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1807.
Künsterisches
Intelligenzblatt.
Freytag den 15. May.
Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73.
I. Publicandum.
r. Zur Beförderung der Arbeiter im Bureau des Gouvernements ist es erforderlich, daß ein jeder die bei Sr. Excellenz, dem Herrn General=Gouverneur Canuel, einzureichende Vorstellungen künftig, am Rande, mit dem Namen des Supplican= ten und dem kurzen Inhalt des Gesuchs bezeichnet, welches zur genauen Beachtung bekannt gemacht wird.
Münster den I. May 1807. Administrations=Collegium des i. Gouvernements der eroberten Länder.
v. Wolfframsdorff. Mettingh. Schmedding.
II. Avertissements.
I. Mittwochen den 2o. d. M., Nachmittags 3 Uhr, soll das Lokal des abgeholzten Hains und des daran gränzenden Stück alten Weges aus Aegidii Thor gleich linker Hand belegen, an Ort und Stelle, entweder ganz, oder in zwei gleiche Abtheilungen zu einer zwölfjährigen Verpachtung, unter alsdann vorzulesenden Bedingungen, und daß der Grund zu Gärten
aptirt werden soll, meistbietend ausgesetzt werden. Die Bedingungen sind auch vorher auf der städtischen Registratur einzusehen. Münster, den 9. May 1807.
Stadt= Director, Bürgermeister und Rath.
Hildebrand, Schweling, Münstermann.
2. Da die von den Pfarrern des Fürstenthums Münster bisher bei dem General= Vicariate eingereichten Populationsli= sten größtentheils mangelhaft und mit wenig Ordnung angefertigt worden; indem dieselben vorzüglich mit einer Menge Schreibund Rechnungsfehler angehäuft, sehr unleserlich, geschrieben, auch die Population der Städte nicht, wie es in der Verordnung vom z. Februar 18oz ausdrücklich vorgeschrieben ist, überall von der des platten Landes separirt, die Todtgebornen nicht sowohl unter die Gestorbenen als unter die Gebornen gerechnet sind; so wird den Pfarrern dieses Fürstenthums, hierdurch zur Pflicht gemacht, solche Mängel künftighin zu vermeiden und ihre Listen nicht anders, als vorschriftsmäßig und richtig, mit ihrer Namens=Unterschrift versehen, einzureichen; widrigenfalls die Säumigen zu erwar