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Redaktion, Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.
Nr. 46.
Donnerstag, 20. April 1893.
25. Jahrgang.
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Amtliche Bekanntmachungen.
Reichstagswahl... Puszitgung k.es Mhghigesehes
Auf Grund des§ 8 des Wahl=Reglements vom 28. Mai 1870 zur ausfuhrung des Wahlneseh. für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 sind für die Landgemeinden des Kreises Hörde für die am 5. Mai stattfindende Ersotzwahl die nachstehenden Festsetzungen in betreff der Wahlbezirke, der Wahllokale und Wahlvarsteher arttonten:.
Namen
der
Wahlbezirke
5
Namen
der dazu gehörigen Ortschaften
Namen
des
Wahl=Vorstehers Stellvertreters
Bezeichnung
des
Wahl=Lokales
Gutsbesitzer
besiher
Wi.tschaft Raven,
Bahnhofstr. 11
Saal des Wirts Spill, Wittenerstraße 21
Bekanntmachung.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche gegen Veranlagung zur Einkommensteuer Berufung einlegen, nache ich darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen im Art. 62 I Absatz 2 der AusführungsAnweisung vom 5. August 1891 es Sache der Steuerpflichtigen ist, die zur Begründung des ngelegten Rechtsmittels der Berusung erforderlichen Thatsachen und Beweismittel in den Berufungshriften genau auszuführen.— Die Folgen der Beweisfälligkeit haben die Berufungseinleger sich event. selbst zuzuschreiben.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer Veranlagungs=Kommisiion. Spring, Königlicher Landrat.
Belcher
genieur Pack, Kaufmann
Beyer, Lehrer
Schulte=Schüren, Gutsbesitzer ckhoff Gemeinde= Vorsteher
Saal des Wirts Eckardt, Provinzialstraße 23
Saal des Wirts Westermann Saal des Wirts Weßling(früher Thomas)
Schule zu Berghofen, 2. Klasse
Schule zu Berghofermark, 1. Kl.
Saal des Wirts Wilberg
ev. Schule, 2. Kl.
Westermann, Gemeinde=Vorsteher
Thichener, stellv. Gemeinde=Vorst.
Rose, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Baumeister, stellv Gemeinde=Vorst.
Schule, 4 Kl.
ev. Schule Opber= dicke, 2. Klasse
Saal des Wirts Bergmann, Baroperbaide Saal des Wirts Gustav Thöing Saal des Wirts Schüttler, Station Barop
Wirtschaft Stein
Overkamp, Spezereihändler Köper, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Huntermann, stellv. Gemeinde=Vorst. Mettegang, Kaufmann
Kötter, GemeindeVorsteher Drücke, Lehrer
Rasche, Oekonom
Gockel, Oekonom
Für die Städte erfolgt die betreffende Bekanntmachung durch die Magistrate. Die Wahl findet am
einem äußeren Kennzeichen versehen sind(§ 10 Absatz 2 des Gesetzes), hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen. Insbesondere hat derselbe auch darauf zu achten, daß nicht statt eines mehrere Stimmzettel
abgegeben werden.
S 19. Ungältig siad:„
1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem außeren Kennzeichen versehen sind,
2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten,
3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist,
4. Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Rame, oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist,
5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten.
Hörde, den 14, April 1893.
Der Königliche Landrat Spring.
terdrückt. Fünf sozialistische Führer sind im ihre Borinage verhaftet worden.
Hegemann, stellv.
Gemeinde=Vorst.
stellv[Wohnung des Gemeinde=Vorstehers Wirtschaft Vittich Gemeinde=Vorst. zu Löttringhausen
Jägerhof
meister
Striebel, Gemeinde=] Wirtschaft verordneter 1 Schnittker Schulte, Kaufmann Wirtschaft Kübadt Rüdinghausen Kettler, steüvertr. Wirtschaft Wienold Gemeinde=Vorst. I Benninghofen Heinrichs. Guts.=(Wirtschaft Thomas besitzer] Renninghausen Hollmann, Rentner Wirtschaft Reisner
3. Mai 1893, in den Stunden von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends,
in den bezeichneten Wahllokalen statt.
Für den Stadt= und Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde ist ein Abgeordneter zu wählen.
Auf die folgenden Bestimmungen der§§ 10 und 11 des Gesetzes und§§ 14 und 15 Absatz 3 und 4 und§ 19 des Reglements wird noch besonders aufmerksam gemacht.
§ 10. Das Wahlrecht wird in Person, durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeführt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.
S 11. Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler seine Stimme geben will, handschristlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen.
§ 14. Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen zugelassen, welche in die Wählerliste aufgenommen sind. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.
§ 15. Der Stimmzettel muß derart zusammengefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit
Der Kampf um das allgemeine Stimmrecht.
der Nacht vom Freitag zum Samstag sah es in Brüssel recht schlimm aus, die Unruhen gewannen an Ausdehnung und nahmen einen wirklich meuterischen Charakter an. Der Bürgermeister verbot die Abhaltung einer Arbeiterversammlung und weigerte sich, das geschlossene„Volkshaus“, den Versammlungsplatz der Sozialisten, wieder öffnen zu lassen. Daher herrschte in der Stadt die größte Aufregung, und es kamen unzählige Zusammenstöße ernster Art vor. Die Gendarmen hieben mit den Kolben und die Polizisten mit ihren Säbeln drein, auf beiden Seiten gab es zahlreiche Verwundete, im ganzen wohl über hundert. Vi 6 Uhr abends bis Mitternacht dauerten die Unruhen. An einigen Stellen versuchte man Barrikaden zu bauen, die Gaslaternen wurden ausgelöscht und es fielen Revolverschüsse. Brüsse glich einer vom Feinde überfallenen Stadt. Auch in Provinzen ist es zu vielen Krawallen gekommen, die Zahl der Streikenden hat wesentlich zugenommen. Am Sonntage fanden zahlreiche Versammlungen statt, in welchen unter lautem Tumult der allgemeine Streik gefordert wurde. Von Polizei und Militär waren umfangreiche Maßnahmen getroffen, um den Zuzug größerer Arbeitermassen von außerhalb nach Brüssel zu hindern. Im Kohlenrevier von
Charleroi wollen die gesamten Bergarbeiter mit der neuen Woche den Streik beginnen.
Als der erste Bürgermeister Brüssels, Buls, mit dem Deputierten Graux spazieren ging, erhielt er von einem Teilnehmer an dem Zuge der Streikenden, der ihn erkannte, einen Schlag mit einem mit Blei gefüllten Rohrstock. Er wurde schwer verletzt nach seiner Wohnung geschafft. Polizeiagenten eilten alsbald nach dem Attentat auf ihren Chef zur Hülfe herbei und hieben mit dem blanken Säbel auf die Menge. Es entstand ein furchtbares Durcheinander, in dessem Verlaufe sechs Revolverschüsse fielen. Inzwischen war die Gendarmerie telephonisch von dem Vorfalle benachrichtigt und 50 berittene Gendarmen galoppierten mit gezücktem Säbel heran und versprengte die Menge. Ein Polizeiinspektor wurde im Rücken verwundet, mehrere Arrestanten sind ebenfalls verletzt worden. Um 6 Uhr abends war der Zustand des Bürgermeisters zufriedenstellend; es ist möglich, daß er am Montag seine Geschäfte wieder aufnehmen kann, da die Verletzung weniger schwer ist,
Schule in Syburg als man anfänglich glaubte. Der König ließ sich nach dem Zustande des Verwundeten erSchule in Eichholz kundigen. Der Vorfall rief in der Stadt
Schule in Geisecke große Bewegung hervor.
Am Montag beginnen in Brüssel Festlichkeiten zu Ehren der heimkehrenden Afrikaforscher. Ob diese stattfinden werden? Es wäre zu bedauerlich, wenn die Tapfern, die heimkehren von dem harten Zug, sich in Brüssel in Afrika zu befinden glauben müßten.
Als in der Nacht zum Sonntag der Bürgermeister Corbisier in Frameries Sicherheitsmaßregeln gegen eine befürchtete Zerstörung der Telegraphendrähte traf, erhielt er eine Kopfwunde. Darauf erfolgte ein Bajonettangriff der Gendarmen; mehrere Aufrührer wurden verletzt, sie sind aber davongekommen. In Hornu wurde ein Plünderungsversuch un
Wirtschaft Over.
kamp
Wirtschaft Eckardt
Wirtschaft Arns
Neue Schule zu Westhofen Schule in Holzen
Deutsches Reich.
Preußisches Abgeordnetenhaus.
In der Samstagsitzung wurde die neue Sekundär bahnvorlage in erster Lesung beraten. In seiner Einleitung erklärte Eisenbahnminister Thielen: An der geringeren Zahl der vorgeschlagenen neuen Bahnbauten trage die finanzielle Lage die Schuld; das Gesetz über die Kleinbahnen ermögliche ja aber dem Privatkapitale sich wieder mehr als bisher am Bau von Eisenbahnen zu beteiligen. Ueber den Stand des Kleinbahnwesens werde dem Hause in nächster Zeit eine Uebersicht zugehen. Nach Schluß der Debatte, in welcher nur lotale Wünsche zum Ausdruck kamen, wurde die Vorlage der Budgetkommission überwiesen. Am Montag beginnt die zweite Beratung des Vermögenssteuergesetzes.
Am Montag wurde die zweite Beratung der neuen Ergänzungssteuervorlage(Vermögenssteuer) begonnen. Abg. von Eynern(nat=lib) beantragt Ersatz der Vermögenssteuer, die nur Erbitterung hervorrufen werde, durch eine Erbschaftssteuer. Finanzminister Miquel verteidigt die Ergänzungssteuer, die lange nicht so ungleich wirken werde, wie eine Erbschaftssteuer und bei den geringen Sätzen überhaupt keie Belastung bedeute. Abg. von Jagow(kons.) erklärt sich für die Vermögenssteuer nach den Beschlüssen der Kommission. Abgg. v. Bülow und v. Krah(freik.) beantragen, statt des Namens Ergänzungssteuer— Vermögenssteuer zu sagen. Abg. von Hüne(Ztr.) bittet, es bei der Ergänzungssteuer zu lassen. Für eine Vermögenssteuer seien die Steuersätze viel zu niedrig. Abgg. Würmeling(Ztr.) und von Zedlitz(freik.) sind für die Vorlage, um die Steuerreform zum Abschluß zu bringen. Abg. Meyer(freis.) ist kein prinzipieller Gegner einer Vermögenssteuer, vermag aber keinen Grund zur willigung neuer Steuern zu entdecken und stimmt deshalb gegen die Vorlage. Generalsteuer=Direktor Burghardt und Abg. Enncccerus(nat=lib.) verteidigen die Vorlage, während Abg. Friedberg(nat=lib) eine Erbschaftssteuer vorziehen würde.§ 1. wird hierauf unverändert genehmigt, und damit das Prinzip der Vermögenssteuer, ebenso§§ 2, 3 und 4. Aisdann wird die Weiterberatung bis Dienstag vertagt.
Am Dienstag wurde die zweite Beratung des neuen Ergänzungssteuergesetzes fortgesetzt. Die Debatte verlief, da es sich nur um die Detailbestimmungen handelt, ganz still. Die§§ 5—10 wurden unverändert angenommen. Bei§ 11 wird auf Antrag des Abg. Meyer(freis) beschlossen, daß Wertpapiere nach ihrem Verkaufswerte, nicht nach dem Börsenkurse veranschlagt werden sollen.§§ 12—14 werden debattelos angenommen.§ 15 handelt von der Veranschlagung der Lebensversicherungen. Abg. Meyer(freis.) beantragt, den§ 15 zu streichen, auf Ersuchen des Finanzministers Dr. Miquel wird derselbe aber aufrecht gehalten. Die §§ 16—18 werden ohne erhebliche Debatte angenommen und dann die Sitzung bis Mittwoch vertagt.
Deutscher Reichstag.
Die Montagssitzung des Reichstoges mußte wieder einmal wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses vorzeitig abgebrochen werden. Fortgesetzt wurde die zweite Beratung des neuen Wuchergesetzes, in dessen Artikel 2 bestimmt wird, daß alle Personen(mit Ausnahme von Bankinstituten und bestimmten Gesellschaften), die gewerbsmäßig Geld= oder Kreditgeschäfte treiben, bei Strafe verpflichtet werden, alljährlich den Schuldnern einen Rechnungsauszug mitzuteilen. Staatssekretär Hanauer empfiehlt die Vorlage, Abgg. von Buol(Ztr.) und Hahn(kons.) befürworten Aufrechterhaltung des Prinzips der neuen Bestimmung, beantragen aber einige Milderungen. Abgg. Büsing(nat.=lib.), von Bar,(freis.), Schrader und Krause(freis.) erblicken in der neuen Bestimmung nur eine schwere Belästigung des gewerblichen Verkehrs und wünschen die Beseitigung derselben. Vor der Abstimmung bezweifelt Abg. Dr. Dohrn die Beschlußfähigkeit des Hauses Die Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 151 Mitgliedern, worauf die Sitzung abgebrochen wird. Dienstag: Spionagegesetz.
Der Reichstag beschließt Einstellung des gegen den Abg. Kunert(Soz) beim Amtsgericht zu Schweidnitz schwebenden Strafverfahrens für die Dauer der Session und beginnt dann die zweite Beratung des Spionagegesetzes. Nach§ 1 wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren und Geldstrafe bis zu 15000# bestraft, wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher Art in den Besitz oder zur Kenninis eines anderen gelangen läßt, von denen er weiß oder den Umständen nach an annehmen muß, daß dadurch die Sicherheit des deutschen Reiches gefährdet wird. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungsstrafe nicht unter 6 Monaten ein, neben der auf Geldstrafe bis zu 10000 4 erkannt werden kann. Abg. von Bar(freis.) schlägt eine andere Fassung des§ 1 vor, welcher namentlich die Lage der Nichtbeamten in solchen Fällen klar stellen soll. Abg. Stadthagen(Soz.) behauptet in heftiger Rede, während welcher er zur Ordnung und zur Sache gerufen wird, das ganze Gesetz sei überflüssig und solle schließlich blos gegen die Sozialdemokraten angewendet werden. Staatssekretär Hanauer betont, lediglich die