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eines Brunnens von dem 2c. Becker die Entrichtung eines jährlichen, hypothekarisch zu sichernden Canons von 5 Silbergroschen zu fordern sei, jedoch nur mit der Maaßgabe, daß zur Verhütung von Straßensperrungen künftige Reparaturen jener Brunnen= resp. Pumpenanlage nur unter Aufsicht und nach Anordnung des Magistrates vorgenommen werden dürfen, auch der fragliche Canon von 5 Sgr. nicht ablösbar sein müsse.

19) Auf Grund einer Reclamation des Hermann Löwenstein wegen Ausschließung von der Wählbarkeit zum Stadtverordneten beschloß die Versammlung zufolge§§. 56 und 57 der rev. Städte=Ordnung: Magistrat um die Ermittelung zu ersuchen, wie viel Theilnehmer die Firma Gebrüder Löwenstein habe? und zu welcher Rate Reclamant dabei concurrire? auch: in welchen Vermögensverhältnissen nach einem ungefähren Ueberschlage die fragliche Firma stehe? welchemnächst über die Aufnahme 2c. des Löwenstein näherer Beschluß gefaßt werden solle.

20) Der Antrag des Bürgermeister Greve auf Erstattung der durch die Räumungsweigerung des frühern Bürgermeisters von Lüdemann wegen verspäteter Beziehung seiner Dienstwohnung im Rathhause ihm erwachsenen, 32 Thlr. 15 Sgr. betragenden baaren Auslagen wurde, als mit der Billigkeit und mit der Verpflichtung der Stadt zusammenfallend genehmigt, und die

Ausfertigung des Beschlusses concludirt.

21) Zufolge Beschlusses vom 8. Juli c. war durch Magistrat die Veryandlung einer anderweit vorgenommenen Verdingung der Leichenfuhren zur Genehmigung vorgelegt. Bei Berathung des Gegenstandes sprach die Versammlung ihre Ansicht über die Angemessenheit aus, auch dem unter beschränkten Vermögensumständen lebenden Bürger die anständige Bestattung seiner Angehörigen und Nahestehenden zu erleichtern, und deshalb demselben die unentgeldliche Benutzung des Leichen­wagens zu gestatten, weshalb Magistrat um die Mittheilung zweckmäßiger Vorschläge ersucht

perden sot......,. 9 Jn und 9i, Einnehme für den Gebrauch

Da indessen die Ausgaben für das Fahren der Leichen und die Einnähme für den Gebtauch des Leichenwagens in dem diesjährigen Haushaltsetat bereits aufgenommen ist, so ward die Genehmigungs=Ertheilung für die Dauer nur eines Jahres beschlossen.

22) Der Klempner Albert hatte die Uebertragung des durch den Tod des Uebernehmers, Fabrikanten Arnold Weispfenning erloschenen Contractes wegen Straßenbeleuchtung auf ihn, beantragt, welcher Antrag genehmigt wurde.

23) Der Bezirksweldwebel Gebhard hatte die Erhöhung des Servises für sich und den Bezirksgefreiten wiederholt beantragt. Es lag jedoch keine Veranlassung vor, von dem dieserhalb früher gefaßten Beschlusse abzuweichen.

24) Die in den vorgelegten Verdingsverhandlungen wegen auszuführender Reparaturen an dem Buddenbergs Thorhause enthaltenen Resultate wurden auf den Vortrag des Referenten: daß der Uebernehmer Hoppelshäuser sich verpflichtet habe, die im Kostenanschlage nicht enthaltenen, jedoch dringend nothwendigen Anlagen, als:

a. hölzerne Vergitterung der Kellerfenster,

b. Reparatur der Treppe nach dem Speicher,

c. Befestigung des Speicherbeschusses u. s. w.,

ohne weitere Kostenerhöhung für die beim Verdinge abgegebene Forderung von 21 Thlr. 22 Sgr. ausführen zu wollen, genehmigt.

25) Bei der vorgenommenen außerordentlichen Revision der unter der Controle des Magistrats stehenden Kassen hatte sich nichts zu erinnern ergeben.

Zugleich hatte Magistrat beantragt, die Anzahl der Bürgen bei der Sparkassen=Verwaltung auf dreißig zu erhöhen. Dieser Antrag sowohl, als auch die Bestimmung, daß die Summe der Bürgschaft eines jeden Einzelnen von ihnen bis auf die Höhe von 500 Thlrn. festzusetzen, reep zu beschränken, ward genehmigt. B a F., m zllin; wach 4le

26) Der stellvertretende Vorsteher, Stadtverordnete O.=L.=G.=Assessor Bolling waro, als erwähltes rechtskundiges Mitglied der Commission für die Sparkassen=Administration, zur Revision der Schulddocumente deputirt.