den notwendigen Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht von anderer Seite, insbesondere von Angehörigen, erhält. Ist ein Unterstützungsberechtigter Mitglied einer Familiengemeinschaft(Haushaltsgemeinschaft), so haben die übrigen Mitglieder ihre Mittel und Kräfte im Rahmen des ihnen Zumutbaren zur Deckung seines notwendigen Lebensbedarfs zur Verfügung zu stellen, auch soweit sie nach den Rechtsvorschriften über die Unterhaltspflicht nicht verpflichtet sind, ihm Unterhalt zu gewähren. Der so gewährte Unterhalt ist bei Bemessung der Unterstützung zu berücksichtigen. Zur Familien= gemeinschaft gehoren Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und Personen, die dem Unterstützungsberechtigten gegenüber eine sittliche Pflicht zur Unterhaltsgewährung haben. Jeder Unterstützungsberechtigte muß seine Arbeitskraft zur Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs für sich einsetzen. Ob dem Unterstützungsberechtigten eine Arbeit billigerweise zugemutet werden kann, wird nach Lebensalter, Gesundheitszustand, häuslichen Verhältnissen und, soweit angängig, auch nach der beruflichen Ausbildung beurteilt.
Zu den eigenen Mitteln, die der Unterstützungsberechtigte einsetzen muß, ehe ihm Familienunterstützung gewährt wird, ist sein gesamtes Einkommen zu rechnen, besonders Bezüge in Geld oder Geldeswert aus gegenwärtigem oder früherem Arbeits= oder Dienstverhältnis
und aus Unterhaltsoder privater Art.
Anträge auf Gewährung von Familienunterstützung
können auf dem Wohlfahrtsamt, Rathaus, 2. Obergeschoß, Zimmer 238, gestellt werden. Für die Stadtteile Langendreer, Werne, Gerthe und Linden=Dahlhausen sind die Verwaltungsstellen zuständig.
Mantel aus der Verwaltungsakademie gestohlen. Am 20. Januar, in der Zeit zwischen 20 und 23 Uhr, wurde in der Verwaltungsakademie einem Teilnehmer an einem Vortrag ein grauer, dunkelkarierter, zweireihiger Mantel entwendet. Der Mantel war mit Rückengurt versehen und mit der Firmenbezeichnung Baltz. In den Taschen befand sich ein Paar graulederne Handschuhe. Wer kann zu diesem Diebstahl Angaben machen? Angaben erbittet die Kriminalpolizei in Bochum, Polizeipräsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer 242. Die Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
4000 wollen ins Leben
Das Arbeitsamt berät die vor der Schulentlassung stehende Bochumer Jugend
Die Sprechstunden der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Bochum, Kreuzstraße 10, werden bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
Volksschüler: jeden Vormittag(außer Samstag),
8½ bis 12 Uhr, Zimmer 12 und 14;
Schüler höherer Lehranstalten: Dienstag und Donnerstag nachmittag, 15 bis 17 Uhr, Zimmer 17;
Volksschülerinnen: jeden Vormittag(außer Samstag). 8½ bis 12 Uhr, Zimmer 26 und 28;
Schülerinnen höherer Lehranstalten: Montag nachmittag 15 bis 17 Uhr, Zimmer 26.
Die Ratsuchenden werden dringend gebeten, die festgesetzten Sprechstunden einzuhalten.
*
Rund 4000 Bochumer Jungen und Mädel,
sind es, die in diesem Jahre die Schule verlassen oder auch aus dem Landjahr zurückkehren, um in Lehr= und Anlernstellen hinüberzuwechseln. Diesen Berufsanwärtern steht jedoch eine bedeutend geringere Anzahl an Lehr= und Anlernstellen gegenüber, die sich etwa aus folgenden Lehrstellenmöglichkeiten zusammensetzen: Bergbau 700, Handwerk 600, Industrie 500, Handel 200. Diese Zahlen beweisen, welch ungeheure Arbeit den zuständigen Stellen bevorsteht, um nach bestem Wissen und Gewissen diese Berufsanwärter den Lehrstellen zuzuführen. Das Gebot im neuen Deutschland heißt ja nicht Lehrstellenvermittlung um jeden Preis. Es gilt vielmehr, die deutsche Jugend planmäßig in den Arbeitskreislauf der Nation einzugliedern, jedem dieser 4000 jungen Menschen den Platz im Deutschen Reich anzuweisen, der ihm nach seiner Eignung zusteht. Eine selbstverständliche Folge dieses Grundsatzes ist die Frage: Wie kommen wir zu einer gerechten Auslese, und was geschieht mit der Jugend, die nicht die Möglichkeit hat, untergebracht zu werden?
Eine gewissenhafte Eignungsprüfung wird nicht zuletzt entscheidend sein. Als eine nicht zu unterschätzende Schwierigkeit kommt noch die Tatsache der unüberlegten Berufswünsche hinzu, die den Berufsbeamten des Arbeitsamtes die Arbeit ungeheuerlich erschwert. Die erstaunlichste und auch bedauerlichste Statistik ist die der Gruppe Bergbau, denn hier steht ein Stellenangebot von ungefähr 700 einer bedeutend geringeren Nachfrage gegenüber, die in einem Gebiet, wo die Bergbauarbeit naturgegeben ist, befremdet. Dagegen erfreut sich das Metallgewerbe einer erheblich größeren Beliebtheit, denn das Verhältnis Angebot und Nachfrage entspricht etwa dem Verhältnis:3. Auch am Handwerk scheint Bochums Jugend nicht den rechten Spaß zu haben, denn hier weiß die Statistik von einem Ueberangebot an Lehrstellen, die nicht im entferntesten der Zahl der Anwärter entsprechen.
Berufsberatung bedeutet für Elternhaus, Schule und Hitler=Jugend eine fruchtbare Arbeit; gilt es doch alle jungen Menschen dahin zu beraten, daß sie ein nützliches Glied in der Kette des Volksganzen werden, daß sie ihrer Eignung, Neigung und dem national=völkischen Grundsatz entsprechend einen Beruf ergreifen, in dem sie dem Volksganzen dienen können.
Der Mantel war verdächtig groß! Am 3. Januar versuchte ein Mann in Herne einen ihm viel zu großen Mantel zu einem Hehlerpreise zu verkaufen. Da der Verdacht besteht, daß der Mantel gestohlen ist und der Besitzer über die Herkunft des Mantels unglaubhafte Angaben gemacht hat, ist der Mantel von der Kriminalpolizei sichergestellt worden. Beschreibung des Mantels: fast neu, zweireihig, grau=schwarz(wenig erkennbar Fischgrätenmuster), ganz mit schwarzer Seide gefüttert, mit Schlitz, ohne Aermelknöpfe, für eine große, korpulente Person passend. Eigentumsansprüche können bei der Kriminalpolizei in Bochum, Polizeipräsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer 245, gestellt werden.
Auch bei kleinen Verletzungen ist Vorsicht am Platze.
Ein Arbeiter erlitt vor einigen Tagen eine Verletzung an der linken Hand. Er arbeitete jedoch weiter. Am Montag stellten sich Blutvergiftungserscheinungen ein. Auf ärztliche Anordnung wurde er sofort ins Krankenhaus geschafft, wo ihm der Daumen der linken Hand abgenommen wurde. Der Vorfall ist eine ernste Mahnung zur Vorsicht bei kleinen Unfällen.
Im Berufe verunglückt. Der Hilfsrangierer Albert B. wurde beim Reinigen einer Dampfbremse so unglücklich von einer Kolbenfederung getroffen, daß er schwere Handverletzungen, einen Unterarm= und Knöchelbruch erlitt. Er mußte ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Srandserm stehischen Wirder
phot...-Muthherr.
So hoch ragt das vom Wilhelmsplatz nach dem Stadtpark verpflanzte Kriegerdenkmal von 1870/71 schon
wieder empor.
Trotz der für Bauarbeiten wenig günstigen Jahreszeit ist die Wiederaufrichtung des um die Weihnachtszeit auf dem Wilhelmsplatz abgebauten Kriegerdenkmals von 1870/71 auf seinem neuen Standort vor dem großen Stadtparkteich schon außerordentlich gefördert worden. Der Hauptsockel des Denkmals ist, wie das Bild zeigt, schon etwa bis zu seiner ursprünglichen Höhe wieder fertig, und bei diesem Tempo wird es bis zum restlosen Wiederaufbau nicht mehr allzu lange dauern.