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Nr. 191

Mittwech, den 17. August 1921.

5g. Jahrgang

Der Völkerbund

in der Klemme.

Daß die Entscheidung über Oberschlesien in der Pariser Konferenz noch nicht vollzogen werden würde, wurde im Verlaufe dieser Beratungen im­mer klarer. Man war nur noch ungewiß, unter welcher Form die Verzögerung eintreten und wel­ches Mittel ergriffen werden würde, eine gar zu scharfe Disharmonie zwischen England und Frankreich zu verbergen. Daß der Völkerbundsrat in Genf Gutachten über die Sachlage abgeben soll, tut praktisch nicht viel zur Sache, denn weder England noch Frankreich brauchen sich danach zu richten. In Paris wie in London erwartet man auch vom Nachgeben des andern Teils mehr als von der Vermittlung des Völkerbundsrates.

Diese hohe Körperschaft in Genf steckt jetzt etwas in der Klemme. Ihre ganze Autorität beruht prinzipiell in der Zustimmung der beiden Vor­niichte Frankreich und England zu ihren Be­schlüssen. Wer sich nicht aus Respekt vor diesen belden Staaten nach den in Genf gefaßten Be­schlüssen richten will, der braucht es sonst wirklich nicht zu tun. Das hat ja im letzten Winter Ar­gentinien bewiesen, das kurzer Hand aus dem Völkerbund ausschied, weil es die Fernhaltung Deutschlands nicht billigte. Der Rat muß sich also mit Paris und London gut stehen. Nun sind aber diese beiden Regierungssitze mit Verstimmung ge­geneinander geladen. Was also tun? Der Rat des Völkerbundes steckt in der Klemme.

Es ist die Frage, ob die oberschlesische Ange­legenheit in einem Sinne entschieden werden kann, der eine endgültige Lösung bedeutet. Denn mit der Korrektur auf der Landkarte ist die Sache nicht abgetan, vielmehr müssen Frankreich und Polen auch auf die Pläne verzichten, die sich für sie an Oberschlesien knüpfen. Lloyd George hat ja klar herausgesagt, daß eine Unmöglichkeit, die Streitfrage an der Oder einer gerechten Lösung entgegenzuführen, in kurzer Zeit einen neuen Krieg heraufbeschwören könnte. Wenn dieser Krieg ausbrechen soll, hat er nicht gesagt, daß aber die französisch=polnischen Pläne und Absichten sehr be­denkliche Aussichten eröffnen, braucht nicht in Zweifel gezogen zu werden. Polen zielt mit sei­nen Vergrößerungsplänen nach dem Schwarzen Meer, und hinter Polen steht Frankreich, das dann Konstantinopel als eine reife Frucht betrachten könnte. Das sind Möglichkeiten, die sich im nahen Osten ergeben, wenn Oberschlesien der Warschauer Republik Existenzsicherheit gibt. Und zu solchen Aussichten sagt England entschieden und ein für alle Mal nein und baut unbedingt vor.

Das ist in kurzen Worten der Kern der ober­schlesischen Frage, die nicht durch Gutachten und Konferenzbeschlüsse gelöst werden kann, sondern durch die Wiederherstellung der Verteidigungs­und Abwehrkraft Deutschlands. So lange Deutsch­land halb ohnmächtig dasteht, wird Polen nicht von seinen geheimen Gedanken abgehen, und Frank­reich wird ihm sekundieren. Auch Englands Ein­spruch wird keine Wandlung schaffen, wenn es nicht gerade heraus erklärt, beim Ueberschreiten der deutschen Grenze werden polnische Truppen auf englische Bataillone stoßen. Und ob man von London aus eine solche Erklärung abgeven wird, ist die Frage. Alles in allem: Das deutsche Ober­schlesien kann nur von Deutschland selbst erhal­ten werden. Die Entente wird es zum Teil nicht fertig bringen wollen und zum Teil auch nicht

fertig bringen können.

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Ruhe in Oberschlesien?

Der Oberste Rat hat an die deutsche und, wie aus der Presse zu ersehen ist, auch an die polni­sche Regierung eine dringende Mahnung gerichtet, für die Aufrechterhaltung der Ruhe in Oberschle­sien Sorge zu tragen. Die Aufforderung an die deutsche Regierung hätte sich Herr Briand als Vorsitzender des Obersten Rates sparen können, denn die bisherigen Erfahrungen haben doch zur

Genüge gezeigt, daß die deutsche Regierung tut, was sie tun kann, um den Frieden in Oberschlesien aufrecht zu erhalten. Auf deutscher Seite besteht nicht der geringste Anlaß, neue Putsche hervorzu­rufen, denn man weiß sehr wohl, daß man da­durch die klare Rechtslage zugunsten Deutschlands nur verschlechtern könne, und man ist keineswegs gesonnen, den Franzosen und den Polen diesen Vorteil dadurch zu gönnen, daß man sich selbst ins Unrecht setzt. Ob die Mahnung nach War­schau allerdings sehr viel nützen wird, muß nach den bisherigen Erfahrungen sehr bezweifelt wer­den. Vielleicht wird Herr Witos eine platonische Erklärung abgeben, aber im geheimen wird man die Wühlarbeit fortsetzen, und die polnische Presse wird sich auch trotz dieser Mahnung nicht abhal­ten lassen, öffentlich ihr verhetzendes Werk gegen Deutschland und gegen die Deutschen in Ober­schlesien fortzusetzen. Die oberschlesische Bevöl­kerung selbst will freilich den Frieden. Auch die polnisch gesinnte Bevölkerung hat eingesehen, wo­hin die drei Aufstände geführt haben. Auch die polnische Bevölkerung in Oberschlesien hat gelit­ten, und man ist in weiten Kreisen davon über­zeugt, daß die bisherigen Methoden der Gewalt nutzlos und sinnlos sind. Der für den 8. August vorgesehene Generalstreik ist gegen den Willen der polnischen Drahtzieher nicht zum Ausbruch gekommen, und über die Köpfe der polnischen Führer hinweg sind jetzt mit den Deutschen Ver­handlungen angeknüpft worden, damit eine eini­gende Formel gefunden werden kann des Inhalts, daß beide Parteien, möge die Entscheidung aus­fallen wie sie will, auf die Anwendung von Ge­walt verzichtet. Wir können nur hoffen, daß diese Verhandlungen Erfolg haben, aber selbst dann sind die Gefahrquellen noch nicht verstopft, die der oberschlesischen Bevölkerung drohen. Die Truppenzusammenziehüngen an der polnisch=ober­schlesischen Grenze, die Tätigkeit der Kongreß­polen in Oberschlesien, die geheimen Organisatio­nen, alles dies gibt Anlaß, die Entwicklung der Dinge in Oberschlesien mit dem größten Ernst zu betrachten, der auch dann bestehen bleiben wird, wenn der weitaus größte Teil der polnischen Be­völkerung sich von den Hetzern und Putschisten abwenden würde.

Aufruf an die Oberschlesier.

Berlin, 17. Aug. Der Reichspräsident und die Reichsregierung haben folgenden Aufruf er­lassen:

Die Entscheidung über Oberschlesien ist wider Erwarten nicht gefallen. Der Spruch ist vertagt worden. Die Leidenszeit des oberschlesischen Vol­kes hat ihr Ende noch nicht gefunden. Es gilt, in zäher Ausdauer noch weiter auszuharren.

Oberschlesier! Unsere Sache ist gerecht! Die Gerechtigkeit wird und muß siegen, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Völker Geltung ha­ben soll. Ihr habt Euch mit überwältigender

Mehrheit für Deutschland ausgesprochen. Euer und des Reiches Wohlergehen hängt davon ab, daß Oberschlesien beim Reiche verbleibt.

Oberschlesier! Ihr habt trotz scharfer Heraus­forderungen musterhafte Ruhe und Ordnung be­wahrt. Die berechtigte Abwehr der Gewalttaten polnischer Insurgenten hat Euch die Welt nicht verargt. Bewahrt Euch weiterhin die Selbstzucht, die Euch bisher ausgezeichnet hat. Laßt Euch durch nichts zu unüberlegten Handlungen ver­leiten, die Eurer gerechten Sache nur Schaden bringen würden. Mit Euch hofft das ganze deul­sche Volk, daß der Tag nicht mehr' fern ist, an dem die Schranken zwischen Euch und dem Mut­terlande fallen, und an dem das Selbstbestim­mungsrecht der Völker in der Wiedervereinigung Oberschlesiens mit Deutschland, dem es seit sieben Jahrhunderten angehört, Anerkennung findet zum Wohle Oberschlesiens, des Deutschen Reiches, des wirtschaftlichen Wiederaufbaues Europas und des Friedens der Welt!

Der Reichspräsident: Die Reichsregierung:

Ebert. Dr. Wirth.

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Das Reichskabinett beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der durch die Pariser Ver­handlungen geschaffenen Lage in Oberschlesien.

Als Verhandlungsgrundlage diente die Note des Obersten Rates. Als Ergebnis der Besprechun­gen ist der Aufruf des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zu betrachten, den wir vorstehend wiedergeben.

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Der Reichshaushalt 1921.

1. Der zunächst in vereinfachter Form aufge­stellte Reichshaushaltplan für das Jahr 1921 schließt im ordentlichen Haushali ab in Einnah­men mit 46 945 Millionen Mark, in Ausgaben a) fortdauernde 45579 Millionen, b) einmalige 1366 Millionen, zusammen mit 46945 Millionen. Durch den dem Reichstag zur Beschlußfassung vorliegenden Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1921 werden sich diese Zahlen erhöhen bei den Einnahmen um 1514 Millionen, bei den Ausga­ben a) fortdauernde 811 Millionen, b) 703 Milli­onen, bei den Ausgaben zusammen 1514 Milli­onen. Der ordentliche Haushalt wird demgemäß in Einnahmen und Ausgaben abschließen mit 48 459 Millionen. Zur Herstellung des Gleichge­wichts zwischen Einnahmen und Ausgaben fehlen an ordentlichen Einnahmen 4250 Millionen, die, soweit sie nicht durch Mehrerträge der Abgaben vom Personen= und Güterverkehr infolge der Er­höhung der Eisenbahntarifsätze aufkommen wür­den, durch Erhöhung der Sätze bestehender Steu­ern, sowie durch neue Steuern aufgebracht wer­den sollen.

2. Im außerordentlichen Haushalt sind an Ausgaben vorgesehen in dem bereits verabschie­deten Haushalt für 1921 43.667 Millionen, in dem Nachtrag hierzu 16013 Millionen, zusam­men 59.680 Millionen. Hiervon werden durch außerordentliche Einnahmen gedeckt nach dem Haushalt für 1921 10 557 Millionen, nach dem Nachtrag hierzu 57 Millionen, bleiben 10 500 Mil­lionen. Es sind mithin ungedeckt 49180 Milli­onen. Diese sind durch Anleihe zu beschaffen und deshalb bei Kapitel 1 Ziffer 3 der Einnahmen des außerordentlichen Haushalts(Anleihen) im Haushalt der Reichsschulden Anlage 14 in Ein­nahme gestellt, und zwar in dem bereits verab­schiedeten Haushalt für 1921 mit 33110 Milli­onen, in dem Nachtrag hierzu mit 16070 Milli­onen Mark. Unter den außerordentlichen Ein­nahmen von 10.5 Milliarden Mark befindet sich ein Betrag von 7,8 Milliarden Mark aus deni Reichsnotopfer, der zur Deckung von Ausgaben des außerordentlichen Haushalts verwendet wer­den soll. Insgesamt wird aus dem Reichsnot­opfer im Rechnungsjahr 1921 eine Einnahme von 10 Milliarden Mark erwartet.

3. Die Haushalte der Post= und Eisenbahn­verwaltung werden für sich abgeschlossen. Die Fehlbeträge der Post und Eisenbahn werden aber aus außerordentlichen Deckungsmitteln der allge­meinen Reichsverwaltung gedeckt und sind in dem obengenannten Betrage von 59.680 Millionen Mk. mit enthalten. Für 1921 sind die Fehlbeträge veranschlagt: a) für die Reichs=Post= und Telegra­phenverwaltung nach dem Haushalt für 1921 mit 3346 Millionen Mark, nach dem Nachtrag hierzu 1169 Millionen Mark, b) für die Reichseisenbahn­verwaltung nach dem Haushalt für 1921 9224

Millionen Mark, nach dem Nachtrag hierzu 5144 Millionen Mark. Insgesamt erfordern die Post und Eisenbahn an Reichszuschüssen für 1921 12 569 Millionen Mark, nach dem Nachtrag hierzu 6314 Millionen Mark.

4. Insgesamt sind die Reichsausgaben für 1921 ausschließlich der Bruttoausgaben der Be­triebsverwaltungen, aber einschließlich ihrer Fehl­beträge veranschlagt im ordentlichen Haushalt auf 48 459 Millionen Mark, im außerordentlichen. Haushalt auf 59680 Millionen Mark. Dem ste­

hen an Einnahmen gegenüber im ordentlichen Haushalt(einschließlich der aus neuen Steuern usw. aufzubringenden 4250 Millionen Mark) 45 459 Millionen Mark, im außerordentlichen

Haushalt 10 500 Millionen Mark. Es sind mithin ungedeckt 49180 Millionen Mark, die durch An­leihen zu beschaffen sind.

5. Die Auswirkung des Ultimatums in haus­haltrechtlicher Beziehung ist im Hausbal

1921 noch nicht zum Ausdruck gekommen. Sie bleibt einem besonderen Nachtragshaushalt vor­behalten. Für die Reparation sind im ordent­lichen Haushalt Einnahmen oder Ausgaben bis­her nicht vorgesehen. Im außerordentlichen Haus­halt sind für diesen Zweck veranschlagt: Lieferung von lebenden Tieren 3 Milliarden Mark, aus An­laß der Ablieferung von Schiffen 1,5 Milliarden Mark, Wert der in den Abtretungsgebieten zu­rückgelassenen Eisenbahnfahrzeuge 1,5 Milliarden Mark, sonstige Reparationen 8,6 Milliarden Mt., zusammen 14,6 Milliarden Mark.

Außer den in dem Haushalt für 1921 einge­stellten 4,250 Milliarden Mark aus neuen Steuern usw. wären durch ordentliche Einnahmen noch aufzubringen die festen Annuitäten in Höhe von 2 Milliarden Goldmark und die 26 vom Hunder von der Ausfuhr, die nach der bisher ermittelten Ausfuhrziffer von 1920 mit etwa 1,3 Milliarden Goldmark anzunehmen ist, im ganzen also 3,: Milliarden Goldmark, die je nach dem Kursstand der Mark in Papiermark umzurechnen sind. Hier­zu treten die Besatzungskosten, deren Höhe noch nicht endgültig feststeht. Für 1921 sind sie auf rund 8.5 Milliarden Mark veranschlagt.

6. Die Reichsschuld betrug am 30. September 1920 in Reichsschuldverschreibungen 72398 Milli­onen Mark, an verzinslichen Schatzanweisungen 9874 Millionen Mark, an Prämienanleihen 8625 Millionen Mark, zusammen 85 899 Millionen Mi. Sie hat sich in der Zeit vom 30. September 1920 bis 31. Mai 1921 durch Rückübernahme von Schuldverschreibungen zur Bezahlung von Steu­ern(Kriegsabgabe und Reichsnotopfer) und beim Verkauf von Heeresgut verringert um 7554 Milli­onen Mark. Mithin betrug die fundierte Schuld am 31. Mai 1921 78 345 Millionen Mark. Die schwebende Schuld(diskontierte Schatzanweisun­gen, Zahlungsverpflichtungen aus Schatzanweisun­gen und Schatzwechseln, Sicherheitsleistungen mit Schatzanleihen und Schatzwechseln) belief sich am 31. Mai 1921 auf 199134 Millionen Mark.

Hierzu treten an sonstigen Zahlungsverpflich­tungen des Reiches aus Anlaß des Ueberganges der Eisenbahnen auf das Reich, aus Anlaß des

59 des Landsteuergesetzes und aus den dem Reich

zur Verstärkung seiner Betriebsmittel zur Ver­fügung gestellten Postscheckgeldern 44 955 Milli­onen Mark. An Anleihebewilligungen standen am 31. Mai 1921 noch offen 8017 Millionen Mark, durch den Nachtragshaushalt für 1921 werden an neuen Anleihebewilligungen noch gefordert 16.070 Millionen Mark. Hierzu tritt schließlich noch die Reparationsschuld des Reiches, die in dem Ulti­matum auf 132000 Millionen Mark festgesetzt ist. 0

Streik der Eisenbahner in Kassel.

Eingreifen der Kommunisten.

Kassel, 14. Aug. Am Sonnabend, den 13. d. M., nachmittags, ist bei einigen Dienststellen des Bahnhofs Kassel=Oberstadt ein wilder Streif aus­gebrochen. Einige Tage vorher waren Teile der Arbeiterschaft an die Eisenbahndirektion Kassel mit der Forderung herangetreten, den Tagelohn der Arbeiter des Bahnbetriebswerkes dem höhe ren Gesamteinkommen der im Gedinge arbeiten­den Hauptwerkstättenarbeiter mit rückwirkender Kraft gleichzustellen und auf die hiernach zu er­wartende Nachzahlung sofort einen Vorschuß aus­zuzahlen. Da die Lohnverhältnisse in dem Reichs­lohntarif geregelt sind, dieser zwischen Reichsver­kehrsministerinn und den Spitzenorganisationen

der Arbeiterschaft abgeschlossen worden ist, und auch nur von diesen Vertragsgegnern geändert werden kann, war die Eisenbahndirektion gar nicht in der Lage, über die gestellten Forderungen zu entscheiden. Der Streik ist begonnen worden, ohne