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für den Landgerichtsbezirl Dortmund. Allgemeines
Donnerstag, den 26. Rovember
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1936
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Deutsch-japanisches Abkommen gegen die kommunistische Internationale— Ein neuer Beitrag zum Frieden der Wei
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Klare Fronten!
Dr. Goebbels über das Abkommen
Reichsminister Dr. Goebbels wandte sich am Mittwoch um 19 Uhr über alle deutschen Sender an das gesamte deutsche Volk und darüber hinaus an die Welt, um den neuen Beitrag des Führers zum Frieden der Welt, das zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Kaiserlich=Japanischen Regierung abgeschlossene „Abkommen gegen die kommunistische Internationale“, der Oeffentlichkeit bekanntzugeben.
Der Reichsminister verlas zunächst den Wortlaut des Abkommens und fügte dann im Namen des Führers und der Deutschen Reichsregierung noch folgende Erklärung hinzu: 9
Mit diesem Abkommen, das zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Kaiserlich=Japanischen Regierung abgeschlossen wurde, wird nun endlich Klarheit in den trüben Dunst hineingebracht, den die kommunistische Internationale über Europa und die ganze Welt zu lagern versucht hat. Zwei Großmächte haben sich damit zusammengeschlossen zu einer starken und festen Erklärung, vor den Drohungen der roten Anarchie weder weichen noch kapitulieren zu
In diesem Abkommen wird mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um ein defensives Vorgehen handeln soll. Denn nicht die beiden hohen vertragschließenden Mächte haben die kommunistische Internationale herausgefordert, sondern die kommunistische Internationale hat durch eine ununterbrochene Folge von Provokationsakten, revolutionären Aufstandsversuchen, anarchistischen Umsturzbewegungen und gewissenlosen, volkszerstörenden tendenzen die ganze Welt auf das tiefste zu beunruhigen und in schwerste, kaum noch übersehbare Wirren zu stürzen versucht.
Wenn sich die Regierung des Deutschen Reiches und die Kaiserlich=Japanische Regierung gegen diese Versuche mit den ihnen geeignet erscheinenden Mitteln zur Wehr setzten, so ist das nicht nur ihr gutes Recht, sondern ihre staatspolitische und moralische Pflicht. Denn die umstürzlerischen Tendenzen der kommunistischen Internationale bedrohen auf das ernsteste die gesamte Kulturwelt und treiben mit den heiligsten Gütern der Völker ein frevelhaf
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Ausdrücklich wird deshalb in dem heute abgeschlossenen Abkommen betont, daß es zur Wahrung des inneren Friedens, des sozialen Wohllebens, aber auch des Weltfriedens die
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Wenn im Artikel II die hohen vertragschließenden Staaten dritte Staaten, deren innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommunistischen Internationale bedroht wird, gemeinsam einladen, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen oder an diesem Abkommen teilzunehmen, so wird damit in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß dieses Abkommen sich gegen niemanden richtet, sondern nur den einen Sinn und Zweck hat, den Umsturzversuchen der Moskauer Internationale ein klares und unmißverständliches Halt entgegenzusetzen. 161144 6
Die nationalsozialistische Bewe
gung hat vom ersten Tage ihres Bestehens an den Kampf gegen den Kommunismus in aller Konsequenz durchgefochten. Sie hat dem Mordtreiben der kommunistischen Internationale über 200 Tote und Zehntausende von Verletzten opfern müssen. Sie kennt den Bolschewismus. Und der Bolschewismus kennt hoffentlich auch sie.
Seit der Machtübernahme durch den Führer hat das nationalsozialistische Deutsche Reich in breitester Front diesen Kampf der nationalsozialistischen Bewegung zu seiner Sache gemacht. Beide, Bewegung und Reich, haben die akute Gefahr, in die die Kulturvölker durch die kommunistische„Internationale, hineingebracht werden sollen in aller Klarheit erkannt und alse, Entschlossenheit und Mut genug aufgebracht, sie
dnb. Berlin, 25. Nov. Am Mittwochmittag wurde von dem Kaiserlich=Japanischen Botschafter in Berlin, Vicomte Mushakoji, im Auftrage des Kaisers von Japan und dem Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafter des Deutschen Reiches, Joachim von Ribbentrop, im Auftrage des Führers und Reichskanzlers ein Abkommen gegen die kommunistische Internationale unterzeichnet. Das Abkommen hat folgenden
Die Regierung des Deutschen Reiches und die Kaiserlich=Japanische Regierung, in der Erkenntnis, daß das Ziel der kommunistischen Internationale, Komintern genannt, die Zersetzung und Vergewaltigung der bestehenden Staaten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ist, in der Ueberzeugung, daß die Duldung einer Einmischung der kommunistischen Internationale in die inneren Verhältnisse der Nationen ,Zöhf, pun deren inneren Frieden und soziales Wohlleben gefährdet, sondern auch den Weltfrieden überhaupt bedroht, sind in dem Wunsche, gemeinsam zur Abwehr gegen kommunistische Zersetzung zusammenzuarbeiten, in folgendem übereingekom
Artikel I. Die hohen vertragschließenden Staaten kommen überein, sich gegenseitig über die Tätigkeit der kommunistischen Internationale zu unterrichten, über die notwendigen Abwehrmaßnahmen zu beraten und diese in enger Iulammenarbeit burchzuführe pertrgschließende
Artikel II. Die hohen vertragschließenden Staaten werden dritte Staaten, deren innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommunistischen Internationale bedroht wird, gemeinsam einladen, Abwehrmaßnahmen im Geiste dieses Abkommens zu ergreifen oder an diesem Ab
kommen teilzunehmeg.., 866 4
Artikel III. Für dieses Abkommen gelten der deutsche wie auch der japanische Text als Urschrift. Es tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Die hohen vertragschließenden Staaten werden sich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist über die weitere Gestaltung ihrer Zusammenarbeit
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren betreffenden Regierungen gut und richtig bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
So geschehen in zweifacher Ausfertigung zu
Berlin, den 25ten November 1936, d. h. den 25. November des 11ten Jahres der Showa=Periode.
gez.: v. Ribbentrop,
Außerordentlicher und Bevollmächtigter schafter des Deutschen Reiches.
gez. Mushakoji,
Kaiserlich=Japanischer Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter.
Ein Zusatzprotokoll
Anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens gegen die kommunistische Internationale sind die unterzeichneten Bevollmächtigten in
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vertragschließenden Stagten, werden in bezug guf
den Nachrichtenaustausch über die Tätigkeit de
kommunistischen Internationale sowie auf die Aufklärungs= und Abwehrmaßnahmen gegen kommunistische Internationale in enger Weise
5) Die zuständigen Behörden der
vertragschließenden Staaten werden im Rahmen der bestehenden Gesetze strenge Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die sich im Inland oder Ausland direkt oder indirekt im Dienste der kommunistischen Internationale betätigen oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub leisten.
c) Um die in a) festgelegte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der beiden hohen vertragschließenden Staaten zu erleichtern, eine ständige Kommission errichtet werden. In dieser Kommission werden die weiteren zur Bekämpfung der Zersetzungsarbeit der kommunistischen Internationale notwendigen Abwehrmaßnahmen erwogen und beraten.
Berlin, den 25ten November 1936, d. h. den 25ten November des 11ten Jahres der ShowaPeriode.
gez.: von Ribbentrop,
Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter des Deutschen Reiches.
gez.: Mushakoji,
Kaiserlich=Japanischer Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter.
Bei der Unterzeichnung waren zugegen von deutscher Seite: Gesandter von Erdmannsdorf und Dr. von Raumer. Von japanischer Seite: Botschaftsrat Inous und General Oshima.
rücksichtslos und radikal aus Deutschland zu entfernen.
Reich und Volk sind heute gegen den schewismus gefeit.„
Die Moskauer rote Internationale ihrerseits hat seit der Machtübernahme durch den Führer kein Mittel unversucht gelassen, die ihr durch den Sieg des Nationalsozialismus verlorengegangene Position in Deutschland mit anderen Mitteln zurückzuerobern. In einer großangelegten, infamen Welthetze versucht sie, die Völker der ganzen Erde gegen Deutschland aufzustacheln; sie wäre jederzeit bereit, wenn sie es könnte, in einem blutigen Kriege das nationalsozialistische Deutschland zu Boden zu zwingen. Diese Einkreisungsversuche sind auf der ganzen Linie mißlungen. Eine starke Armee schützt jetzt die Grenzen unseres Reiches. Die propagandistischen Erdrosselungsmanöver der Moskauer roten Internationale aber sind von Deutschland mit mutiger und beharrlicher Zähigkeit zurückgewiesen worden, ja, wir sind auf unseren Parteitagen in Nürnberg nun unsererseits zum Angriff gegen diese Versuche vorgegangen. Wie notwendig es war. von Deutschland diese Gefahr fernzuhalten, dafür sind die entsetzlichen und grauenerregenden Vorgänge, die sich jüngst in Spanien abgespielt haben und noch abspielen, ein blutiges Beispiel und ein furchtbarer Beweis. Was den Völkern, die vom Bolschewismus überrannt werden, droht, dafür zeugen die ungezählten geschändeten spanischen
Frauen, die zahllosen gequälten und gemarterten Kinder, die ermordeten Familien, brennenden Kirchen und verwüsteten Städte.
Deutschland hat diesen roten Zerstörungsabsichten einen unübersteigbaren Wall entgegengesetzt. Die tiefgehende praktische Auswirkung unseres konsequenten Kampfes gegen den Bolschewismus aber ist das heute zwischen Deutschland und Japan abgeschlossene Abkommen. Zwei Kulturstaaten setzen sich damit in aller Offenheit gegen die teuflischen Versuche der kommunistischen Internationale zur Wehr. Sie zeigen der Welt, wie dieser Gefahr mit aller Klarheit und Festigkeit begegnet werden muß.
Dieses Abkommen ist dazu bestimmt, einen wertvollen Beitrag zum Friegen der Welt zuzusteuern, der durch die gewissenlosen kommunistisch=internationalen Treibereien auf das ernsteste bedroht ist. Es bringt mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck, daß die hohen vertragschließenden Staaten nicht provozieren wollen, sich aber auch nicht mehr provozieren lassen.
Das deutsche Volk aber kann allen kommenden Entwicklungen mit ruhiger Sicherheit entgegenschauen. Seine Regierung steht auf der Wacht und wird jede auftauchende Gefahr mit den richtigen Mitteln abzuwehren wissen. Hier ist der kommunistischen Internationale ein erstanden, der den Kommunismus kennt und ihn deshalb auch wirksam trifft.
Das deutsch=japanische Abkommen gegen die Komintern
Mit dem deutsch=japanischen Abkommen gegen die kommunistische Internationale hat der Führer und Kanzler einen neuen Markstein in der Geschichte der Beziehungen der Völker untereinander gesetzt. nach dem auch andere Staaten, die ihre nationalen Ideale pflegen wollen, sich ausrichten können. wenn, wie es im Artikel II des Abkommens heißt. ihr innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommunistischen Internationale bedroht wird.
Alle Welt weiß und hat es zum Teil auch offe anerkannt, daß die nationalsozialistische Revolution Europa von der Ueberflutung durch den Kommunismus gerettet hat. Eine ähnlich führende Rolle
auf weltanschaulich=politischem Gebiete wie das
Deutsche Reich in unserem Erdteil hat das von stärkster nationaler und kultureller Tradition erfüllte japanische Kaiserreich im Fernen Osten übernommen und die praktischen Folgerungen aus tiefster Besorgnis um die Erhaltung aller nationalen und kulturellen Werte gesogen...4161.
Dank der unermüdlichen nationalsozialistischen Aufklärungsarbeit, die einen Höhepunkt im Reichs
parteitag in Nürnberg erlebte, sind wir Deutsche uns über das wahre Wesen der kommunistischen Internationale klargeworden. Und auch im Ausland hat man sich da und dort diese notwendige Erkenntnis zu eigen gemacht. Leider aber noch nicht überall. Selbst die menschenunwürdigen und schauerlichen Vorgänge in Spanien scheinen noch nicht auszureichen, das wahre Gesicht wismus vor aller Augen zu enthüllen. Und das ist eigentlich erstaunlich, nachdem auf dem 7. Kominternkongreß von der kommunistischen Internationale klar und deutlich aller Welt der Kampf angesagt worden ist.
Viel von dem, was auf jenem Kongreß angekündigt wurde, ist bereits in Erfüllung gegangen.
Führten nicht seit Monaten natiorzjegenpigage vaterlandsliebende Spanier einen beldengütisen Kampf. so wären die auf dem Komintern=Kongreß gefaßten Pläne zur Errichtung einer zweiten Sowjetrepublik im Südwesten Europas wohl schon verwirklicht worden, und das spanische Land würde unter der bolschewistischen Geißel ausbluten, wie das in den Städten und Gebieten dieses Landes nahezu geschieht, die sich noch in der Gewalt der roten Machthaber befinden. Wie man sieht, ist es der kommunistischen Internationale auch gelungen. den Absichten ihres Kongresses entsprechend in verschiedenen Ländern Volksfrontregierungen ins Leben zu rufen, um auf dieser Basis diese Staaten in dauernde politische Unruhe zu versetzen.
Strenge Maßnahmen haben laut Zusatzprotokoll
zum Abkommen gegen die kommunistische Inter
nationale alle diejenigen zu erwarten, die sich selbst oder indirekt im Dienste der Komintern betätigen oder deren Zersetzungsarbeit im In= und Auslande Vorschub leisten. Kein Staatsangehöriger der beiden vertragschließenden Länder wird alsg nicht nur im eigenen, sondern auch im ungestraft der bolschewistischen Provaganda als Werkzeug dienen können.
So stellt sich das deutsch=japanische Abkommen als eine weltpolitische Großleistung dar. die Deutsche ihrem Schöpfer, dem Führer, danken und die Welt ihm einst wird danken müssen.
Mögen andere Völker daraus lernen, damit dieses Abkommen wirklich ein Anfang sein kann im Kampf gegen die Bedrohung der Menschheit in ihren höchsten Kulturgütern und damit für den wahren Frieden der Welt.
Stickling begnadigt
Das Todesurteil in 10jährige Freiheitsstrafe umgewandelt
Berlin, 25. Nov. Nach offizieller sowjetrussischer Mitteilung hat der Präsident des Zentralexeeutivkomitees dem Gnadengesuch des Reichsdeutschen Stickling stattgegeben und die Todesstrafe in eine 10jährige Freiheitsstrafe umgewandelt.
Moskau, 25. Nov. Wie verlautet, sind außer dem deutschen Staatsangehörigen Ingenieur Stickling noch zwei weitere im Nowosibirsker Schau=Prozeß zum Tode verurteilte Angeklagte begnadigt worden.