Mit Kuhrfürstl. gnädigstem
Freytag; den rr. August.
I. Citationer edictales. ckenfeld unter Strafe ewigen Stillschweigens
Aus Befehl eines Hochwürdigen Münsterif. gehörig zu proponiren und zu justiftziren. Sig** Domkapitels verordneten Hrn. Richters natum Münster den z. August 1797.
und Gografen des Gogerichts Backenfeld,Li. De spec. Mandato D. Gogravii
dingbausen u. Senden, Dokt. Wemhoff wer. Vollmar, Not.& Act. fubitit.
den hiemit alle und jede, die einen Anspruch n—
oder Foderung an dem bekanntlich verunglück. II. Gerichtliche Notificationes.
ten und verstorbenen domkapitularischen Pros Qlus Befehl eines Hochwürdigen Münsteris. kuratoren und Gerichtschreibern Bauerschäffer** Domkapitels verordneten Herrn Richters und dessen etwaiger Nachlassenschaft haben; und Gografen des Gogerichts Backenfeld oder zu haben vermeinen, jedoch mitAusschluß. Dokt. Wemhoff wird hiemit bekannt gemacht, deren ihre Forderung bereits zur Sachen Pro-, daß den röten August Morgens um 9 und curatoris fifcalis Brand contra Bauerichzffer Nachmittags um 2 Uhr aufm Domhof in der eingedient habenden, nämlich Prokuratoren Kappeterschiedene Effekten, nämlich a) BettBrand, Hrn. Licent. Bruchausen, Jungfern, werr, b) Linnen, cheine neue Kommode, a) Nolke, Kupferschlägern Vaßmer, Schustern Kleidung, e) hölzerne Geräthschaften, und Herman Weinzärtner, Schustern Rothoff, vergleichen mehr meistbietend gegen baare Schreiner Neuwöhner, Schustern Schweer:, Zahlung verkauft werden sollen. Kauflustige man und Hrn. Receptoren und Gerichtschriei= werden dazu auf obbemeldten Tag, Ort und bern Lohkampff, hiemit ein für allemal ver ab. Stunde eingeladen. Signat. Münster den
ladet, um binnen peremptorischer Frist von 6 3. August 1797.
Wochen ihre Foderungen und Ansprüche, wo. De spec. Mandato D. Gogravii
von ihnen 14 Tage für deuersten, 14für den# F. A. Vollmar, Not.& AG. lublt
zweyten, und 14 Tage für den zten u. letzten„Qsus Befehl eines Hochwürdigen Münsteris. Termin angesetzt sind, beym Gogericht Ba. Domkapitels Herrn Richtern und Go