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9#„Kanener Zeitung“ erscheint jeden Dienstag, Kounerstag und Samstag. Anzeigegebühr #### die einspaltige 1 mm hohe u. 36 mm breite Zeile #<space> P l a t z a n z e i g e n<space> i m<space> V e r b r e i t u n g s b e z i r k<space> 8<space> P f g.,<space> auswärtige, amtliche und finanzielle 10 Pfg. Beklamezeile 1 mm hoch und 76 mm breit 30 Pfg. Bozugspreis wöchentlich 30 Pfg.(Durch die Pos bezogen monatlich 2,00 Mk.)
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Redaktion, Druck und Verlag von Fritz Küching, Annen.
Nr. 125
Donnerstag, den Tx. Oktober 1923.
41. Jahrgang.
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Die deutsche Presse zu dem Abkommen von Locarno.
In der deutschen Presse findet das Abkommen von Locarno eine scharfe Kritik.
So schreibt die„Kölnische Zeitung": Wenn man sich mit dem Vertrag von Locarno, soweit er niedergeschrieben ist, notdürftig abfinden # könnte, so vermißt man jede Gegengabe fü Deutschland, auf die es angesichts der eingegangenen Verpflichtungen um so mehr einen An
# spruch hätte, als es seinerzeit unter Verhältnissen zu leben gezwungen ist, die nicht dem Zustand eines normalen Friedens entsprechen. Das deutsche Volk
es e e enr anr eue uns uze. sandte, ihnen die Hoffnung mitgegeben, daß sie Verbegerungen in der Lage der besetzten Ge biete mitbringen würden. Es hat aber erleben müssen, daß, während in Locarno über den wahren Frieden verhandelt wurde, das alte System der Willkür in Verhaftungen und Urteilen in contumaciam weiter fortgesetzt wurde, und daß sich dic Bevollmächtigten der Weststaaten den billigen deutschen Anforderungen auf Schaffung besserer oder doch nur rein vertragsmäßiger Zustände im Reeinland ablehnend verhielten. Es sind allerdings am Schlusse der Konferenz von Locarno dem deutichen Volk einige Wechsel auf die Zukunft ausgestellt worden, aber über ihre Höhe, den Zeitpunkt und die Art ihrer Einlösung verlautet nichts. Es erscheint aber unmöglich, daß der Vertrag von Locarno ratifiziert wird, ehc daß ein Teil dieser Wechsel honoriert und ein andere. mit bestimmten Fälligkeitsterminen vorgesehen ist. In der Zeitspanne zwischen der Paraphierung und der Ratifizierung des Vertrages muß das deutsche Volk die Gewißheit bekommen, daß der sogenannte Geist von Locarno wirklich lebt und zu wirken beginnt. Erst nach dieser Feststellung wir? es ein abschließendes Urteil über die Arbeit der Diplomaten abgeben und den endgültigen Entschluß der Unterzeichnung fassen können. Versprechungen hat das deutsche Volk sehr viel gehört, die meisten sind nicht gehalten worden, es will endlich Taten sehen. Wie man versichert, sind Briand und Chamberlain guten Wil lens, den deutschen Forderungen entgegenzulommen. Der Aufenthalt Chamberlains in Paris soll dem Zwecke dienen, das französische Kabinett zur Nachgiebigkeit Deutschland gegenüber zu stimmen. Es verlautet auch, daß nach bestimmten Richlungen hin die Verhandlungen von Locarno alsbald günstige Rückwirkungen äußern sollen. Die Räu mung Kölns soll zu einem nahen Termine bevorstehen, nachdem die deutsche Regierung die Entwaffnungsnote des Verbandes beantwortet hat. Wie wir hören, soll die deutsche Antwort in den nächsten vierzehn Tagen hinausgehen, und im Anschluß daran soll die Räumung der nördlichen Rheinlandzone erfolgen. Nun stellt ja bekanntlich diese Räumung kein Entgezenkommen an Deutschland dar, ihre Verzögerung war widerrechtlich, und ihr Vollzug ist lediglich die Wiedergutmachung eines begangenen Unrechts. Die Verringerung der Besatzung, die Verkürzung der Räumungsfristen, eine frühere Abstimmung im Saargebiet, das Aufhören der Arteile in conlumaciam, das alles sind Fragen, über die man sich in Locarno unterhalten hat, und in denen den deut
schen Vertretern eine Berücksichtigung ihrer Wun
sche in Aussicht gestellt worden ist. Die Vertreter * der Westmächte haben bei dieser Gelegenheit be
# tont, daß sie in diesen Fragen nicht unter irgendei
* nem Druck oder irgend einer Bindung handeln woll
“ ten. Sie wollten aus eigener Inia
#tive Deutschland Zugeständnisse n machen. Dieses Recht wird man ihnen nur dann zubilligen können, wenn sie von ihm schnellen und gründlichen Gebrauch machen. Ueber den Termin der Ratifizierung des Vertrages hinaus wicd man darauf kaum warten können, da die Erfahrungen, die Deutschland bisher gemacht hat, zu einer allzugroßen Vertrauensseligkeit nicht anreizen. Man darf den Unterhändlern in Locarno in weitem Made persönliches Vertrauen entgegen brinzen, riuß sich aber vergegenwärtigen, daß sie ihre Nationen nicht repräsentieren, sondern sich in: Gegenteil dazu für inkompetent erklärt haben.
Man kann also abschließend zu der Veröffentlichung des Vertrages von Locarno sagen, daß seine Bedeutung sich erst dann kritisch erfassen läßt, wenn Deutschland von der Gegenseite den Beweis erhält, daß es sich in dem Vertragswerk nicht nur im Interesse der andern bindet, sondern daß hinter dem Paragraphen der allseitige Wille steckt, nunmehr unter die Vergangenheit einen Strich zu ziehen und an Stelle des Krieges den Frieden, der seit dem Vertrag von Versailles geherrscht hat, nunmehr einen wirklichen europäischen Frieden zu setzen.
Der„Berliner Lokalanzeiger“ schreibt: Wenn alle Rückwirkungen erfüllt werden, dann wäre immerhin auch die Möglichkeit vorhanden, über die schweren Bedenken hinwegzukommen, die sich gegen den Abschluß des Sicherheitspaltes von Anfang an erhoben haben und die durch die Pargraphenform, die für ihn gefunden wurde, nur zum Teil behoben worden sind.
Der„Tag“ weist darauf hin, daß noch eine Reihe von Fragen der Klärung bedürfe und daß alle Zweifel, allesMißtrauen nur behoben werden könnlen, wenn die deutschen Forderungen durch die Entente vollzogene Tatsachen geworden sind.
Die„Tägliche Rundschau“ meint: Wenn die Erwartungen erfüllt werden, die Deutschland an die Abmachungen in Locarno knüpft, so muß man anerkennen, daß in Locarno gute Arbeit geleistet worden ist, und daß wir dank dieser Arbeit um ein beträchtliches Stück vorwärts gekommen sind. Aber auch nur dann!
Das„Berliner Tageblatt“ vertritt die Anschauung: Gegenüber dem Vertrag von Vasailles bedeute das Werk von Locarno ein Musterstück klarer Form, bei dem alle Auslegungsmöglichkeiten von vornherein sorgfältig erledigt seien.
Die„Deutsche Zeitung" stellt fest, daß in den drei Fragen, die in den Verhandlungen in Locarno am heftigsten umstritten waren— der französischen Garantie der Ostverträge, des Artikels 16 der Völkerbundssatzungen und der Anerkennungen der territorialen Grenzen im Osten Deutschlands— die deutsche Delegation ihren Standpunkt mit Erfolg vertreten hat.
Die„Börsenzeitung“ meint, daß schon die Durchsicht des Wortlauts das Risiko und die Nachteile des Paktes größer erscheinen lasse als seine Vorteile. Es fehle das Vertrauen zu unseren alten Feinden.
Der„Vorwärts“ meint, mit dem Locarnoer Vertrag höre die Zweispaltung Europas in Sieger und Besiegte auf.
*
Die Pariser Presse.
Paris, 21. Oktober. Die Blätter veröffentlichen zum großen Teil kommentarlos Auszüge aus dem Rheinpakt, den Schiedsgerichtsverträgen und den Abmachungen mit den Oststaaten.
„Petit Parisien“ sagt, das Dokument sei ein Meisterwerk juristischen Scharfsinns und politischer Klugheit.„Echo de Paris“ weist darauf hin, daß in allen Fällen, wo eine Differenz nicht sofort zun bewaffneten Konflikt ausarte, die Wirksamkeit des Sicherheitssystems letzten Endes vom Fölkerbund abhänge, dessen Macht jedoch so gut wie nicht existiere. Dritte Länder hätten das Recht, zwischen den Parteien vermittelnd aufzutreten, ohne daß sie ihren Warnungen Zwangsmußnahmen folgen zu lassen brauchten. In. übrigen sei die Tatsache festzuhalten, daß die englisch=französischen Defensiv=Abmachungen jetzt unnötig geworden seien. Der„Gaulois“ schreibt, der Paki sei ein Experiment, das je nach dem Verhalten Deutschlands gelingen oder scheitern werde(?).
*
Englische Pressestimmen.
London, 21. Oktober.„Morning Post“ sagt in einem Leitarkkkel, die Vereinbarungen von Locarno seien umso hoffnungsvoller, als sie sich auf die soliden Grundlagen der Vergangenheit stützten, vor allem auf die Freundschaft zwischen Frankreich und England und außerdem auf die Beziehungen dieser Mächte zu Italien und Belgien. Das Blatt betont, daß Großoritannien sich nicht außerhalb einer neuen europäischen Streitigkeit würde halten können. Der Westpakt sei die beste Garantie, die bisher zur Sicherung des europäischen Friedens erdacht wurde. Was den Ostpakt betreffe, so gründe er sich, wie der westliche, auf die im Vertrag von Versailles festgelegten Grenzen. Die Tatsache, daß Deutschland sich zu dem Vertrag verpflichte, der diese Grenze außerhalb des Bereiches der schwebenden Fragen rücke, sei etwas sehr verheißungsvolles. Weiter spricht das Blatt von dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Man dürfe die Gefahr nicht außer Betracht lassen, daß Deutschland innerhalb des Bundes möglicherweise einen mächtigen Einfluß für Ziele geltend machen werde, die von den Begründern des Völkerbundes nicht beabsichtigt waren.
„Daily Chronicle“ hat bei erster Prüfung des Paktes keinen günstigen Eindruck davon. Lloyd Georges Blatt sagt, die Verträge seien in verschiedener Hinsicht nicht ideal und in mancher Hinsicht nicht klar, aber sie verkörperten weentliche Fortschritte in der Richtung der Wiederherstellung des europäischen Friedens.
Die„Times“ meldet aus Genf, dort werde geglaubt, daß eine außerordentliche Session der Völkerbundsversammlung für Mitte Januar einberufen werden wird, um das Aufnahmegesuch Deutschlands zu behandeln.
*
Bemerkenswerte Einwendungen. London, 21. Oktober. Der„Eevning Standard“ schreibt, man könne noch nicht sehen, welche Ergebnisse sich zeitigen würden, wenn z. B. Deursch= land Polen angreifen und Frankreich dann soferl in Deutschland eindringen würde, oder wenn Rußland Polen angriffe und Frankreich daraus das Recht ableiten würde, seine Truppen durch deutsches Gebiet zu führen. Ferner müsse man sich fragen, ob denn Belgien jetzt besser geschützt sei als durch die Neutralitätsverträge von 1839, die 1914 nicht mehr beobachtet worden seien. Es sei lächerlich anzunehmen, daß England z. B. im Jahre 1950 an Frankreich den Krieg erklären könnte, meil dieses die entmilitarisierte Rheinlandzone verletzt hätte, denn man habe noch gar keine Idee davon, welche Interessen England im Jahre 1950 zu vertreten haben wird.
Die Schiedsverträge
mit Belgien, Frankreich, Polen und der Tschechoslowakei.
Neben dem Rheinpakt nehmen in dem Vertragswerk von Locarno die einzelnen Schiedsverträge mit Belgien, Frankreich, Polen und der Tschechoslowakei noch einen breiten Raum ein. Die Entwürfe eines Schiedsvertrages mit
Belgien und Frankreich
haben den gleichen Wortlaut. In den grundlegenden Artikeln dieser Schiedsverträge heißt es u..: Alle Streitfragen jeglicher Art zwischen Deutschland und Belgien(bezw. Frankreich), bei denen die Parteien über ihre beiderseitigen Rechte im Streite sind und die nicht auf dem Wege des gewöhnlichen diplomatischen Verfahrens gütlich geregelt werden können, sollen entweder einem Schiedsspruch oder dem Ständigen Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung unterbreitet werden.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Streitfragen, die aus Tatsachen entsprungen sind, die zeitlich vor diesem Abkommen liegen und der Vergangenheit angehören. Vor jedem Schiedsverfahren und vor jedem Verfahren bei dem Ständigen Internationalen Gerichtshof kann die Streitfrage durch Vereinbarung der Parteien zur Herbeiführung eines Vergleichs einer ständigen internationalen Kommission genannt„Ständige Vergleichskommission", unterbreitet werden.
In allen Fällen und namentlich dann, wenn die zwischen den Parteien streitige Frage aus bereits vollzogenen oder unmittelbar bevorstehenden Handlungen hervorgeht, wird die Ständige Ver gleichskommission, oder, falls diese nicht mit der Angelegenheit befaßt ist, das Schiedsgericht oder der Ständige Internationale Gerichtshof so schnell wie möglich anordnen, welche vorläufigen Maßnahmen zu treffen sind. Es ist Sache des Völkerbundsrats, wenn er mit der Frage befaßt wird, gleichfalls vorläufige Maßnahmen anzuordnen. Die Regierungen verpflichten sich, diese Anordnungen zu befolgen, sich jeder Maßnahme zu enthalten, die eine nachteilige Rückwirkung auf die Ausführung der Entscheidung oder der von der Ständigen Vergleichskommission oder dem Völkerbundsrat vorgeschlagenen Regelung haben könnte, und allgemein jegliche Handlung zu vermeiden, die geeignet wäre, die Streitigkeit zu verschärfen oder auszudehnen.
Die Schiedsvertragsentwürfe mit
Polen und der Tschechoslowakei
haben in ihren grundlegenden Artikeln ebenfalls denselben Wortlaut. Nur in einem besonderen Schlußartikel wird noch darauf hingewiesen, daß der Vertrag in keiner Weise die Aufgaben des Völkerbundes beschränken solle.
Auch bei diesen Schiedsverträgen liegt der Schwerpunkt in der Unverletzlichkeit des Versailler Diktates, in der Bestimmung, daß der Schiedsvertrag keine Anwendung finde auf Streitfragen,„die zeitlich vor diesem Abkommen liegen“ oder wie es so schön heißt,„der Vergangenheit angehören.“
*
Frankreichs Gegenzug.
Französische Ostverträge für Polen
und die Tschechoslowakei.
Im Gegensatz zu den mit Deutschland getätigten Schiedsverträgen hat Frankreich nun mit Polen und der Tschechoslowakei besondere Verträge getätigt, in denen es unter anderem heißt:
Für den Fall, daß Polen oder Frankreich durch einen Vorstoß der heute von ihnen und Deutschland zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens übernommenen Verpflichtungen berührt werden, verpflichten sich Frankreich und umgekehrt Polen, in Anwendung des Artikels 16 der Völker
bundspakte, sich unverzüglich Hilfe und Beistand zu leisten, wenn ein solcher Vorstoß von einer unprovozierten Ergreifung der Waffen begleitet wird. Für den Fall, daß der Völkerbundsrat bei Beurteilung einer Frage, die auf Grund der erwähnten Verpflichtungen zu seiner Begutachtung unterbreitet wird, es nicht durchsetzen kann, daß ein Bericht von seinen sämtlichen Mitgliedern und den Vertretern der beteiligten Parteien angenommen wird, und daß Polen oder Frankreich ohne Herausforderung angegriffen wird, werden sich Frankreich und umgekehrt Polen auf Grund des Artikels 16, Absatz 7, der Völkerbundspakte unverzüglich Beistand und Hilfe leisten.
Die Wünsche des besetzten Gebietes.
Auf Einladung der Reichsregierung fand sich Dienstag nachmittag in der Reichskanzlei eine große Anzahl Vertreter des besetzten Gebietes ein. Außer Reichs= und Landtagsabgeordneten waren Vertreter der Stadt= und Kommunalverwaltungen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften erschienen, u. a. waren anwesend Adenauer, Hagen, Mönning (aus Köln), von Steegmann, Horion, ein Vertreter des Regierungspräsidenten in Düsseldorf u. Jarres. Der Reichskanzler und der Reichsminister des Aeußern gaben eine Darstellung der Vertragsentwürfe von Locarno unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rückwirkungen auf die Rheinlandfragen. Hieran schloß sich ein längerer, eingehender Gedankenaustausch über die Forderungen der Bevölkerung des besetzten Gebietes. Von den Vertretern des besetzten Gebietes wurde erneut zum Ausdruck gebracht, daß das Rheinland keinerlei Vorteile auf Kosten allgemeiner deutscher Interessen anstrebe. Das Rheinland erhebe jedoch mit Nachdruck die Forderung, daß alsbald Maßnahmen der Besatzungsmächte in allen Zonen in Erscheinung treten, welche die in Locarno feierlichst abgegebenen Erklärungen der Außenminister von Frankreich, England und Belgien folgerichtig in die Tat umsetzen.
*
Am Mittwoch Mittag empfing
der Reichspräsident
die Vertreter der besetzten Gebiete. Die Anregung zu diesem Empfang ist von Hindenburg selbst ausgegangen, der sich über die Verhältnisse im Rheinland und über die Wünsche der Rheinländer unmittelbar zu orientieren wünschte. Infolgedessen wählten die Rheinländer eine Abordnung, der angehörten: Geheimrat Louis Hagen, Justizrat Mönnig, Prälat Kaas, Gewerkschaftssekretär Dr. Mayer, Geheimrat Zapf und Justizrat Falk. Oberbürgermeister Adenauer, der gleichfalls zur Teilnahme an der Abordnung ausersehen war, hat sich entschuldigen lassen, da er sofort zurückreisen mußte.
Die Ministerpräsidenten der Länder
traten ebenfalls am Mittwoch vormittag zu einer Sitzung über das Locarnoer Vertragswerk zusammen. Die Berichterstattung hatten hier der Reichskanzler, der Reichsaußenminister und Ministerial= direktor Dr. Gaus übernommen.
Die Deutschnationale Reichstagsfraktion
hielt am Dienstag abend bereits eine Vorstandssitzung ab, in der das Ergebnis von Locarno eingehend erörtert wurde. Graf Westarp hielt ein Referat über die politische Lage. Der Sitzung wohnte auch Reichsminister Schiele bei. Wie verlautet, wurden von verschiedenen Rednern Auslegungen mehrerer Stellen des Sicherheitspaktes verlangt. Ferner wurde eingehend die Frage der sogenannten„Rückwirkungen“ erörtert. Endgültige Beschlüsse sind frühestens nach Abschluß der Sitzung der Gesamtfraktion zu erwarten. Wit sicht auf die Ungeklärtheit der Rücwirkunge“
damit zu rechnen, daß die Deutschnctionalen, so wie die übrigen Regierungsparteien, von sofortigen Feststellung auf irgendeine endgültige Stellungnahme absehen.
Belgien bereits einverstanden.
Wie Pariser Blätter aus Brüssel melden, hat ein belgischer Kabinettsrat bereits die Abmachungen von Locarno gutgeheißen.
Räumung Kölns zu Weihnachten?
Der diplomatische Berichterstatter des Londoner „Star“ will erfahren haben, daß die 9000 Mann starke englische Besatzung Köln bereits Weihnachten, bestimmt aber zu Beginn des neuen Jahres verlassen würde. Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund werde wohl auch um die Jahreswende erfolgen.
Ankunft Chamberlains in London.
London, 20. Oktober. Chamberlain wurde bei seiner Ankunft in London, die kurz vor 6 Uhr abends erfolgte, begeistert begrüßt. Zu seinem Empfang hatten sich u. g. eingefunden die Botschafter Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und Italiens, sowie zahlreiche weitere Vertreter des diplomatischen Korps, als Vertreter des Königs Lord Cromer, alle in London anwesende Mitglieder des Kabinetts und fast der gesamte Stab des Foreign Office. Als Chamberlain den Bahrhef verließ, wurde er von der Menge mit stürmischen Hochrufen empfangen.