nr. 77 40. Jahrgang

Donnerstag, 30. März 1933

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Beschlüsse des Reichskabinetts:

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Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes zum 1.

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Berlin, 29. März.(Eig. Drahtber.)

Bevor das Reichskabinett heute nachmittag zu seiner gesetzten Sitzung zusammentrat, fand eine Minister­sprechung statt, in der Reichskanzler Adolf Hitler, ### vormittags von München aus im Flugzeug wieder Berlin eingetroffen war, zu der politischen Lage ##ellung nahm. Der Kanzler betonte, daß der Braun­bweiger Konflikt zur beiderseitigen Befriedi­#ng endgültig beigelegt worden sei. Weiter sprach der ##nzler über die Abwehrmaßnahmen gegenüber jüdischen Greuelnachrichten in der ausländischen Presse. Diese Abwehrbewegung, die spontan aus dem olle heraus entstanden sei, sei organisiert worden, da­sie nicht unerwünschte Formen erhalte. Durch die Eganisation der Abwehrmaßnahmen behalte man die Enze Aktion in der Hand und verhindere, daß Velästigungen persönlicher Art und Ge­alttätigkeiten vorkommen. Das Judentum im ##slande müsse erkennen, daß ein Krieg des Ju­entums gegen Deutschland das Juden­um in Deutschland selbst mit voller schärfe treffe. Der Kanzler wies darauf hin, daß auch heute wieder eine Reihe von Nachrichten aus dem Auslande vorliegen, die den Fortgang der Hetze gegen Deutschland beweisen.

so werde aus London gemeldet, daß dort immer in großer Anzahl Kraftwagen mit Plakaten umher­Ihren, die zum Bonkott gegen Deutschland auffordern.

unterliege keinem Zweifel, daß diese Bewegung egen Deutschland organisiert sei. Aehnliche Meldungen #nen heute wieder aus Newyork. Auch dort gehe Boykotthetze gegen Deutschland weiter, vor allem der Form, daß in Massenversammlungen und durch Radio gegen amerikanische Staatsbürger deutscher Ab­immung gehetzt werde.

Der Reichsminister des Innern hat dem Kabinett in Rinisterbesprechung dann den Gesetzentwurf

ie Gleichschaltung der Länder mit dem Reich

prgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung Landesgesetzgebung überhaupt vor und bestimmt im sonderen, daß die Volksvertretungen der känder mit Ausnahme des preußischen Landtages Aufgelöst und neu gebildet werden. Diese Neu­Aidung erfolgt nach dem Verhältnis des Er­Lebnisses der letzten Reichstagswahl, und ar werden die Stimmen zu Grunde gelegt, die sich On 5. März innerhalb jedes einzelnen Landes ergeben oben. Für die neu zu bildenden Landtage wird eine kandatshöchstziffer vorgesehen. Ferner sollen Ketimmungen getroffen werden, durch die dieselbe Pleichschaltung in den Gemeindeselbstverwal­Uungskörperschaften erfolgt. Auch hier wird das #rsebnis des 5. März als Schlüssel zu Grunde gelegt, #### ebenso werden je nach der Größe der Gemeinden nich Höchstzahlen für die Mandate bestimmt. Nach dem Aussicht genommenen Verrechnungsschlüssel würde bayrische Landtag 133 Abgeordnete erhalten, der lichsische Landtag 77, Hamburg 128, Bremen 96,

bi 64 usw., also im allgemeinen 20 v. H. weniger die bisherigen Abgeordnetenzahlen.

Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist für Samstag zu Pvirten. Auch die Reform des vorläufigen Reichs­

Pirtschaftsrates wurde besprochen. Diese Frage wurde Lumn in der anschließenden Kabinettssitzung kichberaten und verabschiedet. Lediglich das Gesetz Er die Gleichschaltung wird in der Freitagsitzung des Enetts nochmals beraten und dann verabschiedet. ### die Kabinettssitzung selbst wurde folgender amt­Bericht herausgegeben:

Die Beratungen des Reichskabinetts

Das Reichskabinett beschäftigte sich in seiner heu­en Sitzung mit einem Gesetzentwurf des Reichsmini­Eums des Innern über die Gleichschaltung der Län­und Gemeinden mit dem Reich. Die Beratungen Erüter werden am Freitag fortgesetzt werden. Ferner Eichmigte das Reichskabinett die nachträgliche Feststel­Ans des Reichshaushaltsplanes für 1932 auf und des Ermächtigungsgesetzes sowie den Vor­#0lag des Reichsfinanzministers für das erste Viertel Haushaltsjahres 1933. Die persönlichen

Plsgaden bleiben hierbei die gleichen wie bis­

##e sachlichen haben eine Kürzung erfahren. ist wurden ferner die Garantie=Ermäch­

UJUngen für den Außenhandel, für die Ge­ebewegung und für Seefahrt sowie die Auf­

* ung des Wohnungsmangelgesetzes, das

1. April 1933 außer Kraft tritt. Gleichzeitig sis ein Gesetzentwurf über Räumungs­

en verabschiedet, der zugunsten der Mieter

ngsmanges, die durch die Aufhebung des Woh­#chlostau z gesetzes entstehen könnten. Noch nicht ab­##sten wurden die Veratungen über einen Gesetzent­

betreffend Zulagen und Bergätungen

nebenamtliche Tätigleit von Be­

Brsetzentm. Reichswirtschaftsminister vorgelegte ## wurf über die Auflssung und Neubil

*3 des Reichswirtschaft

ebenfalls verabschiedet. In Zukunft wird der Reichs=, wirtschaftsrat aus höchstens 60 Mitgliedern bestehen, die vom Reichspräsidenten auf Vorschlag der Reichsregierung ernannt werden.

Ueber die Neubildung des vorläufigen Reichswolrschastsrates

erfahren wir: Der jetzt aufgelöste vorläufige Reichswirt­schaftsrat war im Jahre 1920 gebildet worden, muß also als überaltert angesehen werden. Der zukünftige vorläufige Reichswirtschaftsrat denn auch jetzt hau­delt es sich noch um eine vorläufige Regelung und keine Endbestimmung wird aus höchstens 60 Mitgliedern bestehen, die auf die Dauer von vier Jahren von dem Reichspräsidenten auf Vorschlag der Reichsregierung nicht wie bisher zum größten Teil auf Vorschlag von Berufsverbänden bestellt werden. Vom Jahre 1934 an scheidet dann jährlich turnusmäßig je ein Viertel der Mitglieder aus und kann durch neue Mitglieder er­setzt werden. Wiederberufung ist zulässig. Die erste Reihe der ausscheidenden Mitglieder wird durch das Los be­stimmt. Das neue Gesetz versucht der Wandlung der Dinge im Reich und in den Ländern Rechnung zu tra­gen. Die Reichsregierung wird darum bei der Auswahl der neuen Mitglieder des Reichswirtschaftsrates beson­dere Rücksicht auf die Gliederung des Reiches und die Länderinteressen nehmen.

Das Gesetz regelt im übrigen die Bildung von Aus­schüssen in neuartiger Weise. Neben den ständigen und nichtständigen Ausschüssen, die nur aus Mitgliedern des Reichswirtschaftsrates bestehen können und außen­stehende Persönlichkeiten nur als Sachverständige zu­ziehen dürfen, können ständige oder nichtständige Son­derausschüsse beim Reichswirtschaftsrat durch Verordnung des Reichspräsidenten oder Anordnung der Reichsregierung gebildet werden. In diese Sonderaus­schüsse können auch Persönlichkeiten mit vollem Stimm­

recht berufen werden, die nicht Mitglieder des Reichs­wirtschaftsrates sind. Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse dieser Sonderausschüsse werden jeweils durch den Reichspräsidenten oder die Reichsregierung bestimmt.

Der Freifahrtschein, der bisher den Mitglie­dern des Reichswirtschaftsrates zustand, fällt fort. An seine Stelle treten die Ersetzung der Fahrtkosten zu den jeweiligen Tagungen des Reichswirtschaftsrates so­wie Tagesdiäten. Die endgültige Regelung des Reichs­wirtschaftsrates wird im Zuge der geplanten endgül­tigen Reichsreform erfolgen.

Zu der Verabschiedung des Gesetzes über die

Verlagernung des Relcdsaushaltes um ein Vierteljahr

konnten wir in Erfahrung bringen, daß die notwendige Kürzung der sachlichen Ausgaben darauf hinausläuft, daß sie bis zu einem Fünftel des Haushalts von 1932 ausgegeben werden können, daß sie aber keinesfalls über ein Viertel des Voranschlags von 1933 hinausgehen dürfen. Die persönlichen Ausgaben sind nicht gekürzt worden. Eine Kürzung der Beamtengehälter ist also nicht in Erwägung gezogen. Das wird aus­drücklich betont.

Die Ankündigung von Maßnahmen zur Vermeidung von Härten, die sich aus der Aufhebung des Wohnungs­mangelgesetzes ergeben könnten, bezieht sich in erster Linie darauf, daß bei Aufhebung eines Mietsverhält­nisses den Mietern eineden Umständen nach ange­messene Räumungsfrist" gewährt werden soll. Diese Räumungsfrist kann auch unter Umständen ver­längert werden. Außerdem sind aber auch Schutzbe­stimmungen für den Vermieter vorgesehen, wenn sich aus der Verlängerung der Räumungsfrist für ihn erhebliche Belastungen ergeben.

Ein teuflischer Plan:

Zyankali=Anschlag

auf die Basseldorsel=Cckl.

Große Giftmengen beschlagnahmt

Düsseldorf, 29. März.

Die DüsseldorserVolksparole bringt einen amtlichen, Bericht, wonach die KPD. die Ab­sicht hatte, durch Einführen von Gist in die Ge­meinschaftsküchen der NSDAP. die gesamte Düsseldorser SA. zu vergiften.

Die Düsseldorfer politische Polizei erhielt Kenntnis, daß die K PD. in der nächsten Zeit einen Angriff auf die NSDAP. mit Gift und Sprengstoff plane. Das Gift sollte dazu verwandt werden, in den Küchen der NSDAP.=Formationen das Essen zu vergiften. Die Herkunft des Giftes wies nach Köln, wo es der Polizei gelang, 3,5 Kilo Zyannatrium und.125 Kilo Kupfervitriol zu erfassen.

Die Hälfte dieser Giftmenge würde genügen, um ganz Düsseldorf zu vergiften.

Die Giftmengen stammten von einem gewissen August Hillgraf, der als Galvaniseur bei und Röhrenwerk in Köln beschäftigt war.

Düsseldorf ein möbliertes Zimmer,

in

wissen Zeitabständen aufsuchte. Die

einem Preß­Hillgraf hatte das er in ge­Durchsuchung för­

derte Chemikalien, einen Schweißapparat und Aufnah­men eines Röhrenwerkes mit Galvanisieranstalt zu Tage.

Auch in der Kölner Wohnung des Hillgraf wurden außer Chemikalien und Lehrbüchern noch eine Anzahl Mitgliedsbücher der KPD. und deren Unterorganisa­tionen, die sämtlich auf den Namen H. lauteten, gefun­den. Polizeilich war Hillgraf weder in Düsseldorf noch in Köln gemeldet. In der Angelegenheit wurden sechs Personen als Haupttäter und Urheber der geplanten Attentate verhaftet, die sich vor dem Reichsgericht wegen Hochverrats zu verantworten haben werden.

Weiterzahlung der Zulagen

in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge

Berlin, 29. März.

Die Reichsregierung hat beschlossen, die wöchent­

lichen Zulagen, die im vergangenen Winter zur versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung und zur Gemeinde, Krisenunterstützung gewährt wurden, auch über den 1. April 1933 hinaus bis auf weiteres zu zah­

slen.

Anschlag auf Mussolini vereitelt

hatte, ein Attentat auf

Beim Verhör stellte sich her­

B. S5

Wler

chowirtschaftsrates wurde

Rom, 29. März.

Die Polizei verhaftete nahe des Palazzo Venezia eine verdächtige Person, die einen geladenen Revolver bei sich trug. Der Festgenommene, ein gewisser Pog­gio, der im Jahre 1895 in Alexandria geboren wurde, erklärte, daß er die Absicht hatte, ein Mussolini zu begehen. Be aus, daß er geistig nicht normal ist.

Horst=Wessel=Lied

soll nicht in Tanzlokalen gespielt werden

Berlin, 29. März.

Der Vorsitzende der politischen Zentralkommission der RSDAP., Rudolf Heß, teilt mit:

So wenig wie das Deutschlandlied ge­das Horst=Weisel= Lied, unter dessen

Der Verhaftete geistig nicht normal

Klängen hunderte Kämpfer der nationalsozialistischen Be­wegung zu Grabe getragen wurden, in Kabaretts, Tanzlokale usw. Es entspricht auch nicht der Würde dieser Lieder, daß sie zwischen alltäglichen Pro­grammen in Restaurants gespielt werden. Die Partei­genossen sind verpflichtet, die Inhaber entsprechender Lokale nötigenfalls hierauf aufmerksam zu machen. Um so mehr kann dann erwartet werden, daß sämtliche An­wesenden sich von ihren Plätzen erheben, wenn die Na­tionalbymne oder das Lied der nationalen Revolution bei besonderem Anlaß gespielt werden.

Der Vorstand des Handwerks= und Gewerbekammer= tages richtete eine Entschließung an die Reichsregierung, in der erklärt wird, daß sich die berufliche Spitzenver­tretung des Handwerks der nationalen Regierung rest­los zur Verfügung sellt.

Der neue Weg der Justiz

Aufruf des preußischen Justizministers an die beamten und=angestellten

Berlin, 29. März.

Wie der Amtliche Preußische Pressdienst mitteilt, hat der Kommissar des Reiches für das preußische Justiz­ministerium, Landtagspräsident Kerrl, einen Aufruf an die Beamten und Angestellten der preußischen Justiz­verwaltung erlassen, in dem es u. a. heißt:

Zum ersten Male tritt mit mir an die Spitze der preußischen Justizverwaltung ein Mann, der nicht über den akademischen Teil der juristischen Fachbildung ver­fügt. Mich ehrt deshalb das Vertrauen meines Füh­rers um so mehr. Mit der Justizverwaltung, der ich zwei Jahrzehnte als mittlerer Beamter angehörte, bin ich vertraut und verwachsen als Mann des schaffenden Volkes. Als Frontkämpfer und politischer Soldat der neuen Weltanschauung, die nunmehr zur Staatsauf­fassung werden soll, werde ich das mir entgegen­gebrachte Vertrauen rechtfertigen.

Bei Uebernahme des Justizministeriums fand ich die Arbeit aller Rechtspflegeorgane mit einer unerträg­lichen Spannung und Entfremndung von Volk und Recht belastet. Falsch ist es, den Grund dieser Entfremdung nicht auch in dem Verhalten von Organen der Justiz zu sehen. Die Wiederherstellung des Ver­

trauens des Volkes zur Justiz wird meine vornehmste Aufgabe sein. Daneben werde ich mit allen Kräften darauf hinwirken, daß ein Recht ent­steht, das den Lebensbedürfnissen und den Lebenszielen unseres Volkesentspricht, weil es aus der völkischen Blutgemeinschaft geboren ist. Hierbei mitzuarbeiten ist Ehrensache für die Beamten der Justiz wie für die freien Diener des Rechts. Sich auf diese Aufgabe vorzubereiten, muß das unverrückbare Ziel jedes deutschen Rechtsstudenten sein. Diese große und neue Aufgabe erfordert die freudige, von Herzen kommende Mitarbeit jedes ein­zelnen. Wer also in seinem Herzen der großen natio­nalen Erhebung nicht zustimmen kann, der bleibe ein ehrlicher Mann und gehe. Wer aber in seinem Auf­gabenkreis verbleibt, verspricht damit treue, von Herzen kommende Mitarbeit und hat sein Bestes für das Er­reichen dieser Ziele einzusetzen.

Weitere personalveränderungen

im preußischen Jusiizministerium

Berlin, 29. März,

Der Kommissar des Reiches für das preußische Ju­stizministerium, Kerrl, hat den Kammergerichtsrat Goetsch in Berlin kommissarisch mit der Leitung der Strafrechts= und Strafvollzugsabteilung(Abteilung III) des preußischen Justizministeriums betraut.

Nordhausen, 29. März.

Der hiesige Rechtsanwalt Sting, Gauinspekteur der RSDAP., ist zum persönlichen Referenten des kom­imissarischen preußischen Justizministers mit sofortiger Wirkung ernannt worden. Ferner hat der preußische Justizminister Kerrl den Landgerichtspräsidenten Lö­wenheim in Königsberg, den Staatsanwalt Stenig in Berlin und den Oberstaatsanwalt in Göt­tingen beurlaubt.

Die Durchführung der

Aactiorapzionsberordung

Berlin, 29. März.

Zu der Verovdnung des preußischen Innenministe­riums zur Behebung von Mißständen in der gemeind­lichen Verwaltung, der sogenannten Antikorruptions­verordnung, sind jetzt Durchführungsbestimmungen er­gangen. Darin wird festgestellt, daß der Zweck der Ver­ordnung sei, die Sparsamkeit der Verwaltung durch eine von unsachlichen Einflüssen möglichst freie Willensbil­dung in den gemeindlichen Körperschaften zu fördern. Entsprechend den Bestimmungen der Antikorruptions­verordnung hat jetzt auch die Musterhaushalts­sordnung für die Gemeinden und Gemeindeverbände eine Aenderung erfahren. Nach dem neuen§ 28 sind Verträge der Gemeinde oder von Unternehmungen, auf deren Führung die Gemeinde maßgebenden Einfluß besitzt, mit Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der Vertretungskörperschaften und sonstiger Organe der mit dem Ehegatten dieser Mitglieder und mit Personen, mit denen diese Mitglieder in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder durch Adoption verbunden oder in der Seitenlinie im zweiten oder drit­ten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert sind, zur Kenntnis der Vertretungskörperschaft oder eines von ihr bestimmten Ausschusses zu bringen, es sei denn daß es sich um ihrer Natur nach regelmäßig wie­derkehrende Verträge nach feststehenden Tarifen handelt. Mit Beamten, Angestellten und Arbeitern der Gemein­den dürfen mit dem gleichen Vorbehalt Verträge nur mit Genehmigung des Gemeindevorstandes geschlossen werden.

Die Reformmaßnahmen für die Krankenkassen

Berlin, 29. März.

Im Zusammenhang mit den gestern gemeldeten Maß­nahmen zur Refovm des Krankenkassenwesen; wurde Ministerialdirektor z. D. Jahn zum Reichskommissar für die Allgemeinen Ortskrankenkassen Gotha, Gera, Sonneberg, Gehren(Thüringen) und Wandsbek er­nannt. Zum Beauftragten des Reichsarbeitsministers zur Führung der Geschäfte des Hauptverbandes deut­scher Krankenkassen wurde Syndikus Brucker er­nannt..

Präsident Roosevelt hat angeordnet, daß die Ge­

hälter der amerikanischen Regierungsbeamten ab 1. Aprik dieses Jahres um 15 Prozent gekürzt werden.