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Nr. 5.

Donnerstag, den 7. Januar 1915.

47. Jahrgang.

Engrand vereiter sich auf eine beursche Trupsentanrung vorh

# f 1 Der Temps“ erklärt, die Mobilisierung von#

tu Amsterdam, 7. Januar. Wie aus einem „Times"=Bericht hervorgeht, gibt England seiner Bevölkerung jetzt umfassende Verhaltungsmaß. regeln für den Fall einer Invasion für Hull. Nicht­kämpfer, Frauen und Kinder dürfen nicht die Hauptwege von Hull einschlagen, denn diese Wege müssen für die Truppen frei bleiben. Sie sollen, falls sie Truppen auf dem Wege begegnen, sich so­fort in die Felder begeben. Alle Männer sollten dem East Yorkshire=Freiwilligenkorps für die Verteidi­gung der Heimat beitreten. Hull wird Hauptquar. tier für drei Doppel=Kompagnien sein. Außerdem wird ein Vataillon Zivilgarde zusammengestellt werden. Nachdem der Feind gelandet ist, darf die Zivilgarde die Waffen ergreisen. Hull wird in 5 Militärdistrikte geteilt. Wenn die Deutschen lan­den, soll es der Zivilbevölkerung freigestellt wer­den, zu bleiben oder die Stadt in der angedeuteten Weise zu verlassen. Aehnliche Maßregeln wie für Hull sind auch für andere Städte Englands getrof­sen worden.

Förtschrikle im Westen und Osten!

Großes Hauptquartier, 6. Januar.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Die Franzosen setzten gestern die planmäßige Beschießung der Orte hinter unserer Front fort. Ob sie damit ihre eigenen Landsleute obdachlos machen oder töten, scheint ihnen gleichgiltig zu sein. Uns schadet die Beschießung wenig.

Bei Souayn und im Argonnerwald bemächtigten wir uns mehrerer feindlicher Schützen­gräben, schlugen verschiedene feindliche Angriffe zurück und machten 2 Ossiziere und 200 Mann zu Gesangenen.

Auf der vielumstrittenen Höhe östlich von Sennheim faßten die Franzosen gestern früh erneut Fuß, wurden aber mit kräftigem Bajonett.

angriff von der Höhe geworsen und wagten keine neuen Vorstöße. 50 Alpenjäger wurden ge­fangen genommen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

An der Ostgrenze und im nördlichen Polen auch gestern keine Veränderungen.

In Polen westlich der Weichsel stießen unsere Truppen nach Fortnahme mehrerer feindlicher Stützpunkte bis zum Socha=Abschnitt durch. 1400 Gefangene und 9 Maschinenge. wehre blieben in unseren Händen.

Auf dem östlichen Piliea=Ufer ist die Lage unverändert.

Oberste Heeresleitung.

Die Schonung unserer wird dem„Echo de pariz auf Grund rusischer

Zeitungsberichte aus Petersburg gemeldet,

Der Kampf um Warschau.

sied dem Echo de Paris“ auf Grund rusischer auch schon

Getreidevorräte.

wtb. Berlin, 6. Jan.(Amtlich.) Der Bundes. rat hat heute die Bestimmungen über die weitere Streckung unserer Getreidevorräte nach mehreren Richtungen auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen ergänzt und erweitert. Roggen ist künftig mindestens bis zu 82 Prozent, Weizen bis zu 80 Prozent durchzumahlen, wobei die Landes. zentralbehörde bei einer einzelnen Mühle aus be­sonderen Gründen eine Ausnahme zulassen kann. Sie kann ferner, wie bisher, Roggen= und Weizen­auszugmehle, aber nur bis zur Höhe von 10 Pro­zent zulassen. Weizenmehl darf von den Mühlen künftig nur in einer Mischung abgegeben werden, die aus 30 Teilen Roggenmehl und 70 Teilen Weizenmehl besteht. Das gilt auch für die Kunden der Lohnmüllereien. Die Vorschriften über das Verfütterungsverbot sind ebenfalls verschärft wor­den, so daß mahlfähiger Roggen und Weizen nicht mehr verfüttert oder geschrotet und auch nicht mehr zur Futtermittelbereitung verwendet werden darf. Das Verbot erstreckt sich auch auf Roggen und Weizen, der mit anderer Frucht vermischt ist, so daß auch Roggen. und Weizenmehl, das allein oder mit anderen Mehlen gemischt, zur Brotbe­reitung geeignet ist. Endlich darf auch kein Brot mehr versüttert werden, mit Ausnahme von ver­dorbenem Brot und Brotabfällen. Die Landes­zentralbehörden können die Verfütterung von Nog­gen und Weizen, sowie von Roggen= und Weizen­mehlen zu anderen Zwecken als zur menschlichen Nahrung noch weiter einschränken oder verbieten. Zur Bereitung von Roggen= und Weizenbrot dür. sen Auszugmehle nicht verwendet werden. Wei­zenbrot muß 30 Prozent Roggenmehl enthalten. Das Weizenmehl kann dabei bis zu 20 Prozent durch Kartoffelstärkemehl ergänzt werden. Rog­genbrot muß 90 Teile Roggenmehl und 10 Teile Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl oder Kartoffel­stärkemehl oder 30 Teile gequetschter oder geriebe. ner Kartoffeln enthalten. Bei größerem Kartof­felzusatz muß das Brot mit der Bezeichnung„K“ versehen werden. Statt Kartoffeln kann Gersten­mehl, Hafermehl, Reismehl oder Gerstenschrot zu­gesetzt werden. Reines Roggenbrot, zu dessen Her­stellung der Roggen bis zu mehr als 93 Prozent durchgemahlen ist, braucht keinen Kartoffelzusatz zu enthalten.

Weizenbrot darf nur in Stärke bis höchsteno 100 Gramm hergestellt werden. Die Landeszentral.

Kampf um Sochaczew zeige deutlich, von welcher Wichtigkeit es für Deutschland wäre, Warschau zu nehmen. Um sich den Weg zur polnischen Haupt­stadt zu bahnen, hat Hindenburg 14 Armeekorps auf dem linken Weichselufer konzentriert. Dazu kommen sechs bis sieben andere Korps, die von der Westfront kamen. Allein auf eine Linie von 19 Kilometer wären sünf deutsche Armeekorps postiert, mit 150 Kanonen, die schwere Artillerie gar nicht gerechnet. Die Deutschen kämpften Tag und Nacht, besonders zögen sie Nachtkämpfe vor. Es kam vor, daß sie einen Sturm bis elfmal in der Nacht wie­

Sste ersiete e e e Die deutschen Offiziere feuerten ihre Leute zum Siege an. Man kann sich kaum ein Bild von dem fürchterlichen Anblick dieser Kämpfer machen, die in geschlossenen Reihen bei dem gespensterhaften Aufleuchten der Scheinwerfer vorstürmten. Die Augen weit aufgerissen, mit wilden Blicken, die Musik an der Spitze, stürzten sie sich unter Hurra­rufen in das Feuer der russischen Maschinenge­wehre.

Glänzende Erfolge der Türken.

Msandoab schlug ein Lekische Kos­

Der Kampf im Schwarzen Meere.

wtb. Konstantinopel, 6. Jan.(Nicht­amtlich.) Der türkische Generalstab macht bekannt: Gestern kam es im Schwarzen Meer bei Sinope zu einem Zusammentreffen zwischen zwei türkischen Kreuzern und einem aus 17 Einheiten zusammenge­setzten russischen Geschwader. Einzelheiten fehlen. Auf jeden Fall vermochte der Feind trotz seiner numerischen Ueberlegenheit nicht unsere Schiffe zu beschädigen. Nach heute angelangten Nachrichten haben unsere Truppen im Verein mit den verbün­deten Stämmen in Aserbeidschan noch weitere Er­folge errungen außer dem Sieg bei Miandoab. Die Russen haben auf ihrem Rückzuge zwei Ge­schütze und zahlreiche Gefangene verloren. Südlich

von Miandoab schlug eine türkische Kolonne den Feind und erbeutete eine beträchtliche Menge von Waffen und Munition.

Die Theten haben Uenie genommen.

wtb. Konstantinopel, 7. Januar.(Nicht amtlich.) Mitteilung des Großen Generalstabes: Unsere aus der Richtung Sowat=Bajirgue vor­rückenden Truppen haben Urmia, einen wichtigen Stützpunkt der Russen, besetzt. Nach dem unentschie. denen Seegefecht, das gestern zwischen der russischen Flotte und türkischen Kreuzern stattfand, hat die russische Flotte ein italienisches Kauffahrteischiff in den Grund gebohrt, obwohl es seine Flagge ge­hißt hatte.

Der„Temps“ erklärt, die Mobilisierung von 190# Abgeordneten, also einem Drittel der Deputierten schaffe besondere Schwierigkeiten. Da die Kam­mer in Abwesenheit so vieler Deputierten, wovon einige mit sehr wichtigen Berichten beauftragt# seien, unmöglich tagen könne, schlägt das Blatt## vor, die Kammern sollten in der ihnen notwendig scheinenden Zeit tagen, sich dann für einige Wochen vertagen, so daß die Ausschüsse ihre Arbeit er­ledigen und die mobilisierten Abgeordneten an die Front zurückkehren könnten. Sodann könnte man zu einem von der Kammer festgesetzten Zeitpunkt wieder tagen, um die von den Ausschüssen vorbe­reiteten Arbeiten zu prüfen. Es gäbe so während der fünfmonatigen Session drei oder vier Tagun­gen, die je nach Willen der Kammer mehr oder# weniger lang sind, und die durch die für die Aus­schußarbeit nötigen Zeiträume getrennt werden Der„Temps“ fügt hinzu, dies sei nur ein Vor

schlag, das letzte Wort gehöre den Kammern.

Jeti schon Gireit um die Beute.

Die Athener„Akropolis“ verzeichnet, wie man der„Tägl. Rundschau“ schreibt, die Gerüchte über Unstimmigkeiten innerhalb des Dreiverbandes, und zwar insbesondere zwischen England und Rußland## Nach dieser Darstellung hätten zwischen den Mäch ten des Dreiverbandes Verhandlungen über die Aufteilung der europäischen Türkei und Kleinasiens# im Falle des Sieges dieser Mächtegruppe stattge## funden, und zwar auf Anregung Englands, das über die Absichten und Ansprüche Rußlands Klar heit habe gewinnen wollen. Rußland habe nun erklärt, daß es sich mit Türkisch=Armenien und mitt der Ausdehnung bis zum Persischen Golf nicht be­gnügen könnte, sondern außer der asiatischen Küsten des Bosporus Konstantinopel und beide Ufer der# Dardanellen beanspruchen müßte. Diese Eröff­nung habe in London verstimmt und den Gegen­satz zu Petersburg hervorgerufen. England ver­meide deshalb jede entscheidende Aktion gegen die Türkei, und in diplomatischen Kreisen gebe es Per­sonen, die auf Grund verläßlicher Informationen## der Ansicht seien, daß England indirekt und zwar im Wege der türkischen Gesandtschaften in den neutralen Staaten, mit der Pforte wegen eines Friedens der Türkei mit dem Dreiverbande zu verhandeln suche unter der Zusicherung

der Integrität des türkischen Territori­

ums in Europa und Asien.„Akropolis“ bemerkt hierzu, daß eine solche Taktik, falls sie tatsächlich befolgt würde, England nichts nützen würde, das sich Deutschland von der Türkei nicht trennen## werde. Jedenfalls bestehe aber für den Dreiver­band eine Konstantinopeler Frage.

behörde kann hierüber zur Einschränkung des Wei­zenschrotverbrauchs anders bestimmen. Sie kann auch für Roggen- und Weizenbrot bestimmte For­men und Gewicht vorschreiben. Bei der Bereitung von Kuchen darf nicht mehr als die Hälfte des Ge­wichtes der verwendeten Mehle oder mehlhaltiger Stoffe aus Weizen bestehen. Die Landeszentral= behörde kann die Kuchenabgabe auf bestimmte Wochentage beschränken. In Bäckereien, Kondito­reien einschließlich Hotelbäckereien und ähnlichen Betrieben wird alle Nachtarbeit verboten. Rog­genbrot von mehr als 50 Gramm Gewicht darf erst 24 Stunden nach Beendigung des Backens aus der Bäcerei abgegeben werden. Backfähige Mehle dürfen nicht mehr als Streumehle zur Isolierung der Teigware verwendet werden. Zur genauen Durchführung dieser Vorschriften erhalten die Po­

lizeibeamten und die hierfür besonders beauftrag. ten Sachverständigen das Recht, in die Mühlen, in die Bäckereien, in die Lager= und Geschäftsräume und in die Futterräume jederzeit hineinzugehen, Besichtigungen vorzunehmen und Proben zu ent­nehmen. Die Verordnung über das Ausmahlen des Brotgetreides, wie das Verfütterungsverbot tritt am 11. Januar 1915, die Verordnung über die Abgabe der Backwaren am 15. Januar 1915 in Kraft.

Die schwierige Kammerlagung.

Paris, 6. Jan. Der durch die Verfassung ge­forderte Jusammentritt des Parlaments zu einer fünfmonatigen Session veranlaßt den„Temps“, die Frage einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Der Krieg gegen Frankreich.

Das Erlahmen

des französischen Ofsensivgeistes.

Dag schon nach den vorwöchigen Joffre=Noten von der Militärpresse vermerkte Nachlassen der# französischen Spannkraft tritt heute noch deutlicher in die Erscheinung. Joffre selbst gesteht die Er­schlaffung der französischen Vorstoßfähigkeit ein und mißt der Angunst des Wetters Schuld daran zu.

Die französische Jahresklasse 1916.

Die„Köln. Ztg.“ meldet aus Genf: Nach einen Beschluß des französischen Kriegsministeriume werden die Reservisten der Territorialarmee, die der Jahresklasse 1887/88 angehören, entlassen, nur die Handwerker werden vorläufig zurückgehalten. In ganz Frankreich tritt ferner heute der Revi­sionsrat für die Jahresklasse 1916 in Tätigkeit, der am 27. Februar beendet sein dürfte, so daß die Mannschaften, wenn nötig, am 20. März eingereiht werden könnten. Den Mitgliedern der Revisione.