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Afr 4

Nr. 219.

(1. Blatt.)

Samstag, den 20. September 1913.

45. Jahrnang.

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(General=Anzeiger.)

Amtliches Blatt aller Behörden

weziell für die Orte Wattenscheid, Gelsenkirchen=Ueckendorf, Leithe, Günnigfeld, Horder,

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage und kostet inkl. Botenlohn monatlich 70 Pfg., vierteljährlich 2.10 Mk., im Postgebiet

2.20 Mk., wenn frei ins Haus 2.60 Mk. voraus zahlbar. Wöchentliche:

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(Neueste Nachrichten.)

in Stadt und Amt Wattenscheid,

Hevinghausen, Westenfeld, Höntrop, Eppendorf, Munscheid, Eiberg, Freisenbruch u. a.

Anzeigen pro Nonpareillezeile oder deren Raum 15 Pfg., auswärts; 20 Pfg., Reklamen 60 Pfg. pro Zeile. Bestimmte Platz= und Termin­ z zusagen ausgeschlossen. Skonto(Rabatt) nur bei Zahlung sofort nach; Erhalt der Rechnung.

Diese Nummer umfaßt 12 Seiten. Wetteraussichten.

Wetter für Sonntag:

Aufklärend, Regen nicht wahrscheinlich, etwas wärmer, nachts leichter Reis.

Stadt, Amt und Kreis.

* Wattenscheid, 20. Sept 1913.

Die Erhaltung alter Straßennamen.

* Das Studium alter Ortsnamen ist in vieler Hinsicht lohnend, die interessantesten Ortsnamen aber sind die Straßennamen. Freilich wird man diese Behauptung kaum bestätigt finden, wenn man die neuen Straßennamen unserer rasch wachsenden Städte betrachtet. Da findet man entweder den Namen irgendeines berühmten Mannes, sei es nun ein Feldherr, ein Held der Feder, ein Staatsmann oder ein Tonkünstler, der mit der Straße oder gar der ganzen Stadt nichts zu tun hat, oder aber, was noch schlimmer ist, irgend­einen nichtssagenden Vornamen. Heinrichstraße, Helenen­straße, usw., etwas Farbloseres ist nicht zu denken. Hätte man die alten Flurbücher nachgeschlagen oder den Volks­mund belauscht, so hätte man sicher für viele dieser Straßen ursprüngliche, eigenartige Namen gefunden, die mit der be­treffenden Lokalität schon durch Jahrhunderte verwachsen sind. Doch gehen wir in die alten Stadtteile, da wird es besser sein. Meistens ein Irrtum. Wie häufig sind hier die alten Namen durch hochtönende neue Namen ersetzt, die den oben gekennzeichneten ähnlich sind. Warum? Einen Teil der Schuld trägt sicherlich der bedauerliche Mangel an geschicht­lichem Sinn und an liebevollem Verständnis für das historisch Gewordene bei den maßgebenden Behörden. Viel Schuld trägt aber jedenfalls auch die Eitelkeit der Bewohner. Man wohnt lieber in einer Straße als in einer Gasse. Etwa in einer Elisabethenstraße zu wohnen, ist viel vornehmer und imponierender, als vielleicht in der Schäfergasse. Selbst wenn diese Gasse jahrhundertelang so geheißen hat, weil in der guten alten Zeit allmorgendlich der Schäfer hindurchzog. Elisabethenstraße ist vielfeiner. Noch mehr tritt dies in die Erscheinung, wenn man sich vergegenwärtigt, wie die alten Straßennamen entstanden sind, was sie bedeuten. Auch hier kommen Namen von Personen vor. Aber sie künden nicht ihren Ruhm, sondern den Besitz, den sie an der Straße haben. Eine andere Art von alten Namen entstand durch das in früheren Jahrhunderten übliche Zusammenwohnen aller Handwerker eines Gewerbes in einer bestimmten Straße. Da gibt's: Fischergasse, Schustergasse, Seilergasse, Schneidergasse, Häfnergasse, Korbgasse, Bäckergasse, Walkergasse(wo die Tuchmacher wohnten), usw. Andere Straßen sind nach Ge­bäuden benannt: Rathausgasse, Kloster=, Kirch=, Turm=, Pfarrgasse, Bahnhof=, Apotheken=, Friedhofstraße, Galgen­gasse, Backesgasse usw. Wieder andere Namen entstehen durch topographische Eigentümlichkeiten oder besondere Merkmale der Straße: Berg=, Hügel=, Sand=straße, Riesengasse, Lang­gasse, Drei= oder Fünf=Häusergasse. Wertvoll für den Histori­ker sind die Straßennamen, die auf die früheren Grenzen eines Ortes hinweisen: Stadtmauer=, Wall=, Grabenstraße usw. Richt minder diejenigen Namen, die bekunden, daß sie erst lange Zeit nach der Gründung des Ortes entstanden, daß an ihrer Stelle sich noch lange Feld, Wald, Weide oder Wasser befand: Erbsen=, Spelzen=, Kürbis=, Rosen=, Blumen=, Wie­sengasse, Sumpf=, Wald=, Weinberg=, Beichstraße usw. In unserem Wattenscheid hat man der vorstehenden For­derung auf pietätvolle Erhaltung alter Bezeich­nungen in vielen Fällen entsprochen, wie nachstehende Stra­ßennamen besagen: Beisenkamp., Berg=, Brink=, Buchen=, Freiheit=, Gertrudis=, Graben=, Hagen=, Heide=, Hof=, Hohen­stein=, Holz-, Kamp-, Lohrheide=, Pulver=, Rosen=, Vödestraße. Solche alten Namen haben Eigenart und Bedeu­tung, sie sind verwachsen mit Wattenscheid. Nicht nur das, sie haben auch Wert als geschichtliche Urkunden. Auch bei neuen Straßen sollte man mehr, wie das bisher geschehen ist, auf die Vergangenheit und die Geschichte unserer Stadt Rech­nung tragen und nicht, wie das leider manchmal geschehen ist, neutrale Ramen wählen. Auch hier sind so viel alte Namen etc., daß man kaum jemals in Verlegenheit kommen wird. Man muß nur die Leute fragen, die es wissen. Und auch diese Namen verdienen, geschützt zu werden.Sie ver­lieren aber doch ihre Bedeutung, wird jemand einwenden. Ei, gerade deshalb wollen wir sie erhalten wissen, weil sie Geschichtsurkunden vorstellen. Wenn längst das Auto über den Asphalt saust, kann der Straßennamen noch dem Enkel erzählen, was früher hier war, falls er offene Augen und Sinne hatfür so etwas. Meistens wird's ja nicht der Fall sein, noch weniger als heute bei uns. Abereben deswegen! Wir schließen mit der hier folgenden Reihe von Thesen, die wir allen denen, die es angeht, zur Beachtung auf das wärmste empfehlen: 1) Jede alte Bezeichnung von Straßen, Plätzen, Brücken, Häusern und ganzen Stadtteilen ist zu schützen und zu erhalten. 2) Bei Benennung neuer Straßen sind in erster Linie die alten Fkur=, Orts= und Straßennamen zu berücksichtigen. 3) Alte Straßennamen dürfen niemals durch die Namen verdienter oder berühmter Personen ver­drängt werden. 4) Alte Namen, die erst in neuerer Zeit be­seitigt wurden, sollen tunlichst wieder zu Ehren gebracht

werden.

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Wattenscheider Zeitung

Religionsunterricht der Kinder.

* Die Kgl. Regierung zu Arnsberg gibt im amtlichen Schulblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg folgenden Runderlaß, betr. die formelle Willenserklärung über die re­ligiöse Kindererziehung bekannt:Wollen die Eltern ihre Kinder in einer andern Religion unterrichten lassen, als es an sich nach dem Gesetze zu geschehen hätte, so kann die Schul­behörde diesem Wunsche nur dann stattgeben, wenn in zwei­felsfreier Weise festgestellt und aktenkundig gemacht ist, daß ein freier, ernstlicher und wohlüberlegter Wille der Eltern vorliegt. Diese Feststellung kann, sofern sie nicht von einem Richter oder Notar beurkundet wird, auch auf Grund münd­licher Erklärung der Eltern vor dem Landrat oder Amtmann, in Städten auch vor dem Oberbürgermeister, Ersten Bürger­meister, Bürgermeister und ihren Vertretern erfolgen. Die Erklärung darf sich nur auf solche Kinder erstrecken, die ent­weder bereits im schulpflichtigen Alter stehen oder binnen drei Monaten, vom Tage der Erklärung ab gerechnet, in die Schule aufgenommen werden sollen. Ungeachtet der nach Vorstehen­dem erfolgten Feststellung der Erklärung ist das Kind ver­pflichtet, diejenige Volksschule, in die es eingeschult ist, so­lange zu besuchen, bis die Umschulungsverfügung von der Schulbehörde erlassen worden ist. Die Bestimmung unserer Rundverfügung vom 7. Juli 1903, nach der die Umschulung auch beim Vorliegen der gedachten Erklärung im Laufe des Schulhalbjahres erst nach unserer vorgängigen Genehmigung erfolgen darf, bleibt bestehen. Nur ist das Kind alsbald nach Vorlegung der Erklärung von dem Besuche des bisherigen Religionsunterrichtes zu entbinden, und es ist ihm der Be­such des Religionsunterrichtes der gewählten Konfession, so­weit die Schuleinrichtungen dies zulassen, zu ermöglichen. Vorstehende Bestimmungen, die den Zweck verfolgen, die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über die religiöse Erziehung der Kinder zu gewährleisten und die uns unter­stellten Schulbehörden und Schulaufsichtsbeamten vor dem Vorwurfe der Parteinahme für eine bestimmte Konfession nach Möglichkeit zu schützen, gelten sowohl für konfessionell gemischte wie für konfessionell einheitliche christliche Ehen. Die vorgedachte Feststellung der Erklärung der Eltern wird in jedem Falle durch die Anordnung des Vormundschaftsge­richtes über die konfessionelle Erziehung, von der dieses ge­mäß der Verfügung des Herrn Oberlandesgerichts=Präsiden­ten zu Hamm dem Landrate des betreffenden Kreises Mittei­lung zu machen hat, ersetzt. Unsere Rundverfügungen vom 15. Juli 1902 und 2. August 1903, sowie vom 22. Juni 1912 werden hiermit aufgehoben. Beim Vorliegen von Schulver­säumnissen ist auch in den Fällen der vorliegenden Art im Wege der polizeilichen Strafverfügung einzuschreiten und bei beharrlicher Versäumnis von der zwangsweisen Zuführung zur Schule Gebrauch zu machen. Sobald die Sache zur ge­richtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gelan­gen sollte, ist uns zu berichten. In allen Fällen ist auch darauf hinzuwirken, daß die Sache durch rechtzeitige Einlegung der gegebenen Rechtsmittel zur Entscheidung der letzten Instanz

gebracht wird.

Silberne Hochzeiten.

* In der Bäcker­

und Konditor=Innung steht im Laufe dieses Herbstes noch die Feier von 4 silbernen Hochzeitsfesten bevor. Von diesen betreffen 3 Feiern die Familien von 3 Bäckermeistern. Die 4. silberne Hochzeit fällt in das Hefen­Syndikat.

20. September 1813.

* Napoleon geht nach Dresden zurück und beendet somit für immer seine Operationen gegen das böhmi­sche Heer. Fast 4 Wochen langhatte er nach seinem Sieg bei Dresden hier neue Erfolge gesucht, jetzt mußte er endgültig diese Absicht aufgeben. Die Hoffnung, den Feind einzeln zu schlagen, war geschwunden. Alles war ermüdet von dem ergebnislosen Hin= und Hermarschie­ren. Napoleon konnte sich immer noch nicht zum Ver­lassen Dresdens, zu einem Rückzug hinter die Elblinie entschließen, obwohl die böhmische Armee so nahe an

diesem Mittelpunkt stand, daß sie dem Kaiser nicht die Zeit zu einem entscheidenden Schritt gegen eine der bei­den anderen verbündeten Armen gestattete. Auch sah er, daß seine besten Truppen sich durch die unaufhörlichen Märsche und Biwaks in öden, unwegsamen Gebirgs=Ge­genden allmählich aufreiben mußten, ohne etwas zu er­zielen. Napoleons Niedergeschlagenheit zu erhöhen, liefen kurz hintereinander mehrere Hiobsposten ein über die Taten der seindlichen Streifkorps. Der Ueberfall von Freiberg, von Merseburg wurde ihm hier gemeldet. Thielmann nahm bei Kösen eine franz. Fuhr­kolonne von 200 Wagen und machte dabei einige hun­dert Gefangene. Oberst Mensdorff befreite zur selben Zeit bei Lützen 600 gefangene Oesterreicher und Russen, die eben nach Frankreich abgeführt werden sollten. Der Lebensmittel= und Futtermangel für die Franzosen wurde immer größer. Dazu verursachte der trübe, reg­nerische und kalte Herbst viele Krankheiten in den fran­zösischen Lagern. In Leipzig lagen 20,000, in Dres­den und Torgau je 12,000 kranke Franzosen.

Ein Blindenkonzert im Kaisersaal.

* Am Mittwoch, 24. d. Mts., abends 8 Uhr, findet im Kaisersaal(Koch) hierselbst ein Blindenkonzert statt. Es ge­währt einen eigenartigen Reiz, Blinde als Musiker zu hören, weil bei diesen blind geborenen das Gefühlsleben ein ganz anderes ist als bei sehenden Menschen. Wir hatten schon frü­her Gelegenheit, die 4 Geschwister aus der Wiesche in Mül­heim=Ruhr zu hören. Violine, Cello und Klavier werden zur Ausführung des instrumentalen Teiles benutzt. Bei der wirklich guten Zusammengestaltung des nur hervorragende Einzelnummern enthaltenen Programms dürfte dem Konzert ein zahlreicher Besuch zu teil werden.

Straßenbahn Steele=Höntrop=Bochum.

* Aus Steele wird zu dem bekannten Projekt, eine Straßenbahn von Steele über Sevinghausen und Höntrop nach Bochum zu bauen, folgendes geschrieben: Im Verlaufe der letzten Jahre haben weite Kreise der Bürgerschaft zur Hebung des Verkehrs zwischen Steele und den märkischen Ge­meinden die Durchführung der Straßenbahn Gelsenkirchen Steele Nord nach FreisenbruchHöntrop mit Anschluß nach Bochum angeregt. Die Angelegenheit ist den maßgebenden Stellen zur Begutachtung und Förderung überwiesen wor­den. Die hiesige Geschäftswelt würde von dem Ausbau der Linie sicher Vorteile haben. Man hält deshalb die Be­schleunigung der Vorschläge für angebracht und spricht die Erwartung aus, daß die Behörden ihren Einfluß zur För­derung des Projekts geltend machen möchten.

Theater derFidella.

* Die GesellschaftFidelia, M. d. V. d. Te V. (Vereinslokal Bien) veranstaltet am morgigen Sonntag, abends 7 Uhr einen viel versprechenden Theater=Abend. Das dramatische Schauspiel, betitelt 3 Tage aus dem Leben eines Spielers von Louis An­geli, geht über die Bretter. Das Drama besteht aus 3 Abteilungen in 6 Aufzügen. Zwischen jeder Abteilung liegt ein Zeitraum von 15 Jahren. Nachstehend brin­gen wir eine Beschreibung des Dramas: 1. Abteilung: Georges von Germany ist ein leidenschaftlicher Spieler. Nichts ist ihm heilig, er lebt nur dem Spiele. In der Nacht vor seiner Hochzeit verspielt er auch die große Summe Geld, die für den Brautschmuck bestimmt ist. Er ist verzweifelt. Mit Hilfe seines falschen Freundes Dal­wille wird einer Dame ein kostbarer Schmuck gestohlen, um denselben der Braut zu überreichen. Am Hochzeits­tage kommt der Diebstahl ans Tageslicht. Georges wird verhaftet. Diese große Schmach kann sein in Ehren er­grauter Vater nicht überstehen und stirbt in den Armen seiner Schwiegertochter. 2. Abteilung: 15 Jahre später. Georges ist nach Verbüßung einer längeren Freiheits­strafe immer noch leidenschaftlicher Spieler. Seine Get­tin Amalie hat Unsägliches zu leiden und schwere Stun­den stehen ihr noch bevor. Das große Vermögen hat Georges verspielt. Als er sich nicht mehr retten kann, stellt er falsche Wechsel aus, man ist ihm auf der Spur, da gibt Amalie ihr Vermögen heraus, um den geliebten Gatten zu retten. Georges verbraucht das Geld nicht, um seine Spielschulden zu decken, sondern eilt gerade­wegs zur Roulette und verspielt. Aufgebracht und er­zürnt kommt er nach Hause. In dem Glauben, seine Frau habe einen Liebhaber verborgen, erschießt er einen nahen Verwandten seiner Frau. Seine Freunde verhel­fen ihm zur Flucht über die Grenze. Amalie ist tief unglücklich. 3. Abteilung: 15 Jahre später. In einem bayerischen Gasthof bettelt Georges um ein Stück Brot. Ein Reisender gewinnt ihn als Führer von Stuttgart nach Ulm. Georges erfährt von dem Reichtum seines Be­gleiters und ermordet ihn um des Geldes willen. Wäh­rend dessen kommt der älteste Sohn Albert, der in Frank­reich zurückgeblieben war, nach Hause und gibt sich sei­ner Mutter zu erkennen. Georges geht mit seinem wie­dergefundenem Freunde Dalwille nach einer Waldkapelse, um angeblich eine Andacht zu verrichten. Sie vergraben in Wirklichkeit den Leichnam des ermordeten Reisenden. Amalie sucht ihren Gatten, um die Botschaft vom Zu­