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133 40. Jahrgang

Donnerstag, 8. Juni 1933

Täglich außer Samstags 10 Pf.

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der Wortlaut des Vertrages

Berlin, 7.

#r Vier=Mächte=Pakt, der heute #.30 Uhr durch die Botschafter von Deutsch­England und Frankreich und durch den ita­chen Regierungschef Mussolini im Palazzo #ia paraphiert wurde, hat folgenden Wort­

tag der Verständigung

und Zusammenarveil

deutsche Reichspräsident, der Präsident der icen Republik, Seine Majestät der König von #annien, Irland und der britischen überseeischen ## Kaiser von Indien, und Seine Majestät der #von Italien, im Bewußtsein der besonderen Ver­#nung, die ihnen die Tatsache ihrer ständigen Ver­in Völterbundsrat gegenüber dem Völterbund ## seinen Mitgliedern auferlegt und die sich aus minsamen Unterzeichnung der Abmachungen von ##ergivt: in der Ueberzeugung, daß der Zustand ##echagens, in dem sich die Welt befindet, nur ##ine Verstärkung ihrer Solidarität beseitigt werden ##e geeignet ist, in Europa das Vertrauen auf den zu festigen: getreu den Verpflichtungen, die sie ie Völkerbundssatzung, die Verträge von Locarno Den Briand=Kellogg Pakt übernommen haben, und ochmend auf die Erklärung über die Nichtanwen­Din Gewalt, die als Grundsatz in der in Genf am ##ember 1932 von ihren Bevollmächtigten auf der ##gskonferenz unterzeichneten Erklärung verkün­## am 2. März 1933 von der politischen Kom­## dieser Konferenz angenommen worden ist; in ##ireben, allen Bestimmungen der Völkerbunds­Bihre volle Wirksamkeit zu verleihen unter ttung der Methoden und Verfahrens­##. die darin vorgesehen sind, und denen sie nicht Ertandeln wollen: unter Achtung der Rechte Wieden Staates, über die nicht ohne Mit­###des Beteiligten verfügt werden kann: sind über­umen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schlie­#nd haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

mit einer Frist von zwei Jahren abzugebende Erklä­rung zu beendigen.

Artikel 6

Dieser Vertrag, der in deutscher, englischer, franzö­sischer und italienischer Sprache abgefaßt ist, wobei im Falle von Abweichungen der französische Wort­laut maßgebend ist, soll ratifiziert und die Rati­fikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Rom! niedergelegt werden. Die königlich=italienische Regie­

rung wird jedem der hohen vertragschließenden Teile eine beglaubigte Abschrift der Protokolle über die Nie­derlegung übersenden. Dieser Vertrag tritt in Kraft, t

sobald alle Ratisikationsurkunden niedergelegt worden

Er soll im Sekretariat des Bölkerbundes gemäß den Bestimmungen der Völkerbundssatzung eingetragen wer­den.

Geschehen in Rom am.... in einem Exemplar, das im Archiv der königlich=italienischen Regierung niedergelegt bleibt, und von dem jedem der hohen ver­tragschließenden Teile eine beglaubigte Abschrift über­sandt werden wird.

Zu Urkund dessen haben die genannten Bevollmäch­tigten diesen Vertrag unterzeichnet.

Europäische Friedenspolitik weder

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Reoe Mussonms über den Vier=Mächte=Pakt

Rom, 7. Juni. Artikel 3 war besonders schwierig.

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Rom, 7. Juni. Artikel 3 war besonders schwierig. Fag, per, int

Im Senat biel. Miniyztegefüger den Vier=Mächtes dings ihrem Wilen Ausdruck.

Pakt, in der er u. a. folgendes ausführte;Die Idee machen, damit die Abrüstungskonferenz zu günstigen

eines Paktes der Zusammenarbeit zur Verständigung Ergebnissen gelangt.

12, o ar Westrzchten kam gir nach dem Ah­ a: Frslsrurs vam 1 Hezember 1932 die

eines Paktes der Zusammenarben zur Verständigung

zwischen den vier Westmächten kam mir nach dem Ab­schluß des ersten Teiles der Abrüstungskonferenz im vergangenen Sommer, eines Abschlusses, der negativ oder so gut wie negativ war. Anfang März schien mir diese Idee noch dringlicher zu werden, als der euro­päische Horizont aus verschiedenen Gründen sehr düster erschien. Der Pakt ist, wie mehrmals betont wurde,

als eine Fortsetzung

und Entwicklung der internatio­nalen Verträge, in erster Linie des Vertrages von Lo­carno, zu verstehen. Der Vertrag von Locarno bildete einen Meilenstein auf dem Wege der europäischen Be­ruhigung.

Der ursprüngliche Entwurf des Paktes war nur ein Entwurf. der eine genauere Ausarbeitung verlangte. Eine erste Bearbeitung erfolgte am 17. und 18. März während des Aufenthalts von Macdonald und Simon Rom. Die englischen Minister stimmten der po­

uffassung des Vertrages von varnhe

Die Erklärung vom 1. Dezember 1932, die sich auf die Gleichberechtigung Deutschlands und der anderen entwaffneten Staaten bezieht, muß tat­sächliche Bedeutung gewinnen.

Es ist klar, daß sich durch ein Scheitern der Ab­rüstungskonferenz eine schwere, ja unhaltbare Lage er­geben würde Für diesen Fall setzt Artikel 3 fest, daß Frankreich, Deutschland, England und Italien die Be­handlung der Frage unter sich aufnehmen würden, natürlich mit der schuldigen Rücksicht auf alles, was die anderen Staaten betrifft. Der Viererpakt bietet so auf diese Weise starke Friedensgarantien für alleeuropäischen Staaten.

Der Pakt dauert 10 Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden. In dieser Nichtbegrenzung seiner Dauer spielt notwendig die Auffassung von einer fort­schreitenden Anvassung der Verträge an die Forderungen

in Rom., Die englischen Minister stimmten der

litischen Auffassung des Vertrages von vornherein zu. schreitenden Anva

Eine weitere Ausarbeitung fand in Paris statt, und die der neuen politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten französische Version ist es, auf deren Grundlage sich eine Rolle. die weiteren Verhandlungen abspielten, die die oft aus­

ndersehenden Ttandnunkte der verschiedenen in­

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biden sie ihre Vollmachten ausgetauscht und in # gehöriger Form befunden haben, folgende Be­#ngen vereinbart haben:

Artikel 1

# sohen vertragsschließenden Teile werden sich Dielw Fragen, die sie angehen, ins Einvernehmen ui## sie verpflichten sich, alle Anstrengungen zu

um im Rahmen des Völkerbundes eine Poli­Bitlsamer Zusammenarbeit zwischen Alächten zur Erhaltung des Friedens gwendung zu bringen.

Artikel 2

#ünsehung der Völkerbundssatzung, insbesondere Alritel 10, 16 und 19, beschließen die hohen ver­#ließenden Teile, unter sich und unter Vorbehalt #burch die ordentlichen Organe des Völkerbundes senden Entscheidungen alle Vorschläge hinsichtlich Pstiocden und Verkahrengarten zui drüsten, die ge­,<space> d i e s e n<space> A r t i k e l n<space> g e h ö r i g e<space> W i r k s a m k e i t<space> z u<space> v e r ­<space>

S. Artikel 3

eliei vertragsschsießenden Teile verpftichten sich.) #rengungen zu machen, um den Erfolg der ##ngstonferenz sicherzustellen;

##iien sich vor, falls Fragen, die sie besonders be­id Veendigung der Koutereng asen geblieben Wbes, deren Prütung in Ruwendung dieses Ver­##ner sich wieder aufzunehmen, um sicherzustellen, ui geiignetem Wlege gelöst werden.

Artikel 4

K lehen vertragsschließenden Teile bestätigen ihre Eich im Hinblick auf eine im Rahmen des Völ­! anzustrebende Lösung über alle Fragen ##aftlicher Art ins Einvernehmen zu ir Eurona, inebesondere für seinen wirtschaft­aushau, von gemeinsamen Auteresse sod.

Artikel 5

Vertsag wird für eine Dauer von zehn errechnet von seinem Inkrasstreten an, abge­# Venn keiner der hohen vertragschließenden anberen vor Ahlaut des achten Zahres seine! leitt den Vertrag zu beendigen, züt er als bter.leiht ohne zeitliche Befristung in Kraft, hohen vertragschließenden Teile die Be­B ded Vertrag durch eine zu diesem Zwecke!

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einandergehenden Standpunkte, der verschiedenen in­teressierten Mächte in Uebereinstimmung bringen sollten. Es handelt sich nicht darum, eine endgültige und un­veränderliche Rangordnung der Staaten zu protokol­lieren. Eine solche Rangordnung, soweit sie die vier Westmächte Europas betrifft, besteht objektiv und ge­setzlich.

Sogar im orthodox=demokratischen Völkerbund ist eine Rangordnung zwischen den Staaten im Gründungspakt festgelegt dadurch, daß einige Staaten einen ständigen Ratssitz erhielten, andere einen halbständigen, andere im Wechsel. Die einen ständigen Sitz haben, sind eben die vier Westmächte. Sie haben größere Verantwortlich­keit sich selbst und der Welt gegenüber. Von ihren mehr oder weniger herzlichen Beziehungen hängen vor allem auch die Ruhe und die Ent­wicklung der anderen Staaten ab.

Die politischen Artikel des Viererpaktes sind die ersten drei. Ihre Festlegung hat natürlich viel Zeit und Un­terhandlungen gekostet. Bei der Einfügung des Ar­tikels 19 des Völkerbundspaktes, der die Möglichkeit einer friedlichen Revision vorsieht und der von den Ar­tikeln 10 und 16 begleitet ist, gab es die größten Wider­stände am Anfang und während der Verhandlungen. Am Ende der Verhandlungen machte der Artikel 3, der die Abrüstung betrifft, die meisten Schwierigkeiten. In einigen Ländern ist gegenwärtig ein heftiger antirevi­sionistischer Feldzug im Gange. Aber man vergißt, die Zugeständnisse, die in der letzten großen Parlamentsrede Benesch gemacht hat. Der tschechische Außenminister hat eine revisionistische Bresche in die Mauer der Verleug­ner jeder Revisionsmöglichkeit geschlagen.

Vom Kriegsende bis heute, wie auch nach frühe­ren Kriegen, ist ein Prozeß der Anpassung der Friedensverträge im Gange.

Man hat behauptet, daß die Fassung des Paktes, wie er heute paraphiert wird, vom ursprünglichen Text weit entfernt sei. Das war in einem gewissen Sinne unver­meidlich. Aber eine aufmerksame Prüfung der Texte erlaubt die Feststellung, daß die Grundprinzipien ge­blieben sind. So ist es mit der Verpflichtung, eine Po­litik der Zusammenarbeit zwischen den vier Mächten und den anderen Staaten zu verwirklichen, wie das in Artikel 1 festgelegt ist, so ist es(Artikel 2) mit der Zitierung des Artikels 19, der die Möglichkeit einer neuen Prüfung der unanwendbar gewordenen Verträge vorsieht, so ist es schließlich mit der Behandlung der Abrüstungsfrage, wenn die Abrüstungskonferenz nicht zum Ziele gelangt.(Artikel). Die Einigung über den

eine Rolle.

Wenn man Deutschland auferlegte, innerhalb eines schwerbewaffneten Europas ewig entwaff­net zu bleiben, würde die Anerkennung seiner Gleichberechtigung wie Ironie klingen und sein

Posten als Gleicher unter Gleichen im Völter­bundsrat würde zur traurigen Filtion.

Mussolini ging dann auf die Haltung der Regierun­gen während der Verhandlungen über den Viererpakt ein. Die günstige Haltung, die England sofort zu dem Viererpakt einnahm, habe den Erfolg sichergestellt. Die französische Regierung habe sich dem Pakt nie wider­Sie habe, was vollkommen natürlich sei. ihn ge­nau durchprüfen wollen und habe dann anerkannt, daß er für Europa eine neue Friedensperiode sicherstellen könne. In der gebesserten Atmosphäre des Viererpaktes sei die von Herriot geforderte Liquidation der besonde­ren Angelegenheiten, die Italien und Frankreich tren­nen, vollkommen erreichbar, wie anderseits auch jener Fragen, die Deutschland und Frankreich angehen, und zwar auf dem Wege von zweiseitigen Uebereinkommen, die im Rahmen und im Geiste des Paktes erfolgen

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Vom gleichen Wunsch der Zusammenarbeit beseelt war auch, so betonte Mussolini,die Haltung Deutsch­lands. Die Rede Hitlers vom 17. Mai war mutig und beruhigend. Indem Hitler an der Ausarbeitung des Paktes weitblickend mitgewirkt hat, hat Deutschland konkrete und greifbare Beweise dafür geliefert, daß es nicht den Krieg, sondern einen aufbauenden Frieden im Inlande wie im Auslande anstrebt. Eine wirklich europäische Politik zur Auf­rechterhaltung des Friedens ist weder ohne Deutschland noch gegen Deutsch­land möglich.

Im Geiste des Viererpaktes, so sagte Mussolini wei­ter sei der Gedanke einer Zusammenarbeit mit allen anderen Staaten, ob großen oder kleinen, besonders aber mit den Vereinigten Staaten von Amerika, ohne weiteres enthalten. Die italienische Regierung beabsich­tige mit dem Viererpakt, eine Tat des gesunden poli­tischen Realismus zu vollbringen, ohne irgendeine besondere Frage damit auf die Tagesordnung bringen zu wollen. Der Viererpakt strebe eine neue poli­tische Atmosphäre an.Mögen die Herren aller Regierungen, so schloß Mussolini unter stärkstem Bei­fall des ganzen Senats.so arbeiten, daß durch die lichtvolle Oeffnung, die sich heute aufgetan hat, während noch am Horizont sich die Schatten zu verdichten schie­nen, nicht nur die Hoffnungen der Völker durchbrechen, sondern auch zur Tat und Wahrheit werden.

Die Bedeutung des paktes

Nicht alle Hoffnungen erfüllt aber neue Perspektiven Berlin, 7. Juni.(Eig. Drahtber.)

Nach monatelangen Verhandlungen haben heute sämtliche beteiligten Staaten, Großbritannien, Italien, Deutschland und Frankreich, ihre Zustimmung zum Vier=Mächte=Pakt gegeben. Damit ist ein günstiger Auf­takt für die in nächster Woche in London zusammen­tretende Weltwirtschaftskonferenz geschaffen. Allerdings schien es noch in den letzten 24 Stunden, als ob die Unterzeichnung in Frage gestellt sei, nachdem die fran­zösische Regierung zusammen mit der britischen Regie­rung eine Aenderung des Vertragstextes in letzter Stunde vorgeschlagen hatte.

Wenn die Reichsregierung schließlich dem Pakt ihre Zustimmung gab, so nur deshalb, um der Welt entsprechend der außenpolitischen Rede des Reichskanzlers einen neuen Beweis von dem Friedenswillen des deutschen Volkes zu geben.

Im ganzen läßt sich der deutsche Standpunkt etwa folgendermaßen zusammenfassen: Der Pakt erfüllt in seiner jetzigen verwässerten Form keineswegs alle Hoffnungen. Er enthält noch nicht die Einigung über alle wesentlichen Punkte, aber er eröff­net Perspektiven einer stärkeren Friedensarbeit für die Zukunft. Das Wesentliche ist die Tatsache, daß in dieser Zeit ein solcher diplomatischer Pakt überhaupt abge­schlossen werden konnte.

: Wie schwer es war, das Abkommen zustande zu bringen, das zeigt sich am deutlichsten darin, daß volle drei Monate diplomatischer Verhandlungen notwendig waren.

Der Kerngedanke des Mussolinischen Planes ist ge­blieben. Er findet seinen Niederschlag in Artikel 1, in dem ganz klar gesagt wird, daß die politische Führung der europäischen Politik in Zukunft in den Händen der vier Mächte liegen soll, und daß ihr Ziel die Erhaltung des Friedens durch Zusammenarbeit ist. Dieser Artikel wird noch erläutert in der Präambel(Vorwort). Es kommt in der Präambel deutlich die alte Idee Musso­linis zum Ausdruck, daß der Völkerbund allein es nicht schafft, sondern die Zusammenarbeit der vier Mächte er­forderlich ist.

Der Pakt setzt nicht einen neuen Gottesfrieden fest, sondern den Willen zur Zusammenarbeit. Da­mit gibt er einen neuen Ausgangspunkt für die Be­handlung der europäischen politischen Probleme, wobei übrigens selbstverständlich ist, daß er sich nicht gegen andere Staaten richtet. Das gilt vom deutschen Standpunkt aus vor allem auch in Beziehung auf Ruß­land und Amerika. Als eine recht wesentliche Festlegung

Im Gereke=Prozeß beantragte der Staats­anwalt gegen Dr. Gereke 6 Jahre Gesängnis,

100 000 Mark Geldstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre,

Freigang 6 Monate Gesängnis mit Bewäh­rungsfrist. Den Wortlaut des Strafantrages und das Plädoyer des Staatsanwalts finden unsere Leser auf Seite 6.

muß man übrigens die Tatsache ansehen, daß der Ar­tikel 19 des Völkerbundspaktes, der die Revision des Versailler Vertrages behandelt, hier zum erstenmal aus­drücklich in einen neuen Vertrag hineingenommen wor­den ist. Dahinter verliert die Beziehung auf Artikel 10 und 16 ihren praktischen Wert.

In der Abrüstungs= und

Gleichberechtigungsfrage

ist eine formulierte Einigung leider nicht er­reicht worden. Die Franzosen haben verlangt, daß wir uns mit den anderen drei Mächten über das Maß unserer Umrüstung und unsere Wehrmaßnahmen ver­ständigen, ihnen also ein Vetorecht einräumen sollten. Wir haben ihnen zugestehen wollen, daß wir uns mit ihnen über diese Probleme jeweils unterhalten würden, konnten aber unterkeinen Umständen auf die eigene Entschlußfreiheit verzichten. Da keine der beiden Parteien mit ihrem Standpunkt durch­drang, ist das Ergebnis, daß Artikel 3 nicht viel besagt. Er enthält das Versprechen der Mächte, sich zu bemühen, um in Genf zu einer Einigung zu gelangen; es wird dann festgestellt, daß die Fragen, die offen bleiben, von den Paktteilnehmern untereinander im Geiste des Ver­trages geprüft werden sollen, um einen geeigneten Weg zur Lösung zu finden. Wenn die Genfer Verhandlun­gen also unbefriedigend ausgehen, so besteht für uns