Nr. 10 1896.

Samstag, den 1. Februar.

12. Jahrgang.

„

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Witten.

am Markt.

* Die gesetzliche Wahlpflicht.

Die Thatsache, daß bei politischen Wahlen, namentlich bei Reichstagswahlen, unter den bürgerlichen Parteien im Allgemeinen eine weit größere Lässigkeit und Zurückhaltung herrscht, als in den Reihen der Sozialdemokratie, und daß letztere diesem Umstande wesentlich mit ihrem bisherigen Er­folge bei den Reichstagswahlen verdankt, hat schon früher wiederholt Anregungen zur Einführung eines indirekten Wahl­zwanges hervorgerufen. Auch jetzt liegt wiederum ein der­artiger Vorschlag vor, welcher von dem ehemaligen preußischen Minister des Innern, Herrn Herrfurth, ausgeht. Herr Herrfurth will, um den Kern seines Vorschlages auf Ein­führung der gesetzlichen Wahlpflicht herauszugreifen, das Nichterscheinen eines Reichstagswählers im Wahllokal bei ungenügender oder gar keiner Entschuldigung bestraft wissen. Die Strafe soll in einer Geldstrafe von 50 Mark, welche unter Umständen bis auf 3 Mark herabgesetzt werden kann, bestehen. Die Strafsumme soll durch den Wahlvorstand fest­gesetzt werden, ihre Einziehung derselben im Verwaltungs­verfahren erfolgen. Schließlich wird vorgeschlagen, die Namen der Bestraften in„ortsüblicher Weise“ bekannt zu machen und die Kosten dieser Veröffentlichungen aus den Strafbe­trägen zu decken.

Herr Herrfurth selber will nun allerdings in seinem Vorschlag keineswegs als ein unfehlbares Allheilmittel zur Beseitigung anerkannter Schwächen und Mißbildungen des jetzigen Reichstagswahlsystems betrachtet wissen, wie aus der Begründung der von ihm gegebenen Anregung hervorgeht. Aber er meint, die gesetzliche Wahlpflicht würde immerhin wenigstens den einen praktischen Erfolg einer durchschnitt­lichen Vermehrung der Stimmenzahl bei Reichstagswahlen um etwa 25 Prozent haben. Er bezeichnet es dann weiter als sehr wahrscheinlich, daß die Stimmen der mobil gemach­ten lässigen Wähler überwiegend den bürgerlichen Parteien zu Gute kommen würden und daß also auf solche Weise eine Zurückdrängung der Sozialdemokratie erwartet werden dürfe. In der That kann man Herrn Herrfurth in der Meinung beipflichten, daß der größere Teil jener Wähler­massen, die bisher konsegnent der Wahlurne fern geblieben ;<space> s i n d,<space> z w e i f e l l o s<space> z u<space> d e n<space> G e g n e r n<space> d e r<space> S o z i a l d e m o k r a t i e<space> g e r e c h ­<space> net werden dürfen, und es ist daher weiter anzunehmen, daß

: die Abgabe ihrer Stimmen viele Reichstagswahlkreise, deren Mandate sich jetzt in sozialdemokratischen Händen befinden, den bürgerlichen Parteien zurückgewinnen würden. Trotzdem erregt aber die von Herrn Herrfurth vorgeschlagene Einfüh­rung des gesetzlichen Wahlzwanges schwere Bedenken, ganz

abgesehen davon, daß der Herrfurth'sche Vorschlag ja gar nicht die direkte Wahlpflicht, sondern nur den Zwang zum Er­

scheinen im Wahllokal vorschreibt. Die praktische Durch­führung des Gedankens würde sich hauptsächlich deshalb sehr schwierig gestalten, weil die vorgeschlagene Maßregel in vielen Fällen eine große Belästigung zahlreicher Staatsbürger und weiter eine unabsehbare Menge von Streitigkeiten mit den Behörden sowie von offenkundigen Verletzungen des Gesetzes bewirken würde. Man denke doch nur, wie besonders in großen Städten der gesetzliche Wahlzwang eine gewaltige An­zahl von Strafmandaten nach sich ziehen müßte, welche Un­summen von Belästigungen und gerichtlichen Streitigkeiten, aber auch von Groll und Unmut würden sich alsdann hieraus ergeben!

Ferner würde auch die Feststellung dessen, was als eine genügende oder ungenügende Entschuldigung des Wählers zu betrachten sei, gewiß eine Fülle weiterer Schwierigkeiten und Umständlichkeiten verursachen, was z. B. von der Frage der Kontrollierung der Entschuldigungen zu gelten hätte. Schließ­lich würde bei Stichwahlen die gesetzliche Wahlpflicht schwer­lich ihre Wirkungen im Sinne Herrfurths äußern, denn wo die Sozialdemokratie in solchen engeren Entscheidungen siegt, da pflegt dieser Sieg fast immer auf der gegenseitigen Ver­feindung der übrigen Parteien zu beruhen. Andernfalls kann es wohl als ausgeschlossen gelten, daß der Herrfurth'sche Vorschlag eines gesetzlichen Wahlzwanges bei der Regierung oder bei einer Partei ernstlichere Beachtung findet, andern­falls müßte er wenigstens die materielle Ausübung des Wahlrechtes selber fordern.—

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 28. Januar.

Zum Beginn der Dienstagssitzung teilt der Präsident des Kaisers Dank für die Geburtstagsglückwünsche des Reichs­tags mit. Dann wird die Beratung des Etats des Reichs­amtes des Innern fortgesetzt. Abg. Staudy(kons.) bemerkt, daß die Unzufriedenheit mit der schwer zu begreifenden und unpraktisch eingerichteten Alters= und Invalidenversicherung noch immer sehr groß sei. Bei einer einzigen Versicherungs­gesellschaft seien in einem Jahre 2000 Bestrafungen vorge­kommen. Staatssekretär v. Bötticher giebt die Besserungs­fähigkeit des Gesetzes zu, betont aber auch, daß es populärer werde. Abg. Pachnicke(frs.) meint, mit der freiwilligen Arbeiterversicherung, wie sie in England besteht, würde man mehr als mit der Zwangsversicherung erreicht haben. Abg. Enneccerus(ntl.) bestreitet das und wünscht Fürsorge für Arbeiter Witwen und Waisen. Abg. v. Roon(kons.) verteidigt die arbeiterfreundliche Haltung seiner Partei gegen­über dem Abg. Singer. Staatssekretär v. Bötticher bittet, doch die Schwierigkeiten von Reformen nicht zu Orsehen. Eine Fürsorge nur bis zum Jahre 1900 für Witwen und Waisen würde 349 Mill. Mark kosten. Der Titel„Reichs­versicherungsamt“ wird genehmigt, ebenso die Resolution des Abg. Hitze(Ztr.) auf Reform der Alter= und Invaliden= versicherung. Beim Titel„Kommission für Arbeiterstatistik“ teilt der Staatssekretär auf Befragen des Abg. Bebel mit, die Vorbereitungen für sozialpolitische Maßnahmen dauerten fort, besonders für das Bäcker=, Handels= und Gastwirtschafts­gewerbe. Der Titel wird genehmigt. Am Mittwoch wurden Anträge beraten.

Sitzung vom 29. Januar.

Zum Beginn der Mittwochssitzung waren keine zwanzig Abgeordnete anwesend. Verhandelt wird der Antrag Barth (freis.), nach welchem bei der Reichstagswahl die Stimmzettel in Umschlägen abgegeben werden und Vorrichtungen in den Wahllokalen geschaffen werden sollen, in welchen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag legen kann. Abg. Rickert(freis.) ist im Interesse der Sicherheit des Wohlgeheimnisses für den Antrag, der nun zum sechsten Male den Reichstag beschäftigt. Abg. Bassermann(ntl.) Schädler(Ztr.) sind ebenfalls dafür, während Abg. von Stumm(freik.) meint, eine völlige Sicherung des Wahl­geheimnisses werde auch so nicht zu erreichen sein. Nachdem noch Abgg. Blos(Soz.), Förster(Antis.), Groeber(Ztr.) dafür sich erklärt, Abg. Graf Limburg=Stirum(kons.) dagegen, kommt es zu einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen dem sächsischen Gesandten Grafen Hohenthal und dem Abg. Schön­lank(Soz.), der behauptet, die Dresdener Regierung plane ein Attentat auf das sächsische Landtagswahlrecht, was Graf Hohenthal nicht zugiebt. Abgg. Lieber und Fuchs(Itr.) werfen den Konservativen vor, Gegner des Reichstagswahl­rechts zu sein und Staatsstreichgelüste zu haben, was Abg. Graf Limburg=Stirum lebhaft zurückweist. Der Antrag Barth wird sodann in erster und zweiter Lesung gegen die konser­vativen Stimmen angenommen. Es folgt der Antrag Quer wegen Einführung unbeschränkten Vereins= und Versammlungs­rechts im deutschen Reiche. Abg. Quer(Soz.) befürwortet denselben in sehr langer und heftiger Rede: die Arbeiter würden als Bürger 2. Klasse behandelt, was Anderen gestattet werde, würde bei ihnen bestraft etc. 26 Vereinsrechte be­ständen in Deutschland. Große Unruhe entsteht, als Redner eine Aeußerung der Hamb. Nachr. benutzt, um dem„Hinter­mann“, derselben Gemeinheit vorzuwerfen. Donnerstag: Etatsberatung.

Abgeorduetenhaus.

Dienstag wurden die Sitzungen wieder aufgenommen, der Präsident teilt mit, der Kaiser habe die Glückwünsche des Hauses dankend entgegengenommen. Es folgt die Be­ratung des Etats des Finanzministeriums. Minister Miquel erwidert auf Klagen über zu strenge Besteuerung des Grund­besitzes, er werde beim Etat der Steuern eine genaue Dar­legung geben, um zu zeigen, wie diese Klagen vielfach unbe­gründet sind. Von verschiedenen Abgeordneten werden Wünsche wegen Aufbesserung der Gehälter einzelner Beamtenklassen vorgebracht, worauf die Minister Miquel und v. d. Recke erwidern, daß diese Aufbesserungen immer nur nach Maßgabe

der erforderlichen Mittel eintreten könnten. Bei dieser Ge­legenheit bezeichnet der Finanzminister die Finanzreform nach wie vor als nötig. Beim Etat des Ministeriums des Innern kommt es zu einer Erörterung über die Gefängnisarbeit und deren Schaden für das Handwerk. Der Minister erklärt, wegen einer Reform des Wahlrechts könnten erst Schritte geschehen, wenn die Wirkungen der Steuerreform vorlägen.

Zu verschiedenen Wünschen äußert er sich sympathisch. Die Weiterberatung erfolgte Mittwoch.

Mittwoch wurde die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt. Nachdem wiederum mehrere Wünsche ausgesprochen waren, deren thunlichste Be­rücksichtigung der Minister v. Recke zugesagt, wurden von Seiten mehrerer Zentrumsabgeordneten Klagen darüber er­hoben, daß es heute mehr protestantische Beamte verhältnis­mäßig gäbe, als katholische. Minister von Recke giebt eine ziffernmäßige Uebersicht, aus welcher eher das Gegenteil her­vorgeht. Bei der Erneuerung eines Beamten komme nur die Tüchtigkeit in Betracht. Der Minister findet bei allen Parteien Beifall, während von Seiten des Zentrums zuge­geben wird, daß es in letzter Zeit wohl etwas besser geworden sei, aber man hätte die laut gewordenen Klagen doch ver­bringen müssen. Der Rest des Ministeriums des Innern wird ohne wesentliche Debatte genehmigt. Bei der land­wirtschaftlichen Verwaltung werden konservativerseits die Kla­gen über den Notstand der Landwirtschaft von Neuem vor­gebracht. Minister v. Hammerstein erklärt, die Regierung wolle gern mit den Konservativen arbeiten, sie habe auch den besten Willen, nur der Antrag Kanitz sei unmöglich. Das Haus vertagt sich bis morgen.

Tagesbegebenheiten.

Reich.

— Vom Kaiserhofe. Die Majestäten machten am Mittwoch einen Spaziergang im Tiergarten. Nachher nahm der Kaiser im Schloß militärische Meldungen entgegen und hörte den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets. Am Hofe wurde Mittwoch der Geburtstag des Prinzen August Wilhelm gefeiert. Der Prinz vollendete sein 9. Lebensjahr.

— Eswar eine Aufmerksamkeit des Kaisers, seinen Bruder zum Chef gerade des Regiments zu ernennen, das nach dem Prinzen Heinrich, dem jüngeren Bruder Fried­richs des Großen genannt wird. Seine Lorbeeren hat dieser sich im 7 jährigen Kriege errungen und sein königlicher Bruder bezeichnete ihn als den einzigen General, der im ganzen Kriege keinen Fehler gemacht habe.

— Fürsorge für die Kriegsveteranen. Der Reichsanzeiger weist gegenüber Behauptungen in der Presse, für die sog. Kriegsoeteranen, di h. die nicht als invalide an­erkannten Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebenen werde nicht ausreichend gesorgt, darauf hin, daß für diese Zwecke jährlich 6 Mill. Mark ausgegeben werden. Daß für die als kriegsinvalide anerkannten Mannschaften und deren An­gehörige, sowie für Hinterbliebene der im Kriege Gefallenen an Pensionen bezw. gesetzlichen Beihilfen jährlich eine Summe von über 15 Mill. M. verausgabt wird, möchte allgemeiner bekannt sein.

— Das Herumspuken von Sensations=Nach­richten in den Zeitungsspalten wird nun hoffentlich bald ein Ende nehmen, und es ist auch gut, daß es dahin kommt.

An solchen Nachrichten war kein Mangel, wenn uns direkt auch nur eine einzige anging, die Mitteilung von einer Riesen=Vermehrung der deutschen Kriegsflotte, an welche an leitender Stelle Niemand im Ernst gedacht hat. Dann sorgten die Engländer für Allarmgeschichten; erst meldeten sie von einem russisch=türkischen Bündnis, dann von einem russischen Plane zur Teilung der Türkei. Nachdem auch diese Schwindeleien zu dem Uebrigen gethan worden sind, wird hoffentlich die Vernunft wieder vorherrschend sein.

— Von einer russisch=türkischen Allianz wird von London aus schon wieder mal erzählt. Darnach soll der Sultan Rußland den Hauptteil von Kleinasien ab­treten wollen, wenn der Czar die endgiltige Erhaltung der Türkei garantiere. Das klingt ebenso unwahrscheinlich, wie alles Frühere. Giebt die Türkei Kleinasien fort, dann ist es einfach aus mit ihr und sie ist aus der Reihe der Groß­mächte endgiltig gestrichen. Die Londoner Treibereien laufen