Nr. 241.

Westsälischer Merkur

Mittwoch, 11. Juli 1928.

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Wilhelm II. gegen Peter Spahn.

Ein Erlaß aus vergangenen Tagen.

Bekanntlich wird aus Kreisen der Rechtsparteien immer wieder der Vorwurf erhoben, daß die Republik die politische Meinungsfreiheit der Beamten unterdrücke und einen un­zulässigen Zwang auf ihre politische Haltung ausübe. Früher soll das, so sagt man unter völliger Umkehrung der Tatsachen, ganz anders gewesen sein. Für diejenigen, die sich von dieser Täuschung noch immer nicht freimachen kön­nen, ist ein Erlaß Wilhelms UI. höchst lehrreich, den er Ende Mai 1906 an den damaligen preußischen Justizminister Beseler gerichtet hat. Als der Reichstag die Forderung der Regierung auf 5 Millionen Mark für den Bau einer strategischen Eisenbahn in Südwestafrika ablehnte, hatte der verstorbene Zentrumsführer Peter Spahn die Absage sei­ner Fraktion begründet. Wilhelm II. schrieb darauf einen Brief an Beseler, in dem er sich als„oberster Kriegsherr“ die„unverschämten Eingriffe“ des Zentrums in seine Kom­mandogewalt verbat und dann wörtlich fortfuhr:

„Das Benehmen Spahns gegenüber der Armee, die er durch seine unerhörten Reden tief verletzt hat, veran­laßt Mich, Sie zu beauftragen, den p. Spahn zum Rap­port zu bestellen. Sie haben ihm klarzumachen, daß er ein königlich=preußischer Beamter ist, und als solcher nicht die Befugnis hat, irgendwelche beleidigenden Aeußerun­gen über die Armee zu machen, besonders nicht über solche Truppenteile, die sich im Kriegszustande und vor dem Feinde befinden. Solche Aeußerungen treffen zugleich seinen König als obersten Kriegsherrn mit. Falls der p. Spahn sich damit herauszureden suchen sollte, daß er nicht nur Beamter, sondern auch Parlamentarier und zu­gleich Führer der größten Partei des Reichstages ist, so haben Sie ihm klarzumachen, daß es besser ist, sich künf­tighin nur seiner Partei zu widmen, wenn er in Lagen, wie die gegenwärtigen, wo er zwischen dem Beamten des Königs von Preußen und dem Führer des Zentrums zu wählen hat, stets für letzteres optiert. Seiner Lust zu Invektion braucht er dann keine Zügel mehr anzulegen. Sollte er aber Wert auf seine Beamtenstellung legen, so müsse er seine Zunge demgemäß im Zaume halten.

* Peter Spahn, der dem Kaiser nicht nur an Ruhe und Besonnenheit unendlich überlegen war, hat, so schreibt die „Germania“ dazu, in Wirklichkeit weder„beleidigende Aeußerungen“ über die Armee gemacht, noch überhaupt irgendwelche„Lust zu Invektiven“ gezeigt. Er befand sich Jediglich in einer politischen Meinungsverschiedenheit mit dem Staatsoberhaupt und hat ihr als Volksvertreter und Führer des Zentrums pflichtgemäß Ausdruck gegeben. Des­wegen mußte er sich als„p. Spahn“ zum Rapport bestellen lassen, trotzdem er als Richter einen ganz besonderen Schutz seiner politischen Meinungsfreiheit genießen sollte. Diese Reminiszenz aus vergangenen Tagen, die jetzt plötzlich den Weg zur Oeffentlichkeit gefunden hat, dürfte geeignet sein, diejenigen etwas vorsichtiger zu machen, die das kaiser­liche Regime als ein Paradies der Beamtenfreiheit zu ver­herrlichen gewohnt sind.

Preußischer Landtag.

Endgültige Wahl des Landtagspräsidiums.— Der Anschluß Waldecks an Preußen vollzogen.

B23. Berlin, 10. Juli.(Tel.)

Zu Beginn der heutigen Sitzung teilte Präsident Bartels mit, daß außer dem Abg. Pieck(Komm.) auch die Abgg. Kolosser und Dannenberg(W. P.) ihr Land­tagsmandat niedergelegt haben, um nur ihr Reichstagsmandat auszuüben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Abg. Schulz-Neukölln(Komm.) die vorgesehene dritte Beratung der Vereinigung von Waldeck mit Preußen von der Tages­ordnung abzusetzen, weil die Ausschußberatungen ergeben hätten, daß noch verschiedene Fragen geklärt werden müßten.

Die Absetzung der dritten Beratung wurde gegen die Stimmen der Kommunisten und Nationalsozialisten abge­lehnt.

In Erledigung der Tagesordnung empfiehlt Vizepräsi­dent Schwenk-Berlin, die endgültige Wahl des Präsidiums, die nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung vier Wochen nach der ersten Wahl zu erfolgen hat, durch Zuruf vorzunehmen.

Abg. Lohse(N. S.) widerspricht der Wahl durch Zuruf mit der Begründung, daß seine Freunde zu dem Sozialdemokraten Bartels als Präsidenten kein Ver­

Fauen haben könnten und ihren Parteifreund Dr. Ley zum Lundtagspräsidenten vorschlagen.(Große Heiterkeit.)

Infolge des nationalsozialistischen Widerspruches muß die Wahl dann durch mit Namensaufruf verbundene Zet­kelwahl vorgenommen werden.

Die Zektelwahl ergab, daß von insgesamt 388 abgege­denen gültigen Stimmen 327 auf den bisherigen Landtags­präsidenten Abg. Bartels(Soz.) entfielen. Außerdem erhielten u. a. der kommunist Eberlein 43, der National­sozialist Dr. Ley 14 Stimmen.

Präsident Barteis nahm unter anhaltendem Beifall die Wiederwahl an.

Unter großer Erregung des Hauses mußte dann die endgültige Wahl des Vizepräsidenten von Kries(DN.) in­folge kommunistischen Einspruchs gegen die Wahl durch Zu­tuf auch auf dem langwierigen Wege des Namensaufrufes vorgenommen werden.

[ Die Wahl ergab Wiederwahl des Abg. von Kries(0N.) zum Vizepräsidenten mit 322 Stimmen.

Das Haus schritt hierauf zur Wahl des zweiten Vize­präsidenten.

Das Ergebnis war die Wiederwahl des Abg. Dr. sorsch(Zentrum) zum zweiten Vizepräsidenten mit 290

stimmen. Dr. Porsch nahm die Wahl dankend an.

Bei Vornahme der Wahl des dritten Vizepräsidenten, zu dem vor vier Wochen der komm. Abg. Schwenk=Berlin

„# worden war, erklärte Abg. Schwarzhaugt(D. B), eine Partei schlüge jetzt vor, Dr. Wiemer durch Zuruf zum britten Vizepräsidenten zu wählen.

Von den abgegebenen Stimmen entsielen 181 auf den Abg. Wiemer(D. V.). Der Abg. Schwenk=Berlin(Komm.) erhielt 167 Stimmen.

Da keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit von

86 Stimmen erreicht hat, muß eine Stichwahl stattfinden. dabei erhölt der Abg. Wiemer(D. V.) 205, der Abg.

Schwenk=Berlin 162 Stimmen. Damit war der Abg. Wie­mer zum dritten Vizepräsidenten gewählt. Er nimmt die Wahl mit Dank an.(Beifall rechts.)

Es folgt die Beratung der Anträge über die Unwetter­

schäden.

Der Berichterstatter des Hauptausschusses Abg. Dr. Wiemer(D. B.) empfiehlt anstatt der Einzelanträge der Parteien die Annahme des zusammenfassenden Ausschuß­antrages, der die beschleunigte Feststellung des Umfanges der Schäden in den verschiedenen Gebieten und umfangreiche Maßnahmen durch steuerliche Erleichterungen fordert, an­dererseits aber auch durch Flußregulierungen usw. vorbeu­

gende Maßnahmen treffen will. Ein besonderer Teil des natrages verlangt Maßnahmen zur Linderung der Not der Durch elementare Katastrophen betroffenen Winzer.

Nach kurzer Besprechung wird mit großer Mehrheit die Ausschußfassung im wesentlichen angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes über die Vereinigung Waldecks mit Preußen.

Das Gesetz wird gegen Kommunisten und Nationalsozi­alisten in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Ministerpräsident Dr. Braun führte dann noch aus: Ich begrüße von Herzen den durch die eben erfolgte Abstim­mung vollzogenen Anschluß Waldecks an Preußen. Ich habe schon wiederholt betont, daß der Anschluß kleiner Län­der an Preußen nicht im eigensten Interesse Nreußens liegt, weil die Zunahme an Land und Bevölkerung keine Rolle pielt, und weil außerdem der Einfluß Preußens im Reichs­rat durch Stimmenverlust vermindert wird. Auch jetzt ver­liert Preußen durch den Anschluß Waldecks eine Stimme im Reichsrat und obendrein die Waldecksche Stimme, die zu­meist gemeinsam mit der preußischen Staatsregierung ab­gegeben wurde. Preußen steht diesem Anschluß wegen der erwähnten Folgen nicht etwa ablehnend gegenüber, im Ge­Onteil, es begrüßt ihn im Inleresse der Einheil des deut­

Dr

schen Reiches. Hier handelt es sich um die große Sache der Einheit des deutschen Reiches, und soweit Preußen dazu seine fördernde Hand bieten kann, wird es immer bereit sein, mit deutschen Ländern Verhandlungen über den Zusammen­schluß mit Preußen in entgegenkommendster Weise zu führen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Ein kommunistischer Antrag, am Mittwoch auch die Amnestiefrage zu erledigen, wird abgelehnt.

Gegen 8 Uhr vertagt sich das Haus aus Mittwoch 10 Uhr.

*

BD3. Berlin, 10. Juli.(Tel.) Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages beschloß, von einer Beratung der Flaggenangelegenheit im Plenum Abstand zu nehmen. Der

Landtag wird jedoch auch am Mittwoch noch eine Plenar­sitzung abhalten, um die Zechenstillegungsfrage und den demokratischen Antrag über eine Auslandsanleihe der Pro­vinz Ostpreußen zu erledigen. Nach der Sommerpause wird er am 2. Oktober wieder zusammentreten.

Sozialpolitischer

B03. Berlin, 10. Juli. Der sozialpolitische Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich heute vormittag unter dem Vorsitz des Zentrumsabg. Esser mit den kommunistischen

Anträgen zur Krisenfürsorge.

Reichsarbeitsminister Wissel nahm das Wort zu länge­ren Ausführungen über den Stand der Arbei tslo­sigkeit. Er erklärte, es sei beabsichtigt, die Fabrikarbeiter unter den gleichen Voraussetzungen wie sie im Erlaß vom 23. März vorgesehen sind, allgemein in die Krisenunter­stützung aufzunehmen und für die älteren Arbeitnehmer darunter sofort Erleichterungen eintreten zu lassen. Er werde genau alle Anträge prüfen, die über die bisheri­gen Richtlinien hinausgehen. So wie der Arbeitsmark: sich heute darstellt, wird man heute von einer„andauernd besonders ungünstigen Lage" noch nicht sprechen können. Andererseits hat die günstige Entwicklung offenbar ihr Ende erreicht. Im übrigen darf ich noch einmal zusammenfassen: Ich werde Anträge auf Zulassung weiterer Berufsgruppen in die Krifenunterstützung weitherzig prüfen und ihnen stattgeben, wenn sich zeigt, daß sie durch die Lage des Ar­beitsmarktes im einzelnen Berufe und im einzelnen Bezirk gerechtfertigt sind. Sollte sich dabei ergeben, daß die Lage einer Berufsgruppe im ganzen Reiche oder in einem großen Teil des Reiches es verlangt, so nehme ich in Aussicht, diese Berufsgruppe als Ganzes in die Krisenunterstützung aus­zunehmen. Die Fabrikarbeiter will ich unter den Voraus­setzungen des Erlasses vom 23. März schon jetzt allgemein in die Krisenunterstützung aufnehmen. Ich bin bereit, die Ver­ordnung über Krisenunterstützung dahin zu ändern, daß älteren Arbeitnehmern in Härtefällen die Krisenun­terstützung bis zur Höchstdauer von 52 Wochen gewährt werden kann.

Den Ausführungen des Reichsarbeitsministers wurde ugestimmt und schließlich wurden zwei Entschlie­ßungen von den die Regierung stützenden Parteien ange­nommen, die eine Verbesserung in der Handhabung der Krisenunterstützung und eine Erleichterung der Notstands­arbeiten fordern.

Der Auswärtige

B03. Berlin, 10. Juli. Der Auswärtige Aus­schuß des Reichstags trat heute vormittag um 10 Uhr im Reichstage unter dem Vorsitz des Abgeordneten Scheidemann(Sd.) zu einer Sitzung zusammen. Der Vorsitzende gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung der Erkrankung des Reichsaußenministers Stresemann und sprach Genesungswünsche des Ausschusses aus.

Dann nahm Staatssekretär Schubert das Wort zu län­zeren Ausführungen über den Kelloggpakt. Ueber die Arbeiten des Sicherheitskomitees sprach alsdann Staatssekretär a. D. von Simson. Den Erklärungen der Vertreter der Reichsregierung folgte eine umfangreiche Aussprache.

Die Ergebnisse der heutigen Verhandlung, an der auch der Reichskanzler teilnahm, zusammenfassend, erklärte der Vorsitzende: Die große Mehrheit des Ausschusses habe ihr Einverständnis damit ausgesprochen, daß die Reichs­regierung die letzte amerikanische Note über den Kellogg­pakt alsbald zustimmend beantwortet.

Sitzungen der Zentrumsfraktion.

* Berlin, 10. Juli.(Eig. Drahlber.) Die Zentrums­fraktion des Reichstages beschäftigte sich in 2 Sitzungen mit der Frage der Lohnsteuersenkung. Eine end­gültige Stellungnahme ist noch nicht erfolgt. Die Verhand­lungen werden auch von der Regierung mit den Parteien noch fortgesetzt. Außerdem hat das Zentrum heute noch eine Reihe von Anträgen vorbereitet, die sich auf die ver­schiedensten Gebiete der Wirtschaft und der Wahrnehmung der Interessen der Berufsstände erstrecken. Einen besonderen Rahmen nahmen dabei die sozialen und landwirtschaftlichen Intexessen in Anspruch.

V23. Berlin, 10. Juli.(Tel.) In der Frage der Senkung der Einkommensteuer(Lohn) findet am Mittwoch­vormittag nochmals eine Besprechung der Parteiführer beim Reichsfinanzminister statt. Hierauf wird, wie das BD3.= Büro weiter hört, der Steuerausschuß den Gegenstand weiter behandeln.

Die Amnesliefrage.

B23. Berlin, 10. Juli.(Tel.) Die Entscheidung in der Amnestiefrage soll nunmehr, wie das BDZ.=Büro erfährt,

in der Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwochvormittag fallen.

der deutschen Reichspost 1927.

Sitzung des Verwaltungsrates der Reichspost.

WTB. Berlin, 10. Juli.(Tel.) Der Verwaltungsrat der deutschen Reichspost hielt am 9. und 10. Juli eine Sitzung ab. Der Reichspostminister machte zunächst Mitteilung von den durch die Neuwahl des Reichstages eingetretenen Ver­änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungs­rates. Er sprach den ausgeschiedenen Mitgliedern den Dank für ihre opferfreudige und verdienstvolle Tätigkeit aus und begrüßte die neuen Mitglieder. Den Hauptgegen­stand der Beratungen bildete der Jahresabschluß der deut­schen Reichspost für 1927, der infolge günstiger Verkehrsent­wicklung ein im allgemeinen befriedigendes Ergebnis auf­weist. Bei verschiedenen Kapiteln sind Mehreinnahmen er­zielt worden. Diese bringen dem Haushalt 1928, der unter starker Beschränkung der Ausgaben hatte aufgestellt werden müssen, einige Erleichterung. An das Reich werden die im Voranschlag für 1927 vorgesehenen 70 Millionen Reichsmark abgeliefert. Der Verwaltungsrat stimmte dem Abschluß des Jahresnachweisung über die Einnahmen und Ausgaben der deutschen Reichspose für 1927 zu und nahm von einer Denkschrift über die Post=, Telegraphen= und Fernsprech­verhältnisse auf dem Lande Kenntnis.

Neueste Nachrichten.

Abflug des italienischen Flugzeuggeschwaders.

WTB. Berlin, 10. Juli.(Tel.) Das aus 5 Doppel­deckern und 6 Hochdeckern bestehende italienische Flugzeug­

erhene Verige#“ am Freitag in Berlin eingetroffen war, tarteir heute früh zum Weiterflug nach Rom. Das Führer­flugzeug des Geschwaders wurde von Unterstaatssekretär Balbo gesteuert. Zum Abschied hatten sich Vertreter der italienischen Botschaft, der italienischen Kolonie, sowie für das Reichsverkehrsministerium Geheimrat Fisch und Ver­treter der Deutschen Lufthansa eingefunden.

Luftspionage.

BB. Berlin, 10. Juli.(Tel.) Wie die„Bossische Zei­tung" erfährt, hat heute die Berliner politische Polizei mehrere Personen in Haft genommen, die im dringenden Verdacht stehen, Betriebsgeheimnisse der Deut­schen Versuchsanstalt für Luftverkehr in Adleroho# einer remden Macht verraten zu haben

Schweres Aulounglück.

WTB. Saarbrücken, 10. Juli.(Tel.) Bei Illingen er­eignete sich am Sonntag ein schweres Autounglück. Ein stark besetzter Wagen hatte eine ziemliche Geschwindigkeit, als sich plötzlich ein Rad von der Achse löste. Der Wagen rannte gegen einen Baum und wurde fast ganz zertrümmert. Das in der Nähe liegende Illinger Krankenhaus nahm die Schwerverletzten auf. Wie verlautet, sollen drei davon be­reits gestorben sein.

Giolittis Gesundheitszustand besorgniserregend.

WTB. Rom, 9. Juli. Seit einiger Zeit muß der lige Ministerpräsident Giolitti das Beit hüten. Sein Ge­sundheitszustand erregt einige Besorgnis.

Pilsudskis Erholungsreise aufgegeben.

WTB. Warschau, 10. Juli. Marschall Pilsudski hat nun den Plan, seinen Sommerurlaub in Rumänien zu bringen, endgültig aufgegeben. Halbamtlich wird der Entschluß des Marschalls mit der großen Hitze, die ge­genwärtig in Rumänien herrscht, erklärt. Pilsudski wird den Erholungsurlaub in seiner Villa in Sulejuwek bei Warschau verbringen.

Märtyrer ihres Glaubens.

WTB. Mexiko, 10. Juli. Fünfzig römische Katholiken, darunter ein Priester, wurden gestern von der Geheimpolizei in einem Privathause verhaftet, in dem sich ein Altar und alle notwendigen Geräte zur Abhaltung einer Messe befan­den. Die Verhafteien wurden beschuldigt, sich gegen die religiösen Gesetze vergangen zu haben.

Die„Bremen“ geplündert?

WTB. London, 10. Juli.(Tel.)„Daily Mail“ be­richtet aus Montreal: Eine Meldung aus Blanchablon besagt, das Ozeanflugzeug sei von einer Anzahl Männer ge­plündert worden. Sie hätten Kompasse und andere Nuvi­gationsinstrumente gestohlen. Der Mechaniker Thibault habe die Räuber mit seinem Gewehr vertrieben. Es seien jetzt in Eile Leute entsandt worden, um dem einsamen Wächter des Flugzeuges Beistand zu leisten.

ein Todesopfer auf der Eisscholle.

Der Chefingenieur der„Italia“ gestorben.

Stockholm, 10. Juli. Lundborg hat Nobile auf der „Citta di Milano“ aufgesucht und ihm geraten, die Viglieri­Gruppe anzuweisen, keine selbständigen Rettungsversuche zu unternehmen. Der„Cbefingenieur der„Italia“ ist, wie Lundborg berichtet, auf der Eisscholle seinen Ver­letzungen erlegen.

Lundbora wurde vom schwedischen Königspaar zu sei­ner Rettung beglückwünscht. Er erhielt vom Kriegsminister die Erlaubnis, seine Erlebnisse auf der Eisscholle zu veröf­fentlichen, und amerikanische Blätter sollen ihm, wie„Da­gens Nyheter“ mitteilen, bereits glänzende Angebote ge­macht haben. Die bei der Rettung Lundborgs ver­wendete Flugmaschine muß, bevor weitere Flüge mit ihr möglich sind, gründlich repariert werden. Im übrigen sind neue Rettungsversuche zurzeit durch Nebel unmöglich ge­macht.

Stäblisches.

Münster, 11. Juli.

*<space> R e i c h s-<space> u n d<space> L a n d t a g s a b g e o r d n e t e r<space> L a n d e s ö k o n o m i e ­<space> rat Herold, Vorsitzender der Westfälischen Zentrumspartei, begeht bekanntlich am 20. Juli seinen 80. Geburtslag. Der Tag wird in der Provinzialhauptstadt festlich begangen wer­den. Reichsparteileitung, Preußische Landesparteileitung, Reichstagsfraktion, Preußische Landtagsfraktion, Westfälische Parteileitung und Westfälische Provinziallandtagsfraktion der Deutschen Zentrumspartei haben zu einer Feier am Donnerstag, den 19. Juli, eingeladen, die folgendes Pro­gramm umfaßt: 8¾ Uhr feierliches Hochamt im Hohen Dom, 11 Uhr Festakt im historischen Rathaussaal, 1½ Uhr Festessen im Hotel„Der Fürstenhof“, 4 Uhr Kaffeetafel auf Schloß Boniburg. Die Spitzen und Abgeordneten der ge­

lamten Zentruraspartei werden sich also an diesem Tage in kunster versammeln, um dem greisen Abgeordneten die wohlverdiente Ehrung zu erweisen.

5 Der neue künstlerische Leiter des MGV. Constantia. Nachdem Chormeister H. Grein seit mehr als vierzig Jahren im MGV. Constantia den Dirigentenstab geführt hat und nunmehr dieses Amt wieder in die Hände des Vereins zu­rückgab, wurde in der außerordentlichen Mitgliederversamm­lung des Vereins am letzten Samstag unter 32 Bewerbern aus Rheinland und Westfalen Musikdirektor Albert Lam­berts(Dortmund) zum künstlerischen Leiter des MGV. Constantia gewählt. Musikdirektor A. Lamberts wurde am 9. September 1887 zu Krefeld(Rhld.) geboren. Bereits mit 5 Jahren erhielt er den ersten Violinunterricht, machte sehr gute Fortschritte und spielte schon mit 9 Jahren als Solist in einer öffentlichen Veranstaltung. Mit 17 Jahren erhielt er das Reifezeugnis als Solo= und Orchestergeiger sowie als Kammermusikspieler mit dem Prädikat„sehr gut". Durch solistische Mitwirkung bei Männerchorkonzerten erwachte das Interesse des jungen Künstlers für das deutsche Lied. Im Jahre 1905 konnte er mit dem MGV.„Liederkranz“ Duis­burg auf dem Gesangwettstreit des MGV. Cäcilia(Mün­ster) anläßlich hes goldenen Jubelfeftes drei erste Preise er­ringen. Nach hiesem Erfolge war er nach wenigen Wochen Dirigent von fünf Vereinen. Um sich weiter auszubilden, ging er 1912 unter Beibehaltung seiner Dirigententätigkeit zum Konservatorium nach Köln. Unter Generalmusik­direktor Fritz Steinbachs gewissenhafter Schulung wurde der Grund zu Lamberts späterer Entwicklung, besonders als Orchesterdirigen), gelegt. Lamberts Tätigkeit blieb nicht aus­schließlich auf die Führung des Dirigentenstabes beschränkt, er hat sich auch als Komponist einen schönen Namen gemacht. Seine Tätigkeit auch als Leiter der künstlerisch hochstehenden Vereine Bochumer Sängervereinigung, Bottroper MGV., Herner Männerchor, stellt ihn als Chormeister in die erste Reihe der Dirigenten nicht nur unserer Heimatprovinz West­falen, sondern ganz Westdeutschlands.

Exerzitien. Vom 9. bis 13. September werden im Col­legium Marianam, Frauenstraße 4—6, Exerzitien für Jung­frauen gehalten.

* Ehemaliges 4. Magdeburgisches Ins.-Regl. Nr. 67.

Die zweite Wiedersehensfeier für alle Angehörige des ehe­maligen 4. Mandeburger Inf.=Rgts. Nr. 67 findet vom 11. bis 13. Mai 1929 in der Kriegsgarnison Bad Salz­uflen statt. Auskunft erteilt gegen Beifügung von Rück­porto der Bundesschriftführer W. Peters=Bochum, Albert­straße 6, der auch Bestellungen auf Regimentsgeschichte und Nachrichtenblätter, sowie Anmeldungen zum Bunde ehe­maliger 67iger im Reiche entgegenimmt.

( Erteilte Jagdscheine. Im Monat Juni d. J. sind folgenden Personen Jagdscheine erteilt worden: Kaufmann Karl Illigens, Rittmeister a. D. Georg von Alten­bockum, Fabrikant Heinrich Lenfert, Polizei=Oberwacht­meister Zerbe, cand. jur. Max Kraß.

C2) Wetteraussichten für Mittwoch: Wechselnde Bewöl­kung, stellenweise Gewitterneigung und vorübergehend leichte Regenfälle, Temsperatur wenig geändert.

Ein amerikanisches Urteil über die Jahrl Eimermachers.

Von Herrn Eimermacher ist am Dienstagmorgen sol­gendes Telegramm eingegangen:.

Hoboken(Newyork), 10. Juli. Notarieller Ballonbesund unterwegs. Amerikanisches Urteil über Fahrt geht dahin, daß Münster unbedingt Sieger geworden wäre, wenn Unglücksfall ausgeblieben. Hatte sieben Etunden Vorsprung und noch 9 Sack Ballast.

Eimermacher.

Vereine und Veranstaltungen.

Kath. Deutscher Irauenbund Münster. Ausflug nach Darfeld Dienstag, den 17. Juli. Abfahrt 14½ Uhr ab Lud­geriplatz(Ludgerihof), Fahrpreis 2,20 M. Karten, so lange der Vorrat reicht, bis zum 16. Juli in der Kaffeestube, Domplatz 37.

Kreuzbund. Versammlung der Ortsgruppe Hl. Kreuz, Ueberwasser am Mittwoch, den 11. d. M., abends 8½ Uhr, im Vereinshaus, Breitegasse 35. Vortrag des Herrn Peter Salz über Gilde und Zünfte im Mittelalter. Auch Nicht­mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.

Schwungescht.

Unter der Anklage des fahrlässigen Falscheides im Wiederaufnahmeverfahren.

Das Schwurgericht verhandelte am Dienstag gegen den Betriebsleiter W. A., der im Jahre 1890 in Berlin geboren ist. Seinerzeit wurde gegen den Angeklagten das Hauptver­fahren eröffnet unter der Anklage, am 25. Januar 1926 einen ihm auserlegten Eid wissentlich salsch geschworen zu haben. Auf Grund dessen sand am 13. Januar 1927 vor dem hiesigen Schwurgericht eine Verhandlung statt. Das Urteil sah nur fahrlässigen Falscheid als erwiesen an und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. A. erhielt im Jahre 1924 verschiedene Autobuskonzessionen und eröffnete im Juni mit gepachteten Fahrzeugen einen Autobusbetrieb unter dem Namen„Autobusverkehrsgesellschaft offene Han­delsgesellschaft Münster i. W.“. Im Jahre 1926 geriet die Betriebsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten. Da die Pfändung fruchtlos verlief, leistete A. als Vertreter der Ge­sellschaft den Offenbarungseid, in dem er ein unvollständiges Vermögensverzeichnis vorgelegt haben soll. Einige Sachen sind angeführt, verschwiegen wurden angeblich zwei Bosch­hörner im Werte von 70 M. Als die Autobusgesellschaft ihren Betrieb eingestellt hatte, wurde ein gleichartiges Un­ternehmen mit dem Namen„Verkehrsgesellschaft Münster­land“ gegründet. Die Betriebsleitung bekam der Angeklagte A. Die alten Wagen liefen noch nebenher, während die Münsterlandgesellschaft eigene Wagen hatke. Als bei diesen Wagen zwei Boschhörner beschädigt wurden, ließ A. diese Teile aus stillgelegten Wagen der Autobusverkehrsgesell­schaft ausbauen und in der neuen Gesellschaft verwenden. Die defekten Boschhörner schickte er nach Lippstadt, wo die Verkehrsgesellschaft Münsterland ihren Hauptsitz hat. Eigen­tümerin dieses Unternehmens ist die Westfälische Landes­eisenbahn. Als Geschäftsführer fungiert Direktor Mumme. Es handelt sich um eine Autobus=Betriebsgesellschaft auf kommunaler Grundlage. Die beiden Boschhörner seien in Lippstadt verblieben, so wendet A. ein. Es wird von der ersten Gesellschaft behauptet, daß eine Eigentumsübertra­gung nicht stattgefunden hat. A. betrachtet dagegen ver­schiedene Autobestandteile als persönliches Eigentum, das ihm gut gebracht werden mußte. Das sei nicht erfolgt be­züglich der Boschhörner.

Gegen das damalige Urteil hat der Angeklagte Revision einlegen lassen. Das Reichsgericht verwarf am 23. Mai 1927 die Revision und legte dem Beschwerdeführer die Kosten auf; ein Rechtsirrtum wurde als nicht gegeben erachtet. Nun betrieb A. das Wiederaufnahmeverfahren. Dem Antrage gab das Oberlandesgericht Hamm durch Beschluß vom 7. März 1928 statt, so daß heute erneut in der Sache verhandelt werden mußte.

Bei Vernehmung des Direktors Mumme kam es zu einem Zwischenfall. Bevor in seine Vernehmung eingetreten wird, erbittet der Zeuge das Wort. Er sei von der Ver­teidigung in ganz unzulässiger Weise des Meineids beschul­digt worden. Vorsitzender Landgerichtsdirektor Langes: Das Verfahren ist eingestellt worden. Setzen Sie sich des­halb mit dem Verteidiger auseinander.— Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Deckwitz:„Ich bin hieran unschuldig wie ein neugeborenes Kind. Von mir ist nicht irgend ein Schritt unternommen worden.“ Wie leichtfertig der Zeuge mit seinen Behauptungen vorgeht, ergibt sich auch daraus, daß er in früheren Verhandlungen in zwei Minuten seine Aussage wechselte.— Direktor Mumme:„Dann ist von A. die Anzeige erfolgt.“ Vorsitzender:„Ich bitte, mir die Leitung der Verhandlung zu überlassen, wir kommen zur Sache.“

Der Zeuge bekundete, daß zwei Boschhörner an A. zu­rückgegeben wurden, die sich in der großen Werkstätte der Westf. Landeseisenbahn in Lippstadt zur Reparatur befan­den. Wohin sie gekommen sind, vermag er nicht anzugeben.

Als die Voruntersuchung gegen A. im Gange war, schrieb der Untersuchungsrichter nach Lippstadt, daß noch zwei Boschhörner dort liegen müßten. Der Materialienver­walter verneinte die Anfrage. Als später eingehend nach­geforscht wurde, fanden sich die beiden reklamierten Bosch­hörner tatsächlich in der Lippstädter Reparaturwerkstatt vor. Der vernommene Betriebsführer, ein Eisenbahnamtmann, weiß nicht, wie die Hörner wieder zum Vorschein gekommen sind, man stehe hier vor einem Rätsel.— Die Buchhalterin der Verkehrsgesellschaft Münsterland in Lippstadt bekundet, daß man keine Differenzen mit A. gehabt habe. Er erhielt nicht immer eine schriftliche Bestätigung über das, was ihm gutgeschrieben wurde. Als A. im Januar 1926 in Lippstadt sein Konto einsah, machte er die Entdeckung, daß ihm die beiden Boschhörner nicht gutgeschrieben worden waren.— Der als Gutachter vernommene Oberingenieur Abel kam zu dem Schluß, daß ein Boschhorn als ein wesentlicher Be­standteil des Kraftfahrzeuges anzusehen sei.(Das Ver­schweigen eines Vermögensstückes kann doher nicht in Frage kommen.)

Der Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ho­berg hielt durch die Beweisaufnahme für erwiesen, daß eine Uebernahme der Boschhörner durch die neue Verkehrs­gesellschaft Münsterland tatsächlich nicht erfolgt sei. Das Boschhorn ist noch lange nicht ein wesentlicher Bestandteil des Autos im Sinne des Gesetzes. Er achtete die Tatbe­standsmerkmale des fahrlässigen Falscheides für gegeben und beantragte, wie das vorige Schwurgericht verhängte, eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Deckwitz, betonte, daß er, wie der damalige Mitverteidiger Rechtsanwalt Frank, es als eine Ehrenpflicht der Verteidigung halte, mit allen Mitteln gegen das Urteil des Schwurgerichts anzu­kämpfen. Dem Angeklagten sei ein schweres Unglück ge­schehen. Er habe unsagbare Opfer materieller Art wie auch an Ehre gebracht. Dr. Deckwitz plaidierte dann in längeren Ausführungen auf Freisprechung.

Das Urteil lautete unter Aufhebung des Spruches des Geschworenengerichts vom 13. Januar d. J. aus Frei­sprechung. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last

In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Langes u. a. aus: Unstreitig hat der Angeklagte zwei Boschhörner in einen Autobus der neuen Verkehrsgesellschaft Münsterland eingebaut. Die Frage, ob die Verbindung derart ist, daß der eingebaute Teil ein wesentlicher Be­standteil des Kraftwagens geworden ist, hat das Gericht verneint. Der Angeklagte hat unwiderlegt behauptet, daß er eine Offerte an die Verkehrsgesellschaft Münsterland gerichtet habe, die Boschhörner zu übernehmen. Er erhielt keine Antwort von Lippstadt und brauchte auch keine zu er­warten. Das Gericht hält nicht für widerlegt, daß der An­geklagte des besten Glaubens gewesen ist, daß die beiden Boschhörner von der neuen Gesellschaft übernommen waren.

(0 Rom, 6. Juli.(Eigener Bericht.) In den nächsten Tagen wird P. Ulrich Hüntemann, geborener Mün­steraner und„alter Pauliner“, seine bisherige Tätigkeit in Rom aufgeben und sich endgültig nach Deutsch­land zurückbegeben. Seit 1903, also volle 25 Jahre, war er als Professor der Patrologie und Dogmengeschichte im inter­nationalen Kolleg der Franziskaner S. Antonio in Rom tätig und sein Abschied von Rom wird begleitet von den tiefsten Sympathien seiner Professorenkollegen und aller sei­ner zahlreichen Schüler, die weit in der ganzen Weit zerstreut leben.

Die Generalleitung des Kapuzinerordens beim Heiligen Vater.

Rom, 6. Juli.(Eigener Bericht.) Gestern, 5. Juli, empfing Se. Heiligkeit aus Anlaß der vierten Zentenarfeier des Kapuzinerordens dessen Generalleitung und das inter­nationale Studienkolleg des hl. Laurentius der Kapuziner mit den Vertretern der verschiedenen römischen Kapuziner­klöster, im ganzen etwa 200 Kapuziner. Der Empfang fand im Konsistorialsaal statt. In einer kurzen, geschichtlichen Uebersicht über das Werden und Wirken des Ordens hob Se. Heiligkeit die Verdienste des Ordens um die Förde­rung des christlichen Lebens in den verschie­denen katholischen Ländern und um die Be­kehrung der Heiden in den auswärtigen Missionen hervor. Unter Hinweis auf das 400jährige Bestehen der Ordens, wodurch er sich als lebensfähig erwiesen habe, wünschte er allen Ordensmitgliedern den reichsten Segen auch für die künftigen Zeiten.

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