nr. 77 40. Jahrgang
Donnerstag, 30. März 1933
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Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes zum 1.
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Berlin, 29. März.(Eig. Drahtber.)
Bevor das Reichskabinett heute nachmittag zu seiner gesetzten Sitzung zusammentrat, fand eine Ministersprechung statt, in der Reichskanzler Adolf Hitler, ### vormittags von München aus im Flugzeug wieder Berlin eingetroffen war, zu der politischen Lage ##ellung nahm. Der Kanzler betonte, daß der Braunbweiger Konflikt zur beiderseitigen Befriedi#ng endgültig beigelegt worden sei. Weiter sprach der ##nzler über die Abwehrmaßnahmen gegenüber jüdischen Greuelnachrichten in der ausländischen Presse. Diese Abwehrbewegung, die spontan aus dem olle heraus entstanden sei, sei organisiert worden, dasie nicht unerwünschte Formen erhalte. Durch die Eganisation der Abwehrmaßnahmen behalte man die Enze Aktion in der Hand und verhindere, daß Velästigungen persönlicher Art und Gealttätigkeiten vorkommen. Das Judentum im ##slande müsse erkennen, daß ein Krieg des Juentums gegen Deutschland das Judenum in Deutschland selbst mit voller schärfe treffe. Der Kanzler wies darauf hin, daß auch heute wieder eine Reihe von Nachrichten aus dem Auslande vorliegen, die den Fortgang der Hetze gegen Deutschland beweisen.
so werde aus London gemeldet, daß dort immer in großer Anzahl Kraftwagen mit Plakaten umherIhren, die zum Bonkott gegen Deutschland auffordern.
unterliege keinem Zweifel, daß diese Bewegung egen Deutschland organisiert sei. Aehnliche Meldungen #nen heute wieder aus Newyork. Auch dort gehe Boykotthetze gegen Deutschland weiter, vor allem der Form, daß in Massenversammlungen und durch Radio gegen amerikanische Staatsbürger deutscher Abimmung gehetzt werde.
Der Reichsminister des Innern hat dem Kabinett in Rinisterbesprechung dann den Gesetzentwurf
ie Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
prgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung Landesgesetzgebung überhaupt vor und bestimmt im sonderen, daß die Volksvertretungen der känder mit Ausnahme des preußischen Landtages Aufgelöst und neu gebildet werden. Diese NeuAidung erfolgt nach dem Verhältnis des ErLebnisses der letzten Reichstagswahl, und ar werden die Stimmen zu Grunde gelegt, die sich On 5. März innerhalb jedes einzelnen Landes ergeben oben. Für die neu zu bildenden Landtage wird eine kandatshöchstziffer vorgesehen. Ferner sollen Ketimmungen getroffen werden, durch die dieselbe Pleichschaltung in den GemeindeselbstverwalUungskörperschaften erfolgt. Auch hier wird das #rsebnis des 5. März als Schlüssel zu Grunde gelegt, #### ebenso werden je nach der Größe der Gemeinden nich Höchstzahlen für die Mandate bestimmt. Nach dem Aussicht genommenen Verrechnungsschlüssel würde bayrische Landtag 133 Abgeordnete erhalten, der lichsische Landtag 77, Hamburg 128, Bremen 96,
bi 64 usw., also im allgemeinen 20 v. H. weniger die bisherigen Abgeordnetenzahlen.
Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist für Samstag zu Pvirten. Auch die Reform des vorläufigen Reichs
Pirtschaftsrates wurde besprochen. Diese Frage wurde Lumn in der anschließenden Kabinettssitzung kichberaten und verabschiedet. Lediglich das Gesetz Er die Gleichschaltung wird in der Freitagsitzung des Enetts nochmals beraten und dann verabschiedet. ### die Kabinettssitzung selbst wurde folgender amtBericht herausgegeben:
Die Beratungen des Reichskabinetts
Das Reichskabinett beschäftigte sich in seiner heuen Sitzung mit einem Gesetzentwurf des ReichsminiEums des Innern über die Gleichschaltung der Länund Gemeinden mit dem Reich. Die Beratungen Erüter werden am Freitag fortgesetzt werden. Ferner Eichmigte das Reichskabinett die nachträgliche FeststelAns des Reichshaushaltsplanes für 1932 auf und des Ermächtigungsgesetzes sowie den Vor#0lag des Reichsfinanzministers für das erste Viertel Haushaltsjahres 1933. Die persönlichen
Plsgaden bleiben hierbei die gleichen wie bis
##e sachlichen haben eine Kürzung erfahren. ist wurden ferner die Garantie=Ermäch
UJUngen für den Außenhandel, für die Geebewegung und für Seefahrt sowie die Auf
* ung des Wohnungsmangelgesetzes, das
1. April 1933 außer Kraft tritt. Gleichzeitig sis ein Gesetzentwurf über Räumungs
en verabschiedet, der zugunsten der Mieter
ngsmanges““, die durch die Aufhebung des Woh#chlostau z gesetzes entstehen könnten. Noch nicht ab##sten wurden die Veratungen über einen Gesetzent
betreffend Zulagen und Bergätungen
nebenamtliche Tätigleit von Be
Brsetzentm. Reichswirtschaftsminister vorgelegte ## wurf über die Auflssung und Neubil
*3 des Reichswirtschaft
ebenfalls verabschiedet. In Zukunft wird der Reichs=, wirtschaftsrat aus höchstens 60 Mitgliedern bestehen, die vom Reichspräsidenten auf Vorschlag der Reichsregierung ernannt werden.“
Ueber die Neubildung des vorläufigen Reichswolrschastsrates
erfahren wir: Der jetzt aufgelöste vorläufige Reichswirtschaftsrat war im Jahre 1920 gebildet worden, muß also als überaltert angesehen werden. Der zukünftige vorläufige Reichswirtschaftsrat— denn auch jetzt haudelt es sich noch um eine vorläufige Regelung und keine Endbestimmung— wird aus höchstens 60 Mitgliedern bestehen, die auf die Dauer von vier Jahren von dem Reichspräsidenten auf Vorschlag der Reichsregierung— nicht wie bisher zum größten Teil auf Vorschlag von Berufsverbänden— bestellt werden. Vom Jahre 1934 an scheidet dann jährlich turnusmäßig je ein Viertel der Mitglieder aus und kann durch neue Mitglieder ersetzt werden. Wiederberufung ist zulässig. Die erste Reihe der ausscheidenden Mitglieder wird durch das Los bestimmt. Das neue Gesetz versucht der Wandlung der Dinge im Reich und in den Ländern Rechnung zu tragen. Die Reichsregierung wird darum bei der Auswahl der neuen Mitglieder des Reichswirtschaftsrates besondere Rücksicht auf die Gliederung des Reiches und die Länderinteressen nehmen.
„Das Gesetz regelt im übrigen die Bildung von Ausschüssen in neuartiger Weise. Neben den ständigen und nichtständigen Ausschüssen, die nur aus Mitgliedern des Reichswirtschaftsrates bestehen können und außenstehende Persönlichkeiten nur als Sachverständige zuziehen dürfen, können ständige oder nichtständige Sonderausschüsse beim Reichswirtschaftsrat durch Verordnung des Reichspräsidenten oder Anordnung der Reichsregierung gebildet werden. In diese Sonderausschüsse können auch Persönlichkeiten mit vollem Stimm
recht berufen werden, die nicht Mitglieder des Reichswirtschaftsrates sind. Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse dieser Sonderausschüsse werden jeweils durch den Reichspräsidenten oder die Reichsregierung bestimmt.
Der Freifahrtschein, der bisher den Mitgliedern des Reichswirtschaftsrates zustand, fällt fort. An seine Stelle treten die Ersetzung der Fahrtkosten zu den jeweiligen Tagungen des Reichswirtschaftsrates sowie Tagesdiäten. Die endgültige Regelung des Reichswirtschaftsrates wird im Zuge der geplanten endgültigen Reichsreform erfolgen.
Zu der Verabschiedung des Gesetzes über die
Verlagernung des Relcdsaushaltes um ein Vierteljahr
konnten wir in Erfahrung bringen, daß die notwendige Kürzung der sachlichen Ausgaben darauf hinausläuft, daß sie bis zu einem Fünftel des Haushalts von 1932 ausgegeben werden können, daß sie aber keinesfalls über ein Viertel des Voranschlags von 1933 hinausgehen dürfen. Die persönlichen Ausgaben sind nicht gekürzt worden. Eine Kürzung der Beamtengehälter ist also nicht in Erwägung gezogen. Das wird ausdrücklich betont.
Die Ankündigung von Maßnahmen zur Vermeidung von Härten, die sich aus der Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes ergeben könnten, bezieht sich in erster Linie darauf, daß bei Aufhebung eines Mietsverhältnisses den Mietern eine„den Umständen nach angemessene Räumungsfrist" gewährt werden soll. Diese Räumungsfrist kann auch unter Umständen verlängert werden. Außerdem sind aber auch Schutzbestimmungen für den Vermieter vorgesehen, wenn sich aus der Verlängerung der Räumungsfrist für ihn erhebliche Belastungen ergeben.
Ein teuflischer Plan:
Zyankali=Anschlag
auf die Basseldorsel=Cckl.
Große Giftmengen beschlagnahmt
Düsseldorf, 29. März.
Die Düsseldorser„Volksparole“ bringt einen amtlichen, Bericht, wonach die KPD. die Absicht hatte, durch Einführen von Gist in die Gemeinschaftsküchen der NSDAP. die gesamte Düsseldorser SA. zu vergiften.
Die Düsseldorfer politische Polizei erhielt Kenntnis, daß die K PD. in der nächsten Zeit einen Angriff auf die NSDAP. mit Gift und Sprengstoff plane. Das Gift sollte dazu verwandt werden, in den Küchen der NSDAP.=Formationen das Essen zu vergiften. Die Herkunft des Giftes wies nach Köln, wo es der Polizei gelang, 3,5 Kilo Zyannatrium und.125 Kilo Kupfervitriol zu erfassen.
Die Hälfte dieser Giftmenge würde genügen, um ganz Düsseldorf zu vergiften.
Die Giftmengen stammten von einem gewissen August Hillgraf, der als Galvaniseur bei und Röhrenwerk in Köln beschäftigt war.
Düsseldorf ein möbliertes Zimmer,
in
wissen Zeitabständen aufsuchte. Die
einem PreßHillgraf hatte das er in geDurchsuchung för
derte Chemikalien, einen Schweißapparat und Aufnahmen eines Röhrenwerkes mit Galvanisieranstalt zu Tage.
Auch in der Kölner Wohnung des Hillgraf wurden außer Chemikalien und Lehrbüchern noch eine Anzahl Mitgliedsbücher der KPD. und deren Unterorganisationen, die sämtlich auf den Namen H. lauteten, gefunden. Polizeilich war Hillgraf weder in Düsseldorf noch in Köln gemeldet. In der Angelegenheit wurden sechs Personen als Haupttäter und Urheber der geplanten Attentate verhaftet, die sich vor dem Reichsgericht wegen Hochverrats zu verantworten haben werden.
Weiterzahlung der Zulagen
in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge
Berlin, 29. März.
Die Reichsregierung hat beschlossen, die wöchent
lichen Zulagen, die im vergangenen Winter zur versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung und zur Gemeinde, Krisenunterstützung gewährt wurden, auch über den 1. April 1933 hinaus bis auf weiteres zu zah
slen.
Anschlag auf Mussolini vereitelt
hatte, ein Attentat auf
Beim Verhör stellte sich her
B. S5
Wler
chowirtschaftsrates wurde
Rom, 29. März.
Die Polizei verhaftete nahe des Palazzo Venezia eine verdächtige Person, die einen geladenen Revolver bei sich trug. Der Festgenommene, ein gewisser Poggio, der im Jahre 1895 in Alexandria geboren wurde, erklärte, daß er die Absicht hatte, ein Mussolini zu begehen. Be aus, daß er geistig nicht normal ist.
Horst=Wessel=Lied
soll nicht in Tanzlokalen gespielt werden
Berlin, 29. März.
Der Vorsitzende der politischen Zentralkommission der RSDAP., Rudolf Heß, teilt mit:
So wenig wie das Deutschlandlied gedas Horst=Weisel= Lied, unter dessen
Der Verhaftete geistig nicht normal
„Klängen hunderte Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung zu Grabe getragen wurden, in Kabaretts, Tanzlokale usw. Es entspricht auch nicht der Würde dieser Lieder, daß sie zwischen alltäglichen Programmen in Restaurants gespielt werden. Die Parteigenossen sind verpflichtet, die Inhaber entsprechender Lokale nötigenfalls hierauf aufmerksam zu machen. Um so mehr kann dann erwartet werden, daß sämtliche Anwesenden sich von ihren Plätzen erheben, wenn die Nationalbymne oder das Lied der nationalen Revolution bei besonderem Anlaß gespielt werden.
Der Vorstand des Handwerks= und Gewerbekammer= tages richtete eine Entschließung an die Reichsregierung, in der erklärt wird, daß sich die berufliche Spitzenvertretung des Handwerks der nationalen Regierung restlos zur Verfügung sellt.
Der neue Weg der Justiz
Aufruf des preußischen Justizministers an die beamten und=angestellten
Berlin, 29. März.
Wie der Amtliche Preußische Pressdienst mitteilt, hat der Kommissar des Reiches für das preußische Justizministerium, Landtagspräsident Kerrl, einen Aufruf an die Beamten und Angestellten der preußischen Justizverwaltung erlassen, in dem es u. a. heißt:
„Zum ersten Male tritt mit mir an die Spitze der preußischen Justizverwaltung ein Mann, der nicht über den akademischen Teil der juristischen Fachbildung verfügt. Mich ehrt deshalb das Vertrauen meines Führers um so mehr. Mit der Justizverwaltung, der ich zwei Jahrzehnte als mittlerer Beamter angehörte, bin ich vertraut und verwachsen als Mann des schaffenden Volkes. Als Frontkämpfer und politischer Soldat der neuen Weltanschauung, die nunmehr zur Staatsauffassung werden soll, werde ich das mir entgegengebrachte Vertrauen rechtfertigen.
Bei Uebernahme des Justizministeriums fand ich die Arbeit aller Rechtspflegeorgane mit einer unerträglichen Spannung und Entfremndung von Volk und Recht belastet. Falsch ist es, den Grund dieser Entfremdung nicht auch in dem Verhalten von Organen der Justiz zu sehen. Die Wiederherstellung des Ver
trauens des Volkes zur Justiz wird meine vornehmste Aufgabe sein. Daneben werde ich mit allen Kräften darauf hinwirken, daß ein Recht entsteht, das den Lebensbedürfnissen und den Lebenszielen unseres Volkesentspricht, weil es aus der völkischen Blutgemeinschaft geboren ist. Hierbei mitzuarbeiten ist Ehrensache für die Beamten der Justiz wie für die freien Diener des Rechts. Sich auf diese Aufgabe vorzubereiten, muß das unverrückbare Ziel jedes deutschen Rechtsstudenten sein. Diese große und neue Aufgabe erfordert die freudige, von Herzen kommende Mitarbeit jedes einzelnen. Wer also in seinem Herzen der großen nationalen Erhebung nicht zustimmen kann, der bleibe ein ehrlicher Mann und gehe. Wer aber in seinem Aufgabenkreis verbleibt, verspricht damit treue, von Herzen kommende Mitarbeit und hat sein Bestes für das Erreichen dieser Ziele einzusetzen.
Weitere personalveränderungen
im preußischen Jusiizministerium
Berlin, 29. März,
Der Kommissar des Reiches für das preußische Justizministerium, Kerrl, hat den Kammergerichtsrat Goetsch in Berlin kommissarisch mit der Leitung der Strafrechts= und Strafvollzugsabteilung(Abteilung III) des preußischen Justizministeriums betraut.
Nordhausen, 29. März.
Der hiesige Rechtsanwalt Sting, Gauinspekteur der RSDAP., ist zum persönlichen Referenten des komimissarischen preußischen Justizministers mit sofortiger Wirkung ernannt worden. Ferner hat der preußische Justizminister Kerrl den Landgerichtspräsidenten Löwenheim in Königsberg, den Staatsanwalt Stenig in Berlin und den Oberstaatsanwalt in Göttingen beurlaubt.
Die Durchführung der
Aactiorapzionsberordung
Berlin, 29. März.
Zu der Verovdnung des preußischen Innenministeriums zur Behebung von Mißständen in der gemeindlichen Verwaltung, der sogenannten Antikorruptionsverordnung, sind jetzt Durchführungsbestimmungen ergangen. Darin wird festgestellt, daß der Zweck der Verordnung sei, die Sparsamkeit der Verwaltung durch eine von unsachlichen Einflüssen möglichst freie Willensbildung in den gemeindlichen Körperschaften zu fördern. Entsprechend den Bestimmungen der Antikorruptionsverordnung hat jetzt auch die Musterhaushaltssordnung für die Gemeinden und Gemeindeverbände eine Aenderung erfahren. Nach dem neuen§ 28 sind Verträge der Gemeinde oder von Unternehmungen, auf deren Führung die Gemeinde maßgebenden Einfluß besitzt, mit Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der Vertretungskörperschaften und sonstiger Organe der mit dem Ehegatten dieser Mitglieder und mit Personen, mit denen diese Mitglieder in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder durch Adoption verbunden oder in der Seitenlinie im zweiten oder dritten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert sind, zur Kenntnis der Vertretungskörperschaft oder eines von ihr bestimmten Ausschusses zu bringen, es sei denn daß es sich um ihrer Natur nach regelmäßig wiederkehrende Verträge nach feststehenden Tarifen handelt. Mit Beamten, Angestellten und Arbeitern der Gemeinden dürfen mit dem gleichen Vorbehalt Verträge nur mit Genehmigung des Gemeindevorstandes geschlossen werden.
Die Reformmaßnahmen für die Krankenkassen
Berlin, 29. März.
Im Zusammenhang mit den gestern gemeldeten Maßnahmen zur Refovm des Krankenkassenwesen; wurde Ministerialdirektor z. D. Jahn zum Reichskommissar für die Allgemeinen Ortskrankenkassen Gotha, Gera, Sonneberg, Gehren(Thüringen) und Wandsbek ernannt. Zum Beauftragten des Reichsarbeitsministers zur Führung der Geschäfte des Hauptverbandes deutscher Krankenkassen wurde Syndikus Brucker ernannt.—.
Präsident Roosevelt hat angeordnet, daß die Ge
hälter der amerikanischen Regierungsbeamten ab 1. Aprik dieses Jahres um 15 Prozent gekürzt werden.