21. April.

Merkur erscheint läglich zweimal, am Tage nach Sonn= und Feiertagen einmal. Bellagen: Illustrierte Unterhaltungs=Beilage(wöchentlich).

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Telegramm-Adresse: Merkur, Münsterwests.

Redaktion Nr. 203, Geschäftsstelle Nr. 112.

1914.

Segründet 1822. Illorgen-Husgabe. 93. Jahrgang.

* Die sosialdemokratische Oresse im Dienste deswissenschaftlichen Humbugs.

In marktschreierischer Weise beruft sich die Sozialdemo­eratie für ihre Besehdung der Religion und des Christentums auf die Wissenschaft, welche durch ihre Entdeckungen deren Unhaltbarkeit aufgezeigt hätten. Welcher Art diese sozial­demokratische Wissenschaft ist, das zeigt zur vollen Genüge eine Annonce, die seit einigen Jahren ständig in den Spalten der roten Presse wiederkehrt, nachdem sie selbst aus dem An­zeigenteil der farblosen Generalanzeigerpresse verschwunden ist, was schon etwas heißen will. Die Annonce lautet:

Das Christusproblem gelöst!

Soeben erschienen: Vor 1900 Jahren!

Wer war Christus!

In seiner alten orientalischen Bibliothek ist ein Dokument gefunden worden, das ganz genau mitteilt, wer Jesus Christus war; ein Bundesbruder des Essäerbundes, eine Art Freimaurer= vereinigung. Es ist der Bericht des Aeltesten dieses Bundes in Jerusalem an den Aeltesten in Alexandrien. Ein christlicher Priester versuchte bei der Entdeckung das Dokument zu vernich­ten, da sich die ganzen mystischen Wundergeschichten auf einmal ganz natürlich erklären. Die Vernichtung gelang ihm aber nicht. Dieser

Dieser historische Bericht ist ins Deutsche übersetzt worden, mit einem Vorwort über Pontius Pilatus, neu bearbeitet von Fer­dinand Schmidt. Kein Denkender wird das Werk unbefriedigt aus der Hand legen. Preis 1,50 eA, schön gebunden 2,20 K. Nachnahme 30 Pfg. mehr.

So zu lesen in der FrankfurterVolksstimme(Nr. 72 vom 26. März), aber auch in der gesamten roten Presse im Osten und Westen, im Norden und Süden Deutschlands. Der profitgierige Verleger ist anscheinend der Meinung, daß dieser Schund bei dem Lesepublikum der sozialdemokratischen Presse am besten abzusetzen sei, und darin hat er sich, nach der Häu­figkeit der Annonce zu schließen, auch gar nicht getäuscht.

Kein Denkender wird das Buch unbefriedigt aus der Hand legen sagt die Retlame; es fragt sich nur, worüber dieser denkende Leser sich seine Gedanken macht. Wenn er z. B. darüber nachdenkt, welcher Schund wohl in Deutschland dem Volke der Denker aufgebunden werden kann, dann wird er allerdings über die Leistung des Herrn Schmidt hochbe­friedigt sein, denn das Ganze ist ein ungeheurer Schwindel. Der Herr Ferdinand Schmidt, der nach seiner Angabe das Dingneu bearbeitet hat, ist entweder ein Betrogener oder ein Mitglied des Essäerordens, bei dem er es jedenfalls zum höchsten Grad der Naivität gebracht hat, oder ein profit­gieriger Spekulant.

Was hat denn dieser Herr Schmidtneu bearbeitet"? Die Frage ist in ihrer Antwort ungemein bezeichnend. Er hat sich nämlich damit begnügt, aus zwei Broschüren aus dem Jahre 1849 eine dritte zusammenzuschustern. Im Jahre 1849 erschienen zwei Schriftchen mit dem Titel: 1. Wichtige Enthüllungen über die wirkliche Todesart Jesu. Nach einem alten zu Alexandrien gefundenen Manuskript von einem Zeit­genossen Jesu aus dem heiligen Orden der Essäer. 5. Aufl. Leipzig. 2. Historische Enthüllungen über die wirklichen Er­eignisse der Geburt und Jugend Jesu. Als Fortsetzung der zu Alexandrien aufgefundenen alten Urkunden aus dem Essäerorden. 2. Aufl.

Diese beiden Machwerke sind hinwiederum keine Ori­ginaldichtungen, sondern zusammenfabuliert aus dem Leben­Jesu=Roman des im Jahre 1849 verstorbenen Pfarrers von Hordorf bei Braunschweig, Karl Heinrich Venturini, der in den Jahren 1800 bis 1802 eineNatürliche Geschichte des großen Propheten von Nazareth herausgab, die 1806 in 2. Auflage erschien und seitdem als Quelle dient für Bro­schürenschreiber, die mit sensationellenEnthüllungen Ge­schäfte machen wollen.

Ferdinand Schmidt ist seines Zeichens Okkultist und Spi­ritist und will die Wunder Jesu, die Venturini mit einer ge­heimnisvollenReiseapotheke, die Christus mit sich führte, erklärt hatte, nach seinen Anschauungen okkultistisch erklären. Das ist der ganze Unterschied seines Machwerks von seiner Vorlage. Woran man mit dem Manne ist, dürfte hinläng­lich ersichtlich sein aus seiner Erklärung des Wanderns Christi über das Wasser. Herr Ferdinand Schmidt sagt nämlich: Ich bin der Meinung, daß jeder, der sich bewußt in die Astralebene zu versetzen vermag, auch auf einem Wasser zu erscheinen vermag, noch dazu, wenn er gerufen werden sollte.

Hoffentlich versetzen sich mit dem Herrn Ferdinand Schmidt auch seine sozialdemokratischen Leser in die Astral­ebene, hoffentlich erfassen sie wenigstens einen Lichtstrahl und erkennen in seinem Lichte, welchem Schund sie zum Opfer ge­fallen sind dank der Reklame ihrer eignen Presse! Ja, 's ist ein eigen Ding um die sozialdemokratischeWissenschaft".

Deutschland.

Berlin, 20. April.

Zu den Besuchen des Reichsschatzsekretärs Kühn in Süd­deutschland wird offiziös erklärt, daß ein solcher Besuch bei den wichtigsten deutschen Bundesstaaten einer seit langer bestehenden Gepflogenheit entspricht. Daß der Besuch erst jetzt erfolge, erkläre sich unschwer aus der Riesenarbeit, die das Reichsschatzamt neben den sonstigen Etatsarbeiten im Laufe der letzten anderthalb Jahre auszuführen hätte. Diese Erklärung ist aber, so bemerkt dazu dieVoss. Ztg., verfehlt, denn die Offiz'ösen vergessen, daß der Reichsschatzsekretär schon vor Jahresfrist die süddeutschen Höfe besucht hat. Das Ergebnis seiner damaligen Rundreise waren die Wehrvor­lage und der Wehrbeitrag. Der jetzige Besuch soll wieder

einem ähnlichen Zwecke gelten, wie Einge­weihte wissen wollen.

Die Landwirtschaft und die Neuregelung der Handels­verträge. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hat in seiner letzten Plenarversammlung einen Handelspolitischen Ausschuß mit drei Unterausschüssen gebildet. Vorsitzender des Aus­schusses und des ersten Unterausschusses für Getreide und Futtermittel ist Dr. Frhr. v. Cetto=Reichertshausen, 1. stellv. Präsident des D. L.=R. und Präsident des Bayerischen Land­wirtschaftsrats, Vorsitzender des zweiten Unterausschusses für Viehzucht und tierische Erzeugnisse ist Frhr. v. Wangenheim,

Kl. Spiegel, Vorsitzender der Landwirtschaftskammer für die Provinz Pommern, und Vorsitzender des dritten Unteraus­schusses für Gartenbau, Gemüse= Obst= und Weinbau ist Kgl. Landesökonomierat Bartmann=Lüdicke, Frankfurt a. Main, Vorsitzender der Landwirtschaftskammer für den Regierungs­bezirk Wiesbaden. Die Unterausschüsse treien bereits im Mai d. J. zusammen, die beiden ersten in Berlin und der dritte in Wiesbaden. Zu den Sitzungen sind auch die Ver­bände des Wein=, Obst= und Gemüsebaues geladen, die zum Teil bereits Stellung zur Neuregelung der Handelsverträge genommen haben. Die Arbeiten des Ausschusses sollen so be­schleunigt werden, daß der Ständige Ausschuß des Deutschen Landwirtschaftsrats schon in seiner Sommersitzung Ende Juni dieses Jahres in Koblenz über die Anträge verhandeln kann.

Die Kabineitsorder von 1820 ist beseitigt, dieses erfreu­liche Resultat haben die Verhandlungen und Beschlüsse des Reichstages gezeitigt. Die neue Vorschriftüber den Waffen­gebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unter­drückung innerer Unruhen, deren Inhalt bereits halbamtlich bekanntgegeben wurde, ist nunmehr im Verlage von Mittler und Sohn erschienen. Durch die Vorschrift, die vom 19. März 1914 datiert und vom Kriegsminister v. Falkenhayn gegen­gezeichnet ist, wird die Instruktion vom 23. März 1899 außer Kraft gesetzt. Wie bereits bekannt, gliedert sich die neue Dienstvorschrift in drei Abschnitte: 1. der Waffengebrauch des Militärs aus eigenem Recht, 2. Verwendung des Militärs zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Aus­führung des Gesetzes, 3. vom Kriegs= und Belagerungszstand. Ferner sind drei Anlagen beigefügt, und zwar das Gesetz über den Belagerungszustand, das Gesetz über die Vorberei­tung des Kriegszustandes in Elsaß=Lothringen und ein Aus­zug aus der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850. Daß diese wichtigen Vorschriften nunmehr ohne Schwierigkeiten der Oeffentlichkeit zugänglich sind, kann man nur billigen. Anerkannt muß auch werden, daß sie ein übersichtliches und klares Bild des gesamten Rechtszustandes in dieser Frage geben, so daß jetzt der jüngste Leutnant sie verstehen kann und zutreffende Informationen und Instruktionen zu erteilen in der Lage ist. Der Kern­punkt der Verordnung ist die Frage des selbständigen Einschreitens des Militärs bei der Unterdrückung inne­rer Unruhen, die unter 2 der Vorschrift enthalten ist. Der erhebliche Fortschritt wird am besten durch ein Nebenein­anderstellen des Wortlautes der früheren und der jetzigen Vorschriften illustriert:

Alte Vorschrift:

§ 5. Ohne Requisition der Zivilbehörde fin­det die wendung des Militärs zu den in§ 1 angegebenen Zwecken statt:

1. An Orten, welche im Belagerungszustand er­klärt sind.

2. Wenn bei Störung der öffentlichen Ruhe durch Exzesse der Militärbefehlshaber bei Beobachtung des Auftritts nach Pflicht und Gewissen findet, daß die Zivilbehörde mit der Requisition um Militärbeistand zu lange zögert, indem ihre Kräfte nicht mehr zureichen, die Ruhe herzustellen.

3. Wenn die Zivilbehörde durch äußere Umstände außerstande gesetzt ist, die Requisition rechtzeitig zu er­lassen.

Neue Vorschrift.

4. Zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze ist das Militär auch ohne Anforderung der Zivilbehörde selbständig einzuschreiten befugt und ver­pflichtet:

a) in Gebieten, die in Kriegs= oder Belagerungs­zustand erklärt worden sind. b) Wenn in Fällen dringen­der Gefahr für die öffentliche Sicherheit die Zivilbehörde infolge äußerer Umstände außerstande ist, die An­forderung zu erlassen.

Aus der neuen Vorschrift geht also klar hervor, daß die Kabinettsorder von 1820 preisgegeben worden ist. Auch die übrigen Vorschriften geben zu erheblichen Bedenken keine Veranlassung. Der Gebrauch der Waffe aus eigenem Rechte enthält folgende Vorschriften:

2. Das Militär ist ferner zum Waffengebrauch befugt und verpflichtet, soweit er erforderlich ist zur Beseitigung einer Stö­rung seiner dienstlichen Tätigkeit oder um einen Angriff auf Militärpersonen oder militärisches Eigentum abzuwehren.

3. Ferner steht jeder Militärperson die Ausübung der Rot­wehr zu. Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden, ohne Unterschied, ob der gegenwär­tige rechtswidrige Angriff sich gegen Leib, Leben, Ehre oder Eigentum richtet.

Was die Zifser 2 betrifft, so ist sie ganz klar und bestimmt gefaßt; sie kann zu keinen Ausschreitungen führen. Bei Ziff. 3 ist zu bedenken, daß das Gericht stets zu entscheiden hat, ob Notwehr vorliegt, und ob die Grenzen der Notwehr einge­halten worden sind; es handelt sich hier aber immer nur um Abwehr gegen Angriffe, nie darum, daß das Militär zum Angriffe übergeht. Und darin liegt die entscheidende Bedeu­tung dieser Vorschrkt.

Die nächste Volkszählung im Deutschen Reich. In den letzten

Jahren sind zwischen dem Reichsamt des Innern und den Re­gierungen der größeren Einzelstaaten Verhandlungen über die Frage geführt worden, ob aus Sparsamkeitsgründen die seit Gründung des Reichs alle fünf Jahre fällige Volkszählung nur noch nach Ablauf von je zehn Jahren veranstaltet werden solle. Wie dieKöln. Ztg. hört, haben sich die größeren Bundesstaa­ten, besonders Preußen, für ein Festhalten an der bisherigen Uebung ausgesprochen. Es gilt somit als sicher, daß die nächste Volkszählung im Deutschen Reich im nächsten Jahre, und zwar wie üblich am 1. Dezember, stattfindet. Die Vorberei­tungen hierfür sind bereits im Gange. Sicherem Vernehmen nach soll mit der nächsten Volkszählung zum ersten Male eine allge­meine Wohnungsaufnahme verbunden werden.

Der Gesamtvorstand des Evangelischen Bundes hat am

15. und 16. April in Berlin, am Sitze der Zentrale, seine diesjährige Östertagung unter Leitung von D. Waechtler ab­gehalten. Selbstverständlich hat er sich auch mit der Jesuiten­frage befaßt. Es wird darüber berichtet:

In der Jesuitenfrage zeigte sich volle Uebereinstimmung Die Gefahr, die von dieser Seitc dem konfessionellen Frieden und der nationalen Gemeinbürgschaft droht, wird durch die vielfach unklare und schwache Haltung der Behörden gegenüber den Wanderjesulten und ihren Vorträgen nicht vermindert, sondern vergrößert. Der Evangelische Bund erhebt nach wie vor Einspruch sowohl gegen die Aufhebung wie gegen die Abbröcke­lung des Jesuitengesetzes, zumal die Kämpfe innerhalb des Zen­trumslagers keinerlei Verminderung der klerikalen Machtan­sprüche ersehen lassen.

Es ist die alte Tendenzlüge, daß von Seiten der Jesuiten dem konfessionellen Frieden und der nationalen Gemeinbürg­schaft eine Gefahr drohe. So lange die Jesinten in Deutsch­land ungehindert ihre Tätigkeit ausüben konnten bis zum Erlaß des Jesultengesetzes im Jahre 1872 ist nicht die geringste Beschwerde über eine Störung des konfessionellen Friedens und der nationalen Gemeinbürgschaft laut gewor­den, vielmehr haben sich auch die amtlichen Berichte über die Tätigkeit der Jesuiten in dieser Beziehung lobend ausge­sprochen. Mit Recht sagt dieGerm.: Wenn der Gesamt­vorstand des Evangelischen Bundes sich jetzt über dieWan­derjesuiten und ihre Vorträge beschwere: kann er irgend einen Beweis dafür beibringen, daß irgendwo durch diese Tätigkeit der konfessionelle Friede gestört worden sei? Aber gleichviel: Der Evangelische Bund erhebt nach wie vorEin­spruch gegen die Aufhebung wie gegen die Abbröckelung des Jesuitengesetzes". Was berechtigt ihn denn zu einem solchen Einspruch, zu einem Verlangen, daß ein Ausnahmegesetz gegen die katholische Kirche aufrecht erhalten und mit drakonischer Strenge durchgeführt werden soll? Gerade in diesem Ver­langen wie in der Hetze gegen die katholische Kirche überhaupt, die die Haupttätigkeit des Erangelischen Bundes ausmacht, liegt tatsächlich eine geflissentliche Störung des konfessionellen Friedens. Nebenbei sei noch berichtet, daß der Gesamtvor­stand des Evangelischen Bundes auf seiner Östertagung sich auch überdie in den Ostmarken zu pflegenden evangelischen Interessen sowie überdie Förderung der erangelischen Kirche in Oesterreich näheres wird darüber nicht be­richtet Referate erstatten ließ. Daß der Gesamtvorstand aber darüber beraten habe, wie der positive Glaube im deut­schen Protestantismus besser zu schützen und zu fördern sei darüber ist in dem Bericht kein Sterbenswörtchen zu finden.

Paul Heyse und die Sozialdemokratie. Frau Dr. Heyse veröffentlicht gegenüber den von sozialdemokratischer Seite über Paul Heyse verbreiteten Behauptungen in derT. R. nachfolgende Erklärung:

Ich bin aufs tiefste über eine derartige Beleidigung meines Mannes nach dem Tode empört. Es ist durch­aus unwahr, daß an meinem Mann ganze Ladungen sozial­demokratischer Schriften gelangt sind. Es ist lediglich folgendes festzustellen: Dr. Schönlank war als junger Student ein oder zweimal bei uns zu Tisch. Cinige Jahre später teilte mir eines Tages mein Mann mit:Du, der Schönlank ist Sozial­demokrat geworden!" Es wurde zwischen meinem Mann und Dr. Schönlank noch ein Brief gewechselt. Es ist möglich, daß vielleicht einmal Schönlank meinen Mann um Besorgung eines Briefes gebeten haben könnte, aber daß ganze Ladungen sozialdemokra­tischer Schriften unter der Deckadresse meines Mannes zu uns gelangt seien, ist absolut unwahr. Ich werde die ganze Korrespondenz von 18791890 durchsehen und habe auch bereits dem Verwalter des Nachlasses Dr. Petzet geschrieben und ihn be­auftragt, die gesamten Tagebücher nachzusehen, da mein Mann über jeden Besuch und über jeden Brief genau Buch geführt hat. Nach Beendigung dieser Arbeit werde ich in der energischsten Weise gegen diese Veröffentlichung vorgehen, denn ich kann heut schon sagen, daß mein Mann absoluf nichts mit Politik zu tun gehabt hat. Er hat stets gesagt: von Politik verstehe ich nichts, darum lasse ich mich darauf nicht ein.

Goethe und der Goethe-Bund. Der Goethe=Bund klagt über Unfreiheit der Kunst, wenn ein Schreibmaterialien­händler verhindert wird, unzüchtige Postkarten zu verkaufen. Daß Goethe ein klein wenig anders dachte, erfährt man aus dem Buche, das über Goethes Ansichten die intimsten Auf­schlüsse gibt: aus Eckermanns Gesprächen mit Goethe. Eckermann berichtet am 25. Februar 1824:

Goethe zeigte mir heute zwei höchst merkwürdige Gedichte, beide in hohem Grade sittlich in ihrer Tendenz, in einzelnen Motiven jedoch so ohne allen Rückhalt natürlich und wahr, daß die Welt dergleichen unsittlich zu nennen pflegt, weshalb er sie denn auch geheim hielt und an eine öffentliche Mitteilung nicht dachte. Könnten Geist und höhere Bildung, sagte er, ein Gemein­gut werden, so hätte der Dichter ein gutes Spiel; er könnte immer durchaus wahr sein und brauchte sich nicht zu scheuen, das Beste zu sagen. So aber muß er sich immer in einem gewissen Niveau halten; er hat zu bedenken, daß seine Werke in die Hände einer gemischten Welt kommen und er hat daher Ursache, sich in Acht zu nehmen, daß er der Mehrzahl guter Men­

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schen durch eine zu große Offenheit kein Aerger­

Damit zeugt Goethe gegen den Goethe=Bund. Auf seinen Schutzpatron kann sich der Goethe=Bund nicht berufen.

Düppelfeiern.

Berlin, 18. April. Zur Erinnerung an den vor 50 Jahren erfolgten Sturm auf die Düppeler Schanzen hat der Deutsche Flottenverein für Berlin und die Mark Brandenburg heute eine erhebende Feier am Düppeldenkmal bei Sonder­burg veranstaltet. In weitem Umkreise umsäumten die Teil­nehmer das Denkmal, die Veteranen von 1864 im ersten Gliede. Propst Valentiner aus Sonderburg hielt den Festgottesdienst ab. Hauptmann Dr. Röper gedachte in markigen Worten des Kaisers. Im Anschluß an die Feier fand in Gegenwart de kom­mandierenden Generals von Quast ein Vortrag über d.. Er­stürmung der Düppeler Schanzen durch Hauptmann Freiheern von Wedekind vom Regiment Königin statt. Der Sturm auf die Schanze 3 wurde durch Abteilungen des Regiments Königin markiert. Nach dem Vortrag sprach General v. Quast jeden einzelnen der Veteranen an und reichte ihm die Hand. Im Auftrage der Teilnehmer übersandte Hauptmann Dr. Röper an den Kaiser folgende Huldigungsdepesche:

Eurer Majestät geloben die zur 50jährigen Erinnerungs= feier des Düppel ermes am Düppeldenkmal bei Sonderburg vereinigten Mitgieder des Deutschen Flottenvereins für Berlin und die Mark Brandenburg, unter ihnen 30 alte Düppel­stürmer, unverbrüchliche Treue. Die Lehren des Feldzuges von 1864, vor allen Dingen die Operationen zur See, werden den Mitgliedern des Deutschen Flottenvereins stets die Not­wendigkeit einer starken Rüstung zur See vor Augen führen. In diesem Sinne dus große hohe Werk Eurer Majestät für die Ausgestaltung der deutschen Flotte nach Kräften zu fördern, wird für uns Ehrenpflicht sein. Es lebe unser Kaiser, König und Markgraf. Im Auftrage Hauptmann Dr. Röper."

Essen, 18. April. Die Feier der 50. Wiederkehr des Tages der Erstürmung der Düppeler Schanzen wurde in Essen mit einer Ehrung der im Stadt= und Landkreis Essen lebenden Veteranen aus dem dänischen Feldzuge verbunden. Nach dem Dankgottes­dienst in der evangelischen Pauluskirche und in der katholischen Münsterkirche bewegte sich vormittags ein Festzug, in dem neben den Abordnungen der Kriegervereine auch eine Abteilung Sol­daten des Infanterie=Regiments Nr. 159 schritt und in 30 Wagen etwa 110 ehemalige Düppelstürmer fuhren, zum Kaiser=Wilhelm= Denkmal am Buraplatz. Generalleutnant Sunkel gedachte der Ereignisse vor 50 Jahren und brachte das Kaiserhoch aus. Am Kriegerdenkmal am Kopstadtplatz feierte Assessor Klöpfer, der Vorsitzende des Stadtkriegerverbandes, in schwungvoller Rede die Helden von Düppel. Am Nachmittag wurden die Veteranen und ihre Frauen im städtischen Saalbau bewirtet. Oberbürgermeister Holle entbot den alten Düppelstürmern den Gruß und Dank der Stadt und gab seiner Freude Ausdruck, eine so stattliche Zahl von Kriegsteilnehmern aus dem Jahre 1864 vereint zu sehen. Im Anschluß an die Feier wurde den Veteranen die von der Stadtverordnetenversammlung bewilligte Ehrengabe von 50 M ausgehändigt.

Der Abschied des Statthalters

v. Wedel.

In seiner Ansprache an das Statthalterpaar gedachte Rechts­anwalt Dr. Zenner der sympathischen Persönlichkeiten des Statt­halterpaares, die heute noch einmal ihre versohnende und eint­gende Kraft gezeigt und alle Schichten der Bürgerschaft in einer bisher noch nie gesehenen großen Zahl zu dieser einmütigen, dern und frei gebotenen Huldigung verbunden hätten.Wir werden Sie aber nicht vergessen. In unseren Herzen, in der Geschichte des Landes ist Ihren Persönlichkeiten und Ihrem Wirken die ehrenvollste Erinnerung gesichert. Alle im Lande seien fest über­zeugt, daß Fürst Wedel mit ihnen empfinde, daß er für sie ein Herz cehabt habe, und daß er nach bestem Können stets ent­schlossen gewesen sei, alle Interessen des Landes, seine Würde und Freiheit zu wahren. Mit seinem Takt und staatsmännischer Klugheit habe Fürst Wedel gewisse unvermeidliche Konflikte in diesem Lande zu verringern gewußt und deren Folgen weise und wirtungsvoll auszugleichen verstanden. Auch den schönen Sitten und Gebräuchen der Heimat sei Fürst Wedel in steter Hochachtung begegnet. Dr. Zenner gelobte in dieser Erinnerung:In Treue wollen wir festhalten an der Eigenart des Landes, wollen die alten Erinnerungen ehren, wollen die Pflichten der Gegenwart loyal erfüllen, im engen, festen Anschluß an Kaiser und Reich. Dann wandte sich der Redner der Fürstin Wedel zu und sagte: Als Fremde kamen Sie, durchlauchtigste Fürstin, vor vielen Jahren in unser Land, als echte Landesmutter haben Sie in diesen Jahren an der Seite des Herrn Statthalters gewaltet, als geliebte Freundin der Heimat scheiden Sie von hier. Dr. Zenner schloß mit einem Hoch auf das scheidende Statthalterpaar, in das die vieltausendköpfige Menge begeistert einstimmte.

Die Adresse, welche die Straßburger Bürgerschaft dem scheidenden Statthalterpaar widmete, hat folgenden Wortlaut:

Die unterzeichnenden Bürger bitten Ew. Exzellenz und Ihre Exzellenz die Frau Gräfin um die Ehre, die Abschieds­grüße des Landes in Form eines Fackelzuges darbringen zu dürfen. Wir haben uns aus allen Schichten der Bevölkerung zusammengetan, um als freie Bürger diese einmütige und gern gebotene Huldigung zu veranstalten. Es ist uns ein Herzens­bedürfnis, dem hohen Statthalterpaar für die liebevolle Gesin­nung gegen unser Heimatland Elsaß=Lothringen, für die steten Beweise tatkräftiger Förderung des wirtschaftlichen, gesellschaft­lichen und geistigen Lebens des Landes unseren Dank auszu­drücken. Wir haben die Form eines Fackelzuges mit einer Serenade gewählt, weil sie landesüblich ist, und weil sie den Mitgliedern der ganzen Bürgerschaft, die sich eins mit uns weiß, die Tellnahme ermöglicht... 5., Gandes mit 9500 m.

Die mitunterzeichneten Verbände des Landes mit 3500 Ver­einen und über 300000 Mitgliedern und die mitunterzeichneten Einzelvereine schließen sich der Widmung mit dem Ausdruck der Verehrung und Dankbarkeit an.

Im Namen aller bitten wir, die Huldigung entgegennehmen zu wollen, und entbieten Ew. Exzellenz und Ihrer Exzellenz der Frau Gräfin die ehrerbietigsten Abschiedsgrüße des ganzen .

Die Jubelfeier der Süricher Universität.

Zürich, 18. April.

Ein Fest, an dem auch Deutschland lebhaften Anteil nimmt, feiert heute und die folgenden Tage die gutdeutsche Schweizerstadt am Zürichsee unter Beteiligung hervorragender deutscher Gelehrten= und Kunstkreise. Es gilt der Ein­weihung der neuen Züricher Universität, die sich als ein überaus stattlicher und imposanter Bau im Westen der Stadt hoch über dem bunten Häusergewirr am Limmatquai erhebt. An den Straßen der Stadt wogt eine vieltausendköpfige Menschenmenge, durchsetzt von Musen­söhnen aus aller Herren Länder, vor allem aber aus dem benachbarten Deutschen Reiche, aus Oesterreich, Frankreich und Italien. Eine Reihe glänzender Namen repräsentieren bei der Jubelfeier die deutsche Wissenschaft. Von den 21 reichsdeutschen Unlversitäten sind 19 durch offizielle Dele­gierte vertreten. Die Universität Berlin hat den Geheimen Justizrat Professor Dr. Emil Seckel entsandt, den bekannten Lehrer des bürgerlichen und kanonischen Rechts. Bonn wird vertreten durch den Geh. Justizrat Professor Dr. Stutz, Frei­burg i. Br. durch Hofrat Rektor Dr. Alfred Schuitze, Göttin­gen durch den Rektor Professor Heinrich Maier, einen gebo­renen Schweizer, Greifswald durch den bekannten Patholo­gen Geheimrat Professor Grawitz. Die Universität Leipzig vertritt Hofrat Professor Dr. Otto Mayer, ein Staatsrechtler, München einer ihrer berühmtesten Lehrer, der Unterstaats­sekretär a. D. Erzellenz Professor Dr. v. Mayr. Münster

der bekannte Historiker Prof. Dr. Spannagel. Aus Straßburg kommt der Pathologe Professor Chrari. aus Würz­burg Professor Dr. Martin Schmidt und aus Kiel der Theo­logie=Professor Dr. Ficker. Von den außerdeutschen Univer­sitäten sind in erster Linie zu nennen die hochberühmten Pflanzschulen der Wissenschaft von Paris, Oxford und Cam­bridge. Ferner hat die Universität Zürich zu ihrer Jubelfeier eine Anzahl von Ehrengästen eingeladen, die früher zu der Hochschule in Verbindung standen. Wsperfitg

Die Gründung der Züricher univecsiickt im Jahre 1833 fiel in eine politisch sehr bewegte Zeit. Strei­tigkeiten über die Wahlen zum Großen Rat waren an der

Tagesordnung. Dazu kam, daß die politischen Unruhen der Nachbarländer nach der Schweiz hinüberspielten und ihn eine Menge unruhiger Köpfe zuführten, die nicht grade zur Herbelführung geordneter Zustände beitrugen. In dieser Zeit konnte es vorkommen, daß der Student der Medizin Lessing aus Freienwalde in der Provinz Brandenburg er­mordet aufgefunden wurde. Seine Leiche war von verschie­denen Dolchstichen durchbohrt, die Täter hat man nie er­mitteln können. Große Unstimmigkeiten zwischen Universt­tätsbehörde und Volksstimmung erregte dann die Berufung von Davld Friedrich Strauß. Die Universität mußte hier schließlich dem Volkswillen nachgeben. Alle diese Schwierig­keiten vermochten aber die Entwicklung der Universität nicht aufzuhalten. Mit großem Geschick hat sie sich auch der bald auftretenden Konkurrenz durch die Universität Bern zu er­wehren gewußt. Heute steht die Hochschule Zürich als glesch­berechtigtes Mitglied im reichen Kranze der Untversttäten deutscher Zunge da. Die an ihr verbrachten Semester wer­den den reichsdeutschen Studierenden voll angerechnet, und sie wird daher von deutschen Studenten, namentlich aus Süddentschland, mit Vorliebe aufgesucht. Die Räume der Universität erwiesen sich in den letzten Jahrzehnten als vier zu begrenzt, so daß schon längere Zeit ein Neubau erwogen wurde. Nach mühevollen Vorarbeiten unterbreitete der Re­gierungsrat dem Kantonsrat Anfang 1907 eine Vorlage, in der die nötigen Kredite für die Neubauten beansprucht wurden.

Die Baukosten waren zunächst auf ca. 6 Millionen Francs veranschlagt, eine sehr beträchtliche Summe für die im Be­tracht kommenden Kantone. Sie erhöhten sich schließlich auf mehr als 8 200000 Francs. Zur Erlangung geeigneter Ent­würfe wurde ein Preisausschreiben erlassen, aus dem die Baufirma Curiel& Maier in Karlsruhe und St. Gallen als Siegerin hervorging. Ihr wurde auch der Bauauftrag über­wiesen und sie hat ihn ohne Störung durchgeführt. Der ge­waltige Komplex der Neubauten, der von einem mächtigen Turm gekrönt wird, fügt sich wunderbar in das alte Stadtbild ein. Zur Ausschmückung der inneren Räume wurden her­vorragende Schweizer Künstler herangezogen.

Zu Ehren des Festes hat Professor Frey eine Hymne gedichtet, die Zürichs großer Sohn Friedrich Hegar, der Altmeister des deutschen Männergesangs, in Musik gesetzt hat.

Frey und Hegar waren bekanntlich auch der Verfasser bezw. Komponist des Preischors für den letzten deutschen Männer­gesangswettstreit um den Kaiserpreis in Frankfurt a. M. Die Festkantate gliedert sich in 14 Abteilungen, deren letzte den Studerten gewidmet ist und mit folgenden mächtigen Versen ausklingt:

Die Tage zerbröckeln,

Die Blüte verweht,

Wir atmen die Jugend,

Die nimmer vergeht! Noch ehe wir scheiden Von Kränzen umglänzt,

Schon nahen Genossen Mit Rosen bekränzt!

Und dräuen Dämonen Und Nöte der Welt. Uns schimmert ein Kleinod,

Das die Seele erhellt:

Wir fahren mit Geistern,

Wir dienen dem Geist,

Der aus Dornen und Drangsal Zu den Sternen uns reißt!

Als allgemeiner Abschluß erklingt dann das Gaudeamus igitur.

Eingeleitet wurden Festtage mit einer Begrüßung der ausländischen Gäste. Der Stadtpräsident Billeter hielt dabei die offizielle Ansprache, in der er mit berechtigtem Schweizerstolz u. a. folgende Ausführungen machte:Wir sind immer ein wagemutiges, unternehmendes Völklein ge­wesen, von jeher haben unsere Söhne rege Bezlehungen zu den Völkern der Erde hergestellt. Diese gaben uns ihre Gü­ter, wir ihnen die unseren, wir hatten stets etwas zu geben, was nützlich war und gesiel. Dabei sind wir zu Wohlstand gekommen, aber unser echtester Stolz ist, daß wir auch im Austausche der unermeßbaren, der unschätzbaren, der geistigen Güter, die wir alle stellen, zu bestehen vermochten. In diesen festlichen Tagen müssen wir der vielen bedeutenden Männer gedenken, die Zürich einen Namen gegeben, die im geistigen Wettbewerbe der Völker Schätze ausgegraben und verstreut haben. Wir sehen sie vor umnserem geistigen Auge erscheinen

und zu einem erhabenen Ehrenausschuß für den Ehrentag der Universität Zürich zusammentreten.

Den Schluß des ersten Festtages bildete ein großer Fackelzug der Studentenschaft, der ungeheure Menschenmassen, auch aus der Umgegend, auf die Straßen gelockt hatte. Als Vertreter des Regierungsrats hielt dabei der Direktor der Justiz und der Polizei, Dr. Mousson, die Begrüßurgsansprache,.. Mist der ue 12.

Bei der heute voulsogenen Weihe der neuen Universitäts­bauten überbrachten zwei Vertreter der kantonalen Regie­rung, Dr. Locher und Dr. Keller, die Glückwünsche der kanto­nalen zürcherischen Behörden. Rektor Professor Egger=Zürich gab seiner Freude über das Zustandekommen des großen Werks Ausdruck. Rektor Professor Eger von Basel über­brachte die Grüße der alten Universität Basel. Professor Cotton sprach für die Universität Paris, Professor Dr. Macan für die Universität Oxford. Im Namen der reichsdeutschen und österreichischen Uriversitäten dankte Professor Dr. Georg Ritter von Mayr, Unterstaatssekretär z. D. München für die Einladung.Die befreundeten Universitäten begrüßen, sagte er,mit sympathischem Empfinden die Hochschulfreund­lichkeit des Züricher Volkes. So sehr die Erkenntnis der Wahrheit eine allgemeine ideale Aufgabe der Menschheit ist, so umschließt doch naturgemäß bei dieser Arbeit ein engeres Band die durch Geschichte und Sprache abgegrenzten Länder. Für die Schweiz im besonderen gilt es, daß innerhalb ihrer Grenzen auch auf dem Gebiete der Ausgestaltung von For­schung und Lehre im einzelnen dieselbe Erscheinung zutage tritt wie bei den wissenschaftlichen Instituten. Der Redner wies auf die vielfachen Beziehungen der deutschen Universi­täten zu der Hochschule Zürich hin und erinnerte an eine An­hervorragender Schweizer die an deutschen Hochschulen gewirkt haben. Bei dem nachfolgenden Festmahl sprach Bundesrat Dr. Calonder für die schweizerische Regierung, Kantonatspräsident Dr. O. Wettstein für das kantonale Parla­ment und die zürcherische Regierung. Eine Reihe schweize­rischer und ausländischer Universitäten ließ Sympathie­adressen überbringen. Professor Chiari von Straßburg überbrachte den Gruß der Universität Straßburg und erin­nerte an die vielen herzlichen Beziehungen zwischen Straß­burg und Zürich.

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