Mit Kuhrfürstl. gnädigstem

Freytag; den rr. August.

I. Citationer edictales. ckenfeld unter Strafe ewigen Stillschweigens

Aus Befehl eines Hochwürdigen Münsterif. gehörig zu proponiren und zu justiftziren. Sig­** Domkapitels verordneten Hrn. Richters natum Münster den z. August 1797.

und Gografen des Gogerichts Backenfeld,Li. De spec. Mandato D. Gogravii

dingbausen u. Senden, Dokt. Wemhoff wer. Vollmar, Not.& Act. fubitit.

den hiemit alle und jede, die einen Anspruch n

oder Foderung an dem bekanntlich verunglück. II. Gerichtliche Notificationes.

ten und verstorbenen domkapitularischen Pros Qlus Befehl eines Hochwürdigen Münsteris. kuratoren und Gerichtschreibern Bauerschäffer** Domkapitels verordneten Herrn Richters und dessen etwaiger Nachlassenschaft haben; und Gografen des Gogerichts Backenfeld oder zu haben vermeinen, jedoch mitAusschluß. Dokt. Wemhoff wird hiemit bekannt gemacht, deren ihre Forderung bereits zur Sachen Pro-, daß den röten August Morgens um 9 und curatoris fifcalis Brand contra Bauerichzffer Nachmittags um 2 Uhr aufm Domhof in der eingedient habenden, nämlich Prokuratoren Kappeterschiedene Effekten, nämlich a) Bett­Brand, Hrn. Licent. Bruchausen, Jungfern, werr, b) Linnen, cheine neue Kommode, a) Nolke, Kupferschlägern Vaßmer, Schustern Kleidung, e) hölzerne Geräthschaften, und Herman Weinzärtner, Schustern Rothoff, vergleichen mehr meistbietend gegen baare Schreiner Neuwöhner, Schustern Schweer:, Zahlung verkauft werden sollen. Kauflustige man und Hrn. Receptoren und Gerichtschriei= werden dazu auf obbemeldten Tag, Ort und bern Lohkampff, hiemit ein für allemal ver ab. Stunde eingeladen. Signat. Münster den

ladet, um binnen peremptorischer Frist von 6 3. August 1797.

Wochen ihre Foderungen und Ansprüche, wo. De spec. Mandato D. Gogravii

von ihnen 14 Tage für deuersten, 14für den# F. A. Vollmar, Not.& AG. lublt

zweyten, und 14 Tage für den zten u. letztenQsus Befehl eines Hochwürdigen Münsteris. Termin angesetzt sind, beym Gogericht Ba. Domkapitels Herrn Richtern und Go­