Nro. 41

Münste

Anno 1806

risches

genzblatt.

Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73.

Freyrag den 1o. October.

I. Beförderung.

Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser aulergnädigster Herr, haben den bis­herigen Kammer=Referendarius von Ber­nuth, in Betracht seiner Kenntnisse und bewiesenen vorzüglichen Geschäfts= Fähig­keit, zum Kammere Affesser, mit Sitz und Stimme bei hiesiger Krieges= und Domai­nen= Kammer, allergnädigst zu ernennen geruhet. Münster, den 3o. Septemb. 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer.

v. Druffel. Lehmann. Schmedding.

II. Pubiicandum.

r. Da der größte Theil der Königlich­Preußischen Truppen bereits ins Feld ge­rückt sind, und es daher allerhöchsten Orts nothwendig gefunden worden ist, nicht nur alle Prozesse gegen die auf den Feld= Etat gesetzten Militair= Personen und gegen al­le diejenigen, die Amts= oder Berufs hal­

ber der Armee folgen, deren Ehefrauen u. Kinder unter väterlicher Gewalt, zu su­spendiren, sondern auch Vorkehrungen zu treffeu, daß diesen Personen in ihrer Ab­wesenheit in ihren Rechtsangelegenheiten auf keine Weise präjudiciret werde; so wird zur Nachricht des Publikums hierdurch be­kannt gemacht, daß die auf diesen Fall in der allgemeinen Gerichts=Ordnung, Theil Ltl en an 2.#. 9 bis 12; enthaltenen ge­setzlichen Vorschriften, und die am z. Sep­tember 1792 ergangene Verordnung, wie es in Rechts; Angelegenheiten der ins Feld gerückten Militair= Personen, wäh­rend der Abwesenheit derselben aus ihren Standquartieren, gehalten werden soll

Mylii corp. Conft. Tom. IX. S. 1o67 Nr. LXVI.

mit vollkommener Wirkung eintreten soll, auch die Landes= Justiz= Collegia und Un­tergerichte zu deren Befolgung angewiesen worden sind.

Hiebei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren werden.