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Redaktion, Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.

Nr. 46.

Donnerstag, 20. April 1893.

25. Jahrgang.

S

Amtliche Bekanntmachungen.

Reichstagswahl... Puszitgung k.es Mhghigesehes

Auf Grund des§ 8 des Wahl=Reglements vom 28. Mai 1870 zur ausfuhrung des Wahlneseh. für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 sind für die Landgemeinden des Kreises Hörde für die am 5. Mai stattfindende Ersotzwahl die nachstehenden Festsetzungen in betreff der Wahlbezirke, der Wahllokale und Wahlvarsteher arttonten:.

Namen

der

Wahlbezirke

5

Namen

der dazu gehörigen Ortschaften

Namen

des

Wahl=Vorstehers Stellvertreters

Bezeichnung

des

Wahl=Lokales

Gutsbesitzer

besiher

Wi.tschaft Raven,

Bahnhofstr. 11

Saal des Wirts Spill, Wittener­straße 21

Bekanntmachung.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche gegen Veranlagung zur Einkommensteuer Berufung einlegen, nache ich darauf aufmerksam, daß nach den Be­stimmungen im Art. 62 I Absatz 2 der Ausführungs­Anweisung vom 5. August 1891 es Sache der Steuerpflichtigen ist, die zur Begründung des ngelegten Rechtsmittels der Berusung erforderlichen Thatsachen und Beweismittel in den Berufungs­hriften genau auszuführen.— Die Folgen der Beweisfälligkeit haben die Berufungseinleger sich event. selbst zuzuschreiben.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer Veranlagungs=Kommisiion. Spring, Königlicher Landrat.

Belcher

genieur Pack, Kaufmann

Beyer, Lehrer

Schulte=Schüren, Gutsbesitzer ckhoff Gemeinde= Vorsteher

Saal des Wirts Eckardt, Provin­zialstraße 23

Saal des Wirts Westermann Saal des Wirts Weßling(früher Thomas)

Schule zu Berg­hofen, 2. Klasse

Schule zu Berg­hofermark, 1. Kl.

Saal des Wirts Wilberg

ev. Schule, 2. Kl.

Westermann, Ge­meinde=Vorsteher

Thichener, stellv. Gemeinde=Vorst.

Rose, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Baumeister, stellv Gemeinde=Vorst.

Schule, 4 Kl.

ev. Schule Opber= dicke, 2. Klasse

Saal des Wirts Bergmann, Baroperbaide Saal des Wirts Gustav Thöing Saal des Wirts Schüttler, Station Barop

Wirtschaft Stein

Overkamp, Speze­reihändler Köper, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Huntermann, stellv. Gemeinde=Vorst. Mettegang, Kauf­mann

Kötter, Gemeinde­Vorsteher Drücke, Lehrer

Rasche, Oekonom

Gockel, Oekonom

Für die Städte erfolgt die betreffende Bekanntmachung durch die Magistrate. Die Wahl findet am

einem äußeren Kennzeichen versehen sind(§ 10 Absatz 2 des Gesetzes), hat der Wahlvorsteher zurückzu­weisen. Insbesondere hat derselbe auch darauf zu achten, daß nicht statt eines mehrere Stimmzettel

abgegeben werden.

S 19. Ungältig siad:„

1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem außeren Kennzeichen versehen sind,

2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten,

3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist,

4. Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Rame, oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist,

5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten.

Hörde, den 14, April 1893.

Der Königliche Landrat Spring.

terdrückt. Fünf sozialistische Führer sind im ihre Borinage verhaftet worden.

Hegemann, stellv.

Gemeinde=Vorst.

stellv[Wohnung des Ge­meinde=Vorstehers Wirtschaft Vittich Gemeinde=Vorst. zu Löttringhausen

Jägerhof

meister

Striebel, Gemeinde=] Wirtschaft verordneter 1 Schnittker Schulte, Kaufmann Wirtschaft Kübadt Rüdinghausen Kettler, steüvertr. Wirtschaft Wienold Gemeinde=Vorst. I Benninghofen Heinrichs. Guts.=(Wirtschaft Thomas besitzer] Renninghausen Hollmann, Rentner Wirtschaft Reisner

3. Mai 1893, in den Stunden von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends,

in den bezeichneten Wahllokalen statt.

Für den Stadt= und Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde ist ein Abgeordneter zu wählen.

Auf die folgenden Bestimmungen der§§ 10 und 11 des Gesetzes und§§ 14 und 15 Absatz 3 und 4 und§ 19 des Reglements wird noch besonders aufmerksam gemacht.

§ 10. Das Wahlrecht wird in Person, durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeführt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

S 11. Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler seine Stimme geben will, handschristlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen.

§ 14. Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen zugelassen, welche in die Wählerliste aufgenommen sind. Ab­wesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.

§ 15. Der Stimmzettel muß derart zusammengefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit

Der Kampf um das allgemeine Stimmrecht.

der Nacht vom Freitag zum Samstag sah es in Brüssel recht schlimm aus, die Un­ruhen gewannen an Ausdehnung und nahmen einen wirklich meuterischen Charakter an. Der Bürgermeister verbot die Abhaltung einer Ar­beiterversammlung und weigerte sich, das ge­schlossene„Volkshaus“, den Versammlungsplatz der Sozialisten, wieder öffnen zu lassen. Daher herrschte in der Stadt die größte Aufregung, und es kamen unzählige Zusammenstöße ernster Art vor. Die Gendarmen hieben mit den Kolben und die Polizisten mit ihren Säbeln drein, auf beiden Seiten gab es zahlreiche Ver­wundete, im ganzen wohl über hundert. Vi 6 Uhr abends bis Mitternacht dauerten die Unruhen. An einigen Stellen versuchte man Barrikaden zu bauen, die Gaslaternen wurden ausgelöscht und es fielen Revolverschüsse. Brüsse glich einer vom Feinde überfallenen Stadt. Auch in Provinzen ist es zu vielen Krawallen gekommen, die Zahl der Streikenden hat we­sentlich zugenommen. Am Sonntage fanden zahlreiche Versammlungen statt, in welchen unter lautem Tumult der allgemeine Streik gefordert wurde. Von Polizei und Militär waren um­fangreiche Maßnahmen getroffen, um den Zuzug größerer Arbeitermassen von außerhalb nach Brüssel zu hindern. Im Kohlenrevier von

Charleroi wollen die gesamten Bergarbeiter mit der neuen Woche den Streik beginnen.

Als der erste Bürgermeister Brüssels, Buls, mit dem Deputierten Graux spazieren ging, erhielt er von einem Teilnehmer an dem Zuge der Streikenden, der ihn erkannte, einen Schlag mit einem mit Blei gefüllten Rohrstock. Er wurde schwer verletzt nach sei­ner Wohnung geschafft. Polizeiagenten eilten alsbald nach dem Attentat auf ihren Chef zur Hülfe herbei und hieben mit dem blanken Sä­bel auf die Menge. Es entstand ein furcht­bares Durcheinander, in dessem Verlaufe sechs Revolverschüsse fielen. Inzwischen war die Gendarmerie telephonisch von dem Vorfalle benachrichtigt und 50 berittene Gendarmen galoppierten mit gezücktem Säbel heran und versprengte die Menge. Ein Polizeiinspektor wurde im Rücken verwundet, mehrere Arrestan­ten sind ebenfalls verletzt worden. Um 6 Uhr abends war der Zustand des Bürgermeisters zufriedenstellend; es ist möglich, daß er am Montag seine Geschäfte wieder aufnehmen kann, da die Verletzung weniger schwer ist,

Schule in Syburg als man anfänglich glaubte. Der König ließ sich nach dem Zustande des Verwundeten er­Schule in Eichholz kundigen. Der Vorfall rief in der Stadt

Schule in Geisecke große Bewegung hervor.

Am Montag beginnen in Brüssel Festlich­keiten zu Ehren der heimkehrenden Afrika­forscher. Ob diese stattfinden werden? Es wäre zu bedauerlich, wenn die Tapfern, die heimkehren von dem harten Zug, sich in Brüssel in Afrika zu befinden glauben müßten.

Als in der Nacht zum Sonntag der Bür­germeister Corbisier in Frameries Sicherheits­maßregeln gegen eine befürchtete Zerstörung der Telegraphendrähte traf, erhielt er eine Kopfwunde. Darauf erfolgte ein Bajonett­angriff der Gendarmen; mehrere Aufrührer wurden verletzt, sie sind aber davongekommen. In Hornu wurde ein Plünderungsversuch un­

Wirtschaft Over.

kamp

Wirtschaft Eckardt

Wirtschaft Arns

Neue Schule zu Westhofen Schule in Holzen

Deutsches Reich.

Preußisches Abgeordnetenhaus.

In der Samstagsitzung wurde die neue Sekundär bahnvorlage in erster Lesung beraten. In seiner Ein­leitung erklärte Eisenbahnminister Thielen: An der ge­ringeren Zahl der vorgeschlagenen neuen Bahnbauten trage die finanzielle Lage die Schuld; das Gesetz über die Kleinbahnen ermögliche ja aber dem Privatkapitale sich wieder mehr als bisher am Bau von Eisenbahnen zu beteiligen. Ueber den Stand des Kleinbahnwesens werde dem Hause in nächster Zeit eine Uebersicht zu­gehen. Nach Schluß der Debatte, in welcher nur lo­tale Wünsche zum Ausdruck kamen, wurde die Vorlage der Budgetkommission überwiesen. Am Montag be­ginnt die zweite Beratung des Vermögenssteuergesetzes.

Am Montag wurde die zweite Beratung der neuen Ergänzungssteuervorlage(Vermögenssteuer) begonnen. Abg. von Eynern(nat=lib) beantragt Ersatz der Ver­mögenssteuer, die nur Erbitterung hervorrufen werde, durch eine Erbschaftssteuer. Finanzminister Miquel verteidigt die Ergänzungssteuer, die lange nicht so un­gleich wirken werde, wie eine Erbschaftssteuer und bei den geringen Sätzen überhaupt keie Belastung bedeute. Abg. von Jagow(kons.) erklärt sich für die Ver­mögenssteuer nach den Beschlüssen der Kommission. Abgg. v. Bülow und v. Krah(freik.) beantragen, statt des Namens Ergänzungssteuer— Vermögenssteuer zu sagen. Abg. von Hüne(Ztr.) bittet, es bei der Er­gänzungssteuer zu lassen. Für eine Vermögenssteuer seien die Steuersätze viel zu niedrig. Abgg. Würme­ling(Ztr.) und von Zedlitz(freik.) sind für die Vor­lage, um die Steuerreform zum Abschluß zu bringen. Abg. Meyer(freis.) ist kein prinzipieller Gegner einer Vermögenssteuer, vermag aber keinen Grund zur willigung neuer Steuern zu entdecken und stimmt des­halb gegen die Vorlage. Generalsteuer=Direktor Burg­hardt und Abg. Enncccerus(nat=lib.) verteidigen die Vorlage, während Abg. Friedberg(nat=lib) eine Erb­schaftssteuer vorziehen würde.§ 1. wird hierauf un­verändert genehmigt, und damit das Prinzip der Ver­mögenssteuer, ebenso§§ 2, 3 und 4. Aisdann wird die Weiterberatung bis Dienstag vertagt.

Am Dienstag wurde die zweite Beratung des neuen Ergänzungssteuergesetzes fortgesetzt. Die Debatte verlief, da es sich nur um die Detailbestimmungen handelt, ganz still. Die§§ 5—10 wurden unverändert angenommen. Bei§ 11 wird auf Antrag des Abg. Meyer(freis) beschlossen, daß Wertpapiere nach ihrem Verkaufswerte, nicht nach dem Börsenkurse veranschlagt werden sollen.§§ 12—14 werden debattelos ange­nommen.§ 15 handelt von der Veranschlagung der Lebensversicherungen. Abg. Meyer(freis.) beantragt, den§ 15 zu streichen, auf Ersuchen des Finanzministers Dr. Miquel wird derselbe aber aufrecht gehalten. Die §§ 16—18 werden ohne erhebliche Debatte angenommen und dann die Sitzung bis Mittwoch vertagt.

Deutscher Reichstag.

Die Montagssitzung des Reichstoges mußte wieder einmal wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses vorzeitig abgebrochen werden. Fortgesetzt wurde die zweite Be­ratung des neuen Wuchergesetzes, in dessen Artikel 2 bestimmt wird, daß alle Personen(mit Ausnahme von Bankinstituten und bestimmten Gesellschaften), die gewerbsmäßig Geld= oder Kreditgeschäfte treiben, bei Strafe verpflichtet werden, alljährlich den Schuldnern einen Rechnungsauszug mitzuteilen. Staatssekretär Hanauer empfiehlt die Vorlage, Abgg. von Buol(Ztr.) und Hahn(kons.) befürworten Aufrechterhaltung des Prinzips der neuen Bestimmung, beantragen aber einige Milderungen. Abgg. Büsing(nat.=lib.), von Bar,(freis.), Schrader und Krause(freis.) erblicken in der neuen Bestimmung nur eine schwere Belästigung des gewerblichen Verkehrs und wünschen die Beseiti­gung derselben. Vor der Abstimmung bezweifelt Abg. Dr. Dohrn die Beschlußfähigkeit des Hauses Die Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 151 Mit­gliedern, worauf die Sitzung abgebrochen wird. Diens­tag: Spionagegesetz.

Der Reichstag beschließt Einstellung des gegen den Abg. Kunert(Soz) beim Amtsgericht zu Schweidnitz schwebenden Strafverfahrens für die Dauer der Session und beginnt dann die zweite Beratung des Spionage­gesetzes. Nach§ 1 wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren und Geldstrafe bis zu 15000# bestraft, wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder Gegen­stände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landes­verteidigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher Art in den Besitz oder zur Kenninis eines anderen ge­langen läßt, von denen er weiß oder den Umständen nach an annehmen muß, daß dadurch die Sicherheit des deutschen Reiches gefährdet wird. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungsstrafe nicht unter 6 Monaten ein, neben der auf Geldstrafe bis zu 10000 4 er­kannt werden kann. Abg. von Bar(freis.) schlägt eine andere Fassung des§ 1 vor, welcher namentlich die Lage der Nichtbeamten in solchen Fällen klar stellen soll. Abg. Stadthagen(Soz.) behauptet in heftiger Rede, während welcher er zur Ordnung und zur Sache gerufen wird, das ganze Gesetz sei überflüssig und solle schließlich blos gegen die Sozialdemokraten angewendet werden. Staatssekretär Hanauer betont, lediglich die