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Nr. 321

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für den Landgerichtsbezirl Dortmund. Allgemeines

Donnerstag, den 26. Rovember

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Deutsch-japanisches Abkommen gegen die kommunistische Internationale— Ein neuer Beitrag zum Frieden der Wei

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Klare Fronten!

Dr. Goebbels über das Abkommen

Reichsminister Dr. Goebbels wandte sich am Mittwoch um 19 Uhr über alle deutschen Sender an das gesamte deutsche Volk und dar­über hinaus an die Welt, um den neuen Beitrag des Führers zum Frieden der Welt, das zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Kaiserlich=Japanischen Regierung abgeschlossene „Abkommen gegen die kommunistische Inter­nationale“, der Oeffentlichkeit bekanntzugeben.

Der Reichsminister verlas zunächst den Wort­laut des Abkommens und fügte dann im Namen des Führers und der Deutschen Reichsregierung noch folgende Erklärung hinzu: 9

Mit diesem Abkommen, das zwischen der Re­gierung des Deutschen Reiches und der Kaiser­lich=Japanischen Regierung abgeschlossen wurde, wird nun endlich Klarheit in den trüben Dunst hineingebracht, den die kommunistische In­ternationale über Europa und die ganze Welt zu lagern versucht hat. Zwei Großmächte haben sich damit zusammengeschlossen zu einer starken und festen Erklärung, vor den Drohungen der roten Anarchie weder weichen noch kapitulieren zu

In diesem Abkommen wird mit aller Deutlich­keit zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um ein defensives Vorgehen handeln soll. Denn nicht die beiden hohen vertragschließenden Mächte haben die kommunistische Internationale herausgefordert, sondern die kommunisti­sche Internationale hat durch eine un­unterbrochene Folge von Provo­kationsakten, revolutionären Aufstands­versuchen, anarchistischen Umsturzbewegungen und gewissenlosen, volkszerstörenden tendenzen die ganze Welt auf das tiefste zu be­unruhigen und in schwerste, kaum noch über­sehbare Wirren zu stürzen versucht.

Wenn sich die Regierung des Deutschen Reiches und die Kaiserlich=Japanische Regierung gegen diese Versuche mit den ihnen geeignet erschei­nenden Mitteln zur Wehr setzten, so ist das nicht nur ihr gutes Recht, sondern ihre staats­politische und moralische Pflicht. Denn die umstürzlerischen Tendenzen der kom­munistischen Internationale bedrohen auf das ernsteste die gesamte Kulturwelt und treiben mit den heiligsten Gütern der Völker ein frevelhaf­

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Ausdrücklich wird deshalb in dem heute ab­geschlossenen Abkommen betont, daß es zur Wah­rung des inneren Friedens, des sozialen Wohl­lebens, aber auch des Weltfriedens die­

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Wenn im Artikel II die hohen vertragschlie­ßenden Staaten dritte Staaten, deren innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommu­nistischen Internationale bedroht wird, gemein­sam einladen, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen oder an diesem Abkommen teilzunehmen, so wird damit in aller Deutlichkeit zum Ausdruck ge­bracht, daß dieses Abkommen sich gegen nie­manden richtet, sondern nur den einen Sinn und Zweck hat, den Umsturzversu­chen der Moskauer Internationale ein klares und unmißverständliches Halt ent­gegenzusetzen. 161144 6

Die nationalsozialistische Bewe­

gung hat vom ersten Tage ihres Bestehens an den Kampf gegen den Kommunismus in aller Konsequenz durchgefochten. Sie hat dem Mord­treiben der kommunistischen Internationale über 200 Tote und Zehntausende von Verletzten opfern müssen. Sie kennt den Bolschewismus. Und der Bolschewismus kennt hoffentlich auch sie.

Seit der Machtübernahme durch den Führer hat das nationalsozialistische Deutsche Reich in breitester Front diesen Kampf der national­sozialistischen Bewegung zu seiner Sache gemacht. Beide, Bewegung und Reich, haben die akute Gefahr, in die die Kulturvölker durch die kom­munistische„Internationale, hineingebracht wer­den sollen in aller Klarheit erkannt und alse, Entschlossenheit und Mut genug aufgebracht, sie

dnb. Berlin, 25. Nov. Am Mittwochmittag wurde von dem Kaiserlich=Japanischen Botschaf­ter in Berlin, Vicomte Mushakoji, im Auftrage des Kaisers von Japan und dem Außerordent­lichen und Bevollmächtigten Botschafter des Deut­schen Reiches, Joachim von Ribbentrop, im Auf­trage des Führers und Reichskanzlers ein Ab­kommen gegen die kommunistische Internationale unterzeichnet. Das Abkommen hat folgenden

Die Regierung des Deutschen Reiches und die Kaiserlich=Japanische Regierung, in der Erkennt­nis, daß das Ziel der kommunistischen Inter­nationale, Komintern genannt, die Zersetzung und Vergewaltigung der bestehenden Staaten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ist, in der Ueberzeugung, daß die Duldung einer Ein­mischung der kommunistischen Internationale in die inneren Verhältnisse der Nationen ,Zöhf, pun deren inneren Frieden und soziales Wohlleben gefährdet, sondern auch den Weltfrieden über­haupt bedroht, sind in dem Wunsche, gemeinsam zur Abwehr gegen kommunistische Zersetzung zu­sammenzuarbeiten, in folgendem übereingekom­

Artikel I. Die hohen vertragschließenden Staaten kommen überein, sich gegenseitig über die Tätigkeit der kommunistischen Internatio­nale zu unterrichten, über die notwendigen Ab­wehrmaßnahmen zu beraten und diese in enger Iulammenarbeit burchzuführe pertrgschließende

Artikel II. Die hohen vertragschließenden Staaten werden dritte Staaten, deren innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommu­nistischen Internationale bedroht wird, gemein­sam einladen, Abwehrmaßnahmen im Geiste die­ses Abkommens zu ergreifen oder an diesem Ab­

kommen teilzunehmeg.., 866 4

Artikel III. Für dieses Abkommen gel­ten der deutsche wie auch der japanische Text als Urschrift. Es tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jah­ren. Die hohen vertragschließenden Staaten wer­den sich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist über die weitere Gestaltung ihrer Zusammenarbeit

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren betreffenden Regierungen gut und richtig bevollmächtigt, dieses Abkommen unter­zeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

So geschehen in zweifacher Ausfertigung zu

Berlin, den 25ten November 1936, d. h. den 25. November des 11ten Jahres der Showa=Periode.

gez.: v. Ribbentrop,

Außerordentlicher und Bevollmächtigter schafter des Deutschen Reiches.

gez. Mushakoji,

Kaiserlich=Japanischer Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter.

Ein Zusatzprotokoll

Anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Ab­kommens gegen die kommunistische Internatio­nale sind die unterzeichneten Bevollmächtigten in

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vertragschließenden Stagten, werden in bezug guf

den Nachrichtenaustausch über die Tätigkeit de

kommunistischen Internationale sowie auf die Aufklärungs= und Abwehrmaßnahmen gegen kommunistische Internationale in enger Weise

5) Die zuständigen Behörden der

vertragschließenden Staaten werden im Rahmen der bestehenden Gesetze strenge Maßnahmen ge­gen diejenigen ergreifen, die sich im Inland oder Ausland direkt oder indirekt im Dienste der kom­munistischen Internationale betätigen oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub leisten.

c) Um die in a) festgelegte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der beiden hohen ver­tragschließenden Staaten zu erleichtern, eine ständige Kommission errichtet werden. In dieser Kommission werden die weiteren zur Be­kämpfung der Zersetzungsarbeit der kommunisti­schen Internationale notwendigen Abwehrmaß­nahmen erwogen und beraten.

Berlin, den 25ten November 1936, d. h. den 25ten November des 11ten Jahres der Showa­Periode.

gez.: von Ribbentrop,

Außerordentlicher und Bevollmächtigter Bot­schafter des Deutschen Reiches.

gez.: Mushakoji,

Kaiserlich=Japanischer Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter.

Bei der Unterzeichnung waren zugegen von deutscher Seite: Gesandter von Erdmannsdorf und Dr. von Raumer. Von japanischer Seite: Botschaftsrat Inous und General Oshima.

rücksichtslos und radikal aus Deutschland zu entfernen.

Reich und Volk sind heute gegen den schewismus gefeit.„

Die Moskauer rote Internationale ihrerseits hat seit der Machtübernahme durch den Führer kein Mittel unversucht gelassen, die ihr durch den Sieg des Nationalsozialismus verlorengegan­gene Position in Deutschland mit anderen Mitteln zurückzuerobern. In einer großan­gelegten, infamen Welthetze versucht sie, die Völker der ganzen Erde gegen Deutsch­land aufzustacheln; sie wäre jederzeit bereit, wenn sie es könnte, in einem blutigen Kriege das nationalsozialistische Deutschland zu Boden zu zwingen. Diese Einkreisungsversuche sind auf der ganzen Linie mißlungen. Eine starke Armee schützt jetzt die Grenzen unseres Reiches. Die propagandistischen Erdrosselungsmanöver der Moskauer roten Internationale aber sind von Deutschland mit mutiger und beharrlicher Zähig­keit zurückgewiesen worden, ja, wir sind auf un­seren Parteitagen in Nürnberg nun unsererseits zum Angriff gegen diese Versuche vorgegangen. Wie notwendig es war. von Deutschland diese Gefahr fernzuhalten, dafür sind die entsetzlichen und grauenerregenden Vorgänge, die sich jüngst in Spanien abgespielt haben und noch ab­spielen, ein blutiges Beispiel und ein furcht­barer Beweis. Was den Völkern, die vom Bol­schewismus überrannt werden, droht, dafür zeugen die ungezählten geschändeten spanischen

Frauen, die zahllosen gequälten und gemarter­ten Kinder, die ermordeten Familien, brennen­den Kirchen und verwüsteten Städte.

Deutschland hat diesen roten Zerstörungs­absichten einen unübersteigbaren Wall entgegen­gesetzt. Die tiefgehende praktische Auswirkung unseres konsequenten Kampfes gegen den Bol­schewismus aber ist das heute zwischen Deutsch­land und Japan abgeschlossene Abkommen. Zwei Kulturstaaten setzen sich damit in aller Offenheit gegen die teuflischen Versuche der kommunisti­schen Internationale zur Wehr. Sie zeigen der Welt, wie dieser Gefahr mit aller Klarheit und Festigkeit begegnet werden muß.

Dieses Abkommen ist dazu bestimmt, einen wertvollen Beitrag zum Friegen der Welt zuzusteuern, der durch die gewissen­losen kommunistisch=internationalen Treibereien auf das ernsteste bedroht ist. Es bringt mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck, daß die hohen ver­tragschließenden Staaten nicht provozieren wol­len, sich aber auch nicht mehr provozieren lassen.

Das deutsche Volk aber kann allen kommen­den Entwicklungen mit ruhiger Sicherheit ent­gegenschauen. Seine Regierung steht auf der Wacht und wird jede auftauchende Gefahr mit den richtigen Mitteln abzuwehren wissen. Hier ist der kommunistischen Internationale ein erstanden, der den Kommunismus kennt und ihn deshalb auch wirksam trifft.

Das deutsch=japanische Abkommen gegen die Komintern

Mit dem deutsch=japanischen Abkommen gegen die kommunistische Internationale hat der Führer und Kanzler einen neuen Markstein in der Geschichte der Beziehungen der Völker untereinander gesetzt. nach dem auch andere Staaten, die ihre nationalen Ideale pflegen wollen, sich ausrichten können. wenn, wie es im Artikel II des Abkommens heißt. ihr innerer Friede durch die Zersetzungsarbeit der kommunistischen Internationale bedroht wird.

Alle Welt weiß und hat es zum Teil auch offe anerkannt, daß die nationalsozialistische Revolution Europa von der Ueberflutung durch den Kommu­nismus gerettet hat. Eine ähnlich führende Rolle

auf weltanschaulich=politischem Gebiete wie das

Deutsche Reich in unserem Erdteil hat das von stärkster nationaler und kultureller Tradition er­füllte japanische Kaiserreich im Fernen Osten über­nommen und die praktischen Folgerungen aus tief­ster Besorgnis um die Erhaltung aller nationalen und kulturellen Werte gesogen...4161.

Dank der unermüdlichen nationalsozialistischen Aufklärungsarbeit, die einen Höhepunkt im Reichs­

parteitag in Nürnberg erlebte, sind wir Deutsche uns über das wahre Wesen der kommunistischen Internationale klargeworden. Und auch im Aus­land hat man sich da und dort diese notwendige Erkenntnis zu eigen gemacht. Leider aber noch nicht überall. Selbst die menschenunwürdigen und schauerlichen Vorgänge in Spanien scheinen noch nicht auszureichen, das wahre Gesicht wismus vor aller Augen zu enthüllen. Und das ist eigentlich erstaunlich, nachdem auf dem 7. Kom­internkongreß von der kommunistischen Inter­nationale klar und deutlich aller Welt der Kampf angesagt worden ist.

Viel von dem, was auf jenem Kongreß angekün­digt wurde, ist bereits in Erfüllung gegangen.

Führten nicht seit Monaten natiorzjegenpigage vaterlandsliebende Spanier einen beldengütisen Kampf. so wären die auf dem Komintern=Kongreß gefaßten Pläne zur Errichtung einer zweiten Sow­jetrepublik im Südwesten Europas wohl schon ver­wirklicht worden, und das spanische Land würde unter der bolschewistischen Geißel ausbluten, wie das in den Städten und Gebieten dieses Landes nahezu geschieht, die sich noch in der Gewalt der roten Machthaber befinden. Wie man sieht, ist es der kommunistischen Internationale auch gelungen. den Absichten ihres Kongresses entsprechend in ver­schiedenen Ländern Volksfrontregierungen ins Leben zu rufen, um auf dieser Basis diese Staaten in dauernde politische Unruhe zu versetzen.

Strenge Maßnahmen haben laut Zusatzprotokoll

zum Abkommen gegen die kommunistische Inter­

nationale alle diejenigen zu erwarten, die sich selbst oder indirekt im Dienste der Komintern betätigen oder deren Zersetzungsarbeit im In= und Auslande Vorschub leisten. Kein Staatsangehöriger der bei­den vertragschließenden Länder wird alsg nicht nur im eigenen, sondern auch im ungestraft der bolschewistischen Provaganda als Werkzeug dienen können.

So stellt sich das deutsch=japanische Abkommen als eine weltpolitische Großleistung dar. die Deutsche ihrem Schöpfer, dem Führer, danken und die Welt ihm einst wird danken müssen.

Mögen andere Völker daraus lernen, damit dieses Abkommen wirklich ein Anfang sein kann im Kampf gegen die Bedrohung der Menschheit in ihren höchsten Kulturgütern und damit für den wahren Frieden der Welt.

Stickling begnadigt

Das Todesurteil in 10jährige Freiheitsstrafe umgewandelt

Berlin, 25. Nov. Nach offizieller sowjet­russischer Mitteilung hat der Präsident des Zen­tralexeeutivkomitees dem Gnadengesuch des Reichsdeutschen Stickling stattgegeben und die Todesstrafe in eine 10jährige Freiheitsstrafe um­gewandelt.

Moskau, 25. Nov. Wie verlautet, sind außer dem deutschen Staatsangehörigen Ingenieur Stickling noch zwei weitere im Nowosibirsker Schau=Prozeß zum Tode verurteilte Angeklagte begnadigt worden.