129 7 40. Jahrgang
Freitag, 2. Juni 1933
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GKonöval iec Ahroge Redattionsieltung:, Drz, Pauh. 2r#.:„Bergpzspertich:, Polizk:
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Berlin, 1. Juni.(Eig. Drahtber.) Zusammenhang mit dem gestern von der Reichs#i beschlossenen Milliardenprogramm für die ArShaffung hat heute Staatssekretär Reinhardt # über das Gesetz und seine Finanzierung Aufegeben. Staatssekretär Reinhardt ist der Vater ##igen im Reichsgesetzblatt erscheinenden Gesetzes ##rminderung der Arbeitslosigkeit. Der Staats
teilte mit, das Reichsfinanzministerium beabspätestens im Frühjahr 1934 eine grundbide Vereinfachung unseres gesamEteuersystems durchzuführen, und zwar für ih, die Länder und die Gemeinden. Mit der VielSteuern und der Kompliziertheit des Steuer#ird damit durchgreifend Schluß gemacht. Das uen soll im angemessenen Verhältnis zu den UnBiten, und die Steuern sollen für die Wirtschaft und gerecht sein. Die Vereinfachung sieht webiche Erleichterungen für die Steuer#tigen vor. In Zukunft sollen dann nicht r Reich, Ländern und Gemeinden Steuerbescheide #erden, und es ist dann nicht mehr an eine UnStellen zu zahlen, sondern nur an eineein#telle, und das ganze Steuerformular soll nicht eine Seite ausmachen. Diese große Steuer# einen durchgreifenden Abbau der ##rutschen Produktion ruhenden Steuerlasten brinAußer der Kraftfahrzeugsteuer(mit #nfang des Steuerabbaues gemacht worden ist) ine Reihe anderer Steuern ver##den.
Lurchführung dieser Maßnahmen ist es allerwoig, daß die Wirtschaft und jeder einzelne sich das Reichsfinanzministerium durch pünktahlung der fälligen Steuern jetzt so zu entaf an dem großen Reformwerk ohne Verzöge#urbeitet werden kann.
dieser Ankündigung und dem gestern verabGesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit Reichsregierung ihren Eutschluß zur Reformum großen Stils. Die Erklärungen und Maßder Reichsregierung werden sowohl in den ##ner= wie in den Arbeitnehmerkreisen lebhaft urden.
Inhalt des Gesetzes
verminderung der Arbeitslosigkeit
# em umfassenden Ueberblick des Staatssekre##ardt über das Gesetz zur Verminderung der ###igkeit besagt das Gesetz im wesentlichen fol
e Steuerfreiheit
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##egenwert für die Anschaffung oder Hervon Maschinen des gewerblichen #ndwirtschaftlichen Anlagekapi## vom Einkommen voll abgezogen ##enn die neuen Gegenstände inländische Eriud und nach dem 30. Juni 1933 und vor □ nnar 1935 angeschafft oder hergestellt werdie Anschaffung einen gleichen bisher verenstand ersetzt und wenn die Verwendung Naschine usw. nicht zu einer Vermin#der Beschältigung führt.
Die Spende zur Förderung ver nationaten Arbell
wilige Spende zur Förderung der natiotritt gewissermaßen an die Stelle für die geforderte Amnestieanleihe. Man hat von einer Anleihe abgesehen und dafür den Spende gewählt.
R db die Bichglichteit, Ziulerzogene Steuern nachzuzahlen ohne Strafe.
### zahler kann bei einem Notar einen Ben als freiwillige Spende zur Förderung #(#7. Arbeit, den der Rotar an das Finanz# leiet, ohne den Namen des Spenders zu
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Venn nun später eine Steuerhinterzieverden folte, Hamn zlieibi der Speuder! wenn die Spende mindestens 50., #denen Steuerbetrages ausmacht. Der Beesen) wird angerechnet auf die endPähahschein piaa
D# 13%hein wird mit einem Aufgeld von ##icht: ausgestattet, dessen Höhe sich wann die Spende eingezahlt wird.
verschwiegenen“ Spende kann und soll 81g der
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!Bank, beim Finanzamt oder beim Zollamk gegen Quittung, das heißt gegen einen Spendeschein, einbezahlt werden kann. Dieser durch offene Spende einbezahlte Betrag kann dann vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden. Die aus der Arbeitsspende aufkommenden Beträge werden nicht im allgemeinen Haushalt verwandt, sondern nur zur Arbeitsbeschaffung.
Das vorgesehene Aufgeld wird sowohl bei den verschwiegenen als auch bei den offenen freiwilligen Spenden als Vergünstigung gewährt. Wenn beispielsweise jemand zur Förderung der nationalen Arbeit noch vor dem 1. Oktober d. J. 1000 RM. spendet und es wird eine Steuerhinterziehung bei ihm festgestellt, so wird ihm seine Spende auf den noch zu zahlenden zogenen) Steuerbetrag angerechnet zuzüglich eines Aufgeldes von 25 v.., als hätte die Spende also 1250 RM. betragen. Außerdem bleibt er straffrei und frei von Zinsen und Verschuldungszuschlägen. Liegt keine Steuethinterziehung vor so hat der Spender den Vorzug, den um das Aufgeld von 25 v. H erhöhten Spendenbetrag von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen zu können. Bei beiden Arten von Speiden verringert sich diese Aufgeldvergünstigung auf 20 v.., wenn die Spende erst im letzten Kalendervierteljahr 1933 und auf 15 v.., wenn sie erst in den ersten drei Monaten des Jahres 1934 gegeben wird.
erhöht sich der Betrag der Familienermäßigung bei der Einkommensteuer um 1 v. H.
Man rechnet damit, daß mit dieser steuerlichen Entlastung die Nachfrage nach Hausgehilfinnen sich so erhöhen wird, daß ihre Zahl um etwa 300 000 steigt, wodurch eine entsprechende Entlastung des Arbeitsmarktes eintreten wird, da ein Teil der neueingestellten Hausgehilfinnen aus Kontoren und Fabriken kommen wird.
3. Ueberführung weiblicher Arbeitskröse in die Hauspirschafl
Gegenüber etwa einer Million Hausgehilfinnen im Jahre 1925 sind heute nur noch 500 000 weibliche Kräfte im Haushalt befchäftigt. Man geht davon aus, daß nicht nur die Wirtschaftslage, sondern auch die hohen sozialen Lasten an dieser Verminderung schuld sind.
Man stellt jetzt, wie schon angekündigt, die Hausgehilfinnen frei von der Arbeitslosenhilfe. Neu ist, daß die Hausgehilfin beim Arbeitgeber einem minderjährigen Kind gleichgestellt wird. Dadurch
4. Förderung der Eheschließungen
Die Maßnahme zur Förderung der Eheschließungen geht davon aus, daß zahlreiche Männer und Frauen (himer= vorhanden sind, die heiraten wollen, es aber nicht können, weil sie sich keine Wohnung einrichten können, da es ihnen an Mitteln zur Beschaffung der Möbel fehlt. Diesen Heiratslustigen werden zinslose Ehestandsdarlehen bis zum Betrag von 1000 Mark im Einzelfall gegeben.
Voraussetzung dafür ist, daß die Ehefrau mindestens sechs Monate im Inland vor der Eheschließung beschäftigt war, und daß sie keine Arbeitsstelle mehr annimmt, wenn der Mann mindestens 125 Mark verdient, solange das Ehestandsdarlehen nicht getilgt ist.
Das Darlehen ist in monatlichen von 1 v. H. des Darlehens zu tilgen. Es wird nicht in bar gegeben, sondern in Bedarfsdeckungsscheinen. Diese dienen zum Erwerb von Möbeln und Hausgerät.
Die Mittel, die man dazu braucht, will man aufBringen durch Ehestandshilfen, mit der ledige Männer und Frauen besteuert werden. Der Ledigenzuschlag fällt ab 1. Juli weg.
Die Ehestandshilfe bildet ein Sondervermögen für die Ehestandsdarlehen. Man erwartet von dieser Maßnahme einmal eine Belebung der Möbelindustrie, zweitens eine Entlastung des Arbeitsmarkts. Das Finanzministerium erwartet bereits im ersten Jahr auf Grund dieser Ehestandsdarlehen 150 000 Eheschließungen.
Nachdem Reichskanzler Adolf Hitler am Feiertag der nationalen Arbeit die Grundlinien für das erste Jahr des Vierjahresplanes entwickelt hatte, hat die Reichsregierung gestern durch das Gesetz über die Arbeitsbeschaffung und die Agrarentschuldung die praktischen Voraussetzungen für die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen. Die Reichsregierung geht hierbei von der Grundauffassung aus, daß die Vermehrung der Arbeit. die Erhöhung des Lohnaufkommens und des Volkseinkommens die Vorbedingungen für eine Verbesserung der Einnahmen, eine Verminderung der Soziallasten und für die Senkung der wirtschaftshemmenden Steuern bedeuten. So reiht sich das Arbeitsbeschaffungsgesetz in die Grundtendenz des Kabinetts ein, die Arbeitsmöglichkeiten zu vermehren und damit der Arbeitslosigkeit fortschreitend entgegenzutreten. Mit besonderem Interesse und mit größter Zustimmung werden die heutigen Erklärungen des Staatssekretärs Reinhardt begrüßt, wonach grundlegende Steuervereinfachungspläne bis zum Frühjahr kommenden Jahres, d. h. also bis zum Beginn des neuen Etatjahres durchgeführt werden sollen. Damit ist der von zahlreichen Wirtschaftlern vorgeschlagene Weg beschritten worden, Raten durch Steuerabbau der Privatwirtschaft neuen Austrieb ze geben; denn die staatliche Arbeitsbeschaffung allein reicht nicht aus, die ungeheure Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Es ist zu verstehen, daß die große Steuerreform erst für das nächste Jahr in Aussicht gestellt wird, da auf der einen Seite eine sehr große praktische Vorarheit geleistet werden muß, auf der anderen Seite
5. Arbeitsbeschaffung und ihre Finanzierung
nationalen. Arbeit
gegeben werden, die
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Wie bereits mitgeteilt wurde, enthält der Gesetzentwurf zur Minderung der Arbeitslosigkeit die Ermächtigung an den Reichsfinanzminister. Arbeitsschatzanweisungenbis zu einer Milliarde Mark auszugeben. Man will im einzelnen an Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zinslose Darlehen zur Instandsetzung von öffentlichen Gebäuden geben, an Hausbesitzer nach dem bisherigen Verfahren Zuschüsse für Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden, außerdem Darlehen zur Förderung der vorstädtischen und Landwirtschaftssiedlung, verlorene Zuschüsse für Flußregulierungen, Darlehen für Gas=, Wasser= und Elektrizitätsversorgung, verlorene Zuschüsse für Tiefbauarbeiten und Zuschüsse für Sachleistungen an Hilfsbedürftige.
Bei der Finanzierung war ursprünglich an Arbeitswechsel gedacht. Da das Bankgesetz nur Wechsel bis zu drei Monaten zuläßt, außerdem der Wechseldiskont für das Reich auf 400 Millionen Mark beschränkt ist, wendet man mit Zustimmung der Reichsbank ein Verfahren an wie bei der Durchführung des letzten Arbeitsbeschaffungsprogramms(mit Hilfe von Steuergutscheinen). Die Arbeitsschatzanweisungen gehen an die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten(Oeffa). Die Anträge auf Darlehen sind zu stellen beim Arbeitsministerium; das erteilt dann Bewilligungsscheine. Die Arbeitsschatzanweisungen werden dann gewissermaßen in diskontfähige Wechsel umgelegt mit Hilfe der Lieferanten und durch Zwischenschaltungen von Banken, zum Beispiel der Bau= und Bodenbank. Die Reichsbank rediskontiert dann diese Wechsel, die natürlich nur drei Monate lausen können, für deren Prolongation aber derart gesorgt wird, daß sie sich zwischen Reichsbank und Oeffa abspielen können.
Je ein Fünftel dieser Arbeitsschatzanweisungen wird in den Reichshaushalt 1934 bis 1938 eingestellt, so daß die Arbeitsbeschaffungswechsel dann im Laufe von fünf Jahren vom Reich eingelöst werden:
Man erwartet, daß die Verbesserung des öffentlichen Haushalts genügen wird, um die Beträge, die heute im Vorgriff für die Arbeitsbeschaffung verwandt werden, abzudecken. Trotzdem wird
ein Schatzanweisungstilgungsstock
gebildet. In ihn fließen: erstens diejenigen Beträge, welche die Länder und Gemeinden für die Darlehen lausend zu tilgen haben, zweitens die Schatzanweisungen, Grundbuchforderungen, die aus der Arbeitsspende kommen(die Spende kann nämlich außer in bar auch in Wertschriften des Reiches gegeben werden), dem die Zins= und Tilgungsbeträge aus den Darlehen, die aus der Arbeitsspende gegeben werden.
Man hofft, mit diesen Maßnahmen in den näch
sten Wochen bereits 400000 Arbeitslose neu beschäftigen zu können.
Betont wird, daß nur Arbeiten gefördert werden sollen, die volkswirtschaftlich wertvoll sind und die die Träger aus eigener Kraft nicht ausführen können. Mit der Durchführung der Arbeiten muß spätestens bis zum 1. August begonnen werden. Die Arbeiten müssen mit menschlicher Arbeitskraft durchgeführt werden und nur mit inländischen Arbeitern. Ein Dienst= oder Arbeitsverhältnis wird bei der Turchführung nicht begründet
Die Bezahlung
der neubeschäftigten Arbeitslosen erfolgt folgendermaßen:
1. durch die Arbeitslosenhilfe, auf die normalerweise der Arbeitslose Anspruch hätte,
2. der Träger hat eine warme Mahlzeit zu geben oder ein angemessenes Entgelt,
3. der Arbeitslose bekommt eine Vergütung von 25 Mark für vier Wochen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen, die zum Erwerb von Kleidung, Wäsche. Hausrat berechtigen.
Außerdem wird noch eine sehr namhafte Summe an Bedarfsdeckungsscheinen an die Bezirksfürsorgeverbände gegeben, die besonders Bedürftigen zu Anschaffungen zugute kommen sollen.
Staatssekretär Reinhardt unterstrich, daß durch diese neuen Maßnahmen der Reichsregierung angekurbelt werden würden die Bauwirtschaft, die Textil=, die Maschinen=, die Möbelindustrie und die damit unmittelbar verbundenen Wirtschaftszweige. Er schloß seine Ausführungen mit einem Aufruf an alle Volksgenossen, an diesem gewaltigen Werk zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach allen Kräften mitzuwirken.
Der Altondausanos der Tecgresterne
Berlin, 1. Juni.
Zur Regelung der finanziellen Fragen des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ist ein Aktionsausschuß gebildet worden, dem der Reichsbankpräsident, der Reichsfinanzminister und der Reichsarbeitsminister angehören.
Heute Rundfunkvortrag über das Arbeitsbeschaffungsprogramm
Berlin, 1. Juni
Alle deutschen Sender verbreiten am morgigen Freitag von 21.30 Uhr bis 22.15 Uhr einen Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt über das Arbeitsbeschafjungsprogramm der Regierung.
der Wirtschaft nicht damit gedient wäre,
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vorläufige Reform käme, die dann im durch die endgültige Reorganisation des wieder über den Hausen geworfen würde.
Von früheren Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung unterscheidet sich der heutige Beschluß durch ein bemerkenswertes psychologisches und soziales Verständnis für die Notwendigkeiten einer organischen Arbeitsbeschaffung. Wenn auch die heutigen Mitteilungen der Reichsregierung noch genauester Ausführungsbestimmungen bedürfen, so ist die Linie der Richtung des Reformwerkes in dem Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit doch deutlich gekennzeichnet.
Das ganze deutsche Volk muß mithelfen, der Arbeitslosigkeit Herr zu werden. Die„freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit“ ist nicht nur für Steuerhinterzieher gedacht. Die Spende muß der Ausgangspunkt der praktischen Bemühungen aller sein, um die Arbeitsbeschaffungspläne der Reichsregierung durch private Initiative zu unterstützen. Das Reich hat durch die Gewährung der Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffung in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, für Ergänzungen und Reparaturen der Not der Produktionswirtschaft genügend Rechnung getragen, so daß es nunmehr auch Pflicht aller Wirtschaftsunternehmungen bleibt, ihrerseits zur erfolgreichen Durchführung beizutragen. Die neue Vergünstigung bei der Ersatzbeschaffung wird als ähnliche Ankurbelung gedacht, wie sie das Handwerk durch die Gewährung von Reparaturkrediten und Zuschüssen an den Hausbesitz erfuhr. Ganz neu sind die Wege, die die Reichsregierung hinsichtlich der Ehestandsbeihilfen und der Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft einschlägt.
Man muß die Geschlossenheit des ersten Teiles des Vierjahresplanes grundsätzlich anerkennen, schon allein weil die neuen Maßnahmen sich von der Schematik früherer Regierungspläne loslösen und einen volkstümlich=organischen Gedankengang entwickeln, der selbst dem einsach denkenden Staatsbürger einleuchtet. Um aber dem Gedanken der Arbeitsbeschaffung zum Erfolge zu verhelfen, bedarf es der wirklichen Mitarbeit aller derer, die heute noch in der günstigen Lage des Besitzes sind. Im Vordergrund steht darum die Spende für die Förderung der nationalen Arbeit. Wer hier auch nur mit einem Scherflein beiträgt, sichert sich einen wenn auch stillen, so doch adelnden Platz in der Geschichte des neuen sozialen Aufbaues. M. H.
Die Hitler=Spende
des Reichslandbundes
Berlin, 1. Juni.
Der Reichskanzler empfing heute den geschäftsführenden Präsidenten des Reichslandbundes, Meinberg, Direktor Kriegsheim und den Kreislandbundführer Belbe(Templin) zur Entgegennahme der HitlerSpende des Reichslandbundes. Danach werden über 50 000 Mitkämpfer von SS., SA., RSBO. und Stahlhelm aus den Städten zu mehrwöchiger Erholung bei Landbundmitgliedern aufgenommen. Der Reichskanzler sprach seinen Dank und seine besondere Befriedigung darüber aus, daß durch diese Tat des Reichslandbundes die Vollsverbundenheit zwischen Stadt und Land in so starker und herzliches Weise zum Ausdruck komme.