Nr. 228 7 40. Jahrgang

Mittwoch, 27. Sepfember 1933

Täglich außer Samstags 10 Pf.

rverkäufer

Septenber

-Lichtspiele!

1

e Mitgift

eine Frau so schön!) h. Georg Alexander, stter, Leo Siezak.

eichhaltige sonsa. üge Beiprogrammi

Schilme

Spazierstöcke

Alle Reparatuen

Anzeige imBochumer Sie ebenso schnell die äfte wie das tüchtige

Kause am Mittwoch, dem 27. Septbr., in Bochum, im Volks­haus, Moltkemarkt, von4 Uhr, jed. Posten Kanarien­hähne u. weibchen, auch weiße. Für sin­gende Hähne zahle höheren Preis,

Wins, Essen.

Gebrauchte

Ranaldielen

gegen sofort. Kasse zu kauf. gesucht. Gefl. Ang. u. B. E. 5460

an die Gesch. d. Zia.

stecke

iIligst. Bestecke mil lerne Muster

Irnitur RM. 85.­

rantie, verstärkte Aut­gen Monatsraten. Ver nverbindl. Kataleg und

arenfabrikSipme: SSgr. 1993

t, uns Ihre anzugeben

Str. Nr. " Str. Nr.

gezugspreis einschl. Botenlohn.15 Mk monatlich oder.08 Mk. halbmonatlich: Selbstabholer.85 Mi oder 93 Pf.:Bochumer Illustrierte monatlich 30 Pf.: JunkbeilageHör mit mir monatlich 40 Pf.; Wochenschau 40 Pf. Anzeigen­preis: Für 1 Millimeter Höbe in 25 Millimeter Breite 10 Pf. im Reklameten 50 Pf., Familiennachrichten und Stellengesuche bei Vorauszahlung 6 Pf., in Rechnung 7 Pf.(Besondere Anzeigenpreise nach aufliegendem Taris.) Bei zwangsweiser Beitreibung der Anzeigengebühren durch Klage, bei Konkurs: verfahren usw. wird der bewilligte Nachlaß binfällig. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen, auch für durch Fernsprecher auf­gegebene und abbestellte sowie undeutlich geschriebene Aufträge wird keine Ge­währ übernommen Schluß der Anzeigenannahme 4 Uhr nachm. Bei durch höhere Gewalt(auch Betriebsstorung, Streik Verbot u. dergl.) veranlaßten Störungen am Erscheinen der Zeitung können Ersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.

Armer Mathema­tikstudent erteilt.

Unterricht

in der Kunst, am Roulett erfolgreich zu spielen u. ohne Einsatz ein Vermög. zu gewinnen. Stunde .50 Mk. Angebote unter., N. 77 an die Geschst. dies. 3.

Weitaus verbreiteiste Tageszeitung in Bochum

M. 250, Unfall=Unterstützung bei tödlichem Unfall nach besonderen Bedingungen sie verdoppelt sich beim Mitbezug derBochumer Illustrierten oder derWochenschau

auf Ml. 500.

Verantwortlich: Peitzg, Frzgg;

les, Hans S Gurte aunst urgz.ugggi.

os Aod Vil=shanlaltei As i Git. ehsege sesher.

Se hisgeactlis e Siansciste d. Fask elie

Veriwe, Andggz, Ve zgsizi, gez. D Für ewvertangne Eigentungen

vion, Zastpflichz. Rücsendung nur bei Rücporto. Redakion u. Geschätstels:

of, og Udr.

Tortmund 1760. Geschäftsstelle geöffnet von 8 bis 13 und 14½ bis

K

Hypothekenkapital

für Neubauten zu 5% Hypothekenkapit. für Altbauten%, Auszahl. 98% zu ver­geben. Rückporto,

Deutsche Mittel­standshilfe, Hagen, Neumarktstr. 5, Post­fach 714, Ruf 21490.

Geld auszahlbar, durch Riemann, Bochum, Pronenstraße 10.

e an

Ausweisung der deutschen Pressevertreter aus Rußland, weil in Leipzig zwei russische Dressevertreter

vorübergehend verhaftet worden waren

Vor deut

Wirischaftsvethalttinngen

Berlin, 26.

Drahtber.) der Pariser

Berlin, 26. September.

Wie bekannt, wurden Vertreter kommunistischer und sozialistischer Zeitungen zu dem Reichstagsbrandprozeß in Leipzig nicht zugelassen, da auf Grund des tens der Zeitungen dieser Richtungen bereits vor Be­ginn des Prozesses eine objektive Berichterstattung nicht erwartet werden konnte. In Verfolg dieses grundsätz­lichen Ausschlusses sämtlicher kommunistischen und sozia­

listischen Zeitungen konnte auch den Vertretern der Sow­jetpresse die Teilnahme am Leipziger Prozeß nicht er­möglicht werden. Zwei Vertreter der Sowjetpresse in Berlin begaben sich trotzdem nach Leipzig, wo sie sich verdächtig machten und infolgedessen am 22. September festgenommen, bereits aber nach einigen Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Die Tatsache, daß sich trotz der Nichtzulassung zum Leipziger Prozeß diese bei­##den Journalisten nach Leipzig begaben, kann nur als bewußte Umgehung einer Maßnahme, die im Interesse einer objektiven Berichterstattung über den Reichstagsbrandprozeß von den zuständigen Stellen ge­

troffen worden war, gewertet werden.

Diese Tatsache hat die Sowjetregierung zum Anlaß einer schwerwiegenden Maßnahme genom­men. Sie hat den deutschen amtlichen Stellen mit­acteilt, daß sämtliche Vertreter der Sot ietpresse binnen drei Tagen aus Deutschl zurückgezogen würden, und sie hat den deut schen Pressevertretern in Moskau nahe­gelegt, die Sowjetunion ebenfalls zu ver lassen. Im Interesse der von Dentschland stets ge­

freundschaftlichen Beziehungen zur

lassen. Ein läuterer Charakter ein Mann mit starker, Entschlußkraft und großem Verständnis für die kommu­nalpolitischen Dinge, hat er sich auch als Oberbürger­meister in Essen um diese Stadt und um die Entwick­lung des Ruhrgebiets große Verdienste erworben.

Dr. Franz Bracht wurde am 23. November 1877 in Berlin als Sohn eines Arztes geboren. Seine Eltern entstammen einer alten westfälischen Familie. Er war zunächst Staatsanwalt in Essen und Hamm und wurde 1911 Regierungsrat im Reichsversicherungsamt. 1918 wurde er Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, 1919 Ministerialdirektor im Volkswohlfahrtsministerium, später Chef der Reichskanzlei. 1924 erfolgte seine Wahl

zum Oberbürgermeister der Stadt Essen, auf welchem Posten er sich durch seine hervorragende Sachkunde und seine persönliche Ueberlegenheit, sehr bewährte. Am 20. Juli 1932 wurde Dr. Bracht zum Stellvertreter des Reichskommissars für Preußen und zum kommissarischen preußischen Innenminister berufen. Als solcher führte der Verstorbene wichtige Reformen auf dem Gebiete der inneren Verwaltung in Preußen durch. Am 3. Dezem­ber 1932 berief ihn der damalige Reichskanzler von Schleicher in sein Kabinett als Reichsminister des In­nern. Am 28. Januar 1933 trat er mit diesem Kabi­nett zurück. Er unternahm dann eine Reise nach Ame­rika, von der er krank zurückkam.

Keichrtadmen=Vertei=Keichserchefrecht

Ein weiterer Schritt zur völligen Neuorganisation des deutschen Bauerntums

Berlin, 26. September. Amtlich wird mitgeteilt:Das Reichskabinett be­faßte sich in seiner heutigen Sitzung mit den Fragen des deutschen Bauernrechtes und erörterte die Maß­

des deutschen Bauernrechtes und erörterte die Maß=

nahmen, die notwendig sind, um die Scholle dem Bauern= son.

gehört die Schaffung eines Ban#

Reichsernährungsminister Darré. Darré verfolgt bereits seit Jahren ganz neue Wege zur Erhaltung der deut­schen Landwirtschaft und zu ihrer Umbildung, die sie wieder zum tragenden Fundament des Staates machen

Nachdem schon vor einiger, Zeit, vr#t

Presse angekündigt worden war, daß sich Frankreich mi der Absicht der Kündigung des deutsch=französischen Handelsvertrages vom Jahre 1927 trage, teistz herute, die französische WirtschaftszeitungJournee inoustrielle mit, daß der Vertrag gekündigt werde, wenn sich Deutschland zu den von Frankreich vorgeschlagenen Ver­

handlungen nicht bereit erkläre. Wie wir von unter­

richteter Seite erfahren, ist das deutsche Einver

ständnis zu Verhandlungen über die Neu­regelung des Vertrages bereits erklärt worden, na­türlich unter Wahrung des deutschen Rechtsstandpunktes.

Wenn die von Frankreich mit den neuen. Verhanhlun;

gen beabsichtigten Ziele auch noch nicht klar zu sind, so muß man doch damit rechnen, daß die franzö­sische Regierung auf eine Abänderung des bish in Frankreich bestehenden Kontingentssystem hinzielt. Bisher wurden die nach Frankreich eingeführ­ten Warenmengen auf alle interessierten Handelsvertrags­länder nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Frank reichs Absicht scheint nunmehr darauf hinauszulaufen, nur 75 Prozent dieses Warenmengenschlüssels, zu ver­teilen, die übrigen 25 Prozent jedoch gegen besondere

easie Saian uich beitcscicgh brlige. elh solche Maßnahmen wirklich im Ziele der Handelspolitik liegen, so würde das eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Länder bedeuten und im glat­ten Widerspruch zur Meistbegünstigung stehen.

on ist zu hoffen, daß dieses Ansinnnen an die deut­Pressevertreter in Moskau wieder zurückgenommen

wünschten union ist

schen Pressvertreter in Moskau wieder zurückgengu

wird, um so mehr, als es doch keine begrundete Gegen­maßnahme dafür sein kann, daß die beiden Berliner Vertreter der Sowjetpresse durch eigene Schuld sich der Roglichteit einer Verhaftung aussehten.g

Bei der Beurteilung der von der Sowzerregierung getroffenen Maßnahmen fällt erschwerend ins Gewicht,

daß das Ergebnis der deutscherseits un­verzüglich eingeleiteten Ermittlungen nicht abgewartet wurde und diese Maßnahme auch ohne Rücksicht darauf erfolgt ist, daß sowohl von dem Polizeipräsidenten in Leipzig als auch von der deutschen Regierung sofort das Bedauern gesprochen worden ist.

Dr. Franz Bracht f

Berlin, 26. September.

Der frühere Reichsinnenminister und Oberbürger­meister a. D. Dr. Franz Bracht ist heute nacht an den Folgen eines schweren Darmleidens in seiner Privat­

Franz Bracht ist mit der Vorge­schichte des neuen Deutschlands aufs engste verbunden. In ihm darf man einen der bewährten Köpfe sehen, die selbst dem liberalistisch=parlamentaxischen Zeitalter ent­stammten, aber mit klugen Augen die Entwicklung zum # autoritären Volksstaat vorausschauten und sich auf die­ses Ziel einstellten. Nur aus dieser klaren Voraussicht war es zu verstehen, als der ehemalige Oberbürger­meister sein Amt in Essen liquidierte und in der Regie­rung Papen den Posten des kommisarischen, ggusßischen Innenministers übernahm. Er, der als Stat.u ig der Reichskanzlei im Kabinett Marx die Unzulanglich­

geschlecht zu erhalten. Dazu geyort die Schaffung eines für das ganze Reichsgebiet gültigen einheitlichen Reichserbhofrechtes, das Verschuldung und Zersplitterung durch Erbgang verhindert und die Höfe aus den Zufälligkeiten des wirtschaftlichen Geschehens herauslöst. Hierzu soll auch eine Umschuldung der durch dieses Gesetz zu schaffenden Erbhöfe dienen. Der Reichsminister für Ernährung und Land­wirtschaft wurde vom Reichskabinett ermächtigt, im Zusammenwirken mit den zuständigen Reichsministerien die gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen festzulegen.

Mit der Schaffung eines neuen deutschen Bauern­rechts, eines Reichserbhofrechts und einer damit ver­knüpften Umschuldung der Erbhöfe ist ein weiterer Schritt getan zur völligen Neuorganisation des deut­schen Bauerntums, zur Neuverwurzelung der deutschen Landwirtschaft. Preußen hat bereits vor Monaten ein Erbhofrecht in Angriff genommen, das in erster Linic zu geistigen Vätern hatte den preußischen Justizminister Kerrl, Ministerialrat Wagemann vom preußischen Justiz­ministerium, der nunmehr Präsident des höchsten Erb­hofgerichts in Celle geworden ist, und den jetzigen

Seßhaftmachung

Bauern, die Neuschaffung deutschen Bauerntums in verhältnismäßig menschenleeren Gebieten und die Be­freiung der Landwirtschaft von der Subventionswirt= schaft der letzten Jahre. Nach Auffassung des Reichs­ernährungsministers sind Erbhofrecht und Umschuldung nicht voneinander zu trennen. Erbhöfe sollen auch nach dem preußischen Erbhofrecht schuldenfrei sein. Die Auf­nahme von Anleihen und Hypotheken auf diese Höfe soll nur in besonderen Fällen mit Genehmigung des Anerbengerichts erfolgen können. Dieser Gedanke ist natürlich mitbestimmend für das ganze Reichserbhof­recht

Man könnte sich eine Umschuldung dergestalt denken, daß gegen eine Landabgabe zu Sied­lungszwecken an den Staat die landwirtschaft­lichen Besitztümer schuldenfrei gemacht werden.

Das würde im besonderen auf Großgüter und Lati­fundien zutreffen, die in den letzten Jahren wohl am meisten überschuldet worden sind. Hier soll auf den weiten, für den jetzigen Besitzer unwirtschaftlich gewor­denen Flächen deutschen Landarbeitern und Bauern­söhnen eine neue Existenz geschaffen werden.

Nur die AS.=Volkswohlfahrt darf sammerr.

München, 26. September.

SDAP., Schwarz, Führer folgende An­

Der Reichsschatzmeister der NS erläßt im Einvernehmen mit dem

Um dem Winterhilfswerk 1933/34 für das deutsche Volk vollen Erfolg zu sichern, werden

1. mit sofortiger Wirkung sämtliche Geld= und Na­turaliensammlungen durch Dienststellen der, 35.0 AP.

bzw. deren Unterorganisationen und Formationen ver­

i die Werbung von fördernden Mitgliedern zu Gunsten der NS. ist bis auf weiteres einzustellen. Le­diglich die NS.=Volkswohlfahrt e.., die die Fürsorge für sämtliche armen und bedürftigen Par­teigenossen übernimmt, hat das Recht, sowohl Geld­sammlungen als auch Naturaliensamm­lungen gemäß den ihr gestellten Aufgaben durch­

Die Gau= und Ortsgruppenleiter sind für die Durch­führung des Verbotes der Reichsleitung verantwortlich.

Der fünfte Tag im Reichstags=Brandstifterprozeß

Tadde gie? erel=Branenistunge. zu!

E

leit des parkamentarischen Regierungsapparates und vor elem die Gefahren des Dualismus zwischen dem Reich und Preußen kennen gelernt hatte, griff am 21. Juli 1932 fest zu, nachdem der zum Reichskommissar für Preußen ernannte Reichskanzler von Papen am Tage eüvor das sozialdemokratische Kabinett Braun abgesetzt hatte und fragte Herrn Severing, durch welche Mittel er Gewalt Severing seines Amtes enthoben zu werden; nsche., Nach dem Rücktritt Papens nahm Dr. Bracht Rabinett Schleicher den Posten des Reichsinnen­ministers an. Wenn Dr. Bracht auch dem früheren System Dienste geleistet hat, so hat er, der immer rechts

Leipzig, 26. September,

Die heutige Verhandlung im Reichstagsghregesftgt, terprozeß wird um.45 Uhr eröffnet. Der..; 2. Dimitroff erhebt sich und will eine Erklärung ab­geben, worauf der Vorsitzende erwidert:Nein, jetzt noch nicht! Der Vorsitzende gibt dann folgende Erklärung ab:

Amstellung des Verfahrens

wegen widerspruchsvoller Antworten Lubbes

Die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe, die heute im Vordergrund stehen soll, hat sich anders gestaltet als die Voruntersuchung. Wie sich aus den Protokollen ergibt, die über seine frühern Aussagen geführt worden sind, hat er damals sehr präzise, deut­lich und eindringlich gesprochen. Das ist heute anders geworden. Er zeigt sich zurückhaltend, spricht undeut­lich und gibt manchmal widerspruchsvolle Ant­

bestandes doch die Aussage van der Lubbes in dieser Form nicht auszureichen.

Infolgedessen werden wir heute nur die vier ein­zelnen Brände, zwei im Rothaus, einen im Schloß und einen im Wohlfahrtsamt Neukölln, verhandeln

und dann die Verhandlung abbrechen, da die Um­stellung des Verfahrens denn um eine solche handelt es sich hierbei auch noch gewisse Vorberei­tungen notwendig macht.

Erneut ungebührliches Benehmen Dimitroffs

Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berich­

Vorsitzender:Das lehne ich ab. Sie sind nicht berechtigt, bei jeder denkbaren Gelegenheit Erklä­rungen abzugeben. Wann solche Erklärungen abzugeben

Prozeßordnung

bestimme im erklären, daß

sind, bestimmt

übrigen sch..##f. 95

Angeklagter Dimitroff:Ich muß e. am Samstag den deutschen Zeitungen.......

Vorsitzender(unterbrechend):Halt, diese [Erklärung lasse ich nicht zu. Heute wird die

Vernehmung van der Lubbes durchgeführt.

Angeklagter Dimitroff:Ich stelle fest, daß ich nicht die Möglichkeit habe...

Vorsitzender:Sie haben hier gar

nichts festzustellen. Sie haben sich mindestens zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden.

Angeklagter Dimitroff(schreit erregt):Ich vertei­dige nich selbst hier!

Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Tone den Angeklagten Dimitroff zur Ruhe und setzt dann die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über die Vorbereitungen seiner Tat fort.

worten. Der Senat hat daher beschlossen, zu den weitern Vernehmungen, soweit sie den Angeklagten! van der Lubbe betreffen, allerdings noch nicht heute, die vernehmenden Personen zuzuziehen. Als solche kämen in erster Linie in Frage der Unter­suchungsrichter, Reichsgerichtsrat Vogt und einigeKriminalbeamte, die für morgen ge­laden werden sollen. Die Vernehmung wird dann so erfolgen, daß der Angeklagte allerdings wieder gefragt wird, daß aber im Anschluß daran, soweit es notwendig ist, gleich die früher vernehmenden Beamten gehört wer­den. Es ist damit nicht gesagt, daß etwa die Aussagen des Angeklagten van der Lubbe bedeutungslos werden; durchaus nicht. Der Senat ist voll der Ansicht, daß der Angeklagte van der Lubbe völlig versteht, was man sagt. Das hat die mehrtägige Beobachtung klar und deutlich gezeigt, daß er der Hauptverhandlung folgt und ferner, daß er die Antworten, die er gibt, im großen und ganzen in vollem Bewußtsein gibt. Gleichwohl scheint aber dem Senat für eine Feststellung des Tat­

Die Brandstiftungen

Taddes um 43. Zebiaul

Zu van der Lubbe gewandt, fragt der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zum Samstag, dem 25. Februar.

Lage honten

Bis zu diesem Tage waren Sie im Männerheim in der

Alexandrinenstraße. Ist das richtig?.

Der Angeklagte van der Lubbe zögert bei dieser und bei allen folgenden Fragen des Vorsitzenden immer fast eine Minute, bis er seine Antwort erfeilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Samstag im Männer­heim war, beantwortet er mitJa!. Vorsitzen­der:Wohin haben Sie sich am Samstag morgen be­geben? Angeklagter:Zentrum. Vorsitzen­der:Sind Sie also ins Zentrum der Stadt gegangen

und dabei auch am Rathaus und am Schloß vorbeigekommen? Angeklagter:

Vorsitzender:Haben Sie damals schon die

Sie nicht angesifzngann, Ihren der, Wregs, Fäguge.

ist, die Brandstifrung auszuführen? Angeklagte

Aus weiteren Fragen ergibt sich damm, PH, n au. geklagte in Richtung Wohlfahrtsamt in Neuköll