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chenblatt.

11.

Sonnabens den 18. Meürz

183..

Eisenbahn.

Einer heute eingehenden Nachricht zufolge, snd die zur Ausführung der Esenbahn von der Weser bis zum Rhein erforderlichen Actien ganz nahe bis zu einer unbe deuenden Zohl untergebracht, und sonach das Unternehmen als gesichert zu berrache ten, welches ich mich den resp. Interessenten mitzutheilen deeile.

Soest den 17un März 1837. Rocholl.

Zekanntmachung der Künigsichen Regierung,

Einreichung der Wilitair=Eutlassungs=Lißen pre 1837. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Januar v. J.(Amtsblatt pro 1836, ack 5. Nr. 38) werden die Eltern oder Vormünder von im actwven Mitieairvienste be­chen Seldaten, wriche die Entlassung ihres Sohnes oder Pflegbefohlenen vor been­Dienstzeit in Antrag zu bringen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, ihre dies­

Orfache fothrteut bii zum A eter d. Hebei der ihnen vorgesetzten Ortebeddrde klich oder mündlich anzubringen. Dieselben müssen den Bedingungen des§ 95. der zustruction für das Geschäft der Ersatzaushebung vom 30. Juni 1817 genau entsprechen und von den erforderlichen schriftlichen Beweismitteln begleitet sein.

Die Ortsbehörden verfahren in Ansehung dieser Gesuche nach den ergangenen Vor­schriften und reichen die zur Berücksichtigung geeignet befundenen bis zum 25. April c. an den vorgesetzten Landratd ein.

Von den Herren Landräthen erwarten wir dieselben bis zum 20. Juni c.

Unbegründete Gesuche sind mit motivirtem Bescheide sofort zurückzuweisen, und ist nicht darauf zu rechnen, daß dieselben, wenn ihnen bloß Billigkeitsgründe zur Seite stehen, dier Berücksichtigung finden werden.

Beger bei Gehraucht des Hienteldeniert zu den Grsuchen und Verheutlungen in Betreff des Austritts aus dem Wilitairdienste wird auf die Bekanntmachung vom 25. Ja­nuar v. J.(Amtsblatt Stück 5. Nr. 39.) verwiesen. Arusberg den 27. Januar 1837.

Aus einem auf dem Hose des hiesigen Posthauses befindlichen Stalle, sind wahr­scheinlich im Anfange d. M., folgende Gegenstände entwendet worden:

1) Ein Gesindebett, bestehend aus einem Ober= und Unterbeit, einem laugen und einem