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Nr. 8.

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Febr. 1893.

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für den Kreis Hörde und den Landkreis Dortmund.

PrTuNu.

Abonnemens=Preis pro Quartal 1 Mark 50 Pfg. Erscheint Dienstag, Donnerstags und Samstags. Wöchentliche Gratisbeilage:Illustrierter Familienfreund.

Nr 18.

Insertionsgebühr für die sechssvaltige Zeile oder deren Raum 10 Big. außerhalb des Leserkreises 15 Pfg.; Reklamen 30 Redaktion, Druck und Verlag von Carl Braus in Schwert.

Schwerte, Samstag, 11. Februar 1893.

25. Jahrgang.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

§ 28 Abs. 3 des Genossenschafts­

wird hier­

r. 1893.

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: Weizen hie­fremder 17,50 hies. 14 50 bis 018,00. Hafer 00 M.

Febr. Weizen 4, Juni=Juli April=Mat 139. 0.75 J. Hafer

M.

vorr. mit Faf Faß 51,50 4 K. Juni= Juli 18 70er vorrätig =März 32.50 M, M., 50er vor­

ärkte. 5

7. Febr. Städt. tigen Schlacht­ren aufgetrieben:

eh, 563 Schrreine,

Schafe. Per chtgewicht wurde 10000 M

Kühe 1. Qual. Augl. 5054 c. 5559 M 2. Kälber per Pfo. Qualität 5863 58 4, Schafe Unverkauft blieben

Gemäß

30. Dezember 1887

Statuts vom 14. Januar 1888

durch bekannt gemacht, daß sämtliche Betriebs­Veränderungen der Betriebs=Unternehmer der land= und forstwirtschaftlichen Berufs=Genossen­schaft, welche auf die anderweite Umlegung der Beiträge von Einfluß sind, dem Sektions=Vor­stande binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eintritt der Aenderungen schriftlich anzu­zeigen sind.

Wir verweisen auf die diesseitige Bekannt­machung vom 11. Juli 1889 in Nr. 84 des amtlichen Kreisblatts für 1889 und bemerken des Weiteren, daß als Betriebs=Veränderungen m weiteren Sinne in Betracht kommen:

1. diejenigen, welche auf die Höhe der Bei­träge von Einfluß sind, Betriebs=Verän­derungen im engeren Sinne§ 28 des Statuts und§ 48 des R.=G. vom 5. Mai 1886, z. B. wenn ein Grund­stück durch Bebauung, Bergwerks=Anlagen u. s. w. zum teil den landwirtschaftlichen Zwecken entzogen und dadurch vielleicht der Betrieb beitragsfrei§ 26 Abs. 4 des Statuts bezw. mit einem geringeren Satze zu besteuern sein wird, oder solche, welche die fernere Zugehörigkeit zur Genossen­schaft in Frage stellen, z. B. wenn der Betriebssitz in den Bezirk einer anderen Genossenschaft verlegt worden ist.

2. Der Betriebswechsel. Ueber diesen verhält sich§ 29 und 30 des Statuts und§ 47 des Gesetzes. Wie nach§ 28 des Statuts die Genossenschafts=Mitglieder verflichtet sind, Betriebsänderungen binnen einer Frist von 2 Wochen dem Sektions=Vor­stande anzuzeigen, so hat gemäß§ 29 in gleicher Weise beim Betriebswechsel binnen nämlicher Frist die Anzeige an den Sektions=Vorstand zu erfolgen und zwar seitens des neuen Unternehmers oder seines gesetzlichen Stellvertreters. Das weitere Verfahren ergiebt sich zweifellos aus§ 30 des Statuts. Um den mit der dort vorgesehene Kautionsbestellung ver­bundenen unverhältnismäßigen Weitläu­figkeiten zu entgehen, wird darauf hinge­wiesen, wonach der neue Unternehmer (Ankäufer, Pächter, Erbe, Mitgenießer 2c. die Beiträge des laufenden Betriebsjahres als Selbstschuldner übernehmen kann.

Die Betriebseinstellung, welche einem voll­ständigen Eingehen des landwirtschaftlichen Betriebes gleichkommt, ein Fall, der z. B. bei gänzlicher Bebauung einer Betriebs­fläche, bei gänzlicher Ausnutzung eines Ackergrundstückes als Steinbruch u. s. w. vorliegen kann.(Zu vergl.§ 31 des Statuts und die darunter stehende Be­merkung.) Auch im vorliegendem Falle liegt dem Unternehmer die Verpflichtung ob, den Sektions=Vorstand von der erfolgten Betriebseinstellung binnen 2 Wochen zu benachrichtigen. Ebenso hat auch dieser die im§ 30 des Statuts normierte Kaution zu hinterlegen.

Wir nehmen hiermit Veranlassung, an die Orts= und Gemeinde=Behörden das Ersuchen zu richten, die vorstehend erör­terten Bestimmungen über den Beginn der Mitgliedschaft, über die Eröffnung eines neuen Betriebes(§ 45 und 46 des besetzes) und über die Betriebs=Verän­derungen im Allgemeinen, gef. in gemein­verständlicher Weise durch Aushang rc. derartig bekannt machen zu lassen, daß die Beteiligten für den Gegenstand interessiert werden, und eine ordnungs­mäßige Gestaltung des Katasters ange­nt wird.

Hörde, den 1. Februar 1893.

mens des Sektions=Vorstandes der Westf. sandwirtschaftlichen Berufs=Genossenschaft.

Der Vorsitzende Spring, Königl. Landrat.

lerbeck, welche auf Zurückstellung bei eintretender Mo­bilmachung reklamieren wollen, müssen diese Reklemi­tionen in der Zeit vom 16. 20. Februar 1893 bei den Herren Gemeindevorstehern ihres Wohr­orts enbringen.

Vorjährige Reklamationen müssen erneuert werden.

Aplerbeck den 6. Februar 1893.

Der Amtmann Gutjahr.

Bekanntmachung.

Die Maul= und Klauenseuche unter dem Rindvieh­bestande des Guts= und Brennereibesitzers A. Dinsing zu Wichlinghofen ist erloschen.

Die sämtlichen Sperrmaßregeln sind daher auf­gehoben.

Wellinghofen, 6. Februar 1893.

Der Amtmann Hartung.

Bekanntmachung.

Die Vakanzenliste in betreff der mit Zivilversor­gungsberechtigten zu besetzenden Zivil=Dienststellen liegt auf dem Büreau des Königlichen Landratsamts des Landkreises Dortmund zu Dortmund zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen.

Der Landrat, Geheimer Regierungsrat v. Rynsch.

Bekanntmachung.

In Gemäßfeit der Verfügung des Königlichen Provinzial=Schulkollegiums zu Münster vom 3. Dezbr. v. J. wird die diesjährige Aufnahmeprüfung an der hiesigen Königl. Präparanden-Anstalt in

der Zeit vom 22. 25. März d. J. stattfinden.

Anmeldungen zu dieser Prüfung, an welcher, da der Eintritt in die Anstalt nicht vor Ende Juni d. I. erfolgen wird, auch solche Aspiranten teilnehmen können, die erst Ostern d. J. konfirmiert werden, oder die dann andere Schulen verlassen, sind unter Beifügung der vorgeschriebenen Zeugnisse bis zum 1. März d. J. an mich einzusenden.

Laasphe, den 1. Februar 1893.

Die Königl. Anstaltsleitung. Gehrig.

3.

Azjenigen Landwehrleute, Reservisten und Ersatz­bisten aus den Gemeinden des Amtsbezirkes Ap­

Bekanntmachung.

Kenstehe Aice.

Deutscher Reichstag.

(Dienstagssitzung.) Der Reichstag setzte heute die zweite Beratung des Etats des Reichsamts des Innern fort. Abg. Liebkneatt(Soz.) behauptet, die ganze viertägige Debatte über den sozialdemokratischen Zu­kunftsstaat habe nur als Wolke dienen sollen, hinter welcher sich der Kompromiß über die Militärvorlage vollziehen sollte. Der Abg. Bachem habe gesagt, die Sozialdemokraten hätten die Revolution abgeschworen. Das sei unwahr. Die Sozialdemokraten seien noch immer eine revolutionäre Partei, aber nicht als An­hänger einer gewaltsamen Revolution. Sie wollen das System des Kapitalismus beseitigen, aber nicht über Nacht umstürzen und zerstören. Eine Diktatur ex'stiere in der sozialdemokratischen Partei nicht. Wegen abweichender Meinung sei noch niemand aus derselben ausgestoßen worden. Es sei doch kein Gewissenszwang, wenn man jemand entferne, den man aus persönlichen Gründen nicht möge. Die letzttägige Debatte habe bewiesen, daß die Gegner in den sozialen Fragen nichts gelernt hätten. Die Sozialdemokratie werde unter ihrer einfachen roten Fahne marschieren und mit allen Gegnern fertig werden. Nach kurzen Bemer­kungen des Abg. Stöcker erklärt Präsident v. Levetzow, daß das Haus zu einem andern Gegenstand übergehe. Abg Lingens(Cer.) meint, die Arbeiter hätten mehr Vertrauen zu den Fabrikinspektoren, wenn letztere auch aus den Reihen der intelligenteren Arbeiter entnommen würden. Die Inspekioren müßten auch für die Pflege des religiösen Elementes mehr sorgen. Die von den Sozialdemokraten angestrebte Verkürzung der Arbeits­zeit sei nichts wie ein Eingriff in die Freiheit der Menschen. Abg. Hirsch=Delitzsch(freis.) wünscht, daß alle Bundesstaaten gleich Preußen die Zahl der Fa­brikinspektoren vermehrten und daß letztere von Neben­geschäften wie Kesselrevisionen befreit würden. Redner wünscht ferner, daß die Aufsichtsbeamten in nähere Beziehungen zu den Arbeitern treien. Das zweifellos vorhandene Mißtrauen der Arbeiter könnte beseitigt werden, wenn die Beamten mit den Arbeiterorganisa­tionen in Verbindung träten. Redner hält die Reform der Arbeitsordnungen für dringend geboten, da nichts die Arbeiter mehr erbittere, als schlechte Arbeiisord­nungen. Endlich beklagt Redner die Zunahme der Unfälle, welche vielfach mit übermäßiger Arbeitszeit zusammenzuhängen scheinen. Staatssekretar v. Bölti­cher erklärt gegenüber dem Vorredner, daß ein Gesetz­entwurf betreffend die Neuregelung der Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe bis zum 1. April nicht zu er­warten sei, weil das überreichliche Material bis dahin nicht verarbeitet werden könne. Der Minister hofft, daß der Bundesrat jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres die Arbeit erledigen werde. Staatssekretär v. Bötticher führt weiter aus, was die Aufgabe der Fa­brikinspektoren anbelange, so könnte dieselbe da­durch erleichtert werden, daß die Gewerkvereine mit ihren Wünschen an die Inspektoren herauträten. Der Minister wünscht, daß die weitere Ausbildung des Inspektoren=Instituts zur Erhaltung des sozialen Friedens beitragen möge. Abg. Wurm(Soz.) beklagt, daß den berechtigten Beschwerden der Arbeiter nicht Rechnung getragen werde. Redner behauptet, daß die Inspektoren, welche mit den Arbeitern in Verbin­dung treten, gemaßregelt würden. Redner verbreitet sich alsdann noch über das Verhältnis zwischen Arbeit­gebern und Arbeitern und bringt zahlreiche Beschwer­den vor, um zu beweisen, wie wenig die Unternehmer ernstlich die Geseßesvorschriften erfüllen wollten. Hier­auf wird die weitere Beratung vertagt.

(Mittwochssitzung.) Zur Beratung stehen fernere Anträge der Konservativen und der Zentrumspartei im Interesse des Handwerks. Abg. Ackermann(kons.) be­antragt zu bestimmen, vaß aus der Bezeichnung; jedes

kaufmännischen oder gewerblichen Betriebes das Ge­schlecht und der Name des Inhabers erkennbar sein muß, und Strafe für den, welcher nach erkannter Zah­lungsunfähigkeit noch Geschäfte auf Kredit macht, ohne den anderen Teil zuvor davoa in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Zentrumspartei beantragt weitgehende Abänderungen der Konkursordnung und des Gesetzs über die Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften. Abg. Ackermann(kons.) befürwortet seinen Antrag unter Hin­weis darauf, daß Geschäftsleute häufig ihren Betrieb ihre. Frauen zum Eigentum übertragen, um Exekutionen zen aus dem Wege zu gehen. Dadurch würden viele Ge­werbetreibende schwer geschädigt. Abg. Rintelen(Ztr.) fordert erhebliche Verschärfung der Konkursordnung da viele Geschäftsleute es von vornherein auf den Kon­kurs absähen, um dabei zu profitieren. Redner ver­langt u. a., daß auch nach Beendigung des Konkurses der Betreffende nicht eher wieder kaufmännische Rechte haben soll, als bis er alle Konkursgläubiger befriedigte. Abg. Freiherr von Stucm(freik.) ist gegen die An­träge, weil dieselben zu weitgehend seien. Abg. von Bar(freis.) bezeichnet die Anträge als viel zu weit­gehend und ersucht um Ablehnung. Abg. Schneider­Hamm(natlib.) wünscht, vorhandene Mißstände auf di sen Gebieten zu beseitigen, erachtet ober einzelne Punkte der Abänderung für sehr bedürftig. Abg. Heine (Soz.) ersucht um Ablehnung der Anträge. Nachdem noch die Abgg. Ackermann(kons.) und Gröber(Ztr.) die Anträge empfohlen, werden dieselben eine: Kom­mission von 21 Mitgliedern zur Spezialberatung über­wiesen. Der Antrag Ackermann(kons.), durch welchen den Konsumvereinen die Abgabe von Waren an Nicht­mitglieder bei Strafe verboten wird, wird mit 131 gegen 92 Stimmen angenommen. Dafür stimmen Konservative, Freikonservative. Zentrum und Aatisemiten. Der Antrag Rintel n betr Unterbrechung der Verjährung einer erkannten Freiheitsstrafe wird alsdann gegen die Stimmen der Sozialdemokraten in zweiter Beratung angenommen. Donnerstag: Etat.

Am Donnerstag wurde die Beratung des Etats des Reichsamtes des Innern fortgesetzt. Abg. Möller(natl)

wünscht eineweitere Ausbildung des Instituts der Fabrikin­

spektoren, die aber nur dann segenbringend wirken könnten, wenn sie das Vertrauen von Arbeitgebern und Arbeitern genössen. Die weitere Durchführung der Sonntagsruhe müsse sehr vorsichtig erfolgen, damit die Konkurrenzfähigkeit der Industrie nicht beeimrächtigt werde, worunter auch die Arbeiter leiden würden. Abg. Hartmann(kons.) tritt dem sozialistischen Abg Wurment­gegen, der Deutschland einen Zuchthausstaat genannt, und betont, daß der deutsche Arbeiter heute schon mehr politische Rechte habe, als seine Kollegen im Auslande. Bezüglich der weite en Ausdehnung der Sonntagsruhe vittet der Redner, sich von aller Ueberstürzung fern zu halten. Abg. Frhr. von Stumm kommt auf die Ar­beitsordnungen zu sprechen und bezeichnet die Aufnahme von Strafbestimmungen in dieselben schon im Interesse der Sicherheit der Gesamtarbeiterschaf; als notwendig.

die Hetzereien gegen die Arbeitgeber gingen meist von Nichtarbeitern aus, welche sich der Leitung der Agitation be nächtigt hätten. Die Zahl der Betriebsunfälle habe in letzter Zeit sehr abgenommen. Abg. Hirsch(freis.) wünscht, daß auch die Arbeiter über die weitere Durch­führung der Sonntagsruhe gutachtlich gehört werden. Staalssekretär von Bötticher sagt dies zu; die Ent­würfe über die Sonntagsruhe für Industrie und Hand­wirk sollen überhaupt vor der Einbringung im Bundes­rat veröffentlicht werden. Redner weist frühere Aggriffe Purm(Soz.) auf die Arbeitgeber mit aller Entschiedenheit zurück. Nach einigen weit ren unerheb­

lichen Bemerkungen wird die Weiterberatung auf Frei­tag vertagt.

Preußisches Abgeordnetenhaus.

Nach mehrtägiger Pause nahm das Haus am Donnerstag seine Arbeit wieder auf. Verhandelt wird zunächst die Interpellation des Abg. Graf Limburg zns.), welcher fragt, was die Regierung zu der vom erliner Landgericht verfügten Vorführung des Abg. Frhr. von Hammerstein in einer Verhandlung wegen Preßvergehens sagt. Justizminister von Schilling ant­wortet, es handle sich hier um einen Gerichtsbeschluß gegen welchen nichts gethan werden könne, da das Ab­geordnetenhaus nicht die Einstellung des Verfahrens gegen den Abg. von Hammerstein beschlossen habe. Nur von einer Verhaftung von Abgeordneten müsse die Genehmigung des Hauses eing holt werden. Damit ist die Sache erledigt. Ohne Debatte werden Kom­missionsanträge und lokale Petitionen erledigt. Be­wohner einer rheinischen Ortschaft beantragen, daß der Schulbesuch der Kinder nur so lange erzwungen werden soll, bis das Kind nach dem Befunde des Lokalschulin­spektors die notwendige Kenntnis erworben hat. Die Petitionskommission beantragt Verwerfung der Petition von der Zentrumspartei wird beantragt dieselbe der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Kommissionsantrag wird angenommen. Die Kommis­sion beantragt ferner, eine landwirtschaftliche Pitition gegen den Abschluß eines Handelsvertrages mit Ruß­land der Regierung als Material zu überweisen. Daran knüpft sich eine erregte Debatte. Ein Antrag Lieber (Ztr.), die Petition zur schriftlichen Berichterstattung an die Kommission zurückzuverweisen, findet auf kon­servativer Seite lebhaften Widerspruch und wird mit 122 gegen 115 Stimmen abgelehnt. Finanzminister Dr. Miquel, der zufällig in das Haus eintritt, betont, er könne namens der Regierung keine Erklärung ab­geben, halte es aber für bedenklich, wenn die Einzel­Landtage derartig vorgehen wollten. Es wird ein An­trag angenommen, die Beratung der Minister bei die­ser Petition zu fordern, und dann wird die Beratung bis Montag vertagt.

Der Kaiser und die Kaiserin nahmen an den Beerdigungs=Feierlichkeiten für den ver­storbenen Herzog von Ratibor Teil, die Kai­

serin in der katholischen Kirche in Berlin, der Kaiser unterzog sich der weiten Reise nach Rauden in Schlesien, wo die Beisetzung statt­fand. Der Herzog von Ratibor stand in Verwandtschaft mit dem Königshause; er war erster Präsident des Herrenhauses und ein ebenso patriotischer wie edler Charakter.

Gegenwärtig macht sich eine vertrauens­volle Stimmung gegenüber Rußland geltend. Die Anwesenheit des Großfürsten-Thronfol­gers zu den Festlichkeiten in Berlin hat dazu beigetragen, auch hat dessen persönliches Auf­treten, seine liebenswürdige und gewinnend Erscheinung das Vertrauen gehoben. Ebenso wichtig aber ist die Nachricht, welche der Großfürst=Thronfolger mit nach Berlin ge­bracht hat, daßein Bündnis zwischen Ruß­land und Frankreich nicht bestehe. Man darf darauf nicht allzu großen Wert legen, weil auch ohne förmliches Bündnis eine Eini­gung zwischen beiden Staaten erfolgen wird, wenn es gilt, über Deutschland herzufallen. Die Franzosen aber sind aufgebracht und fordern ein Zeichen der Freundschaft Ruß­lands, um den bösen Eindruck des Besuches in Berlin zu verwischen. Man sagt, der Großfürst=Thronfolger solle demnächst auch nach Paris gehen.

Wie auch die zukünftige Stellung Ruß­lands sein mag, nur mit Scham und Ingrimm kann Deutschland der fortgesetzten schmach­vollen Behandlung der deutschen Bevölkerung in den russischen Ostseeprovinzen zusehen; es wird dort planmäßig an der vollen Unter­drückung der deutschen Sprache, der deutschen Schule, der deutschen Bevölkerung und des evangelischen Bekenntnisses weiter gearbeitet. Hat der Zar von den Brutalitäten dort Kenntnis, so ist es schwer, sich über den Be­such des Zarewitsch am Hofe in Berlin zu freuen. Ueber die Unterdrückung der deutschen Schule wird aus Mitau geschrieben:Hier wurde jüngst ein Lette, der den deutschen Namen Hirschfeld trug, aber das Deutsche weder schreiben noch auch irgend erträglich sprechen konnte, zum Lehrer an der städtischen Stadt=Töchterschule ernannt. Der Mann, der in seinem Unterricht den deutschen Kindern Erklärungen gab, wie die folgenden: Der Huhn ist was Kikriki schreit, die Huhn was Eier legt der Straße was draußen ist, die Straße in Stadt dieser Mann war auf eine Beschwerde der städtischen Obrigkeit beseitigt worden. Es blieb bei dem Lärm, den die Angelegenheit machte, dem Kurator nichts übrig, als ihn nach Riga überzuführen. Wie wir jetzt aus den amtlichen Zirkularen für den Dorpater Lehrbezirk ersehen, ist an seine Stelleder dimittierte Kosak des 1. Donschen Regiments, Nicolai Ustinow, der die Vergünstigungen zweiter Kategorie nach dem Bildungsstande genießt,(d. h. der die Bildung einer Elementarschule genieß!) zum Lehrer der deutschen Sprache ernannnt worden! Da hört doch jeder Rest von Scham auf!! Auch gegen die katholische Kirche sind die Verfolgungen in Rußland gerichtet. In Podlachin erklärte die russische Behörde vor kurzem hunderte von katholischen Ehen für ungültig und trennte die Ehepaare gewaltsam.

Aus industriellen Kreisen gelangen fort­gesetzt Klagen an die Regierung, daß durch die im Auslande von uns selbst genährte Cholera­furcht eine erhebliche Schädigung des National­wohlstandes herbeigeführt werde. Für das Ausland bestimmte Sendungen wurden in Hamburg wiederholt zurückgehalten und mußten wieder ausgeladen werden, weil die Besteller im Auslande im Hinblick auf die Cholera die Annahme verweigerten. Andere Länder ziehen Vorteil hieraus. Frankreich, nur um von diesem zu reden, schweigt sich darüber aus, wie weit innerhalb seiner Grenzen die Cholera herrscht, obgleich dort ohne Zweifel mehr Fälle vorkommen als bei uns. Während der letzten 30, 40 Jahre, so argumentieren die beschwerde­führenden Kreise, sei die Cholera wiederholt in weit höherem Maße bei uns verbreitet gewesen, als gegenwärtig. Zu keiner Zeit aber hätten der deutsche Handel und die deutsche Industrie in gleichem Maße unter der Furcht vor ihr so leiden müssen, wie dies jetzt der Fall sei.