129 7 40. Jahrgang

Freitag, 2. Juni 1933

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GKonöval iec Ahroge Redattionsieltung:, Drz, Pauh. 2r#.:Bergpzspertich:, Polizk:

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Berlin, 1. Juni.(Eig. Drahtber.) Zusammenhang mit dem gestern von der Reichs­#i beschlossenen Milliardenprogramm für die Ar­Shaffung hat heute Staatssekretär Reinhardt # über das Gesetz und seine Finanzierung Auf­egeben. Staatssekretär Reinhardt ist der Vater ##igen im Reichsgesetzblatt erscheinenden Gesetzes ##rminderung der Arbeitslosigkeit. Der Staats­

teilte mit, das Reichsfinanzministerium beab­spätestens im Frühjahr 1934 eine grund­bide Vereinfachung unseres gesam­Eteuersystems durchzuführen, und zwar für ih, die Länder und die Gemeinden. Mit der Viel­Steuern und der Kompliziertheit des Steuer­#ird damit durchgreifend Schluß gemacht. Das uen soll im angemessenen Verhältnis zu den Un­Biten, und die Steuern sollen für die Wirtschaft und gerecht sein. Die Vereinfachung sieht we­biche Erleichterungen für die Steuer­#tigen vor. In Zukunft sollen dann nicht r Reich, Ländern und Gemeinden Steuerbescheide #erden, und es ist dann nicht mehr an eine Un­Stellen zu zahlen, sondern nur an eineein­#telle, und das ganze Steuerformular soll nicht eine Seite ausmachen. Diese große Steuer­# einen durchgreifenden Abbau der ##rutschen Produktion ruhenden Steuerlasten brin­Außer der Kraftfahrzeugsteuer(mit #nfang des Steuerabbaues gemacht worden ist) ine Reihe anderer Steuern ver­##den.

Lurchführung dieser Maßnahmen ist es aller­woig, daß die Wirtschaft und jeder einzelne sich das Reichsfinanzministerium durch pünkt­ahlung der fälligen Steuern jetzt so zu ent­af an dem großen Reformwerk ohne Verzöge­#urbeitet werden kann.

dieser Ankündigung und dem gestern verab­Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit Reichsregierung ihren Eutschluß zur Reform­um großen Stils. Die Erklärungen und Maß­der Reichsregierung werden sowohl in den ##ner= wie in den Arbeitnehmerkreisen lebhaft urden.

Inhalt des Gesetzes

verminderung der Arbeitslosigkeit

# em umfassenden Ueberblick des Staatssekre­##ardt über das Gesetz zur Verminderung der ###igkeit besagt das Gesetz im wesentlichen fol­

e Steuerfreiheit

süir Ersazbeschafungen

##egenwert für die Anschaffung oder Her­von Maschinen des gewerblichen #ndwirtschaftlichen Anlagekapi­## vom Einkommen voll abgezogen ##enn die neuen Gegenstände inländische Er­iud und nach dem 30. Juni 1933 und vor nnar 1935 angeschafft oder hergestellt wer­die Anschaffung einen gleichen bisher ver­enstand ersetzt und wenn die Verwendung Naschine usw. nicht zu einer Vermin­#der Beschältigung führt.

Die Spende zur Förderung ver nationaten Arbell

wilige Spende zur Förderung der natio­tritt gewissermaßen an die Stelle für die geforderte Amnestieanleihe. Man hat von einer Anleihe abgesehen und dafür den Spende gewählt.

R db die Bichglichteit, Ziulerzogene Steuern nachzuzahlen ohne Strafe.

### zahler kann bei einem Notar einen Be­n als freiwillige Spende zur Förderung #(#7. Arbeit, den der Rotar an das Finanz­# leiet, ohne den Namen des Spenders zu

Speider beiomnt von. Rolgr eine)

Venn nun später eine Steuerhinterzie­verden folte, Hamn zlieibi der Speuder! wenn die Spende mindestens 50., #denen Steuerbetrages ausmacht. Der Be­esen) wird angerechnet auf die end­Pähahschein piaa

D# 13%hein wird mit einem Aufgeld von ##icht: ausgestattet, dessen Höhe sich wann die Spende eingezahlt wird.

verschwiegenen Spende kann und soll 81g der

epende

!Bank, beim Finanzamt oder beim Zollamk gegen Quittung, das heißt gegen einen Spendeschein, ein­bezahlt werden kann. Dieser durch offene Spende ein­bezahlte Betrag kann dann vom steuerpflich­tigen Einkommen abgesetzt werden. Die aus der Arbeitsspende aufkommenden Beträge werden nicht im allgemeinen Haushalt verwandt, sondern nur zur Arbeitsbeschaffung.

Das vorgesehene Aufgeld wird sowohl bei den ver­schwiegenen als auch bei den offenen freiwilligen Spen­den als Vergünstigung gewährt. Wenn beispielsweise jemand zur Förderung der nationalen Arbeit noch vor dem 1. Oktober d. J. 1000 RM. spendet und es wird eine Steuerhinterziehung bei ihm festgestellt, so wird ihm seine Spende auf den noch zu zahlenden zogenen) Steuerbetrag angerechnet zuzüglich eines Auf­geldes von 25 v.., als hätte die Spende also 1250 RM. betragen. Außerdem bleibt er straffrei und frei von Zinsen und Verschuldungszuschlägen. Liegt keine Steuethinterziehung vor so hat der Spender den Vor­zug, den um das Aufgeld von 25 v. H erhöhten Spendenbetrag von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen zu können. Bei beiden Arten von Speiden verringert sich diese Aufgeldvergünstigung auf 20 v.., wenn die Spende erst im letzten Kalendervierteljahr 1933 und auf 15 v.., wenn sie erst in den ersten drei Mo­naten des Jahres 1934 gegeben wird.

erhöht sich der Betrag der Familienermäßigung bei der Einkommensteuer um 1 v. H.

Man rechnet damit, daß mit dieser steuerlichen Ent­lastung die Nachfrage nach Hausgehilfin­nen sich so erhöhen wird, daß ihre Zahl um etwa 300 000 steigt, wodurch eine entsprechende Ent­lastung des Arbeitsmarktes eintreten wird, da ein Teil der neueingestellten Hausgehilfinnen aus Kontoren und Fabriken kommen wird.

3. Ueberführung weiblicher Arbeits­kröse in die Hauspirschafl

Gegenüber etwa einer Million Hausgehilfinnen im Jahre 1925 sind heute nur noch 500 000 weibliche Kräfte im Haushalt befchäftigt. Man geht davon aus, daß nicht nur die Wirtschaftslage, sondern auch die hohen sozialen Lasten an dieser Verminderung schuld sind.

Man stellt jetzt, wie schon angekündigt, die Haus­gehilfinnen frei von der Arbeitslosenhilfe. Neu ist, daß die Hausgehilfin beim Arbeitgeber einem minderjährigen Kind gleichgestellt wird. Dadurch

4. Förderung der Eheschließungen

Die Maßnahme zur Förderung der Eheschließungen geht davon aus, daß zahlreiche Männer und Frauen (himer= vorhanden sind, die heiraten wollen, es aber nicht kön­nen, weil sie sich keine Wohnung einrichten können, da es ihnen an Mitteln zur Beschaffung der Möbel fehlt. Diesen Heiratslustigen werden zinslose Ehe­standsdarlehen bis zum Betrag von 1000 Mark im Einzelfall gegeben.

Voraussetzung dafür ist, daß die Ehefrau mindestens sechs Monate im Inland vor der Eheschließung beschäf­tigt war, und daß sie keine Arbeitsstelle mehr annimmt, wenn der Mann mindestens 125 Mark verdient, solange das Ehestandsdarlehen nicht getilgt ist.

Das Darlehen ist in monatlichen von 1 v. H. des Darlehens zu tilgen. Es wird nicht in bar gegeben, sondern in Bedarfsdeckungs­scheinen. Diese dienen zum Erwerb von Möbeln und Hausgerät.

Die Mittel, die man dazu braucht, will man auf­Bringen durch Ehestandshilfen, mit der ledige Männer und Frauen besteuert werden. Der Ledigenzuschlag fällt ab 1. Juli weg.

Die Ehestandshilfe bildet ein Sondervermögen für die Ehestandsdarlehen. Man erwartet von dieser Maß­nahme einmal eine Belebung der Möbel­industrie, zweitens eine Entlastung des Arbeits­markts. Das Finanzministerium erwartet bereits im ersten Jahr auf Grund dieser Ehestandsdarlehen 150 000 Eheschließungen.

Nachdem Reichskanzler Adolf Hitler am Feiertag der nationalen Arbeit die Grundlinien für das erste Jahr des Vierjahresplanes entwickelt hatte, hat die Reichsregierung gestern durch das Gesetz über die Ar­beitsbeschaffung und die Agrarentschuldung die prak­tischen Voraussetzungen für die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen. Die Reichsregierung geht hierbei von der Grundauffassung aus, daß die Ver­mehrung der Arbeit. die Erhöhung des Lohnaufkom­mens und des Volkseinkommens die Vorbedingungen für eine Verbesserung der Einnahmen, eine Verminde­rung der Soziallasten und für die Senkung der wirt­schaftshemmenden Steuern bedeuten. So reiht sich das Arbeitsbeschaffungsgesetz in die Grundtendenz des Ka­binetts ein, die Arbeitsmöglichkeiten zu vermehren und damit der Arbeitslosigkeit fortschreitend entgegenzutreten. Mit besonderem Interesse und mit größter Zustimmung werden die heutigen Erklärungen des Staatssekretärs Reinhardt begrüßt, wonach grundlegende Steuerverein­fachungspläne bis zum Frühjahr kommenden Jahres, d. h. also bis zum Beginn des neuen Etatjahres durch­geführt werden sollen. Damit ist der von zahlreichen Wirtschaftlern vorgeschlagene Weg beschritten worden, Raten durch Steuerabbau der Privatwirtschaft neuen Austrieb ze geben; denn die staatliche Arbeitsbeschaffung allein reicht nicht aus, die ungeheure Arbeitslosigkeit zu be­seitigen. Es ist zu verstehen, daß die große Steuer­reform erst für das nächste Jahr in Aussicht gestellt wird, da auf der einen Seite eine sehr große praktische Vorarheit geleistet werden muß, auf der anderen Seite

5. Arbeitsbeschaffung und ihre Finanzierung

nationalen. Arbeit

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Wie bereits mitgeteilt wurde, enthält der Gesetz­entwurf zur Minderung der Arbeitslosigkeit die Ermäch­tigung an den Reichsfinanzminister. Arbeitsschatz­anweisungenbis zu einer Milliarde Mark auszugeben. Man will im einzelnen an Länder, Ge­meinden und Gemeindeverbände zinslose Dar­lehen zur Instandsetzung von öffentlichen Gebäuden geben, an Hausbesitzer nach dem bisherigen Verfahren Zuschüsse für Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäu­den, außerdem Darlehen zur Förderung der vor­städtischen und Landwirtschaftssiedlung, verlorene Zu­schüsse für Flußregulierungen, Darlehen für Gas=, Wasser= und Elektrizitätsversorgung, verlorene Zuschüsse für Tiefbauarbeiten und Zuschüsse für Sachleistun­gen an Hilfsbedürftige.

Bei der Finanzierung war ursprünglich an Arbeits­wechsel gedacht. Da das Bankgesetz nur Wechsel bis zu drei Monaten zuläßt, außerdem der Wechseldiskont für das Reich auf 400 Millionen Mark beschränkt ist, wendet man mit Zustimmung der Reichsbank ein Ver­fahren an wie bei der Durchführung des letzten Arbeitsbeschaffungsprogramms(mit Hilfe von Steuer­gutscheinen). Die Arbeitsschatzanweisungen gehen an die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten(Oeffa). Die Anträge auf Darlehen sind zu stellen beim Arbeits­ministerium; das erteilt dann Bewilligungsscheine. Die Arbeitsschatzanweisungen werden dann gewissermaßen in diskontfähige Wechsel umgelegt mit Hilfe der Liefe­ranten und durch Zwischenschaltungen von Banken, zum Beispiel der Bau= und Bodenbank. Die Reichsbank rediskontiert dann diese Wechsel, die natürlich nur drei Monate lausen können, für deren Prolongation aber derart gesorgt wird, daß sie sich zwischen Reichsbank und Oeffa abspielen können.

Je ein Fünftel dieser Arbeitsschatzanweisungen wird in den Reichshaushalt 1934 bis 1938 ein­gestellt, so daß die Arbeitsbeschaffungswechsel dann im Laufe von fünf Jahren vom Reich eingelöst werden:

Man erwartet, daß die Verbesserung des öffent­lichen Haushalts genügen wird, um die Beträge, die heute im Vorgriff für die Arbeitsbeschaffung verwandt werden, abzudecken. Trotzdem wird

ein Schatzanweisungstilgungsstock

gebildet. In ihn fließen: erstens diejenigen Beträge, welche die Länder und Gemeinden für die Darlehen lausend zu tilgen haben, zweitens die Schatzanweisun­gen, Grundbuchforderungen, die aus der Arbeitsspende kommen(die Spende kann nämlich außer in bar auch in Wertschriften des Reiches gegeben werden), dem die Zins= und Tilgungsbeträge aus den Dar­lehen, die aus der Arbeitsspende gegeben werden.

Man hofft, mit diesen Maßnahmen in den näch­

sten Wochen bereits 400000 Arbeitslose neu beschäftigen zu können.

Betont wird, daß nur Arbeiten gefördert werden sol­len, die volkswirtschaftlich wertvoll sind und die die Träger aus eigener Kraft nicht ausführen kön­nen. Mit der Durchführung der Arbeiten muß späte­stens bis zum 1. August begonnen werden. Die Arbei­ten müssen mit menschlicher Arbeitskraft durchgeführt werden und nur mit inländischen Arbei­tern. Ein Dienst= oder Arbeitsverhältnis wird bei der Turchführung nicht begründet

Die Bezahlung

der neubeschäftigten Arbeitslosen erfolgt folgender­maßen:

1. durch die Arbeitslosenhilfe, auf die normalerweise der Arbeitslose Anspruch hätte,

2. der Träger hat eine warme Mahlzeit zu geben oder ein angemessenes Entgelt,

3. der Arbeitslose bekommt eine Vergütung von 25 Mark für vier Wochen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen, die zum Erwerb von Kleidung, Wäsche. Hausrat berechtigen.

Außerdem wird noch eine sehr namhafte Summe an Bedarfsdeckungsscheinen an die Bezirksfürsorge­verbände gegeben, die besonders Bedürftigen zu An­schaffungen zugute kommen sollen.

Staatssekretär Reinhardt unterstrich, daß durch diese neuen Maßnahmen der Reichsregierung angekurbelt werden würden die Bauwirtschaft, die Textil=, die Ma­schinen=, die Möbelindustrie und die damit unmittel­bar verbundenen Wirtschaftszweige. Er schloß seine Ausführungen mit einem Aufruf an alle Volks­genossen, an diesem gewaltigen Werk zur Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit nach allen Kräften mitzuwirken.

Der Altondausanos der Tecgresterne

Berlin, 1. Juni.

Zur Regelung der finanziellen Fragen des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ist ein Aktions­ausschuß gebildet worden, dem der Reichsbankpräsident, der Reichsfinanzminister und der Reichsarbeitsminister angehören.

Heute Rundfunkvortrag über das Arbeitsbeschaffungsprogramm

Berlin, 1. Juni

Alle deutschen Sender verbreiten am morgigen Frei­tag von 21.30 Uhr bis 22.15 Uhr einen Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt über das Arbeitsbeschaf­jungsprogramm der Regierung.

der Wirtschaft nicht damit gedient wäre,

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enn jetzt eine Richsten Johe Steuersystems

vorläufige Reform käme, die dann im durch die endgültige Reorganisation des wieder über den Hausen geworfen würde.

Von früheren Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung unterscheidet sich der heutige Be­schluß durch ein bemerkenswertes psychologisches und soziales Verständnis für die Notwendigkeiten einer organischen Arbeitsbeschaffung. Wenn auch die heutigen Mitteilungen der Reichsregierung noch genauester Aus­führungsbestimmungen bedürfen, so ist die Linie der Richtung des Reformwerkes in dem Gesetz zur Ver­minderung der Arbeitslosigkeit doch deutlich gekenn­zeichnet.

Das ganze deutsche Volk muß mithelfen, der Ar­beitslosigkeit Herr zu werden. Diefreiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ist nicht nur für Steuerhinterzieher gedacht. Die Spende muß der Ausgangspunkt der praktischen Bemühungen aller sein, um die Arbeitsbeschaffungspläne der Reichsregierung durch private Initiative zu unterstützen. Das Reich hat durch die Gewährung der Steuerfreiheit für Ersatz­beschaffung in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, für Ergänzungen und Reparaturen der Not der Produktionswirtschaft genügend Rechnung getra­gen, so daß es nunmehr auch Pflicht aller Wirtschafts­unternehmungen bleibt, ihrerseits zur erfolgreichen Durchführung beizutragen. Die neue Vergünstigung bei der Ersatzbeschaffung wird als ähnliche Ankurbe­lung gedacht, wie sie das Handwerk durch die Gewäh­rung von Reparaturkrediten und Zuschüssen an den Hausbesitz erfuhr. Ganz neu sind die Wege, die die Reichsregierung hinsichtlich der Ehestandsbeihilfen und der Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Haus­wirtschaft einschlägt.

Man muß die Geschlossenheit des ersten Teiles des Vierjahresplanes grundsätzlich anerkennen, schon allein weil die neuen Maßnahmen sich von der Schematik früherer Regierungspläne loslösen und einen volks­tümlich=organischen Gedankengang entwickeln, der selbst dem einsach denkenden Staatsbürger einleuchtet. Um aber dem Gedanken der Arbeitsbeschaffung zum Er­folge zu verhelfen, bedarf es der wirklichen Mitarbeit aller derer, die heute noch in der günstigen Lage des Besitzes sind. Im Vordergrund steht darum die Spende für die Förderung der nationalen Arbeit. Wer hier auch nur mit einem Scherflein beiträgt, sichert sich einen wenn auch stillen, so doch adelnden Platz in der Geschichte des neuen sozialen Aufbaues. M. H.

Die Hitler=Spende

des Reichslandbundes

Berlin, 1. Juni.

Der Reichskanzler empfing heute den geschäftsführen­den Präsidenten des Reichslandbundes, Meinberg, Direktor Kriegsheim und den Kreislandbundführer Belbe(Templin) zur Entgegennahme der Hitler­Spende des Reichslandbundes. Danach werden über 50 000 Mitkämpfer von SS., SA., RSBO. und Stahlhelm aus den Städten zu mehrwöchiger Er­holung bei Landbundmitgliedern aufge­nommen. Der Reichskanzler sprach seinen Dank und seine besondere Befriedigung darüber aus, daß durch diese Tat des Reichslandbundes die Vollsverbundenheit zwischen Stadt und Land in so starker und herzliches Weise zum Ausdruck komme.