NrO. 29
Münste
Intelli
Anno 1806.
risches
genzblatt.
Freytag den 15. July.
I. Avertissements.
I. Das Misverhältniß der vielen hiesigen Schuster=Werkstätten, gegen die Anzahl der übrigen Einwohner der Stadt, zieht die Folge nach sich, daß eine Rengg der hiesigen Schuster=Meister ohne Arbeit sich befinden, sich und ihre Familien von ihrem Gewerbe nicht ernähren können und so den Armen=Mitteln zur Last fallen; dieses hat uns, auf der von der hiesigen SchusterGilde eingekommene Vorstellung, veranlaßt, mit Genehmigung der hochlöblichen
Krieges= und Domainen= Kammer folgendes zu verordnen:
1) Die hiesige Schuster= Gilde inr auf 10 nacheinander folgende Jahre a dato dieses geschlossen, und zwar dergestalt, daß die Gilde während dieser Zeit keinen als Meister aufzunehmen brauche.
Hiervon sind aber ausgenommen.
er eines hiesigen Schuster=Meisters Bitbene heurather.
c) jeder Schuster=Gesell, der eines hiesigen Schuster=Meisters Tochter, womit er eine schon bestehende SchusterWerkstatt erhält, ehelicht.
2) Es versteht sich von selbst, daß die un
ter a. d. c. bemerkten die„ nach dem Zunftrechte, nöthigen Erforderniße leisten müs
3) Dann ist die Schuster= Gilde verpflich
tet, während der Schließungszeit der 10 Jahre, bei einem der unter a. b. c. bemerkten Fälle, einen Gesellen als Meiaufzunehmen..
Um Misverständnißen vorzubeugen und ungegründete Klagen abzuhalten, wird dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Münster, den 1. Juli 1806. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hilbdebrand, Schweling. Migsergann.
a) die Söhne jedes hiesigen Schuster
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