NrO. 29

Münste

Intelli

Anno 1806.

risches

genzblatt.

Freytag den 15. July.

I. Avertissements.

I. Das Misverhältniß der vielen hie­sigen Schuster=Werkstätten, gegen die An­zahl der übrigen Einwohner der Stadt, zieht die Folge nach sich, daß eine Rengg der hiesigen Schuster=Meister ohne Arbeit sich befinden, sich und ihre Familien von ihrem Gewerbe nicht ernähren können und so den Armen=Mitteln zur Last fallen; dieses hat uns, auf der von der hiesigen Schuster­Gilde eingekommene Vorstellung, veran­laßt, mit Genehmigung der hochlöblichen

Krieges= und Domainen= Kammer folgen­des zu verordnen:

1) Die hiesige Schuster= Gilde inr auf 10 nacheinander folgende Jahre a dato die­ses geschlossen, und zwar dergestalt, daß die Gilde während dieser Zeit keinen als Meister aufzunehmen brauche.

Hiervon sind aber ausgenommen.

er eines hiesigen Schuster=Meisters Bitbene heurather.

c) jeder Schuster=Gesell, der eines hie­sigen Schuster=Meisters Tochter, wo­mit er eine schon bestehende Schuster­Werkstatt erhält, ehelicht.

2) Es versteht sich von selbst, daß die un­

ter a. d. c. bemerkten die nach dem Zunft­rechte, nöthigen Erforderniße leisten müs­

3) Dann ist die Schuster= Gilde verpflich­

tet, während der Schließungszeit der 10 Jahre, bei einem der unter a. b. c. be­merkten Fälle, einen Gesellen als Mei­aufzunehmen..

Um Misverständnißen vorzubeugen und ungegründete Klagen abzuhalten, wird die­ses hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Münster, den 1. Juli 1806. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hilbdebrand, Schweling. Migsergann.

a) die Söhne jedes hiesigen Schuster­

ede, Lerhschsten Imm Hdatvefäigung, undin Ge­