Münsterisches
INTELLIGENZ-Blatt.
Ulit Ihrer Churfürskl. Gnaden zu Cöllurgnädigstem Privilegio
I. Citationes Edistales
Doctoren Schweling, werden sämtliche Crediroren(diewelche einige Forderung an die ohnlängst verkaufte, dem hiesigen Schwerdfegern Bonefeld zuständig gewesene Behausung und arten zu haben vermeinen) zum zten und letztenmal offener Edictalweifecitiret und abgeladen, um ihre Forderungen innerhalb neun Tagen nach Publication dieses bey dem Münsterischen Stadtgerichte s geibiß zu proponiren, als sonsten nach dessen Umlauf ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Signatum Münster den 19. Decemb. 1765.
Ex speciali Commillione D. Judicis urbici J. H. Wartendorf; Gerichtschr.
Demnach ad inltintiam der gnädigen Frau. en Erbdrostinnen von Droste zu Vischering, gebohrne von Raesfeld, der Schulte Heyming, Kirspels Darfeld, Bauerschaft Hennewig, zur Dilcussion gezogen, und desfalls Citario edictalis prima erkannt als werden alle und jede Creditores, so einigeAnsprach und Forderung an des Schulten Heymings Haab und Gütern haben, oder zu haben vermeinen, hiedurch zum erstenmal offener Edictalweise auf den hten Tag nach Publication dieses, oder den ersten Gerichtstag darnach verabladet, um ihre Anforderungen vorzubringen. Signarum Coesfeld den ihten Deceniber 1763.
Ad Mandarum D. Gogravil.
A. Hülskötter, Actuar