Freytag; den 19. November.
I. Citationes Edistales.
Alus besondern Befehl der zum Hochfürstlich Münsterischen geistlichen Hof= und Officialatgericht gnädigst angeordneten Herren Assessoren Hochwürden werden alle und jede; welche an dem zu hiesiger hohen UniversitätsKommißion eigenhörigen Zellern Röttgerman Kirchspiels Sendenhorst einige Ansprach und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet um innerhalb 30 Tagen nach Bekanntmachung dieses ihre an vorbesagten Zeller Röttgerman habende Ansprache und Forderungen mittels Beybringung darüber sprechender Beweisthümern durch bevollmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren, und gehörig zu rechtfertigen, imgleichen den 7ten künftigen Monats December zu alsdann bestimmender Stunde vor hochgedachten Herren Assessoren persönlich eder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu seben und zu hören, daß zwischen ihnen und den
*
Exploranten ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die in Termino sich nicht errlärende Creditores dem Befinden nach pro Confentientibus gehalten werden sollen, und sonst ferner ergehen solle, was Rechtens, und sich der Ordnung nach gebührt. Geben Münster den zo. Okt. 1790.
Funcke, causa Act.
II. Vermischte Nachrichten.
AlmDienstag den zosten November Morgens * um 9 Uhr sollen in dem Graf von Merveldischen sogenannten Daels und den daran schiessenden lütken Busch nahe beym Wigbold Wolbeck ohnweit dem Hochfürstl. Thiergarten belegen,44 Stück zum Schiff= und sonstigem Bau, auch Klapholz brauchbare Eichbäume aufm Stamm den Meistbietenden unter in actu vorzulesenden Bedingnissen verkauft werden. Kauflustige wollen sich also emDienstag den zosten November Morgens 9 Uhr in dem obbesagten nahe dahier bev Wolbeck gele