Intelligenzblatt. NE 30 Freitag den g. September. 1810 Intelligenz=Comptoir auf dem alten Fischmarkt No. 92. Berg. Düsseldorf den 25. Julii 18r0. Der General=Direktor an den Herrn Bezirksempfänger zu Münster. Ich benachrichtige Sie, daß nach einer nähern Entscheidung Seiner Excellenz des Herrn Regierungs=Commissaixs die Lebensatteste derjenigen Militairpersonen, welche einen Gnadensold beziehen, so wie die Quittungen über die ihnen geleisteten Zahlungen auf Freipapier ausgestellt werden können, indem das, was ihnen der Staat gibt, nicht als eine Pension, sondern vielmehr als der noch fortlaufende Sold, den sie als wirkliche active Militairpersonen genossen, anzusehen ist. Eine gleiche Freiheit von allen Förmlichkeiten des Stempels sollen auch diejenigen alten Militairpersonen, oder deren Wittwen, genießen, welchen vom Staate ein jährliches Unterstützungsgeld gegeben wird, weil biese, rücksichtlich der geringen Summen, welche sie erhalten, und des armseligen Zustandes, worin sie sich befinden, nicht anders als Dürftige betrachtet werden können, mithin als solche unter diejenigen gehören, für welche der zocte Artikel des Größherzoglichen Stempel=Edicts eine Ausnahme von allen Stempelformakttäten bestimmt. Uebrigens ist es doch erforderlich, daß auf die von ihnen einzureichenden Lebensatteste und Quittungen die Worte: pro paupere, bemerkt werden, 442 Ich ersuche Sie, sich nach diesen Bestimmungen von nun an genau zu achten. Für den abwesenden General=Director, Der Staats=Rath Bislinger. Vorstehendes Rescript wird Allen, die es betrifft, hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht. Münster den zosten August 1810. Leuthaus, Bezirksempfänger. I. Avertissement. r. Es wird hierdurch zur Nachricht des Publikums bekannt gemacht, daß keine gültige Zahlungen an die Regierungs=Salarienkasse, als nur allein gegen Quittungen des Rendanten Wülsingh, oder während der Dauer der Krankheit desselben, des Kanzleiinspectors Koch, und zwar entweder unmitzelbar an den Kanzlei Inspector Koch oder an den Kanzleiboten Erdmann auf Vorzeigung solcher Quittungen geleistet werden können. Münster den 18. Aug. 1810. Großh. Berg. Regierung. v. Bernuth. Deppenbrock. II. Edictalladungen. 1. Der Herr Richter Strobendt zu Werne hat auf den Grund der unterm rhren März 1800 in der Jurisdiction Lenckler und Ubbenhagen publicirten kaiserlich- königlichen Verordnung de daro Valladolid den riten Januar 1800, und darin geschehener Aufhebung der Lehne die im Kirchspiel Werne belegene von der vormaligen Abtei Herford kehnrürig gewesene sogenannte Langerschen Hove von der Besitzerin und Lehnträgerin derselben, der Wittwe des Herrn Dirck Giesdert Goliath, geborne Anna Cornelia Bernardina Henriette Maria Middendorff zu Sparendam bei Amsterdam angekauft, und um künftig gegen alle sowohl Eigen. thums= als sonstige Realansprüche an diese Hove gesichert zu seyn, auf Erlassung eines öffentlichen Aufgebots angetragen. Da nun seinem Antrage deferirt worden, so werden von dem Patrimonialgerichte Lenckler und Übbephagen, theils vermöge eigener Jurisdiction theils in Kraft von der Großherzoglich= Bergischen Regierung zu Mänster, dem Gerichte Werne aus vorwaltenden Ursachen geschehener Surrogation alle unbekannte Realprätendenten, welche Eigenthums= oder sonstige Realansprüche an mehrgedachte Hove zu Langeren zu haben vermeinen, hiermit verabladet, ihre an mehrgedachte ehemals zur Abtei Herford lehnrürig gewesene von der Wittwe Dirck Giesbert Goliath, geborne Middendorff zu Sparendam bei Amsterdam, zu Lehn getragene, durch anfangs erwähnte kaiserlich königliche Verordnung ihr eigenthümlich zugefallene und an den Herrn Richter Strobandt zu Werne verkaufte, im Ruhrdepartement, Arröndissement Dortmund, Kanton und Kirchspiel Werne belegene sogenannte Langersche Hove etwa habende Eingenthums= obsonstige dingliche Ansprüche oder Gerechtsame in Zeit von 3 Monaten und längstens in dem auf den rten October 1810, Vormittags 9 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichts stelle zu Cappenberg in der Rentheistube anberaumten präclusivischen Termine anzumelden und zu zustiniziren, unter dem Rechtsnachtheile, daß die Ausbleibenden mit ihren dinglichen Ansprüchen präckudirt, und ihnen desfalls ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannte oder persönlich zu erscheinen Behinderte können sich an einen der hier in der Nähe wohnenden Herrn Advokaten, als z. B. Richter Giese und Justizcommissarius Koppers in Werne, Justizcommissarius Reinhard in Camen und Doctor Sandfort in Nordkirchen u. s. w. wenden, und selbige mit Information und Vollmacht versehen. Sign. Werne im Großherzoglich: Bergie schen Patrimonialgerichte zu Lenckler und Ubbenhagen den 15. Junii 1810. Meyer. Heckmann. 445 ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Creditoren auferlegt werden wird. Schließlich haben sich die Gläubiger in dem oben angesetzten Termine über die Beibehaltung des zum Interims: Curator und Contradictor augeordneten Herrn Justizkommissairs Kerstein unter der Warnung zu erklären, daß selbiger sonst beibehalten werden wird. Signatum am Justizamt Tecklenburg den 11. Julii 1810. Hoffbauer. 2. Ueber das Vermögen des Coloni Alteridder in der Bauerschaft Holperdorpe, Mairie Lienen, welcher das deselbst belegene. Alteriddersche Colonat besitzt, ist, da der Alteridder sein Unvermögen, seine Gläubiger völlig zu befriedigen, selbst angezeigt, und sich zur Abtretung seiner Güter an seine Gläubiger erhoten, auch selbst auf Concurseröffnung angetragen hat, der Concurs heute eröffuet worden. Sämmtliche Gläubiger des Coloni Alteridder werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche an die Concursmasse in dem auf Mortag den 24. September dieses Jahrs, Vermittags 9 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst angesetzren Termine unter der Warnung anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte, wozu ihnen die Herren Justizkommissairs Wolters zu Tecklenburg und Naher zu Ibbenbüren in Vorschlag gebracht werden, erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt werden sollen, und ihnen deshalb 3. Nachdem wir Dato über das Vermögen des hiesigen Beckers Christian Sträter wegen dessen notorischer und actenmäßiger Insufficienz zur Befriedigung der auf den Gemeinschuldner andringenden Gläubiger den Concurs eröffnet, und den offenen Arrest verhängt haben, so wird dieses sämmtlichen Creditoren des Bäckers Sträter hierdurch öffentlich bekannt gemachr, und ein Termin vor dem zur Instruction des Concurspro= zesses deputirten Referendario Vagedes auf den gten November a. c., Morgens 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle präsigirt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse, sie mogen Namen haben wie sie wollen, gebührend anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen. Diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen und ihre Forderungen zum Protokoll liquidiren, haben zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ausprüchen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hieselbst fungirenden Advokaten: Licentiaren Eisenle, Speller, Bösensell, Richter Honthumb, Broschard, Meyer u. s. w. wenden, und selbige mit zureichender Information und legaler Vollmacht versehen. Zugleich haben sich die Creditoren in dem 444 angesetzten Termine über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Interims= Curavor und Contradictor bestellten Referendarii Schrimff zu erklären, unter der Warnung, daß auf ihre nachherige Ausstellungen und Erinnerungen nicht geachtet werde. Münster den 25. Julii 1810. Großh. Berg. Stadtgericht. Müser. Vagedes. 4. Da mir auf den Antrag des Herrn Doctors Sandfort, als ad interim anges ordneten Curators der Nachlassenschaft des am izten Februar vorigen Jahrs in der Bauerschaft Ermen des Kirchspiels Lüding= hausen verstorbenen Schullehrers Joh. Jürgen Thieler und als Assistenten ex otticio der anfänglich unbekannten Erben desselben, über gedachten Nachlaß, der bereits zum Betrage von 104 Rthlr, 33 sthr. Conventionsmünze versilbert ist, heute den erbschaftlichen Liquidationsprozeß eröffnet haben, so werden sämmtliche Gläubiger des verstorbenen Thieler hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß desselben in termino den ahsten September, Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube gebörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter dem Präjudiz, daß die Nichterscheinenden aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Auswärtige können den Richter Giese und Licentiat Koppers in Werne, so wie den Licentiat Funcke in Lüdinghausen mit Vollmacht und Information versehen. Nordkirchen im Großherzoglich= Vergischen gräflich von Plettenbergschen Patrimonialgerichte Davensberg den ahten Julii 1810. Regenhertz. Schlüter. 5. Nachdem über das Vermögen der Wittwe Christoph Henrich Niermann, jetzigen Ehefrau Helling zu Clarholz, der Concurs erkannt worden; als werden hierdurch Alle und Jede, die, aus welchem Grunde es auch seyn möge, an die Wittwe Christoph Henrich Nierman, jetzigen Ehefrau Helling, oder deren Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter verabladet, ihre vermeintlichen Ansprüche entweder in Person oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten in den dazu auf Montag den joten künftigen Monats, Montag den rsten und Montag den ihten October laufenden Jahrs angesetzten Terminen bei der unterzeichneten Gerichtsstelle des Morgens 10 Uhr anzugehen, und durch ihre darüber in Händen habenden Beweismittel zu justifiziren, widrigenfalls sie damit hierdurch präcludirt werden, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird. Gegeben Rheda den 27. Aug. 1810. Das Stadt= und Landgericht daselbst. C. W. Niemann, 6. Da über das Vermögen des am aten Mai vorigen Jahrs mit Tode abgegangenen hiesigen Doctoris juris und ehemaligen Advokaten Carl Leopold Vosding durch das Decret der hochlöblichen Regierung zu Lingen vom 22. August vorigen Jahrs, weil dessen Intestaterben sich der Erbschaft unbedingt entsagt, der Concurs eröffnet, auch durch die dem münsterschen Wochenblättern sub No. 40, a2 und au im vorigen Jahre iaserirte Edictalladung unterm 28. September a. pr. alle unbekannte Creditoren des 2c. Vording bereits aufgefordert, sub perna perpetui silentii ihre Forderungen in termino den 2r, November v. J. allhier anzugeben, bei Einrückung dieser Edictalladung in das Wochenblatt indeß die gesetzliche Frist nicht genau beachtet worden; so wird ein nochmaliger- Liquidationstermin auf Mittwochen den roten October dieses Jahrs, des Morgens um 9 Uhr, hiermit angesetzt. Es werden demnach alle undekannte Creditoren des gedachten Advokaten Vosding hiermit aufgefordert, ihre Forderungen an dessen Concursmasse in dem angesetzten neuen Termine hier vor Gericht so gewiß anzugeben und zu verisiziren, als sie sonst damit werden präcludirt, und ihnen gegen die übrigen Creditoren deshalb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. Uebrigens können auswärtige zu erscheineu verhinderte Creditoren die hiesigen Justizkommissarien Kerstein oder Wolters mit Information und Vollmacht versehen. Tecklenburg den 1. Sept. 1810. Mettingh. 7. Auf rechtliches Erkenntniß des Herrn Gografen Rotering, als Richters zu Billerbeck, werden hiermit alle und jede Gläubiger des Johan Wilhelm Greving zu Billerbeck ein statt dreimalen edictaliter er peremptorie verabladet, um innerhalb 6 Wochen vom Tage der ersten Verkündigung dieses beim hiesigen billerbeckschen Gerichte selbst oder durch zenugsam bevollmächtigte Gerichtsprocuratoren ihre sämmtliche Forderungen und Ansprüche vorzubringen, und durch Production der daräber in Händen habenden Beweisstücke zu rechtsertigen, zugleich eine richtige Zinsen= Liquidation beizuschließen; unter der Verwarnung, daß die alsdann nicht proponirte Forderungen oder Zinsen völlig präcludirt seyn sollen, und in Hinsicht derselben den nicht Erschienenen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Billerbeck den 12. Aug. 1810. Auf richterliches Erkenntniß. C. A. Bornemann, Act. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. Subhastationspatente. k. Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die in und bei der Stadt Ibbenbüren belegene, dem Juden Isaac Salomon und der Wittwe Abraham Salomon und deren Kinder zustehende Grundstücke, bestehend in 1) dem in der Stadt Ibbenbüren sub No. 1o zwischen des Kaufmanns Broelmann und Bürgers Sundrup Häusern belegenen Wohnhause, 2) dem Garten bei dem Hause, ungefähr ein Scheffel Saat greß, 3) dem Kamp unweit Ibbenbüren bei der Oelmühle, circa 12 Scheffel Saat groß, und a) dem sogenannten Trusselmeiers oder Trusselherms Kamp, circa 3 Scheffel Saat groß, mit ihren Pertinentien und Zubehdrungen tarirt, und nach Abzug der darauf haftene den Lasten zu 1450 Rihl. Conventions= munze gewürdiget worden sind, wie aus der in der hiesigen Regierungs=Registratur zur Einsicht vorliegenden Taxe des mehrern zu ersehen ist. Da nun ein darauf versicherter Gläubiger um die Subhastation dieser Grundstücke angehalten hat, und diesem Gesuche Statt gegeben worden ist; so subhastiren und stelt len wir dieselben, wie sie in der erwähnten Taxe beschrieben sind, mit der taxirten Summe der 1450 Rthl. hierdurch zu jedermanns feilen Kauf, und fordern alle diejenigen, welche dieselben zu erkaufen gesonnen und annehmlich zu bezahlen vermögend sind, auf, sich in den auf den 8ten Auzust, 8ien September und roten October dieses Jahrs angesetzten dreien Bietungsterminen, wovon der letzte peremtorisch ist, und zwar in den beiden erstern dahier, in dem letztern aber zu Ibbenbüren in des Gastwirths Stall 446 des Morgens 9 Uhr, vor dem ernannten Deputato Regierungsrath Schmidt zu melden und ihr Gebot abzugeben; mit der Bedeutung, daß auf die nach Ablauf des letzten Licitationstermins etwa noch einkommenden Gebote nicht weiter geachtet werden wird. Urkundlich der Regierung gewöhnlichen Unterschrift und beigedruckten größern Insiegels. Lingen den 2. Julii 1810. Großherzogl. Bergische Tecklenburg=Lingensche Regierung. (L. S.) v. Goldbeck. Beckhaus. 2. Das sub No. 22o Ludgeri Laischaft belegene Haus nebst Zubehör; dem Professor Schulz gehörig, zu 29# Rthl, gerichtlich tarirt, soll auf den Antrag eines hypothekarischen Gläubigers zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. Die Licitationstermine sind auf den 28. Julii, den 20. September, und den 3o. November dieses Jahrs, Morgens 11 Uhr, vor dem deputirten Stadtrichter Overhage angesetzt, wozu Kaufliebhaber mit dem Eröffnen vorgeladen werden, daß Tare und Vorwarden in der Stadtgerichts=Registratur zu inspiciren sind. Münster den ro. Mai 181c. Groß, Berg. Stadtgericht. v. Bernuth. Vagedes. z. Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß das in der Stadt Ibbenbüren belegene Wohnhaus der Eheleute Levi Nathan, die dabei befindliche Scheune und der dahinter liegende Garten, nebst allen derselben Pertinentien und Gerechtigkeiten, taxirt und nach Abzug der darauf haftenden Lasten auf 1271 Rthl. 12 gGr. 8 dt. gewürdiget worden, wie solches aus der in der hiesigen Regierungs=Registratur zur Elnsicht befindlichen Taxe des mehrern zu ersehen ist. Da nun der Colonus Iburg zu Cappeln um die Subhastation dieser Grundstücke angehalten hat; diesem Gesuch auch statt gegeben worden; so subhastiren wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf obgedachte Grundstücke, nebst allen derselben Pertinentien, Recht und Gerechtigkeiten, wie solche in der erwähnten Taxe beschrieben sind, mit der taxirten Summe der 1271 Rthl. 12 gGr. 8 dt., und fordern mithin alle diejenigen, welche solche mir Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber solche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig und annehmlich zu bezahlen vermögend sind, hiermit auf, sich in den auf den Zten August, den Zten September und den hten October dieses Jahrs, vor dem dazu deputirten Regierungsrath Schmidt angesetzten dreien Biethungsterminen, wovon der dritte und letzte peremtorisch ist, und zwar in den beiden ersten auf hiesiger Regierungs=Audienz, in dem letzten aber im Stallschen Gasthause zu Ibbenbüren zu melden, und ihr Gebot abzugeben, mit der Bedeutung, daß auf die nach Ablauf des letzten Licitations: Termins etwa einkommenden Gebothe nicht weiter geachtet werden wird. Urkundlich der Regierung gewöhnlichen Unterschrift und beigedruckten größern Insiegels. Gegeben Lingen den 25. Junii 1810. Großherzoglich: Bergische Tecklenburg= Lingensche Regierung. (L. S.) v. Goldbeck. Beckhaus. Gestohlene Sachen. 1. In der Nacht vom 28. auf den ahten d. M. sind an der Behausung des Kötters Steinbrink, Kirchspiels Ennigerloe, unter verübter Gewalt und Mißhandlungen an den Bewohnern, von einer Bande von 8 47 Mann#1 bis 12 Rthl. an Gelde, darunter ein holländischer Gulden, das übrige aber theils in Conventionsmünze und theils in gGr., und außerdem noch folgende Sachen geraubt worden: drei Stück gebleichter Haufleinwand, zwei 24 Ellen, eins aber 2r Ellen haltend, ein Stück feiner gebleichter Flachsleinwand, 24 Ellen groß, 18 Ellen gebleichter Flachsleinwand mittlerer Güte, vier Ellen dito ganz fein, 6 1/2 Viertel breit, zwei Ellen dito 6 Viertel breit, drei bunte kattunene Halstücher, ein seidenes Halstuch, dessen Grundfarbe schwarz mit gelben Streifen, und der Rand dunkelroth, ein seidenes dito, dessen Grund schwarz mit rothen Flecken, und der Rand bis auf die Hälfte des Tuchs roth, die andere Hälfte aber blau, ein schwarzes dito dito mit buntem Rand, ein aschgraues Tuch von Mousselin, mit rothen kleinen und größern Blumen, ein Halstuch von Zitz, weiß mit schwarzen Ruthen, drei weisse nesseltuchene Halstücher, eins mit einem gestickten Rand, und auf einer Ecke darin gestickten Blume, ein Halstuch von rothgefärbter Leinwand, in dessen Rand weisse Blumer, zwey Vortücher oder Schürzen von Zitz, weiß mit bunten Streifen, zwei dito, eins roth mit Streifen, das ane dere gelb mit weissen Streifen, in welchen rothe Punkte, zwei silberne Halskreuze, eins an einem schwerzen Sammetbande. Jeder wird vor den Ankauf dieser Sachen gewarnt, und aufgefordert, jede etwa zu entdeckende Spur der unbekannten und nicht zu signalisirenden Thäter dem unierzeichneten Gerichte anzuzeigen. Oelde den 30. Aug. 1810. Großh. Berg. Gericht. Wever. Callenberg. IV. Vermischte Nachrichten, 1. Am raten September d. I., Nachmittags 3 Uhr, soll das dahier auf der Frauenstraße sub No. 232 belegene Haus, nebst den dahinter gelegenen Hof, welches zu einem jeden Gewerbe bequem ist, dem Meistbiethenden verkauft werden. Sodann am Donnerstag als den rzten und folgenden Tagen, des Morgensrg und des Nachmittags 2 Uhr, sollen in eben gesagter Behausung Bettwerk, Leinwand, Kupfer, Zinn, Tische, Stühle, Bettstellen, eine eiserne Balance, ein Kramladen, zinnerne und messingene Maßen, Waagschalen und sonstiges Hausgerath dem Meistbiethenden gegenbaare Zahlung verkauft werden. Münster den 22. Aug. 1810. G. B. Schepers, Notar, 2. Die aufm alten Fischmarkt in Lamverti Laischaft No. car. o5 belegene, zu jedem Gewerbe wohl eingerichtete, mit gutem Boden, vielen Zimmern und guten Kellern versehene, massiv erbaute Behaus sung, wobei zugleich ein Nebenhaus, welches zu. Stallungen eingerichter ist, und eine Wagenremise hat, auch als Packhaus kann gebraucht werden, steht aus freier Hand zu verkaufen, und wird dem Ankäufer gegen Michaeli dieses Jahrs die Behausung eingeräumt. Die Bedingnisse zum Kauf sind zu erfahren beim Notar Block. Münster den 23. Aug. 1810. 3. Alerander Graß, Kleidermacher für Herren, angekommen von Paris, empfiehlt sich mir Arbeiten nach der ersten Mode und wie man sie nur verlangt. Er wohnt auf dem Spiekerhof No. 8. Alexandre Grafs, tailleur pour hommes, arrivé de Paris, il annonce qu’il travailledans le plus nouveau gotit, et qu’il se conforme à ce que Chacun- désire de lni. II demeure au Spiekerhof No. s. 448 4. Da das hieselbst in der Egidii Laischaft sub No. 2oo belegene, dem Herrn Hofrath und Syndicus Schweiing zugehörig gewesene Prinzipalhaus, mit dem dahinter belegenen Garten und der dabei befindlichen Stallung, jüngsthin unverkauft geblieben, so soll der Verkauf dieses Hauses nochmals am Montag den roten September, Nachmittags 3 Uhr, in gemeldter PrinzipalWohnbehausung versucht werden. Kauflustige können gemeldtes Haus täglich in Augenschein nehmen, auch die Bedingungen bei Unterschriebenem erfahren. Aus Auftrag. C. A. Hülseberg, Notar. 8. Am Mittwochen den raten September dieses Jahrs, des Morgens qUhr, sollen folgende an die Erben des verstordenen Balthasar Albers in Rheine aus den nachbenennten im Kirchspiel Neuenkirchen bei Rheine und im Kirchspiel Schüttorff belegenen Erben jährlich zu prästirende Zehnten meistbiethend verkauft werden: 1) Das Erbe Mansbrügge vor der Brücke zu Schüttorff prastirt jährlich in termino Remigii den schmalen Zehnten, welcher für 1 Rthlr. 3 gl. jährlich, so lange es den Empfängern beliebt, bedungen, und auf alten Blasii an Roggen 7 Scheffel schüttorfer Zehntmaaßes, oder 4 Scheffel 2 Spint in koesfeldischer Maaß. a) Von Vorbrüggen Erbe daselbst ist der blutige Zehnte termino Rermigil für einen Königsthaler oder i Rihlr. 4 gl. ebenfalls so lange bedungen, als es den Empfängern beliebt, dasselbe entrichtet auch auf termino alten Blasii ein Malter Roggen schüttorfer Zehntmaaßes oder 7 Scheffel 2 Spint. Koesfeldisch. 3) Der Schulze Offelen zu Neuenkirchen gibt nach schüttorfer Zehntmaaß ein Malter Weitzen oder 7 Scheffel 2 Spint Koesfeldisch, und an Roggen 5 Malter oder 3 Malter r Scheffel 2 Spint Koesfeldisch. 4) Das Veltmanns Erbe daselbst in der Dorfbauerschaft muß jährlich für den schmalen Zehnten r Rihlr, entrichten auf Remnigin; und auf alten Blasii 3 Scheffel 3 Becher Weitzen, oder 2 Scheffel Koesfeldisch, 16 Scheffel Gerste oder 1o Schef. Koesfeldisch, und 1I Scheffel Roggen oder 6 Scheffel 2 Spint Koesfeldisch. s) Hinderkincks Erbe zu Offelen zahlt für den schmalen Zehnten, so lange die Empfänger damit zufrieden sind, termino remign 1 Rthl. 3 ßl. und termino Blasii 2 6l. ferner für den schmalen Zehnten eines verwüsteten Erbes, Zurmaas genannt, einen hornschen Gulden oder 12 El. gdt. 6) Von Rölvins Erbe wird der schmale Zehnte jährlichs termino reung##; so lauge die Empfänger damit zufrieden sind, mit einem Königsthaler oder 1 Rthl, 3 ßl. entrichtet, und termino alten Blasii 9 Schef. Weitzen nach bürenschem Zehntmaaß oder 5 Scheffel Koelfeldisch, und an Geld 5 6l. Vorstehende Zehntprästationen sind bisher prompt entrichtet, und ins Hypothekenbuch eingetragen. Der Verkauf derselben geschieht Erbeweise, und in der Behausung des Herrn Gastwirths Schmitz zu Neuenkirchen, woselbst sowohl, als bei dem Herrn Gastwirth Schulz in Rheine, Herrn Buchdrucker Wittneven in Coesfeld, und bei dem Blechschläger Herrn Godfrid Ohrendorf in Münster, oder bei dem unterzeichneten Notar die Bedingnisse einzusehen sind, welche beide letztern auch die ältern Urkunden darüber vorzeigen können. Münster den 3r. Aug. 1810. H. C. Deiters, Notar. (Hiebei eine Beilage) Beylage zum Münsterschen Intelligenz Blatt Nro. 36 den z. September 1810. Münster den zasten August 1810. Der Präfekt an die Herren Unterpräfekte und Maires. Das hohe Finanzministerium hatte sich in dem Art. 153 des Reglements vom 13. März d. J.„über die Untersuchung und-Beurtheilung der Beschwerdeführungen in Steuersachen“ vorbehalten, die Art der Ausfertigung der Nachlaß=Verordnungen der Uebersendung derselben an die Cantoneinnehmer und der Rückzahlung an die Steuerpflichtigen durch eine besondere Instruction näher zu bestimmen. Diese Bestimmungen sind jetzt erfolgt, und ich beehre mich, Ihnen, meine Herren! das Wesentliche derselben in Folgendem mitzutheilen: Die Verordnungen über die von dem Finanzministerio auf den Vorschlag des Präfekten halbjährig genehmigten Nachlaßsummen werden von dem Letztern für jeden Betheiligten einzeln ausgefertigt, und dem Steuerdirektor zugestellt, um sie durch den Bezirksempfänger an den Cantoneinnehmer gelangen zu lassen, auch dem Controleur und der Parthei davon Nachricht zu geben. Den Mairen wird überdies eine Nachweise der den Eingesessenen ihrer Munixipalitäten in dem verflossenen Semester zugebilligten ganzen oder theilweisen Nachlässe übersandt werden, welche sie den nächsten Sonntag nach deren Empfange von den Kanzeln verkündigen, und demnächst affigiren lassen, damit jedermann davon Kenntniß erhalte. Sobald die Cantoneinnehmer die Nachlaßverordnungen in Händen haben, können die darin festgesetzten Summen von den Partheien gegen Quittung bei den Canton= einnehmern erhoben werden. War die nachgelassene Steuerquote noch nicht durch den Contribuablen abgeführt, so wird der Cantoneinnehmer die nichts destoweniger von den Steuerpflichtigen zu quittirende Nachlaßverordnung statt baaren Geldes annehmen, und darnach den Vermerk auf dem Rande der Heberollen machen. Wenn der Contribuable des Schreibens unkundig ist, so hat der Maire auf der Nachlaßverordnung zu attestiren, daß die darin ausgedrückte Summe dem Betheiligten vergütet sey. Fenmr erm Tithrinig Die auf diese Art berichtigten Nachlaßverordnungen werden von den Cantoneinneh 450 mern an die Bezirksempfänger befördert, welche solche, gemäß der ihnen dazu von dem öffentlichen Schatze ertheilt werdenden Autorisation, in ihrem Journale eintragen. Ich ersuche Sie, meine Herren! diese Vorschriften zur Wissenschaft Ihrer Administrirten zu bringen, und durch die öffentlichen Blätter bekannt machen zu lassen. Die Herren Mairen der Hauptorte der Cantons wollen zugleich die Cantoneinnehmer davon benachrichtigen. Empfangen Sie die Versicherung meiner Achtung. C. Mylius. Großherzogthum Berg. Wir kaiserlicher Commissair, Reichsgraf, Finanzminister im thum Berg; In der Absicht, den Streitigkeiten ein Ende zu machen, welche zwischen den Zehentberechtigten und Grundbesitzern wegen der auf die zehentpflichtigen Güter fallenden Grundsteuern sich ergeben; In Erwägung, daß der Zehnte, von welchem Ursprunge und von welcher Art er auch sey, er mag in Natur oder in Geld bedungen seyn, nichts anders, als ein dem Eigenthum aufgelegter Grundzins ist; Daß nach der französischen Gesetzgebung jeder Schuldner einer Grundrente des Recht hat, zum Ersatz für die Grundsteuer, die er zu zahlen hat, den fünften Theil von der Rente abzuziehen; Haben beschlossen: Artikel 1. Jeder Besitzer zehntpflichtiger Grundstücke, von welcher Art der Zehnte auch sey, er mag in Natur oder in Geld bedungen seyn, ist berechtigt, den fünften Theil des Zehntertrages zum Ersatz für die Grundsteuern einzubehalten, wofern nicht ein anderes ausdrücklich verabredet worden ist. Art. 2. Ist der Zehnte in Natur bedungen, so soll der Ertrag desselben durch gütliche Uebereinkunft zwischen dem Zehntberechtigten und Zehntpflichtigen in Geld angeschlagen, und diese Bestimmung bei dem im vorigen Artikel vorgeschriebenen Abzuge zur Grundlage genommen werden. 451 Art. 3. Können beide Theile sich über die Besiimmung des Geldwerthes des Zehnten nicht vereinigen, so soll die Sache bei dem Präfekturrathe des Departements, worin die Güter gelegen sind, angebracht, und von diesem nach genommener Einsicht der Akten summarisch, wie eine Steuerangelegenheit, mit Vorbehalt der Appellation an den Staatsrath entschieden werden. Art. 4. G E A In Außerdem gehören alle Streitigkeiten überhaupt, welche über den an den Zehntabgaben verordneten Abzug entstehen mögen, zur Entscheidung des Präfekturrathes. Der Präfekturrath kann, wenn er es dienlich erachtet, vor der Entscheidung die Partheien vornehmen, und über die Verpflichtungen, welche dem Zehntberechtigten oder Zehntpflichtigen dabei zur Last liegen, alle nöthige Erkundigungen einziehen. Scheint ihm die Sache noch nicht hinlänglich aufgeklärt, so kann er eine Besichtigung durch Sachverständige verordnen. In diesem Falle wählt jede Parthei ihren Sachverständigen, und wenn diese sich nicht vereinigen können, so wird ein dritter vom Präfekt von Amtswegen ernannt. Art. 6. Die Kosten der Besichtigung werden vom Präfekt festgesetzt, und fallen dem zur Last, gegen den die Entscheidung ausfällt. Gegeben Düsseldorf den zosten Julii 1810. Unterzeichnet, der Graf Beugnot. Münster den zasten August 1810. Der Präfekt Nach Einsicht des Beschlusses Sr. Excellenz des Kaiserlichen Commissairs und Fiune über die Verechrigung der Besitzer zehntpflichtiger Grundstücke, in Ermangelung andern verrragsmäßigen Besimmung, den fünften Theil des Zehntertrages zum Ersatz für die Grundsteuern einzubehalten; En der Absicht, das Verfahren bei der Ausführung der Vorschriften der Artikel 2—6 jenes Beschlusses, wodurch dem Präfekturrath die Cognition der über den verordneten Abzug an den Zehntabgaben entstehenden Streitigkeiten beigelegt worden, näher zu bestimmen, Beschließt: 452 Artikel 1. Die Streitigkeiten, welche über die Anwendung des Ministerial=Arrété vom 3o. Julii d. J. entstehen können, sollen in ähnlicher Art, wie die Beschwerdeführungen in Steuersachen, untersucht und entschieden werden. Art. 2. Demzufolge haben die Partheien ihre Eingaben für die Bezirke des Hauptortes des Departements, der Präfektur, und für die übrigen Bezirke den Unterpräfekten einzureichen. Art. 3. Die Unterpräfekte untersuchen: ob in diesen Eingaben die Thatsachen, welche bei der Entscheidung des Präfekturraths von Einfluß seyn können, vollständig aufgeklärt und nachgewiesen sind; sie veranlassen die nähere Instruction der Sache, indem sie die Klagen dem Gegentheite zur Abgabe seiner Erklärung unter angemessener Fristsetzung mittheilen, und senden demnächst die vollständigen mit allen nöthigen Belagstücken und Documenten versehenen Acten, nebst Ihrem Gutachten, an den Präfekt ein, um dem Präfekturrath überliefert zu werden. Art. 4. Der Präfekturrath prüfet die Klageschrift, die Erklärung der Gegenparthei, und die Belagstücke. Findet er noch weitere Aufklärung des Sachverhältnisses, oder eine Abschätzung nöthig, oder verlangt, die Partheien selbst zu vernehmen; so benachrichtiget er davon durch eine Apostille auf den Stücken, oder durch eine Spezialentscheidung, den Präfekt, welcher dem gemäß das Erforderliche verordnet. Art. 5. In Fällen, wo der Präfekturrath die Abschätzung nöthig erachtet, wird der Präfekt die Partheien davon in Kenntniß setzen, und sie einladen lassen, jeder einen Sachverständigen zu ernennen. Die Sachverständigen kommen bei dem Maire zusammen, diskutiren in seiner Gegenwart die wechselseitigen Rechte der Partheien, und bringen das Resultat ihrer Berathfchlagungen auf Stempelpapier zum Protokoll, welches sie dem Maire einhändigen, der es, unter Beifügung seines Gutachtens, an den Präfekt direct, und nach Unterschied durch den Unterpräfekt, welcher seiner Seits ebenfalls seine gutachtliche Aeusserung abzugeben hat, gelangen läßt. Art. 6. Der Präfekturrath kann, wenn ihm das Schatzungsprototoll durch den Präfekt zugekommen ist, noch die Gegenabschätzung verlangen. In diesem Falle ernennt der Präfekt von Amtswegen einen dritten Sachverständigen, der von dem Maire vereidet wird, und nachbem er die ihm zuzustellenden sämmtlichen Verhandlungen untersucht und alle nöthigen Erkundigungen eingezogen hat, seine Meinung in einem Protokolle auf Stempelpapier abgibt. #5 Art. 7. Die Gegenabschätzung ist der letzte Grad der Instruction, auf welche die Finalentscheidung des Präfekturraths folgen muß. Diese wird vom Präfekt vollstreckbar erklärt, und den partheien bekannt gemacht. Art. 8. Der Präfekt setzt die Abschätzungskosten fest, und gibt von deren Betrage dem unterliegenden Theile Nachricht, um die Zahlung zu verfügen. Erfolgt solche in Güte nicht, so wird mit Zwangsmitteln gegen die Säumigen verfahren. Art. 9. Bis dahin über das Verfahren bei der den Partheien nach Artikel 3 des Arrété vom 30. Julii 1810 freistehenden Appellation an den Staatsrath, nähere Weisungen der höhern Behörde erfolgen, können die Appellations=Beschwerden dem Präfekt eingesandt werden, der solchenfalls zum Ministerio berichtet wird. Art. 10. Gegenwärtiger Beschluß soll in der Sammlung der Präfektur=Verfügungen abgedruckt, durch Veranstaltung der Mairen verkündigt, auch dem Präfekturrathe mitgetheilt werden. Gegeben Münster in der Präfektur, wie oben. Unterzeichnet, C. Mylius. Für gleichlautende Ausfertigung Der General=Secretair v. Oruffel. Vorstehende Bestimmungen werden hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Münster den aten September 1810. Der Maire ad interim ieh I. Avertissement. r. Demnach der Herr Präfekt des Ruhrdepartements die Bewilligung zur Haltung eines Kram= und Viehmarktes in dem Dorfe Herbern am 25. October alljährig ertheilt haben: so wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieses Markt aw 25. October dieses Jahrs zum erstenmale daselbst. Statt haben, und den Verkäufern des besten Pferdes und Stückes Hornvieh eine Prämie, bestehend für Erstern in einem silbernen Becher und für Letztern in einem Paar kostbarer silbernen Schnallen, zu Theile werden wird. Fremde sowohl, als auch einheimische Kaufleute und Viehhändler werden demaach eingeladen, dieses Markt zu besuchen. Beckendorf dea I. Aug. 1810. Der Maire der Municipalität Herbern. v. Schlebrügge. II. Vermischte Nachrichten. 1. Da ich willens bin, mein in Lüdinghausen auf der Münsterstraße sub No. cat. os gelegene geräumige Haus, das sich auf einer zum Handel oder Wirthschaft vorzüglich bequemen Straße befindet, und verbunden ist mit Hofraum und schönem Garten, und welches nebst Zubehör segleich kann bezogen werden, auf künftigen Michael 1810 aus freier Hand zu verkaufen; so werden hiermit alle Kauflustige dazu eingeladen, und gebethen, sich binnen 4 Wochen deshalb bei mir zu melden. Zugleich dient zur Nachricht, daß eben dieser Käufer ein Stück Landes und einen Garten, beide ausserhalb dieser Stadt gelegen, auf eine beliebige Zeit von mir in Miethe erhalten kann. Ascheberg den zo. Aug. 1810. A. Becker, Kaufhändler. 2. Da die den Erben Weinhändler Brüning zugehörige, am Bocksplatz auf der Kreuzstraße belegene unter einem Dache steheude zwei Wohnbehausungen sub Nris. car. roh und 110 im verflossenen Frühjahr unverkauft geblieben; so wird zu deren Verkauf ein anderweiter Termin am 15. Sepe tember l. J., Nachmittags um 2 Uhr, in der Behausung sub No. 1o angesetzt, und können die Bedingungen und Schätzungen der Häuser bei Unterschriebenem täglich, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, eingesehen. werden, wozu Lust= und Mittelhabendehierdurch bestens eingeladen werden. Münster den 14. Aug. 1810. J. G Specht aufm Roggenmarkt, als Vormund. 3. Die dahier in der Liebenfrauenstraße sub No. car. 46 belegene massiv erbaute und wohleingerichtete Behausung, und einem hinter selbe belegenen Garten, ist aus freier Hand zu verkaufen, und kann gegen den Herbstsend dieses Jahrs bezogen werden, Die Kaufbedingnisse sind zu erfahren bei I. H. Block, Notar, wohnhaft in der Hörsterstraße, Lamberti Laisch. No. 114. Münster den 22. Aug. 1810. 4. Am Sonntag den oren September, Nachmittags 3 Uhr, wird am Neuenkrug vor Egidii Thor die vom Tischlermeister Mertens verfertigte Möbelarbeit ausgespielt. 5. In einer Strumpf=Fabrik wird ein Lehrling verlangt. Das Int. C. g. N. 6. Am Montag den 24. dieses und folgenden Tagen sollen an der Dechanei zu Werne die nachgelassenen Mobilien und Moventien des verstorbenen Herrn Dechanten S. von Hoezendorff durch das Meistgeboth gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Am Montage um 10 Uhr Morgens wird mit dem Verkaufe des Hornviehes der An4 55 fang gemacht. Hierhin gehören a große Kühe, 5 fette Kühe und 10 Stück Rindervieh, Die Zahlung geschieht in Conventionsmänze; das Vieh kann bis zum 28. October wieder auf die Weide getrieben werden. Nachher wird fortgefahren mit der Ackergeräthschaft, Braugeräthschaft, wovon der Kessel sieben Tonnen hält, Kutsche mit Geschirr für 4 Pferde; Hausgeräthschaft, worunter Silber, Kupfer, Zinn, Bettwerk und eine Quantität ungeschnittener Leinwand zu bemerken ist. Die Zahkung der Mobilien kann in preußisch Courant geschehen. 7. Die zu dem freiherrlich von Kettekerschen im Kirchspiel Wolbeck gelegenen Hause Möllenbeck gehörige Jagdgerechtigkeit durch die Kirchspiele Wolbeck, St. Mauritz, Handorf, Telgte, Everswinkel und Alveskirchen steht vom Anfang der Jagdzeit 1810 an zu verpachten. Pachtlustige wollen sich am Mittwoochen den 12, dieses, Nachmittags 3 Uhr, bei Unterzeichnetem in Münster melden, und ihr Bebot abgeben. Münster den r. Sept= 1810. Crüseman, Rmstr. 8. Bei J. K. Giese auf der Rothenburg ist guter rother Wein p. Anker zu 9 Rtlr. die Maß 8 gGr. außer dem Hause zu haden. g. Es wünscht jemand anfangs October gegen Vorzeigung des Hypothekenscheins und sechsfacher Sicherbeit 3ooo Rihl., die lange stehen bleiben können, aufzunehmen. Das Int. Comt. gibt Nachr. 10. Bei der Madam Hollweg im Thiergarten wird am Sonnabend als den Zten dieses Ball im Offenen gehalten, der Anfang ist des Nachmittags um 3 Uhr. Entreegeld wird nicht bezahlt; für Bezahlung der Musik wird die Tanzgesellschaft selbst sorgen. Sie empfiehlt sich bestens und bittet um steißigen Besuch. rr. Die Pachtjahre der gräflich; bentheie mischen aus mehrern Gängen bestehenden Korn: Oel= und Walke= Mühlen, zu Schättorf an der Vechte gelegen, sind mit dem letzten December d. J. pachtlos, und sollen Montags den r. October d. J., des Vormittags, in der Behausung des Gastwirths Lindemann zu Schüttorf auf anderweite 6 Jahre verpachtet werden. Die Pachtconditionen werden am besagten Tage bekannt gemacht, können auch vorher bei dem gräflichen Rentmeister Hoogklimmer zu Bentheim eingesehen werden. 12. Ein ganz nahe vor Mauritz Thor am Stadtgraben links belegener, mit einem schdnen Gartenhäuschen von 2 Etagen, jungen Obstbäumen und Spargelbetten versehener gut eingerichteter Garten wird am 22. dieses Monats September, des Nachmittags 3 Uhr, auf dem Garten unter den beim Verkauf bekannt zu machenden Bedingungen aus freier Hand verkauft werden. Münster den 5. Sept. 1810 Block, Notar. 13. Auf einer gelegenen Straße in Münster, Egidit Laischaft, ist für zwei Personen Mittags= und Abendstafel zu einem billigen Preis zu haben. Das Intell, Comt. gibt Nachricht. 14. Ein junger Mensch, der Fahren und mit Pferden umzugehen versteht, auch mit guten Attesten versehen ist, wünscht gegen künftigen Ostern 18ur bei einer Herrschaft als Kutscher in Dienste zu treten. Das Int. Comt, gibt Nachr. 15. Ein junger Mensch, der sich auf die Gärtnerei und mit Pferden umzugehen versteht, und auch gute Atteste beibringen kann, wünscht gegen künftigen Ostern 1811 Dienste zu bekommen. Das Intell. Enmt. gibe Nachricht. 55 16. In einer hiesigen Ellenwaaren=Handlung wird ein Jüngling von guter Erziehung als Lehrling gesucht, der Fertigkeit im Rechnen, Schreiben und der französischen Sprache besitzt, und Wohnung nebst Kost bei seinen Aeltern halten kann. Das Int. Comt. gibt Nachr. 17. Am Montag den 24. September d. J. sollen dahier auf dem Kramerhause eine große Quantität schdner harlemer Blumenzwiebeln, bestehend in einfachen und doppelten Hyacinthen, Tulipanen, frühen Tacetten, Narcissen, Jonquillen, Tritularien, Irissen, Ranunkeln, Crocus, Kaiserskrone 2c., sämmtlich gut zur Winterflor in Töpfen und Gläsern, in Paketen von 6 Stück, mit Aufschrift der Namen, öffentlich dem Meistbiethenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Die Herren Blumenfreunde können den Catalog bei Unterzeichnetem einsehen. Münster den 5. Sept. 1810. A. Meyer, Notar. 18. Ich habe die Ehre hierdurch bekannt zu machen, daß ich gestern eine Quantität neu faconirter brabander Hüte erhalten habe. Münster den 5. Sept. 1810. B. Lagemann an Mauritz Thor. r9. An unserm am 1o. dieses eintreffenden Markte werde ich mich abermals durch preiswürdige Weine verschiedener Art, durch Mittag= und Abendessen, letzteres auch portionsweise, den mich besuchenden Gönnern gefällig zu machen suchen. Telgte den 4. Sept. 1810. Hahues, Wirth in der Stadt Telgte. 20. Ein junger Mensch von 24 Jahren, welcher die Kunstgärtnerei versteht, auch fertig in der deutschen und französ. Sprache ist, und die besten Zeugnisse beibringen kann, sucht Condition in seinem Fache. Das Int. Comt. gibt Nachr. 21. Ein junger Mensch von 24 Jahren, welcher sehr gut die Aufwartung bei Tische versteht, und sehr gut im Französischen und Deutschin unterrichtet ist, und die besten Zeugnisse beibringen kann, sucht Condition in seinem Fache. Das Int. C. g. N. Sterbefälle. r. Der göttlichen Vorsehung hat es gefallen, am Montag den 20. dieses meinen geliebten Ehemann Gerhard Henrich Klosterman, im rosten Jahre seines Alters und I8ten unserer vergnügten Ehe, aus diesem Zeitlichen zu sich in die Ewigkeit abzuberufen. Er starb, mehrmalen mit den heiligen Sakramenten versehen, ganz in den Willen Gottes ergeben, an dem Brustwasser. Diesen für mich und meine vier Kinder sehr schmerzhaften Verlust zeige ich hiermit meinen Anverwandten und Freunden schuldigst an, und empfehle die Seele des Verstorbe: nen ihrem christlichen Andenken, so wie mich mit meinen Kindern ihrer fernern Freundschaft. Ahlen den 25. Aug. 1810. Sophia Bernardina Klosterman, geborne Melchers. 3. Am 28. August starb mein ältester Sohn Johan Vernard Loyer, substituirter Actuarius beim vormaligen weltlichen Hofgericht, mit den heiligen Sterbesakramenten versehen, an der Brustwassersucht. Diesen mir und meinen Kindern äußerst schmerzhaften Verlust zeige ich meinen Verwandten und Bekannten hierdurch an, und empfehle die Seele ihrem Gebethe. Münster den 5. Sept. 1810. Wittwe Actuarii Loyer. (Hierbei eine Beilage No, 2.) 2. Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 36. den z. September 1810. I. Avertissements. r. Es wird hiermit bekannt gemacht, „ daß zur Revision und Berichtigung der Mutterrollen der Grundsteuern in der Mairie Emsdetten der Gemeinde=Versammlung am künftigen Mittwochen den 12. dieses anfänglich bis zum 22. dieses einschließlich in der Behausung des Herrn Gasigebers Stroetmann in Emsdetten abgehalten werden soll. Weshalb sämmtliche in vorgedachter Commune begüterte Grunbeigenthümer eingeladen werden, an diesen Tagen daselbst sich in Person oder durch einen Bevollmächtigten einzufinden, und die nöthigen Abänderungen, sowohl in Hinsicht der Größe als der Klassen der Ländereien, anzugeben; wobei zur Nachricht dient, daß 72 □Ruthen rheinländisch zu einem Scheffel Saat gerechnet werden. Greven den 5. Sept. 1810. Der Spezialcommissair Arckenoe. 2. Sämmtliche Grundbesitzer der Communen Nienberge und Ueberwasser außerhalb Münster, ohne Rücksicht, ob sie in selben oder außerhalb derselben wohnen, werden hiermit eingeladen, sich bei den von der höhern Behörde zur Revision und Berichtigung der Mutterrollen der Grundsteuern angeördneten Gemeinde=Versammlungen einzufinden, um die nöthigen Berichtigungen sowohl in Hinsicht der Größe als der Klasse des Grundeigenthums abzugeben; dieses Geschäft wird Sectionenweise nach den Nummern der Mutterrolle abwechselnd in den beiden Communen in folgender Woche successie vorgenommen, und werden die Grundeigenthümer, so weit sie in den Communen selbst oder in der Stadt Münster wohnen, von mir außerdem individualiter aufgefordert, und ihnen der Tag, wenn, und der Ort, wo sie sich zu melden haben, bekannt gemacht werden; die weit entferntern aber werden sich entweder durch Bevollmächtigte zu stellen oder näher zu erkundigen haben, indem der Tag unmöglich weit vorher genau bestimmt werden kann, da sich nicht voraussehen läßt, wie weit die Arbeit täglich voranrückt. Die Grundeigenthümer können entweder ihre Declaration selbst abgeben, oder durch andere abgeben lassen, sie bleiben aber für die Richtigkeit selbst verantwortlich; geschieht beides nicht, so wird nach den bestehenden Vorschriften verfahren. Die Größe ist nach MünsterRoggenmaß, der Scheffel zu 72 □Ruthen rheinländisch zu bestimmen. Münster den 5. Sept. 1810. Der Spezialcommissair und Maire zu Nienberge. v. Detten. z. Den auswärtigen Grundbesitzern der Commune Greven wird hierdurch angezeigt, daß die zur Rectifieirung der Grundsteuerrolle angeordnete Communalversammlung den 1o. dieses in dem Hause der Frau Wittwe Deerken ihre Sitzungen eröffnen und den zosten schließen wird. Sie werden deshalb eingeladen, in dieser Frist ihre Erklärungen abzugeben, und nach Unterschied zu berichtigen; wobei ihnen zur Nachricht dient, daß 72 □Ruthen rheinländisch zu einem Scheffel Saat gerechnet werden. Greven den 5. Sept. 1810. Der Spezialcommissair Biederlack. 658 II. Gerichtliche Bekanntmachungen. Subhastetionspatente. r. Es wird hiermit zu jedermanns Wissenschaft gebracht, daß die zur Hotkenschen Concurswasse gehörende Hotken Stätte, welche im Kirchspiel Lotte, Mairie Lotte und Wersen, Cantons Tecklenburg, im Emsdepartement belegen und nach Abzug der darauf haftenden Lasten zu 1621 Rthl. 23 gGr. 6 dt. taxirt ist, auf den Antrag des Concurscurators in terminis Sonnabend den 22. September, Sonnabend den 22. October und Montag den 20. November, wovon der dritte und letzte peremptorisch ist, und auf der Horkenstätte zu Lotte selbst abgehalten werden wird, dem Befinden nach entweder im Ganzen oder theilweise subhastirt werden soll. Kauflustige werden daher eingeladen, in den angesetzten Terminen sich zu melden, und ihr Gebot abzugeben, mit dem Bemerken, daß auf die nach Verlauf des letzten Licitationstermins erwa einkommenden Gebote keine Rücksicht genommen werden wird, und die Taxe der Hotkenstätte in der Registratur des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden kann. Signatum am Justizamt Tecklenburg den Zten August 1810. Vermöge Auftrags der hochlöblichen Regierung. Hoffbauer, 2. Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die in der Bauerschaft Steinbecke, Mairie Recke, belegene, und den Eheleuten Colonen Rutemöller zustehende Ruremöllers Stätte, nebst allen derselben Pertinentien und Gerechtigkeit taxirt, und nach Abzug der darauf haftenden Lasten auf 6300 Fl. holländisch gewürdiget worden, wie solches aus der in der hiesigen Regierungs Registratur befindlichen Taxe des Mehrern zu erseben ist. Da nun der vormalige Gutsherr dieser Stätte, Geheimerrath Freiherr von Ascheberg zu Hange, um die Subhastation derselhen angehalten hat, diesem Gesuch auch Statt gegeden worden; so subhastiren wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf obgedachte Stätte, nebst allen derselben Pertinentien, Recht und Gerechtigkeiten, wie solche in der erwähnten Tare beschrieben sind, mit der tarirten Summe der 6200 Fl. holländisch, und fordern mithin alle diejenigen, welche dieselbe mit Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber solche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig und annehmlich zu bezahlen vermögend sind, hiermit auf, sich in den auf den 22. August, den 23. October und den 22. December dieses Jahrs vor dem dazu deputirten Regierungsrath Schmidt angesetzten dreien Bietungsterminen wovon der dritte und letzte peremrorisch ist, und zwar in den beiden ersten auf hiesiger Regierungsaudienz, in dem letzten aber im Hause des Gastwirths Lünnemann zu Recke zu melden, und ihr Gebot abzugeben; mit der Bedeutung, daß auf die nach Ablauf des letzten Licitationstermins etwa einkommenden Gebote nicht weiter geachtet werden wird, Urkundlich der Regierung gewöhnlichen Unterschrift und beigedruckten größern Infiegels. Gegeben Lingen den r4. Junii 1810. Großherzogl. Bergisch: Tecklenburg= Lingensche Regierung. (L. S.) v. Goldbeck. Beckhaus. 3. Die zur Alteridderschen Concursmasse gehörende, in der Bauerschaft Holperdorpe, Mairie Lienen, Cantons Lengerich im Emsdepartement belegene, und ohne Abzug der darauf haftenden Lasten und Abgaben auf 882 Rthlr. taricte Alteridders Stätte soll auf den Antrag des Concurscurators in terminis Montag den 24. September, Mitt 09 wochen den 2a. October und Sonnabend den 24. November, wovon der dritte und letzte peremptorisch ist, und auf dem Alteridderschen Colonat- zu Holperdorpe abgehalten werden wird, öffentlich meistbiethend verkauft werden. Kauflustige werden daher aufgefordert, in den angesetzten Terminen sich zu melden, und ihr Gebot abzugeben, mit dem Bemerken, daß nach Ablauf des letzten Licitationstermins auf etwa einkome mende Gebote keine Rücksicht genommen werden wird, und die Toxe der Alteridders Stätte in der Registratur des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden kann. Signatum im Justizamt Tecklenburg den isten August 1810. Hoffbauer. III. Vermischte Nachrichten. 1. Am Montag den i##ten dieses Mos nats, des Vormittags zwischen kr und i2 Uhr, soll die gegen der Ludgeri Kirche über sub No. car. 183 belegene Curie des verstorbenen Herrn Canonici Hase, bestehend aus einem noch in gutem Stande befindlichen Wohngebäude von zwei Stockwerken, einem Hinterhause nebst einem Vorplatz, auf zwölf Jahre, von anstehenden Michael anfänglich, meistbiethend verpachtet werden. Die Verpachtung geschieht in der gedachten Curie, wohin Lusttragende zur bestimmten Zeit eingeladen werden. Die Pachtbedingungen können bei Unterzeichnetem täglich eingesehen werden. Münster den 4. Sept. 1810. Kersten, Rend. 2. Am Dienstag den 18 dieses Monats, zwischen rr und. 12 Uhr Vormittags, soll die bei der St. Peterskirche am Gymnasio belegene Curie des verstorbenen No. cat. ar, bestehend aus einem massiv erbaueten Wohnhause von zwei Stockwerken, mit gutem Keller versehen, nebst einem geräumigen Hinterhause, einem Vorplatz und Garten, aur 12 Jahre, von Michael laufenden Jahrs anfänglich, meistbiethend verpachtet werden. Die Verpachtung geschieht in der Curie, die Pachtbedingungen können bei Unterzeichnetem täglich eingesehen werden. Münster den 5. Sept. 1810. Kersten, Rend. 3. Samstag den I#. Septbr., Nachmittags 3 Uhr, soll der außerhalb Egidii Thor, vorn in der dülmenschen Landstraße, linker Hand, der Windmühle gegenüber, zwischen den Garten des Schusters Schulz und jenen des Küsters Möllers gelegener, mit verschiedenen Obstbäumen und Gartenhäuschen versehener Garten, welcher Gertrudis 1811 benutzt wers den kann, durchs Meistgeboth unter den in acru zu verlesenden Bedingnissen öffentlich gegen baare Zahlung verkauft werden. Münster den 5. Sept. 1810. Aus Auftrag. F. C. Müller, Netar. 4. Montag den ro. September 1810, Morgens um9 und Nachmittags 2 Uhr, und folgenden Tagen soll in der nahe an der Jesuiten Kirche auf der Domhofs Immunität belegenen Behausung des weiland Domvicars und Bursars Isfordt des Verstorbenen Nachlaß, bestehend in Möbeln, Hausgerath 2c. öffentlich durchs Meistgeboth gegen baare Zahlung verkauft werden. Münster den 4. Sept. 1816. Aus Auftrag. F. C. Müller, Notar. 5. Es wünscht jemand gegen billige Zinsen und hinlänglicher Hypothek ein Capital von 8oo Rthl, aufzunehmen; derje 400 mige, der hierzu Lust hat, kann das Schätzungs=Protokoll der zur Hypothek zu stellenden Immobilien bei Unterzeichnetem einsehen und das Nähere erfahren. Rheine den 4. Sept. 1810. B. Kniphues, Notar. Essen geben. Sie wird sich bemühen, durch gute Aufwartung, Musik und Beleuchtung zu gefallen, und erwartét daher einen zahlreichen Zuspruch. Wittwe Fr. Arn. Oistendorpff in Telgte. 6. Am Donnerstag den 4. und Freitag den sten künftigen Monats October dieses Jahrs sollen die zum Universitätsfond gehörigen und vor dem neuen Thor aufm Benniger Land, Backen= und Williger Esch gelegenen Ländereien durchs Meistgeboth öffentlich verheuert werden. Lusttragende wollen sich am Donnerstag, Morgens 9 Uhr, aufm Benniger Land ncnden. g3forbt, Rendant. 7# Am Dienstag als den atenkünftigen Monats October soll die zum Universitätsfond gehörige Psalmburg oder Temmen Kotten, Bauerschaft Gievenbeck, Kirchsp. Ueberwasser, bestehend in einem Wohnhaus und Garten und 34 Scheffel Ackerland, auf 12 nacheinander folgende Jahre von Michael r8ro anfänglich, verpachtet werden. Pachtlustige wollen sich gemeldtten Tages, Morgens 10 Uhr, an besagtem Kotten einfinden. Isfordt, Rendant. 9. Mit hoher obrigkeitlicher Erlaubniß werden am hten dieses, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Behausung der verwittweten Frau Weinhändlers Greshoff vier von dem Herrn Kupferschmidt Jenne verfertigte Theemaschinen durch Lotterie ausgespielt werden; die hierbei Interessirten wollen sich gefälligst daselbst einfinden. Mänster den 5. Sept. 1810. J. 5o. Block, Notar. ro. Zu einem inländischen mit genugsamer Hypothek versehenen Anlehen zu 3 1s2 Prozent Zinsen werden annoch Beiträge angenommen. Diejenigen, so sich hiebei zu interessiren geneigt sind, belieben sich baldigst bei uns zu melden. Münster den 5. Sept. 1810. Gebrüder Niedick. rr. Als Bedienter sucht ein mit guten Attestaten versehener junger Mensch von 24 Jahren um Michaeli d. I. Dienste. Das Int. Comt. gibt Nachr. 8. Untergeschriebene findet sich veranlaßt, ihre schon lange bestandene Weinhandlung bei dem bevorstehenden hiesigen Markte, wie auch sonst, besonders zu empfehlen. Außer sehr rein und vorzüglich gut gehaltenen alten, als 7her, 8zer in zwei Sorten, 98er und andern guten Rheinweinen von 6 bis 24 gGr. die Bouteille, wirb sie, um den Wünschen ihrer Gäste zu entsprechen, auch Caffe wie gewöhnlich und andere Erfrischungen verschenken, und des Abends Portionsweise 12. Alle zu einer vollständigen Kartenfabrik erforderlichen Sachen sind zu verkaufen. Das Int. Comt. gibt Nachr. Geburts=Anzeige. r. Die am 4. dieses Menats erfolgte glückliche Entbindung meiner Frau von einem gefunden Knaben mache ich meinen Verwandten und Freunden hierdurch ganz ergebenst bekannt. Meppen den 5. Sept. 1810. Ferdinand Frye.