Ageser

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Freitag, 30. September 1932

Der politische Blutrausch 155 Tote

Die Opfer des Parteihaders

Berlin, 30. Sept. Drahtm. Die kommissarische Preußenregierung veröf­fentlicht eine Statistik über die Todesopfer der politischen Zusammenstöße. Daraus geht hervor, daß vom 1. Januar bis Ende August, also in acht Monaten, nicht weniger als 155 Menschen dem politischen Fanatismus zum Opfer gefallen sind.

Diese traurige Statistik verzeichnet für den Januar 10, für Februar 8 und für März 11 Tote. Im April gab es 6, im Mai 7 und im Juni 19 Opfer. Den Höhepunkt erreichte der Blutrausch im Monat Juli, in dem 86 To­desopfer zu beklagen waren. In diesem Monat, nämlich am 20. Juli, wurde in Preußen der Reichskommissar eingesetzt, aber die Ruhe war damit keineswegs wiederhergestellt. Denn von diesen 86 Toten des Juli entfallen 23 auf die Zeit nach Einsetzung des Reichskommissars. Auch im August gab es noch 8 Tote, und erst mit der Todesstrafenverordnung, die am 10. August in Kraft trat, sank die Todeskurve. Der September ist der ruhigste Monat des ganzen Jahres gewesen. Die Statistik verzeichnet nur ein Todesopfer am letzten Sonntag in Köln.

Aus dieser Zusammenstellung geht klar die verheerende Wirkung der Wiedereinführung der Parteiuniformen hervor. Am 21. Juni fiel das Verbot, diese Uniformen öffentlich zu tragen. Der Erfolg ist gewesen, daß der Juni und Juli die größte Zahl der Todesopfer aufweisen. Die Regierung mußte zu den schärfsten Strafan­drohungen greifen, um dieser Mordseuche wirk­sam zu begegnen. Die Uebersicht über die Zu­sammenstellung der Todesopfer nach Parteien weist nach, daß die Nationalsozialisten 70, die Kommunisten 54 und das Reichsbanner und die SPD. zehn Tote zu verzeichnen hatten. Bei 21 Todesopfern konnte die Parteizugehörigkeit nicht festgestellt werden.

In Erdrissen steckengeblieben

Neues Erdbeben in Neuseeland

Athen, 29. Sept. Drahtm.

Der griechische Torpedobootzerstörer Pergamos ist in Cavalla eingetroffen. Er hatte 50 Menschen an Bord, die bei dem Erdbeben auf der Halbinsel Chalkidice verletzt worden sind. Ein Verletzter ist unterwegs gestorben.

Die Hilfeleistung für die Dörfer im Erdbeben­gebiet gestaltet sich außerordentlich schwierig. Die Beförderungsmittel bleiben vielfach stecken, da sich ausgedehnte Erdrisse gebildet haben. Einige Stun­den vor der ersten Erschütterung begannen die warmen Quellen von Apollonia so reichlich zu fließen, daß in der Nachbarschaft Ueberschwem­mungen eintraten, während der Arnaia-See, der 60 Kilometer vom Mittelpunkt des Erdbebenge­bietes entfernt lag, austrocknete.

Kein Matuschka=prozeß

Jüterbog-Verfahren in Ungarn

Potsdam, 29. Sept. Drahtm.

Die Potsdamer Justizbehörden haben den Antrag gestellt, die Sache Matuschka zur Straf­verfolgung an die ungarischen Behörden abzu­geben, damit Matuschka auch wegen des Eisen­bahnattentats bei Jüterbog nach ungarischem Recht abgeurteilt werden kann. Oesterreich hatte bekanntlich bei der Auslieferung Ma­tuschkas an Ungarn die Bedingung gestellt, daß nicht auf Todesstrafe gegen ihn erkannt würde.

Lokal=Anzeiger

Nr. 270 Seite 7

Hugenberg setzt es in Berlin durch:

Verfügung gegen Dr. Goebbels

wegen des Scherl=Boykotts Hohe Strafen angedroht

Berlin, 30. Sept. Drahtm.

Der Boykotterlaß Dr. Goebbels' hat Geheim­rat Hugenberg, den Besitzer des Scherlverlages, in größte Aufregung versetzt. Er hat sich an die 19. Zivilkammer des Landgerichts in Ber­lin gewandt und eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Gauleiter Dr. Josef Goeb­bels, den Herausgeber des Angriff erwirkt.

Das Gericht hat den Aufruf Goebbels, in dem er zum Boykott der Hugenbergschen Zeitungen aufforderte, als gegen die guten Sitten ver­stoßend anerkannt und wegen unlauteren Wett­bewerbs die einstweilige Verfügung erlassen. Es wird Goebbels bei Androhung einer Geld­

strafe bis zu 300 000 Mark und einer Freiheits­strafe bis zu 6 Monaten Gefängnis untersagt, Erklärungen direkt oder indirekt weiterhin zu veröffentlichen oder zu vertreiben, die einen wirtschaftlichen Boykott gegen den Scherlverlag bedeuten oder boykottähnlichen Charakter tra­gen. Die Kosten des Verfahrens wurden außer­dem Dr. Goebbels auferlegt.

Goebbels hat mit dem Aufruf vor ein paar Tagen selbst die Münchener Gaueitung über­rumpelt, die sich beeilte, in einem weiteren Erlaß mitzuteilen, daß selbstverständlich Goeb­bels' Aufruf nur für Berlin gemeint sei, nicht aber für die übrige Provinz.

Monopolstellung verstärn: der Hörer hat das Nachsehen

Der umgebaute Rundfunk

Vier Abteilungen leiten jetzt den gesamten Sendebetrieb

Berlin, 30. Sept. Drahtm.

Die Vorarbeiten für den Ausbau der Reichs­rundfunkgesellschaft und die Aufteilung ihrer Arbeit ist soweit fortgeschritten, daß sie nur noch der Zustimmung der zuständigen Ministe­rien bedarf. Es ist nach dem vorliegenden Entwurf etwa folgendes geplant:

Die Reichsrundfunkgesellschaft soll nunmehr mit der oberen Leitung des gesamten Rundfunk­betriebes beauftragt werden. Um ihren Auf­gaben gerecht zu werden, ist eine Neuverteilung des Arbeitsgebietes vorgenommen worden, und zwar: Abteilung 1 unter Dr. Magnus bear­beitet alle Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften. Abteilung 2 unter Ministerialrat Giesecke behandelt den gesamten Verkehr mit gem Auslande und den Weltrund­funkverein, das Werbewesen, einschließlich der Beschickung von Ausstellungen, und den der Reichsrundfunkgesellschaft und Rundfunkgesell­schaften angegliederten technischen Betrieb. Ab­teilung 3 unter dem in die Reichsrundfunkge­sellschaft neu berufenen Ministerialrat Leberke bearbeitet Wirtschaft und Finanzen. Abteilung 4 unter Dr. Stapelfeldt bildet die neugegründete Programmabteilung.

Die in den letzten Jahren angebahnte Zen­tralisierung des Rundfunkbetriebes ist in ver­waltungsmäßiger, technischer und wirtschaftlicher Beziehung völlig durchgeführt. Auf dem Gebiete des Programms ist dagegen die dezentrale Form beibehalten worden. Die Zusammenarbeit der vier Abteilungen ist dadurch sichergestellt, daß Dr. Magnus an den Aufgaben sämtlicher Ab­teilungen beteiligt wird. Die Aufgaben der in Liquidation befindlichenDradag sind auf die neugebildete DienststelleDrahtloser Dienst übergegangen, der der Reichsrundfunkgesellschaft nur wirtschaftlich angegliedert ist; er untersteht unmittelbar dem Reichsrundsunkkommissar des Innenministeriums. Der Reichsrundfunkgesell­schaft sind je ein Kommissar des Postministeri­ums und des Innenministeriums übergeordnet, die die Interessen der Reichsregierung im allge­meinen und ihrer Ministerien im besonderen zu vertretes und die Geschäftsführung der Reichsrundfunkgesellschaft zu beaussichtigen ha­ben. Neben den Geschäftsführern wird als wei­teres Organ der Reichsrundfunkgesellschaft ein

Verwaltungsrat bestellt werden, der unter dem Vorsitz des Rundfunkkommissars stehen, und in dem neben den acht Vertretern der Reichs­regierung durch Delegierte die Länder Preu­ßen. Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hamburg vertreten sein werden. Das pri­vate Element, das bisher in Reichsrundsunkge­sellschaft und Rundfunkgesellschaften vertreten war, scheidet aus. Der Verwaltungsrat hat in ähnlicher Form wie jeder Aussichtsrat die ge­samte Geschäftsführung der Gesellschaft in allen Zweigen zu überwachen.

Völlig neu eingerichtet ist im Zusammenhang mit der Gründung der Programmabteilung der Reichsrundfunkgesellschaft ein Programmbeirat, dessen Mitglieder der Reichsminister des Innern ernennen wird. Dieser Beirat soll in allen grundsätzlichen Programmfragen gehört werden. Die Rundsunkgesellschaften werden gemeinnützige Form erhalten. Von den gesamten Gebühren­aufkommen fließen 43 Prozent der Reichsrund­funkgesellschaft zu, die ausschließlich Zwecken des Rundfunks dienen werden. Die Organisation trägt in gewisser Weise einen nur vorläufigen Charakter, weil über eine Reihe von Einzel­fragen noch Beschlüsse gefaßt werden sollen.

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Am 1. Oktober geht die Wahrnehmung des Rundfunkstörungsdienstes, von den Funkhilfen der Funkstunde Berlin, der Norddeutschen, der Ostdeutschen, Westdeutschen, Südwestdeutschen, Süddeutschen und Mitteldeutschen Rundfunkge­sellschaft sowie der Schlesischen Funkstunde auf die Deutsche Reichspost über. Von diesem Tage ab werden Meldungen über Rundfunkstörungen von den Postämtern, Telegraphenämtern und Fernsprechämtern auch durch Fernsprecher ent­gegengenommen.

Gandhi sind sämtliche Freiheiten, die er wäh­rend seines Hungerstreiks genoß, wieder entzogen worden. Er ist jetzt wieder Gefangener, wie vor­her. nachdem er vorübergehend das Recht hatte, jederzeit ein= und auszugehen und Besuche zu empfangen. Die Verordnung wurde ihm über­bracht, als er gerade eine Abordnung indischer Führer empfing. Die Besucher wurden sofort her­altsgeführt.

Keine Entlassungen bei der Reichspost,

wenn verkürzt gearbeitet wird

Berlin, 30. Sept. Drahtm.

Die Einschränkung der Postzustellung hat viel­fach die Befürchtung aufkommen lassen, daß hierdurch eine größere Zahl von Entlassungen notwendig werden würde. Dabei sind Zahlen bis zu 10000 genannt worden. Die beteiligten Gewerkschaften haben sich, wie wir erfahren, daraufhin mit dem Reichspostministerium in Verbindung gesetzt und vorgeschlagen, durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die Entlassungen zu verhindern. Das Reichspostministerium hat die­sem Vorschlag grundsätzlich zugestimmt, so daß in allen Fällen, wo sich die Posthelfer zu einer 42stündigen Arbeitszeit bereit erklären, Ent­lassungen vermieden werden können.

Die Bürgersteuer

Die Verordnung liegt vor

Berlin, 29. Sept. Drahtm. Im Reichsgesetzblatt wird die Bürgersteuerver­ordnung 1933 veröffentlicht. Darin wird u. a. bestimmt, daß für die Steuerflucht die Verhält­niisse am 10. Oktober des vorau#gegangenen Jahres(also 1932) maßgebend sind. Die Höhe der Bürgersteuer wird von den Ländern bestimmt. Der Landessatz muß für die Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark mindestens 6 Mark betragen. Er staffelt sich dann bis 6000 Mark auf 9 Mark, bis 8000 Mark auf 12 Mark. bis 12000 Mark auf 18 Mark, bis 16 000 Mark auf 24 Mark, usw.

Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 500000 Mark beträgt der Landessatz mindestens 2000 Mark. Für die Gemeinden ist eine Son­

derregelung getroffen. Die Zahl der Steuerpflich­tigen erfährt eine Einschränkung. So brauchen z. B. Empfänger von Arbeitslosen= und Krisen­unterstützung. Rentner mit einem Jahreseinkom­men von 900 Mark und Minderjährige unter 18 Jahren die Steuer nicht zu zahlen.

Mit dem Auto in den Rhein

Frankfurt a.., 29. Sept. Die Untersuchung des Unglücks bei Kastel, wo der Vertreter Wilhelm Wißler mit seinem Auto in den Rhein fuhr und ertrank, hat ergeben, daß es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um Selbst­mord handelt.

Wißler muß mit voller Absicht hinter der Bahn­schranke in schnellem Tempo in den Rhein ge­fahren sein. Während der Fahrt hat er sämtliche Seitenscheiben des Autos heruntergelassen, so daß das Wasser mit aller Weicht eindringen und so seinen Tod herbeiführen konnte.

Decke eingestürzt

bei einem Kirchenneubau

Gladbach-Rheydt, 29. Sept.

Bei dem Neubau der St.=Petrus=Kirche in Waldhausen stürzte gestern kurz vor Schichtschluß ein großer Teil der Decke ein. Ein mit Beton­massen beladener Rollwagen, der in 15 Meter Höhe über einen Schienenstrang rollte, schlug plötzlich um.

Der mehr als 20 Zentner schwere Wagen ver­fing sich zunächst in der Deckenverschalung und Eisenarmierung und stürzte dann unter großem Gepolter in das Kirchenschiff, wobei er große Teile der Decke mit sich riß. Die noch im Bau befind­lichen Arbeiter konnten sich glücklicherweise noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Unter Berücksichtigung der Größe des Decken­einsturzes werden die Aufräumungsarbeiten etwa eine Woche dauern.

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