Münsterisches

INTELLIGENZ-Blatt.

Ulit Ihrer Churfürskl. Gnaden zu Cöllurgnädigstem Privilegio

I. Citationes Edistales

Doctoren Schweling, werden sämtliche Cre­diroren(diewelche einige Forderung an die ohnlängst verkaufte, dem hiesigen Schwerd­fegern Bonefeld zuständig gewesene Behau­sung und arten zu haben vermeinen) zum zten und letztenmal offener Edictalwei­fecitiret und abgeladen, um ihre Forderun­gen innerhalb neun Tagen nach Publication dieses bey dem Münsterischen Stadtgerichte s geibiß zu proponiren, als sonsten nach des­sen Umlauf ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Signatum Mün­ster den 19. Decemb. 1765.

Ex speciali Commillione D. Judicis urbici J. H. Wartendorf; Gerichtschr.

Demnach ad inltintiam der gnädigen Frau. en Erbdrostinnen von Droste zu Vische­ring, gebohrne von Raesfeld, der Schulte Heyming, Kirspels Darfeld, Bauerschaft Hennewig, zur Dilcussion gezogen, und des­falls Citario edictalis prima erkannt als wer­den alle und jede Creditores, so einigeAnsprach und Forderung an des Schulten Heymings Haab und Gütern haben, oder zu haben ver­meinen, hiedurch zum erstenmal offener Edi­ctalweise auf den hten Tag nach Publication dieses, oder den ersten Gerichtstag darnach verabladet, um ihre Anforderungen vorzu­bringen. Signarum Coesfeld den ihten De­ceniber 1763.

Ad Mandarum D. Gogravil.

A. Hülskötter, Actuar