Intelligenzblatt.
NE 30 Freitag den g. September. 1810
Intelligenz=Comptoir auf dem alten Fischmarkt No. 92.
Berg.
Düsseldorf den 25. Julii 18r0.
Der General=Direktor an
den Herrn Bezirksempfänger zu Münster.
Ich benachrichtige Sie, daß nach einer nähern Entscheidung Seiner Excellenz des Herrn Regierungs=Commissaixs die Lebensatteste derjenigen Militairpersonen, welche einen Gnadensold beziehen, so wie die Quittungen über die ihnen geleisteten Zahlungen auf Freipapier ausgestellt werden können, indem das, was ihnen der Staat gibt, nicht als eine Pension, sondern vielmehr als der noch fortlaufende Sold, den sie als wirkliche active Militairpersonen genossen, anzusehen ist.
Eine gleiche Freiheit von allen Förmlichkeiten des Stempels sollen auch diejenigen alten Militairpersonen, oder deren Wittwen, genießen, welchen vom Staate ein jährliches Unterstützungsgeld gegeben wird, weil biese, rücksichtlich der geringen Summen, welche sie erhalten, und des armseligen Zustandes, worin sie sich befinden, nicht anders als Dürftige betrachtet werden können, mithin als solche unter diejenigen gehören, für welche der zocte Artikel des Größherzoglichen Stempel=Edicts eine Ausnahme von allen Stempelformakttäten bestimmt. Uebrigens ist es doch erforderlich, daß auf die von ihnen einzureichenden Lebensatteste und Quittungen die Worte: pro paupere, bemerkt werden,