Nr. 228 7 40. Jahrgang
Mittwoch, 27. Sepfember 1933
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Ausweisung der deutschen Pressevertreter aus Rußland, weil in Leipzig zwei russische Dressevertreter
vorübergehend verhaftet worden waren
Vor deut
Wirischaftsvethalttinngen
Berlin, 26.
Drahtber.) der Pariser
Berlin, 26. September.
Wie bekannt, wurden Vertreter kommunistischer und sozialistischer Zeitungen zu dem Reichstagsbrandprozeß in Leipzig nicht zugelassen, da auf Grund des tens der Zeitungen dieser Richtungen bereits vor Beginn des Prozesses eine objektive Berichterstattung nicht erwartet werden konnte. In Verfolg dieses grundsätzlichen Ausschlusses sämtlicher kommunistischen und sozia
listischen Zeitungen konnte auch den Vertretern der Sowjetpresse die Teilnahme am Leipziger Prozeß nicht ermöglicht werden. Zwei Vertreter der Sowjetpresse in Berlin begaben sich trotzdem nach Leipzig, wo sie sich verdächtig machten und infolgedessen am 22. September festgenommen, bereits aber nach einigen Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Die Tatsache, daß sich trotz der Nichtzulassung zum Leipziger Prozeß diese bei##den Journalisten nach Leipzig begaben, kann nur als bewußte Umgehung einer Maßnahme, die im Interesse einer objektiven Berichterstattung über den Reichstagsbrandprozeß von den zuständigen Stellen ge
troffen worden war, gewertet werden.
Diese Tatsache hat die Sowjetregierung zum Anlaß einer schwerwiegenden Maßnahme genommen. Sie hat den deutschen amtlichen Stellen mitacteilt, daß sämtliche Vertreter der Sot ietpresse binnen drei Tagen aus Deutschl zurückgezogen würden, und sie hat den deut schen Pressevertretern in Moskau nahegelegt, die Sowjetunion ebenfalls zu ver lassen. Im Interesse der von Dentschland stets ge
freundschaftlichen Beziehungen zur
lassen. Ein läuterer Charakter ein Mann mit starker, Entschlußkraft und großem Verständnis für die kommunalpolitischen Dinge, hat er sich auch als Oberbürgermeister in Essen um diese Stadt und um die Entwicklung des Ruhrgebiets große Verdienste erworben.
Dr. Franz Bracht wurde am 23. November 1877 in Berlin als Sohn eines Arztes geboren. Seine Eltern entstammen einer alten westfälischen Familie. Er war zunächst Staatsanwalt in Essen und Hamm und wurde 1911 Regierungsrat im Reichsversicherungsamt. 1918 wurde er Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, 1919 Ministerialdirektor im Volkswohlfahrtsministerium, später Chef der Reichskanzlei. 1924 erfolgte seine Wahl
zum Oberbürgermeister der Stadt Essen, auf welchem Posten er sich durch seine hervorragende Sachkunde und seine persönliche Ueberlegenheit, sehr bewährte. Am 20. Juli 1932 wurde Dr. Bracht zum Stellvertreter des Reichskommissars für Preußen und zum kommissarischen preußischen Innenminister berufen. Als solcher führte der Verstorbene wichtige Reformen auf dem Gebiete der inneren Verwaltung in Preußen durch. Am 3. Dezember 1932 berief ihn der damalige Reichskanzler von Schleicher in sein Kabinett als Reichsminister des Innern. Am 28. Januar 1933 trat er mit diesem Kabinett zurück. Er unternahm dann eine Reise nach Amerika, von der er krank zurückkam.
Keichrtadmen=Vertei=Keichserchefrecht
Ein weiterer Schritt zur völligen Neuorganisation des deutschen Bauerntums
Berlin, 26. September. Amtlich wird mitgeteilt:„Das Reichskabinett befaßte sich in seiner heutigen Sitzung mit den Fragen des deutschen Bauernrechtes und erörterte die Maß
des deutschen Bauernrechtes und erörterte die Maß=
nahmen, die notwendig sind, um die Scholle dem Bauern= son.
gehört die Schaffung eines Ban#
Reichsernährungsminister Darré. Darré verfolgt bereits seit Jahren ganz neue Wege zur Erhaltung der deutschen Landwirtschaft und zu ihrer Umbildung, die sie wieder zum tragenden Fundament des Staates machen
Nachdem schon vor einiger, Zeit, vr#t
Presse angekündigt worden war, daß sich Frankreich mi der Absicht der Kündigung des deutsch=französischen Handelsvertrages vom Jahre 1927 trage, teistz herute, die französische Wirtschaftszeitung„Journee inoustrielle“ mit, daß der Vertrag gekündigt werde, wenn sich Deutschland zu den von Frankreich vorgeschlagenen Ver
handlungen nicht bereit erkläre. Wie wir von unter
richteter Seite erfahren, ist das deutsche Einver
ständnis zu Verhandlungen über die Neuregelung des Vertrages bereits erklärt worden, natürlich unter Wahrung des deutschen Rechtsstandpunktes.
Wenn die von Frankreich mit den neuen. Verhanhlun;
gen beabsichtigten Ziele auch noch nicht klar zu sind, so muß man doch damit rechnen, daß die französische Regierung auf eine Abänderung des bish in Frankreich bestehenden Kontingentssystem hinzielt. Bisher wurden die nach Frankreich eingeführten Warenmengen auf alle interessierten Handelsvertragsländer nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Frank reichs Absicht scheint nunmehr darauf hinauszulaufen, nur 75 Prozent dieses Warenmengenschlüssels, zu verteilen, die übrigen 25 Prozent jedoch gegen besondere
easie Saian uich beitcscicgh brlige. elh solche Maßnahmen wirklich im Ziele der Handelspolitik liegen, so würde das eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Länder bedeuten und im glatten Widerspruch zur Meistbegünstigung stehen.
on ist zu hoffen, daß dieses Ansinnnen an die deutPressevertreter in Moskau wieder zurückgenommen
wünschten union ist
schen Pressvertreter in Moskau wieder zurückgengu
wird, um so mehr, als es doch keine begrundete Gegenmaßnahme dafür sein kann, daß die beiden Berliner Vertreter der Sowjetpresse durch eigene Schuld sich der Roglichteit einer Verhaftung aussehten.g
Bei der Beurteilung der von der Sowzerregierung getroffenen Maßnahmen fällt erschwerend ins Gewicht,
daß das Ergebnis der deutscherseits unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen nicht abgewartet wurde und diese Maßnahme auch ohne Rücksicht darauf erfolgt ist, daß sowohl von dem Polizeipräsidenten in Leipzig als auch von der deutschen Regierung sofort das Bedauern gesprochen worden ist.
Dr. Franz Bracht f
Berlin, 26. September.
Der frühere Reichsinnenminister und Oberbürgermeister a. D. Dr. Franz Bracht ist heute nacht an den Folgen eines schweren Darmleidens in seiner Privat
Franz Bracht ist mit der Vorgeschichte des neuen Deutschlands aufs engste verbunden. In ihm darf man einen der bewährten Köpfe sehen, die selbst dem liberalistisch=parlamentaxischen Zeitalter entstammten, aber mit klugen Augen die Entwicklung zum # autoritären Volksstaat vorausschauten und sich auf dieses Ziel einstellten. Nur aus dieser klaren Voraussicht war es zu verstehen, als der ehemalige Oberbürgermeister sein Amt in Essen liquidierte und in der Regierung Papen den Posten des kommisarischen, ggusßischen Innenministers übernahm. Er, der als Stat.u ig der Reichskanzlei im Kabinett Marx die Unzulanglich
geschlecht zu erhalten. Dazu geyort die Schaffung eines für das ganze Reichsgebiet gültigen einheitlichen Reichserbhofrechtes, das Verschuldung und Zersplitterung durch Erbgang verhindert und die Höfe aus den Zufälligkeiten des wirtschaftlichen Geschehens herauslöst. Hierzu soll auch eine Umschuldung der durch dieses Gesetz zu schaffenden Erbhöfe dienen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wurde vom Reichskabinett ermächtigt, im Zusammenwirken mit den zuständigen Reichsministerien die gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen festzulegen.“
Mit der Schaffung eines neuen deutschen Bauernrechts, eines Reichserbhofrechts und einer damit verknüpften Umschuldung der Erbhöfe ist ein weiterer Schritt getan zur völligen Neuorganisation des deutschen Bauerntums, zur Neuverwurzelung der deutschen Landwirtschaft. Preußen hat bereits vor Monaten ein Erbhofrecht in Angriff genommen, das in erster Linic zu geistigen Vätern hatte den preußischen Justizminister Kerrl, Ministerialrat Wagemann vom preußischen Justizministerium, der nunmehr Präsident des höchsten Erbhofgerichts in Celle geworden ist, und den jetzigen
Seßhaftmachung
Bauern, die Neuschaffung deutschen Bauerntums in verhältnismäßig menschenleeren Gebieten und die Befreiung der Landwirtschaft von der Subventionswirt= schaft der letzten Jahre. Nach Auffassung des Reichsernährungsministers sind Erbhofrecht und Umschuldung nicht voneinander zu trennen. Erbhöfe sollen auch nach dem preußischen Erbhofrecht schuldenfrei sein. Die Aufnahme von Anleihen und Hypotheken auf diese Höfe soll nur in besonderen Fällen mit Genehmigung des Anerbengerichts erfolgen können. Dieser Gedanke ist natürlich mitbestimmend für das ganze Reichserbhofrecht
Man könnte sich eine Umschuldung dergestalt denken, daß gegen eine Landabgabe zu Siedlungszwecken an den Staat die landwirtschaftlichen Besitztümer schuldenfrei gemacht werden.
Das würde im besonderen auf Großgüter und Latifundien zutreffen, die in den letzten Jahren wohl am meisten überschuldet worden sind. Hier soll auf den weiten, für den jetzigen Besitzer unwirtschaftlich gewordenen Flächen deutschen Landarbeitern und Bauernsöhnen eine neue Existenz geschaffen werden.
Nur die AS.=Volkswohlfahrt darf sammerr.
München, 26. September.
SDAP., Schwarz, Führer folgende An
Der Reichsschatzmeister der NS erläßt im Einvernehmen mit dem
Um dem Winterhilfswerk 1933/34 für das deutsche Volk vollen Erfolg zu sichern, werden
1. mit sofortiger Wirkung sämtliche Geld= und Naturaliensammlungen durch Dienststellen der, 35.0 AP.
bzw. deren Unterorganisationen und Formationen ver
i die Werbung von fördernden Mitgliedern zu Gunsten der NS. ist bis auf weiteres einzustellen. Lediglich die NS.=Volkswohlfahrt e.., die die Fürsorge für sämtliche armen und bedürftigen Parteigenossen übernimmt, hat das Recht, sowohl Geldsammlungen als auch Naturaliensammlungen gemäß den ihr gestellten Aufgaben durch
Die Gau= und Ortsgruppenleiter sind für die Durchführung des Verbotes der Reichsleitung verantwortlich.
Der fünfte Tag im Reichstags=Brandstifterprozeß
Tadde gie? erel=Branenistunge. zu!
E
leit des parkamentarischen Regierungsapparates und vor elem die Gefahren des Dualismus zwischen dem Reich und Preußen kennen gelernt hatte, griff am 21. Juli 1932 fest zu, nachdem der zum Reichskommissar für Preußen ernannte Reichskanzler von Papen am Tage eüvor das sozialdemokratische Kabinett Braun abgesetzt hatte und fragte Herrn Severing, durch welche Mittel er Gewalt Severing seines Amtes enthoben zu werden; nsche., Nach dem Rücktritt Papens nahm Dr. Bracht Rabinett Schleicher den Posten des Reichsinnenministers an. Wenn Dr. Bracht auch dem früheren System Dienste geleistet hat, so hat er, der immer rechts
Leipzig, 26. September,
Die heutige Verhandlung im Reichstagsghregesftgt, terprozeß wird um.45 Uhr eröffnet. Der..; 2. Dimitroff erhebt sich und will eine Erklärung abgeben, worauf der Vorsitzende erwidert:„Nein, jetzt noch nicht!“ Der Vorsitzende gibt dann folgende Erklärung ab:
Amstellung des Verfahrens
wegen widerspruchsvoller Antworten Lubbes
Die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe, die heute im Vordergrund stehen soll, hat sich anders gestaltet als die Voruntersuchung. Wie sich aus den Protokollen ergibt, die über seine frühern Aussagen geführt worden sind, hat er damals sehr präzise, deutlich und eindringlich gesprochen. Das ist heute anders geworden. Er zeigt sich zurückhaltend, spricht undeutlich und gibt manchmal widerspruchsvolle Ant
bestandes doch die Aussage van der Lubbes in dieser Form nicht auszureichen.
Infolgedessen werden wir heute nur die vier einzelnen Brände, zwei im Rothaus, einen im Schloß und einen im Wohlfahrtsamt Neukölln, verhandeln
und dann die Verhandlung abbrechen, da die Umstellung des Verfahrens— denn um eine solche handelt es sich hierbei— auch noch gewisse Vorbereitungen notwendig macht.“
Erneut ungebührliches Benehmen Dimitroffs
Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: „Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berich
Vorsitzender:„Das lehne ich ab. Sie sind nicht berechtigt, bei jeder denkbaren Gelegenheit Erklärungen abzugeben. Wann solche Erklärungen abzugeben
Prozeßordnung
bestimme im erklären, daß
sind, bestimmt
übrigen sch.“.##f. 95
Angeklagter Dimitroff:„Ich muß e. am Samstag den deutschen Zeitungen...“....
Vorsitzender(unterbrechend):„Halt, diese [Erklärung lasse ich nicht zu. Heute wird die
Vernehmung van der Lubbes durchgeführt.“
Angeklagter Dimitroff:„Ich stelle fest, daß ich nicht die Möglichkeit habe...
Vorsitzender:„Sie haben hier gar
nichts festzustellen. Sie haben sich mindestens zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden.“
Angeklagter Dimitroff(schreit erregt):„Ich verteidige nich selbst hier!“
Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Tone den Angeklagten Dimitroff zur Ruhe und setzt dann die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über die Vorbereitungen seiner Tat fort.
worten. Der Senat hat daher beschlossen, zu den weitern Vernehmungen, soweit sie den Angeklagten! van der Lubbe betreffen, allerdings noch nicht heute, die vernehmenden Personen zuzuziehen. Als solche kämen in erster Linie in Frage der Untersuchungsrichter, Reichsgerichtsrat Vogt und einige„Kriminalbeamte, die für morgen geladen werden sollen. Die Vernehmung wird dann so erfolgen, daß der Angeklagte allerdings wieder gefragt wird, daß aber im Anschluß daran, soweit es notwendig ist, gleich die früher vernehmenden Beamten gehört werden. Es ist damit nicht gesagt, daß etwa die Aussagen des Angeklagten van der Lubbe bedeutungslos werden; durchaus nicht. Der Senat ist voll der Ansicht, daß der Angeklagte van der Lubbe völlig versteht, was man sagt. Das hat die mehrtägige Beobachtung klar und deutlich gezeigt, daß er der Hauptverhandlung folgt und ferner, daß er die Antworten, die er gibt, im großen und ganzen in vollem Bewußtsein gibt. Gleichwohl scheint aber dem Senat für eine Feststellung des Tat
Die Brandstiftungen
Taddes um 43. Zebiaul
Zu van der Lubbe gewandt, fragt der Vorsitzende: „Wir kommen jetzt zum Samstag, dem 25. Februar.
Lage honten
Bis zu diesem Tage waren Sie im Männerheim in der
Alexandrinenstraße. Ist das richtig?“.
Der Angeklagte van der Lubbe zögert bei dieser und bei allen folgenden Fragen des Vorsitzenden immer fast eine Minute, bis er seine Antwort erfeilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Samstag im Männerheim war, beantwortet er mit„Ja!“. Vorsitzender:„Wohin haben Sie sich am Samstag morgen begeben?“ Angeklagter:„Zentrum.“ Vorsitzender:„Sind Sie also ins Zentrum der Stadt gegangen
und dabei auch am Rathaus und am Schloß vorbeigekommen?“ Angeklagter:
Vorsitzender:„Haben Sie damals schon die
Sie nicht angesifzngann, Ihren der, Wregs, Fäguge.
ist, die Brandstifrung auszuführen?“ Angeklagte
Aus weiteren Fragen ergibt sich damm, PH, n au. geklagte in Richtung Wohlfahrtsamt in Neuköll