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Seite 3 Nr. 19„ Bochumer Anzeiger“, Donnerstag, 23. Januav 1936

Bochum, Stadt der tausend Straßen

Ein Rückblick mit der Nutzanwendung: Bei schlechten

Straßenverhältnissen nicht gleich schimpfen!

Der Mann am Steuer ist nur zu leicht geneigt, ein Schlagloch auf der Straße als eine Art von Beleidigung zu empfinden, und wenn es mal einen halben Tag or­dentlich geregnet hat und einige Wasserpfützen die Straßendecke„zieren“ wie die Tupfen der Sonntags­krawatte, so geht gleich ein großes Geschimpfe los, als ob eine Straße mit lächerlicher Selbstverständlichkeit glatt und eben wie ein Billardtisch sein müßte. Und dabei könnte es doch noch viel schlechter sein! Man bedenke nur, daß der Bau von Kunststraßen erst 150 Jahre alt ist und daß noch im 18. Jahrhundert ein sorgsamer Mann bei Antritt einer größeren Reise sein Testament machte, da die Unsicherheit auf den Straßen sehr groß war. Seien wir deshalb nicht gleich mit Kernflüchen bei der Hand, wenn einmal die Straße nicht ganz in Ord­nung ist. Unsere Wohlfahrt hängt davon ab, daß wir „wohl fahren". Das ist uns heute leicht gemacht.

“<space> D i e<space> S t r a ß e n<space> u n s e r e r<space> S t a d t<space> s i n d<space> h e u t e<space> f a s t<space> a l l e<space> g e ­<space> pflastert oder asphaltiert. Klagelieder, wie in früheren Zeiten, brauchen heute nicht mehr angestimmt zu wer­den, wenn auch hier und da noch Mängel zu beseitigen sind. Betrachten wir die Entwicklung des Straßen­baues in Bochum, so werden wir heute erstaunt sein, zu hören, daß im 17. Jahrhundert erst eine Straße ge­pflastert war. Es war die Stein=, später König= und jetzt Obere Marktstraße. Die übrigen Straßen und Wege wurden durch Wacholdersträuche mit darüber geworfenen Steinen in Ordnung gehalten. Diese Steine stammten aus einem im Griesenbruch gelegenen Stein­bruch. Wenn der Schmutz bei Regenwetter gar zu tief war, konnte man von Stein zu Stein hüpfen. Wo es ganz schlimm war, namentlich bei den Toren, legte man für die Fußgänger hölzerne Schemmen, man verschwand dann wenigstens nicht ganz im Schmutz.

Der Bau von Kunststraßen(Chausseen) wurde dann Ende des 18. Jahrhunderts in Angriff genommen. Die erste, die für Bochum in Frage kam, war die von Brün­ninghausen nach Essen, welche über den Crengeldanz nach Bochum führte. Mit dem Bau wurde 1789 begonnen und die Strecke Crengeldanz—Bochum 1792 fertig­gestellt. 1795 kam die Strecke bis Steele hinzu. Die Chaussee wurde vom Staat gebaut, die anliegenden Ge­meinden mußten aber Spanndienste leisten. Der Bau der Chaussee Elberfeld—Bochum wurde 1828 in An­griff genommen und zunächst bis Hattingen, dann bis Weitmar durchgeführt. Bis hierhin war sie 1840 her­gestellt. Die Strecke Weitmar—Bochum wurde im Jahre 1842 ausgebaut. Von 1839 an hatte man aber schon die Strecke Bochum—Hofstede—Herne gebaut, die im Jahre 1842 fertig wurde. Die Landstraße von Bochum nach Dorsten wurde 1848 in Angriff genommen und bis zur Fleytebrücke 1849 fertiggestellt. Um diese Anlagen hatten sich Kammerdirektor Freiherr vom Stein und Minister von Heinitz sehr verdient gemacht. Damals stand man jedoch dem Bau dieser Straßen noch sehr ablehnend gegenüber. Als der Staat für diese eine 4prozentige Anleihe bei den vermögenden Leuten in der Mark ausschrieb, wurden in Bochum nur 75 Taler ge­zeichnet. Beim Ausbau der Strecke von Bochum nach Steele im Jahre 1791 weigerten sich die Bochumer,

40 Haufen Steine anzufahren.

Die Entwicklung des Straßenbaues in der Innen­stadt und in den Außenbezirken hatte auch weitere Fortschritte gemacht. Als der Bergbau in Bochum seinen Einzug hielt und die Bevölkerung stieg, mußte überall mit der Anlage von Straßen begonnen werden.

Das Straßennetz Bochums, das 1042 Straßen umfaßt,

ist uns heute ein Spiegelbild des Werdens unserer Stadt. Interessant ist die Gegensätzlichkeit unserer Straßen. Alle diese Straßen haben ihre Geschichte, sie tragen das Antlitz des Werdens und Emporblühens unserer Stadt vom kleinen Ackerstädtchen bis zur Stadt der Kohle und des Eisens.

Radfahrer schwer verletzt

Vom Personenkraftwagen angefahren

Am 21. Januar, gegen 23 Uhr, wurde auf der Her­ner, Ecke Oberscheidstraße, ein Radfahrer von einem Personenkraftwagen angefahren und schwerverletzt. Er erlitt einen Schlüsselbeinbruch und Kopfverletzungen und wurde von dem Führer des Personenkraftwagens in das Evangelische Krankenhaus in Herne eingeliefert. Das Fahrrad wurde stark beschädigt.

Nächtliche Diebsfahrten

Hühner, Hähne, Kaninchen und erbeutet

In der Nacht zum 21. Januar wurde ein an der Vierhausstraße in Bochum, in der Nähe des Feuer­wehrturmes gelegener Hühnerstall erbrochen; es wurden daraus neun weiße Hühner und ein buntgefiederter Hahn entwendet. Wer hat verdächtige Personen in der Nähe des Tatortes gesehen?

Wo sind die Hühner zum Kauf angeboten worden?

Wer kann sonstige Angaben bezüglich des Täters machen? Angaben, die auf Wunsch vertraulich behan­delt werden, erbittet die Kriminalpolizei in Bochum, Polizei=Präsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer Nr. 245.

In der gleichen Nacht sind in Bochum=Bergen, Wie­scherstraße, und auf dem Laubengelände der Zeche Con­stantin, Schacht 4/5, ein Hühnerstall und zehn Lauben erbrochen beziehungsweise beschädigt worden. Die Tä­ter entwendeten elf weiße und zwei schwarze Hühner, einen Hahn(gescheckter Italiener), eine Pute, 50 Pfund Zwiebeln in einem Sack und zwei Kaninchen. Ein Teil der Hühner und die zwei Kaninchen sind an Ort und Stelle abgeschlachtet worden. Es ist anzunehmen, daß die Täter die gestohlenen Sachen

mit einem kleinen Karren oder mit einem Motor­rade mit Beiwagen fortgeschafft

haben. Wer hat in der Nacht zum 21. Januar auf dem bezeichneten Gelände oder in der Nähe verdächtige Per­sonen wahrgenommen? Wer kann sonst zu den Dieb­stählen Angaben machen? Angaben erbittet die Krimi­nalpolizei in Bochum, Polizeipräsidium, Uhland­straße 35, Zimmer 245, Ruf 60661, Nebenstelle 224. Die Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Erste Schicht— Unglücksschicht. Nach längerer Er­werbslosigkeit hatte der 89 Jahre alte Hermann B. aus der Hofsteder Straße am Dienstag wieder Arbeit auf einem Bochumer Werk erhalten. Gleich bei der ersten Schicht verunglückte er dadurch, daß er von einem Stück glühenden Eisens am Kopf und an den Händen erheb­lich verletzt wurde.

An=SechamPrschuirei

Ein uraltes Haus der Grabenstraße siel

Von dem früheren„Alt=Bochum“, das sich in jün­geren Jahren um den Markt gruppierte, ist nicht mehr viel zu sehen. Ein altes Haus verschwindet nach dem anderen. Und in einigen Jahrzehnten werden nur noch die drei altehrwürdigen Kirchen Zeugen längst vergan­gener Zeiten sein. Den im vergangenen Jahre auf der Wittener Straße, früher Buddenbergstraße, und auf der Bongardstraße, früher Obere Marktstraße, der Spitz­hacke zum Opfer gefallenen alten baufälligen Häusern folgte ein uraltes Haus auf der Grabenstraße. Dieses Haus, das im vorigen Jahrhundert der Familie Kreutz­berg gehörte und das in den letzten 30 Jahren der Maurer Göllner bewohnte, war mit der Zeit baufällig geworden, so daß es geräumt werden mußte. Man sah es diesem Hause gar nicht an, daß es neun Zimmer hatte. Dabei muß man aber bedenken, daß in früheren Jahren in den kleinen Kötterhäusern die Zimmer alle sehr klein waren. Ein normales Wohnzimmer, wie man es in allen Mietwohnungen findet, ist etwa dreimal so groß wie ein Zimmer in diesem Hause. Der Maurer Göllner erklärte aber mit Nachdruck, daß er in diesem Hause glücklich gewesen sei. Was dort nicht niet= und nagelfest war, habe er immer in Ordnung gebracht. Zwei Betten hätte man allerdings nicht in einem Zimmer

unterbringen können, denn bei einem Bett konnte man sich kaum in der Stube umdrehen. Als er einmal einen dringend notwendigen neuen Kleiderschrank gekauft habe und diesen in einem der Zimmer aufstellen wollte, paßte er nicht herein. Er war 40 Zentimeter zu hoch. Nun war guter Rat teuer. Und was tat Göllner? Er nahm eine Säge zur Hand und sägte kurz entschlossen, da es sich nur um Dielen handelte, ein Stück aus der Decke und hatte nun Platz für seinen Kleiderschrank. Von diesem Zeitpunkt durfte aber in dem oberen Zimmer nicht mehr mit Wasser geplanscht werden, da sonst das untere Zim­mer allzu feucht geworden wäre.

Nachdem er dort ausgezogen war, wurde dieses Haus noch einige Zeit als Notwohnung benutzt. Wer in diesen Tagen durch die Grabenstraße kommt, wird an dieser Stelle nur noch eine Lücke vorfinden. Wer es nicht weiß, wird kaum glauben, daß hier ein Haus stand, in dem neun Zimmer zu vermieten waren. Hin­ter diesem Hause, zwischen Hellweg und Buddenberg­straße, lag früher der schöne Garten der„Flora“, eines den alten Bochumern wohlbekannten Gasthauses, an des­sen Stelle später das Wiener Café entstand, das aber längst nicht mehr seinen ursprünglichen Zwecken dient.

Vorderingung. Giedung eines Antrager

Familienunterstützung für die Angehörigen der zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen

oder Rentenansprüchen öffentlicher

Durch die Familienunterstützungs=Verordnung vom 19. Dezember 1935 wird den Angehörigen der zur Er­füllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehr­pflichtigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen zur Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs Unter­stützung gewahrt. Die Familienunterstützung ist keine Leistung der öffentlichen Fürsorge. Sie ist nicht zurück­zuerstatten und unpfändbar.

Unterstützungsberechtigt sind nachstehende An­gehörigen der Einberufenen:

I. Die Ehefrau; die schuldlos geschiedene Ehefrau, der der Einberufene nach§ 1578 des Bürgerlichen Gesetzbuches Unterhalt zu gewähren verpflichtet ist.

II. Die ehelichen Kinder. Den ehelichen Kindern werden gleichgestellt 1. die für ehelich erklärten Kinder,

2. Stiefkinder und Pflegekinder, wenn der Einberufene bis zur Einberufung ganz oder überwiegend der Er­nährer gewesen ist, 3. die unehelichen Kinder, wenn der Einberufene seine Vaterschaft nach§ 1718 BGB. aner­kannt hat oder wenn seine Unterhaltspflicht in einem vollstreckbaren Titel festgestellt ist.

III. Verwandte der aufsteigenden Linie; Adoptiv= eltern, wenn sie den Einberufenen vor der Einberufung an Kindes Statt angenommen haben.

Die Gewährung der Unterstützung ist von der Stel­lung eines Antrages abhängig. Der Antrag kann von dem Einberufenen oder von dem Unterstützungsberechtig­ten bei dem Stadt= oder Landkreis oder bei dem Bürger­meister der Aufenthaltsgemeinde mündlich oder schrift­lich gestellt werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

a) bei Stellung des Antrages vor dem Gestellungs­tag der Gestellungsbefehl— der dem Einberufenen so­fort wieder auszuhändigen ist— anderenfalls eine Be­scheinigung des Truppen=(Marine=) teils oder der Ar­beitsdienstabteilung über die erfolgte Einstellung,

b) der Mietvertrag über die Wohnung,

c) ein Nachweis, daß der Antragsteller zu den An­gehörigen im Sinne des Unterstützungsberechtigten ge­hört. Der Unterstützungsempfänger oder sein gesetz­licher Vertreter ist verpflichtet, jede Aenderung der Ver­hältnisse, die den Wegfall oder die Minderung der Unterstützung bedingt, unverzüglich anzuzeigen.

Unterstützungsberechtigt ist, wer den notwendigen Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht von anderer Seite, insbesondere von Angehörigen, er­hält. Ist ein Unterstützungsberechtigter Mitglied einer Familiengemeinschaft(Haushaltsgemeinschaft), so haben die übrigen Mitglieder ihre Mittel und Kräfte im Rah­men des ihnen Zumutbaren zur Deckung seines not­wendigen Lebensbedarfs zur Verfügung zu stellen, auch soweit sie nach den Rechtsvorschriften über die Unter­haltspflicht nicht verpflichtet sind, ihm Unterhalt zu ge­währen. Der so gewährte Unterhalt ist bei Bemessung der Unterstützung zu berücksichtigen. Zur Familien= gemeinschaft gehoren Ehegatten, Verwandte, Verschwä­gerte und Personen, die dem Unterstützungsberechtigten gegenüber eine sittliche Pflicht zur Unterhaltsgewährung haben. Jeder Unterstützungsberechtigte muß seine Ar­beitskraft zur Beschaffung des notwendigen Lebens­bedarfs für sich einsetzen. Ob dem Unterstützungsberech­tigten eine Arbeit billigerweise zugemutet werden kann, wird nach Lebensalter, Gesundheitszustand, häuslichen Verhältnissen und, soweit angängig, auch nach der be­ruflichen Ausbildung beurteilt.

Zu den eigenen Mitteln, die der Unterstützungs­berechtigte einsetzen muß, ehe ihm Familienunterstützung gewährt wird, ist sein gesamtes Einkommen zu rechnen, besonders Bezüge in Geld oder Geldeswert aus gegen­wärtigem oder früherem Arbeits= oder Dienstverhältnis

und aus Unterhalts­oder privater Art.

Anträge auf Gewährung von Familienunterstützung

können auf dem Wohlfahrtsamt, Rathaus, 2. Ober­geschoß, Zimmer 238, gestellt werden. Für die Stadt­teile Langendreer, Werne, Gerthe und Linden=Dahl­hausen sind die Verwaltungsstellen zuständig.

Mantel aus der Verwaltungsakademie gestohlen. Am 20. Januar, in der Zeit zwischen 20 und 23 Uhr, wurde in der Verwaltungsakademie einem Teilnehmer an einem Vortrag ein grauer, dunkelkarierter, zweireihiger Man­tel entwendet. Der Mantel war mit Rückengurt ver­sehen und mit der Firmenbezeichnung Baltz. In den Taschen befand sich ein Paar graulederne Handschuhe. Wer kann zu diesem Diebstahl Angaben machen? An­gaben erbittet die Kriminalpolizei in Bochum, Polizei­präsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer 242. Die An­gaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

4000 wollen ins Leben

Das Arbeitsamt berät die vor der Schulentlassung stehende Bochumer Jugend

Die Sprechstunden der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Bochum, Kreuzstraße 10, werden bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

Volksschüler: jeden Vormittag(außer Samstag),

8½ bis 12 Uhr, Zimmer 12 und 14;

Schüler höherer Lehranstalten: Dienstag und Don­nerstag nachmittag, 15 bis 17 Uhr, Zimmer 17;

Volksschülerinnen: jeden Vormittag(außer Sams­tag). 8½ bis 12 Uhr, Zimmer 26 und 28;

Schülerinnen höherer Lehranstalten: Montag nach­mittag 15 bis 17 Uhr, Zimmer 26.

Die Ratsuchenden werden dringend gebeten, die fest­gesetzten Sprechstunden einzuhalten.

*

Rund 4000 Bochumer Jungen und Mädel,

sind es, die in diesem Jahre die Schule verlassen oder auch aus dem Landjahr zurückkehren, um in Lehr= und Anlernstellen hinüberzuwechseln. Diesen Berufsanwär­tern steht jedoch eine bedeutend geringere Anzahl an Lehr= und Anlernstellen gegenüber, die sich etwa aus folgenden Lehrstellenmöglichkeiten zusammensetzen: Berg­bau 700, Handwerk 600, Industrie 500, Handel 200. Diese Zahlen beweisen, welch ungeheure Arbeit den zuständigen Stellen bevorsteht, um nach bestem Wissen und Gewissen diese Berufsanwärter den Lehrstellen zu­zuführen. Das Gebot im neuen Deutschland heißt ja nicht Lehrstellenvermittlung um jeden Preis. Es gilt vielmehr, die deutsche Jugend planmäßig in den Ar­beitskreislauf der Nation einzugliedern, jedem dieser 4000 jungen Menschen den Platz im Deutschen Reich anzuweisen, der ihm nach seiner Eignung zusteht. Eine selbstverständliche Folge dieses Grundsatzes ist die Frage: Wie kommen wir zu einer gerechten Auslese, und was geschieht mit der Jugend, die nicht die Möglichkeit hat, untergebracht zu werden?

Eine gewissenhafte Eignungsprüfung wird nicht zuletzt entscheidend sein. Als eine nicht zu unterschätzende Schwierigkeit kommt noch die Tatsache der unüberlegten Berufswünsche hinzu, die den Berufs­beamten des Arbeitsamtes die Arbeit ungeheuerlich erschwert. Die erstaunlichste und auch bedauerlichste Sta­tistik ist die der Gruppe Bergbau, denn hier steht ein Stellenangebot von ungefähr 700 einer bedeutend ge­ringeren Nachfrage gegenüber, die in einem Gebiet, wo die Bergbauarbeit naturgegeben ist, befremdet. Dagegen erfreut sich das Metallgewerbe einer erheblich größeren Beliebtheit, denn das Verhältnis Angebot und Nach­frage entspricht etwa dem Verhältnis:3. Auch am Handwerk scheint Bochums Jugend nicht den rechten Spaß zu haben, denn hier weiß die Statistik von einem Ueberangebot an Lehrstellen, die nicht im entferntesten der Zahl der Anwärter entsprechen.

Berufsberatung bedeutet für Elternhaus, Schule und Hitler=Jugend eine fruchtbare Arbeit; gilt es doch alle jungen Menschen dahin zu beraten, daß sie ein nützliches Glied in der Kette des Volksganzen werden, daß sie ihrer Eignung, Neigung und dem national=völkischen Grundsatz entsprechend einen Beruf ergreifen, in dem sie dem Volksganzen dienen können.

Der Mantel war verdächtig groß! Am 3. Januar versuchte ein Mann in Herne einen ihm viel zu großen Mantel zu einem Hehlerpreise zu verkaufen. Da der Verdacht besteht, daß der Mantel gestohlen ist und der Besitzer über die Herkunft des Mantels unglaubhafte Angaben gemacht hat, ist der Mantel von der Kriminal­polizei sichergestellt worden. Beschreibung des Mantels: fast neu, zweireihig, grau=schwarz(wenig erkennbar Fischgrätenmuster), ganz mit schwarzer Seide gefüttert, mit Schlitz, ohne Aermelknöpfe, für eine große, korpu­lente Person passend. Eigentumsansprüche können bei der Kriminalpolizei in Bochum, Polizeipräsidium, Uhlandstraße 35, Zimmer 245, gestellt werden.

Auch bei kleinen Verletzungen ist Vorsicht am Platze.

Ein Arbeiter erlitt vor einigen Tagen eine Verletzung an der linken Hand. Er arbeitete jedoch weiter. Am Montag stellten sich Blutvergiftungserscheinungen ein. Auf ärztliche Anordnung wurde er sofort ins Kranken­haus geschafft, wo ihm der Daumen der linken Hand abgenommen wurde. Der Vorfall ist eine ernste Mah­nung zur Vorsicht bei kleinen Unfällen.

Im Berufe verunglückt. Der Hilfsrangierer Albert B. wurde beim Reinigen einer Dampfbremse so un­glücklich von einer Kolbenfederung getroffen, daß er schwere Handverletzungen, einen Unterarm= und Knöchelbruch erlitt. Er mußte ins Krankenhaus ge­bracht werden.

Die Srandserm stehischen Wirder

phot...-Muthherr.

So hoch ragt das vom Wilhelmsplatz nach dem Stadtpark verpflanzte Kriegerdenkmal von 1870/71 schon

wieder empor.

Trotz der für Bauarbeiten wenig günstigen Jahreszeit ist die Wiederaufrichtung des um die Weihnachts­zeit auf dem Wilhelmsplatz abgebauten Kriegerdenkmals von 1870/71 auf seinem neuen Standort vor dem großen Stadtparkteich schon außerordentlich gefördert worden. Der Hauptsockel des Denkmals ist, wie das Bild zeigt, schon etwa bis zu seiner ursprünglichen Höhe wieder fertig, und bei diesem Tempo wird es bis zum restlosen Wiederaufbau nicht mehr allzu lange dauern.