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Rünsterisches
Intelligenzblatt.
NTO. 24. Donnerstag den 28. Januar 1847.
Intelligenz=Comtoir im Ober=Post=Amts=Gebäude.
V orlad ung.
1) Nackdem auf den Antrag mehrerer Interessenten die Theilung der im Kreise Coesfeld und der Landgemeinde Haltern belegenen Sythener Mark von der unterzeichneten General=Kommission eingeleitet, auch die bekannten Theilhaber auf speziell ergangene Vorladung mit ihren Ansprüchen vernommen worden; so werden nunmehr alle etwa zur Mithinutzung berechtigte unbekannte Theilhaber, oder welche sonst bei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen, so wie die etwaigen Obereigenthüner, Fideicommißfolger und Wiederkaufsberechtigte der betheiligten Güter und Stellen hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten General=Kommission innerhalb 6 Wochen, spätestens aber in dem auf dem Rathhause zu Haltern auf Montag den 22. Februar k. I, Morgens 10 Uhr, vor dem dazu kommittirten Regierungsrath Schulten angesetzten Termine zu melden, ihre Ansprüche vollständig anzugeben, und sich zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Theilungsplans zugezogen sein wollen.
Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung, selbst im Falle einer nachzuweisenden Verletzung, wider sich gelten lassen, und können dagegen mit keinen Einwendungen ferner gehört werden.
Münster den 31. December 1846.
Königliche General=Kommission.
Delius. Schroeder.