Ne 46 1807. Münsterisches Freytag den 13. November. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. I. Avertissements. I. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß trotz dem Publicati, welches wir am 23. Januar 1804 erlassen haben, der Muth= wille der Kinder auf den Straßen und Promenaden auffillend ist, daß sie dort sehr häusig durch wildes und ausgelassenes Schreien, durch Nachlaufen und sogar durch Schimpfworte die Vorübergehenden necken, und den Fahrenden und Reitenden die Pferde scheu zu machen suchen; daß ferner der Muthwille so weit geht, daß Kinder und sogar ziemlich erwachsene Knaben sich auf den Straßen und öffentlichen Plätzen mit Steinen herum werfen, da; d u r c h n i c h t a l l e i n s i c h, s o n d e r n a u c h d e n Vorübergehenden großen Gefahren der Verletzung aussetzen, wie wir den würklich dergleichen Fälle wissen, wo erwachsene Leute in Gefahr gewesen sind, von solchen Steinwärfen getroffen zu werden, und wo kleine Kinder Wunden davon trugen. Da nun aber dergleichen Unfug hinfüro gänzlich aufhören soll und muß, so werden hierdurch die Eltern wohlernstlich aufgesordert, ihre Kinder nicht mehr so müßig herum laufen zu lassen, sie zur Arbeitsamkeit und zum sittsamen Betragen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen anzuhalten, und ihnen besonders den oben bemeldten Unfug zu verbieten. Die Eltern werden ferner ermahnet ein wachsames Auge auf ihre Kinder zu haben und ihnen besonders das Bettelns zu untersagen. Sollten aber diese unsere wiederholten und ernsthaften Vermahnungen dennoch außer Acht gesetzt, und Kinder auf oben erwähnten Unfug ertappt werden, sso sollen nicht allein diese, sondern auch dielstheilhabenden nachlässigen Eltern auf das schärfste bestraft werden. Diejenigen Kinder aber, so beim Betteln ertappt werden, werden nach Befinden ins Verbesserungshaus ab gegeben werden. Damit diese Verordnung gehörig bekannt gemacht werde, soll sie zu drei malen ins hiefige Intelligenzblatt eingerückt, und eben so oft von den Kanzeln und in den Schulen der Pfarrkirchen verkündigt werden. Münster, den 24. October 1807. Stadt=Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling, Butenbender. 522 2. Bei der am 3o. August l. J. hier aufgegriffenen, und zum hiesigen Irrenhause abgelieferten wahnsinnigen Wittwe Rosell, fand sich ein Tafelmesser mit einem silbernen Griffe. Aus der dieserhalb bei dem Sohne der Wahnsinnigen angestellten Untersuchung hat sich ergeben, daß jenes Messer der Rosell nicht zugehört; aller angestellten Nachforschungen ungeachtet, hat der Eigenthümer des Messers nicht in Erfahrung gebracht werden können; es wird deshalb derjenige, welcher es vermißt und rechtliche Ansprüche daran hat, aufgefordert, sich bei der Stadt: Secretarie zu meiden, damit ihm das Messer wieder verabfolgt werden könne. Münster, den 26. October 1807: Stadt Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling, Butenbender. z. Die Kirchspiels= Rechnungen des Warendorfer Kreises sollen, soweit solche noch zurückstehen im Laufe des gegenwärtigen Monats, zu Warendorf an des Herrn Gastwirthen Veltmann Behausung abgenommen werden, und ist Terminus zur Abnahme die Kirchs. Alt= Warendorf.) Mitte, Parendors auf den 16. 1. M. — Eine) — Freckenhorft — Beelen. auf den I7. I. M. — Greffen) — Wolbeck) — Hoetmar§ auf den 18. I. M. — Rinckerodde) — Everswinkel) — Alverskirchen“ auf den 1o. l. M. — Albersloh) — Sendenhorst) — Telgte S auf den 2o. l. M. — Amelsbüren) — Harsewinkel — Westbeveren auf den 21, l. M. — Angelmodde) Vormittags bestimmt, und wird jedesmal Morgens 8 Uhr angefangen werden. Sämmtlichen Interessenten wird dieses hiermit zur Nachricht bekannt gemacht. Horkotten, den 6. November 1807. Der Landrath des Warendorfschen Kreises. Freiherr v. Kerteler. 4. Da viele Interessenten des gezwungenen Dahrlehns ihre Beiträge balde zurück zu erhalten wünschen dürften, man diesen Wunsch wenigstens zum Theil nächstens reglisiren zu können hefft, und hierbei zugleich die Abkürzung des Berechnungs= Geschäfts bezweckt wird; so hat das Administrations= Collegium die Absicht, vorzüglich die nicht über 40 Rthlr. steigenden Beiträge jenen zurück zu zahlen, welche auf die sonst versprochenen Zinsen freiwillig verzichten wecden. Die Interessenten, die unter diesem Bedinge ihre derartigen Beiträge rückverlangen, können ihre Erklärung in der Stadt Münster nur mündlich zum Protokoll des Canzlei Direktors Naber, in der Stadt Warendorf beim Stadt= Magistrat und in den Kreisen bei dem Landrath abgeben, wozu bis zum letzten November d. J. die Frist bestimmt wird. Nur auf jene, die sich bis dahin gemeldet haben werden, wird man vorzüglich Rücksicht nehmen, und s. fort zu deren Befriedigung, nach Maaßgabe der Zeit der Anmeldung Anstalt treffen, da man alle derartigen Beiträge bis zu Anfangs Februar 1808 rückzahlen zu können hofft. Sonst aber hängt die Räckzahlung lediglich von der Verlosung ab. Auf das freiwillige Darlehn wird die Rückzahlung ohnehin verhältnißmäßig erfolgen, und deshalb von dem dazu bevollmächtigt gewesenen Wechselheuse Lindenkampf& Olsers das Nähere bekannt gemacht werden. Münster, den 10. November 180). Administrations Collegium des ersten Gouvernements. v. Schlechtendal, v. Wolfframsdorff. Lehman. 525 der bei der privativen Brand: Soeietärs; Kasse, der Provinz Wigsier eingegangenen, wieder verausgabten und würklich angewiesenen Gelder. Nr. Einnahme. 64h Nr. Sinlhahme. I. Das erste Ausschreiben vom 3. Januar 1806 betrug von 11/210,225 Rth. à 3d. von 5Rthlr, 20018 Rrhlr. 76. 3d. oder—— 2. Das zweite Ausschreiben vom 27. May 1806 betrug von 11,252,480 Rt. à 6d. von 5 Rthlr. 40187 Rt. 12 f., oder——— 3. Das dritte Ausschreiben vom o. September betrug von 11,2,52,480 Rt. à 6d, von 5 Rt. 40187 Rt. 2ß.——„„„„— 4 Zufolge Verfügung vom 8. Sept. c. sind aus dem Bestande der gemein schaftlichen Feuer= Socictäts= Kasse übergelegt Rthlr. 6.] d. 7. I 20018 0187 49187 3500— 9 I 4 5 6 9 Io II 12 13 14 15 16 17 18 19 0 21 Namen der Ortschaften und der Beschädigten. Ausgabe I. Brandentschädigungs: Gelder, A. Münsterischer Kreis. Kirchspiel Albachten, Zeller Selkmann— — Nienberge, Pächter Meyer— — Roxel, Stadtbrock—— — Seim, Zeller Schwenke—— — Seppenrade, Wirth Böckmann— —— Nymphlus—— —— Schulze Böckmann— Gericht Stockum, Kötter Hachmann— Kirch viel Werne,— Rottmann— — Greven, Peterkötter—— — Werne, Kdtter Schnitker— — Werne, Zeller Bieckmann— — Ueberwasser, Meyer auf Rünninck— Gimte, Gerdemann—— — Albachten, Schmidt Rosenbaum— — Bösensell, Bernd Heinr Pektendrup— — Nottulen, J. B. Stroband— —— Dresemann—— Dorfs Nottulen, Anton Leugermann— Kirchspils Rorel, Hubelt—— B. Beckumscher Kreis. Kirchspiel Lipphorg, Kümper—— *) N 52.4 Continuation. 24 25 X 27 # 2.) 30 31 □ 33 34 35 36 37 38 39 10 41 42 43 44 45 00 47 48 9 50 5 □ 53 54 55 50 57 58 59 60 61 62 B. Beckumscher Kreis. Kirchspiel Lippborg, Wessel—— —— Bock—— —— Debra—— —— Roloff—— — Ostenfelde, Kötter Sendker— — Wadersloh, Erdelmann— — Bockum, Horstkämper— — Liesborn, Zeller Conrad Riexen— — Stromberg, Colono Bernd H. Lieftüchter — Heessen, Colon, Brockmann— —— Wirth Palz—— — Untrup, Rittmeister vd. Reck— —— Füchtenkötter—— — Enniger, Schulze Dickling— Gericht Ahlen, Bernd Untied—— Dorf Lippborg, Kötter Blomberg— Kirchspiel Drensteinfurt, Zeller Knaup— — Beckum, Zeller Sutthoff— — Hövel, Kötter Holtmann— — Lippborg, Hahues—— — Diesiedde, Hahne—— — Stromberg, Dieckhölter— Gericht Beckum, Zeller Schrull—— Kirchspiel Enniger, Balhorn—— — Lippborg, Nottelmann—— — Drensteinfurt, Gröpper— C. Warendorfer Kreis. Kirchspiel Ostbevern, Fluchtscheiper— — Albersloh, Wirth Hölscher— — Telgte, Zeller Böckelmann— — Wolbeck, Kötter Eickholt— — Angelmodde, Schulze Holsen.— — Füchtorf, Heemann—— — Sendenhorst, Schulze Behring— — Hoetmar, Schneider Hackenesch— Stadt Sendenhorst, Retablissements= Kasse— Kirchspiels Hoetmar, Möllenhoff—— —— Müschenbach— —— Schumacher Overhage— — Alt Wahrendorf, Schulze Vöhren— —— Wietler —— Bockenholte— 6 4 N. 525 Continuation. 63 61 65 66 67 68 69 C. Warendorfer Kreis. Kirchspiel Amelsbüren, Zeller Willbrenning — Füchtorf, Kötter Pelzer— — Neu Ahlen, Kalverkamp——"— — Angelmodde, Sulze Holsen—— D. Bevergernsche Kreis. Kirchspiel Saerbeck, Zeller Boermann—— — Zeller Wermeir—— — Hopsten, Zeller Brockmöller—— Summa der Entschädigungs= Gelder t. Rthlr. 6. d Uebertrag 1044. 2110 3 8 Ausgabe. Rthlr. 6./d. II. ad Extraoralnaria. 1. Von der durch das Ausschreiben vom z. Januar 1805 eingekommenen Summe ad 20018 Rthlr. 6gr. 3d. betragen die Procentgelder a zproEt. 9. Wegen der abgehaltenen Brand=Visitationen.. 3. Dem Zeller Mietker, Belohnung für die Herbeischaffung der Brandsprütze. beim Brande im Hause des Kötter Heemann—— 4. Dem Joh. Heinr. Bischoff, Belohnung für die geleistete Hülfe beim Brande im Hause des Schulzen Belring—— * Der Kördinkschen Buchdruckerei, für den Druck der Publicanda 6. Dem Kaufmann, Belohnung für die Hülfe beim Sendenhorster Brande 3. Dem Iutellgenz, Gar, an Zuserions; Gebühren, wegen des I. und 2. Ausschreibens wegen des 3. Ausschreibens——— o. Druckkosten der Publikanda zum 2. und z. Ausschreiben— 1o. Den Einzesessenen zu uppelhälsen, Belohnung für die geleistete Hülfe II. An Prämien für die Herbeischaflung der Brandsprützen beim Brande zu Lipporg— Summa In Extraordinariis Boldnee. r. Die Brandentschädigungs= Gelder betragen 105,933 Rt. 2aß. 2d. 2. An Extraordinarien—— 728- 12-12—.— Die Einnahme betrug—— Es fehlen also zu Bestreitung der würklich angewiesenen Entschädigungs GedeT—————— 525 6. Die am 26. April 1646 von dem Rekter des Leprosocit zu Kinderhaus, Weiner Brockschmidt, in der dortigen Kapelle gestifteten Familien=Pfründe, ist durch den Tod des Vicarius Mutert sire Rövekamp erledie get, zur Wiederbesetzung haben sich bisher keine aus der Familie gemeldet, es werden daher die Deszendenten der interessirten Familie, die allenfalls Lust haben mögten das Beneficium anzunehmen, hierdurch aufgefordert, sich mit Zeugnissen ihrer Fähigkeit versehen, innerhalb 6 Wochen zu melden, sonst aber zu erwarten, daß über diese Pfründe auf andere Weise verfügt werden soll. Zur Nachricht wird bemerkt, daß diese Vicarie, nebst freier Wohnung, etwes Garten= und Wieseland, jährlich 58 Rthlr. 4o ß. #d. einträgt, wofür der Vicarius wöchentlich drei, und noch außer diesen an verschie: denen Festen Messe lesen, auch über die bei und in Kinderhaus wohnenden Bauern= Kinder beiderlei Geschlechts umsonst Schule halten muß. Münster, den 7. November 1807. Stadt= Director, Burgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling. Münstermann. II. Edictalladungen. 1. Da wir, auf den Antrag verschiedener Creditoren, über das Vermögen der Ehefrau Grimm, geborne Busch, worunter sich verschiedene Grundstücke bei Warendorf und ein in hiesiger Stadt gelegenes Haus befindet, dato den Concurs eröffner und den offenen Arrest wirklich verhängt haben, so wird dies ses den Gläubigern der Gemeinschuldnerin hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin vor dem, zur Instruction des Concurs= Prozesses, deputirten Stadtrichter Busch, auf den 25. November Morgens II Uhr, an der gewöhlichen Gerichtsstelle präfigirt, in welchem sämtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse, sie mögen Namen haben wie sie wollen, gebührend anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen. Diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen und ihre Forderungen zum Protocoll lignidiren, haben zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Ereditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Zugleich haben sich Creditores in Termino über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Interims Courator und Contradictor bestellren Licentiaten Eisenle zu erklären, unter der Warnung, daß sonst auf ihre erwaige Ausstellungen und Erinnerungen nicht geachtet werde. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hier fungirenden Advocaten, als. Brockhausen, Honthum, Meyer, Licent. Giese, Fuisting, Poteur rc. wenden und selbegen mit legaler Vollmacht und zureichender Information versehen. Münster, den rr. August 1807. Stadtgericht. v. Bernuth, Wattendorff. 2. Da wir, auf den Antrag verschiedener Gläubiger, über das Vermögen des KramerAmts= Verwandten, Bernhard Anion Thuissing hieselbst, worunter sich ein Haus in der Stadt und ein Garten außerbalb derselben befindet, ex Decreto de hodierno, wegen klarer Insufficienz, zur vellständigen Befriedigung sämmtlicher bereits ab Actis constirenden und angezeigten Gläubiger, den Concurs eröffnet haben; so wird dieses den Gläus bigern, des auf die Zulassung zur RechtsWohlthat der Vermögens= Abtretung provocirenden Gemeinschuldners, hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin, vor dem zur Instruction des Concurs- Prozesses deputirten Regierungs: Referendar Noot, auf den 23. November a. c., Morgens 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle präfigirt; in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, gebührend anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen. Diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen und ihre Forderungen zum 527 Protocoll nicht liquidiren, haben zu gewartigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcladirr und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen, gegen die ubrigen Creditoren, auferlegt werden solle. Unbekannte und zu erscheinen Behinderte eun Fbeu ier Di. Di: Bicher Wehe, Justizkommissarien, als die Richtr. er, Jroschard, Horthum; die Lientiaten Eisenle, Holstein, Poreur, Fuisting, Giese, Schweling ie, wenden und selbige nur gehöriger Vollmach. und. Iuf oiauidgtionsterni als Curator und Contradiktor angeordneten Licent. Speller unter dem Bedeuten, daß ne sonst für Einwilligende in die Anordnung desselben in dieser Qualität werden geachter werden, alsdann erklären. Bevergern, den r. August 1807. Das Gericht zu Bevergern, Lennich, Weverinck. 4. Der von hier gebürtige Johannes Obnhorst, welcher mit einem starken Verdachte, das Pferd des Bäckers Böddeker aus dem Kampe gestoblen Zu. hgiegz, Heigitsgz wichen ie, und gegen demndie Verzachikgin. adsen sich Sreiliores uglich ider de. Bel. bebaltung oder Abänderung des zum Interimscurator und Contradictor bestellten Crimualrarhs Fustng, unter der Wparigng i ausemn, boß fonstasch, Pag Möäger ser; messen deshalb ex oihicio das Röthige verfügt werden soll. Münster, den II. August 1807. Stadtgericht. Müser, Wattendorff. 2. Da über das aus Grundstücken, ausstehenden Capiralien, einer Handlung zu Schagen bei Alkmaar im Königreich HolKund ier bessebende Verndgen der Steigne des Kaufmans Herrmann Swieter hieselbst, auf den Antrag der Ehefrau desselben der Concurs dato eröffnet ist; so werden sämmtliche Gläubiger derselben, zu dem zur Anmeldung und Nachweise ihrer Foxherzugen jeder Art an die benannte Gemeinschuldner, auf den 3o. November, Morgens 10 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause min, unter dem Bedeuten vorgeladen, daß Evidenz sich bestärkt haben, wird hierdurch össentlich vorgeladen, innerhalb 6 Wochen vor hiesigem Criminalgerichte zu erscheinen und sich zu verantworten. Derselbe wird zugleich gewarnt, daß, wenn er binnen dieser peremtorischen Frist solche Vorschrift nicht Folge leistet, er des Verbrechens des Pfehre dediebstahls in contumatiam wird für schuldig erkannt und sowohl in Betreff der Criminalfolgen, als auch der Indemnisation des Beschädigten aus des Entflohenen Erbantheile, an seines Vaters Nachlassenschaft, das Rechtliche wird festgesetzt werden. Lippstadt im Criminalgericht, den 28. Schmitz. Gran. Gallenkamp. 5. Der zum Hause Möhler eigenhörige Zeller Lieftüchter, Kirchs. Stromberg, hat in Hinsicht seines großen Schulden= und geringen Vermögenstandes auf gütliche Behandlung mit seinen Gläubigern und auf öffentliche Verabladung derselben bei dem hiesigen Gerichte angetragen. Da nun diesem Gesuche Statt gegeben ist, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Zellern Lieftüchter und t. Eilermann einem Grunde an vet: Tttt zu, haßen glauben Schürmann, dessen Peculium Ansprüche zu haben glauben, 166, Stteute, ouyen zie Lustizkom, hierdurch verablader, solche, nebst die daribsampv. ve, I. age Hag lach und Raber zu ber in Händen habenden Veweismitel, in Civien von Vterese bosetlog, Iu Hogrschlag zm auf den 11. Jonnar 1848, Vormittags vbenbüren, ois,„rächte gläasger zu, 0 Uhr, zu Delde, an gewöhlicher Gerichtsstelle angesetzten Termin, ad anzuzeigen, und sich über die von dem Provokanten bereits übergebene Vergleichs= Vorschläge, welche in der hiesigen Gerichts=Reistratur eingesehen werden können, zu erlären, mit der Warnung, daß die Ausbleibenden, in Statu onerum nicht benannten Creditoren, mit ihren Ansprüchen an das gesammte Vermögen des Provokanten präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird, die ausbleibenden in Statuonerum benannte Gläubiger aber, für einwilligend in die Beschlüsse der Erschienenen sollen gehalten werden. Zugleich wird den sämmtlichen Creditoren des Lieftüchter eröffnet: daß die Temporalinhibition, welche auf nicht erfolgendem Vergleich, dem Befinden nag,, sofort wieder eingezogen werden soll, erkannt, dagegen aber dem Provokanten, während der Dauer derselben, alle Veräußerungen seines Vermögens, bei Strafe körperlichen Arrestes, untersagt sey. Oelde, den 3. October 1807. Das Gericht Stromberg daselbst. Müller, Callenberg. 6. Da der zur Rentey Liesborn eigenbehörige Kötter, Johann Heinrich Helmsorig, Kirchs. Watersloe, welcher seit einem Jahre seinen Eltern in pradio er peculio succedirt, angezeigt, daß er sich wegen des von seinen Eltern ererbten großen Schulden= und geringen Vermögenstandes außer Stande sehe, die an ihm und dem Vermögen seiner Eltern ansprüchehabende Creditoren auf einmal zu befriedigen, und deshalb auf gütliche Behandlung mit denselben und auf deren öffentliche Verabladung angetragen hat; sowerden alle diejenigen, welche entweder an dem gedachten Kötter Helmsorig und dessen Peculio, oder an dessen Eltern, aus irgend einem Grunde, Ansprüche zu hahen vermeinen, hierdurch verabladet, solche, nebst die darüber in Händen habenden Beweismittel, in dem auf den 8. Januar 1808, Vormittags 10 Uhr, zu Oelde, an gewöhnlicher Gerichtsstelle, angesetzten Termin ad protocollum anzuzeigen und sich über die von dem Provokanten bereits übergebenen Vergleichs= Vorschläge, welche täglich in der hiesigen Gerichts= Registratur eingesehen werden können, zu erklären, mit der Warnung, daß die Ausbleibenden. in Statu onerum nicht benannte Creditoren, mit ihren Ansprüchen an das gegenwärtige Vermögen des Provokanten präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Die Ansbleibenden, in Statu onerum benannten Creditoren aber, für einwilligend in die Beschlüsse der Erschienenen sollen gehalten werden. Zugleich wird den sämmtlichen Helmsorischen Creditoren eröffnet: daß die Temporalinhibitlen; welche auf nicht erfolgendem Vergleich, dem Befinden nach sofort wieder eingezogen werden soll, erkannt, dagegen aber dem Provokauten, während der Dauer derselben, alle Veräußerungen seines Vermögens, bei Strafe körperlichen Arrests, une tersagt seyn. Oelde, den 2. October 1807. Das Gericht Stromberg daselbst. Müller, Callenberg III. Vermischte Nachrichten. 1. Beim Kaufmann Schölwinck auf Egidii Straße ist, für äußerst billigen Preisen, zu haben: neuer Brauns. Stadt= und Landhopfen, von bester Güte, bei Ballen und einzelnen Pfunden, wie auch zwei Sorten mittel und sehr fein gehechelten Steinflachs. 2. Am r7. I. M. soll im Ldickenbeckschen Forst eine Quantität starker Eichen meistbietend verkauft werden. Die zu dem Ankaufe Lust haben, belieben sich Morgens 9 Uhr zu Lüdickenbeck einzufinden. Borchmeyer, (Hierbei eine Beylage.) Beylage zum Münsterschen Intelligenz=Blatt Nro. 40. I. Ediktalladung. 1. Da über den geringen Nachlaß der verstorbenen Heuerleute Gerd Heurich Dieckmann, und Venne Catharina geborne Laaken., in des Col. Strooimanns Heuer zu Sunderbauer, Kirchs. Recke, von der hochlöbl. Regierung zu Lingen der erbschaftliche Liquidationsprozeß, und eventualiter auf den Fall der Unzulänglichkeit der Masse, der Concurs eröffnet und dem Unterschriebenen die Einleitung aufgetragen worden; so werden alle und jede, so an diesen Nachlaß Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch vor zelaben, ihre Forderungen in dem auf den 4. Januar 1808, Morgens, in des Unterschriebenen Behausung hieselbst, angesetzten Termine gebührend anzumelden und nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben mögte, verwiesen werden sollen; im Fall der Unzulänglichkeit aber sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Ibbenbüren, den 6. November 1807. Vig. Comm. Naber, Justiziarius. II. Gerichtliche Bekanntmachungen. 1. Da die zu dem Nachlasse der verstorbellen Heuerleute Gerd Henrich Dieckmann zu Recke gehörige Mobilien und etwas Korn, am 23. November c., in der Behausung der Verstorbenen zu Recke, öffentlich meistbie. tend verkauft werden sollen; so können sich Kauflustige alsdann daselbst, des Morgens 10 Uhr, einfinden, Ibbenbüren, den 6. November 1807. Vig. Comm. Naber, Justiz. 2. Auf den Antrag des Curatoris Licent. Hollstein, sollen die zur Concurs Masse der Wirtwe Wagener gehörigen, sub Nris. 229, 230, 231, und 232 in der Jüddefelder Layschaft, unter einem Dache belegenen Gadems, wovon der erste zu 150 Rth., der zweite zu 140 Rth., der dritte zu 170 Rtb. und der vierte zu 140. Rthlr. Conv. Münze tariret ist, in den auf den 17. Decemb. c., den 17= Januar und den 17. Februar 1808, jedesmal Morgens 11 Uhr, coram deputato Stadte richter Overhage, angesetzten Terminen, wovon der letzte peremtorisch ist, dem Meistbie. bietenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden demnach zur Abgabe ihres Geboths in den Terminen aufgefordert, und gereicht ihnen zur Nachricht, daß Taxe und Vorwarden in der Stadtgerichts= Registratur näher eingesehen werden köanen. geriches. Sa Münster, den zr. October 1807. Stadtgericht. (L.S.) v. Bernuth. Wattendorff. 3. Am 23„October ist zu Hopsten in dem sogenannten Flöt hinter der Kirche, dicht an führenden Brücke, der todte Körper eines etwa über Monat alten neugebohrnen Kindes gefunden: Der Körper dieses Fingee we, naat, und die Nachgeburt neben demselben befindlich. Jedr.,#####cher von den unbekannten Eltern dieses Kindes, oder von den Umständen unter welchen dasslbige in das Wasser geworfen ist, Wissenschaft haben mögie wird zur schleunigsten Anzeige darüber an das hiesige Gericht aufgefordert. Bevergern, den z. November 1307. Das Gericht zu Bevergern. Lennich. hiesigen Tuchmacher und Balbier Anton Buerbanck ist am 23. Ocrober sce greschgene süiberne, weigenausige, engMante o. eg deren Zferblatt die Welte Otto von Meurs in Amtterdam befindlich, nebst der daran hängend gewesenen mir eimem silbernen Peitschaft und einem filbernen Uhrschlüssel versehenen Kette, aus seies ttke.#agd beim Eintritt ins Haus Stube, in welcher diese Uhr an der Wind hing, entwendet. Der Werth derselben ist auf 14 Rth. manifestirt. Jedermann wird für den Ankauf dieser Uhr gewarnt, 650 dem Entdecker des Thäters die ediktmäßige Belohnung hierdurch zugesichert. Bevergern, den z. November 1807. Das Gericht zu Bevergern. Lennich. Weverinck, III. Verwischte Nachrichten. r. Den resp. Herren, welche den 2. Theil der Religionsgeschichte des Herrn Grafen zu Stolberg von uns erhalten haben, zeigen wir hierdurch ergebenst an, daß einige Blätter dieses Buches durch sinnstdrende Druckfehler entstellt sind, und daher durch die später nachgedruckten nothmendig ersetzt werden müssen. Diese letzteru sind jetzt bei uns angekommen und werden sofort auf Verlangen verabfolgt werden. Aschendorff'sche Buchhandlung. 2. Beim Kaufmann Winckelsett auf der Frauen Straße ist echter neuer Braunschweiger Hopfen, in gepresten Ballen, von der besten Güte, zu einem ganz billigen Preise, bei ganzen und halben Ballen auch einzelnen Pfunden, zu haben. 2. In der Hofverwalterei der verwittweten Frau Rheingräfin zu Salm Hörstmar, dahier in Coesfeld, stehen zwei eiserne Kochmaschienen, auf den 2. künft. Monat Dee cember, an den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung zu verkaufen. Die eine ist ganz neu und wenig gebraucht, rund und modern, 3 Fuß hoch, hat in der Mitte eine Abtheilung und ohen 5 Oeffnungen, nebst den dazugehörigen eisernen Töpfen. Die zndere ist mehr gebraucht, ist länglich viereckigt, etwas niedriger, und hat 7 Heffnungen, nevit einer Abtheilung in der Mitte. Diese Maschine wird mittelst Casserolen gebraucht. Kauflustige, welche dieselbe vorher besehen können, werden daher eingeladen, sich auf den bestimmten Tag in der Hofverwalterei dahier einzufinden, und zu gewartigen, daß dem Letztbierenden, gegen baare Zahlung, die Maschinen verabfolgt werwerden. Peter Bellenbacher, Rheingräfl Hofverwalter. a. Bei C. F Lange, Buchdrucker in Lippstadt, ist erschienen und für 2g Gr zu haben: „Predigt, gehalten bei der Friedensfeier „am 9. August 1807, von Joh. Christian „Multer, Pfarrer zu Rahrbach, Amts „Bilstein, Herzogthums Westphalen.“ Diese Predigt ist auch in Münster bei den Hrn. Buchbindern Mäller und Fritsch zu haben. 5. Unterzeichneter ist Willeus 400 Stück auserlesene tragbare Obstbäume an den Meistbietenden zu verkaufen, und hat dazu Montag den 23. d. M., Nachmittags 3 Uhr, dazu angesetzt. Liebhaber werden dazu höflichst eingeladen, am bestimmten Tage sich in meiner Behausung gefälligst einzufinden. Anton Dykhoff, wohnhaft am Canal ohnweit Kinderhaus. 6. Am 16. d. M., Nachmittags 2 Uhr, soll auf des Steinhauermeister Falgers Steinplatz, nahe beim Budden Thurm, eine Quantität altes jedoch noch taugliches Bauholz, bestehend in Balken, Sparren und Platen, dem Meistbietenden, gegen baare Zahlung, verkauft werden. Kauflustige wollen sich zur bestimmten Zeit an gesagtem Ort einfinden. G. B. Schepers, Notar, 6. Es wünscht jemand 1000 Rthlr, gegen sichere Hypothek eines adlichen schuldenfreien Gutes, zu 4 Procent leibbar aufzunehmen. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 8. Am 1c. d. ist ein gläsernes Gehäuse von einer Taschenuhr verloren worden, der Finder wird ersucht, solches dem Int. Comt. gegen ein Trinkgeld einzuhändigen. 9. Bei J. Bousen sind zu haben graße Landauer Kastanien, Zwoller Bückinge, hell. Butter, bei Fäßchen und einzelnen Pfunden, süßer Käse die 1oo Pf. zu 5 Rthlr., bei eine zelnen Käsen 18 Pf. für 1 Rthlr. Fleischtare für den Monat Rovemb. 1807. Rindfleisch erste Sorte p Pfund 2ß.=di. „5 2te Sorte 1 ß. 0 dt. Kalbfleisch, erste Sorte, R 2ß. adt. nte SSorte..* 2ß. dt. Hammelfleisch das Pfund= 2ß. dt. Mänster im Stadtmagistrat, den II. Nov. Stadtdirektor, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling, Münstermann.