Sochumer Won mehreren Seiten sind dem Königlichen Ministerio des Innern Mittheilungen zugegangen, welche Veranlassung geben, das Publikum in Betreff der Auswanderungen nach Brasilien auf Grund mehrfacher Klagen dort angekommener deutscher Ausgewanderter zu warnen. Nach Aussage dieser Leute sind auf ihren Entschluß, ihr Vaterland zu verlassen, die Aufforderungen und Versprechungen von großem Einfluß gewesen, welche von Antwerpen aus an dieselben gelangt sind. Ramentlich behaupten sie, daß ihnen leichter und unentgeldlicher Weitertransport von Rio de Janeiro aus, auch die Gewährung von Landbesitz versprochen worden sei. Im Juli 1846 ist ein Auswanderer, Nicolaus Dresch aus Munzelfeld, nach der Moselgegend abgesandt worden, um für das Schiff Phénomène Auswanderer anzuwerben; auch ist noch in demselben Monat ein Agent eben dahin abgegangen, und gerade durch dessen Verheißungen sind viele Leute bestimmt worden, die Reise anzutreten. Es hat namentlich auf sie Eindruck gemacht, daß dieser Agent als Bevollmächtigter eines Handlungshauses zu Antwerpen aufgetreten ist und für dasselbe unter einer Gesellschaftsfirma Verträge abgeschlossen hat. Die Auswanderer behaupten, daß ihnen diese Verträge nicht gehalten worden. Beispielsweise war mehreren Auswanderern aus dem Fürstenthume Birkenfeld, die sich auf dem Phénomène eingeschifft hatten, die unentgeldliche Weiterbeförderung kontractlich versprochen worden; allein bei ihrer Ankunft in Rio de Janeiro fanden sie sich hierin getäuscht, indem man lediglich bei der Brasilianischen Regierung sich verwendete, daß diese den Weitertransport übernehmen möchte. Die Letztere hat sich jedoch nicht veranlaßt gefunden, hierauf einzugehen. Der Aeußerung derselben zufolge, ist es vielmehr eine irrthümliche Voraussetzung, wenn die deutschen Kolonisten, sowohl in Rio de Janeiro als in Europa durch böswillige Personen getäuscht, ein Recht darauf zu haben glaubten, daß die Regierung ihnen Tanbereien in der Provinz S. Pedro gebe und sie unentgeldlich dorthin transportiren lasse; die Regierung, welche die Auswanderer nicht von Europa habe herbeizuführen gesucht, habe keine Verpflichtung gegen dieselben, und es sei nur aus Menschlichkeit, und um ihr Vagabundiren zu vermeiden, geschehen, wenn ihnen Räume in NationalGebäuden und am Bord der Kriegsschiffe angewiesen worden seien; eine solche Begünstigung könne nicht dauernd gewährt werden; die Kolonisten, welche nach S. Pedro geschickt worden seien, hätten auch ihren Transport nur gegen die Verpflichtung, dafür 3,000 Reis per Kopf ohne Unterschied des Alters und Geschlechts zu zahlen, erlangt; es könne unter diesen Umständen den Auswanderern nur überlassen werden, sich bei denjenigen als Arbeiter zu verdingen, welche sie entweder für die Hauptstadt, oder für irgend eine Provinz des Reichs engagiren wollten. Ob späterhin, wie von anderer Seite behauptet wird, ihr Transport nach der Provinz S. Pedro noch auf Kosten des betreffenden Handlungshauses stattgefunden hat, ist bisher noch nicht festzustellen gewesen. Außerdemphaben die Auswanderer noch besonders darüber Klage geführt, daß die Beköstigung, welche sie auf der Seereise erhalten, weder ausreichend, noch für sie geeignet gewesen. Mit wie geringer Sorgfalt für sie zu Werke gegangen sei, dafür haben sie insbesondere den Umstand angeführt, daß auf dem Schiffe acht Tage nach der Abfahrt alles für die Passagiere eingenommene Trinkwasser faul geworden, wogegen das für 166 die Schiffsmannschaft bestimmte während der ganzen Reise gut geblieben sei. Endlich sind, wenngleich nach den in Antwerpen geltenden Bestimmungen jedes Schiff nur eine gewisse Anzahl Auswanderer nach Verhältniß des Tonnengehaltes des Schiffes aufnehmen darf, doch mehrere Befrachtungs=Verträge vorgekommen, welche die Kapitaine verpflichteten, eine Stunde unterhalb Antwerpen, eine gewisse Anzahl Passagiere noch auf das Schiff zuzulassen. Eine solche Contravention hat noch neuerlich in Antwerpen zu einer Verurtheilung des betreffenden Rheders in eine Geldbuße geführt. Wiewohl es nicht möglich ist, das Gewicht dieser Beschuldigungen durch Beweisaufnahme juridisch festzustellen, so verdienen dennoch die Klagen der Ausgewanderten und die Aeußerungen der Brasilianischen Regierung veröffentlicht zu werden, damit andere zur Auswanderung Geneigte sich bei den Umtrieben der Agenten dies zur Warnung gereichen lassen. Münster, den 11. April 1847. Das Ober=Präsidium. Um nach Maaßgabe der Instruction des Herrn General=Directors der Steuern vom 24. Mai 1844(Stück 47 des Amtsblatts vom Jahre 1844) die Vermessungs= und Theilungsarbeiten, behufs der Fortschreibung im Grundsteuer=Kataster zu möglichst billigen Gebühren auszuführen, sind die zur Ausführung dieser Arbeiten bezeichneten KatasterGeometer angewiesen, ihre Arbeiten auf dem Felde von Gemeinde zu Gemeinde im geregelten Turnus vorzunehmen. Diese Bestimmung hat indessen bisher nicht überall zur Ausführung gebracht werden können, weil die Grundeigenthümer es theilweise unterlassen, ihre desfallsigen Anmeldungen nach§. 4 der Instruction vom 24. Mai 1844, so frühzeitig abzugeben, damit vorab die nach§. 7 der Instruction erforderlichen Copien aus den Original=Flurkarten eingeholt werden können, wobei noch insbesondere zu bemerken ist, daß die Steuer=Controleure angewiesen sind, behufs der Fortschreibung im Grundsteuer=Kataster keine geometrische Vermessungs; oder Theilungs=Arbeiten anzunehmen, welche sich nicht auf die Original=Flurkarten gründen. Nur auf die, im gewöhnlichen Turnus ausgeführten Vermessungs= und TheilungsArbeiten können die im Tarif vom 11. April v. J.(Stück 16 des Amtsblatts vom Jahr 1846) bekannt gemachten Gebührensätze Anwendung finden, wogegen bei Arbeiten, die zu einer andern Zeit ausgeführt werden, außer den tarifmäßigen Gebühren auch noch Reise= und etwaige Versäumnißkosten vergütet werden müssen. Im Interesse der Grundbesitzer liegt es demnach, ihre Anträge auf Vermessungsund Theilungs=Arbeiten gehörigen Orts so frühzeitig abzugeben, daß es dem KatasterGeometer möglich wird, die erforderlichen Arbeiten in dem gewöhnlichen Turnus zur Ausführung zu bringen. Um ferner die den Kataster=Geometern zu gewährenden Arbeitspreise gehörig prüfen und feststellen zu können, werden die Grundbesitzer darauf aufmerksam gemacht, keine Zahlungen an die Kataster=Geometer direct zu leisten, sondern diese demnächst auf Grund der von uns vollzogenen Hebelisten an die Steuerkassen abzuführen. Arnsberg, den 30. März 1847. n hlleg m Königliche Regierung. Am Dienstag den 4. Mai c., Nachmittags 3 Uhr, findet die Sitzung der MeisterPrüfungs=Commission Statt. Die Meldungen zur Prüfung und zur Aufnahme von Lehrverträgen können bis dahin bei uns erfolgen. imen hau genmen Der Magistrat Bochum, den 29. April 1847. Greve. Dem Schornsteinfegermeister Wiengen hierselbst ist die provisorische Verwaltung der städtischen Schornsteinfegerstelle übertragen worden. Bochum, den 19. April 1847. min ammmn Der Magistrat. 167 Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadtgericht Bochum. Folgende in der Steuergemeinde Bochum gelegenen Grundstücke der Erben Heinrich Wilhelm Surmann genannt Rehlinghaus zu Bochum: 1) das Ackerstück deim Widumer Kamp, auf'm Färders Kamp genannt, groß 1 Morgen 71 Ruthen, die Hälfte der in der Mutterrolle sub Flur IX. Js 80 aufgeführten Parzelle, abgeschätzt zu 209 Thlr. 5 Sgr., 2) das Ackerparzell daselbst Flur IX. 56 80 b zur Größe von 1 Morgen 158 Ruthen 50 Fuß, abgeschätzt zu 282 Thir. 2 Sgr. 6 Pf., 3) die 164 Ruthen 81 Fuß große Wiese, die Hälfte der sub Flur IX. M 79a in der Mutterrolle verzeichneten Parzelle, abgeschätzt zu 183 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., 4) das Ackerparzel Flur IX. I 129, groß 1 Morgen 11 Ruthen 49 Fuß, abgeschätzt zu 138 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf., 5) das Ackerparzell Flur IX. J6 31a, groß 2 Morgen 119 Ruthen, abgeschätzt zu 399 Thir. 5 Sgr., 6) das Ackerparzell Flur IX. I 31c, groß 1 Morgen 100 Ruthen, abgeschätzt zu 264 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf., 7) das Grundstück in der großen Voede auf dem Hetnaken genannt, groß 3 Scheffelse 23 Ruthen 198 Fuß cölnisches Maaß, abgeschätzt zu 240 Thlr., 8) das Grundstück in der kleinen Boede, hinter der Widume, groß 2 Scheffelse 2 Ruthen cölnisch, abgeschätzt zu 121 Thlr. 15 Sgr., sollen am 8. Juli dieses Jahres, Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle theilungshalber subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich, bei Vermeidung der Präclusion, spätestens in diesem Termine zu melden. Taxe, Hypothekenschein und Bedingungen können in unserm Büreau III. eingesehen werden. Die 3¾ 1⅜ 3½ 2 1 2 3/16 3 55 19/10800 60 ½ 2¾ 5 6½ 1 1½8 10 6 43 P /15 *0 1% 15 sollen in ausgesetzt einzusehen. Nothwendige Subhastation.— Berggericht zu Bochum. dem Johann Arnold Langewiesche bei Schwelm zugehörigen Bergantheile: Kur der Steinkohlenzeche Glückauf im Flüsloher Berge, Frischgewagt modo Frischer Morgen, Buschbank und Nebenbank westlich der Klanke, Buschbank Nebenbank unter der alten Stollensohle, Glückssonne, Glocke, Dachs& Grevelsloch, Hasenwinkel Himmelscroner Erbstollen, Vereinigte Altendorfer Erbstollen und Große Varstbank, St. Mathias Erbstollen, Rastadt, Vereinigte Gibraltar Erbstollen, Johann Friedrich, Aschermittwoch, Alte Baum, Anna Maria, Vereinigte Blankenburg& Theresia, Besserglück Erbstollen, Caninchen, Frosch, Luchs, Fuchs& Knappbank, Elephant, Freie Vogel, Johann Mathias, Neue Approche, Neue Ruhrort, Stephansburger Erbstollen, Vereinigte Löwe, Vereinigte Verborgenglück 6 3, Vogelbruch, Vereinigte Wildenberg& Vogelbruch, Mathias ins Östen ino den 30. Juni, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zum Verkaufe der Registratur * termi werden. Die Beschreibungen der Zechen nebst den Vorwarden sind in — 168— Bester Erts zerge=schriebene Verpachtung der Grasmutzung auf die drei hiater einander folgenden T###——. Jis incl. 1849 in den Gräben und auf den Böschungen der Straßen des hiesigen Wegebaukreises werde ich an nachbenannten Tagen und Orten vornehmen: 1) Am Mittwoch den S. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, in der Wohnung der u#. Frau Wittwe Cramer an der Engelsburg: a. für die Strecke von Engelsburg bis Holsterhausen, Is 454 bis 533+ 12= 1592° lang, „„„ Steele bis Stalleicken, I 0,73+ 15 bis 1,28+ 2= 1087° lang und c.„„„„ Stalleicken bis Engelsburg, I6 1,28+ 2— 1,94= 1269 Ruthen lang. Desgleichen um 11 Uhr in der Wohnung des Herrn Wirths M. Scharpenseel hierselbst: a. für die Strecke von Engelsburg bis Bochum, I 1,94— 2,15+ 5= 425° lang, h.„a Riemke„ Bochum, z 9,21— 9,60+ 17= 7970„ und c.e„„ Bochum„. Kiewittsberg, I 975+ 3— 10,04= 577° lang. An demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr, bei dem Gastwirth Herrn Hochstraß gut. Jasper zu Herne: a. für die Strecre von der Emscherbrücke bis Herne, I6 841+ 15— 880+ 12= 7770 lang und d. e=„ Herne bis Riemke, I 884+ 12— 921= 7289 lang. 2) Am Donnerstag den 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Herrn Gastwirths Tillmann zu Sprockhövel: a. für die Strecke von Horath bis Hackermann, I6 0,71+ 16— 140= 1164° lang, *„„ Hackermann bis Sprockhövel, I6 140— 208= 1360° lang und o.„„„ Sprockhövel„ Stüter, I6 211+ 1— 240= 5790" „An demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr, bei dem Gastwirth Backwinkel am Holtkamp: a. für die Strecke von Linden bis Weitmar, Is 3,55— 4,03= 960° lang, „„„„ Weitmar bis Kiewittsberg, I6 4,03— 4,29= 520° lang und c.„„ Kiewittsberg bis Engelsburg, I6 4,29— 4,54= 500° lang. 3) Am Freitag den 7. Mai, Vormittags 10 Uhr, bei dem Gastwirth Schulte=Bonsfeld zu Bonsfeld: a. für die Strecke von Langenberg bis Nierenhof, I6 0,92+ 8— 1,26= 672° lang, hea a Nierenhof bis Altendorf, J6 1,26— 2,04= 1560° lang. An demselben Tage, Nachmittsgs 3 Uhr, in der Wohnung des Herrn Gastwirths Schaefer an der Ruhrbrücke zu Winz: a. für die Strecke von Stüter bis Hattingen, N6 2,40— 2,99+ 12= 1192° lang, b.e# Hattingen bis Baak, I6 3,11— 338= 482° lang und c.e.„ Baak bis Linden, I 338— 355=, 340° lang. 4) Am Sonnabend den S. Mai, Nachmittags 3 Uhr, bei dem Herrn Gastwirth Hofemann an der Landwehr zu Merklinde: die Strecke von Lütgendortmund bis Castrop, I 0,75— 138+ 3= 1263° lang. Bochum, den 23. Apeil 1847. Der Wegebaumeister B ekgntgachung. Die im angestandenen Termine abgegevenen Forderungen für das zum Bau einer neuen Ruhrbrücke hier erforderliche Eichenholz haben die höhere Genehmigung nicht erhalten, und soll jetzt Weißtannen=Holz Anwendung finden. Zum öffentlichen Verdinge der Anlieferung, an den Mindestfordernden, von„de 24 Stück Mauerschwellen à 24¼ Fuß lang, 9 und 9 Zoll stark, 16 80 32 16 112 8 16 6 4 6 4 12 à 47: lang, ist ein anderweiter Termin auf den Sattelhölzer à 10“ lang, desgl. à 20“„ Ober= und Unterbalken Oberbalken à 51“ lang, desgl. à 49“# Balken à 69•" desgl. à 20 ¾“* Streben à 31“. „ à 19•* Träger à 32½ Fuß lang, 8 und 15 Zoll stark, Streben à 26„. 8 z 9 Zoll stark, Hängesäulen à 13 Fuß lang, 12 und 12 Zoll stark, 12 und 14 Zoll stark, 169 Morgens 40 vd= im Gastof d. 1 Juni laufenden Jahres, Meigene 10 uhr, ih Gaßthof bes Herrn A. Frings zu Hattingen anberaumt, wozu Unternehmungslustige hierdurch eingeladen werden. Die Anlieferung der Hölzer soll bis zum Frühjahr 1848 ausgesetzt bleiben.— Die weiteren Vorwarden können bei dem Unterzeichneten eingesehen, oder gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden. Hattingen, den 15. April 1847. Der Wasserbaumeister Kayser. Bekanntmachung. Das am Ruhrstrome in der Gemeinde Dumberg belegene Schleusenwärter=Etablissemert,,„der jetzt abgebrochenen Dahlhauser Schleuse, bestehend aus einem massiven Wohnhause nebst dabei stehendem geräumigen Stallgebäude, Hofraum, einem Gemüse= und Obstgarten am Hause, und einem zweiten von erierem in geringer Entfernung gelegenen Garten, soll öffentlich meistbietend im Locale selbst, am 2. Juni laufenden Jahres, Morgens 10 Uhr, verkauft werden. Die Gebäude sind in gutem Stande erhalten. Kauflustige werden eingeladen, ihre Gebote im Termine abzugeben, und können die Localitäten durch den Schleusenwärter Jöster an der neuen Dahlhauser Schleuse zur Ansicht nachgewiesen erhalten. Die Taxen und günstigen Kaufbedingungen sind vom 1. Mai ab bei dem unterzeichneten Baubeamten einzusehen, können auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Hattingen, den 15. April 1847. Der Wasserbaumeister Kayser. Bekanntmachung. Die Repartition des Kommunalsteuer=Deficits für's diesseitige Amt pro 1847 liegt vom 3. k. Mts. ab an fünf Tage lang auf hiesiger Amtsstube zur Einsicht der Besteuerten offen. Wattenscheid, den 27. April 1847. Der Amtmann Kämper. Bekanntmachung. Die Schulsteuer=Repartition der Gemeinde Durchholz=Bommerholz pro 1847 liegt vom Montag den 3. d. M. ab an auf 8 Tage zur Einsicht der Betheiligten auf dem Amtshause offen. Blankenstein, den 1. Mai 1847. Der Amtmann ickert. Das im Kreise Bochum, in der Gemeinde Wattenscheid belegene, aus 20 Morgen 149 Ruthen 86 Fuß Ackerland und Wiese bestehende, zu 5065 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. abgeschätzte Kleine Middendorfs Gut, soll am 18. Mai, Vormittags 10 Uhr, an der Behausung des Herrn Wirths Grimberg zu Stalleicken zum Verkaufe ausgesetzt werden. Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Vorwarden bei dem unterzeichneten Notar zur Einsicht offen liegen, und daß die Erklärung über den Zuschlag im Termine sofort erfolgen wird. Essen, den 12. April 1847. Der Justiz=Commissar und Notar Dohm. Bekanntmachung. Der Wirth und Bäcker Friedrich Wilhelm Stracke beabsichtigt seinen unterhabenden, in der Gemeinde Vormholz an der sehr frequenten Kohlenstraße von Vogelheide nach Scheideweg belegenen, circa 6 Morgen an Acker, Garten und Hofraum enthaltenden Kotten, worauf seit langen Jahren Gast= und Schenkwirthschaft und Bäckerei mit gutem Erfolge betrieben wird, am 22. Mai dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr anfangend, bei der Behausung des Schichtmeisters Diedr. Herberholz in der Steinenpforte zu Vormholz öffentlich meistbietend zu verkaufen. Die Gebäulichkeiten und Grundstücke befinden sich in einem sehr guten Zustande und sind wegen ihrer Lage zum Betriebe der Wirthschaft ganz geeignet. Unterzeichneter mit dem Verkaufe beauftragt, ladet Kauflustige mit dem Bemerken ein, daß die für den Ankäufer sehr vortheilhaft gestellten Kaufbedingungen auf seiner Geschäftsstube eingesehen werden können. Blankenstein, den 22. April 1847. Hermann Schulz, Notar. Bekanntmachung. Im Auctions=Locale bei der Frau Wittwe A. Fiege hier sollen am 26. k. M., Vormittags 10 Uhr, einige Kühe und Hausmobilien gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkauft werden. Bochum, den 22. April 1847. Der gerichtliche Auctions=Commissar Parpat. Eine Bracke zu verkaufen. Wo? sagt die Expedition dieses Blattes. 170 Bekanntmachung. Sonnabend den 8. Mai, Nachmittags 3 Uhr, sollen hier auf dem Kirchhofe drei schwere Linden, aus welchen viele reine Bretter für Möbelschreiner geschnitten werden können, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Lütgendortmund, den 23. April 1847. Das Presbyterium. Folgende zur Vicarie Sanct Heriberti zu Wattenscheid behörige, in der Gemeinde Freisenbruch belegene Acker=Grundstücke, als: 1 Stück von 224 78/100 Ruthen, 367%/100 *„ 416%0 ### 215 362½ 150 306% 461½ 439½ 180⅜ 592¼ 350710 538 110 sollen anderweit zur Verpachtung ausgeboten werden, wozu Termin auf Dienstag den Mai, Vormittags 10 Uhr, in der Behausung des Herrn Rautert zu Königssteele anberaumt ist. Auch sollen alsdann die Stücke N 13, 538%0 Ruthen groß, „ 2, 367%0 a* zur Vererbpachtung ausgesetzt werden. Bochum, den 21. April 1847. A. Osterman. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) Am Samstag den 8. Mai, Nachmittags 2 Uhr anfangend, werde ich im Auctions=Locale bei dem Wirth Herrn Wilhelm Aghte auf der Ege in Stiepel: eine Auswahl verschiedener Zeuge, als: Umschlagstücher, verschiedene Kattune, Hosenzeuge, Biber, Kittel u. s. w., im Meistgebot gegen Credit verkaufen. Bochum, den 28. April 1847. Der Auctions=Commissar Siepmann. Bekanntmachung. Da ich Willens bin, meine Wagenfabrik und Schmiede aufzugeben, so werde ich am Freitag den 7. Mai d. J. alle dazu gebrauchten Geräthschaften, worunter 1 Blasbalg, 1 Amboß, mehrere Schraubenstöcke von verschiedener Größe, sowie einige eiserne Achsen und eine Partie schöne Felgen, einzeln oder auch zusammen meistbietend gegen Credit verkaufen. Kauflustige wollen sich in meinem Hause einfinden. Recklinghausen, den 28. April 1847. Joh. Fallböhmer, Holzhändler. Hausverkauf in Bochum. Ich bin Willens, mein auf der Beckstraße hierselbst gelegenes Wohnhaus zu verkaufen und bestimme hierzu den Termin auf Dienstag den 4. d. M., des Nachmittags um 5 Uhr, an der Behausung der Frau Wittwe Kaltheuner hierselbst, wo sich Kauflustige einfinden wollen. Bochum, den 29. April 1847. Franz Schulte. Bekanntmachung. Am Freitage den 7. Mai, Nachmittags 2 Uhr, soll die dem Gute Herbede zustehende Fischerei=Gerechtsame auf der Ruhr und dem Mühlenkanale in einzelnen kleinern Abtheilungen zur öffentlichen Verpachtung auf mehrere Jahre ausgesetzt werden, wozu qualificirte Pächtiger einladet Herbede, den 20. April 1847. Niederstadt. Landverpachtung. Im Auftrage des Herrn Eigenthümhers von Nöllen=Hofe zu Laer werde ich 70 bis 80 Scheffelse zu diesem Hofe gehörende Ackerländereien in Termino Freitag den 7. Mai c., Nachmittags 3 Uhr, in der Behausung des Wirths Roecken an der Chaussee bei Laer zur öffentlichen Verpachtung aussetzen. Querenburg, den 29. April 1847. G. Buschmann. 2 Wohnungen, jede von 3 bis 4 Zimmern, nebst Keller, Stallung und Bodenraum, wovon 2 Zimmer in der untern Etage sind und zu jedem Geschäft sich eignen, sind gleich oder Martini dieses Jahres vortheilhaft zu miethen. Bochum, den 20. April 1847. W. Velten. Am 23. April ist mir mein schwarzer Hund(Hündin) auf den Namen Minka hörend, entkommen. Derselbe trug ein messingenes Halsband ohne Namen. Demjenigen, welcher Auskunft zu dessen Wiederhabhaftwerdung ertheilen kann, wird eine Belohnung zugesichert. Vor dem Ankauf wird gewarnt. Bochum, den 29. April 1847. Christian Ostermann. Sonntag den 9. Mai Kränzchen. Crengeldanz, den 30. April 1847. Wilh. Döndof. 171 Das Großherzoglich Badische Staats-Eisenbahn-Lotterie-Anlehen von Vierzehn Millionen Gulden, ist eingetheilt in 24100,000 Stück Loosen, ein jedes à 20 Thaler oder 35 Gulden rückzahlbar laut Gesetz vom 21. Februar 1845, unter Zuziehung von 3½% Zinsen, durch Anhäufung des Kapitals und der Zinsen, mittelst 400000 Gewinne, die zusammen 30 Millionen 261495 Gulden betragen und wie folgt eingetheilt sind in: 14 Gewinne à fl. 50,000, 54 à 40,000, 12 à 35,000, 23 à 15,000, 2 à 12,000, 55 à 10,000 40 à 5000, 2 à 4900, 58 à 4000, 366 à 2000, 1944 à 1000, 1770 à 250 u. s. w. Die Vertheilung der Gewinne findet mittelst 160 Ziehungen zu Carlsruhe statt, und zwar unter Aufsicht und Leitung der öffentlichen Behörden. Die nächste Ziehung ist am 31. Mai 1847. Diese Staats=Lotterie ist ohne Nieten, denn ein jedes Loos spielt in allen Ziehungen so lange mit, bis es herauskommt, und muß, wenn es keinen größeren Treffer erlangt, wenigstens fl. 42 und je länger es liegen bleibt je mehr gewinnen. Es kann daher hierin jedes Capital mit eben so viel Sicherheit und Garantie, als auch mit Aussicht und Anspruch auf große Gewinnste angelegt werden, ohne daß je irgend ein Verlust zu befürchten wäre. Durch das unterzeichnete Bankhaus sind jederzeit Original=Loose zu beziehen, und werden solche nach einer jeden Ziehung auch wieder von uns zurückgekauft.— Pläne und jede gewünscht werdende Auskunft gratis. Briefe, so wie Sendungen von Geld, Cassascheinen, Banknoten 2c. zu franciren. Die Listen werden nach der Ziehung prompt zugesandt. Auch über das Schicksal von anderen Staats=Lotterie=Loosen wird auf Verlangen unentgeldliche Auskunft durch uns ertheilt. NS J. Nachmann& Solide Geschäftsleute, die sich mit dem in allen.. Staaten erlaubten Verkauf dieser Loose befassen in Mlainz am wollen, belieben sich deßfalls an uns zu wenden. Söhne, Banquiers Rhein. Anzeige. Von den Herren J. Nachmann& Söhne, Banquiers zu Mainz am Rhein, erhielt ich so eben Plan, Bedingungen und nähere Erläuterungen der so sehr vortheilhaft eingerichteten Großherzoglich Badischen Staats= Eisenbahn=Anlehens=Lotterie, und können hierauf Reflectirende zu jeder Zeit davon Einsicht nehmen bei mir. Auch erlaube ich mir zu bemerken, da der Verkauf der Original=Loose davon in allen Staaten gesetzlich erlaubt ist, daß ich von obigen Herren beauftragt bin, Bestellungen von Loosen anzunehmen, welche auf's Prompteste von mir ausgeführt werden. Herbede, den 18. April 1847. E. Barck. vortheilhaft eingerichteten Großherzoglich Badischen Staats=Eisenbahn=Anlehens=Lotterie erhalten, welche Stücke bei mir zur Einsicht offen liegen. Der Verkauf der Original=Loose ist auch in den Königlich Preußischen Staaten gesetzlich erlaubt, und bin ich beauftragt, Bestellungen auf solche anzunehmen, deren pünktliche Realisirung ich hiermit zusichere. Witten, den 25. April 1847. Friedrich Goebel. Todes=Anzeige. Der Steiger Heinrich Munscheid an der Leithe ist am Sonnabend den 24. April 1847, Mittags 1 Uhr, nach einer etwa 27 Wochen erlittenen Krankheit gestorben. Von den Banquiers Herren Nachmann & Söhne in Mainz habe ich Plan, Bedingungen, sowie nähere Erläuterungen der äußerst Bei mir steht ein Klavier zu verkaufen oder zu vermiethen. Päntzer. 172 PRRRERE RERE RE S SENNE 995 01e Porcellan=, Erystall= und Kurze=Waaren=Handlung 8... von Hermann Herz 668 Sge erhielt die ersten Zufuhren von der Leipziger Messe, wobei namentlich die sehr hubschen 8# Sos neuen decorirten Gegenstände zu empfehlen sind. 868 sne Aechte Wiener und Lemgoer Meerschaum=Pfeifen, Billard=, Jagd= und# alle anderen Sorten Pfeifen sehr billig bei 868 Hermann Hern. 928 Unter den in Leipzig gekauften und bis nächsten Sonntag ausgepackten neuen Meß=Waaren mache ich besonders auf eine bedeutende Partie Umschlagetücher und Long=Shwals zu sehr billigen Preisen aufmerksam. Aaron herz. Fertige Herren=Hemden in feinem Bielefelder Leinen, sowie in gedrucktem Batist nach dem neuesten Fagon bei Aaron Herz. Gegen Mitte nächster Woche treffen von der Leipziger Messe unsere Waaren ein. Bochum, den 30. April 1847. M. M. Würzburger (Hierzu 2 Beilagen.) Beilage zu Ne 18 des hiesigen Kreisblattes. Bochum, den 1. Mai 1847. Mittheilungen über die Beschlüsse der Stadtverordneten=Versammlungen zu Bochum. Verhandlungen in den Sitzungen am 27. Juni, 8. und 25. Juli, 29. August, 8., 12. und 26. September 1845. 1) Dachdem am 14. Februar c. die durch§. 47 der revid. Städteordnung vorgeschriebene Ausloosung des auszuscheidenden Drittels der Stadtverordneten und deren Stellvertreter vorgenommen, welcher zufolge A. Die Stadtverordneten 1) F. D. Cramer, 3) Heinrich Höltring, 2) Theodor Spennemann, 4) Friedrich Siepmann, B. Die Stellvertreter 1) Uhrmacher W. Winkelmann, 3) Fried. Siepmann, 2) Ferd. Höltring, 4) Conrad Brinkmann auszuscheiden hatten, und nachdem durch die am 4. Mai c. vorgenommenen Ergänzungswahlen A. als Stadtverordnete 1) Der Kaufmann Friedrich Siepmann, 2) der Kaufmann Ferdinand Höltring 3) der Kaufmann Moritz Steffen und 4) der Gerichtsrath von Noél, B. als Stellvertreter 1) der Bergmeister Küper, 2) der Uhrmacher Winkelmann, 3) der Gastwirth Fried. Velten gnt. Wolf, 4) der Bergmeister Engelhardt und 5) der Wirth Johann Scharpenseel berufen waren, wurden in Veranlassung des Magistrats vom 9. Juni c. die ausscheidenden Mitglieder entlassen, die neugewählten dagegen in die Versammlung eingeführt, welchemnächst 2) zufolge§. 77 der rev. Städte=Ordnung und nach Anleitung des§. 3 und 6 der Instruction vom 17. März 1831 1) der Land= und Stadt= Gerichts=Secretair v. Lothum zum Vorsteher, 2) der Bergmeister Hardt zum Protocollführer, 3) der Oberlandes=Gerichts=Assessor Bölling zum stellvertretenden Vorsteher und 4) der Gerichts=Rath v. Noél zum stellvertretenden Protocollführer erwählt wurden. Zugleich ward die Wahl des Deputirten zur Revision der städtischen Kassen vorgenommen, wobei die Wahl auf den Stadtverordneten C. Kentzler fiel. 3) Zu Mitgliedern der städtischen Armen=Commission wurden die Stadtverordneten 1) Ferdinand Höltring, 2) Moritz Steffen und 3) von Lothum gewählt. 4) Auf Antrag des Magistrats wurde die Wahl der Administratoren und deren Stellvertreter für das hiesige Sparkasseninstitut vorgenommen, deren Resultat war, daß a. als rechtskundiges Mitglied der Oberlandes=Gerichts=Assessor Bölling, b. zu dessen Stellvertreter der Berg=Gerichts=Rath Bellmann, zu Administratoren c, der Tuchfabrikant C. Kentzler, d. der Land= und Stadt=Gerichts=Secretair v. Lothum und zu deren Stellvertreter e. der Bergmeister Küper, f. der Uhrmacher Winkelmann gemihlt wurden. 174 Die Vollziehung des Statuts gedachten Instituts ward noch verschoben, und ist Magistrat zu ersuchen, vorab den§. 4 desselben dem Beschlusse der Stadtverordneten=Versammlung gemäß zu fassen. 5) Bei Fortsetzung des Straßenpflasters vom Bergamts=Hause zur Stadt hin hat sich die Nothwendigkeit ergeben, zur Beibehaltung der Straßenbreite von dem Grundbesitze des Mauermeisters Math. Schmitz einige Quadratruthen zu übernehmen, wodurch eine Ausgabe von circa 30 Thlr. erwachsen wird. Magistrat hatte dieserhalb den Antrag gestellt, daß: falls der Wege=Fiskus gegen alles Erwarten die Bewilligung jenes Betrages verweigern möchte, die Stadt den Ausfall übernehme. Die Stadtverordneten=Versammlung erklärte sich für die Annahme des Antrages. 6) In Folge der sich seit einiger Zeit wiederholten nächtlichen Einbrüche hatte Magistrat beantragt, die Zahl der Nachtwächter durch zwei Mann zu verstärken, wodurch der Stadtkasse eine Mehrausgabe von 60 Thlrn. erwachse. Wenn Magistrat sich für die Zuträglichkeit dieses Mittels zur Erreichung des Zweckes ausgesprochen hatte, so hatte derselbe sich entschieden gegen die Errichtung einer Bürgerwache erklärt. Die Stadtverordneten=Versammlung hielt eine aus der Bürgerschaft zu organisirende Nachtwache zur gegenseitigen Beschützung des Eigenthums für's geeignetste, wogegen mit der Anordnung von abermals 2 Nachtwächtern wohl vermehrte Kosten, aber nicht vergrößerte Sicherheit verbunden sein würden. Indem daher die Bewilligung des Lohnes für besagte Nachtwächter abgelehnt werden mußte, beschloß die Versammlung Magistrat zu ersuchen: eine Bürgerversammlung zu veranlassen, in welcher wegen Sicherstellung des Eigenthums die zu treffenden Maaßregeln zu berathen event. die Bürger über ihre Geneigtheit zur Bildung einer Sicherheitswache und zur Uebernahme des persönlichen Dienstes bei derselben zu vernehmen seien. 7) Die vom Magistrate vorgelegten Verdingsverhandlungen Betreffs Bespannung des Leichenwagens wurden wegen einiger Unbestimmtheiten in denselben Magistrat mit dem Ersuchen der Vornahme einer neuen Verdingung wieder zugestellt. 8) Der Joseph Kin aus Ploczk hatte seine Aufnahme in den diesseitigen UnterthanenVerband resp. in hiesige Stadt beantragt. Wegen des Mangels hinlänglicher Legitimationen, so wie wegen mangelnden Nachweises zureichender Subsistenzmittel konnte die Versammlung ihre Zustimmung einstweilen nicht ertheilen. Magistrat ist überdies um Aufschluß einiger diese Angelegenheit betreffenden Gegenstände zu ersuchen. 9) Betreffs des in hiesiger Stadt zu errichtenden Eich=Amtes ist Magistrat zu ersuchen, die von Königl. Regierung geforderten Nachweise über den hiesigen Gewerbestand ohne weitere Zuziehung der Stadtverordneten=Versammlung zu ertheilen. Ueberdies ward beschlossen: die Kosten für Miethe der nothwendigen Löcale und für die zur ersten Einrichtung erforderlichen Geräthschaften und Utensilien auf den Kämmerei=Fonds zu übernehmen, auch den Mitgliedern des Eich=Amtes Sicherheit für ihre Auslagen und Gebühren durch deren Anweisung auf die Kämmereikasse zu gewähren, dagegen selbstredend die taxmäßigen Gebühren für vorgenommene Eichungen durch den Kämmerei=Rendanten einziehen und vereinnahmen zu lassen. 10) Bei der Prüfung der vorgelegten Rechnung der Voedekasse hatte sich blos zu erinnern ergeben, daß aus dieser Kasse an die städtische Kämmereikasse ein Vorschuß von 150 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. geleistet war, ohne daß derselbe in Rest=Einnahme gebracht worden wäre. Magistrat ist daher zu ersuchen, diesen Vorschuß in nächster Rechnung, zur bessern Controlirung der Rückzahlung, unter dem Titel„an zu restituirenden Vorschüssen" aufführen zu lassen. 11) Der Beschluß resp. Antrag der Stadtverordneten=Versammlung vom 4. April c.: die Einnahme=Reste an Besamungskosten der großen Voede beitreiben zu lassen, war vom Magistrate mit dem Bemerken abgelehnt worden: daß demselben im vorliegenden Falle ein administratives Executionsverfahren nicht begründet erscheine, ein Durchdringen mit einer gerichtlichen Klage gegen die Debenten auch als zweifelhaft angesehen werden müsse. Die Stadtverordneten 1— —.175— Versammlung theilte diese Ansicht nicht, und beschloß daher, zur Festsetzung des Rechtsgrundsatzes Magistrat zu ersuchen und zu bevollmächtigen, die Klage gegen den Einen oder Andern der Debenten bei hiesigem Gerichte einzulegen. 12) In Folge Allerhöchster Kabinets=Ordre vom 24. Januar 1845 hatte Magistrat bei der Stadtverordneten=Versammlung die Erhebung eines Einzugsgeldes von drei Thalern von allen sich hier selbstständig Niederlassenden beantragt. Die Zweckmäßigkeit und Billigkeit eines solchen Einzugsgeldes ward nicht bezweifelt, jedoch, in Betracht der in nächster Zukunft in Erwartung stehenden beträchtlichen Vermehrung der Einkünfte aus dem städtischen Vermögen, aus denen die Deckung der Hälfte des Communalbedürfnisses nicht zu bezweifeln stehe, der vorgeschlagene Satz von 3 Thlrn. für zu geringe erachtet, und daher ein Einzugsgeld beschlossen, dessen Höhe durch Kapitalisirung der Hälfte des einjährigen Communalsteuer-Betrages nach dem Zinsfuß von 4 vom Hundert zu normiren sei, dem Magistrate jedoch die Alternative zu überlassen, das Eintrittsgeld nach Verhältniß des Vermögens oder des Einkommens des sich Niederzulassenden zu fünf bis fünf und zwanzig Thaler zu bestimmen. 13) Nachdem das Notificatorium des Magistrats: daß das Magistratsmitglied E. Schulten zum Vorsitzenden bei dem hiesigen Eichamte bestellt und der Schmidt Löchtermann als Eichmeister vorgeschlagen sei, mitgetheilt worden, erklärte sich die Versammlung mit der Wahl des 2c. Löchtermann einverstanden, und wählte die Stadtverordneten C. Kentzler und M. Scharpenseel zu Beisitzern bei dem Eichamte, und zwar den 2c. Kentzler zum Rendanten und den Scharpenseel zum Sachkundigen. 14) Zufolge Verhandlung vom 22. Juni 1843 sub Né 13 ist die Theilung in natura der einzelnen zwischen hiesiger Stadt und den abgetrennten Landgemeinden gemeinschaftlich gewesenen Inventarienstücke im Wesentlichen zur Ausführung gekommer. Hinsichtlich der Communalspritze nebst Zubehör und Löscheimer war Seitens der Landgemeinden deren sofortiger öffentlicher Verkauf begehrt. Magistrat hat die Verhandlung wegen der vorgenommenen Naturaltheilung eingereicht, und ist diese genehmigt, auf die Anfrage des Magistrats Betreffs der erwähnten Spritze aber beschlossen worden: ohne Bestimmung eines Maximums des abzugebenden Gebotes, Magistrat zum Ankaufe zu ermächtigen, und demselben zur Assistenz in den Personen der Stadtverordneten Fr. Siepmann, B. Löchtermann und C. Kentzler eine Deputation zur Seite zu stellen, welche nach Maaßgabe der Concurrenz und der Preiswürdigkeit bei der Licitation die Höhe des abzugebenden Gebotes zu arbitriren habe. 15) Auf Grund eines Schreibens vom 5. August c. des Magistrates beschloß die Versammlung, besonders in Erwägung der Aufrechthaltung der Ehre und Würde des Bürgerrechts: Magistrat zu ersuchen, die frühern Gebühren für Ertheilung des Bürgerrechts in hiesiger Stadt nach den frühern Sätzen von 5 resp. 1 Thlr. wieder herzustellen. 16) In Veranlassung des Magistrats durch Schreiben vom 31. Juli c. ward, in Erwägung, daß eine zweckmäßige Veröffentlichung der Verhandlungen und Beschlüsse der StadtverordnetenVersammlung zeitgemäß zu erachten, auch das Vertrauen der Bürgerschaft zu ihren Vertretern nur erhöhen und befestigen könne, beschlossen: die Sitzungsprotocolle ihrem wesentlichen Inhalte nach durch Veröffentlichung mitzutheilen, vorab jedoch mit Magistrat wegen der einzuführenden Redaction und über die Modificationen in Betreff der Art der Bekanntmachung in nähere Correspondenz zu treten und dessen Vorschläge zu gewärtigen. 17) Ein von einem Mitgliede gehaltener Vortrag über die Möglichkeit der Anlegung eines Springbrunnens auf hiesigem Hauptmarkte wurde mit allseitiger Anerkennung aufgenommen und beschlossen, den Vorschlag auf Grund eines vorzunehmenden und beim Magistrate zu beantragenden Nivellements künftig einer nähern Berathung zu unterwerfen. 18) In Folge einer durch den Kleinhändler Heinrich Becker auf der Gerberstraße vorgenommenen gesetzwidrigen Bohrung einer Pumpe beschloß die Versammlung dem Vorschlage des Magistrats zwar beizutreten, wonach für Benutzung des städtischen Grundes zur Anlage 176 eines Brunnens von dem 2c. Becker die Entrichtung eines jährlichen, hypothekarisch zu sichernden Canons von 5 Silbergroschen zu fordern sei, jedoch nur mit der Maaßgabe, daß zur Verhütung von Straßensperrungen künftige Reparaturen jener Brunnen= resp. Pumpenanlage nur unter Aufsicht und nach Anordnung des Magistrates vorgenommen werden dürfen, auch der fragliche Canon von 5 Sgr. nicht ablösbar sein müsse. 19) Auf Grund einer Reclamation des Hermann Löwenstein wegen Ausschließung von der Wählbarkeit zum Stadtverordneten beschloß die Versammlung zufolge§§. 56 und 57 der rev. Städte=Ordnung: Magistrat um die Ermittelung zu ersuchen, wie viel Theilnehmer die Firma Gebrüder Löwenstein habe? und zu welcher Rate Reclamant dabei concurrire? auch: in welchen Vermögensverhältnissen nach einem ungefähren Ueberschlage die fragliche Firma stehe? welchemnächst über die Aufnahme 2c. des Löwenstein näherer Beschluß gefaßt werden solle. 20) Der Antrag des Bürgermeister Greve auf Erstattung der durch die Räumungsweigerung des frühern Bürgermeisters von Lüdemann wegen verspäteter Beziehung seiner Dienstwohnung im Rathhause ihm erwachsenen, 32 Thlr. 15 Sgr. betragenden baaren Auslagen wurde, als mit der Billigkeit und mit der Verpflichtung der Stadt zusammenfallend genehmigt, und die Ausfertigung des Beschlusses concludirt. 21) Zufolge Beschlusses vom 8. Juli c. war durch Magistrat die Veryandlung einer anderweit vorgenommenen Verdingung der Leichenfuhren zur Genehmigung vorgelegt. Bei Berathung des Gegenstandes sprach die Versammlung ihre Ansicht über die Angemessenheit aus, auch dem unter beschränkten Vermögensumständen lebenden Bürger die anständige Bestattung seiner Angehörigen und Nahestehenden zu erleichtern, und deshalb demselben die unentgeldliche Benutzung des Leichenwagens zu gestatten, weshalb Magistrat um die Mittheilung zweckmäßiger Vorschläge ersucht perden sot......,. 9 Jn und 9i, Einnehme für den Gebrauch Da indessen die Ausgaben für das Fahren der Leichen und die Einnähme für den Gebtauch des Leichenwagens in dem diesjährigen Haushaltsetat bereits aufgenommen ist, so ward die Genehmigungs=Ertheilung für die Dauer nur eines Jahres beschlossen. 22) Der Klempner Albert hatte die Uebertragung des durch den Tod des Uebernehmers, Fabrikanten Arnold Weispfenning erloschenen Contractes wegen Straßenbeleuchtung auf ihn, beantragt, welcher Antrag genehmigt wurde. 23) Der Bezirksweldwebel Gebhard hatte die Erhöhung des Servises für sich und den Bezirksgefreiten wiederholt beantragt. Es lag jedoch keine Veranlassung vor, von dem dieserhalb früher gefaßten Beschlusse abzuweichen. 24) Die in den vorgelegten Verdingsverhandlungen wegen auszuführender Reparaturen an dem Buddenbergs Thorhause enthaltenen Resultate wurden auf den Vortrag des Referenten: daß der Uebernehmer Hoppelshäuser sich verpflichtet habe, die im Kostenanschlage nicht enthaltenen, jedoch dringend nothwendigen Anlagen, als: a. hölzerne Vergitterung der Kellerfenster, b. Reparatur der Treppe nach dem Speicher, c. Befestigung des Speicherbeschusses u. s. w., ohne weitere Kostenerhöhung für die beim Verdinge abgegebene Forderung von 21 Thlr. 22 Sgr. ausführen zu wollen, genehmigt. 25) Bei der vorgenommenen außerordentlichen Revision der unter der Controle des Magistrats stehenden Kassen hatte sich nichts zu erinnern ergeben. Zugleich hatte Magistrat beantragt, die Anzahl der Bürgen bei der Sparkassen=Verwaltung auf dreißig zu erhöhen. Dieser Antrag sowohl, als auch die Bestimmung, daß die Summe der Bürgschaft eines jeden Einzelnen von ihnen bis auf die Höhe von 500 Thlrn. festzusetzen, reep zu beschränken, ward genehmigt. B a F., m zllin; wach 4le 26) Der stellvertretende Vorsteher, Stadtverordnete O.=L.=G.=Assessor Bolling waro, als erwähltes rechtskundiges Mitglied der Commission für die Sparkassen=Administration, zur Revision der Schulddocumente deputirt. 177 27) Die allgemeine Mißerndte der Kartoffeln hatte in den bei weitem meisten Städten und Ortschaften Vereine hervorgerufen, deren Aufgabe es war, aus andern Gegenden, wo diese Mißerndte weniger Statt gefunden, Kartoffeln, oder auch andere, die Kartoffelfrucht mehr oder minder ersetzende Nahrungsmittel aufzukaufen, und, entweder ohne künftige Rückzahlung der Werthe hierfür, oder gegen irgend einen gegen die laufenden Preise billigern Preis an die bedürftige Einwohnerklasse zu vertheilen. Ein solcher Verein hatte sich auch hier gebildet, und bei der Stadtverordneten=Versammlung den Antrag gestellt: aus städtischen Mitteln ein Kapital zu garantiren, welches zum Betrage von 2000 Thlr. mittelst Actien zu 5 Thlr. zum Ankaufe von Hülsenfrüchten aufgebracht werden solle. Zur Berathung und Beschlußnahme war eine Stadtverordneten=Versammlung am 8. September, und da wegen Abwesenheit und Verhinderung mehrerer Mitglieder kein vollgültiger Beschluß gefaßt werden konnte, zur weitern Verhandlung am 12. September eine abermalige Versammlung berufen. Nachdem sowohl die durch den Magistrat mitgetheilte Verhandlung des provisorischen „Comité's zur Anschaffung von Lebensmitteln und zur Vorbeugung einer Theurung“ als auch die Verhandlung der am 8. September zusammengetretenen Stadtverordneten vorgetragen waren, wurden folgende Beschlüsse gefaßt: a. Es wird die Zweckmäßigkeit und Anräthlichkeit der Beschaffung eines Kapitals im Wege der Actienzeichnung zum Ankaufe von Viktualien für den Bedarf unvermögender Bewohner der Stadt Bochum erkanntz 9668# b. Dies Kapital soll nicht— wie beantragt— lediglich auf die Summe von 2000 Thir. beschränkt, sondern auf den Betrag ausgedehnt werden, welcher sich im Wege der Actienzeichnung aufbringen lassen wird; c. Die Actien sind auf einen Betrag von 5 Thlrn. festzusetzen, und es soll den Actienzeichnern die zinsfreie Zurückzahlung innerhalb eines Jahres zugesichert werden; d. Zur Sicherstellung der Actionaire übernimmt die Stadtverordneten=Versammlung Namens der durch sie vertretenen Stadt die Verpflichtung, alle Ausfälle, welche sich durch Preisdifferenzen, Verluste beim Verkaufe der angeschafften Viktualien oder durch Mißfälle ohne Unterschied an dem negozirten Kapitale ergeben möchten, aus dem städtischen Vermögen, sei es im Wege des Ausschlages oder durch Verwendung der disponiblen Substanz, zu decken, und soll sich diese Verpflichtung der Stadt Bochum auch auf die rechtzeitige Zurückzahlung der Actien erstrecken; e. An die sub d. übernommenen Verpflichtungen knüpft die Stadtverordneten=Versammlung die Bedingung, doß 1. die Beschlüsse, des Comité's des sich etwa bildenden Hutfsvereines hinsichtlich der Verwendung des Hülfscapitals im Allgemeinen der Genehmigung der Stadtverordneten=Versammlung unterworfen bleiben; 2. das gedachte Comité geeignete Vorschläge zur Sicherung des Kämmerei=Vermögens gegen die Wirkung der übernommenen Bürgschaft mache, und solche der Prüfung und Genehmigung der Stadtverordneten unterlege, und daß . 3. der Hülfsverein zu seinen Sitzungen ein Mitglied der Stadtverordneten=Versammlung mit berathender Stimme und behufs Berichterstattung bei der Stadtverordneten=Versammlung zulasse. In Folge dieser Beschlüsse und auf ergangenen Antrag des Hülfsvereins wurde der Stadtverordneten=Protocollführer 2c. Hardt zum berichterstattenden Mitgliede bei dem Hülfsvereine ernannt. 28) Zur Hülfsleistung bei dem Hausbrande des Düngelmann zu Herne am 3. April c. hat der Gastwirth F. Velten ein Pferd vor die Brandspritze gelegt, bei welcher Gelegenheit dasselbe derartig verletzt wurde, daß dasselbe in Folge deß laut Angabe des 2c. Velten 17 Tage arbeitsunfähig gewesen ist. Die hierfür in Anspruch genommene Entschädigung— 22 Thlr. 20 Sgr. und die aufgegangenen Kurkosten— 3 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. sind aus der ProvinzialFeuer=Societäts=Kasse zu entschädigen abgelehnt worden, und war die Königl. Regierung viel 178 mehr der Ansicht, daß Bittsteller durch Befreiung von der Gestellung von Gemeindefuhren auf eine gewisse Zeitdauer zu entschädigen sei. Der Antrag der Entschädigungsleistung aus der städtischen Kämmereikasse mußte gleichfalls vorläufig abgelehnt werden, und ward beschlossen, Magistrat um Verwendung zur fraglichen Entschädigung bei der Prov.=Feuer=Societäts=Direction zu ersuchen, und der Stadtverordneten=Versammlung von dem Resultate zur nähern Beschlußnahme Mittheilung zu machen. Zugleich soll Magistrat ersucht werden, das Regulativ wegen Verpflichtung der Pferdeinhaber zur Fortschaffung der Feuerspritzen zu den Brandstätten, so wie auch Benachrichtigung mitzutheilen, ob der Fr. Velten durch den Magistrat zur Vorspannsleistung vor die Spritze aufgefordert worden war. 29) In Veranlassung des Magistrats sind die Verordneten C. Kentzler, B. Löchtermann und Rendant Cremer zu Deputirten bei dem Klassensteuer=Veranlagungs=Geschäft erwählt worden. 30) Dem Magistrate ist Betreffs des vorgelegten wiederholten Antrages des Kreiswerkmeisters Heimeshoff um Bewilligung eines Diätensatzes von 1 Thlr. 15; Sgr. zu communiciren: wie die Berechtigung des 2c. Heimeshoff zu einem Diätensatze von 1 Thlr. 15 Sgr. der Stadtverordneten=Versammlung nicht bekannt sei, und verblieb die Versammlung bei der Ansicht, daß demselben höchstens der höchste Satz für die Gerichtstaxatoren zustehe, wobei es auch bis zu erfolgtem Nachweise einer höhern Berechtigung sein Bewenden haben muß. 31) Zufolge mitgetheilten Extractes aus der Armenrechnung stellt sich in der Armenkasse ein Deficit von 372 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. heraus, und beschloß daher die Versammlung auf Antrag des Magistrates, zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse einen Zuschuß von vorläufig Hundert Thlr. zu bewilligen. 32) Da die Königl. Regierung den Beschluß der Stadtverordneten=Versammlung vom 25. Juli c. Betreffs des zu erhebenden Einzugsgeldes nicht genehmigt, vielmehr empfohlen hat, damit Anstand zu nehmen, bis dahin sich das Kämmereivermögen der Stadt, z. B. durch Acquisition eines Theiles an den Voeden rc. mehr festgestellt habe, so ward Magistrat ersucht, die betreffenden Verhandlungen seiner Zeit wieder aufzunehmen. 33) Magistrat hat die Allerhöchste Kabinetsordre vom 23. Juli c. nebst einschlägigen Tarif Betreffs des bewilligten Marktstandgeldes für die Stadt Bochum zur Kenntnißnahme mitgetheilt. 34) Zur Abhelfung eines bisher fühlbar gewesenen Mangels, soll Magistrat ersucht werden, den Kämmerei=Rendanten zu veranlassen, sowohl den jährlichen Kämmerei= und Armenkassen=Etat, wie auch die Rechnungsrevisionsverhandlungen in triplo anzufertigen, und davon ein Exemplar zur Verfügung der Stadtverordneten=Versammlung zu stellen. Verhandlungen in den Sitzungen vom 31. October, 28. November, 19. December 1845. 1) Zufolge Vortrages des Stadtverordneten=Protocollführers genehmigte die Versammlung die Veranschaffung eines verschließbaren ledernen Actenbehälters, indem die bisherige Transportweise der Acten in das Geschäftslocal und zurück nicht die nöthige Sicherheit darbietet. 2) Der Protocollführer hatte über die am 5. und 12. October gehaltene General=Versammlung des Vereins zur Abwehrung der dringendsten Noth der Versammlung Bericht erstattet, woraus hervorging, daß der Verein einen Vorstand zur Leitung der Geschäfte aus 7 Personen bestehend erwählt und der Verein selbst den Namen„Hülfsverein für die Stadt Bochum“ angenommen und sich für constituirt erklärt habe. Zufolge des Entwurfes des Statuts solle das Wirken des Vereins darin bestehen, den dürftigern Familienvorstehern der Stadt Bochum gegen gleich baare Erlegung des selbstkostenden Preises Viktualien zum eigenen Hausbedarfe aus den mit dem aufzubringenden Actienkapitale aufzukaufenden Vorräthen zu verabfolgen, und wurde beschlossen, die Bedürftigen aus derjenigen Einwohnerklasse zu nehmen, welche 3 Thaler Klassensteuer und weniger zu zahlen haben, und daß nur Ausnahmsweise bis zu der 4 Thaler Klassensteuer zahlenden Klasse hinauf gegriffen werden dürfe. — 179— Das Statut, insonderheit wegen der im§. 4 des Beschlusses der Stadtverordneten= Versammlung vom 12. September c. Namens der Stadt übernommenen Garantie der gezeichneten Actien, soll der Königlichen Regierung in Arnsberg zur Genehmigungs=Ertheilung vorgelegt werden, bis zu deren Eingang die Wirksamkeit des Vereines suspendirt bleibt. Schließlich ward noch berichtlich mitgetheilt, daß 417 Actien mit einem Kapital von 2085 Thaler gezeichnet seien. 3) In Gefolge Beschlusses vom 29. August c, wonach in Zukunft das Fahren der Leichen aus der städtischen Communalkasse bestritten werden solle, hatte Magistrat eine anderweite Verdingung der Leichenfuhren vorgenommen, und war der Landwirth Schreier zu Rechen mit der Forderung von 20 Sgr. pro Fuhre Letztfordernder geblieben. Die Stadtverordneten=Versammlung genehmigte das Resultat dieser Verhandlung unter der Modification, daß sich der 2c. Schreier verpflichte: a. auf Verlangen jede Leiche eines über das Lebensalter von vierzehn Jahren Verstorbenen zu dem aus der Stadtkasse zu entrichtenden Satze zur Begräbnißstätte zu fahren, b. alles Lederzeug an den Pferden schwarz zu haben und c. Statt, wie bisher, der Sielen, Kummen anzuwenden. 4) Die Verpachtungsverhandlung, wonach der Drechsler Peter Martini den PflastergelderEmpfang für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. December 1846 gegen eine Abgabe von 163 Thlr. übernommen hat; wurde genehmigt. 5) Da Magistrat die gestellte Frage: ob der Friedrich Velten bei dem Hausbrande des Düngelmann zu Herne zur Gestellung des Vorspannpferdes durch Magistrat requirirt worden sei? bejahet hat, so wird die Befugniß des 2c. Velten zum Entschädigungsanspruche nicht ferner bezweifelt, und soll daher über die Art und Weise der Entschädigung und deren Größe näher verhandelt werden. 6) Bei dem öffentlichen Verkaufe des aus dem frühern Verwaltungsverbande herstammenden gemeinschaftlichen Mobilars hatte sich, einschließlich eines Unrathsgeldes von 24 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf., ein Ergebniß von 321 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf. herausgestellt. Die eingereichten Verhandlungen, so auch die beantragte Erstattung der Inserationsgebühren an den Auctions=Commissar A. Österman wurden genehmigt. 7) Der Antrag des Magistrates, dem Flurschütz M. Fischedieck bis einschließlich den 11. November c. die Dienstverrichtung zu belassen, um den pro Juni c. nicht bezogenen Gehaltstheil von 3 Thlr. empfangen zu können, fand Genehmigung. 8) Da der Plan der Errichtung eines Springbrunnens auf hiesigem Hauptmarkte wieder aufgenommen worden, und dadurch mit dem Eingesessenen, Wirth Christoph Cremer, der aus den zu diesem Springbrunnen zu benutzenden Quellen in der Hohgarte eine zu seinem Hause geführte Wasserleitung speiset, eine Berührung zu erwarten steht, so hatte der Protocollführer aus den dieserhalb früher gepflogenen Verhandlungen einen, die Vergönnung zu der durch den 2c. Cremer ausgeführten Wasserleitung betreffenden Extract gemacht, der zufolge Beschluß der Versammlung zu den Acten genommen werden soll. 9) Der interimistische Bezirksfeldwebel Trappe hierselbst hatte die Erhöhung des von der Stadt zu bewilligenden Serviszuschusses für sich und den Bezirksgefreiten beantragt. Nach Erwägung des Gegenstandes beschloß die Versammlung, daß zur Abweichung von dem bereits dieserhalb früher gefaßten Beschlusse kein Grund vorliege. 10) Die am 1. October c. vorgenommene Verdingung der Oellieferung rc. zur Straßenbeleuchtung wurde dem Uebernehmer, Klempner Albert zu dem Betrage von 164 Thlr. oder pro Laterne zu 13 Thlr. 20 Sgr. zwar genehmigt, es soll jedoch Magistrat ersucht werden, auf vorwardenmäßige Ausführung der Unternehmung zu halten, indem die bisherige mangelhafte Versorgung der Laternen zu mancher Beschwerde Veranlassung gegeben hat. 11) Bei Prüfung des vom Magistrat eingereichten Protocolls vom 24. October c., die Revision der Schulddocumente bei der hiesigen Sparkasse betreffend, hatte sich wesentlich nichts 180 zu erinnern gefunden; auch war die Versammlung damit einverstanden, daß der Flasche zu Altenbochum an die Stelle des verstorbenen Bäckers 2c. Utermann, und des sein Vermögen an seine Kinder cedirten Kaufmann Friedr. Velten sen. unter Präjudiz der Kapitalkündigung andere Bürgen zu gestellen habe. Anlangend das vom Magistrate zugleich vorgelegte Verzeichniß über 90 als Bürgen vorgeschlagene Eingesessene hiesiger Stadt, so ward beschlossen, dem Magistrate dasselbe mit dem Antrage wieder zuzustellen, der Stadtverordneten=Versammlung daraus 30 Individuen als jetzt einzutretende Bürgen vorzuschlagen. 12) Der ehemalige Bürgermeister von Lüdemann war unter'm 15. October c. mit dem Antrage auf Auszahlung der rückständigen, aus der Stadtkasse zu entrichtenden Pension, und zwar nach Abzug von 13 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für verschuldende Rathhausmiethe, zum Betrage von 83 Thlr. 22 Sgr., bei der Stadtverordneten=Versammlung direct eingekommen. Es wurde beschlossen, die Eingabe dem Magistrate mit dem Ersuchen um Prüfung und weitere Beschlußnahme zuzustellen und den 2c. von Lüdemann zu bescheiden. 13) In Folge der Resolution vom 28. October c. der Westphälischen Provinzial=FeuerSocietäts=Direction mußte die Erwartung, die von dem Fr. Velten für Verletzung eines Pferdes bei Gelegenheit einer geleisteten Brandfuhre nach der Brandstätte des Düngelmann zu Herne begehrte Entschädigung aus der Provinzial=Feuer=Societäts=Kasse entrichtet zu erhalten, aufgegeben werden, indem bei einem ähnlichen Falle im Kreise Herford im Jahre 1843 die beantragte Entschädigung aus der Societäts=Kasse verweigert, und die ablehnende Festsetzung, ohnerachtet die höhere Provinzialbehörde den Antrag des Reclamanten befürwortet hatte, von dem jüngsten Provinzial=Landtage gebilligt worden war. Es wurde daher die Entschädigung des 2c. Velten event. aus der städtischen Communal=Kasse genehmigt. Die Versammlung sprach hierbei jedoch die Ansicht aus, daß die betreffende Commüne,— im vorliegenden Falle Herne,— welcher durch Zuführung von Feuerlöschgeräthschaften Hülfe gebracht werden solle, die Entschädigung zu tragen habe; indem dies analog sei mit der Verpflichtung der hülfeerhaltenden Commünen, vorkommenden Falles die beschädigt wordenen Feuerlöschgeräthschaften auf eigene Kosten wieder herstellen zu lassen. Magistrat soll daher ersucht werden, dieserhalb mit dem Verwaltungsvorstande der Gemeinde Herne in Verhandlung zu treten. Hierbei kam die früher gestellte Frage zur Erörterung: ob die pro Tag in Anspruch genommene Entschädigung ad 1 Thlr. 10 Sgr. angemessen oder event. nur Ein Thaler zu bewilligen sei? und war durch Stimmenmehrheit die Festsetzung der Entschädigung auf einen Thlr. pro Tag beschlossen, falls unvorhergesehen die Stadt zur Entschädigungsleistung verpflichtet werden möchte. 14) Es wurde von einer Mittheilung des Magistrats der Stadt Dorsten, wonach sich derselbe bei den betreffenden Behörden verwendet hat, der Steele=Vohwinkel=Eisenbahn=Gesellschaft die Concession zur Fortsetzung dieser Bahn längs Bochum bis zur Cöln=Mindener=Bahn zu versagen, Notiz genommen, und ist die Rückgabe des betreffenden Schriftstückes an den hiesigen Magistrat beschlossen worden. (Fortsetzung folgt.) Gedruckt und herausgegeben von dem verantwortlichen Redacteur W. Stumpf. Verein Von dem und zur Vi welcher eir Leben trat nahme ein von vorn gerer Zeit gewesen. J bereits an sprechen u Siechthum welche sie glaubten die Freun schönen Zu nachdenken sich nicht es kein gu solches Be nahme un Bildung i worden. 2 tiges Zust rung, für oder Beru äußeres Fortkomme vielseitig a haben, sich tigkeiten a den einmal zum Ziele wenn man gehemmtf Bahn zu und hohere und Büche haben und ein, der möglichste ohne Thei munterung, und hinste thun. Se vielen Orte Gelegenhei türe der L Menschen Bestehen g schen Hoffr schen Vere Natur der Wenn nur 2. Beilage zu Ne 18 des hiesigen Kreisblattes. Bochum, den 1. Mai 1847. Verein für die deutsche Volksschule 2c. Von dem„Verein für die deutsche Volksschule und zur Verbreitung gemeinnützlicher Kenntnisse," welcher einst unter so schönen Hoffnungen in's Leben trat und sich der Zustimmung und Theilnahme einer so großen Zahl edel gesinnter Männer von vorn herein zu erfreuen hatte, ist seit längerer Zeit öffentlich nicht viel mehr die Rede gewesen. Kein Wunder, daß die Gegner desselben bereits anfangen, von seinem Hinscheiden zu sprechen und für dasselbe, wie auch für sein Siechthum die Gründe geltend zu machen, welche sie früher dem ganzen Unternehmen glaubten entgegenstellen zu müssen, während die Freunde desselben im Rückblick auf den schönen Zweck mit stillem Bedauern der Frage nachdenken, ob denn eine an sich so gute Sache sich nicht möge halten lassen? Offenbar wäre es kein gutes Zeichen der Zeit, wenn man ein solches Beginnen wegen Mangels an Theilnahme und Unterstützung preis geben müßte. Bildung ist das Losungswort unserer Tage geworden. Man hat eingesehen, daß ein einseitiges Zustutzen für eine bestimmte Handthierung, für irgend einen sich vorgesetzten Stand oder Beruf nicht ausreicht, um ein erträgliches äußeres Dasein, ein einigermaßen befriedigendes Fortkommen zu gewinnen; man will die Jugend vielseitig ausbilden lassen; man will Gelegenheit haben, sich Kenntnisse zu verschaffen, sich Fertigkeiten anzueignen, die es möglich machen, den einmal eingeschlagenen Weg, wenn er nicht zum Ziele führt, das bisher gewohnte Geleise, wenn man sich in demselben am Fortkommen gehemmt fühlt, zu verlassen, und eine andere Bahn zu gehen; man will Schulen, niedere und höhere, Lehrer und Lehrerinnen, Zeitschriften und Bücher über jeden Gegenstand des Wissens haben und benutzen lernen, und— einen Verein, der dasselbe will, der solchem Begehren möglichst entgegen kommen will, den sollte man ohne Theilnahme, den sollte man ohne Aufmunterung, den sollte man unbetrauert hinwelken und hinsterben lassen! Das wird man nicht thun. Seine alten Freunde leben noch; an vielen Orten ist er durch die von ihm geschaffene Gelegenheit zu angenehmer und bildender Lectüre der Liebling stiller und häuslich gesinnter Menschen geworden, und dadurch ist ihm sein Bestehen gesichert, wenngleich er den sanguinischen Hoffnungen, welche seine allzu enthusiastischen Verehrer zu erwecken bemüht waren, der Natur der Sache nach nicht hat genügen können. Wenn nun aber auch zugegeben werden muß, daß der Verein sich gleich anfangs ein zu hohes Ziel oder doch zu viele Zwecke gesetzt hat, so kann das doch keinen Grund abgeben, ihn ferner ganz ohne Theilnahme zu lassen, vielmehr ist es ehrender, mit darauf hinzuwirken, daß allein der nächste. Zweck festgehalten und der Kreis der Wirksamkeit nur nach Maßgabe der Mittel erweitert werde. Erschien früher die Verbindung mit dem Hauptverein und das ihr zu bringende Opfer von 40% zu lähmend für die Thätigkeit des Kreisvereins, so ist in diesem Betracht um so eher eine Aenderung resp. Erleichterung zu erwarten, als ja auch der Hauptverein, statt für so viele Zwecke thätig zu sein und die Kräfte zu zersplittern, sich unter weiser Verwendung der Mittel nur dem einen Hauptzweck zuwenden wird, und eben so läßt sich ja auch die Einrichtung treffen, daß den einzelnen Gemeinden nach Maßgabe der geleisteten Beiträge aus den Mitteln des Kreisvereins gedient werde, wobei freilich in Betreff dürftiger Gemeinden eine billige Rücksicht wird obwalten müssen. Man hat diese Angelegenheit im vorigen Jahre ruhen lassen und eine Sammlung von Beiträgen nicht veranstaltet. Die Zeit ist schwer, hieß es; alle Kräfte müssen jetzt dahin wirken, der äußern Noth zu wehren, und man wird genug zu thun haben, den Brod= und Verdienstlosen Unterhalt zu verschaffen; wir wollen nicht den Vorwurf auf uns ziehen, als wollten wir durch eine Sammlung für unsern Zweck— und mag derselbe auch noch so edel sein— die Mittel zur Erleichterung des allgemeinen Nothstandes schmälern. Freilich wurde dagegen gefragt, ob denn nicht grade die Schullehrer ganz besonders von dem großen Nothstande mitbetroffen würden; habe sich doch Seine Majestät, unser Allergnädigster König bewogen gefunden, für die Schullehrer 45000 Thlr. auszusetzen, und könne von dieser Summe doch nur Denjenigen eine Aushülfe gewährt werden, deren jährliche Einnahme nicht 100 Thlr. betrage; es wurde ferner gefragt, ob hiernach ein Christenmensch sich nicht gemahnt fühlen solle, unsern Verein durch Zusteuerung seines Scherfleins in den Stand zu setzen, dem einen oder andern der hülfsbedurftigen Schullehrer helfend unter die Arme zu greifen u. dergl. mehr; aber es blieb bei dem Beschluß, für ein Jahr nicht zu sammeln. Gottes gnädige Fügung wird, wie jetzt zu hoffen steht, die schwere Zeit vorübergeben und eine bessere Zeit wiederkehren lassen, und in dieser Hoffnung wollen wir denn auch die Sache wieder aufnehmen, die uns, je länger 182 wir sie prüften, als eine gute und der wärmsten Theilnahme würdige Sache erscheint. Wer ein Herz hat für Volksbildung, die zur Thätigkeit, Nüchternheit und Zufriedenheit führt, und für die Glieder des Standes, der berufen ist, den ersten Grund für solche Volksbildung zu legen; wer es erkennt, was für ein Joch die zu tragen haben, die ihre Tage anter einer großen Kinderschaar zubringen müssen, die berufen sind, die Jugend lernfähig zu machen, sie zum Nachdenken, zur Thätigkeit, zur Ordnung, zum Gehorsam anzuleiten, sie durch Wort und Beispiel zur Gottesfurcht und zu wahrer Vaterlandsliebe zu erziehen und den seligmachenden Christenglauben ihnen einzupflanzen; wer es weiß, was damit gefordert ist, solch ein Werk an den Kindern und unter den Kindern zu treiben, der wird sich nicht von uns hinwegwenden, wird uns vielmehr freundlich näher treten, uns mit Rath und That beistehen— und unser wärmster Dank, und unsere innigste Verehrung wird ihm nicht fehlen. N. N. Mit Beziehung auf vorstehende Aufforderung zeige ich hiermit an, daß Sonnabend den 8. Mai, Nachmittags 2 Uhr, an der Empfangs=Stelle zu Laer die erste diesjährige Kreisversammlung der Mitglieder und Freunde des Vereins für die deutsche Volksschule im Kreise Bochum Statt finden wird. Crengeldanz, den 19. April 1847. Der Präses Theodor Müllensiefen. Häuser aus Sägespänen und gegossene Mauern. Die Umwohner des Trollhätta=Canals(Schweden) mischen die Sägespäne unter Lehmerde und formen daraus große Steine, ähnlich den Mauersteinen. Diese trocknen sie blos an der Sonne, wodurch sie außerordentlich dicht und so haltbar werden, daß sie den harten schwedischen Wintern trotzen. Die mit solchen Steinen erbauten Häuser sehen recht zierlich aus. Die Vermischung des Lehms mit Sägespänen ist zweckmäßiger als die mit gehacktem Stroh. Man sollte diese Bauart allgemein einführen, besonders in steinarmen Gegenden.— In Schweden werden auch die Mauern gegossen, statt gezimmert. Die außerordentliche Festigkeit, welche die von Kalk aufgeführten Schleußenwände des neuen Mokala=Canals erhielten, brachten auf den Gedanken, den Kalk auch zum Mauerbau anzuwenden. Der Kalk wird mit Wasser, Sand und Alaun vermischt, dann in die von doppelten Bretterwänden gebildeten Formen der Hausmauern gegossen. Nach einigen Monaten ist die Masse trocken und hart. Dann hebt man die Bretter ab, und der einfache Rohbau, der keines Putzes bedarf, ist fertig. Diese gegossenen Mauern gewinnen eine unzerstörbare Härte. Zu bemerken ist, daß die gegossenen Mauern noch härter werden, wenn man rechte feste Kalkarten nimmt und den zum Bauen bestimmten Kalk jahrelang in tiefen Gruben gähren und innig auflösen läßt. In Schweden hat man bereits ganze Ortschaften von gegossenem Kalk aufgeführt. Welche Holzersparniß, welche Dauerhaftigkeit, Zierlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebäude ließ sich durch den Kalkgußbau erzielen, während wir an unseren losen Gebäuden Jahr aus, Jahr ein, oft schon nach ihrer Erbauung, ausbessern müssen! Wann werden wir sparsamer und klüger werden! Miscellen. Ueber Ohrfeigen. Der Jurist Hyk schrieb über Ohrfeigen eine eigene Abhandlung. Er theilt sie in vollkommene und unvollkommene, in patschende und nicht patschende, in ernste und scherzhafte, in lohnende und strafende, und wirft die Fragen auf: Kann eine Hand ohne Finger eine Ohrfeige geben? Darf der Vater den Sohn nach zurückgelegtem 12. Jahre, oder der Mann die Frau beohrfeigen ohne Scheidungsklage?— Ob man sich zu Ohrfeigen und Mautschellen contractmäßig verbinden und das alte:„auf eine Lüge eine Maulschelle“— üben dürfe? Die letzte Frage hat unser Ohrseigenadvocat nicht ohne Ursachen auf das Tapet gebracht, sondern weil er Wissenschaft von einer bestehenden förmlichen Ohrfeigenverschreibung hatte. Theuerung vor vierhundert Jahren. In dem Archiv der Abtei Hintersbach, am Siebengebirge, fand man ein Rechnungsbuch, worin das Jahr 1454 als das Jahr der großen Theurung eingeschrieben steht, weil in demselben Jahre ein fetter Ochs 3 fl. kostete, eine Kuh 2 fl., ein Kalb ½ fl., 23 Hämmel 8 fl., ein Schwein ½ fl., 25 junge Hühner ½ fl., 40 Dutzend Eier ½ fl., 13 Pfund Butter ½ fl. Eine junge Dame zog in Gegenwart mehrerer Herren gegen das Rauchen los.„Besonders die Cigarren sind schädlich,“ sagte sie;„sie verkürzen das Leben.“—„Pah! Ich habe einen Onkel, der den ganzen Tag raucht und sich so wohl wie ein Fisch befindet; er ist schon 70 Jahre.—„Er wäre vielleicht schon 80, wenn er nicht rauchte,“ fiel die Dame lebhaft ein. In Frankreich hat man neulich die Aetherbetäubung als ein Mittel zur Entdeckung erheuchelter Krankheiten angewandt. Ein Paar 183 junge Conscribirte, der eine mit einem gekrümmten Rückgrat, der andere mit einem Hüftleiden, waren dem Militairarzte zur Untersuchung gestellt worden, unter dem Verdacht, daß sie sich gebrechlich stellten, um dem Militairdienste zu entgehen. Der Rücken des Ersteren wollte sich durch keine mechanischen Mittel gerade machen lassen; nachdem er aber Aether eingeathmet hatte und die Muskeln erschlafften, verschwand auch der Buckel, und der Rücken wurde so gerade, wie der des steifsten russischen Grenadiers. Der moderne Sixtus gestand dann auch seinen Betrug. Der Andere blieb dagegen lahm und wurde als wirklich unbrauchbar entlassen. Kaiser Augustus machte bekanntlich die römischen Staatsmänner in Wein betrunken, ehe er ihnen traute. Im Aether ist noch mehr Wahrheit als im Wein. Die Mächtigen der Gegenwart sollten fleißige Versuche damit machen. Wie viel devote krumme Rücken würden da verschwinden! Ob sie aber ganz gerade werden würden? Möbel= und der vereinigten Tischlermeister in Elberfeld. Obere Kippdorf=Straße A. 294. Die unter obiger Firma betheiligten Mitglieder, welche in den besten Werkstätten Deutschlands sich ausgebildet haben, unterhalten fortwährend ein reich ausgestattetes Lager aller Sorten Möbel und Spiegel, gefertigt nach den gefälligsten Zeichnungen der Mode=Journale, und ebenso berechnet für die vollständige Möblirung des Staatzimmers, als für die verschiedensten Bedürfnisse des bürgerlichen Hauses. Die Preise sind nach Billigkeit fixirt, und wird von der Gesellschaft ein Jahr lang Garantie geleistet. Am 3. April ist auf dem neuen Wege von Witten nach Herbede bis zum Gastwirth Lürmann ein schwerer massiver Siegelring verloren. Derselbe war zu beiden Seiten des Siegels, welches die Buchstaben H. T. enthielt, gravirt. Der Finder erhält, wenn er denselben an die Expedition dieses Blattes zurückbringt, eine gute Belohnung. Eine goldene Tuchnadel in Form eines Füllhorns mit einer Blume und 2 Ketten, woran kleine Knöpfchen sich befinden, wurde am Montag den 26. April auf dem Wege vom Buddenbergsthore bis zum Markte in Bochum verloren. Der redliche Finder wird gebeten, dieselbe an die Exp. d. Bl. gegen eine Belohnung zurückzugeben. Anfrage. Man sieht jetzt häufig an Fenstern kleine Körbchen hängen, zum Theil gar mit Vergißmeinnicht gefüllt, und sonderbar! grade hinter solchen Fenstern sind solche Körbchen häufig, aus denen hübsche Mädchengesichter herausschauen. Nun möchten wir fragen, ob das ein drohendes Symbol sein soll, um die jungen Herren zu erschrecken, oder ob sonst eine geheime Sprache mit den ominösen Körben geführt werden soll? Jedenfalls ist das Zeichen ein sehr beunruhigendes, und diejenigen jungen Damen, die uns darüber Auskunft geben möchten, würden uns dadurch recht freundlich verbinden. stroh p. Schock 6„ 18„ Butter p. a„ 6½„ Ein 11pfündiges Schwarzbrod 15 Sgr. 2 Pf. 13 Loth Weißbrod1„—„ 184 Hierdurch mache ich einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich am Samstag und Sonntag den 1. und 2. Mai d. J. bei Frau Wittwe Wulff, Gastwirthin in Bochum, von Morgens 8 bis Abends 9 Uhr zu sprechen bin. Zugleich ersuche ich die Herren Lehrer, auf das Vorstehende ihre Schüler aufmerksam zu machen. Friedrich Kloß, praktischer Bandagist aus Elberfeld. Gleichzeitig erlaube ich mir, mein in Elberfeld bestehendes gut assortirtes Lager von selbst verfertigten Waaren, als: elastische Hosenträger, Strumpfbänder, Tabaksbeutel, alle Gattungen Glacee= und waschlederne Handschuhe 2c., zu empfehlen, und bemerke zugleich, daß Muster von den genannten Waaren in den obigen Tagen bei mir in Augenschein genommen und Bestellungen gemacht werden können. Bestellungen auf Maaß nehme ich zu jeder Zeit mit der Versicherung der reellsten Bedienung an. Die königlich sächsische zu Leipzig gewährt jedem Familienvater ein sicheres Mittel, den Seinigen nach seinem Tode ein beliebig gewähltes Kapital zu hinterlassen und sie dadurch vor Mangel zu schützen. Die Statuten dieser seit einer Reihe von Jahren segensreich wirkenden Anstalt, so wie jede nähere Auskunft ertheilt auf portofreie Anfragen Der Agent I. C. Hackenberg in Elberfeld. Plan und Bedingungen können auch bei mir gratis in Empfang genommen werden. Bochum, den 26. April 1847. Cappenberg. Mit Concession einer hochl. Königlichen Regierung zu Arnsberg habe ich neben meinem bisher geführten Geschäfte eine Buch=, Kunst= und Musikalien=Handlung gegründet. Literaturfreunde werden stets ein reichhaltiges Lager des Neuesten und Besten aus allen Fächern der Literatur vorräthig finden. Durch directe Verbindungen der Hauptstapelplätze des Buchhandels kann ich das etwa nicht Vorräthige in kürzester Zeit besorgen. Bochum, den 29. April 1847. Friedrich Endemann, Buchhändler. Gedruckt und herausgegeben von dem verantwortlichen Redacteur W. Stumpf.