Nr. 261 2 40.

Samstag Sonntag,./5. November 1933

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Bochum

Bochum 67551, 52, 53

ageszeitung in Bochum

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Hauptschriftleiter: Dr. Paul Dierichs. Verantwortlich: Politik: Rudolf Foest. Kommunalpolitik und Nachbargebiet: Adolf Peddingvaus. Lo­kales: Hans Schulte: Kunst und Unterhaltung: Dr. Emil Strodthofs. Handel: Fritz Schmidt. Sport: Hans Hornverg. Gerichtsdienst und Brief­kasten: Max Flegel. Anzeigen: Kurt Scholz, sämtlich in Bochum. Sprechstunden der Redaktion: 16 bis 17 Uhr(außer Samstags) Geschäftsstelle geöffnet von 8 bis 13 und 14½ bis 18½ Uhr. Sonntags von 11 bis 12 Uhr. Postscheckkonto: Dortmund 1760. Berliner Redaktion:

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Ein Mnartstein=Der=Glumzonwtalung

Die Errichtung der Reichskulturkammer Feierliche Verkündung Gesetzes am 13. November Die Durchführungsbestimmungen

Berlin, 3. Mit den heute im

November.(Eig. Drahtber.) Reichsgesetzblatt, erschienenen Durchführungsbestimmungen zum Reichskulturkammer­gesetz, das bereits vom Kabinett am 12. September ver­abschiedet wurde, ist der erste Teil des ständischen baues vollzogen und ein Markstein der Staatsentwicklung im nationalsozialistischen Sinne erreicht. Die Einrich­tung der Reichskulturkammer ist neben der erfolgten Gleichschaltung der Länder das wichtigste einzelpoliti­sche Ereignis des neuen Staates. Seine Bedeutung für das Kulturleben der Nation wird durch die Verkündung des Gesetzes in einer feierlichen Kundgebung unterstrichen, die am Mittwoch, dem 15. November, mit­tags 12 Uhr, in der Berliner Philharmonie erfolgen wird. In dieser Feier wird Reichsminister Dr. Goebbels, der als Minister für Propaganda und Volksaufklärung vom Gesetz zum Präsidenten der Reichs­kulturkammer bestimmt ist, die Führer der einzelnen sieben Kammern ernennen.

Der Gesetzgeber hat es vermieden bestehende Orga­nisationen zu beseitigen, um eine absolut neue Grund­lage für den Aufbau des Kultur= und Geisteslebens zu schaffen. Er hat vielmehr bewußt auf den schon bestehen­den Organisationen aufgebaut, schon bestehende Verträge sells abgeändert, teils ohne jede Abänderung in die nuen eingebaut, um so die größte Freiwilligkeit für bisen eminent wichtigen Teil der deutschen Aufbau­nbeit zu sichern. Daß auf der anderen Seite der na­tionalsozialistische Staat bei der Durchführung des vor­liegenden Gesetzes Teile der Gewerbeordnung aufheben und vorhandene liberalistische Rechtsgrundsätze, wie sie in der Gewerbeordnung festgelegt sind, beiseiteschieben mußte, liegt im Ziel der antiliberalen nationalsoziali­stischen Staatsauffassung begründet. Auch hat der Ge­setzgeber die Einzelkammern in ihrer Organisation noch unvollkommen gehalten, um ihnen so die Möglichkeit einer selbständigen Ergänzung durch Angliederung neuer Fach­verbände zu belassen. Die in Deutschland besonders wäh­rend der letzten Monate weit fortgeschrittene neue Kör­verschaftsbildung hat das Gesetz zur Untermauerung beachtet. Gerade diese Neugliederung hat es dann er­möglicht, in Deutschland

ein merklich schnelleres Tempo

beim ständischen Aufbau

einzuschlagen, als dies in Italien der Fall war, da Ita­lien über diese ausgeprägte neue Körperschaftsbildung

bisher noch nicht verfügte.

. Die vorliegenden Bestimmungen, die die ganze Schwere eines für das Kulturleben entscheidenden Ge­erzss tragen, umreißen in knapper Form die Aufgaben und Geschäfte der neuen Körperschaft und beschäftigen in fünf Abschnitten mit der Errichtung der Kam­mern der Kammerzugehörigkeit, der Kammerverfassung, den Kammeraufgaben und den Schlußbestimmungen. Da­mit ist der gesetzliche Rahmen abgesteckt. Die Ausbau­arbeiten werden nach der Verkündung am 15. November mit Nachdruck einsetzen, so daß man mit dem Inkraft­kreten des Gesetzes Ende November rechnen kann. Schon heute verschließt man sich nicht der Auffassung, daß dieser innere Neuaufbau des deutschen Kulturlebens bei der Lielfältigkeit der Einzelbegriffe, Berufe, Verbände und Einzelversonen Auseinandersetzungen im Gefolge haben wird, die jedoch nur zur restlosen Klärung und zur ein­heitlichen Zusammenfassung aller Kulturkräfte in der Blickrichtung des in der Volkstotalität verankerten Staa­Iihren können. Während in den letzten Jahrzehnten ein Durcheinander im deutschen Kunst= und Geistesleben itand und ein unheilvolles Auseinanderstreben produk­Kusturkagft i Politik, Presse Literatur und anderen

sichun##icken bestand, begrüßt die Führervereinheit­

lschung und die dem Gesetz zu Grunde liegende Tendenz eige, schöpferische Kulturleistung mit dem Ziel, sie mit xer nationalen, sozialen und geistigen Volksgemein­schaft in Einklang zu bringen.

Die Kammern

dem Muster der schon bestehenden Reichsfilm­imer errichtet das Gesetz folgende weiteren sechs Kam­Künft,usikkammer, Reichskammer der bildenden Reichs#### OStheaterkammer, Reichsschrifttumkammer, die.: Pekammer, Reichsrundfunkkammer. Sie bilden die deustechaltukammer, deren Aufgabe darin besteht, Volr i. Kultur in Verantwortung für Reich und der g; fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Nöte gen kurberufe zu regeln und zwischen allen Bestre­aleisch der ihr angehörenden Gruppen einen Aus­bleich zu schaffen.

sanisat:((9 schon in der Heranziehung bestehender Or­elemen neuen Aufbauarbeit ein bemerkenswert

deutige.: Zug verbürgt, so wird dies durch die ein­einen I.(sebenabgrenzung noch unterstrichen, daß auf

wir den.ich" hingewirkt werden soll. Hierin möchten setzgeber.is für die praktische Einstellung des Ge­steslebens gegenüber den Dingen des schöpferischen Gei­

is sehen. Auch in den Bestimmungen über

Lscheäint uch aamerzugehörigleit

Formulierung 5Pesetzgeber auf knappe, aber klare

gannten. Danach muß Mitglied einer der ge­

sieben Kammern sein,wer bei Erzeugung,

Wiedergabe, bei geistiger oder technischer Verarbeitung, Verbreitung, Absatz oder Absatzvermittlung von Kultur­gut mitwirkt. Kulturgut istjedes Schaffen oder Lei­stung der Kunst, wenn sie der Oeffentlichkeit übermittelt wird, sowie jede andere geistige Schöpfung oder Leistung, wenn sie durch Druck. Film oder Funk der Oeffentlichkeit übermittelt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Tätigkeit gewerbsmäßig oder gemeinnützig durch Einzel­personen oder Gesellschaften, durch Unternehmer oder Personen im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Le­diglich die rein technischen und kaufmännischen Angestell­ten sowie die Arbeiter der vom Gesetz erfaßten Unterneh­mungen unterliegen nicht der Kammerzugehörigkeit. Von der Zugehörigkeit bleiben weiter ausgeschlossen die Her­steller von sogenanntenVorerzeugnissen", also Drucke­reien, Papierfabriken, Filmfabriken usw. Eine Einbezie­hung dieser Gruppen hätte zu einer Ueberschneidung mit dem in Vorbereitung befindlichen ständischen Aufbau der übrigen Wirtschaft geführt. Die Einzelkammern haben die Möglichkeit, die Aufnahme zu verweigern oder ein Mitglied aus gesetzwidrigen Gründen auszuschließen.

Die Kammerverfassung

selbst gründet sich auf den Staatsprinzipien des stän­dischen Aufbaues. Die oberste Instanz bildet so­mit der als Ausdruck der Volkstotalität geschaffene nationalsozialistische Staat. mit anderen Worten, der ständische Aufbau selbst. Die Reichskulturkammer bil­det die zweite Instanz. Ihr folgen die sieben Einzel­kammern, die Fachverbände und schließlich die Einzel­mitglieder. Als Präsident der Reichskulturkammer benennt das Gesetz den Reichsminister für Propaganda

und Volksaufklärung, als den Stellvertreter den je­weiligen Staatssekretär. Geschaffen wird ferner der keichskulturrat, bestehend aus den sieben Kammerpräsidenten und ihren Stellvertretern, ferner ein Reichskultursenat, in den hervorragende Per­sönlichkeiten berufen werden. Den Präsidenten der Kam­mern stehen Verwaltungsbeiräte zur Seite. Die einzelnen Kammern gliedern sich in Fachverbände oder Fachgemeinschaften, wodurch deren Mitglieder die mittelbare Mitgliedschaft zur Reichs= und Einzelkammer erwerben. Nur beim Fehlen eines geeigneten Fachver­bandes ist unmittelbare Mitgliedschaft zur Einzelkam­mer möglich. Hierüber entscheidet der jeweilige Präsi­dent. Dagegen ist eine unmittelbare Zugehörigkeit zur Reichskulturkammer ausgeschlossen. Ein weiterer Pa­ragraph umreißt dann die Betätigung der einzelnen Kammerpräsidenten.

Die Kammeraufgaben

sind folgendermaßen gestellt und geben damit Zeugnis nalen Bede

von der internationaten Bebeutung der neuen Körper­schaft: Die Reichskulturkammer und die Einzelkammern können Bedingungen für den Betrieb, seine Eröffnung und seine Schließung auf dem Gebiete ihrer Zuständig­keit festsetzen und Anordnungen über wichtige Fragen, über Art und Gestaltung der Verträge zu den von ihnen erfaßten Tätigkeitsgruppen treffen. Gleichzeitig werden Polizeibehörden zur Durchführung der getrof­fenen Anordnungen und die Gerichte sowie Verwal­tungsbehörden zur Rechts- und Verwaltungshilfe ver­pflichtet.

Reichskanzler Rdolf Ritler während seiner Rede in den Ellener Ausltellungskallen

Die Ueberwindung der Rlassen

Nur noch eine kurze Spanne Zeit trennt uns von jenem 12. November, an dem die durch die Kraft des Nationalsozialismus geeinte deutsche Nation ein über­wältigendes Bekenntnis zur Politik des Führers und Volkskanzlers Adolf Hitler ablegen wird. Diese Tage dürfen uns mehr als sonst dazu veranlassen, den Blick auch in die Vergangenheit der deutschen Geschichte zu lenken, um zu erkennen, von welcher Notwendigkeit und geschichtlichen Bedeutung der Sieg des National­sozialismus für das deutsche Volk ist.

Durch all die Jahrhunderte deutscher Geschichte zieht sich wie ein ewiges Band das Sehnen des deutschen Menschen nach der politischen Einheit, der Nation. In den Jahrhunderten, in denen in ande­ren Völkern die nationale Einigung Tatsache wurde, stellte sich diesem Ziel in Deutschland der Partikularis­mus entgegen, der den Interessen seiner unzähligen Staatsgebilde die wichtigsten politischen Belange der deutschen Gesamtheit opferte. Dann wieder ist es die Zeit der Reformation, in der unter dem Decknamen eines Konfessionsstreites Deutschland von un­aufhörlichen Kriegen verwüstet wurde und sich mehr denn je von dem Ziel seiner ewigen Sehnsucht entfernte. Ein neuer Gegensatz erständ im Zeichen des Liberalismus. Die Zeit der Gier nach Geld und äußerlichem Besitz, die im Liberalismus ihre Verkörperung fand, die eine neue Spaltung im deutschen Volk aufklaffen ließ, wurde zu­gleich die Geburtsstunde des Klassenkampfes in Deutschland. DerKlasse der Besitzenden wurde die Klasse der Besitzlosen gegenübergestellt, dem Unter­nehmer der Arbeiter, dem Bauern der Städter. Der arbeitende Mensch wurde dem Marxismus in die Arme getrieben. Bismarcks Reichsgründung überwand zwar die äußerlichen politischen Gegensätze der deutschen Stämme, doch vermochte er es nicht, die innerlichen Klassengegensätze aufzuheben und dem Marxismus sein Betätigungsfeld zu nehmen. In den Parteien des Mar­xismus und Liberalismus fanden diese Gegensätze ihre dauernde Wiedergeburt.

Wie ein plötzliches Wunder schienen mit einem Schlag alle Gegensätze überwunden, die Klassenhetze ver­gessen zu sein, als im August 1914 essie Welt von Feinden aufstand, um Deutschlands Freiheit und Recht zu bedrohen. Die Kraft des Blutes durchbrach die künstlich aufgerichteten Gegensätze, und diese Einheit war es, die dem deutschen Frontsoldaten die übermäßige Kraft verlieh, auch im schwersten Kampf dem Feind zu widerstehen indes, das Gift des Klassenkampfes fand neuen Boden in der Not, wurde zum Verräter am deutschen Volk. Es folgten jene düsteren Nach­kriegsjahre aus denen kein Weg in eine bessere Zukunft zu führen schien. Unternehmer und Arbeiter, Bauer und Handwerker, Protestant und Katholik. der Süden und der Norden wurden in immer neu geschürtem Haß ge­geneinander gehetzt. In den Parlamenten erging man sich in leidenschaftlichen Redeschlachten, suchte man die Interessen des einen gegen die des anderen auszuspielen, indes das Volk in Arbeitslosigkeit und Hunger getrieben wurde. Der Arbeiter verlor seinen Arbeitsplatz, der Bauer seinen Hof, der Unternehmer seine Fabrik, und das deutsche Volk wurde gleichzeitig immer mehr der ehrlose Gegenstand fremder politischer Interessen.

Während im deutschen Volk Haß und Klassenspal­tung ihre Triumphe feierten, während die ehemals starke deutsche Nation Gefahr lief, durch den Separatis­mus wieder zu verfallen, da war es ein Mann, der mit übermenschlichem Glauben und stärkstem Willen sich dem drohenden Untergang entgegenstellte: Adolf Hitler. In unermüdlichem Eifer weckte er im deut­schen Volk das Verständnis des einen für die Arbeit des andern, lehrte er die Arbeit wieder achten und kämpfte für die Ehre des deutschen Arbeiters Mit einem Häuflein mutiger Männer stand er auf gegen den Parteiengeist, gegen marxistischen Terror und libe­ralistische Ueberheblichkeit In der SA schuf der Führer jene symbolische Einheit, die Voraussetzung zur Einigung des gesamten deutschen Volkes. In die­ser SA. stand zum erstenmal der Unter­nehmer neben dem Arbeiter, der Stu­dent neben dem Angestellten, der Bauer neben dem Intellektuellen.

So wurde der 30. Januar der geschichtliche Tag der wirklichen Einigung der deutschen Nation, die unter der Regierung des neuen Reiches sich in überwältigender Weise weiter vollzog und die letzten Ueberreste des Klassenhasses und Klassenkampfes völlig überwand.

In diesem Zeichen wurde der 1. Mai, der unter dem Marxismus das Dokument des Klassenkampfes war, unter dem Nationalsozialismus zum Sinn­bild der neuen Volkseinheit, eine groß­artige Absage des deutschen Arbeiters an den Marxis­mus. Mit diesem Tage gab der Nationalsozialismus dem deutschen Arbeiter seine Ehre wieder und führte den bisher aus der Gesellschaft des früheren Staates Verstoßenen zurück zu seiner Nation.

Der Nürnberger Parteitag gewann seine historische Bedeutung darin, daß er nicht nur eine Klasse, auch nicht nur einen Stand repräsen­tierte, sondern die Geschlossenheit aller Deutschen unter der nationalsozialistischen Idee zeigte. An diesem Tage kam der ganzen Welt zum Be­wußtsein, daß die Nationalsozialistische Partei nicht nur der Repräsentant des neuen Staates und der Träger der durch Adolf Hitler geschaffenen neuen Einheit ist, sondern daß sie zugleich den einzigen und sichersten