Anno 1803.

Münste

Intelli

Nro. 79

risches genzblatt

Dienstag den 4. Octob.

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I. Citationes edisales. er Durchlauchtigsten Fürstinn und Regen­tinn, Pauline Christin= Wilhelmine, ver­wirtwere Fürstinu zur Lippe, Edle Frau und Graßinn zu Schwalenberg und Sternberg, ge­bohrne Fürstinn zu Anhalt, Herzoginn zu Sach­sen, Engern und Westphalen, Gräsinn zu As­kanien 2c. Vormünderinn und Regentinn.

Wir zu Höchstdero Conlitt rio verordneten Cammiffarti generales fügen hiemit zu wissen, daß die Ehefrau des Hermann Schoolhdlter zu Lipperode bev uns klagbar angelracht, daß ihr Ehemann Hermann Schoolhölter, der aus dem Münsterischen gebürtig, sie vor drey Jahren böslich verlassen, und sie uungeachtet aller an­gewandten Mühe keine Nachricht noch Wissen­schaft von seinem jetzigen Aufenthaltsorte erhal­ten habe, mit gehorsamster Bitte, sie der Ehe halber von ihm zu entbinden, und ihr die ander­weite Verheyrathung zu gestatten.

Wenn nun hierauf gegenwärtige Ediktal=La­dung zuborderst erkannt worden; so laden Wir vorbesagten Hermann Scheolhölter hierdurch auf den icten Oezember dieses Jahrs derge­stalt vor, daß derselbe an diesem Tage Mor­gens zu rechter früher Tageszeit vor hiesigem Conlistorio in Person erscheinen, aulf die gegen

ihn angebrachte Klage antworten, und weitere rechtliche Handlung pflegen, auch endlich die richterliche Entscheidung anhören, oder aber gewärtigen solle, daß im Ausbleibungsfalle auf weiteres Anrufen seiner Ehefrau nichts de­stoweniger fortgefahren, und was Rechtens in coutumaciam gegen ihn erkannt werden sol­le. Signat. Detmold den ro. Sept. 1803. (L. S.) Vt. Volckhausen.

I. Vermischte Nachrichten,

Da die Ratisikation der mit Vorbehalt dersel­* ben am iyten September vorgenommenen Erbverpachtung des sobenannten Amrmanney­hauses im Kirchspiel Ueberwasser allerhöchsten Orts noch ausgestellt, und auf dem Erbver­pachtungstermin mehrere zum Erbkauf des Hauses und Zubehörs Lust bezeugt haben, so soll ein Erbverkauf mit dem Meistgeboth und mit gleichem Vorbehalt der allerhöchsten Rati­sikation am roten künftigen Monats Oktober Morgens 9 Uhr in dem Hauseselbst vorgenome men werden. Und kann man die Bedingungen, welche auch bey dem Verkauf verlesen werden, bey untergeschriebenem Antmann zuvorderst einsehen. Münster den 28. Sept. 1803.

I. Isfordt, Amtmann.