Nro. 41
Münste
Anno 1806
risches
genzblatt.
Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73.
Freyrag den 1o. October.
I. Beförderung.
Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser aulergnädigster Herr, haben den bisherigen Kammer=Referendarius von Bernuth, in Betracht seiner Kenntnisse und bewiesenen vorzüglichen Geschäfts= Fähigkeit, zum Kammere Affesser, mit Sitz und Stimme bei hiesiger Krieges= und Domainen= Kammer, allergnädigst zu ernennen geruhet. Münster, den 3o. Septemb. 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer.
v. Druffel. Lehmann. Schmedding.
II. Pubiicandum.
r. Da der größte Theil der KöniglichPreußischen Truppen bereits ins Feld gerückt sind, und es daher allerhöchsten Orts nothwendig gefunden worden ist, nicht nur alle Prozesse gegen die auf den Feld= Etat gesetzten Militair= Personen und gegen alle diejenigen, die Amts= oder Berufs hal
ber der Armee folgen, deren Ehefrauen u. Kinder unter väterlicher Gewalt, zu suspendiren, sondern auch Vorkehrungen zu treffeu, daß diesen Personen in ihrer Abwesenheit in ihren Rechtsangelegenheiten auf keine Weise präjudiciret werde; so wird zur Nachricht des Publikums hierdurch bekannt gemacht, daß die auf diesen Fall in der allgemeinen Gerichts=Ordnung, Theil Ltl en an 2.#. 9 bis 12; enthaltenen gesetzlichen Vorschriften, und die am z. September 1792 ergangene Verordnung, wie es in Rechts; Angelegenheiten der ins Feld gerückten Militair= Personen, während der Abwesenheit derselben aus ihren Standquartieren, gehalten werden soll
Mylii corp. Conft. Tom. IX. S. 1o67 Nr. LXVI.
mit vollkommener Wirkung eintreten soll, auch die Landes= Justiz= Collegia und Untergerichte zu deren Befolgung angewiesen worden sind.
Hiebei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren werden.