Nr. 236 40.
Freitag, 6. Oktober 1933
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Reichsminister Dr. Goebbels über die Aufgaben des Schriftleiters im neuen Staat Selbstverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit der Presse— Dr. Goebbels Ehrenmitglied des Reichsverbandes der deutschen Presse
Berlin, 4. Oktober.
Reichsminister Dr. Goebbels verkündete am Mittwoch abend in einer Sitzung des Reichsverbandes der deutschen Presse im Haus der deutschen Presse feierlich das vom Reichskabinett beschlossene Schriftleitergesetz.
Zu der Sitzung waren mehr als 300 deutsche Journalisten erschienen. Der Vorsitzende des Reichsverbandes, Reichspressechef der NSDAP. Dr. Dietrich begrüßte mit besonderer Freude den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels, als Kollegen und ausgezeichneten Journalisten, dessen Ruf über die Grenzen Deutschlands hinausreiche. Die deutschen Journalisten, erklärte er, empfänden es als hohe Ehre daß der Minister selbst der Presse die Beschlüsse der Reichsregierung verkünden wolle, die nicht nur für den Berufsstand, sondern für das ganze deutsche Volk von Bedeutung seien.
Reichsminister Dr. Goebbels
führte darauf u. a. aus:
„Die Reichsregierung hat in der Kabinettssitzung das neue Schriftleitergesetz beschlossen, und ich glaube, wir stehen damit an einem entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland überhaupt. Der Begriff der Meinungsfreiheit wird heute in der ganzen Welt auf das lebhafteste diskutiert. Der Glaube, daß es eine Freiheit des Geistes und eine Freiheit der Meinung, lasgelöst vom nationalen und vom völkischen Interesse, überhaupt geben könne, dieser Glaube ist allgemach im Rückzug begriffen. Man beginnt nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt mehr und mehr einzusehen, daß die Freiheit des Geistes und die Freiheit der Meinung Grenzen finden müssen, wo sie sich mit den Rechten und Verpflichtungen des Volkes und Staatskörpers zu stoßen beginnen.
Der Begriff der absoluten Pressefreiheit ist ein ausgesprochen liberaler. Es war so, daß ein einzelner seine Meinung hundtun durfte und konnte auf Kosten der Gesamtheit, und daß man nicht einen Fehler oder einen Mangel darin zu erblicken vermochte,
daß das Individuum in gedankenloser Ausnutzung der ihm im Rahmen des demokratischen Staates zur Verfügung gestellten Meinungsfreiheit nun den Staat selbst in ernsthafteste Gefahren brachte.
Die Freiheit des Individuums richtet sich immer nach der Freiheit, die ein Volkskörper an sich zu genießen in der Lage ist, und die Freiheit des Individuums muß ihm um so mehr eingegliedert werden, je größer die akuten Gefahren sind, von denen der Staatskörper an sich temporär bedroht ist. Diese
Es kann deshalb für jeden Nationalgesinnten und verantwortungsbewußten Staatsbürger gar keine andere Möglichkeit geben, als die Entschlüsse und Beschlüsse dieser Regierung zu decken und dafür zu sorgen, daß sie zu greifbaren Ergebnissen führen.
Wenn mir heute ein Schriftleiter entgegenhält: Die nationalsozialistische Regierung hat uns die Freiheit der Meinung genommen— so wollen wir uns doch als Fachmänner der Presse nicht selbst etwas vormachen. Ich hätte es einmal erleben wollen, daß irgendein Schriftleiter es gewagt hätte, eine freie Meinung gegen die seines Brotgebers zu vertreten und sich dann darauf zu derufen, daß doch in Deutschland die Freiheit des Geistes herrsche. Ist es nun für einen Schriftleiter etwas Entehrendes, wenn
an Stelle des Verlegers der Staat
trittk Glaubt er, nicht etwa größeren Idealen zu dienen, wenn er sich dem Willen und den Aufgaben des Staates ein= und unterordnet, als wenn er sich dem Willen und den Aufgaben eines zweckbestimmten Konzerns oder wirtschaftlichen. Unternehmers unterordnet?
Es ist das sonveräne Recht des Staates, die öffentliche Meinung in ihrer Gestaltung zu überwachen. Wenn heute in Journalistenkreisen Klage darüber geführt wird, daß das Bild der deutschen Presse zu uniform geworden sei, so muß ich dem gegenüberhalten, daß das nicht im Willen der Regierung gewesen ist. Ich kann doch nichts dafür, wenn Zeitungen, die früher gegen die nationalsozialistische Bewegung Sturm gelaufen sind, heute päpstlicher sein wollen als der Papst.(Beifall.) Wir zwingen Sie doch nicht zur Charakterlosigkeit. Wir verlangen nur, daß Sie nichts gegen den Staat unternehmen. Es wäre uns durchaus recht, wenn Sie für das jeweils wechselnde Publikum eine jeweils wechselnde Nuance hätten. Der Vielgestaltigkeit der öffentlichen Meinungsbildung ist durchaus kein Hindernis entgegengesetzt. Wenn wir in einem autoritären Staat leben, dann muß man auch für jede Autorität, die wir verteilen, die entsprechende Verantwortung übernehmen.
Das neue Schriftleitergesetz hat die Absicht, Sie mit Verantwortung zu beladen.
Wir wollen keine Gesinnungslumperei, sondern wir wollen eine offene und ehrliche Sprache. Wir wollen aufrichtige Männer haben, die aus vollstem Herzen und mit ganzer Verantwortung diesem Staat dienen, weil sie ihn für zweckmäßig und für das Beste halten, das unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich erscheint. Es ist wohl anzunehmen, daß die Bewegung, die heute den Staat trägt, und die Männer, die in ihrem
Namen das Reich regieren, die Besten sind, die man augenblicklich in Deutschland für diese Arbeiten finden kann.
ganze deutsche Pressewesen ist auf eine durchaus neue Grundlage gestellt.
Jeder hat im Rahmen der großen Aufgaben, die wir erfüllen müssen, volle Entfaltungsfreiheit. Die Regierung hat ein Interesse daran, aufrichtige Männer zu besitzen, die die Feder zu handhaben verstehen und die auf ihre Art an den großen nationalen Aufgaben mitzuarbeiten entschlossen sind. Tue ich ihnen denn allen Schaden oder nicht vielmehr einen Vorteil an, wenn ich dafür sorge, daß der Schriftleiter zu seinem Beruf eine nationale und sittliche Reife mitbringt und daß nicht jedes gescheiterte Subjekt am Ende in der Presse landet?. Das neue Schriftleitergesetz erklärt: Das Recht zu schreiben muß durch sittliche und nationale Reife erworben werden. Dieses Erwerben des Rechts zu schreiben, ist verbunden mit Verpflichtungen dem Staat gegenüber.
Der Staat hat aber nicht ein Interesse daran, das zu kontrollieren, sondern das überläßt er der Initiative, der Selbstdisziplin und der Selbstverwaltung des Presseberufs. Wenn Sie in Ihrem Beruf nun auch neben der Schreibarbeit eine große sittliche Aufgabe erkennen und die große Verantwortung Volk und Staat gegenüber tragen, dann, glaube ich, kann dieses Gesetz unendlichen Segen schaffen, und Sie kommen dann in ein positives Verhältnis zum Staat. Die Gestaltung der Presse geschieht in offenem Licht des Tages, und jeder, der an ihr mitarbeitet, übernimmt für das, was er tut, auch die Verantwortung. Dabei bekommen Sie, meine Herren, ein größtmögliches Maß von Selbstverwaltung. In der Pressekammer werden alle Organisationen, die an der Presse mitwirken, zusammengefaßt.
Zum erstenmal machen wir den Versuch, einen Beruf selbständisch aufzubauen, und ihn in vollem Maß der Selbstverwaltung und eigenen Gerichtsbarkeit zu überantworten.
Sie werden zugeben, meine Herren, daß die Regierung Ihnen damit ein ungeheures Maß von Vertrauen entgegenbringt, ein Vertrauen, dessen Sie sich nun auch durch Ihre Arbeit würdig zeigen müssen. Das Schriftleitergesetz, das Ihnen hiermit in die Hand gegeben wird, ist, ich möchte das sagen, das modernste der Welt, und ich bin der Ueberzeugung, daß in fünf, sechs oder sieben Jahren die anderen Länder dieses Gesetz abschreiben werden. Denn es ist das einzig Mögliche, die Freiheit des Geistes, und die Interessen in Einklang zu bringen.
Ich habe die natürliche Absicht, der warm
herzige Beschützer der deutschen Presse zu sein und zu bleiben.
Ich will zum Schluß dem Führer des Reichsverbandes der Deutschen Presse, meinem Parteigenossen Dr. Dietrich, meinen Tank und mein Vertrauen aussprechen. Wenn mir im Gesetz das Recht zugestanden ist, den Führer des Reichsverbandes der Deutschen Presse zu er
nennen, so möchte ich hiermit Herrn Dr. Dietrich zum Führer des Reichsverbandes der deutschen Presse ernennen.(Beifall.) In fünf bis sechs Jahren erst werden Sie die Früchte ernten können, die Sie von diesem Gesetz zu erwarten haben. Es wird endlich einmal in einem Staate die öffentliche Meinung sauber, ernst, verantwortungsbewußt und wahrhaftig machen. Ich bitte Sie also, daß Sie sich von nun an mit der Regierung vereinigen in dem ernsten Willen, Deutschland aus der Krise zu erlösen, dem Volke wieder seine Arbeit und sein Brot zurückzugeben, und ich bin der Ueberzeugung, wenn das unser fester Entschluß ist, dann wird Deutschalnd herrlicher denn je wieder auferstehen."(Lebhafter Beifall.)
Dr. Viellich
dankte dem Minister im Namen des Reichsverbandes für seine bedeutungsvollen Ausführungen. Das neue Schriftleitergesetz, das das Fundament deutscher Pressefreiheit
für die weiteste Zukunft sein werde, erfülle die deutschen Journalisten mit großer Freude. Das Gesetz
schaffe klaxe Verhältnisse und gebe die gesetzliche Handhabe für die Aufbauarbeit. Die schweren Pflichten würden die deutschen Journalisten freudig auf sich neh
men, weil sie sich mit der eignen ethischen Berufsauffassung von den verantwortungsvollen Aufgaben des deutschen Journalisten im Rahmen der deutschen Volks
gemeinschaft deckten. Das Gesetz sichere dem Schrift
leiter, der den geistigen Inhalt der Zeitung bestimme und ihn persönlich dem Staat gegenüber zu verantworten habe, die Freiheit und Unabhängigkeit seiner Entschließung und seiner geistigen Tätigkeit. Es gebe dem deutschen Journalisten die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige gesetzliche Unabhängigkeitgegenüber unlautern Einflüssen po
litischer und materieller Art. Der national pflichtbewußte Verleger werde in dem Gesetz nur die Ga
rantie und Sicherung seines eigenen nationalen Wollens erkennen können.
Die soziale und die gesellschaftliche Stellung des deutschen Journalisten werde seiner Verantwortung entsprechend gehoben. Die deutschen Journalisten würden eine Stellung einnehmen, wie sie nirgend in der Welt bestehe. Die innere Freiheit des Berufsstandes sei damit im nationalsozialistischen Deutschland erreicht.
Der Reichsverband der Deutschen Presse, die gesetzliche Standesorganisation der deutschen Journalisten, so erklärte Dietrich weiter, werde in Zukunft eine in engster Verbindung mit dem Staat stehende, aber sich selbst verwaltende Körperschaft öffentlichen Rechts sein. Der Reichsverband werde sich alsbald in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehende neue Satzungen geben und sich ebenso wie in seiner Leitung auch in seiner Untergliederung völlig auf das Führertum um
stellen. Es werde Aufgabe der neuen Statuten des Reichsverbandes sein, auch die Interessen der freien Mitarbeiter im weitesten Sinne dieses Gesetzes zur Geltung zu bringen. Das Gesetz habe bewußt die wirtschaftliche Seite des Berufs unberührt gelassen und diese Frage der gemeinsamen korporativen Regelung im Rahmen der Reichsarbeitsgemeinschaft der Deutschen Presse bzw. der neu zu errichtenden Pressekammer vorbehalten.
Dietrich schloß seine Ausführungen mit einem nochmals herzlichen Tank an den Reichsminister Dr. Goebbels, der an dem Zustandekommen des Gesetzes hervorragenden Anteil habe, und knüpfte daran die mit großem Beifall aufgenommene Bitte, der Minister möge die Ehrenmitgliedschaft des Reichsverbandes annehmen.
Den Inhalt des Gesetzes finden unsere Leser auf Seite 9.
Begrenzung der
und Meinungsfreiheit
wird sich immer dann zum Segen des ganzen Staatswesens auswirken, wenn die Mehrheit der Wohlmeinenden sie sich freiwillig auferlegt und sie von Staats wegen den renitenten und sabotierenden Elementen aufgezwungen wird. In dem Augenblick, in dem der Staat sich dieses souveränen Rechtes begibt, begibt er sich der Möglichkeit, eine zielbewußte und konsequente Politik nach innen und nach außen zu betreiben. Diese Begrenzung der indtviduellen Freiheit, die wir von den uns in die Hand gegebenen Stellen verlangen, entbieten wir auch den uns übergeordneten Stellen.
Niemand soll so naiv sein, zu glauben, daß in der nationalsozialistischen Führung überhaupt nicht eine Meinungsverschiedenheit aufkommen könne. Und niemand soll glauben, daß diese Meinungsverschiedenheit nicht unter vier Augen offen ausgekämpft würde. Was uns aber vom Leerlauf des Parlamentarismus und der liberalen Demokratie unterscheidet, das ist: Wenn einmal bei einer Meinungsverschiedenheit eine Entscheidung getroffen ist, dann wird diese Entscheidung akzeptiert von dem, der dafür und dagegen ist.
Vor allem muß die Presse sich eins klar machen: Es lebt nun einmal im deutschen Volke ein unausrottbarer Hang, das gedruckte Wort für ernster zu nehmen als das gesprochene. Aus dieser Erkenntnis heraus muß man
mit größerer Verantwortung an die Drucklegung gehen als an seine Aussprache.
Die weitaus überwiegende Mehrzahl des deutschen Volkes hat auf diese Regierung ihre allerletzte Hoffnung E5;. Möglich, daß die Regierung in einzelnen Beschlussen irrt, unmöglich aber, anzunehmen, daß nach
dieser Regierung etwas Besseres kommen könne.
Der Reichstags=Brandstifterprozeß
Preies gegen dn Tagenhehe inn Auslande
von Verteidigern und dem Oberreichsanwalt— Torgler werden stark belastende Zeugenaussagen vorgehalten— Wurde der Brandstiftungsplan im Liebknechthause beraten?
Leipzig, 5. Oktober.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung wird zunächst der Angeklagte Torgler weiter vernommen. Der Vorsitzende hält ihm eine Aussage der Zeugin Baumgart vor, die etwa um 4 Uhr am 27. Februar gesehen hat, daß Torgler im Vorraum zum Saal 12 mit dem Abgeordneten Neubauer im Sofa gesessen hat, während er(Torgler) gesagt habe, daß er nicht mit Neubauer dort gesessen habe.
Torgler erwidert, er habe mit Neubauer an jenem Tage dreimal gesprochen und habe deshalb nach Wochen und Monaten nicht mehr auseinanderhalten könne, wo und wann die einzelnen Gespräche geführt wurden.
Der Vorsitzende hält dem Angeklagten weiter die Aussage des Amtsgehilfen Aldert vor, daß van der Lubbe am 27. Februar im Reichstag gewesen sei und daß er ihn selbst in dem Fahrstuhl nach oben befördert habe. Nach einiger Zeit sei derselbe Mann wieder mit einer Papiertüte in der Hand heruntergekommen.
Torgler betont erneut, daß er van der Lubbe nicht kenne. Er habe seit November 1932 für die kom
munistische Fraktion einen Studenten Perl beschäftigt. der van der Lubbe ähnlich sehe. allerdings einen Kopf kleiner sei. Vielleicht sei dieser Mann von dem Zeugen als van der Lubbe angesehen worden.
Der Vorsitzende weist dann darauf hin, daß van der Lubbe damals doch noch nicht so abgerissen gewesen sei. Van der Lubbe sei doch auch schon früher, wie ein Zeuge bekundet, im Reichstag gewesen, und zwar bei einer Besichtigung.
Torgler erwidert, daß sich bei Massenbesichtigungen jeder, ganz gleich, wie er aussah, beteiligen konnte, wenn er sein Eintrittsgeld bezahlte.
Der Vorsitzende wendet sich dann zu van der Lubbe und fragt ihn, ob er an einer solchen Besichtigung des Reichstags teilgenommen habe.
Van der Lubbe steht auf, lacht und erklärt: „Das kann ich nicht sagen.“ Als dem Angeklagten durch den Dolmetscher die Frage noch einmal vorgelegt wird, antwortet van der Lubbe mit Nein.
Landgerichtsdirektor Parrisius weist auf die Behauptung Torglers hin, daß van der Lubbe unter Umständen mit dem Studenten Perl verwechselt worden
sein kann; er fragt den Angeklagten, ob er mit dem Studenten Perl in dem Vorraum gesessen habe und fügt hinzu, das wäre
wieder eine neue Lesart
Gegen diese Art der Fragestellung protestiert der Verteidiger Torglers, Rechtsanwalt Dr. Sack. Der Vorsitzende richtet nun seinerseits die Frage an Torgler, ob er am Brandtage im Obergeschoß des Reichstags mit dem Studenten Perl zusammengewesen sei. Torgler verneint und sagt, er habe die Verwechilungsmöglichkeit des Perl nur im Zusammenhang mit der Behauptung erwähnt, daß am Tage vorher ein van der Lubbe ähnlich sehender Mann im Reichstagsfahrstuhl hinaufgefahren sei.
Der Vorsitzende weist weiter auf die Aussagen einer Zeugin hin, daß der kommunistische Abgeordnete Koenen zusammen mit van der Lubbe im Preußischen Landtag den Fahrstuhl hinaufgefahren sei. Torgler hält das für ausgeschlossen.
Die Fragen des Vorsitzenden an van der Lubbe, ob er den Preußischen Landtag kenne und ob ihm der Ab