NrO. 29 Münste Intelli Anno 1806. risches genzblatt. Freytag den 15. July. I. Avertissements. I. Das Misverhältniß der vielen hiesigen Schuster=Werkstätten, gegen die Anzahl der übrigen Einwohner der Stadt, zieht die Folge nach sich, daß eine Rengg der hiesigen Schuster=Meister ohne Arbeit sich befinden, sich und ihre Familien von ihrem Gewerbe nicht ernähren können und so den Armen=Mitteln zur Last fallen; dieses hat uns, auf der von der hiesigen SchusterGilde eingekommene Vorstellung, veranlaßt, mit Genehmigung der hochlöblichen Krieges= und Domainen= Kammer folgendes zu verordnen: 1) Die hiesige Schuster= Gilde inr auf 10 nacheinander folgende Jahre a dato dieses geschlossen, und zwar dergestalt, daß die Gilde während dieser Zeit keinen als Meister aufzunehmen brauche. Hiervon sind aber ausgenommen. er eines hiesigen Schuster=Meisters Bitbene heurather. c) jeder Schuster=Gesell, der eines hiesigen Schuster=Meisters Tochter, womit er eine schon bestehende SchusterWerkstatt erhält, ehelicht. 2) Es versteht sich von selbst, daß die unter a. d. c. bemerkten die„ nach dem Zunftrechte, nöthigen Erforderniße leisten müs3) Dann ist die Schuster= Gilde verpflichtet, während der Schließungszeit der 10 Jahre, bei einem der unter a. b. c. bemerkten Fälle, einen Gesellen als Meiaufzunehmen.. Um Misverständnißen vorzubeugen und ungegründete Klagen abzuhalten, wird dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht. Münster, den 1. Juli 1806. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hilbdebrand, Schweling. Migsergann. a) die Söhne jedes hiesigen Schusterede, Lerhschsten Imm Hdatvefäigung, undin Ge mäßheit des Hofrecripts vom ra, Oct. v. J. wird die von dem Reichsgrafen von Plettenberg Mietingen lub dato den 5. Juni 1805 abgerenene Erklarung, welche wörtlich fo gendermaaßen lautet: Sr. Majestät der König haben geruhet, zur Aufnahme derjenigen Capitalien, welcie zur Regulirung meines Kreditwesens ersorderlich sind, lauf meine Herrschaften Ratiber uno Nordkirchen in Schlesien und Wenphalen, den allerhöchsten Landes= und Lehnsherrlichen= Konsens unterider Bedingung, daß diese Capitalien binnen einer festgesetzten Reihe von Jahren wiederum amortisirt werden, allergnädigst zu ertheilen. Des Fürsten Georg Wilhelm Ludwig zu Sayn und Wittgenstein Durchl. haben es aus Freundschaft für mich übernommen, diese Amortation sowohl, als inzwischen die richtige Verzinsung der Capitalien besorgen zu lassen., und Sr. Majestät dafür einzustehen. Dagegen habe ich Sr. Durchl. zur Sicherstellung wegen dieser übernommenen Verpflichtung, die ökonomische Administration meiner gesammten Graf= und Herrschaften, während dieses Zeitraums, ganz uneingeschränkt überlassen, und mich zugleich des Rechts freiwillig begeben, ohne Zuziehung Se. Durchl. rechtsgültige neue Schulden kontrahiren zu können. Diese meine wohl überlegte freiwillige Willens=Erklärung wiederhohle ich hiermit und Kraft dieses nochmals auf das feierlichste, und bin, es zufrieden, daß dieselbe durch eine, von Seiten eines hochpreißlichen Kammergerichts zu Berlin, in den hiesigen sowohl, als den oberschlesischen und westphälischen öffentlichen Blättern zu veranlassende Bekanntmachung; zur Kenntniß und Achtung des Publikums gedracht werde, indem so lange bis diese Bekanntmachung etwa anderweitig durch dasselbe hochpreisliche Kammergericht wieder aufgehoben wird, ein jeder, der ohne Zuziehung des Fürsten zu Sayn und Wittgenstein Durchl. mit mir kontrahirt, nur an meine Person und an die, aus der Administration meiner Grafund Herrschaften, nach Abzug der Zinsen von den eingetragenen Capitalien, des jährlichen Amortisations= Quanti und der Vorschüße Sr. Durchl. selbst, für mich übrig bleibenden, und durch jährliche Rechnungslegung nach Maaßzabe eines besendern Vertrags mit Sr. Durchl. auszumittelnden Revenken, sich halten kann. Berlin, den 5. Juni 1805. (L.S.) Max Friedrich, regierender Reichsgraf zu Plettenberg Mietingen. mit zu jedermanns Wissenschaft nachrichtlich bekannt gemacht. Münster, den 1. Juli 1806. Königl. Preuß. Regierung. v. Sobbe. Borggreve. II. Ediktalladungen. r. Die zwischen dem hiesigen Gastwirh Wittkamp und dem verstorbenen Metzger Meyer, unter der Firma Meyer& Wittkamp bestandene gemeinschaftliche Getraideund Fourage=Handlung ist durch den Todt des Gesellschafters Meyer aufgelöst worden. Zum Behuf der Auseinandersetzung haben daher, der Gastwirth Wittkamp und die von dem Metzger Meyer hinterlaßene Wittwe, bei uns gemeinschaftlich um ein öffentliches Aufgebot der Gläubiger, der unter der Firma Meyer& Wittkamp bestandenen Societätshandlung, angetragen. Demnach werden alle und jede, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen an diese vormalige Secietätshandlung annoch zu haben vermeinen, hierdurch aufgeferdert, solche binnen sechs Monaten, und längstens in dem, vorem Deput. Regierungs= Referendario Heintzmann, auf dem 31. Juli a. c. Morgens 10 Uhr an gewöhnlicher. Gerichtsstelle angesetzten Termin anzumelden und zu jusifiziren, unter der Warnung, daß diejeni: gen, welche sich nicht melden, in sofern sie sich an die Ertrahenten des gegenwärtigen Aufgebots halten wollen, für schuldig werden erachtet werden, die geschehene Verwendung, der in die Societätshandlung gegebenen Gelder oder Waaren zum Vortbeil derselben, nachzuweisen, und solche Umstände zu bescheinigen, weraus erhellet, daß sie das gegenwärtige Aufgebot zu erfahren keine Gelegenheit gehabt haben. Auswärtige oder versönlich zu erscheinen Verhinderre können sich au einen der hier fungirenden Jusiz, Soimissatien, z. B. Hrn. tit. von Renesse, Meyer, Brockhausen, Eiseule, Giese, Schweling, Sprickmann, Bornemann, Honthum, Goesen, Lohkamp, Nortwick 2c. wenden, selb ge mit legaler Vollmacht und zulänglicher Information versehen. Münster, den 16. Januar 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser. Busch, b. Drest.,„Zastenzorg. 2. Das in dem Hunterort Kirchsp. Wersen belegene sogenannte Werser Ge###lz soll zur Theilung und Cultur gebracht werden, und ist zur Ausmittelung der Teilnehmungsrechte Terminus liquidationis, in der Wohnung des Wirths Havermeier zu Mersen, auf Montag den 22. Seprember dieses Jahres Vormittags 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in dem genannten Werser Gebölze Realgerechtsame, ste mogen in Eigenthums=Hürungs Hoßzuuge, Plaggenstichs= oder sonstiger Gerechtigkeit bestehen, zu haben vermeinen, werden daher hierdurch aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termin unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludirt, und mit einem ewigen Stillschweigen belegt we Die Gurs=Grund und Eigenthums. Herren der Interessenten des Werser Gehhölzes müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termin wahrnehmen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern dafür angesehen werden, daß sie die Beschlüss der Erschienegen gerehe migen, und als rechtsverbindlich wider sich anerkennen. Teckleuburg, den 1o. Juni 1806. Königl. Preuß. Markentheilgunge Commission. 2. Wegen Theilung der in der Bauerschaft Hambüren und Handarpe, Kirchspiels Cappein, belegenen Gemeinheiten istzwarschon unterm 28. März 1800, mit Beuennung der einzeln, Gemeinheitsflächen, eine Edictalladung erlassen und in Nr. 16. 20. 25. 26. 27- und 28. der Mindenschen wöchentlichen Anzeigen abgedruckt worden. Da jedoch wegen Vernachläßigung mancher gesetzlichen Erfordernisse der jetzigen Theilungs=Commision befohlen ist, von neuem einen General= Liquiauf Montag den 4. August dieses Jahres, Morgens 9 Uhr, in des Fährers Wohnung zu Cappeln hiemit angesetzt, mit Bezug auf die im Jahre 18oo bekannt gemachte. Vorladung allen unbekannten Rewögen Namen hoben we sie wollen ip.et. Hambürer und Handarper Mark zu, haben vermeinen, angedeutet, selbige in dem bezielten Termine anzugeben, Ir., Pgzr gez ghhg ist nachzuweisen, widrigenfalls, Ge,Fgäctzgigg und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens zu gewartigen haben. Auch müssen die Guts= Grund= und Eigenthumsherrn der Gemeinheits: Interessenten ihr Interesse in dem angesetzten Termin wahrnehmen, und werden sonst dafür angesehen werden, daß sie die Verhandlungen der Interessenten als rechtsverbindlich wider sich anerkennen. Tecklenburg, den 10 April 1806. Kön. Preuß. Markentheilungs Commission. Hoffhauer. 4. Da über das Vermögen der Eheleute Wirthschaftern Ackermann, im Dorfe Amelsbüren, welches vorzüzlich aus einem im ge S# 2 nannten Dorfe belegenen Hause und Nebengebäude besteht, der Concurs eröffnet, und der offene Arrest verhängt ist; so wird dieses den Gläubigern der Gemeinschuldner hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin auf den 2. September l. J. Morgens 0 Uhr auf der Gerichtsstube, in der Wohnung des Gografen Wemhoff, prain welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse unter der Warnung anwelden müssen, daß die in diesem Termine nicht Erscheinenden mit allen ihren Ansprächen an der Masse präcludirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Zugleich haben sich die Creditoren in diesem Termine über die Beibehaltung oder Abänderung des interims Courators, Hrn. Licent. Lohkampf, zu erklären. Zu erscheinen verhinderte oder unbekannte Creditoren können sich an einen der hieselbst fungirenden Hrn. Justizkommissarien Lagemann, Richter Honthum, Broschard, Licent. Eifenle und Giese wenden, und selbige mit legaler Vollmacht und Information versehen. Münster im Gogerichte Backenfeld, den 21. Juni. 1806. Goesen. Bahlmann. 12) 2"— auf dem Pannenberg, 13) 1 Kuhkampf von vier Kuhweiden, der Speckskampf genannt, 14) r Garten am Norden= Feuermarkt, 15)* Stück Gartenland daselbst, 16): Garten am Steinweg, 17) 2 Müdde Landes an Kerstieshole. B. des Bürgers F. Wethmar. 18) 1 Garten hinter dem Norden. Feuermarkt. C. des Bürgers D. H. Kanser. 10)r Stück Gartenland vorm Nordthor im Gang, hinter dem Runddehle. D. des Bürgers F. Farwer, 20) x Garten Norden am Feuermarkt. .e. des Bürgers A. Kayser, 21) Wallgarten im Wall zwischen Norden und Osten. F. des Bürgers J. H. Kayser. 22) 2 1/2 Müdde Landes an der Ellingfort. des J. H. Rummelshausen. 23) 1 Garten am Lütken Münsterweg. H. des Bürgers B. Hagedorn. 24) 1 Garten an der Platzmöllenwiese, 25) 1 kleine Bleiche vorm Südthor, 26) r Garten am Loberg, 27) 3 Müdde Landes am Ahlenschen Wege, 28) 2—— am Lutterbecker Wege. I. des Bürgers Fphor Hagedorn. 20) 2 Müdde Landes Ruhenkolck. 35) r Garten daselbst und „ Wrrc Bahliaann, 30) 1 Garten baselbst und aen ie i eenegende unter der hiesis zt) r Garten im Wall am Sädteich, felde belegene Grundstücke, nemlich: A. des Bürgers G. Tenckhoff sen. hieselbst. 1) 2 Müdde Landes auf der Hofbrede, 2) 3—— auf dem Flachsberg, aufm Hütterich, am Verwidendreisch, aufm Linhenstämmen, — Hauerberg, — Thron, am Roßweg, aufm Sack, — am breiten Busch, — auf der Sandkuhle, 2 3) 2 9) 212—— 5) 4—— 6) 3—— 7)2—— 8) 21s2—— 91.3—— 10) 2 11) 2 P• eingetragen werden, weshalb zur Berichtigung des Tituli posfellionis, für die Zeitlichen mit keinen Erwerbungs= Documenten versehene Besitzer, alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht an den obgedachten Grundstücken(wovon die nähere Lage und angränzende Nachbarn in der hiesigen Gerichtsaktuarie räglich eingesehen werden können) machen, hiedurch öffentlich aufgefordert werden, solches in Termino den 7.Aug. c. Morgens 19 Uhr auf der hiesigen Gerichtsstube, unter der Warnung anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke, auf den Namen 5 der Extrahenten ins Hypothequenbuch eingetragen werden sollen. Beckum, den 18. April 1806. Konigl. Preuß. Gericht. Detten. Mues. 6. Da die Herrn Kaufhändler Schulte und Becker, ferner der Chirurgus Füchten in Ascheberg, in Absicht der von dem Melchior Klute daselbst angekauften, auf der sor genannten Blankerfort daselbst belegenen 4 Gärten, zur Erhaltung einer Präclusion unbekannter Realprätendenten, um die Erlass sung eines öffentlichen Aufgeboths derselben angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an den gedachten vier Gärten dingliAnsprüche zu haben vermeinen mögten, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten und längstens in dem auf den g. August Morgens r0 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin anzumelden und zu justificiren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß, werden präcludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt und persönlich zu erscheinen behindert sind, haben sich an einen der bei hiesigem Gerichte fungirenden Justizkommissarien Sandfort hieselbst, Koppers in Werne, Honthum und Bösensell in Münster zu wenden, und solche mit Information und legaler Vollmacht zu versehen. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 22. April 1806. Wünnenberg. Schlüter. 7. Da in einer bei dem ehemaligen Officialat= Gerichte in dem Jahre 1788 angefangenen, nunmehro aber zu diesem Gerichte remitirten Discussionssache des Bernard Heinrich Hüls zu Appe.hülsen, von dem hierin angeordneten Courator auf die Erlassung einer Edictalladung angetragen; so werden alle diejenigen, welche einen Anspruch an das aus ungefähr zoo Rthl. bestehende Vermögen des Gemeinschuldners zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Ansprüche innerhalb9 Wochen und längstens in dem auf den 28. Juli a. c. Morgens 0 Uhr auf der Gerichtsstude, in der Mohnung des Gografen Wemhoff, anberaumten Termin, unter dem Bedeuten aufgefordert, daß der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen an der Masse präcludirt werden wird. Auswärtige oder am persönlichen Erscheinen verhinderten, werden die Hrn. Licentiaten Borneman, Lohkampff und Sprickmann als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Mänster im Königl. Preuß. int. Gerichte der Aemter Dülmen und Horstmar, den 29. May 1806. Goesen. Bahlmann. 8. Von Gottes Gnaden Friedrich helm König von Preußen2c. Da die nachgebliebenen Kinder und Erben des verstorbenen Kaufmanns Johan Wachmann zu Recke sich dahin erklärt haben, daß sie den Nachlaß ihres verstorbenen Vaters nur sub benesicio Legis& inventarii annehmen wollen, und daß diesem zufolge der erbschaftliche Liquidationsprocß eröffiet werden möge; dieselben aber auch zugleich angezeigt haben, daß die ausstehenden Activ= Forderungen ihres gedachten Vaters und Erblaßers fehr ungewiß wären, u. woraus zu sehen sey, daß davon verschiedene ausfallen würden; solchemnach also der erbschaftliche Liquidations= u. event. der Concours-Proceß über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Joh. Wachmann zu Recke, vermittelst Decreti vom heutigen Dato eröffnet, und der Kammer= Fiscal und Justizkommissarins Petri vorläufig zum Curator dieser Liquidations= und eventuell. Concours=Sache angeordnet worden ist; so werden mittelst dieses Proclamatis, welches allhier bei Unserer Regierung affigiret, auch den Münsterschen Intelligens= Blättern sechsmal eingerückt werden soll, alle diejenigen, welche am mehrgedachten Nachlaß einige Forderung oder Anspruch zu haben vermeinen, verabladet, in Termino den 22. October dieses Jahres des Morgens 9 Uhr in hiesiger Regierungs= Audienz, vor dem ernannten 74 Hevutato Regierungsrath Warndorf, entweder in Person oder mittelst gehörig quslistcirter und binlänglich instruirter Bevollmächtiate, wozn den hier Unbekannten die Justitzkommissarien Prof. Raydt und Justizburgermeister Tietz vorgeschlagen werden, zu erscheinen, sich über die geschehene Anordnung des Curaroris Maille zu erklären, sondern ihre habende Forderungen und Ansprüche anzugeben und gehörig zu justtfieiren; darüber mir den Wachmannschen Erben und deren Curatore sa Protocollum zu verfahren, und demnächst rechtliches Erkenntnß und Ordnunz in der abzufassenden Classificationssentenz zu gewärtigen, unter der Warnung, daß im Fall die Erdschaftsmasse zur Berichtigung der sich melde den Gläutiger auslangend seyn mägte, alsdann die Ausbleibenden ihrer erwaigen Vorrechte werden verlustig erkläret, und sie mit ihren Forderungen uun an das jenige, was nach Befriedigung der sich Melverwiesen; im Fall der Unzulänglichkeit der Masse aber, die Nichterscheinenden zu gewartigen haben würden, daß sie mit ihren etwa habenden Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen damir gegen die sich Meldenden ein ewiges Stillschweigen auferlegt werSchließlich wird zugleich der offene Arrest hierdurch verfüger, und allen denjenigen, welche an mehrgedachter Wachmannschen Masse etwas schuldig sind, befohlen, nicht anders als an den gedachten Curator oder an das gerichtliche Depositum zu bezehlen, oder was sie von dem Erblasser Johan Wachmann in Händen haben, dahin abzuliefern, unter der Warnung, daß fonst das Bezahlte für nichtgeschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber die Inhaber Gelder oder Sachen verschweigen oder zuräckhalten sollren, sie noch außerdem alles daran gehabren Unterpfandes und andern Rechts verlustig erklärt werden sollen. Urkundlich des hierunter gedruckten größern Regierungs: Insiegels und derselben Unterschrift. Lingen, den 3. Juli 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Lingens. Regierung. (l.5.) v. Holddeck. Beckhaus. 9. Ds der zur hiesigen Domscholasterei eigenbehöriger Schulze Willdreining, Kiechspiels Amelsburen, um die Verabladung seinersämmtlichen Gläubiger gebeihen; so werden alle diezenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche an das pocnlum des Schulzen Willbrennung zu baben vermeinen, aufgefordert, iste Forderungen innethalb 6 Wochen und Iangsteus in deman 22. Sepreitiber I. Jahres Morgens 5 Uhr, in der#nnnnung des Gografen Wemhoff, anberaumten Termin anzumelden und rechtlich zu begründen; unter der. Warnung, daß den Nichterscheinenden oder die Anmeldung Unterlassenden gegen die übrigen Creditoren ein eniges Seillschweigen auferlegt werde. Zagleich haben sämmtliche Gläubiger in diesem Termine zu erscheinen, um sich über die Seitens des Willbrenning zu eröffnenden Bergleichsvorrchläge zu erklären, unter der Warnung, daß die in diesem Termine Nichterscheinende für Einw=lligende in die Beschlüsse der anwesenden Creditoren gehalten werden sollen. Die zu erscheinen verhinderte können sich an einen der Hrn. Justizkommissarien, als Licent. Sprickmann, Speller, Holstein und Bonner wenden, und solche mit gehörie ger Vollmacht versehn. Münster im Gogericht Backenfeld, den 14. Juli 1806. Goesen. Bahlmann. III. Gerichtliche Bekanntmachungen I. In Convocationssachen wegen des von dem Major Friedrich Christian von Oeynhausen, zu Merrelsheim, an den Erbkämmerer Grafen von Galen auf BurgDinklage verkauften, im Amte Vechta belegenen adlich freien Allodialguths Hopen, mit allen Pertinenzien, eigenbehörigen Leufenhir Janam mrt Muspakms e niger in den Proclamationen vom 17. teinber 1#05 benannten Lehnstucke, werden nunmehr alle und jebe, welche sich in dem am z. December 180; beihiesiger Herzoglicher Rezierungs=Canzley angesetzt gewesenen Angabetermin#mit ihren Ansprüchen und Forderungen nicht gemeldet haben, daran Präcludirt und wird ihnen ein ewiaes Stillschweigen hierdurch auferlegt. Decretum Oldenburg in Conlilio, den 20. Mai 1806. A. v. Berger. von Halem. 2. Ad Instantiam eines Gläubigers soll das im Dorfe Sudkirchen in der Bergstraße sub Nro. car. 66 belegene, dem Johann Heinrich Eltrup zugehörige schatzfreie Haus, nebst Hausplatz und drei Kirchensitzen, welches zu 180 Ithlr taxirt ist, in Termino den g. August a. c. Morgens 10 Uhr, an der Behausung des Hrn. Wirthschafters Böckmann daselbst, öffentlich und Meistbierend verkauft werden, welches zahlungsfähigen Kauflustigen hierdurch bekannt gemacht wird. Die Taxe und Vorwarden können zu jeder Zeit in der hiesigen Registratur eingesehen werden. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 24. Mai 1886. (L.S.) Wünnenberg. Schlüter. 2. Das im hiesigen Dorfe sub. Nro. cat. 3 belegene, dem schwachsinnigen Wilhelm Hesselman zugehörige Wohnhaus und Hofraum, nebst einem Garten im Rott belegen, ohngefähr 6 Becher Einsaat groß, und einen Kirchensitz, welches zu 140 Rtblr taxirt worden, soll Schulden halber öffentlich und meistbierend, in Termino den 7. August a. c. Morgens 16 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden, welches zahlungsfähigen Kauflustigen mit dem Eröffnen hierdurch bekannt gemacht wird, daß Taxe und Vorwarden zu jeder Zeit in hiesiger Gerichts= Registratur eingesthen werden können. Diesemnächst werden alle diejenigen, welche an heuanntem Hause, worauf folgende Lasten, als„ 1) muß der jedesmalige neue Besitzer anden zeitlichen Pastor zu Nordkirchen einen Grundgewinn entrichten, 2) an Ebendenselben jährlich: a) an Geld 15 fl. b) zwei Handdienste, c) zwei Hühner, d) um Neujahr 6 dt. 3) an ordinairer Schatzung monatlich ödt. 4) an Reuterschatzung jährlich 7pl. hafren, dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche innerhalb 9 Wochen und längstens in dem auf den 8. August a. c. Morgens 10 Uhr anstehenden Termin anzumelden und zu justifictren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß die sich Nichtmeldende mit ihren etwaigen Realansprüchen an besagtes Haus 2c. durch ein förmliches Erkenntniß, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden präcludirt werorn. 8 Denjenigen, welchen es hieselbst al Bekanntschaft fehlen mögte, oder die persönlich zu erscheinen behindert, werden die bei dem hiesigen Gerichte fungirenden Justizkommissarien: Honthum und Bösensell in Koppers in Werne, zur Wahrnahme ihrer Gerechtsame in Vorschlag gebracht, welche sie daher mit gehöriger Information und legaler Vollmacht zu versehen Nordkirchen im Gericht, den 24. Mai 1800. (L.S.) Wünnenberg. Schlüter. 4. Die Erben des hieselbst verstorbenen Melchior Schlüter wollen die ihnen zugehörige, im hiesigen Dorfe sub Nro. cat. 5 belegenen Wohnhäuser, nebst dabei belegenen Hofraum, ferner einen Garten auf dem Osterberg und ein Stück Landes im Floetfeld, welches zusammen zu 1oco Rthlr. taxirt, aus freier. Hand unter Beistand des hiesigen Gerichts verkaufen. Da hiezu ein Termin auf den 23. Juli Morgens 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt worden; so werden Kauflustige, welche diese Grundstücke zu besitzen fähig und annehmlich zu bezahlen vermögend sind hie 5-5 zu eingelaben, und können solche ihr Geboth 7) ein roth scharlachener Rock mit vergoldealsdann abgeben. Die Kaufbedingungennebst ten Knöpfen, Tare können täglich bey hiesigem Gerichte 8) eine paillengelbe Weste und Hose, eingesehen werden. 9) ein gelber Rock, Weste und Hose von Nordkirchen im Gericht, den 24. Juni 1806 Rankin, Wünnenberg. Schlüter. ro) ein dunkelblauer Rock mit grünen Auf5. Der Herr Trütschel, welcher sein Do= schlägen und grünen Kragen, micilium hiehin verlegt hat, ist Willens, sein rr) eine schwarze seidene Weste und Hose, ihm zugehöriges im Dorfe Sudkirchen sub Nr. r2) eine gelb und weiß gestreift seidene Weste cat. 2 am Kirchhofe zur Handlung bequem und Hose, gelegenes Haus, nebst dabei gelegenen Gärt= 13) eine lange kannifassene Hose, chen und drei Kirchensitzen in der Kirche zu 14) zwei dito Nachikamisöler, so gestreift Sudkirchen, so zu 580 Rthl, taxirt, aus frei= und mit Ermel, er Hand, unter Beistand des hiesigen Ge= r5) eine dito ungestreift, richts zu verkaufen. Zu diesem Verkauf ist 16) eine lange graue kasimirne Hose, ein Termin auf den 9. August Morgens ro 17) ein halb Stück ungeschnittenes graues Uhr an der Behausung des Herrn Wirth. Tuch, schafters Böckmann in Sudkirchen angesetzt, 18) ein blauer Ueberrock, welches Kauflustigen, welche dieses Haus zu ro) ein grüner casimirner Rock und ein graubesitzen fähig und zu bezahlen vermögend sind, er dito, zur Abgabe ihres Geboths hiemit bekannt ge= zo) wenigstens 2o bis zo Westen von allermacht wird, und können Tare und Vorwar= hand Sorten und Farben, den zu jeder Zeit bei hiesigem Gerichte einges ar) wenigstens 2o Paar Strämpfe, sehen werden. 22) 3 aufgestutzte Hüte. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den Das Publikum wird daher für den Ankauf 23. Juni 1806.. dieser Sachen gewarnt, und dem Entdecker Wännenberg. Schlüter. des Diebstahls eine angemessene Belohnung 6. In der letzt verwichenen Nacht sind aus versprochen. Zugleich werden alle comperender Behausung des Försters Adolph Heid=, te Gerichte requirirt, wenn von diesem Diebfeld zu Heesen, mittelst Eröffnung eines Fen= stahl etwas zu ihrer Wissenschaft kommen sters, eine Menge Kleidungsstücke, welche mögte, dem unterzeichneten Gerichte davon theils dem Hrn. Kammerherrn, Freiherrn v. sofort Nachricht zu geben, und die zur ArreBöselager gehören, und theils dessen Kam. tirung des zu entdeckenden Thäters nöthigen merdiener von dem verstorbenen Freiherrn v. Maaßregeln zu treffen. Böselager dem Aeltern zum Geschenk erhalten Hamm im Jurisdictionsgericht Heesen, hat, gestohlen. Folgende Stücke hat der den 1o. Juli 1896. Förster Heidfeld namentlich angegeben:.. Jacobi. 7) Ein schwarzer casimirner Rock nebst Weste und Hose, IV. Vermischte Nachrichten. 2) ein brauner Uniform= Rock mit blauen x. Auf einer gelegenen Straße stehn 3 Aufschlägen und Kragen, Zimmer mit Möblen zu vermiethen. Das z) ein roth scharlachener Rock, und zwar Int. Comt. giebt Nachricht. ohne Unterfutter, a) ein blauer Ueberrock. s) zwei lange gestrickte blaue Hosen, 6) eine graue ditto. Beylage zum Münstr. Intelligenz=Blatt Nro. 29. I. Ediktalladungen. r. Da die in der Bauerschaft Aldrup, Kirchs. Lienen, belegenen Gemeinheitsgrunde, namentlich: 1. des Aldrupper Heidfeld, 2, die Voßehaar, und ale übrigen kleineren Parelen zur Theilung gebracht werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte der Lie audarionsternin, in der Wohnug des Kaufmanns Meiners zu Lienen, auf October d. J. Vormittägs 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in Aldrupper Gemeinheiten Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums Plaggenstichs= oder sonstigen Rechten bestehn, zu haben glauben, werden daher aufgefordert selbige in dem angesetzten Termin unter der Warnung anzuntelden und zu justhegen, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludirt und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts= Grund= und Eigenthumsherrn der Aldrupper Gemeinheits. Interessenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmen, und werden soust mitetweigen Widersprüchen in der Foigenicht gehört, sondern dasür angesehen werden, daß sie die Beschlüsse der Erschienenen genehmigen und als rechtsverbindlich wider sich anerkennen, Tec'enburg, den 6. Juli 1800. Röaigl. Preuß. Markenthellugs, Sammision. 2. Unter Guthsherrlicher Genehmigung werden auf Antrag des an die Königl. Rentey Marienfeld vekamp, aus der Oester Bauerschaft, Kirchs. Harsewinkel, alle und jede, welche an gedachten Rövekamp und dessen peculium, oder auch an des Rövekampé Erbe selbst Anspruch und Forderung zu haben verineinen, hierdurch Pesechiche unghchen ier Peehh Forderungen in dem auf den 23. September l. I. Vormittags 0 Uhr angesetzten Termin, in der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorf, gebührend anzumelden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden und sonstiger Beweißmittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß den Ausbleibenden, in Betreff ihrer vorbemerkten Ansprüche und Forderungen, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. In dem nemlichen Termine wird dann auch zwischen dem Provocanten und seinen Glaubigern, nach den alsdann vorzulegenden Vergleichs=Vorschlägen, die Güte versucht werden. Warendorf am Gogericht Harkotten, den 8. Juli 1806. Guilleaume. Eickholt, 2. Auf den Antrag des Hrn. Kaplans J. Stegemann zu Riesenbeck, werden hiedurch alle unbekannte Realprätendenten an nachstehenden, von selbigen von dem ältern Hermann Holterhues zu Dreverwalde angekauften Grundstücken: I—8 S#elle 1) dem zwischen Dreyerwalde und Spelle gelegenen neuerbauten Wohnhause des Hol2) einem unmittelbar selbiges begränzenden, von der Wiese der Wittwe Stegemann und den Gründen des Middendörfer umgebezur Anmelbung und Nachweise ihrer dinglichen Aosprüche an gedachte Imroblegn, innerhalb o Wochen und längstens in dem dazu auf den 22. September Morgens 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle bestimmten präclusiv Termine, unter dem Bedeuten aufgefordert, daß den alsdann Nichterscheinenden ein ewiges Stillschweigen mit selbigen durch ein Erkenntniß auferlegt werden soll. Auswärtige können den Hrn, Licent, Eilermnann hieselbst, so wie den Hrn. J. C. Naber zu Ibbenbühren bevollmächtigen. Bevergern, den 5. Juli 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck, II. Gerichtliche Bekanntmachung. I. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß auf Ansuchen der hochadlichen Abtey Freckenhorst den 6. August l. I. Morgens 0 und Nachmittags 2 Uhr, in der Amtmannney zu Freckenhorst, zwei zur hochadlichen Abtey gehörige Häuser, unter den Nr. 158 und 146 der Brandsocietät, so für jetzt die Wittwe F. Wenning und nach Unterschied die Wittwe A. Lippmann Heuer=Weise bewohnen, freiwillig jedoch meistbietend verkauft werden sollen, Taxe und Vorwarden können in der Amtmannney hieselbst eingesehen werden. Es werden daher alle besitz= und zahlungsfähige Kauflustige aufgefordert, in dem bestimmten Termin ihr Geboth abzugeben, wobei zur Nachricht dient, daß des Morgens das Haus sub Nr. 15a verkauft werden solle. Patrimonialgericht Freckenhorst, den 7. Juli 1806. Kro. Eickholt. III. Vermischte= Nachrichten. 1. Da die Nachtjahre der beiden herrschaftlichen Windmühlen zu Gildehaus mit diesem Jahre zu Ende laufen; so sollen dieselbe aufanderweite drei oder sechs Jahre öffentlich und an den Meistdietenden verpachtet werden: Zu dieser Verpachtung wird hierdurch Montag der 2r. des künftigen Monats Juli angesetzt, wo sich die Pachtlustigen zu Gildehaus; in des Bürgermeisters Schligtenhorst Behausung daselbst, Vormittags 11 Uhr einzufinden, die Bekantmachung der Bedingungen und auf erfolgtes höchstes Geboth des Zuschlags zu gewärtigen haben. Burgsteinfurt, den 2r. Juni 1806. Gräflich Bentheimsche Domainen= Kammer In sidem Höning, Sekretair. 2. Die zu der Königlichen Rentey Cappenberg gehörigen Koppeljagden, als: 1. Inden Kirchs. Bork, Selm und Sudkirchen; 2 in den Kirchs. Werne, Herbern und Bochum; 3. der Antheil der AmtsDrostenjagd, sollen auf 6 nacheinander folgenden Jahren den Mehrstbietenden öffentlich verpachtet werden. Lusttragende werden da78 her eingeladen in Termino den 23. Juli auf der hiesigen Renteystube ihr Geboth zu eröffneu, und hat der Mehrstbietende, nach den alsdann bekannt zu machenden Bedingnissen, falva Approbatione den Zuschlag zu gewärtigen. Cappenberg, den 4. Juli 1806. Königl. Preuß. Rentey= Administration. Gosebruch. 3: Montag den 2r. d.: Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Rathhause dahier verschiedene zum Holzbrande eingerichtete Oefen, worunter einige ganz modern sind; ferner an dem darauf folgenden Dienstage, den 22. dieses Monats: A. Morgens 0 Uhr im Hiltruppschen Busche. 1) 16 Haufen Büchen= Espen= Elsen= und Birkenholz, jeder Haufen zu 4 Fuder, 2) 2745 Buschen, und B. Nachmittags 2 Uhr, im Alberslohschen Busche, 1) o Haufen Büchen= und Espenholz, der Haufen zu 3 Fuder, 2) 1000 Buschen, den Meistbietenden, gegen gleich baare Bezahlung, verkauft werden. Münster, den 14. Juli 1806. Stadt= Kämmerey= Casse. Klein. 4. Die fahrende Post von hier nach Bockholt soll auf Befehl des hochpreislichen General= Postamts von künftigen Montag den 21. dieses an, des Morgens um 6 Uhr; die Post nach Zwoll aber von demselben Tage an, des Morgens um 7 Uhr abgesertigt werden, statt das beide Posten bisher um 8 Uhr abgingen. Münster, 14 Juli 1806. Königl, Preuß. Ober=Postamt, Duesberg. 5. Sontag den 6. dieses Abends hat jemand eine goldene Uhr verlohren: die Uhr an und für sich war nicht sehr groß, hatte ein hinten rorh lackirtes Gehäuse mit einem breit vergoldetem Rande, oben auf der Uhr war ebenfalls der Rand des Kastens breit, flach vergoldet und ohne Lackirung; die Uhr 0 war ein Pariser Werk, nicht mehr ganz neu, jedoch noch gut im Stande, sie war ziemlich stark von Gold, und hatte neben den zwei gewöhnlichen goldenen Zeigern auch noch einen, der den Datum anzeigt, die Zahlen darauf sind römische, sie war versehen mit einem von arun und gelber Seide durchflochtenem Kordenbande, woran ein durchbrochener vergoldeter Schlüssel hing. Hat jemand, der redlich denkt, diese Uhr gefunden, der kann, wenn er sie dem Int. Comt. einreicht, eine angemessene Belohnung dafür empfangen; sollte sie jedoch jemand zum kaufen angetragen werden, der wird gebethen die Uhr anzuhalten. 6. Böcker& Comp. in Düsseldorf werden Montag den 21. dieses Monats Juli, Vormittags o und Nachmittags 2 Uhr, nachstehende bereits hier lagernde und in Kommission habende, ächt und gur gehaltene Brandteweine und Weine, in hiesiger Stadtwage, zum öffentlichen Verkauf ausstellen lassen: Fruchtbrandteweine, as Fässer verschiedener Größe von 2, 3, 4 und 6 Ahm, reinen vorzüglich guten oberrheinschen Fruchtbrandtewein, enthalten zusammen 224 Uhm. Mooselweine. 2 Fuder 1804 Neumagener, 2—— Ragtiger, 4—— Zeltinger, 4—.— Ober Emmler, 2—— Gracher, *—— Piesporter, I—— Schaatzberger, —— Brauneberger, 7—— Wehlener, —— Erdener, 1— 1802 Schaatzberger, 1—— Grünhauser, 2— 1800 Gracher, Verschiedene Gattungen Weine. 24 Fässer 1800, 1802 und 1804 RheinWeine, Blescharte= und Burguder= Weine, enthalten zusemmen 75 Uhm. Der Verkauf wird am verbestimmten Tage und Stunde, und zwar die Brandteweine enthalten zusammen 231 Ahm. 79 Vormittags und die Weine Nachmittags an den Meistbietenden geschehen, und die vortheilhaften Bedingungen in hiesiger Stadwage alsdann näher bekannt gemacht werden. Düsseldorf, den 5. Juli 1805. 7. Zufolge eines mir ertheilten Auftrages wird hiemit allen und jeden bekannt gemacht, daß auf Montag den 28. Juli c. Morgens9 Uhr die eine viertel Stunde von Warendorf an der Landstraße, von Warndorf nach Telgt gelegene, und zur Anlegung einiger wirth. schaftlichen Gebäude sehr bequemen Grundstücke in loco den Letzt= und Meistbietenden, unter sichern Bedingungen, welche vorher alle Samstage bei mir in der Rentey zu Vornholz eingesehen werden können, verkauft werden sollen. Die zu diesem Ankauf Lust= und Mittelhabende wollen sich an besagten Tagen in loco einfinden. Vornholz, den 5. Juli 1806. B. Eickendorff, Notar. mp. 8. Wir haben die Ehre unsern geehrten Handlungsfreunden anzuzeigen, daß die bisher unter Firma von Georg Teyssen sel. Sohn & Comp. geführte Handlung heute geendiget. Der B. Heur. Teyssen entledigt sich gänzlich der Handlung; Joseph Wilhelm Veerkamp und Victor Wesselinck werden, jeder einzeln für sich, die nämlichen Geschäfte fortsetzen, wes Endes dieselben sich bestens empfehlen, und bitten unten benannte Firma zu bemerken, Hopsten, den 35. Juni 1806. Bern. Henr. Teyssen, Joseph Wilh. Veerkamp. Victor Wesselinck. 9. Es sind 3 kleine Schlüssel, in einem Bunde zusammen, gefunden, wer selbige verlohren, kann sie am Int. Comt, wieder erHolken. 1o. Es sind auf einer gelegenen Straße mehrere tapezirte Zimmer, mit auch ohne Meublen zu vermiethen, wobei auch Küche, Keller, Stallung und Wagenremise gegeben werden kann. Das Int. Comt. sagt, wo? 11. Ein wohl coditionirter fast neuer Straßb. Reisewagen für zwei allenfalls auch mehrere Personen wird für einen billigen Efeling im Pe rkäbreni Waisenhause it das Nähere zu im Sirche di 4f den 22 Juli, sollen scach Keege melsbübren, in der Brandhowe 8838„Zuschen, meisthietend verkauft werden. Heasetlsk sgepeiedben sich des Morgens gühr 13., P#i., Peter Waldea ist erschienen und Werke, lateinisch und deutsch, von Schlüter, rr. Band 8. 12g61, Ferner Verzeichuiß der vom Januar bis Juengen gen de peter MWaldeck zu fabenden Verzeschnie. u chandler Coppenrathist das ß vom Januar bis Juni 1806 herausgekommenen neuen Büchern gratis zu hanars cusi Mit wochen den 23. dieses Monats Juli Morgens 9 und Nachmittags 2 aun der Gsalaseige dih Hilrup und Ga sheide, eine Quantität Weitzen, Ochere# einiges Hausgerath und einige Ackerwagen verkauft werden. Joh. Herm. Molckenbur, Pächter 5 aufm Velthaus.e welche an der Nachlasder Frau Wittwe, weiland Hrn. Krameramtsverwandten Wageper, noch etwas zu zahlen oder zu fordern haben„belieben sich vor den 1g. October l. J. Machlae sch' benem zu melden, indem die dachlassegschaft nachher vertheilt werden wird, Münster, den 15. Juli 1806. C. A. Hülseberg, als Mandatar. „ g der Erben Wagener. 17. Auf einer gelegenen Straße in Ueberz1 schöne Zimmer mit Schlafdes Bohergn Peablen, nebst Mitgebrauch „Radens und Kellers, gegen Michaeli zu vermiethen. Das Int. Comt. sagt, wo? r8= Auf der Willmersgasse, nahe beim Garde=Hotel, ist eine untere Wohnung, nebst Garten und Holzstall, wie auch der Mitgebrauch des Kellers und Bodens, mit 500 Das Int. Comt. giebt Nachricht. 19. Am Sonnabend den 26. d. M. Morgens um 10 Uhr wird ein sehr dauerhafter und ganz unbeschädigter, großer runder kupferner Kessel, von ungefähr 9 5/8 Tonnen, auf dem hieugen Zuchthausplatze öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. 20. Dem benachbarten Publico dient zur Nachricht, daß die Prozession zu Angelmodde hinführo nicht mehr auf des Sonntag nach Magdalena, sondern am Sontag nach Margarethen gehalten wird, und im Jahre 1805 schon am 13. Juli also gehalten werden. Angelmodde, den 19. Juli 1806. #. EEa mmdm..01.76 Michoff, Pastor. 2r. Es werden 2 verheurathe Leute in der Gegend von Oberyssel auf einem Landgute verlangt, wovon der Mann Schreiben und Rechren versteht und des Landbauwesens kundiz ist, die Frau aber Aufsicht über das Gesinde, Vieh und Butterwesen haben, und dabei die Herrn=Tafel, für eine kleine Haushaltung versehen kann. Diejenigen die sich dazu geschickt fühlen und glaubhafte Atteste überreichen können, können das Nähere am Int. Cont erfahren. 22. Ich Endesunterschriebener zeige hiermit meinen geehrtesten Gönnern an, daß ich eine Parthie frisches Drieburger Brunnenwasser in Bouteillen von verschiedener Größe: nemlich von#, 3/ und 5/4 Maaß; wie auch Citronen und Appelsinen, recht gut getrochnete Sisdebolognes, edammer Käse, und grüne 5/8 Maaß haltende Bouteillen erhalten habe. Ichbitte daher, bei Versprechung der billigsten Preise, um geneigten Zuspruch. J. B. Focke, Glakhändler in Münster vorne auf Ludgeri Straße. 23. Mit dem mehrmalen bekannt gemachten Verkauf verschiedener Bücher wird Montag den 21. d. der Anfang nach dem gedruckten Verzeichniß gemacht, sodann nach einem schriftlichen Verzeichniß mit Büchern und Kupferstichen 2c. fortgefahren werden. „ Schirmer, Rot. (Hiebei eine Beilage.) 2. Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 2c. Verzeichniß der Kranken, welche vom rsten Jänner bis den 3o. Juni 1806 in dem Hospital der FF. Misericordis zu Münster aufgenommen und verpflegt sind. Namen. Geburts= Ort. Krankheit. Wilhelm Schreiber Anton Müller Heinrich Meise Valentin Erhardus August Wilmers Johan Schmegen — Diens — Jung — Jacob Gerdes August Amelogen Friedrich Hage Peter Knauser Heinrich Schiermann Johan Hiels Martin Blesser Christian Bollwig Johan Simann Joseph Saturius Johan Biensmann Jacob Kreise Johan Mensche Jacob Ebele Heinrich Heine„ Christion Schwalbe Heinrich Neuhaus Joseph Rose August Laufer Johan Kenf Heinrich Boner Christian Klein Heinrich Aldermann Joseph Müller Heinrich Lederan Friedrich van Hohendorf Anton Ring Ehristian Stosselmeyer Jacob Meyer Christian Samtleben Peter Friese Jacob Schnell Johan König aus Bösensel im Münstris. — dem Osnabrückischen — Münster — Ahausen — Hamburg — Buldern — Dendermünde in Flandern — Hagenstein in Sachsen — Telgte — Hildesheim — Wolfenbüttel im Brauns. — Mainz — Altenberge — Bösensel — Aurich in Friesland — Hamm — Betzelin im Magdeburgis. — Holzhausen im Würtzbur. — Danzig — Holzhausen Gesh — Fronden in Bayern — Hamburg — Lichtenstein in Sachsen — Stromberg — Westheim — Wien — Hausen bei Aschaffenh. — Münster — Leipzig — Wetteringen — Bertholzgaden — Breitenburg — Handler — Wallbecken — Wettern — Fauling — Braunschweig — Coesfeld — Lohne — Ostbevern 30 33 22 60 52 II 27 21 0 9 25 # 0 34 22 0 9 0 15 28 20 18 3 21 0 25 0 22 34 42 17 17 0 21 65 21 42 Geschwür am Fuße. Arm. Wechselsieber. Geschwür am Arm. Gicht. Schlagfluß, Geschwür am Fuße. Wechselfieber. Wassersucht. Brustfieber, Schwindsucht. Geschwür am Fuße. Brustfieber. Geschwür am Fuße. Brustfieber. Geschwüre. Brustfieber. bösen Fuß. Typhus. bösen Arm. Brustfieber. Typhus. bösen Fuß. Brustfieber. Fieber. Brustfieber. Wechselsieber. Brustfieber, #82 Geburts= Ort. Krankheit. Namen. Alter Heinrich Helling Heinrich Leifges Vietor Schräder Friedrich Hestermeyer Anton Werbeling Albert Elberding Johan Maye Johan Otto Clemens Ries Peter Friese Johan Siemon Johan Martiny Nicolaus Diederich Heinrich Gabler Albert Jansen Franz d. Friß Johan Laufer Geschwüre. Brandt. Blutsturz. Fieber. Wechselfieber. bösen Fuß. Geschwüre. böses Auge. eine Rippe zerbrochen. Verhärtung im Unterleibe. böse Hand. bösen Fuß. Während dieses Zeitraums sind insgesammt 58 Kranke behandelt und verpflegt, davon sind 5 gestorben: nemlich August Amelogen aus Hildesheim, am Schlage; Christian Bollwig aus Hamm, an der Schwindsucht; Johan Hiels aus Bösensel, an der Brustwassersucht; Heinrich Lederan aus Breitenburg und Victor Schräder aus Fanten, am Brande. Gegenwärtig den riten Juli liegen noch 13 Kranke im Hospital. Münster, den isten Juli 1896. Franz Wernekink, Med. Dr. Fr. Venantius Ungewitter, Chirurgus. 2. Wer am Sonntag im Hause der Fr. Wittwe Heyer zu Wolbeck ein unrechtes Parapluys mitgenommen hat, wird ersucht solches am Int. Comt. abzugeben. z. Den rz. d. ist in dem Hause der Witwe Heyer in Wolbeck ein großer grün seidener Regenschirm, an dessen Stab die Buchstaben B. W. eingeschnitten sind, vermißt worden, der solches etwa aus Versehen mitgenommen hat, beliebe solches am Int. Comt. abzuliefern. 4.(Lotterie= Anzeige.) Bei Unterschriebenem sind die Ziehungslisten der r. Classe 25. Berliner= Classen=Lotterie angekommen; die Interessenten wollen selbige nach Belieben bei mir einsehn, die Gewinnste in Empfang nehmen und die Renovationsloose zur 2. Classe, welche den 2. August gezogen wird, gütigst abholen lassen. Es sind auch Kaufloose zur 2, Classe angekommen, und sind sowohl in Ganzen= als 1/2, 1s4 u. 1/8 Loosen zu haben, bei Heinrich Lücke, Kön. Lotterie=Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 4. Wer ein Haus zu kaufen Willens ist, wolle sich beim Königl. Int. Comt. melden. Todten= Anzeige, I. Am 5. Juni gegen 5 Uhr Abends starb, nach frühzeitigen und mehrmaligen Empfang der heil. Sakramente, im Willen des Allerhöchsten ganz ergeben, an den Folgen des Brustwassers, der hochwürdige, wohlgebore ne Aloysius Georgius Middendorf, des Collegiatstifts in Freckenhorst Dechandten und Pfarrer, im 56. Jahre seines Alters, nachdem er der hiesigen Pfarre beinah 18 Jahre vorgestanden hatte, welchen Todesfall allen Verwandten und Freunden bekannt macht Erecutorium.