Nro. 41 Münste Anno 1806 risches genzblatt. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freyrag den 1o. October. I. Beförderung. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser aulergnädigster Herr, haben den bisherigen Kammer=Referendarius von Bernuth, in Betracht seiner Kenntnisse und bewiesenen vorzüglichen Geschäfts= Fähigkeit, zum Kammere Affesser, mit Sitz und Stimme bei hiesiger Krieges= und Domainen= Kammer, allergnädigst zu ernennen geruhet. Münster, den 3o. Septemb. 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Druffel. Lehmann. Schmedding. II. Pubiicandum. r. Da der größte Theil der KöniglichPreußischen Truppen bereits ins Feld gerückt sind, und es daher allerhöchsten Orts nothwendig gefunden worden ist, nicht nur alle Prozesse gegen die auf den Feld= Etat gesetzten Militair= Personen und gegen alle diejenigen, die Amts= oder Berufs halber der Armee folgen, deren Ehefrauen u. Kinder unter väterlicher Gewalt, zu suspendiren, sondern auch Vorkehrungen zu treffeu, daß diesen Personen in ihrer Abwesenheit in ihren Rechtsangelegenheiten auf keine Weise präjudiciret werde; so wird zur Nachricht des Publikums hierdurch bekannt gemacht, daß die auf diesen Fall in der allgemeinen Gerichts=Ordnung, Theil Ltl en an 2.#. 9 bis 12; enthaltenen gesetzlichen Vorschriften, und die am z. September 1792 ergangene Verordnung, wie es in Rechts; Angelegenheiten der ins Feld gerückten Militair= Personen, während der Abwesenheit derselben aus ihren Standquartieren, gehalten werden soll Mylii corp. Conft. Tom. IX. S. 1o67 Nr. LXVI. mit vollkommener Wirkung eintreten soll, auch die Landes= Justiz= Collegia und Untergerichte zu deren Befolgung angewiesen worden sind. Hiebei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren werden. 510 I. Derjenige Tag ist pro termino publicitionis der Verordnung anzunehmen, an welchem solche in den öffentlichen Blättern der Provinz bekannt gemacht worden. 2. In Absicht der in der Garnison zurückbleibenden Frauen der Unteroffiziers und Gemeinen, hat es bei dem Rescript vom 24. May I790 Mylii corp. Const. m. Tom VIII. S. 2937, Nr. XXXII. dahin sein Bewenden, daß diese Frauen an dem Ort oder in der Stadt, wo statt der ausmarschierenden keine andere Garnison einrückt, und also kein anderweitiges Militair= Gericht vorhanden ist, der Civil= Jurisdiction des Orts in erster Instanz so lange unterworfen seyn sollen, bis das Regiment oder Bataillon, zu welchen sie gehbren, aus dem Felde zurückkehrt. z. Die Suspension der Militair= Prozesse kann nicht auf facta illicita der in den Garnisonen zurückbleibenden Eheweiber und Kinder der Soldaten und der daraus entstehenden Verbindlichkeiten, mithin auch auf Injurien=Sachen, die nach dem Ausmarsch vorgefallen, nicht ausgedehnt werden. Es können ferner Eheweiber der Militair=Personen, welche bürgerliches Gewerbe treiben, in Rechtssachen, welche aus diesem Gewerbe entspringen und sich darauf beziehen, auf die Verordnung vom z. September 1792 sich nicht berufen. Auch andere Personalklagen gegen solche Personen, besonders wenn sie aus Geschäften entspringen, die erst nach dem Ausmarsch erfolgt, önnen eingeleitet und entschieden werden. Findet sich aber bei der Instruction, daß das Interesse des Vaters oder Ehemanns subverstre, so muß die Suspension des Prozesses eintreten. Diesem gemäß können auch Klagen wegen rückständiger Hausmiethe oder Räumung des Quartiers entschieden werden, und nur dann, wenn der eingeklagte Miethzins sich auf die Zeit vor dem Ausmarsch erstreckt, gegen diesen Theil der Forderung aber Einwendungen oder Gegenforderungen gerügt werden, wobei eigene Handlungen der abwesenden Militair= Personen vorkommen, muß in Ansehung dieses Theils des Prozesses ad instantiam der verklagten Ehefrau die Sache in suspenso bleiben, wegen des Restes der Forderungen kann dagegen ein Urtel abgefaßt, überhaupt auch das etwanige Retensionsrecht des Vermiethers, ohne alle Einschränkung, geltend gemacht werden. 4. Da noch§. 12 der Verordnung vom z. September r7y2 bei allen Arten von Aufgebothen, eine Präclusion der dabei interessirenden Militair= Per onen nicht statt findet, so versteht sich von selbst, daß auch bei nothwendigen Verkäufen außer dem Fall eines Concurses durch Execution die Edictalcitation unbekannter Realgläubiger, wie solche im Rescript vom 35. Juli 1787. Mylii corp. Conft, Tom. VIII. S. 1525, Nr. CXXXI. vorgeschrieben ist, in preejuckicium solcher Interessenten effectum preeclufionis nicht haben können. Inzwischen folget daraus noch nicht, daß dergleichen Subhastationen ganz zu suspendiren, sondern nur, daß wenn der Extrahent auf deren Verhängung besteht, den unter den unbekannten Realprätendenten befindlichen Militair= Personen in den Proclamatibus competentia vor: zubehalten, und im Licitationstermin der sich meldenden Käufern zu eröffnen, daß die abzufassende Adjudicatoria gegen unbekannte Realgläubiger aus dieser Classe keine Sicherheit gewähre, vielmehr es des Käufers Sache seyn werde, allenfalls nach wiederhergestellter Ruhe ein besonderes Aufgeboth gegen dieselben zu extrahiren. 5. Des in§ 17, Nr. 2 der Verordnung vom 3. September I70= erwähnten Vorbehaltes bedarf es nicht, wenn nachgemiesen werden kann, daß unter den nach Provincial= Gesetzen bei Immobilien an das Vor= und Wiederkaufs= oder Retract=Recht Anspruch habenden, keine Mlitair= Person begriffen sey. 511 6. Die Vorladung abwesender Ehemänner per edictales behufs der Trennung der Ehe kann fernerhin erfolgen, es muß jedoch bey den eingehenden Oesertions= Klagen die Prüfung der pro fundanda intentione nachzuweisenden Umstände mir vorzüglicher Genauigkeit angestellt, und besonders mit darauf gerichtet werden, ob erwa Vermuthungen vorhanden sind, daß der Entwichene sich zur Armee gewendet, in welchem Fall die Edictal=Citation zur Zeit nicht statt findet. Münster, den z. October 1806. Königl. Preuß. Regierung. v. Sobbe. Wälsingh. III. Avertissements. r. Sämmtliche Untergerichte werden an die promte Einsendung der in den folgenden Monaten einzureichenden Tabellen und Liesten, hiedurch erinnert. Münster, den r. October 1806. Königl. Preuß. Regierung, v. Sobbe. Borggreve. 2. Die Königl. Preuß. Tecklenburg=Lingensche Regierung ist durch ein Rescript des hohen Justiz=Ministeriums vom r. d. M. auf den Grund einer allerhöchsten Königl. C. binets= Ordre vom 3o. August d. J. auctorisiret, den von Uebelgesinnten ersonnenen Gerüchten von neuen Abtretungen oder Vertauschungen dieser oder jener Provinzen, öffentlich und feierlich zu widersprechen, und die Gemüther der getreuen Unterthanen durch die Eröffnung dieser allerhöchsten Verfügung völlig zu beruhigen, welches hierdurch den Unterthanen der hiesigen beiden Grafschaften bekannt gemacht wird. Lingen, den 28. Septemb. 1806. Königl. Prauß. Tecklenb. Ling. Regierung. Warendorf. Beckhaus. IV. Ediktalladungen. r. Da die in der Bauerschaft Aldrup, Kirchs. Lienen, belegenen Gemeinheitsgründe, namentlich: r. das Aldrupper Heidfeld, 2. die Voßehaar, z. das Sennsfeld, und alle übrigen kleineren Parcelen zur Theilung gebracht werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte der Lie quidationstermin, in der Wohnung des Kaufmanns Meiners zu Lienen, auf Montag den 20. October d. J. Vormittags 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in den genannten Aldrupper Gemeinheiten Realgerechrsame, sie mögen in Eigenthums=Hütungs=HolzungsPlaggenstichs= oder sonstigen Rechten bestehn, zu haben glauben, werden daher aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termin unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludirt und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts= Grund= und Eigenthumsherrn der Aldrupper Gemeinheits=Interessenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folgenicht gehört, sondern dafür angesehen werden, daß sie die Beschlüsse der Erschienenen genehmigen und als rechtsverbindlich wider sich anrekennen. Teckleuburg, den 6. Juli 1806. Königl. Preuß. Markentheilungs=Commission. Hoffbauer. 2. Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen2c. Da die nachgebliebenen Kinder und Erben des verstorneben Kaufmanns Johan Wachmann zu Recke sich dahin erklärt haben, daß sie den Nachlaß ihres verstorbenen Vaters nur sub beneficio Legis& inventarii annehmen wollen, und daß diesem zufolge der erbschaftliche Liquidationsproceß eröffnet werden möge: dieselben aber auch zugleich angezeigt haben, daß die ausstehenden Activ= Forderungen ihres gedachten Vaters und Erblaßers sehr ungewiß wären, u. woraus zu sehen sey, daß das von verschiedene ausfallen würden; solchem 512 nach also der erbschaftliche Liquidations= u. etent. der Concours Proceß über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Joh. Wachmann zu Recke, vermittelst Decreti vom heutigen Dato eröffnet, und der Kammer= Fiscal und Justizkommissarius Petri vorläufig zum Curator dieser Liquidations= und eventuell. Concours=Sache angeordnet worden ist; so werden mittelst dieses Proclamatis, welches allhier bei Unserer Regierung affigiret, auch den Münsterschen Intelligens= Blättern sechsmal eingerückt werden soll, alle diejenigen, welche am mehrgedachten Nachlaß einige Forderung oder Anspruch zu haben vermeinen, verabladet, in Termino den 22. October dieses Jahres des Morgens 0 Uhr in hiesiger Regierungs= Audienz, vor dem ernannten Deputato Regierungsrath Warndorf, entweder in Person oder mittelst gehörig qualisicirter und hinlänglich instruirter Bevollmächtigte, wozu den hier Unbekannten die Justitzkommissarien Prof. Raydt und Justizburgermeister Tietz vorgeschlagen werden, zu erscheinen, sich über die geschehene Anordnung des Curatoris Mailae zu erklären, sondern ihre habende Forderungen und Ansprüche anzugeben und gehörig zu justificiren, darüber mit den Wachmannschen Erben und deren Curatore ad Protocollum zu verfahren, und demnächst rechtliches Erkenntniß und Ordnung in der abzufassenden Classificationssentenz zu gewärtigen, unter der Warnung, daß im Fall die Erbschaftsmasse zur Berichtigung der sich meldenden Gläubiger auslangend seyn mögte, alsdann die Ausbleibenden ihrer etwaigen Vorrechte werden verlustig erkläret, und sie mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich Meldenden von der Masse übrig bleiben mögte, verwiesen; im Fall der Unzulänglichkeit der Masse aber, die Richterscheinenden zu gewärtigen haben würden, daß sie mit ihren etwa habenden Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen damit gegen die sich Meldenden ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden sell, Schließlich wird zugleich der offene Arrest hierdurch verfüget, und allen denjenigen, welche an mehrgedachter Wachmannschen Masse etwas schuldig sind, befohlen, nicht anders als an den gedachten Curator oder an das gerichtliche Depositum zu bezahlen, oder was sie von dem Erblasser Johan Wachmann in Händen haben, dahin abzuliefern, unter der Warnung, daß sonst das Bezahlte für nichtgeschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber die Inhaber Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten sollten, sie noch außerdem alles daran gehabten Unterpfandes und andern Rechts verlustig erklärt werden sollen. Ure kundlich des hierunter gedruckten größern Regierungs= Insiegels und derselben Unterschrift. Lingen, den 3. Juli 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Lingens. Regierung. (L.S.) v. Goldbeck, Beckhaus. 3. Nachdem über den Nachlaß des am 26. April l. J. hieselbst verstorbenen Majors u. Oberbereiters, Johann Nepomuc von Wenrother, am heutigen Tage der erbschaftliche Liquidationspreceß eröffnet worden ist: so lassen Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. alle und jede, welche an den gedachten Nachlaß Anspruch zu haben vermeinen hierdurch peremtorie vorladen, ihre Forderungen in dem, vor dem deputirten Referendario Kerksig, auf den 15. December c. Morgens 5Uhr anberaumten Termin, in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte gebührend anzumelden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der Beweismittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was, nach Befriedidung der sich meldenden Gläubiger, von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Münster, den 28. August 1806. Königl. Preuß. Regierung. Sobbe. Deppenbrock. 4. Da der hieselbst geborne Perückenmacher= Gesell Johann Joseph Eisenach, nach 513 der Anzeige des ihm zum Curator angeordneren Licent. Schürmann, sich vor ungefähr 20 Jahren von hier entfernt, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht von sich gegeben hat, und deshalb auf Todeserklärung gegen ihn angetragen ist; so wird der Johann Joseph Eisenbach, so wie dessen etwa hinterlassene unbekannte Erben oder Erbnehmer, hiedurch öffentlich vorgeladen, sich innerhalb 0 Monaten und längstens in dem, coram Deput. Stadtrichter Overbage, auf den 3. Juni 1807 Vormirrals 10 Uhr angesetzten Termine hieselbst an der gewöhnlichen Gerichtsstelle einzufinden, oder schriftlich zu melden, und wegen des von ihm zurückgelassenen Vermögens weitere Anweisung zu erwarten. Dem Johann Joseph Eisenach gereicht demnach zur warnenden Nachricht, daß, wenn er sich binnen der gesetzten Frist, oder spätestens in dem präclusivischen Termine schriftlich oder mündlich nicht melden mögte, er durch ein förmliches Erkenntniß, für todt erkläret und sein Vermögen den sich legitimirenden nächsten Anverwandten zuerkannt werde. Münster, den 18. August 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser. Wattendorff. 5. De üeber das Vermögen der Ehel. Wirthschaftern Kemper in Amelsbüren der Concurs eröffnet, und der offene Arrest verhängt ist; so wird dieses den Gläubigern der Gemeinschuldner hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin auf den 1o. November a. c. Morgens 9Uhr auf der Gerichtsstube, in der Wohnung des Gografen Wemhoff anberaumt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concurs=Masse anmelden müssen, unter der Verwarnuag, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an der Concurs= Masse präcludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Zugleich haben sich die Creditoren in diesem Termine über die Beibehaltung oder Abänderung des Interimscurators, Hru. Richter Honthum, zu erklären. Persönlich zu erscheinen verhinderte oder unbekannte Creditoren können sich an die Hru. Richter Broschard und Meyer, Licent. Bösensell, Holstein und Fisch wenden, und selbige mit legaler Vollmacht und Information versehen. Münster im Gogericht Backenfeld, den 10. August 1806. Goesen. Bahlmann. 6. Da über das Vermögen des Kaufmanns Robert Grammer hieselbst, wegen aus den Acten zureichend hervorgehenden Unzulänglichkeit zur vollständigen Befriedigung sämmtlicher bereits ex Aktis constirenden Creditoren, auch hierunter vom Gemeinschuldner nicht erledigter Auflage, der Concurs aus rechtlichen Gründen von Amtswegen eröffnet, auch dato der offene Arrest verhängt ist: so werden alle und jede, welche an das gedachte Vermögen einige Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch peremtorie vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf den 13. November laufenden Jahres Vormittags 10 Uhr an hiesiger Domdechaney im gewöhnlichen Gerichtssaal, von unterzeichnetem Gerichte anberaumten Schlußtermin anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Diejenigen Gläubiger, welche an der persönlichen Erscheinung behindert, können sich an einen der hieselbst fungirenden Justizkommissarien, als Richter Meyer, Broschard, Honthum, Goesen: Licent, Eisenlee, Lohkampff und Schürmann wenden. In dem anberaumten Liquidationstermin haben sich Creditores zugleich über die Beie behaltung oder Abänderung des zum Interimscurator und Contradictor bestellten Li. cent. Bernard Schweling, unter der Warnung zu äußern, daß sonst ex officio hierüber bestimmt werden soll. Nicht minder wird allen denjenigen, wei 514 che von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben mögten, hierdurch angedeutet, an niemanden das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr sofort davon Anzeige zu thun, und die Gelder oder Sachen, mit Vorbehalt ihres daran habenden Rechts, zum Depositum des Gerichts abzuliefern, mit der Warnung, daß jede anderweit geleistete Zahlung eder Ausantwortung für nichtgeschehen geachtet und die Schuld nochmals beigefordert werden soll; mögte aber irgend ein Inhaber solcher Gelder oder Sachen, dieselbe verschweigen und zurückhalten, so wird er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und andern Rechts, für verlustig erklärt werden. Mänster, den 3. September 1806. Domhofs= Immunitäts= Gericht. Schweling. Müller. 7. Da über das Vermögen der Eheleute Hermann Huncke und deren Schwiegersohn Laurenz Gärtner, im Dorfe Wadersloe, dato der Concurs eröffnet und der offene Arrest verhängt worden; so wird dieses den sämmtlichen Gläubigern der gedachten Gemeinschuldner hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin auf den 2. December d. J. Morgens 9 Uhr, an des Wirthschafters Hartwichs Behausung hieselbst präfigirt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse gehörig anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen, mit der Warnung, daß die sodann nicht Erscheinenden mit ihren Farderungen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannte oder zu erscheinen verhinderte, können sich an einen der am hiesigen Gerichte fungirenden Justizkommissarien: Licent. Hatzfeld in Stromberg, und Limberg in Warendorf wenden, und solche mit der nöthigen Vollmacht und Information versehen. In dem festgesetzten Liquidationstermin haben sich Creditores zugleich über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Interimscurator und Contradictor bestellten Licent. Homann hieselbst, unter der Warnung zu erklären, daß sonst deshalb ex officio das Nöthige wird verfügt werden. Oelde, den II. August 1806. Königl.] Preuß. Gericht Stromberg daselbst. Müller. Callenberg. 8. Da über das Vermögen des Bürgers Melchior Hope in Harsewinkel, durch die Verfügung vom heutigen dato, wegen klarer und notorische: Insuficienz, zur vollständigen Befriedigung seiner Gläubiger der Concurs eröffnet und der offene Arrest erkannt worden; so werden alle und jede Gläubiger, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch peremtorte vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf Freitag den 5. Decembrer l. Jah. Morgens 9 Uhr anberaumten Termin, in der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorf, gebührend anzumelden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden und sonstiger Beweismittel, nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Auswärtige oder am persönlichen Erscheinen verhinderte Gläubiger können sich, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, an die hier fungirende Hru. Justizkommissarien Limberg und Budde wenden und dieselbe mit Information und Vollmacht versehen. Zugleich wird allen denjenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben mögten, hierdurch angedeutet, an niemanden das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr sofort davon Anzeige zu thun, und die Gelder und Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen 515 geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen diese verschweigen oder zurückhalten mögte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes u. andern Rechts für verlustig erklärt werden wird, Warendorf am Gogericht Harkotten, den 6. September 1806. Guilleaume. Eickholt. V. Gerichtliche Bekanntmachung. 1. Am ro. c. ist vor dem Servatii Thor in der ersten Gartenstraße linker Hand hinter dem Alferschen Gartenhause in einem Sumpfe, unmittelbar vor dem Garten des Verrückenmachers Hülskötter und dem Garten des Metzgers Bitter schräg gegenüber, ein neugebornes völlig ausgebildetes Kind, männlichen Geschlechts, todt vorgefunden worden. Der Körper war bereits in Verwesung übergegangen und hatte nach dem Urtheile der Sachverständigen wenigstens 14 Tage im Wasser gelegen, der Hals war mit zusammen gedrehtem und in einem Knoten geschlungenem Schilfrohr fest zusamDa diesemnach die Zeichen einer geschehenen Ermordung vorhanden, der oder die Thäter aber bis hiehin nicht bekannt sind; so wird ein jeder, der zu deren Entdeckung Spuren an die Hand zu geben weiß, aufgefordert, dem Gerichte davon Anzeige zu Incbesandere werden die benachharten Orts= Gerichte ersucht in ihren Jarisdic= tions= Bezirken wegen dieses Vorfalls zweckmäßige Nachforschungen zu veranstalten. Münster, Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoriat. von Schüching. Kercksig. Woldering. Offener Arrest. 2. Da über das Vermögen der Kaufleute Adolph Dolle& Comp. zu Saerbeck der Concurs dato eröffnet ist; so wird allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften etwas hinter sich haben, hierdurch angedeutet, nicht das Mindeste denselben davon zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gerichte forversamst davon Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das hiesige Depositum abzuliefern, und zwar unter der Verwarnung, daß, wenn dennoch den Gemeinschuldvern etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden mögte, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; derjenige Inhaber, welcher zur Masse gehorige Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten würde, seines Unterpfandes und übrigen Rechts außerdem für verlustig erklärt werden wird. Bevergern, den h. September 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. Subhastations= Patente. 3. Auf den Antrag des Courators der Concursmasse des verstorbenen Vogts Eggermann, soll das zu derselben gehörige, sub Nro. cat. 16 in der Bauerschaft Bornebrinck neben der Kirche zu Hopsten gelegene, auf 1825 Rthir taxirte Wohnhaus in Termino den 24. October, den 27. November d. J. und den 5. Jsnuar 1807 Morgens 11 Uhr deren der dritte und letzte peremptorisch ist, so daß auf ein etwa späteres Gebot keine Rücksicht genommen werden wird, auf dem Rathhause zu Bevergern öffentlich subhastirt werden, welches zur Kenntniß besitzfähiger und zahlungsvermögender Kauflustige, mit dem Beifügen, daß Taxe und Verkaufsbedingungen in der Gerichtsregistratur zur Einsicht offen liegen, hierdurch gebracht wird. Bevergern, den 23. August 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 4. Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen 2c. Da in dem zur Licitation der dem verstorbenen Kaufmann Johann Wachmann zu Recke zuge hörlgen baselbst belegenen und zu 3818 Fl. Seotenst“5, Immobsien, auf den 2öken Sett sriber d angestandenen Terminnur ##re in Golde gebothen worden, und Subbastetgrossirte Gläubiger auf eine neue Suhhastation angetragen hat, daher TerFian Herieihenn aure. gch ensepen auf den 9. Januar 1807 in ; v o r d e m D e p u t a t o R e g i e r u n g s r a t h Warendorf angesetzt worden ist; so werden mit Beziehung auf das unterm 17. Juli d. Senigg wela#tonspatent alle diejenig, welche gedachte Grundstücke zu erkaufen gesonne. und solche zu besitzen und malseing„„den, gedachten Tages des MorSanns Gause u Gestwirths Lünneuer Gehaege z Feat, zu erscheinen und ihr Geboth abzugeben, mit der Bedeutung, Pester: eheiae biess Termns auf keine nitere Gehothe geachtet werden wird. Sse#ngen, den a. October 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Ling. Regierung. I. O#; Warendorf. Beckhaus. Hillebrand sinögruck; der Wittwe Bernhard Dillebrand Möllenkamps Hause, soll am Mitwochen den 22. October a. c. des NachmitBeaadweiabrenrer uehobener wirter obne Zin ceee geu dest conditio. wichen Sanichte Saini uu.; 30: Pf. an Göl. nischen Gewicht haltender Brandweins= KesPrandweinh.v a Brauen und weinhrennen u.ep und naoch un 8.ekra ur. u #snoch zo Stück Vier= und BrandweinsFässer, öffentlich beim Ausruf verkaufr und er Sendes sich Kaufustige z3 ermeibe Tecklenburg, den 23. Septemder 1806. a 97.—8„ Mettingh. 9. Auf den Antrag des Curatoris des 510 Ribbeheggischen Coneurses sollen die zur Acdieses Concurses gehörigen Brandweins= Brennerei= Geräthschaften, in Termino den 13. Ocrober d. J. Vormittags 10 Uhr, in der im Dorfe Albersloe gelegenen Behausung des Ribbehege, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, gerichti Meist bietenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgeforoert, ig dem angesetzten Termin ihe Geboth abzugeben. Sendenberst, den r. October 1806. Königl. Preuß. Gericht. Kreuzhage. .#7. Es sind in hiesiger Stadt ein Paar sil## ovarzuge, schlichte Schnallen mit den Schuhen gestohlen worden. Wer davon Nachricht zu geben weiß, wird uufgefordert, sich unterzeichneten Behörde zu melden, . Enster, den 6. October 1806. provisorisches Inquisitoriat. v. Schuching. Kerksig. Woldering. VI. Vermischte-Nachrichten. Es wird auf einem adlichen Hause ein geschickter Jäger verlangt, und kann be gleich den Dienst antreten. Beim Hrr, I. Tergeist am Ascheberger Hof ist die Anweisung zu erhalten. 2. Das auf Ludgeri Straße Nr. 157 besge Zaus muit Snraur., Hinterhaus und Hof, soll am Samstag den 18. d. Nachmirtags 3 Uhr, in der Behausung selbst. den Veiia#nd Letztbietenden verkauft werden, D. Bevingunger. können bei Unterschriebenem vorher eingesehen werden, Münster, : aps hö. 8oh. Richter Meyer ex C. .##oi Winomüller aus Warendorf, ist diese Woche von Hamburg retournirt, wird .15 en Hei send mit einem außerordentlich schönen Waarenlager nach Münster kommen, verspricht die allerbilligsten Preise. un#eelste Bedienung. Logirt bei dem Hru. Wiedemann aufm Markt. (Hiebei eine Beilage.) Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 41. I. Ediktalladungen. 1. Nachdem von der hochlöblichen Regierung dem hiesigen Stadtgericht die Rezulie. rung der Nachlessenschaft, des im April d. J. hieselbst verstorbenen Geistlichen, Sandeis, ehemaligen Pasters zu Lutten, im Amte Pechte, allergrädigst aufgetragen, und nunmehro auf Antrag des bestellten Verlassenschafts= Courators, Hrn. Licent. Beruard Sprickmann= Kerkerinck, der erbschaftliche Liquidationsprozeß über gedachte Nachlassenschaft eröffnet worden; so werden alle diese, nige, welche an den Nachlaß des obgedachten Geistlichen Sanders enzigen Anspruch und Forderung zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vorgeladen, um in Zeit von 9 Wochen und spärestens in dem auf den 13. December l. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhause hieselbst angesetzten Liquidationstermin, ihre Forderungen persönlich oder durch zuläßig Bevollmächtigte anzuzeigen, die Urkunden und sonstige Beweismittel, womit sie die Richtigkeit ihrer Fotderungen zu beweisen gedenken, vorzulegen und anzuzeigen, unter der Warnung, daß die ausbleibenden Creditoren aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben mögte, verwiesen werden sollen. Zugleich wird auf Antrag obgedachten Euratörs allen und jeden, welche von dem abgelebten Geistlichen Sanders etwas an Gelde, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, an keinen andern das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gericht davon treuliche Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechten in das gerichtliche Depesitum oder an den obgemeldten Curator abzuliefern, unter der Warnung, daß wenn dennoch einem Andern etwas bezahlt oder ausgeliefert würde, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Mosse anderweit beigetrieben, im Verschweigungs: oder Zurückhaltungsfall aber der Inhaber noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und andern Rechts für verlustig erklärt werden soll. Telgte, den k. October 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Busch. Schulz. 2. Nachdem die Ehefrau des von hierentwichenen F. C. Grimm, Bernardine, geb. Busch, auf Trennung der Ehe, und zur Sicherstellung ihres Vermögens, zuförderst auf die Aufhebung der Gütergemeinschaft mit ihrem Ehemann bei uns angetragen, zugleich auch zur Instruction der Ehescheidungs= Sache die Edictalvorladung des Impetraten nachgesucht hat; so wird der Friedrich Carl Grimm hierdurch aufgefordert, innerhalb 3 Monaten und längstens in dem auf den 16. Januar künftigen J. Morgens 10 Uhr, vor dem deputirten Referend. Heinzmann angesetzten Termin, entweder persönlich oder durch einen zuläßigen Bevollmächtigten, wozu die hier fungirende Advocaten, Licentiaten Brockhausen, Broschard, Sprickmank, Holstein, Honthum, Meier 2c. in Vorschlag gebracht werden, sich über den Inhalt der gegen ihn angehobenen Ehescheidungsklage und die darin vorgetragenen Tharsachen vernehmen zu lassen, seine Einwendungen dagegen, unterstätzt mit den Beweismitteln vorzubringen, demnächst die weitere Untersuchung der Sache, in Gegenwart der Impetrantin, zu gewärtigen, unter der Warnung, daß er im ungehorsamen Ausbleibungsfall, der in der Ehescheidungsklage enthaltenen Thatsachen, für geständig geachter und was demnach tens ist, erkannt werden solle, C 518 Schließlich wird bekannt gemacht, daß die ren soll das sub Nro. goz auf der breiten seither zwischen der Impetrantin und dem Gasse, in Aegidii Laischaft gelegene, den GeImpetraten bestandene Gütergemeinschaft hies schwistern Busch zugehörige Wohnhaus, zu mit aufgehoben werde.. 2250 Kthlr. tarirt, gerichtlich verkauft werMünster, den 1. October 1806. den. Es werden demnach alle zahlungsfähiKöniglich Preußisches Stadtgericht. ge Kauflustige zur Abgabe ihres Geboths in v. Bernuth. Wattendorff. den dazu, vor dem depurirten Stadtrichter 3. Der Freiherr Friedrich von Korff, wels Busch, guf den 26. November 1806, cher das sub Nro. cat. 67 der Liebenfrauen. auf den 28. Februar und Laischaft in hiesiger Stadt gelegene Haus, auf den 18. April 1807, von dem Königl, Krieges= und Domainen= Morgens rr Uhr angesetzten Termin, hiemit Rath Ribbentrop gerichtlich angekauft, hat aufgefordert und ihnen zugleich bekannt gebei uns auf die Erlassung eines Aufgeboths macht, daß Taxe und Vorwarden in der Gedieses Hauses, zur Deckung gegen unbekann= richts Registratur täglich eingesehen werden te Realprätendenten angetragen. können, Münster, den 27. Septemb. 1806. Da nun diesem Antrage deferirt worden: Königl. Preuß. Stadtgericht. so werden hierdurch alle und jede, welche ir= v. Bernuth. Wattendorff. gend ein dingliches Recht an dem bezeichnes Steckbrief. ten Hause und dessen Zubehör zu haben vero 2. Am 25. August c. wurde in hiesiger meinen, aufgefordert, solches binnen drei Gegend, nahe bei der Stadt, ein überjähriMonaten, längstens aber in dem, vor dem ges Kind, männlichen Geschlechts, mit den deputirten Referend. Heinzmann, auf den 18. Zeichen einer gewaltthätigen Ermordung auf Januar des künftigen Jahres, Morgens 10 einem umzäunten Acker, todt gefunden. Der Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Verdacht der That ruht auf die entwichene Präclusivtermin, gebührend anzumelden und Mutter, Catharina Varendorff, Ehefran Bellzu justificiren, unter dem Rechtsnachtheil, mann, gebürtig aus Melle im Fürstenthum daß die sich nicht Meldenden mit allen ihren Osnabrück, deren Signalement unten näher erwaigen Reakansprüchen präeludirt und ih= angegeben ist. nen deshalb, durch ein fiörmliches Erkenntniß, Sämmtliche Obrigkeiten werden daher ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden dienstergebenst et sub oblatione ad reciprocs soll. ersucht, auf diese Person schärfstens invigiDiejenigen, welchen es hier an persönlicher liren, solche im Betretungsfall sofort arretiBekanntschaft ermangekt oder sonst zu erschei= ren, und uns davon eine gefällige Nachricht scheinen verhindert sind, können sich an einen geben zu lassen. der hiefigen Advocaten, z. B. Richter Bro= Münster, deng. October 1806. schard, Honthum, Meyer; Lieent. Sprick= Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoria. mann, Kerkering, Brockhausen, Fuisting, v. Schüching. Kercksig. Woldering. Holstein 2c. wenden, und selbige mit Voll. Signalement. macht und Information versehen. Die Ehefrau Catharina Bellman, aus Münster, den I. October 1806. dem Osnabrückschen gebürtig, ist groß von Königl, Preuß. Stadtgericht. Statur, gut gewachsen, hat ein rundes, gev. Vernuth. Wattendorff. genwärtig durch Krankheit blaß und mager gewordenes Gesicht, eine kleine etwas auf die 1 Aichlich- Wenanms Kunsn Seite gebogene Nase, schwärzliche Haare, II. Gerichtliche Bekanntmachungen. und einige Sommerflecken im Gesichte. Sie Auf den Antrag verschiedener Ereditos erug während ihrer hiesigen Anwesenheit ein 510 modisch gearbeitetes Kleid von bräunlichen, weiß geblümten Katun; einem großen dunselblauen Halstuch, mit einem breiten schwärz= lichen Rande, und einen Huth von hellgrüner Seide; außerdem hat sie noch ein roth katunenes, ein weißes und ein gestreiftes Kleid bei sich, von welchem letztern die Farbe nicht anzugeben steht. Sie ist 28 Jahr alt und spricht die Osnabrücksche Mundart. 3. Einem in diesem Gerichtsbezirke wohr nenden Eingesessenen sind am 2. October c. des Abends folgende Sachen, als: 1) sechs silberne, ganz neue Eßlöffel, zeichnet M. 7. 2) ein großer neuer silberner Vorleger, gezeichnet mit B. T. z) ein altmodisches silbernes Milchnäpchen, gezeichnet mit.M. C. B. silberne Zucker 5) ein#hernes Halsschnälchen, 6) ein goldener Ring und , ohngefähr 60 Rehlr. an Gelde, in Convet. Münze, worunter vorzüglich viele Convent. Thaler befindlich, diebischer Weise entwendet worden: Es wird daher ein jeder für den Ankauf gedachter Sachen gewarnt und hiemit zugleich aufgefordert, alles was zur Ausmittelung des Thäters dienen kinn, dem Gerichte, unter Zusicherung der edictmäßigen Bekohnung. und Verschweigung seines Namens, anzuzeigen. Münster, im Gogericht Backenfeld, den 4. October 1806. Goesen. Bahlmann. III. Vermischte= Nachrichten. r. Der zum hiesigen Stadt= Armenfond gehörige Bräckenkampf, welchen bis hiehin J. B. Homann vulgo Hubbenkötter an der Sentrupper Heide in Miethe gehabt hat, und hinter dem hiesigen Residenzschlosse neben dem Mertens Kotten, einer Seits an den Grundstäcken der Erben Madel und ander Seits an jenen der Erben des Procuratoré Fuisting belegen ist, soll am Samstag den 25. d. I. M. October des Morgens 9 Uhr in loco, auf acht nach einander folgende Jahre, neialich von Martini 1805 anfänglich, bis dahin 1814 meistbietend verpachtet werden. Wobei bemerkt wird, daß die desfalsigen Conditionen nicht allein beim Bietungstermin offengelegt werden sollen; sondern auch bei der unterzeichneten Casse Nr. 277 auf der Königsstraße, täglich eingesehen werden können. Münster, den I. October 1806. Gen, Stadt= Armen= Casse. Aulicke, Gen. Rendant. 2. Die zum hiesigen Stadt: Armenfond gehörige Grundstücke, wovon: r) ein Stück Land zu 4 Scheffel Einsaat, im Backen, eder Willingeresch, Kirchs. Ueberwasser, außerhalb Münster belegen und Walter Schmedding unter hat, 2) ein zu 2 Scheffel Einsaat, und bei des Collegii desseniani Land belegen, und Zeller Lütge Jüddefeld unter hat, und 3) ein im Jüddefelderesch belegenes Stück Land, welches der Bäcker: Amtsverwandter Niemer in Miethe hat, sollen am 27. dieses I. M. October Morgens 9 Uhr an Ort und Stelle, auf vier Jahre, nemlich von Martini 1806 bis dahin 1810, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend verpachtet werden. Münster, den 7. October 1806. Gen. Stadt Armen= Kasse. Aulicke, Gen, Rendant. 3. Auf der Königl. Renthey Cappenberg sollen in Termino den 14. October Morgens 8 Uhr, ros Stäck Pachtschweine, nebst denen vom blutigen Zehnten erhobenen Fohlen, Kälber und Färken mehrstbietend öffentlich, gegen gleich baare Zahlung, verkauft werden. Lusttragende werden daher eingeladen ihr Geboth zu eröffnen, und hat der Höchstbieten deiden Zuschlag zu gewärtigen. Cappenberg, den 29. September 1806. Königl. Preuß. Renthey: Administration. Gosebruch. 4. Am Donnerstag den 16. l. M. und an folgenden Tagen, Morgens und Nachmittags zwei Uhr anfänglich, sollen in der — S02 dahier in der Syndicatgasse belegenen Wohnbehausung der Demoiselle Löper, allerhand Mobilien: bestehend in Comoden, Tischen, Stühlen, Schränken, Orsen, Silber; Kupfers und Zinngescherr. Porceü#in, Betten, geschnittenen und unzeschnittenen Leinwand, wie auch einigen guten Mahlereien, den Meiste bietenden, gegen gleich haare Zahlung, verkauft werden. Münster,„den 6.October, Aus Auftrag C. A. Hülseberg, Not. 5. Am Donnerstag den 16. d. sollen aufm Universitäts: Balken im Seminario einige 30 Malter Gerste, durch das Meistgeboth, verkauft werden. Lusttragende wollen sich bemeldten Tages Morgens 70 Uhr allda einstellen, Mänster, den 8. October 1806. Isfordt, Amtmann. 6. Am r3. d. Morgens 10 Uhr, soll der vor Mauritzthor belegene, zum Gimnasienfond gehörige Langenkamp, auf 12 nach einander folgenden Jahren, durch das Meistgeboth, öffentlich verpachtet werden. Luste tragende wollen sich auf gemeldtem Kampeinfinden, Münster, den 8. October 1806. Isfordt, Amtmann. 7. Montag den 13. d., des Morgens 9 und Nachmittags um 2 Uhr, soll am Vertels Kotten, Kirchs. Lamberti, das daselbst vorhendene Peculium, bestehend in Pferden, Wagen, Ackergeräthschaften und sonstigen Hausgeroth, Bebuf unter den Geschwistern Bertelskötter vorzunehmenden Theilung, meisthietend verkauft werden. Münster, den 8. Ocfoher 1896. Schiel, Nit. ex Commillione. 8. Künftigen Nittwochen den 15. d. M. als am ersten Müniter Send=Tage, sollen in der Lomberti= Elende im Mauritzthor, um 16 Uhr, einige hindert Srück Flachs= und Hedengarn dem Meistbiei#nden, gegen baare Zählung, verkauft werden. Mänster, den 8. October 1806. Minckelset. 9. Da der zum meistdierenden Verkauf, oder im Frllkein ann=hmliches Re##oth ges schiehet, zur eisbietenden Verp###nrung sreier auf der Geist bei Althoff belegenen Stücke Landes, angesetzt gewesene Termin, auf Dienstag den 1g. Octoher verlegt worden; so wird denen resp. Kauf= und Pachtlustigen dieses andurch bekannt gemacht, und wollen sich solche am besechten Tage des Morgens 19 Uhr auf dem Neuen Kluge vor Aegidiithor einfinden. 1o. Enem verehrungswürdigen Publiko beehre ich mich ergebenst anzuzeigen, daßich mit obrigkeitlicher Erlaubniß diesen Winter hindurch in der Tanzkunst, nach schulmäßigen Grundsätzen, sowohl in meinem Logis, als auch auf Verlengen außer dem Hause Unterrscht ertheile. Ich habe mich diesem Geschäfte 12 Jahre in Düsseldorf, 6 Jahre im Pensionat zu Essen und an mehreren Orten mir Beifall gewidmet, und darf daher auch auf die Zufriedenheit derjenigen technen, die mir hier ihr Zutrauen schenken. Boequet, Tanzmeister, logirt beim Hrn. Bartels auf dem alten Fisch= Markt. rI. Es werden alle diejenigen ersucht,### noch einigen Anspruch und Forderung an der Nachlassenschaft des verstorbenen Hrn, Pastors Pröbsting zu Mesum zu haben vermeinen, diese mit ersten an den Primissarium Wegmann daselbst, mit in Händen habenden Justificatoris einzusenden, um einen Statum formiren und alles der gehörigen Behörde vorlegen zu können. Mesum, den 27. Septemb, Executeres. 12. Den 14. d. werden zweinahe bei Buschjoest Ketten, Kirchs. St. Mauritz gelegene, zum hochadlichen Hause Clevorn= Darfeld gehörigen Kämpen, das Rott und Mersch genannt, wovon der eine ohngefähr 6 Malter der andere 3 Malter an Einsaat halten; vom Martini 1806. bis dahin 1812, unter gewissen vorher bekannt gemackt werdenden Bedingungen, meistbietend verpachtet werden. Die zu dieser Anpachtung Lust haben, wollen sich am bestimmten Tage Morgens 9 Uhr am Buschjoeft Kotten einfinden. Münster, den 7. October 1806. T. Cappenberg, Rentm. r3. Am Dienstag den 2r. d., des Morgens 19 Uhr, soll das dahier auf der West 521 straße sub Nro. cst. 2go belegenes, dem Schneidermeister Westhoff zugehöriges Haus, mit dem dahinter besindlichen Gehöfde, öffentlich dem Mehrstbietenden verkauft werden. Beckum, den r. October 1806. F. T. Wöhlers, ex Com. 14. Gebröder Dürbolt aus Schwelm, welche bei dem Hen. Scheffer auf der Clemensstraße logiren, empfehlen sich auch diesen Herbst- Send mit Siemosen aller Art, ächt rothe baumwollne Tücher, baumw. Schwandong= Westen, Beitdrill und Zeichengarn. 15. Blondel und Compagnie werden diesen Herbst: Send mit einem schdnen Assortiment engl. und franz. Waaren beziehn. Ihr Magazin ist beim Hru Dr. Brockhausen auf Ludgeristraße, und ihre Boutique, wie gewöhnlich, im Umgange. 16. Ignatz Scorp und Waldeck, wohnhaft auf dem Prinzipalmarkt neben der Fleischhalle, empfehlen sich den geehrten Freunden und auswärtigen Kaufleuten mit einem nen und wohl assortirten Waarenlager, bestehend in verschiedenen Sorten Catun von 6 bis 14 ggr. pr. Berl. Elle, Resseltuch von 4 bis 18 ggr. Manschester von 8 bis z2 ggr, Seidenwaaren, Pique, Dimity, wollen und baumwellen Strümpfen, überhaupt in Druck- und Ellenwaaren; und ersuchen die werthen Gönner sich der zum Theil schon bekannten billigen Preise und reeller Bedienung fernerhin versichert zu halten. Münster, den 1o. Ocrober. 17. Gebrüder Traute aus Thüringen Wüne schen ihre vorräthigen Waaren völlig auszuverkaufen. Sie werden bevorstehenden HerbstSend um ganz wohlfeile Preise verkaufen, u. bitten um geneigten Zuspruch. Ihre Budeist wie gewöhnlich am Domhofe gegen der Canzley über. 18. Berghans und Metzler, aus Prickenscheid bei Achen, wohnhaft dahier auf der Liebenfrauenstraße, empfehlen.sich diesen bevorstehenden Mänster Herbst= Send mit ihren gewöhnischen Waaren, und stehen aus im Umgenge.— Desgleichen auch mit Braunschweiger Hopfen und Zungenwürsten. rh. Louis Colson aus Lättich empfiehlt sich diesen Herbst= Send mit einem Assortiment neuer brabender Hüthen. Sein Stand ist auf dem Michaeliplatz. 20. Bei Aloys Perger auf der Friedrichs. burg bei Münster, sind zu jeder Zeit brabänder Hüte, sowohl zum Stutzen für Militair als auch runde, zu haben. 21. Der Tuchfabrikaut F. Wolff aus Werden an der Ruhr, empfiehlt sich diesen Send einem geehrten Publiko mir allerhand wollenen Tüchern en gros. Erlogirt beim Bäcker Theissing jun. auf dem Prinzipalmarkt. 22. Es Feht ein ganzes Haus, oder der untere Theil desselben, auf einige Monate, gegen eine ganz billige Riethe, zu vermiethen. Das. Int. Comt, giebi Nachricht. 23. Das auf der Roipenburg sehr angenehm gelegene Haus Nr. 26 steht gleich zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachr. 24. Ein schönes, auf einer angessehmen Straßekgelegenes Haus, nehst kleinem Blumengarten, ist gleich zu vermiethen. Das Int. Comt, giebt Nachricht. 25. Auf dem Prinzipalmarkt steht unten im Hause nach der Straße hin, gegen Münster Seud, ein Zimmer zu vermiethen. Das Int. Comt, sagt, wo? 26. Auf dem Spickerhof Nr. 46 steht gegen künftigen Monat ein Zimmer nebst Schlafzimmer zu vermiethen. 27. In einem von allen Seiten Licht habenden Hause sind, sowohl im untern als obern Stockwerk, mehrere Zimmer, nebst Küche, Keller und Boden, allenfalls erstere auch eine zeln, zu vermiethen und können gleich bezegen werden. Das Int. Comt sagt, wo? 28. Am 24. September ist ein breiter goldener Ring, welcher oben mit einem Herz verzieret und mit den Buchstaben E. S. gezeichnet, von der Todtengasse bis zum Neubrückenthor verlohren. Der Finder wird ersucht, folchen bei Wengen auf der Neubrüc ckenstraße abzugeben. 29. Ein sehr gut eingerichtetes Haus auf einer gelegenen Straße steht, unter gewissen 522 Bedingungen, zu vermiethen und kann sogleich bezegen werden. Das Int, Comt. sag“, wo? zo. Es stehn auf der Clemensstraße 2 Zimmer mit Neublen zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nächricht. zI. Aus Auftrag des Hrn. Thirion aus Braband, sind diesen Herbstsend bei mir in neinem Hause dreieckige und runde brabänder Hüte zu haben. F. Schwick, Weinh. 32. Es wird ein Capital von 1800 Rthir. gegen genugsame Hypotheque und Sicherheit, gegen billige Zinsen zu leihen anvertangt. Das Int. Cemt. giebt Nachricht. 33. Es wird von einer Herrschaft hier in der Stadt ein Hausknecht; gegen sehr gute Bedingungen, in Dienst verlangt; der sofort seinen Dienst antreten kann, und hat derselbe sich am Korfschen Hose, auf dem alten Steinwege, zu melden. 34. Auf dem Roggenmarkt ist, vorne nach der Straße, ein geräumiges Zimmer zu einem Waarenlager diesen Herbst=Send zu vermiethen. Das Int. Comt. sagt, wo? 33. Vor r4 Tagen ist jemand. ein Hühnerhund zugelaufen, wer solchen vermißt, kann das Näheream Int. Comt. erfahren. 36. Auf der Kreuzstraße Nr. 100 können 2 Zimmer, mit oder ohne Meublen, bezogen werden. . En stehn zwei Zimnmer, niir bber.h: Meublen, Kündlich zu vermiethen. Int. Comt. sagt, wo? 38. In Ueberwasser stehn zwei Zimme nebst Schlafzimmer, mit oder ohne Mei blen, zu vermiethen und können gleich b zogen werden. Das Int. Comt. sagt, wo! 30. Bei J. Tuchmann in Ueberwasseri eine große Parthie Edammer Käse angekon men und verkauft selbige zu 8 bis 8 1/29) er: 1 Rthlr., ostfrisische süßemilchs Käse 1 P f a Kanter, Käse 16 Pf., Zichorien, in Pf. Packetchen eingeschlagen, 13 Ppf., hel Hifergrütze 18 Pf., Hirse 14 Pf., zu rRt bamberger= und stromberger Pflaumen, a räuchertes und trockenes Speck in billige Preise. 40. Gegen Münster=Send sind 2, besonders für Studirende, gut gelegene Zimmer, mit und ohne Meublen, zu vermiethen. Das Int. Comt giebt Nachricht. Brodtare für den Monat Octob. 1806. Ein Müter=Wegge" 2 LLoth. Ein Mäter= Rogge 3 24 Loth Ein Schillingsbrod.„„ 14 P Fleischtare für den Monat Octob. 1866. Rindfleisch erste Sorte p. Pfund 2 f. 6 dt. " ate Sorte 2ß.: dt. Kalbfleisch, erste Sorte, wovon das Hinterviertel wenigst. über 1oPfund wiegen muß, das Pfund# S 3 2ß. 8dt. Zweyte Sorte 1 ß. 9dt. Hammelfleisch das Pfund 2ß.= d. Gegeben Mänster im Stadtmagistrat, den a. Octob. 1806. Stadtdirektor, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Münstermann, Bucenbender. Meiteler. IV. Avertissement. I. Verzeichniß der Vorlesungen, die im Winter=Semester 1806— 1807 auf der Universität zu Münster in Westphalen gehalten werden. Theologische Facultät. Encyclopädie, Rethodologie und Geschichte der theologischen Wissenschaften lies't in den ersten Wintermonaten Professor Wecklein, am Montag, Mittwochen, Freytag und Sonnabend, von 4 bis 5 Uhr. Nach Vollendung der Encyclopädie wird derselbe, an den nähmlichen Tagen und zur nähmlichen Stunde, für Geübtere aus dem hebräischen Urtexte übersetzen, und für Anfänger Unterricht in der hebräischen Sprache ertheilen. Die Kirchengeschichte, von der Stiftung der christlichen Kirche bis auf die Zeiten Carls des Großen, lies't, nach Dannemeyers historia ecclesiastica, Professor Bunt 525 gens, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 8 bis 9 Uhr. Die fünf ersten Bücher Mosis erklärt Professor Kistemaker, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 9 bis 10 Uhr. Das Evangelium Mathäi in Verbindung mit Lucä erktärt derselbe in Privat=Vorlesungen, und. gratss; Donnerstags und Sonntags von 8 bis 9 Uhr. Unterricht in der hebräischen Sprache, wöchentlich zweymal, zu ertheilen erbietet sich der selbe. Das Evangelium des Mathäus und Johannes, und die apostolischen Briefe erklärt Professor Wecklein, täglich, von 1o bis Die allgemeine theologische Moral, und den ersten Theil der speciellen, enthaltend die Pflichten gegen Gott, lies't, theils nach Schenkl's Erh. cnrist., theils nach eigenem Entwurfe, Professor Borgmann, am Montag, Mittwochen, Freytag und Sonnabend, von 2 bis 3 Uhr. Homiletik lies't nach Schenkl's Theologia pascoral. und nach eigenen Heften, Professor Broamann, täglich, den Donnerstag ausgenommen, Morgens von 7 bis 8 Uhr. Das öffentliche Kirchenrecht lies't nach Schenkl's Instit. Jur. eccles. und nach eigenem Entwurfe Canonicus Cordes, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von Die katholische Dogmatik lief't nach Klüpfels Lehrbuch P. Guardian Sammelmann, täglich, die Sonn= und Feyertage ausgenommen, von 3 bis 4 Uhr. Juristische Facultät. Das Naturrecht wird Dr. Farwick, nach Fichtens Grundlage des Naturrechts, in 5 Stunden wöchentlich von 9 bis 10 Uhr lesen. Die Römische Rechtsgeschichte lies't der Kriegs= und Domainen=Rath Schmedding, 5 Stunden wöchentlich, des Morgens von 9 bis 10 Uhr. Die Institutionen wird Regierungsrath Meyer, täglich, nur den Sonngbend ausgenommen, von 3 bis 4 Uhr, nach der Waiteo# schen Ausgabe des Heineccius vortragen. Die Pandekten#lies't Hofrath Nacke, nach Böhmer, täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von 9 bis 10 Uhr. Dieselben wird Regierungs=Rath Meyer, ebenfalls nach Böhmer, an eben den Tagen von 1r bis 12 Uhr lesen. Die deutsche Reichsgeschichte wird Regierungs=Rath Spreamann, in s Stunden wöchentlich, nach Pütter, vortragen. Das deutsche Privatrecht, mit Beziehung auf die hiesigen Provincial=Rechte und die Bestimmungen des allgemeinen Landrechts, trägt Regierungs=Rath Ludorf, wöchentlich in 5 Stunden von 3 bis 4 Uhr, vor. Das deutsche Staatsrecht wird RegierungsRath Spriamann, an den fünf ersten Tagen der Woche, des Morgens von 8 bis 0 Uhr, nach Pütter lesen. Das öffentliche Kirchenrecht lief't, nach Schenkl, der Kriegs= und Domainen=Rath Schmedding, in 5 Stunden wöchentlich, von 4 bis 5 Uhr. Auch erbieten sich die sämmtlichen Professoren der juristischen Facultät, auf Verlangen, wöchentlich, oder so oft ein besonderer Gegenstand im Zusammenhange abgehandelt seyn wird, eine Stunde zu einem Repetitorium unentgeldlich zu widmen." Medicinische Facultät. Encyclopädie und Methodologie der Mediein lief't Professor Landgräber, öffentlich, zmal in der Woche, Mittwoch und Sonnab. von 3 bis 4 Uhr. Naturgeschichte lief't Medicinal= Rath Wernekink, mit Vorzeigung seines eigenen Naturalien=Cabinets, am Montag, Mittwoch, Freytag und Sonnabend von 1o bis 11 Uhr. Ueber die cryptogamischen Gewächse hält derselbe, Dienstags von ir bis r2 Uhr, eine öffentliche Vorlesung, und Donnerstags stellt er, wenn es die Witterung erlaubt, botanische Excursionen an. Geschichte der Chemie trägt Medicinal=Rath 52.4 Bobde, zweymal in der Woche, am Mittwochen und Sonnabend, öffentlich vor. Chemie lief't derselbe, nach Grens Grundriß, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 4 bis 5 Uhr. Ueber Anatomie lief't Medicinal=Rath Lüders, am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freytag, von 3 bis 4 Uhr. Unterricht im Seciren errheilt derselbe öffentlich. Anthropologie lief't Professor Landgräber, nach eigenem Plane, täglich, den Sonnabend ausgenommen, von 2 bis 3 Uhr. Pathologie und Therapie lies't Medicinal= Rath Druffel, täglch, den Donnerstag ausgenommen, von 8 bis 9 Uhr. Die Arzeneymittel=Lehre trägt MedicinalRath Boooe, am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freytag, von 9 bis 10 Uhr, vor. Chirurgie lief't Professor Fries, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 2 bis 3 Uhr. Ueber die Geburtshülfe lies't derselbe, ebenfalls täglich, den Donnerstag ausgenommen, von9 bis 10 Uhr. Ueber medicinische Polizey lies't Dr. Sentrup, am Montig, Diensteg, Donnerstag und Freytag von 1r bis 12 Uhr. Philosphische Facultät. Ueber die allgemeinen Grundsätze der Philosophie lies't Dr. Farwick öffentlich. Psochologie, insbesondere die Lehren über das Wbere und höhere Erkenntnißvermögen trägt Professor Ueberwassertäglich, mit Ausschluß des Donnerstags, Morgens 8 Uhr, öffentlich vor. Aus der phrlosophischen Moral wird derselbe die Lehren von der sittlichen Gesetzgebung, der moralischen Freiheit, den höchten Principien der Sittlichkeit, der Verbindichkeit, den Pflichten, Gesetzen und moralischen Triebfedern, Sonntags und Donnertags Morgens 9 Uhr, privatim vortragenz auch wöchentlich einmal, zu einer noch zu bestimmenden Zeit, mit den Aafängern des Moralstudtuns seine Vorträge repetiren. Die hähere, reine und angewandte, Mathematik lehrt Projessor Gerz, täglich, den Donnerstag usgenommen, von 2 bis 3 Uhr. Ueber die Heuristit wird derselbe, vierma! in der Woche Vormittags in einer noch zu best mimenden Skunde, privatim lesen. Die Experimental=Physik lies't Professor Roling, nach Gren, öffentlich, am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freytag Sonnabend von 8 bis 9 Uhr; auch priratim, an eben den Tagen###in einer noch zu bestimmenden Stunde. Die sphärische, theoretische und Physische Astrononne lies't derselbe, nach eigenem Plan, privatim; am Montag um 2 Uhr. Eine Anleitung zur Astrognosie gibt derselbe, nach Bodens Anleitung zur Kenntniß des gestirnten Himmels, in einer Abendebenfalls privatim. Zu pädagogischen Vorlesungen, nach Niemeyer, erbieter sich Consistorial=Rath Möller. Aesthetik lief't Professor Schläter, nach Beuterwek, priratim, am Dienstag, Dounerstag und Sonnabend von 1r bis 12 Uhr. Die Theorie des deutschen Styls lief't derCellese gilk. beständiger Rücksicht auf die deutsche Literatur, und mit praktischer Anweisung, nach eigenem Plan, ebenfalls privatiin; am Dienstag, Donnerstag und Sonnab. von 9 bis 10 Uhr. Homers Ilias commentirt Professor Kistemarer, öffentlich, am Montag, Mittwoch und Freytag von 3 bis 4 Uhr Des Tacitus Werk über Germanien, und dessen Biographie des Agrikola commentirt Professor Schlüter, öffentlich, zwal in der Woche: am Montag, Mittw. und Freytag von 9 bis ro, am Dienstag und Sonnabend von 3 bis 4 Uhr. Ueber die Römischen Alterthümer hält derselbe eine öffentliche Vorlesung am Donnerstag, zu einer noch zu bestimmenden Stunde. Mit diesen Vorlesungen wird den 24sten Oktsber der Anfang gemacht werden,