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Verantwortlicher Redakteur: Carl Braus in Schwerte.
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Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.
Nr. 132.
Schwerte, Dienstag, 5 November 1895.
28. Jahrgang.
Erstes Blatt.
Amtliche Bekanntmachungen.
zur Ausführung der Polizeiverordnung über Bierdruckvorrichtungen vom 28. August 1895.
I. Zweck der Polizei=Verordnung.
Die Polizeiverordnung über Bierdruckvorrichtungen hat den Zweck, jede Schädigung der Gesundheit der Personen, die das vermittels Bierdruckvorrichtungen verzapfte Bier genießen, möglichst zu verhüten, sowie allen Gefahren vorzubeugen, welche aus der Verwendung von Kohlensäure als Druckmittel entstehen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle einzelnen Teile der Bierdruckvorrichtungen aus geeignetem Material und suchgemäß hergestellt und insbesondere an den mit Bier in Berührung kommenden Stellen stets in sauberem Zustande gehalten werden.
II. Zu§ 3. Zulässige Druckmittel.
Die zu verwendende Kohlensäute darf nur im flüssigen Zustande bezogen und in Anwendung gebracht werden. Die vereinzelt zum Betriebe von Berdruckvorrichtungen hergestellte gasförmige Kohlensäure ist von der Verwendung ausgeschlossen, da bei ihrer Herstellung leicht gesundheitsschädliche Stoffe beigemengt werden, die bei der Verwendung dieses Gases unmittelbar in das Bier gelangen würden.
III. Zu§§ 4, 5 u. 6. Wind= und Gaskessel.
Windkessel sind diejenigen Kessel, in denen die als
Druckmittel dienende atmosphärische Luft in gepreßtem Zustande aufgespeichert wird. Gaskessel sind die zur Aufnahme der— nach Austritt aus der Kohlensäureflasche gasförmig gewordeuen— Kohlensäure bestimm. ten Kessel. Nur für letztere ist eine Prüfung und die Anbringung eines besonderen Vermerks bezw. Fabrikschildes(§ 5 Abs. b), sowie eines Sicherheitsventils vorgeschrieben.
IV. Zu§ 4. Vorrichtungen zur Reinhaltung
der atmosphärischen Luft.
Es ist bei den Revisionen besonders darauf zu achten, daß das Luftzuführungsrohr überall uabeschädigt und mit der Lufipumpe fest und luftdicht verbunden ist. Wird diese Verbindung beim Pumpen unterbrochen oder ist das Rohr an einer Stelle entwei, so wird die Luft nicht aus dem Freien, 3 m über dem Ecdboden, entnommen, sondern da, wo die Vrbindung unterbrochen oder, wo eine schadhafte Stelle ist.
Für die Reinheit der Drucklust ist sehr wichtig, daß die in dem Reinigungsapparat(Oelfänger) befindliche Baumwolle(Salicylwatte) steis rein und nicht steif ist, und daß außerdem kein üvelriechendes Oel in den Apparat gelangt bezw. O.l darin belassen wird. Das Quantum der Salicylwatte muß der Größe des Apparates entsprechen und muß sie das Sieb in demselben völlig bedicken.
Biervorrichtungen, bei welchen der Feller'sche Compressions=Stechhahn mit Schauvorrichtung(Deutsches Reich=Patent 52.077) angewendet wird, sind von der im Absatz g vorgeschriebene Anbringung eines durchsichtigen Bierfanges zwischen Rückschlagventil und Windkessel befreit.
Ein Krahn(Zapfhahn), welcher nicht der Vorschrift des Absotzes h(gleichen inneren Durchmesser wie die übrigen Rohre) entspricht, kann vorschriftsmäßig hergestellt werden, indem sein Hohlraum zum Teil vergossen und von neuem bis zum obersten Rande der Seitenöffnung, die mit der Bierleitung den gleichen Durchmesser laben muß, gebohrt wird.
V. Zu§ 5. Reduzierventile.
Alle Reduzierventile
1) der Firma Franz Häuser&a Co. zu Hannover,
2)„„ G. F. Graf in Hanau,
3)„ Sürth'er Maschinenfabrik(vormals Hammerschmied) in Sürth bei Köln und
4) der Firma W. Noll zu Minden(D. R.=P. Nr. 245) dürfen angewendet werden, sofern sie den Vorschriften des§ 5 entsprechen, bezw. bis zum 1. Oktober 1896 in eicen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht werden.
Reduziervemile von Firmen, die vorstehend nicht genannt sind, dürfen nur nach vorgängiger Genehmigung durch den Regierungs=Präsidenten zur Verwendung gelangen.
VI. Zu§ 7. Prüfung der Bierdruckvorrichtungen.
Die zur Vornahme der Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen befugten Beamten oder Sachverständigen sind berechtigt für die Prüfung eines Gaskessels oder eines Behälters zur Aufnahme flüssiger Kohlensäure(Kohlensäureflasche) eine Gebühr von 7 Mark 50 Pfg., für jeden folg nden zugleich und in derselben Weise geprüften Gaskessel oder Kohlensäurebehälter eine Gebühr von 5 Mark, für die Prüfung eines Reduzierventils eine Gebühr von 6 Mark und für jedes folgende zugleich und in derselben Weise untersuchte Reduzierventit eine Gedühr von 4 Mark von dem Besitzer oder Inhaber der genannten Vorrichtungen zu erheben.
Bei den zur Ausführung gelangenden Wasserdruckproben sind die Kessel als undicht zu erochten, wenn das Wasser bei dem höchsten Druck in anderer Form als der von Nebel oder feinen Perlen durch die Fugen dringt.
Bei den Druckproben der Reduzierventile wird statt des Wassers Kohlensäure verwendet, welche man
äßt.
Da die Retuzierventile so eingerichtet sind, daß durch Aufhebung von Federkraft ein etwaiges Ueber
schreiten der für den Betrieb zulässigen Meximalspannung von 1½ Atmosphären selbstthätig verhindert wird, so ist, bevor die Druckprobe begonnen wird, die im Reduzierventil befindliche Spiralfeder durch eine solche von doppelter Spannkraft zu ersetzen.
Die zur Ausführung der Prüfung erforderlichen Arbeitskräfte, sowie Wasser oder Kohlensäure und die Druckpumpe ha. der Inhaber der Bierdruckvorrichtung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
VII. Zu§ 8. Reinigung der Bierdruckvorrichtungen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Reinhaltung der Bierdruckvorrchtungen zu lenken. Für die Bestimmungen der Polizei=Verordnung ist der Grundsatz maßgebend gewesen, daß die beste Reinigung dadurch ermöglicht wird, daß sämtliche vom Bier berührte Leitungsteile mit einer Bürste unter gleichzeitiger Wasserspülung befahren werden können. S llten demnach etwaige Kühlapparate eingeschaltet sein, so müssen dieselben, sofern sie nicht aus gewundenen Rehren, die mit der Bürste durchstoßen werden können, bestehen. so eingerichtet sein, daß sie durch Bürsten gereinigt werden können und zu letzterem Zwecke losnehmbar oder mit genügend großen Reinigungsöffnungen versehen sind.
Die Nachspülung mit kaltem Wasser hat in den Orten, wo Wasserleitung vorhanden ist, in der Weise zu erfolgen, daß die Bierlettung an die Wasserleitung angeschlossn und das Leitungswasser mit genügendem Druck und in ausreichender Menge durch die Bierleitung getrieben wird.
Die Reinigung mit Soda= oder Aetznatronlösung oder die Reinigung mit gespanntem heißen Dampf ohne Anwendung der Bürste wird nicht für aus. reichend erachtet.
Bei solchen Windkess ln, die mit einer Schauvorrichtung— zwei gegenüber liegende runde Gläser— versehen sind, vermittels welcher das Innere in aus reichender Weise besichtigt werden kann, ist es ausreichend, daß die Oeffnung der Kessel nur dann geschieht, wenn eine Reinigung derselben erforderlich wird.
VIII. Zu§ 9. Beaussichtigung.
Die Polizeibeamten haben dafür Sorge zu tragen, daß die Irhaber der Bierdruckvorrichtungen nicht so frühzeitig von einer bevorstehenden Untersuchung Kenntnis erlangen, daß sie noch vor Ausführung derselben etwaige Mängel beseitigen können.
Bei den polizeilichen Revisionen muß, die Lettung entieert ist, in der Regel der Stecher(das Rohr, welches in das Faß hineinreicht) herausgezogen werden. Da die ganze Bierleitung so zusammen gesetzt sein soll, daß man durch die einzelnen Teile mit einer Bürste hindurchfahren kann, so wird das untere Ende des Stechers ganzoffen oder mit einer abnehmbaren Kapsel versehen sein müssen, während das obere Ende mit dem Abschlußhahn durch Verschraubung verbunden oder letzterer bis zumanschließenden Schlauch oder Leitungsrohr gradlinig durchbohrt sein muß.
Ist das Bierfaß bei Vornahme dr polizeilichen Revision noch nicht zur größeren Hälfte geleert, so darf gestattet werden, daß der Stecher nur so weit herausgezogen wird, daß seine Lichtungsfläche im Abschlußhahn sichtbar wird. Zeigt dese Flache eine noch unbeschädigte Verzinnung bezw. Vernickelung, so darf angenommen werden, daß der Stecher noch im guten Zustande ist. Die Verzinnung oder Vernickelung des Stechers muß stets in gutem Zustande erhalten werden. Rohre, an denen die Verzinnung oder Vernickelung an den Stellen beschädigt oder abgerieben ist, die bestimmungs mäßig mit dem Bier in Berührung kommen, sind sofort auszuschalten. Es wird zu diesem Zweck zu empfehlen sein, daß die Wirte Ersatzrohre vorrätig halten. Die etwa zwischen Bierleitung und Faßhahn ein geschalteten Kautschukschläuche sind jedesmal darauf hin zu untersuchen, ob die Wandungen im Innern sauber und nicht angegriffen sind.
Bei den Messing=Armaturen(Hähne, Ventile, Verschraubungen) ist stets zu untersuchen, ob dieselben frei von Grünspan und dort, wo sie mit Bier in Berührung kommen, gut verzinnt sind.
Die Kontrolle der Bierleitung ist, wenn dieselbe aus gradlinigen Stücken besteht, so auszuführen, daß irgend zwei gegenüberliegende Verschlüsse entfernt werden, vor die eine Oeffnung ein Licht gehalten und vom anderen Ende hindurch gesehen wird. Die Metallfläche des Rohres muß weiß und blank erscheinen.
Ist die Bierleitung gekrümmt, so ist ein beliebiges Rohrstück nach dem Lösen der zugehörigen Verschraubungen herauszunehmen und soweit wie es möglich ist durch den Augenschein, im Uebrigen mittels einer reinen Bürste oder eines Wischers zu untersuchen, ob die Wandungen frei von Bierschleim oder festen Ansätzen sind Es brauchen nicht jedesmal sämtliche Stücke der Bierleitung untersucht zu werden, doch wird es sich empfehlen, damti abzuwechseln.
IX. Zu§ 10. Revisionsbuch.
Der Befund der Revision ist in das nach§ 10 der Polizei=Verordnung zu führende Revisionsbuch einzutragen.
Dasselbe hat auf dem Titelblatt zu enthalten
1) Bezeichnung des Schanklokals(Lage, Name),
2) Name des Besitz rs, Pächters,
3) Art der Bierdruckvorrichtung,
4) Zeit der Inbetriebnahme,
5) Datum der ersten amtlichen Untersuchung auf die vorschriftsmäßige Beschoffenheit.
Im Tonern It koigentek Kormnlior mnutmrnber
Arnsberg, den 28. August 1895.
Der Regierungs=Prätident: Winzer.
Bekanntmachung.
Reichstagswahl.
Bei der am 25. ds. Mts. stattgehabten Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstage hat sich im Wahlkreise Dortmund— umfassend den Stadt= und Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde — die absolute Stimmenmehrheit auf keinen Wahlkandidaten vereinigt.
Für die hiernach erforderliche engere Wahl ist Termin anberaumt:
auf Dienstag, den 5. November 1895,
beginnend 10 Uhr vormittags und endigend 6 Uhr nachmittags.
Die Wahl findet statt zwischen den Herren:
1. Redakteur Dr. Franz Lütgenau zu Dortmund,
2. Kommerzienrat Theod. Möller zu Kupferhammer bei Brackwede,
welche bei der Wahl am 25. ds. Mts. die meisten Stimmen erhalten haben.
Alle auf andere Kandidaten fallende Stimmen sind ungültig(§ 30 des Wahlreglements).
Bei der engeren Wahl sind dieselben Wählerlisten wie bei der ersten Wahlhandlung anzuwenden.
Die Wahlbezirke, die Wahlvorsteher und die Wahllokale bleiben unverändert.
Die Magistrate und die Herren Amtmänner werden ersucht, die weitere Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu veranlassen.
Hörde, den 29. Oktober 1895.
Der Königliche Landrat: Spring.
Bekanntmachung.
Die Vakanzen=Listen bezüglich der für zivilversorgungsberechtigte Militär=Anwärter vorbehaltenen Stellen liegen auf dem Kreisbureau zu Hörde zur Einsicht offen.
Reichstagswahl.
Die Bekanntmachung vom 29. Oktober d. J. wird dahin abgeädert, daß die Herren Wahlvorsteber die Wahlprotokolle und Lsten 2c. am Morgen des 6. November d. J. ein zureichen haben.
Dortmund, 31. Oktober 1895.
Der Wahlkommissar,
Landrat, Geheimer Regierungs=Rat: v. Rynsch. Bekanntmachung.
Der am 15.Juni 1861 zu Börnig geborene Bergmarn Friedrich Brinser hat seine Fomilie in hülf
loser Lage verlassen sodaß dieselbe auf Kosten hiesiger Armenkasse unterhalten werden muß.
Wir ersuchen, nach dem p. Brinker zu fahnden und uns seinen Aufenthaltsort unter IIl b 7563 mit zuteilen.
Dortmund, 25. Oktober 1895.
Armenverwaltung Dortmund.
Bekanntmachung.
Auf grund der§§ 1 und 2 des Gesetzes über die schonzeiten des Wilves vom 26. Februar 1870 und 107 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs= und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 hat der Bezirksausschuß für den Umfang des Regierungsbezirks Arnsberg in diesem Jahre den Anfang der Schonzeit für Rebhühner auf den 17. November festgesetzt.
Arnsberg, den 25. Oktober 1895.
Namens des Bezirks=Ausschusses, Abteilungen I und II. Der Vorsitzende. In Vertretung: Blümke.
Bekanntmachung.
Prachtvolle Obstbäume
in großer Anzahl, sortenecht, werden von der Kreisobstbaum=Anlage Hoerde=Dortmund durch den Leiter der Kreisobstbaum=Anlage, Lehrer a. D. Quast zu Aplerbeckermark, zum Preise von 1 Mk. und 1,25 Mk. täglich verkäuflich abgegeben.
Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt beim Abholen der Bäume.
Hörde, den 28. Oktober 1895.
Die Kreisobstbau=Kommission: Spring.
Deutsches Reich.
Der Kaiser hat Gnadenbeweise für Sanitätsoffiziere durch eine Kabinetsordre eintreten lassen und dabei ausgesprochen,„in wie hohem Grade die Leistungen der Sanitätskorps in dem glorreichen Feldzuge 1870 und 1871 befriedigt haben.“
Der König von Portugal ist am Freitag abend 6¼ Uhr auf der Wildparkstation eingetroffen und am Bahnhofe vom Kaiser empfangen worden. Die Begrüßung zwischen den beiden Monarchen war eine äußerst herzliche. Dieselben umarmten und küßten sich. Außer dem Kaiser waren auf dem Bahnhofe Prinz Friedrich Leopold, die in Potsdam woh nenden Prinzen des Königlichen Hauses und der Staatssekretär Freiherr v. Marschall anwesend. Im Neuen Palais begrüßte alsdann auch die Kaiserin den hohen Gast.
In Berlin ist am Freitag morgen ein Trauergottesdienst zum Gedächtnis des Zaren Alerander III. in der Kapelle der russischen Botschaft abgehalten worden. Kurz vor 11 Uhr erschien das Kaiserpaar. Der Kaiser trug große russische Uniform mit russischen Orden, die Kaiserin ging in Schwarz. Ferner waren
erschienen Prinz Friedrich Leopold, ebenfalls in russischer Uniform, der Erbprinz von Sachsen=Meinigen, Prinz Max von Baden, der Erbprinz von Koburg=Gotha 2c. Die Prinzessinnen waren sämtlich in Trauer. Außerdem waren noch zugegen der Reichskanzler, die staatssekretäre und die meisten Minister, sowie viele Mitglieder des diplomatischen Korps, die Generalität, die russische Kolonie 2c.
In Kiel fand am Freitag die feierliche Eröffnung des Seemannshauses für Unteroffiziere und Mannschaften der Marine durch Prinz und Prinzessin Heinrich statt. Prinz Heinrich hielt die Eröffnungsrede, in der er betonte, daß das Seemansheim der Thatkraft zweier Männer, des Admirals von Seckendorf und des Korvettenkapitäns Harms, zu danken sei. Der Prinz dankte allen mildthätigen Gebern und übergab namens der Gesellschaft das Heim der Marine.
Der„Reichsanzeiger" veröffentlicht amtlich die Einberufuug des Reichstages für den 3. Dezember.
Der Ausschuß des Bundes der Landwirte ist zur„weiteren Beratung über die Maßnahmen zur Gesundung des Getreidehandels und zur Hebung der Getreidepreise" am 4. November in Berlin zu zweitägiger Verhandlung zusammengetreten.
Die Radfahrer haben sich nach den übereinstimmenden Berichten für militärische Zwecke sehr brauchbar erwiesen. Es ist deshalb eine möglichst umfassende Entwicklung des militärischen Radfahrwesens zu erwarten, zumal sich die Verwendung noch sehr erweitern lassen wird.
Bei einem Festmahle, das der Reichskanzler Fürst Hohenlohe zu Ehren der Mitglieder der Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch veranstaltete, gab er den einzelnen Mitgliedern sein großes Interesse an dem endlichen Zustandekommen des gewaltigen nationalen Werkes kund. Auch sprach der Kanzler wiederholt sein festes Vertrauen aus, daß auch der Reichstag gegenüber der großen nationalen Aufgabe groß und national denken und handeln werde.
In Baden haben in der letzten Zeit die Wahlen zum Landtage stattgefunden. Die badische Kammer besteht jetzt aus 31 Nationalliberalen, bisher 30, 21 Zentrumsleuten(23),
5 Freisinnigen(5), 2 Konservativen(2), 3 Sozialisten(3), 1 Antisemiten, bisher keiner. Der Landtag wird auf den 12. November einberufen werden.
Frankreich.
Der Präsident der Republik, Felix Faure, hat die Ernennungsdekrete für die Mitglieder des neuen radikalen Ministeriums Bourgeois bereits unterzeichnet, und auch der erste Ministerrat hat bereits stattgefunden. In der Montagssitzung verliest die Regierung ihr Programm in der Deputiertenkammer. Die große Mehrzahl der Blätter fährt fort ganz ungeheuerlich über das neue Ministerium zu schimpfen, dem man allgemein nur eine sehr kurze Lebenszeit voraussagt. Ein radikales Kabinett kann sich eben nicht halten, das hätte man bei der Bildung desselben bedenken sollen, so werden die Folgen nicht ausbleiben.
Oesterreich Ungarn.
Der antisemitische Bürgermeister von Wien, Dr. Luegner, ist vom Kaiser empfangen worden; seine Bestätigung gilt als unbedingt sicher. Türkei.
Den„Times“ zufolge ist der Zustand in den türkischen Provinzen derart beunruhigend, daß die Reserven in Europa und Asien einberufen werden mußten.
Schwerte, 2. Novbr. Die mutmaßliche Witterung im November d. Is. ist nach der Falb'schen Prognose die folgende: Vom 1. bis 4. trockenes und kaltes Wetter, um den 4. sind ausgebreitete Schneefälle zu erwarten, die sich selbst auf Italien erstrecken. Vom 7. bis 15.: die Regen nehmen zu, die Temperatur steig, stellenweise spärliche Schneefälle, vereinzelt Gewitterneigung. 16 bis 19.: die Niederschläge nehmen ab, das Wetter bleibt mild, vom 20. bis 22. ist neuerliche Zunahme Regen zu erwarten, die vom 23. bis 30. vielfach in Schneefälle übergehen. Die Temperatur sinkt. Kritische Tage verzeichnet Falb im November zwei, und zwar am 2. und 16. d. M. Beide sind kritische Tage zweiter Ordnung.
Schwerte, 4. November. Nach einer vom Oberlandesgericht bestätigten Entscheidung
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