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1807.

Künsterisches

Intelligenzblatt.

Freytag den 15. May.

Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73.

I. Publicandum.

r. Zur Beförderung der Arbeiter im Bu­reau des Gouvernements ist es erforderlich, daß ein jeder die bei Sr. Excellenz, dem Herrn General=Gouverneur Canuel, ein­zureichende Vorstellungen künftig, am Rande, mit dem Namen des Supplican= ten und dem kurzen Inhalt des Gesuchs bezeichnet, welches zur genauen Beachtung bekannt gemacht wird.

Münster den I. May 1807. Administrations=Collegium des i. Gouver­nements der eroberten Länder.

v. Wolfframsdorff. Mettingh. Schmedding.

II. Avertissements.

I. Mittwochen den 2o. d. M., Nach­mittags 3 Uhr, soll das Lokal des abge­holzten Hains und des daran gränzenden Stück alten Weges aus Aegidii Thor gleich linker Hand belegen, an Ort und Stelle, entweder ganz, oder in zwei gleiche Ab­theilungen zu einer zwölfjährigen Verpach­tung, unter alsdann vorzulesenden Bedin­gungen, und daß der Grund zu Gärten

aptirt werden soll, meistbietend ausgesetzt werden. Die Bedingungen sind auch vor­her auf der städtischen Registratur einzuse­hen. Münster, den 9. May 1807.

Stadt= Director, Bürgermeister und Rath.

Hildebrand, Schweling, Münstermann.

2. Da die von den Pfarrern des Für­stenthums Münster bisher bei dem Gene­ral= Vicariate eingereichten Populationsli= sten größtentheils mangelhaft und mit we­nig Ordnung angefertigt worden; indem die­selben vorzüglich mit einer Menge Schreib­und Rechnungsfehler angehäuft, sehr un­leserlich, geschrieben, auch die Population der Städte nicht, wie es in der Verord­nung vom z. Februar 18oz ausdrücklich vorgeschrieben ist, überall von der des plat­ten Landes separirt, die Todtgebornen nicht sowohl unter die Gestorbenen als unter die Gebornen gerechnet sind; so wird den Pfar­rern dieses Fürstenthums, hierdurch zur Pflicht gemacht, solche Mängel künftighin zu vermeiden und ihre Listen nicht anders, als vorschriftsmäßig und richtig, mit ihrer Namens=Unterschrift versehen, einzurei­chen; widrigenfalls die Säumigen zu erwar­