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1807.

Münsterisches

Freytag den 13. November.

Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73.

I. Avertissements.

I. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß trotz dem Publicati, welches wir am 23. Januar 1804 erlassen haben, der Muth= wille der Kinder auf den Straßen und Pro­menaden auffillend ist, daß sie dort sehr häusig durch wildes und ausgelassenes Schreien, durch Nachlaufen und sogar durch Schimpfworte die Vorübergehenden necken, und den Fahrenden und Reitenden die Pferde scheu zu machen suchen; daß ferner der Muthwille so weit geht, daß Kinder und sogar ziemlich erwachsene Kna­

ben sich auf den Straßen und öffentlichen Plätzen mit Steinen herum werfen, da­;<space> d u r c h<space> n i c h t<space> a l l e i n<space> s i c h,<space> s o n d e r n<space> a u c h<space> d e n<space> Vorübergehenden großen Gefahren der Verletzung aussetzen, wie wir den würk­lich dergleichen Fälle wissen, wo erwach­sene Leute in Gefahr gewesen sind, von solchen Steinwärfen getroffen zu werden, und wo kleine Kinder Wunden davon tru­gen. Da nun aber dergleichen Unfug hin­füro gänzlich aufhören soll und muß, so werden hierdurch die Eltern wohlernstlich aufgesordert, ihre Kinder nicht mehr so

müßig herum laufen zu lassen, sie zur Ar­beitsamkeit und zum sittsamen Betragen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen anzuhalten, und ihnen besonders den oben bemeldten Unfug zu verbieten. Die Eltern werden ferner ermahnet ein wachsames Auge auf ihre Kinder zu haben und ihnen besonders das Bettelns zu untersagen.

Sollten aber diese unsere wiederholten und ernsthaften Vermahnungen dennoch au­ßer Acht gesetzt, und Kinder auf oben er­wähnten Unfug ertappt werden, sso sollen nicht allein diese, sondern auch dielstheil­habenden nachlässigen Eltern auf das schärf­ste bestraft werden. Diejenigen Kinder aber, so beim Betteln ertappt werden, wer­den nach Befinden ins Verbesserungshaus ab gegeben werden.

Damit diese Verordnung gehörig bekannt gemacht werde, soll sie zu drei malen ins hiefige Intelligenzblatt eingerückt, und eben so oft von den Kanzeln und in den Schulen der Pfarrkirchen verkündigt wer­den. Münster, den 24. October 1807. Stadt=Director, Bürgermeister und Rath.

Hildebrand, Schweling, Butenbender.