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Verlag und Druck: Laupenmühlen 8p; Dierichs in Bochum

Nr. 129# 41. Jahrgang

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ancine 16 uo:. Aumi G7öt. 22. 38 wostgec Vergund 170.

Meistverbreitete Tageszeitung in Bochum

Dienstag, 5. Juni 1934

Einzelpreis 10 Rpf.

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Die Pflichten des deutschen Soldaten in neuer Fassung

Berlin, 4. Juni.

Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hin­denburg hat als oberster Befehlshaber der Wehr­macht eine Neufassung der bisherigenBerufspflichten des deutschen Soldaten genehmigt. Sie lautet wört­lich:

Die Pflichten des deutschen Soldaten

1. Die Wehrmacht ist der Waffenträger des deut­schen Volkes. Sie schützt das Deutsche Reich und Vater­land, das im Nationalsozialismus geeinte Volk und seinen Lebensraum. Die Wurzeln ihrer Kraft liegen in einer ruhmreichen Vergangenheit, in deutschem Volks­tum, deutscher Erde und deutscher Arbeit.

Der Dienst in der Wehrmacht ist Ehrendienst am deutschen Volk.

2. Die Ehre des Soldaten liegt im bedingungs­losen Einsatz seiner Person für Volk und Vaterland bis zur Opferung seines Lebens.

3. Höchste Soldatentugend ist der kämpferische Mut.

Er fordert Härte und Entschlossenheit. Feigheit ist schimpflich, Zaudern unsoldatisch.

4. Gehorsam ist die Grundlage der Wehrmacht, Vertrauen die Grundlage des Gehorsams.

Soldatisches Führertum beruht auf Verantwor­tungsfreude, überlegenem Können und unermüdlicher Fürsorge.

5. Große Leistungen in Krieg und Frieden ent­stehen nur in unerschütterlicher Kampfgemeinschaft von Führer und Truppe.

6. Kampfgemeinschaft erfordert Kameradschaft. Sie bewährt sich besonders in Not und Gefahr.

7. Selbstbewußt und doch bescheiden, aufrecht und treu, gottesfürchtig und wahrhaft, verschwiegen und unbestechlich soll der Soldat dem ganzen Volk ein Vor­bild männlicher Kraft sein. Nur Leistungen berechtigen zum Stolz.

8. Größten Lohn und höchstes Glück findet der Sol­dat im Bewußtsein freudig erfüllter Pflicht.

Charakter und Leistung bestimmen seinen Weg und Wert.

Der Reichswehrminister hat befohlen, daß der Wort­laut derPflichten jedem Soldaten sofort bekanntzuge­ben und von ihm zu erlernen ist.

*

Es ist kein Zufall, daß die neuenPflichten des deutschen Soldaten mit einem Satz beginnen. den Adolf Hitler geprägt hat:Die Wehrmacht ist der Waffenträger des deutschen Volkes. Die bisher gültige Fassung der Berufspflichten von 1930 begann mit der formaljuristischen Feststellung:Die Reichswehr ist, das Machtmittel der gesetzmäßigen Reichsgewalt. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt die Revolution von 1933, die auch dem deutschen Soldaten die grundsätzlich ver­änderte Stellung im Organismus des Staates und Volkes einräumte, die der Weltanschauung des Natio­nalsozialismus und den Lebensgesetzen der Nation

Die neue Pflichtenlehre bildet das Grundgesetz des Soldaten. Sie soll Wégweiser sein für sein ganzes Leben, im Krieg und im Frieden. Auch im Frieden deshalb hat man die früherenKriegsaxtikel" umgetauft inPflichten des deutschen Soldaten. Kriegsartikel und Berufspflichten gibt es so lange, wie es deutsche Sol­daten gibt. Früher waren die Kriegsartikel hauptsächlich Strafgesetzbuch. Heute sind sie als reine Pflichtenlehre der kategorische Imperativ des soldatischen Berufsethos.

Neue Fassungen der Kriegsartikel und Berufspflich­ten kündigen meist eine Wandlung im Wesen der Heere an. Einsam stand der Soldat im Staat von Weimar. und sollte doch den schwersten Zweifrontenkampf seiner Geschichte durchkämpfen: Nach außen gegen Entwaff­nungsdiktat, Kontrollkommissionen undSieger"=Wahn­sinn, nach innen gegen Marxismus und Kommunismus und seine volkzersetzenden Einflüsse.

Adolf Hitler hat diesen Zweifrontenkampf auch für die Reichswehr siegreich beendet und dem Soldaten seine ursprüngliche Stellung in Staat und Volk wieder zugewiesen: Schützer des Volkes und seines Lebens­raumes gegen alle äußeren Gefahren zu sein. Und stolz kann der deutsche Soldat jetzt bekennen, daß die Wur­zeln seiner Kraft imdeutschen Volkstum deutscher Erde und deutscher Arbeit liegen, daß der Bauer und der Arbeiter neben ihm und mit ihm sein müssen, wenn er seiner Aufgabe gerecht werden soll. Nicht in kastenmäßiger Abschließung, nicht in Besser­dünken und überzüchteten Ehrbegriffen sucht jetzt der Soldat seine Ehre, sondernim bedin­gungslosen Einsatz seiner Person für Volk und Vater­land bis zur Opferung seines Lebens.

Zum Soldaten gehört Gehorsam. Unterordnung aber verlangt auch Führung. Die früheren Kriegs­artikel wandten sich nur an denUntergebenen, sie ließen die Pflichten der Führer unerwähnt. Heute ist der Gehorsamspflicht des Soldaten die Pflicht des Führers zurVerantwortungsfreude, zuüberlegenem Können undunermüd­

licher Fürsorge gegenübergestellt. Was das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit für Be­triebsführer und Gefolgschaft bestimmt, hat im Artikel 4 der neuen Pflichtenlehre seinen soldatischen Ausdruck gefunden. Aus dieser Zusammenarbeit von Führern und Gefolgschaft entsteht danndie unerschütterliche Kampfgemeinschaft, die allein zugroßen Leistungen in Krieg und Frieden" befähigt. Und diese soldatische Kampfgemeinschaft ist ein Spiegelbild der Schicksals­gemeinschaft der Nation, die das Grundgesetz des Na­tionalsozialismus ist.

So Kolmumseel unter=Birtennterns­

Der Prozeß gegen die Mörder der Berliner Polizeihauptleute Anlauf und Lenk Aufschlußreiche Aussagen eines Angeklagten

Größten Lohn und höchstes Glück findet der Sol­dat im Bewußtsein freudig erfüllter Pflicht. Charakter und Leistung bestimmen seinen Wert und Weg. Das ist gleichzeitig der Bruch mit längst überlebten Vorurteilen; die in Geburt, Besitz und Bildung den Nachweis zum Führertum suchten.

Im Zeichen dieser neuen Pflichtenlehre wird der waffentragende Soldat den Weg in die Zukunft gehen. Es ist der Weg vomüberparteilichen Staatsheer zum Volksheer, das seine Aufgabe erfüllen kann: Schützer zu sein für Reich und Vaterland, für die Nation und ihren Lebensraum.

Berlin, 4. Juni

In einem heute vormittag vor dem Berliner Schwur­gericht begonnenen Prozeß findet die Ermordung der beiden Polizeihauptleute Anlauf und Lenk, die am 9. August 1931 auf dem damaligen Bülowplatz von Kommunisten erschossen wurden, ein gerichtliches Nach­spiel. Es haben sich 15 Kommunisten zu ver­antworten, denen zur Last gelegt wird, sich an dem gemeinen Ueberfall auf die beiden Polizeioffiziere betei­ligt zu haben. Ursprünglich richtete sich die Anklage gegen 25 Täter, von denen es aber zehn gelang, ins Ausland zu fliehen. In der Voruntersuchung hat sich herausgestellt, daß die Ermordung der beiden Polizei­offiziere das Ergebnis eines wohldurchdachten Planes gewesen ist, dessen geistige Urheber die früheren kommunistischen Abgeordneten Hans Kiv­penberger und Heinz Neumann sind. Die Werkzeuge dieser kommunistischen Drahtzieher waren Mitglieder einer kommunistischen Terrororganisation, des sogenannten Ordnerdienstes Berlin=Brandenburg. Diejenigen Kommunisten, die die Schüsse abgegeben haben, sind ins Ausland geflüchtet. Die Anklage legt

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Sahtesten und Frautreich

Neue Hiobsmeldungen über Unwetter Großer Sachschaden In Frankreich zwei Personen getötet, Militär eingesetzt

Breslau, 4. Juni.

In der Umgebung des Königshainer Spitzberges ging, wie erst jetzt bekannt wird, am Sonntag mittag ein furchtbares Unwetter nieder, das besonders in Wartha, Gierischwalde und Banau schweren Schaden anrichtete. In Wartha, einem bekannten schlesischen Wallfahrts­ort, strömten die Wassermassen von den Bergen wie Wild­bäche durch die Straßen. Mehrere Wohnungen wurden unter Wasser gesetzt. Vielfach wurden Brücken weggerissen. Das Dorf Gierischwalde wurde während des Fronleichnamsgottesdienstes von dem Wol­kenbruch betroffen. Das Wasser drang in die Kirche, so daß die Gemeinde fluchtartig das Got­teshaus verließ. Die Dorfstraßen glichen reißen­den Strömen. Das Wasser schoß durch Wohnungen, Scheunen und Ställe. Große Bäume wurden entwurzelt. Vom Wasser mitgeschlepptes Holz und Einrichtungsge­genstände schwammen auf den Straßen. Zahlreiches Kleinvieh ist in den Fluten umgekommen. Die Bauern standen teilweise bis zum Leib im Wasser, um das Vieh aus den Ställen zu retten. Nachdem das Wasser abgeflossen ist, zeigt sich überall ein Bild des Grauens. Aus vielen Gärten und Feldern sind die An­pflanzungen restlos weggeschwemmt. Die Gemeinden Banau und Gierischwalde sind insofern doppelt schwer betroffen, als sie bereits im Vorjahre durch ein Hagel­unglück in große Not geraten sind.

Paris, 4. Juni.

Das schwere Unwetter, das seit 24 Stunden im De­partement Drome in Südfrankreich wütet, nimmt nach letzten Meldungen geradezu katastrophale Ausmaße an. In der Nacht zum Montag ging ein neuerschwerer

[Wolkenbruch nieder. Mehrere Gehöfte sind voll­kommen von der Außenwelt abgeschnitten. Mehrere Kraftwagen wurden von den Wassermassen fortgespült. Die Eisenbahnlinien verschiedener Nebenstrecken stehen unter Wasser, so daß der Verkehr eingestellt werden mußte. Zwei Menschen wurden durch Blitz­schlag getötet. Truppen sind entsandt worden, um der Bevölkerung bei der Rettung ihres Hab und Gutes und bei den Aufräumungsarbeiten behilflich zu sein. Vieh ist in den Fluten umgekommen. Mehrere Gebäude sind unbewohnbar geworden. Da die Grundmauern unterspült sind, rechnet man jeden Augenblick mit ihrem Einsturz.

20 Tote bei einem Erdrutsch

Bukarest, 4. Juni.

In der Gemeinde Orateni wurden 20 Bauern am Fuße eines Berges beim Graben nach Lehm durch einen Erdrutsch verschüttet. Die zur Hilfeleistung herbeigeeilten Dorfbewohner konnten bisher nur einen Toten bergen. Von einer Rettung der übrigen kann keine Rede mehr sein.

154 Todesopfer der Dürre in Ameria

Chilago, 4. Juni.

Durch die Dürre im Mittelwesten sind bisher 154 Menschen ums Leben gekommen. Der Sachschaden wird auf über 200 Millionen Dollar geschätzt.

Fratrreich wird eine einzige Festung

Jetzt soll auch die Kanalküste befestigt werden

London, 4. Juni.

WieSunday Chroniele meldet, erwägen die fran­zösischen Behörden zurzeit einen Plan für eine großan­gelegte Befestigung der französischen Ka­nalküste. Die soeben beendeten kombinierten Manö­per der französischen Armee Flotte und Luststreit­kräfte hätten gezeigt, daß ein feindlicher Land= und Seeangriff längs der französischen Kanalküste und der Atlantikküste unter den gegenwärtigen Umständen er­folgreich sein würde. Der Grund zu dem neuen Be­festigungsplan soll, wie das Blatt schreibt,selbstver­ständlich die Furcht vor einem deutschen Seeangriff sein. Frankreich sehe ein, daß es sich nicht mehr auf die Unterstützung der britischen Flotte verlassen könne. Die Erwägungen der französischen Militär= und Regie­rungsbehörden richteten sich daher u. a. auf folgende Maßnahmen:

1. Bau einer zweiten Verteidigungslinie von Schlachtschiffen im Format derDunkeraue(22 000 Tonnen), angeblich um den deutschenTaschenpanzer­kreuzern entgegentreten zu können.

2. Bau einerMauer von Stahl und Eisen längs

der Kanalküste mit Bodenforts und den schwersten Kü­

3. Schaffung eines mächtigen Untersebostsstätzpunk.

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4. Verlängerung der gegenwärtig bis zur belgischen Grenze reichenden französischen Ostbefestigungen bis zur Kanalküste.

Kündigung des deutsch=schweizerischen Transferaokommens

Bern, 4. Juni.

Die deutsche Regierung hat vorsorglich die durch die deutsch=schweizerische Vereinbarung getroffenen Abmachungen über die Durchführung des deutsch=schwei­zerischen Transferabkommens vom 16. Februar 1934 zum 30. Juni gekündigt. Der Bundesrat wird mit der deutschen Regierung in Verhandlungen eintreten, um eine Neuregelung für die Zeit nach dem 30. Juni herbeizuführen.

Die Forderung der Türkei, die Dardanellen wieder befestigen zu dürfen, ist nach der LondonerTimes in Genf auf unbegrenzte Zeit vertagt worden.

aber den jetzt vor Gericht stehenden Angeklagten eben­falls Mord zur Last, weil sie die Tat ebenso wollten, wie die Mörder selbst.

Bemerkenswerte Aussagen des Angeklagten Klause

Der zuerst vernommene Angeklagte, der 38 Jahre alte Kommunist Michael Klause, schilderte seine poli­tische Laufbahn. Bereits nach Beendigung des Krieges hatte er sich der KPD. als Kurier zur Verfügung ge­stellt. Im Jahre 1929 wurde dann der berüchtigte Ordnerdienst der KPD. geschaffen, dessen Zweck nach der Bekundung des Angeklagten der war, zur Vorbereitung der kommunistischen Revolution eine be­waffnete Kerntruppe zu bilden. Es fanden regelmäßig Ausmärsche statt, bei denen der Angeklagte eine Führerrolle innehatte. Klause wurde dann später nach seiner Schilderung zum Berliner Leiter des Ord­nerdienstes vorgeschlagen. Vorher sollte er jedoch noch einen

Schulungskursus in Rußland

durchmachen. Seine Familie erhielt während seiner Abwesenheit von der Parteileitung 150 Mark im Monat Unterstützung. Klause schildert nunmehr seine Fahrt nach Rußland. Mit falschen Pässen ausgestattet, fuhren er und mehrere andere Kommunisten angeblich zu Mon­tagearbeiten nach Moskau. Dort wurden sie über Stra­tegie und Taktik sowie über Spreng= und Verbindungs­wesen unterrichtet. Dann wurden Scharfschieß=Uebungen veranstaltet. Bezeichnend sind die Ausführungen Klau­ses über die Anweisungen, die sie in Rußland streng­stens befolgen mußten. So war den Mitgliedern des Kursus das Betreten bestimmter Distrikte in Moskau streng verboten: namentlich war ihnen untersagt, mit russischen Arbeitern Fühlung zu nehmen, so daß sie über die wirkliche Lage keinerlei Kenntnisse erhalten konnten. Als im April 1931 der Schulungskursus beendet war, wurde den Teilnehmern dringend geraten, über ihre Erfahrungen kein Wort verlauten zu lassen. Andernfalls würde es ihnen so ergehen wie anderen Verrätern. Die Reichsleitung desOrdnerdienstes", lag in Händen des früheren kommunistischen Abgeordneten Kippenberger. Da ein Ueberfall auf Anlauf am 8. August nicht geklappt hatte,

befahl Kippenberger den Aeberfall

am folgenden Tage auszuführen. Er bestimmte zwei Kommunisten als Schützen, während fünf andere Be­waffnete diesen decken sollten. Weitere acht Mann, die keine Waffen hatten, sollten den Rückzug der Schützen sichern, indem sie Verwirrung stiften sollten.Ich sah keine Möglichkeit mehr, so sagte der Angeklagte.den Ueberfall zu verhindern, und mußte meinem Befehle gehorchen.

Zu seiner Schilderung erklärte der Angeklagte noch: Ich habe mir überlegt, daß es keinen Sinn hat, hier zu leugnen. Denn als Verräter werde ich doch einmal über den Haufen geschossen werden. Ob ich jetzt der Rache der Kommune zum Opfer falle oder in vielleicht zehn Jahren nach meinee Entlassung aus dem Zucht­haus, ist mir dann egal. Deshalb will ich hier alles sagen, was ich weiß.

Verwischungstaktik des Angeklagten Kunz

Als nächster Angeklagter wird der 38jährige Kom­munist Albert Kunz vernommen. Er ist bereits we­gen schweren Landfriedensbruches mit acht Monaten Gefängnis vorbestraft. Aus seiner Schilderung erfährt man, daß er schon bei der Gründung des Spartgkus­Bundes als Funktionär tätig war. Im Jahre 1932 wurde er in den preußischen Landtag gewählt, später gehörte er der Bezirksleitung der KPD. in Landsberg an der Warthe an. Der Angeklagte gibt sich große Mühe, die belastenden Aussagen seines Mitangeklagten Klause möglichst zu verwischen. Zur Tat selbst be­kundet er. daß er sich an dem Samstag, als die Ermor­dung erfolgen sollte, gar nicht in Berlin aufgehalten hätte. Am Sonntag sei er im Liebknechthaus gewesen und habe dort von der Straße her Schüsse fallen hören. Es sei ihm jedoch nicht mehr gelungen, hinaus zu kom­men, da die Polizei inzwischen das Liebknechthaus ab­

Auf Befragen durch den Vorstzenden bleibe der Angeklagte Klause bei seiner Darstellung und erklärt: Selbst wenn ich hier freigesprochen werden würde, mein Urteil würde ich ja doch von der KPD. zu erwarten

haben.

Der Angeklagte Kunz ruft:Das ist ja Phan­

Angeklagter Klause:Das Urteil solte bereits im März 1933 an mir vollzogen werden und nur durch einen Zufal ist das nicht geschehen.##

Als ihn der Vorsitzende darauf hinweist, daß doch jetzt die KPD. aufgelöst sei, und ihn fragt, ober denn meine, daß es noch kommunistische Organisationen gebe, die alle diejenigen ter­vorisierten und verfolgten, die etwas verraten würden,