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Bonner Dolks=Zeitung
Deutsche Reichs=Zeitung
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Bonner Volkswacht
Samstag, 2. April
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Bonner Stadt=Anzeiger
Der Moskauer Putschplan.
Unter dem Titel„Blicke in die Kommunistenwerkstatt" veröffentlicht ein demokratischer Abgeordneter im Berliner Tageblatt ausführliche Mitteilungen über die internationale Putschorganisation der Kemmunisten, aus denen wir nachstehend die interessantesten Absatze widergeben.“ „Ende vorigen Jahres fand in unmittelbarer she von Bremen eine Konferenz von Personen #u die sich mit der kommunistischen Propaganda i Westeuret befaßte. Die Teilnehmer hatten sich #erde Pässe beschafft und traten unter falschen Naou auf. Es wurden Berichte aus den verschiezisen Staaten erstattet und organisatorische BeKlisse gefaßt.
Ueler England lauteten die Berichte wenig zuuschtlich trotz großer Ausgaben, die gemacht woru waren. In Frankreich ist, so hieß es, die zweitzisie Kommunistische Partei Europas begründet #rren. Das vortige.kretariat weist insbesondre auf die Revolutionierung der. Soldaten und Natrosen hin. Bis zum Kankasus, bis nach Ar gnien, Georgien, Mittelindien reichen die Fäden. leder Ungarn wurde berichtet, daß der Boden von lag zu Tag günstiger werde, wenn man sich dor! ach einstweilen auf vorbereitende Arbeit beschränin müsse. Der Tschechoslowakei wurde on Nolle eines Vorpostens der Weltrevolution zugeschrieben. Für Polen nahm man eine verstärkte bolschewistische Propaganda in Aussicht.
Ueber Deutschland reserierte der Präses der russichen Sektion der deutschen Kommunisten. Nach #iner Meinung sollte der revolutionäre Aufschwung ds deutschen Proletariats im Frühjahe 1921 seinen #öheruntt erreichen. Allerdings wurden auch Stimmen laut, die etwas gedämpfter klangen. Von Rodet lag die Aeußerung vor, daß, wenn man die Rochrichten aus Berlin in zeitlicher Folge betrachte, die vojinungen stetig getäuscht worden seien.„Auf Srund der Berichte des Cenossen Kopp hatten wir das Recht, anzunehmen, daß er zum Schluß der Jahres von der deutschen Regierung offiziell aneruonnt werde, und daß zum Frühjahr 1921 der Bozu reif sein wurde für einen gewaltsamen Umsturz. des ist aber leider nicht der Fall, und zwar desregen, weil stets gesagt werde, wir mußten zugansten einer Wiederaufnahme der Handelsbeziezungen warten und unsere Ziele vorläufig zurücksellen.“ Inzwischen ist aber ein Wink oder Besehl von Moskau zum Looschlagen gekommen, der sich um Teil aus Ungeduld, zum anderen Teil aus der Gwierigen Lage der Sowjetregterung erklären 2c1. Festgestellt wurde im übrigen auf der Brener Ko.ferenz, daß die äußere Bedrohung durch die Lntente im deutschen Proletariat einen revolutio gären Geist erzeuge— eine Auffassung, welche die Enente im eigenen Interesse vielleicht beachter.
Beochlenswert ist, was die Delegierten in Bregen über Herrn Kopp, den Sowjetvertreter in Verin, dachten und sagten. Ohne sich im offenen Geousatz zu seiner Auffassung der Lage in Deutschlnd zu seyzen, hat das Vollzugskomitee der Dritin Internationale es doch für notwendig erachtet, üe Abberufung Koppo zu betreiben. Wenn die ##fassung Kopps. nach welcher übereilte Schritte Deutschland unerwünscht und unzweckmäßig seien, velleicht richtig erscheine, so würde ihm doch der Vorwurf gemacht, daß er die dolschewistische Prozaganda nicht genügend unterstützt habe, dann aber auch, daß seine Tätigkeit auf dem Gebiet der Antrüpfung wirtschaftlicher Beziehungen bisher nicht genügende Ergebnisse geliefert hätte. Als Nachsoler Kopps kamen Krassin und Gillerson in Frage.
ehung zur Rechtsfriedensgesinnig durch die Schule.“
Eine Buchbesprechung
von Volksschullehrer a. D. Rech=Bonn. Vorstehende Ueberschvift ist Titel einer Broschüre, die ooben im Rhenania=Verlag Bonn erschienen E und die den Bonner Lehrer Jos. Schülter zum Verfasser hat. Die Schrift verdient allgemeines Intc esse, tesonders in den Kreisen der deutschen Juge nder##her
Rechtsfrieden! Wem umschlösse der in dieses Wort gefaßte Begriff nicht einen der heißesten
Wünsche für die nächste und fernere Zukunft! Recht and Frieden: das will die Welt, dus wollen die Deutschen. Verfoilles, Spa, Pavis, London— der Klanz dicser Worte bewirkt, daß der deutsche Ruf nach Rechtsfrieden unentwegt in die Welt könt; der Ruf wird erst dann verstummen, wenn in aufs Recht begründeter Friede die innere batspannung und mit ihr Völteraussöhnung bringt, venn die Nationen, anstatt sich zu hassen und blutig zu defehben wieder einander stützen und fördin durch segenoreichen Wettbewend in den Werken des Friedens.
Völkerfrieden setzt voraus, daß die Bevölkeungsschichten des einzelnen Volkeo rechtsfriedlich esiunt sind. Eine rechtsfriedliche Gesinnung aber wird nur als Frucht einer entsprechenden Volkserziehung herancoisen. Dao Eiternhaus hat sie zu beginnen und zu tragen, die Sckule pflichtet, sie in phanmäßigem erziehlichem urd anterrichtlichem Mühen zu fördem und zu vertieson.— Treten wir mit dieser, Einsicht broan an den getstigen Ackergrund, in den die klaren und fließenden Ausführungen der Schülterschen Schuift siefe Jurchen ziehen und ein Saatfeld bestellon lehren, das berechtigt auf gute Ernte hosfen läßt!
Als Einleitung behandelt die Broschüre Die Bedeutung der Rechtsfriedensbewegung“ Aus Recht hader erwachsen dem Einzelnen, der Famitie, der Gemeinde, dem Staate ent die folgenschwersten Hemmnisse. Dem deutschen Ole darf der Tadel, prozeßsüchtig zu sein, rucht apard bleiben. Der Staat aber ist schlecht beraten. der dem Volke den Prozeß in seiner Gesetzzebung einseitig als Kampfordnung ausgestaltet. Je döher ein Volk kulturell steht, desto vollkommener hat es in der Rechtspflege außengerichtliche Saoßnahmen zu treffen, um rechtsunfriedlichen Vorgängen zu begegnen. Dem Güteversah
Ueber Geldwangel wurden in der Boemer Konferenz Klagen nicht laut. Das Porteibudget betrug für Deutschland monatlich 2130000 Mark, eingerechnet die Ausgaben für die verschiedenen Verlage, für die auswärtigen Verbindungen und die monatlichen Streitzahlungen.
Ausgabe der Bremer Konsereng war es außerdem, die Organisation zu verbessern und zu vervollständigen. Das westeuropäische Sekretariat legte einen Organisationsplan vor, nach welchem seche Zeutren geschaffen werden sollen, und zwar unter Außerachtlassung der politischen Staatengrenzen. Das Pariser Zentrum soll danach die Arbeit in Frankreich, England, Spanien, Belgien, Holland und in oktupierten deutschen Provinzen leisten. Das Berliner(mitteleuropäische) Zentrum umsaßt Deutschland mit Ausnahme Ostpreußens und Oberschlesiens, das Prager Zentrum Oderschlesien, die Tschechoslowakei, Polen, Deutsch=Oesterreich, Ungarn und Rumänien. Außerdem wurde ein südeuropäisches Kollegium mit dem Zentrum in Rom und Mailand, eines mit dem Zentrum in Adrianopel und ein sechstes, das skandinavische Kollegium, mit Zentren in Stockholm, Kopenhagen und Helsingsors verlangt.“
Um die Kriegsverbrecher.
Der Franzose Beunet, Professor der juristischen Fakultät der Universität Caen läßt sich in der französischen Presse über die im Versailler Friedens vertrag gesorderte Bestrafung der deutschen „Kriegsverbrecher" aus. Da Professor Brunet zurzeit Rechtsbeistand der französischen Botschaft in Berlin ist, verdienen seine bedeutsamen Ausführungen besondere Aufmerksamkeit. Wir lassen deshalb einen Auszug aus seinen Veröffentlichungen tegen:
„Die Einzelheiten der Anschuldigungen waren insbesondere bei der ersten Liste außerordentlich unklar und, das muß zugegeben werden, ganz ungegügend bewiesen. Man beschuldig in allgemeinen Wendungen diesen oder jenen Offizier, diesen oder jeuen General, auf Neims geschossen zu haben, bei der Depovation von Frauen mitgeholsen, den Raub von Maschinenonlagen aus den Fabriken Nordfrankreichs ausgeführt zu haben.— Vor dem deutschen Gerichtshof wird in neun Fällen von zehn die Freisprechung erfolgen müssen. Die Gründe sind:
Die Angeschuldigten werden fest immer sich auf folgende drei Beweggründe derufen können: Daß sie auf Besehl eines Vorgesetzten gehaudelt haben, und es ist bekannt, daß der Besehl eines Vorgesetzten bei einem Heer im Felde den Untergebenen unter allen Umstönden deckt; daß sie durchaus nicht die Absicht hatten, einen illegalen Akt zu begehen, sondern im Gegenteil im besten Eleuben handelten, daß ihre Tat im vaterländischen Interesse notwendig sei; daß vor allem es kein deutsches Gesetz gäbe. das Strafen für die ihnen vorgeworfonen Taten vorsähe. Und ohne Gesetz gibt es keine Strafverhängung. In den meisten Ländern aber, und so auch in Deutschland, muß dem Beschuldigten die verbrecherische Absicht nachgewiesen werden, was hier ausgeschlossen erscheint, da die Handlung im vaterländischen Interesse erfolgte.
Anders liegt der Fall bei Berbrechen gegen das gewöhnliche Recht. Wenn bewiesen ist, daß dieser oder jener Feldwedel einen französischen Gefangenen brutal geschlagen hat, dieser oder jener Arzt eine französische Krankenschwester prügelte, dieser oder jener Adjutant ohne Besehl einen französischen Bauernhof anzündete, so werden diese Kriegsverbrecher verurteilt und mit den gesetzlichen Strafen belegt werden. Diese Art von Keiegsverdrechern ist jedoch sehr in der Minderzahl.“
ren ist die größte Aufmerksamkeit zu schenken! Man knüpft damit nur an eine urdeutsche Einrichtung an; denn wie in Rom, so trat auch bei den germanischen Stämmen die freiwillige güttiche Schlichtung als eine Form des Selbst: austragsrechten hervor.— Verdientermaßen wird
in der Broschüre der„Vereinigung von Freunden des Güteverfahrens", unter Führung von K. W. Lütkemann(Hannover), gedacht, der den Rechtsfriedensgedanken recht wirksam propagandiert Die Sammelschrift Richard Deinhardto„Deutscher Rechtsfriede“, enchält bereits den Entwurf einer Güteordnung. Resultat der eineitenden Auseinandersetzung: 1. Für den Gütegedanken einzu treten, ist nie notwendiger als gegenwärtig gewesen. 2. Der Gütggedanken ist nicht so sehr durch von Zwang äußerlicher Einrichtungen als vielmehr durch innere Erziehung zu verwirklichen.
Sechs in sich abgeschlossene Aussätze— sie lassen auch bei kurger Lektüre in der Schrift zu einem abgegrenzten Ergednis gelangen— zeigen nun, wie der Unterricht vom 1. Schultage an aus den Rechesfriedensgedanken einzustellen ist. Nur allzu geschwind müssen wir den Broschüreninhalt durcheiten, um hier und da etliches hewvorzuheben, was uns wesentlich zu sein bedünkt und was für den Geist zeugt, aus dem heraus die Schrift standen ist.
1. Rechtsfrieden im Elternhause! „Hottbegnadete Hüterin rechtsfviedlichen Lebens deim häuslichen Herde ist die chriftliche deutsche Mutter in ihrer deuschen Neine, mit ihrom friedlichsonnigen Gemüte, ihrer milden Naturveranlagung zur Erziehung ihrer Kinder, den Trägern der Zukunft, in versöhnlichem Geiste. Dieser läßt entzweite Geschwister am Abend nicht eher die Lagerstätte aufsuchen. als bis die volle innere Aussöhnung erfolgt ist. O beglückend heiterer Himmel des Kinderparadieses! Was läßt deine Sterne so glänzend strahlen? Es ist dus so schnell zum rechtsfwedlichen Ausgleich geneigte Kindesherz. Nähmen er doch alle Menschen mit unter jenen Himmel, unter dem die Leden=stürme braufen!“... Solche Ausführungen empfehlen sich selber.
2 Rechtsfrieden in der Schule! Aus dem Elternhause übernimmt die Schule das Kind, nicht selten als einen regetrechten Egoisten, und stellt diesen in eine ganz neue Rechtswelt. Sie macht sich sofort geltend in der Autovität des Lehrers, in dessen Ge= und Verboten. Diese beugen den Sonderwillen, gewöhnen an Unterachnung unter das Ganze, an Arbeitim Dienste
Prosessor Brunet kommt dann zu folgendem Schluß
„Das internationale Recht verdiedet Kviegführenden gewisse Handlungen: Beschießung von unbefestigten Städten, von Hospitätern, Ambulanzen; Schädigung privaten Eigentums; Mißhandlung der Zivilbevölkerung. Das internationale Recht sieht jedoch keine Strafe vor, es kann eine solche Strafe nicht vorsehen gegen Einzelpersonen, die sich derantiger Handlungen schuldig machen. Diese Einzelpersonen können durch einen Gerichtshof bestraft werden, wenn die Gesetze des betressenden Landes, des betreffenden Gerichtshoses, eine Strafe für solche Handlungen enthalten. Die deutsche Gesetzgebung kennt jedoch ebensowenig, wie die fvanzösische, Strasen wegen Vergehen gegen das internationale Recht.— Also: Die Deutschen, die Verbrechen gegen das internationale Recht schuldig waren und deren Bestrafung von den Alliterten gefordert wird,
müssen fast alle freigesprochen werden. Bestraft werden können nur ein paar Dupend Diede, gewöhnliche Verdrecher, Brandstifter u. dergl. Die wirtlich Schuldigen, die Generale, die großen Führer des Krieges, sind nicht zu fassen. Das ist eine juristische Lage. Es nutzt gar nicht, sich darüber auf zuregen. Wichtiger ist die Frage: Hat man bei uns in Frankreich an die Möglichkeit einer Massenfreisprechung der deutschen Kriegeverbrecher gedacht, und wenn ja, die Folgen erwogen?“
Mit erspeulichem Freimut weist Proj. Brunet die juristische Haltlosigkeit der von den Alliierten geforderten Bestrafung deutscher Militärs nach. Er würde sich ein noch größeres Verdienst erworben haben, wenn er seine gewichtige Stimme, die in Frankreich sicher nicht ungehört verhallen wird, erhoben hätte für eine Niederschlagung der bereits anhängig gemachten Verfahren.
Das Jentrum und die Rheinlandfrage.
Von J. Finke, Vonn.
Die Köln. Zeg hält in ihrer Osterausgabe in einem Aussatz„Umschau und Ausschau" u. a. auch eine Betrochtung über die Rheinlandfrage. Sie stellt fest, daß es mit der Sonderbündetn still und stiller geworden sei, daß das Zentrum unter Prof. Lauschers kluger Führung bis jetzt den Gottesfrieden gewahn habe. Dann bespricht die Köln. Ztg. die Rheinlandpolitik der Franzosen und jagt:
„Aber dus wissen wir und darauf vertrauen wir, daß die Spekulation aus die Hilse der kathotischen Rhomländer zuschanden werden wird. Nichtig ist, daß am Rhein der Katholiziemds, parteipolitisch ausgedrückt das Zentrum, Trumpf ist, und wir sind in die polivischen Gehemmnnisse dieser Partei nicht eingeweiht. Der Zentrumsabzcordnete Dr. Schreider hat indes in diesen Tagen in einem beherzigenswerter Aufsatz im Westfälischen Merkur dargelegt, daß es uns an dem zeschlossenen und gehestigten Daseinswillen sohle, die parteilpolitische Gegensätze um einer großen Auhenzieles willen zurückstelle, und hat das Zentrum als die geeigneiste Partei empfohlen, auf die sich als sesten Kern eine solche auswärtige Potivik stützen könne. Wenn diese Aeußerung mehr sein soll als ein Wink, durch den sich das Zentrum für eine erwa frei werdenden Miwistersessel in empfehlende Erinnerung bringen möchte, so hat diese Pardei in der rheinischen Frage eine hervorragende Gelegenheit ihre Eignung zu solcher Politik zu erweisen.“
Allerdings ist ganz kürzlich auch un dieser Stelle in einem Aufsatz ausgeführt worden, daß die Parbei in dieser Hinsicht ihr Programm erbreitern und die Führung in der gesamten Außenpolitik übernehmen müßte. Ich habe nicht das Recht. im Namen des Zentrums oder der rheinischen Katholcken zu sprechen, alber das darf man wohl sagen, es gibt keine politischen Geheimnisse des Zentrums bezüglich der Rheinlandfrage. Was mag sich die Enzente wohl denken, wenn ein anzesehenes Blatt des besetzten Gebietes von Geheimnissen spricht, die sie bei der Mehrheitspartei des Rheinlandes vermutet? Hat nicht bis vor wenigen Monaten gerade auch die Köln. Ztg. das Zentrun hinsichtlich seiner nationalen Zuverlässigleit verdächtig!? Hat nicht das hiesige Organ der deutschen Vereinigung vor wenigen Monaten die Behauptung aufgestellt, dus Zentrum hade sich mit der Sozialdomokratie
verbündet, um das Rheinland und Oberschlesien unseren Feinden auszuliesern? Hat nicht die zentrumsgegnerische Presse bei unseren Feinden selbst die Auffassung genährt, das Zentrum, d. h. die
Mehrhert der Rheinländer wünsche die Befreiung von Preußen oder gar einen unabhängigen Rheinstan:? Hat nicht die Köln. Zig selbst die Protestkunsgebung der 60 Bonner Universitätsprosessoren gegen die Preußenrede Proj. Lauschers, dessen tluge Führung sie heute rühnt, veröffentlicht? Diese Kundgebung ist ein großer politischer Schnitzer gewesen und hat unseren früheren Feinden Wasser auf ihre Mühle geliesert. Bei der Abwehr dieses Provestes mußre festgestellt werden, das von den rund 250 Professoren der Bonner Hochschule, rund 190 sich der Kundgebung nicht angeschlossen hatten. Von den 60 Protestlern waren 45 Nichtrh=inländer, die sich bei Protest in einer rheinischen Angelegenheit desser taktvoll zurückgehalten härten. Unsere Gezner konnten aus dem angsgebenen Stimmenverhältnis nun diese Folgerung ziehen: Wenn von 250 Professoren nur 15 Rheinländer protestierten, so verteilen sich die 190 Professoren entweder auf Rheintänder, die ihrem Kollegen Lauscher zustimmen und nicht protestieren, oder die restlichen 235 sind„Pceußen", die zwar größtenteils Zurückhaltung ausgeübt haben, aber eben ale Nichtrheinländer von Preußen der rheimischen Hochschule„aufoktroyiert“ worden sind. Soviel ist sicher, wenn unsere Gegner glauben, das Rheinland sei reichsmüde und ersehne die Befreiung vom Joche Preußens. so trifft ein vollgerütteltes Maß von Schuld diesenigen, die aus purer Ungeschicklichlichkeit und Zentrumshaß das rheinische Zentrum und somit die Mehrheit des rheiischen Volkes als national unzuverlässig verleumden, und damit die Befreiungsabsichten unserer Gegner genährt haden. Wenn die französische Preise neuerdings die Forderung aufgestellt hat, die preuhischen Beamten im besetzten Gebiete auszuweisen und durch Rheinländer zu ersetzen, so könnte man versucht sein, anzunehmen, daß das Stimmenverhältnis der erwähnten Protestkundgobung Bonner Hochschullehrer den Anstoß dazu gegeben habe.
Die französische Presse hat dadurch psychologisch ein seines Empfinden dafür bekundet, wo den Rheinländer der Schuh drückt. Worin wurzelt denn letzten Endes die rheinische Unzufricdenheit? Man will weniger Abhängigkeit von Berlin, be
sonders in kulvurellen Dingen, man will sich feine Beamten selbsi aus seinen Lanosleuten bestimmen, man verlangt Verständnis für rheinische Eigenart und Kuktur. Diese Klagen sind ein Jahrhundert alt und maon übertreibt nicht wenn man sagt, site werden von allen Rheinländern ehne Unterschied der Pactei im wesentlichen geteilt. Nur weil sie an ihrer überwältigenden Mehrheit sich zum Zentrunr betennen— im Gegensatz zu den Fremden — scheint es do, als ob das Zenteum allein der Hort dieser Bestrebungen sei. Dayu kommen dann noch die Verdächtigungen auf der einen, sowie die Uebertreibungen auf der andeten Seite. In der Tat ist das Rheinlandpeedlem keine Parteiangelegenheit, sondern eine Heimatjache.
Die preußische Regierung und der Lanotag haben sich demnächst mit der Vorlage über die Provinzautonomie zu befassen. Ob diese Vorlage, wie das Mädchen aus der Fremde jedem eine Gabe bringen wird— diesem Blumen, jenem Früchte wer vermag das zu sagen. Aber wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Sicherlich ist hier die Moglivkeit gegeben, rheinische Wünsche zufricdenzustellen und die Ursache der ein Jahrhundert alten Klagen zu beheben. Es wird viel, vielleicht alles davon abhängen, ob der preußische Landtag einen ehrlichen Willen zeigt und ihn ausführt. Und die Köln. Zeitung? Wenn sie wirklich rheinische Interessen vertreten will, dann darf sie die der Katholiken oder des Zentrues nicht hintansetzen. Hai dieses Blatt überhaupt 10 Prozent der ihelnischen Wählerschaft hinter sich? Wer die Köln. Zeitung als„das Organ“ der Rheinländer ansieht, wird die Einstellung der letzteren niemals kennenlernen und das ist nielleicht die Ursache mancher Mißverständnisse derjenigen In= und Ausländer, die ihr Wissen über rheinische Denkweise ausschließlich aus der Köln. Zig beziehen. Hat nicht gerade die Köln. Zeitung die Begriffe„rheinischer Kirchenstaat" und„Sonderbündelet" ausgebracht? Wenn sie sich jetzt mit diesen wenig erfreulichen Aeußerungen ihrer Vergangenheit in Widerspruch setzt, wäre das wirklich nicht zu bedauern. Das eingangs erwähnte Zitat in dem sie den rheinischou Katholiten ihr Vertrauen ausdrückt, läßt mohl darauf schließen. Sie würde dadurch dem Rheinlande dienen, die vaterländische Geschlossenheit fördern und künftig dazu heitragen, unseren Gegnern die Meinung zu nehmen, die Mehrheit der Rheinländer sei national unzuverlässig und erstreße eine Trennung vom Reich. Sofeon dann wirkuich ihr Parteisünpchen etwas langsamer sochen sollte, wenn sie künftig auf die nationalen Verdächngungen des Zenmuns und der Rheinländer verzichtete, vann trösten Sie sich„edle Kölnerin“ mit der Parote des Zentrums:
„Das Vaterland über die Partei!“
Die Bezeichnung„Boche“ eine strasbare Beleidigung.
DA. Paris 1. Appil. Wie aus Diion gemeldet, wird, hat das dortige Zuchepolizeigericht einen Tischler, der einen Sergeanten der Gendanmnerte mit der Bezeichnung„Boche" bedacht hatte zu einem Monat Gefängnis verurteilt.— Nachdem nunmehr durch Gerichtsurteil der Ausdruck„Boche" als strafbare Beleidigung qualifiziert worden ist, darf man wohl erwarten, daß diese den französischen Blättern liebgewordene Bezeichnung, die noch immer nicht aus den Spakten der Blätter verbannt ist, nunmehr endgübtig aus ihnen verschwindet und einer dem internationalen Verkehrston mehr angepahteren Redeweise Platz macht.
für die Allgemeinheit. an Liebe und Kameraoschaftlichkeit, an das Vermeiden von Zank, Beschimpfung. Schadenzufügung u. a. mn. Die Spielpausen spiegeln in den unterschiedlichen Hantierungen der Kirderamuppen das spätere Leden im kleinen wieder und eröffnen dem Crzieher ein wertvoller Beobachtungsfeld, das zeigt, inwieweit die Erziehung zum Rechtsfrieden bereits Früchte trägt.
3. Gehovsam die Grundluge der Erziehung zum Rechtsfrieden. Was klingt selbswerständlicher, was aber wohl ist schwieriger durchzusührrn! Die Broschüre legt die Zeitwunde rückhalttos bloß. Selten fanden wir zeitgemäßere Sätze als diese:„Der Gehorsam ist der Unterbau jedwoder dürgerlichen Ordnung. Nur der junge Mensch lomt den Gehorsam. Reise unzehorsame Bürger zwingen Ge= und Verbore nur äußerlich. die innere Zustimmung fehlt. Dahe: hält dieser Gehorsam nur so lange, als die swatbiche Obvigkeit Autorität, solange sie Gewalt besitzt, um den Gehorsam gegen die Geseyze zu erzwingzen.— Zum innern Gehorsam erzogene Bünger stutzen die staatliche Autorttät und Ordnung, auch bei militävischem Anglück, bei außer= und innerpolitischen Stünmen; sie bleiben gehorsam, selbst wenn es gitt. Opfer, herbe Entsagung zu bringen!— Revolutionären eiten aus den Reihen gehorsamer Bürger, die den Rechtefrieden lieben, keine Rekruten des Unsturzes zu. Gilt es, ein gefährdedes Rechtsgebiet, und mag es das teuerste sein, zu verteidigen, so werden rechtsfviedliche Burger wohl in die Abwehr treten; diese aber wird sich auf dem legalen Wege halten, der eingzig und allein zum Rechtsfrieden führt.“... Verfasser hat Recht. Nur gehorsamen und friedliebenden Menschen eignet jenes starke Sotidaritätsgefühl, das alle Staatsbürger, ohne Anschen der Konfession, des Standes und Berufes, ohne Anschen auch der politischen Parteizugehör gkeit, fest umschließen muß.
4. Der Unterricht im Deutschen ein Saatfold für die Erziehung zum Rechtsfrieden! Ein gav weites Gebiet unterrichtlicher Betötegung wied berührt. Die Stoffsichtung erfolgt ganz zweckdienlich nach 3 Gesichtspunkten: a) Innächst wird die zentrale Steltung eingeschätzt, die das Lesebuch gerade innerhalb der deutschen Untervichto einnitumt. Wir teilen das Urteil Schülders, wenn er sagt, daß es viele Lehrer und Lehrevinnen aus erziehlichen Gründen sehr bedauern, wenn nach und nach aus den Lesebüchern viele Stoffe mit ausge
sprochen ethischer Grundstimmung ausgemerzt worden sind. Die Broschüre bietet eine recht geschickt getrossene Stoffauswahl aus alten Leiebüchern, die hinreichend belegten, welcher Wandel im Charokter der Lesebuchantage inzwischen eingzetreten ist.— Als lieben Bekannten aus der eigenen Jugendzeit begrüßt man gern in der Schülterschen Arboit das Poem„Der Prozeß“ von Gellert, dessen kräfrige und köstliche Satire auch unserer Zeit nur nützen kann.— b) Drei Sprich= wörtergruppen— eine ist dem alten Florilegium politicum des Christoph Lehmann entrammen, das 1642 in Frankfurt erschien— reizen mit den eingestreueen Bemerkungen kräftig an, gerade den deutschen Sprichwörterschatz weidlich auszunützen im Sinne der Rechtsfviedenserzichung.
— c) Sympathisch berühren die kurzen Ausführungen, in denen nachgewiesen wird, wie sich auch die besten deutschen Märchen(z. B. Aschenbrödel, Sneewittchen) dem sinnigen Erzieher darstellen als eine Domäne rechtefmodlichen Ausgleichs. An der Hand duftiger Erzählungen, die voll Leben und Anschaubichleit#sird, werden bisweilen die wichtigsten Lebensnomen gewonnen.
5. Geschöchtsunterricht und Erziehung zum Rechtofrieden! Die schönen Ausführungen, die zu diesem Thenm geboten werden erweisen an einem Reigen von Beispielen aus der Weit=, der deutschen und preußischen Geschichte, wie Blütezeiten der Völkergeschichte stets im lebenspendenden Scheine des Rechtofriedeus strahlten, wie indessen rechts unfriedliche Völkerbetätigung allemal Zeiten inneren und äußeren Niederganges schuf. Inbezug auf Deutsch land finden wir das Arteil:„Dao z 31. so wiedergedrückte deutsche Vaterland darf, wenn es sich an Haupt und Gliedern auf eine alleweg rechtsfredliche politische und lukturelle Mission besinnt, seinen allmählichen Wiederaufstieg erhossen; denn Rechtsfrieden schottt Einigkeit, Einigkeit aber begründet neue polktische Machtentfaltung, neue Ehrenstellung im Rate der Völker!
— Schülter befürwortet es auch, Sagen und Legenden im Geschichtsunterrichte für die Erziehung zum Rechtefrieden dienst= und fruchtbar zu machen.
6. Der Religionsunderricht, das defruchtende Element bei der Erziehung zum Rechtsfrieden! Mit diesem Abschnitt finden die Hauptausführungen der Bro
schüre, ganz natürlicherweise, ihre Krönung. Es widerstrebt uns, wenige Sätze der weit aus
gehnschehten denen Ausführungen in den bescheidenen Rahmen einer kurzen Buchbesprechung zu pressen. Man nehme die Broschüre selber zur Hand und erfreue sich an den gehaltvollen Darlegungen: Nur dir Schlußsätze der Abhandlungen mögen hier ei# Stelle Ainden:„Alle Belohrungen(im Religions= unterrichte) sind ganz natürlich und ohne predigthafden Ton den Schülern zu bieten. Die Anschaulichkeit der bidlischen Sprache, die Klarheit der Gedankenführung in den Reden und Gleichnissen des Heilandes lassen die Schuler leicht selber im einzelnen die Nutzanwendung füro Leben gewinnen. Inwieweit dies geschieht, hängt von der überzeugenden Wärme ab, mit der der Lehrer den religiösen Unterricht erteilt. Wird der Retigionsunterricht bis zur Schulentlassung fruchtbar gestattet, so tritt aus der Schule ein Nachmuchs ins Leben, der bald schon ersahrungsmäßig die rotigiöse Lebensauffassung als Notwendigkeit für ein rechtsfriedliches Gemeinschaftsüeben der Bürger erkennt.“...
Beherzigenswerte, tiefernste Worte keitischen Räckblickes und freimütiger Ausschau, auf die hier nicht nöher eingegangen werden kann, beschließen die Schülteische Broschüre. Ein deutschen Lehrer spricht in derselben im Dienst einer wichtgen Erziehungsaufgabe kernig=deutsche und glei, cherweise inigchristliche Worte an der richtien. Stelle und zur rechten Zeis aus. Die besprochene. Arbeit tann und will keine neuen Offenbarungen, nach der didaktischen und pädagogischen Seite hie brirgen. Die Bedeutung der Broschüre, der ersten, in ihrer Art, liegt in der erfolgreich durchgeführten, in der überzeugungskräftigen Herausstellung des Hochzieles dev Erziehung zum Rochtsfrieden,— wahrlich eine deutsche Tati Möge die Schrift, die Herrn Schulrat Dr. Baedorf gewidmet ist, und zu deren Abfassung die Lektüns von Aufsätzen deo Bonner Rechtsanwalls Fetiz Jos. Klein wertvolle Anregungen geboten haben, mit guter Empfehlung ihren Weg ziehen und überall da gern gekauft werden, wo deutsche Eisernund Erzieherherzen besorgt sind, daß dir Jugend deo Vaterlandes dem Psalmworte notwendige Nachachtung schenke: Inquire pacem— suche dem Frieden!
Der Preis der Broschüre— 5 Mark— ist ter Hinblick auf Umfang. Ausstattung und allgemetnn Teurnung alo mäßig zu bezeichnen.
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