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Samstag Sonntag, 20./21. Mai 1933

Samstagnummer

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Redaktionsleitung: Dr. Pauk Dierichs. Verantwortlich: Politik: Rudol) Foest, Kommunalpolitik u. Nachbargeviet: Ad Peddinghaus. Lokales: Hans Schulte, Kunst u. Unterhaltung: Dr. Emil Strobiboss. Handel; Fritz. Schmidt. Sport: Hans Schulte und Paul Wegener Gerichis­dienst und Briefkasten: Mar Flegel, Anzeigen: Kurt Scholz, sämtlich in Bochum. Sprechstunden der Redaktion: 16 bis 17 Uhr(außer Samstags). Druck und Verlag: Bochumer Anzeiger und General Anzeiger, Laupen­ühlen& Dierichs, Bochum. Berliner Redaktion: Michael Haupt, Berln Sw 68. Wilbelmstr. 98. Anruf: Jäger 4115 u. Karlsborst 0340. uhlandstr Anruf: 1 Steinplas 6813. a Für. Berlin=Ebarlottenburg,

unverlangte Einsendungen edaktion u. Geschäftsstelle: 53. Postscheckonto und 14½ bis 18½ Uhr.

es Reichskabinett verabschiedete:

H. Nue=Grsehe

iber den Schutz der nationalen Symbole, die Regelung der Lohn= und Arbeitsbedingungen, erweiterten Zwangsvollstreckungsschutz, Einschränkung des Offenbarungseides

Berlin,

###lich wird mitgeteilt:In der ##tabinetts am Freitag wurden folgende Gesetze Saiedet: Ein Gesetz über Vollstreckungs­# für die Binnenschiffahrt, ein Gesetz weitere Maßnahmen auf dem Gebiete der #ugsvollstreckung, ein Gesetz über Treu­Der der Arbeit, ein Gesetz zum Schutze uationalen Symbole und das Gesetz zur Berung strafrechtlicher Vorschriften. mer beschloß das Reichskabinett, zum Schutz Partenbaues auf die Rückzahlung der vom Vernährungsministerium der Deutschen Gar­#inkreditanstalt gegebenen Darle­Inn verzichten und den Gartenbau aus den #rfügung stehenden Mitteln besonders zu berück­

er den Inhalt bekannt:

der einzelnen Gesetze wird fol­

19. Mai. seines nationalen Symbols in den Verkehr gebracht Sitzung des worden ist, soll im Verwaltungsverfahren stattfinden.

Das Mittel, mit denen den Mißbräuchen in die­sen Fällen begegnet wird, soll die entschädi­gungslose Einziehung sein. Da das Verfahren selbst bei beschleunigter Durchführung eine ge­wisse Zeit braucht, soll die Polizeibehörde die vorläufige Beschlagnahme von Gegenständen vornehmen können.

Mit Rücksicht auf Vermögensnachteile bei der Einziehung wird die Möglichkeit einer Beschwerde gegeben. Diese Möglichkeit sollen aber auch die zuständigen ober­sten Reichs= und Landesstellen haben, für das Reich der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda und für das Land die Landesregierung. Entschädi­gungen sollen in keinem Fall gewährt werden, auch wenn der Betroffene schließlich obsiegt. In Zwei­felsfällen sollen Sachverständige zugezogen werden. Ent­

as Gesetz über Treuhänder der Alden

Einsetzung von Treuhändern der Arbeit vor,

scheidungen gleichgültig, len für das

neue Gesetz über Zwangsvollstreckung

Das Gesetz über weitere Maßnahmen

is wesentlichste Aufgabe die Regelung der Gebiete der Zwangsvollstreckung ist eine wesen

und Arbeitsbedingungen übertragen sliche Erweiterung zur Ergänzung des Ge­

Diese Regelung wird in Zukunft nach vollende­Aubau einer berufsständischen Sozial= und Wirt­#rfassung Aufgabe der Berufsstände biso nicht mehr wie bisher, durch Verhände erfol­sohne Verbundenheit im Berufsstand sich als näßige Gegenspieler gegenüberstehen. Den Gewerk­fehlt zur Zeit noch, auch nach ihrer Umstellung leitung, der Zusammenschluß auf berufsständischer hindlichkeit Auge. Es würde daher mit der für die Zukunft schaftlichen

#igten Regelung nicht zu vereinbaren sein, llebergangszeit die Regelung der Lohn= und Ar­Kinzungen von den bisherigen Organisationen hren zu lassen. Ebenso sind auch die Verbände heitgeber in der Umstellung begriffen und kom­#er als Tarifkontrahenten im gegenwärtigen Blick gleichfalls nicht in Frage. Neben der Rege­n Lohn= und Arbeitsbedingungen haben die Treu­

setzes über den landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutz vom 14. Februar 1933. Das Gesetz bezieht sich auf den Vollstreckungsschutz für nichtlandwirt­schaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Grundstücke. Die Zwangsversteigerung kann auf die Dauer von längstens sechs Monaten einstweilen einge­stellt werden, wenn die Nichterfüllung der völligen Ver­ichkeit auf Umständen beruht, die in der wirt­Gesamtentwicklung begründet sind und die

so soll es zur Eidesleistung nur dann kommen, wenn die Eidesleistung zur Herbeiführung einer wahrheits­gemäßen Vermögensangabe notwendig erscheint.

Das Gesetz über den Vollstreckungs­schütz ful vie Binnenschiffahrt

lehnt sich im allgemeinen an die Vorschriften der Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom Februar 1933 über landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutz an. Von der Regelung erfaßt werden alle in einem deutschen Register für Binnenschiffe eingetragenen Schiffe. Aus­geschlossen sind die kleinen, nicht eintragungspflich­tigen Schiffe und die im Seeschiffsregister eingetragenen Schiffe. Die Frist für die Einstellung des Voll­streckungsverfahrens ist bis zum Frühjahr 1934 erstreikt worden. Der Vollstreckungsschutz soll nur solchen Schiffs­eignern zugute kommen, die des Schutzes würdig sind. Diese Voraussetzung fehlt, wenn der Schuldner eine Gewähr für eine ordnungsmäßige Geschäftsführung nicht zu bieten vermag.

Das Gesetz zur Abänderung

strafrechtiicher Vorschriften

enthält zunächst Bestimmungen über den Festungshaft, die zwar in ihrer Form ohne Arbeitspflicht bestehen bleibt, deren An­wendungsgebiet jedoch so eingeschränkt wird, daß Rechtsbrecher, bei denen eine Arbeitspflicht erforderlich erscheinen könnte, nicht mehr in die Festungshaft ge­langen. Ferner bestimmen die neuen Vorschriften, das 1929 in Genf unterzeichnete internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falsch­münzerei nunmehr ratifiziert werden soll. Die Ratifikation setzt bestimmte Aenderungen des Straf­gesetzbuches voraus. Endlich behandeln die neuen Vor­schriften die Frage der Reichsverweisung straf­fälliger Ausländer, die Ausspähung diplomatischer Staatsgeheimnisse und I Schutdner soll die Leistung des Offenbarungseides das Anknüpfen und Unterhalten, landes­

regelmäßig dadurch abwenden können, daß er eine dem lverräterischer Beziehungen. Weitere Punkte

über die Zulässigkeit eines Gegenstandes, ob sie verneinend oder bejahend lauten, sol­ganze Reichsgebiet Geltung haben. Im Durchführungswege wird zu bestimmen sein, daß die Entscheidung bekanntzugeben ist. Die Möglich­keit einer gleichzeitigen Befassung mehrerer Behörden wird ausgeschlossen, da in dem Gesetz die Behörde des Herstellungsortes als örtlich zu­ständig bezeichnet wird. Die Bezeichnung der für die verschiedenen Aufgaben sachlich zuständigen Behör­den im einzelnen wird den Landesregierungen über­lassen. Für Fälle des Mißbrauchs, die nicht im In­verkehrbringen von Gegenständen bestehen, wird die Re­gelung der Polizeiverordnung überlassen. Wer vor­sätzlich oder fahrlässig derartige Gegenstände in Verkehr bringt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark oder mit Haft bestraft. Bestimmungen über Symbole und Hoheitszeichen des Reiches und der Län­der sollen durch das Gesetz nicht aufgehoben werden.

Ferner sieht das Gesetz eine wesentliche Ein­schränkung der Verpflichtungen zur Leistung des Offenbarungseides vor. Der Schuldner soll die Leistung des Offenbarungseides

Vollzug der bisherigen

Offenbarungseid inhaltlich Versicherung abgibt.

entsprechende einfache der neuen Genügt er dieser Aussage, und das D

Vorschriften betreffen die

enunziantentum.

Tierquälerei

abzuwenden der Schuldner nicht in der Lage war. Die Einstellung ist jedoch abzulehnen, wenn sie dem betrei­benden Gläubiger einen unverhältnismäßigen Nachteil bringen würde. Der Einstellungstatbestand soll stets als vorliegend angenommen werden, wenn der Schuld­ner für eine Hypothek oder Grundschuld keinen Ersatz gefunden hat. Weiter ist ein neuer Tatbestand eingefügt, der hauptsächlich Siedlungs= und

der Arbeit alle weiteren Maßnahmen ähnliche Grundstücke im Auge hat. Den Vollstreckungs­

ektion

tätsware, lets vorrätig

Röcke

schtigub:

Kade

Bedienung

in, die der Aufrechterhaltung des Ar­Wfriedens dienen, und auch an der Vor­Alung der neuen Sozialverfassung rbeiten.

hutz der nationalen Symbole

###en Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole mrboten, die Symbole der deutschen Ge­des deutschen Staates und der nationalen Er­n Leutschland öffentlich in einer Weise zu ##en, die geeignet ist, die Würde dieser Sym­###verletzen. Die nationale Erhehung in ###nd ist eine seelische Bewegung. Seelische Be­werden durch äußere Zeichen faßbar und an­wus Zeichen sind dem Mißbrauch aus­

Naißgrauch aber ist geeignet, die Bewe­#. ich. im Symbol darstellt, zu verfälschen und ##., Dieser Gefahr will der Gesetzentwurf be­

##e nationale Bewegung hat Mißbräuche von ####in einem Umfange gezeigt, wie er in ähn­

##en der Vergangenheit noch kaum beobachtet

schlimmste Mißbrauch ist der Versuch, die bole wegen der mit ihnen verbundenen Ge­

un Gemütswerte zu geschäftlichen Zwek­

uszunützen. Es ist vorgekommen, daß Bon­Frankfurter Würstchen in Hakenkreuz­vergestellt wurden, Kinderstrümpfe mit

reuzen usw. Es gibt auch zahlreiche es Mißbrauchs, die nicht aus Gewinn­figl sähe; sondern aus Mangel an Ge­

schl fur die Würde der Symbole.

gesetzlichem Zwang allein nicht alles be­# was auf Unvollkommenheit des Ge­Es soll nur der Mißbrauch verhütet in Unsitte ausartet. Symbol kann das durch Auge oder Ohr wahrnehmbar ##8n Zeichen, Farbe, Bildnis usw., auch #entpedr nuß sich nur um ein Symbol han­B. Bifz., nationale Bewegung versinnbild­horsi=Vessef..1nd Namen der Führer, Haken­deutichg..0) oder ein Sinnbild des Staates zum gegen##schichte in einer wesentlichen Be­#nen na#chwärtigen, Geschehen.(z. B. Bilder ##. von großen Deutschen und das Deutsch­

# Vergend,un) Mißbrauchs soll erfüllt sein, I/, das an6 des Symbols öffentlich ist und Des Somt##pfinden von der Heiligkeit und vols zu verletzen. Die Prüfung und 99 ein= Gegenstand unter Mißbrauch

schutz soll vor allem auch derjenige genießen, der in­folge Arbeitslosigkeit oder eines wesent­lichen Rückganges seines Arbeitsver­dienstes zur Erfüllung der auf dem ruhenden Lasten außerstande ist. Gegenwärtig setzt die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung einen

Der kinisdle JnhkT

in der nationalen Revolution

Von Benito Mussolini, italienischem Ministerpräsidenten

*

innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist zu stellenden Antrag voraus. Dieses Erfordernis soll fortfallen. Das Gericht soll nur von Amts wegen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einstellung ge­geben sind.

Bisher ist die erneute Einstellung nur zweimal zu­lässig. Künftig soll diese Beschränkung fallen. Die erneute Einstellung soll mehrmals zulässig sein. Zur Zeit steht der erneuten Einstellung vielfach die Vorschrift entgegen, daß die Einstellung unzulässig ist, wenn der Schuldner mit einer ganzen Jahres­annuität im Rückstande ist, ein Fall, der besonders bei beerstehenden Industrie= und Geschäftsbäusern nicht selten ist. Auch diese Schranke ist beseitigt worden.

Copyright by King Features Syndicate.. Nachdruck und Uebersetzung, auch auszugsweise, verboten!

Im Leben der Völker ist die Revolution eine Zeit beschleunigter Entwicklung, eine Epoche der Hochspan­nung in ihrer Geschichte. Der dramatische Teil jeder Revolution ist die Auflehnung gegen das Bestehende, Grundstück die Anwendung von Gewalt, um die neue Richtung durchzusetzen. Diese Auflehnung kann mehr oder weni­ger ausgedehnt, mehr oder weniger blutig sein und

sich in Form eines unwiderstehlichen geistigen Druckes äußern.

.DerSchulfall eines Volksaufstandes war die italienische Umwälzung im Mai 1915, die ihr Ziel durch Versammlungen auf der Straße erreichte und der es gelang, die italienische Nation von ihrem neutralen Kurs abzubringen. Ich rechne ebenfalls hebungen geistlich=sittlicher Art die sechs­

hervorbringt. Aber obgleich sie unvermeidlich ist, muß sie sehr scharf bekämpft werden. Das habe ich wäh­rend der letzten 10 Jahre getan. Jeder Mißbrauch, jede illegale Verdienstquelle, die Besudlung des Heiligen durch das Profane ist streng von mir bestraft worden. Ich kann auch hinzufügen, daß derartige Fälle ver­hältnismäßig sehr selten vorgekommen sind, und das mag der Atmosphäre der Selbstlosigkeit und des glü­henden Idealismus zuzuschreiben sein, in welcher die faschistische Revolution sich vollzogen hat. Dieser Re­volution habe ich das Motto gegeben:Der Faschis­mus dient nicht, man dient ihm"(II Fascismo non serve; si serve), und ich habe auch gesagt, daß alle wahren Faschistennackt ans Ziel kommen".

Eine andere Begleiterscheinung jeder Revolution sind die unzufriedenen und enttäuschten zu den Er=[Leute, eine unendlich viel weniger gefährliche Ka­aufeinander= tegorie als die vorige. Auch das italienische Risorgi­

Der Mobiliarvollstreckungsschutz

Ferner ist der Schutz des unverschuldet in Zah­lungsschwierigkeiten geratenen Schuldners gegen Zwangsvollstreckungseingriffe in seinen Hausrat, Gerätschaften und Vorräten vorgesehen. Dieser Schutz ist bis zum 31. März 1934 befristet. Es ist bestimmt, daß eine Zwangsvollstreckung in die oben angegebenen beweglichen Sachen auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht aufzuheben ist, wenn er ohne sein Verschulden außerstande ist, die Verbindlichkeit zu erfüllen und ihm durch Verlust der gepfändeten Gegenstände ein unverhältnismäßiger Nach­teil erwachsen würde.

Anderseits ist von der Aufhebung der Zwangsvoll­streckung abzusehen, wenn durch das Unterbleiben der Zwangsvollstreckung die wirtschaftliche Lage des Gläu­bigers ernstlich gefährdet werden würde. Ist es weiteres ersichtlich, daß die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung vorliegen, so soll der Gerichtsvollzieher von der Pfändung von vornherein absehen. An Stelle der Aufhebung der Zwangsvoll­streckung können dem Schuldner unter einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung Zahlungs­fristen bewilligt werden. Ferner ist ein be­sonderer Mobiliarvollsteckungsschutz gegenüber Ansprüchen vorgesehen, die durch Hypo­thecken oder Grundschulden gesichert sind. Diese Beschränkungen sollen aber nicht Platz greifen, soweit es sich um Ansprüche aus Instand­setzungsarbeiten oder Instandsetzungskrediten handelt. Diese Ausnahme ist im Interesse der Finanzierung der Hausinstandsetzungsarbeiten notwendig geworden.

folgenden Wahlschlachten Hitlers, die mit der Stimme mento, das eine Revolution war, ist bei seinem Sieg

von Millionen und aber Millionen Deutschen einen von enttäuschten Leuten feindselig ausgenommen wor­

starken Willen offenbart haben, die Weimarer Verfas=den, von denen, die einen italienischen Staatenbund

sung auszulöschen...(vorgezogen hätten und das wäre ein Irrtum ge­

In gewissen Augenblicken kann im Leben der Völ=swesen und den anderen, die statt der Monarchie eine

Republik wünschten und auch diese waren im Irr­tum, wie spätere Ereignisse bewiesen. Die faschistische Revolution hat kein großes Gefolge von Enttäuschlen

im Leben der Völ­ker ein Widerspruch zwischen den Gesetzen, nach denen sie regiert werden, und den neuen Tendenzen und neuen Bedürfnissen eintreten. Die Revolution bereitet diesen Widersprüchen ein Ende und stellt das Gleich­gewicht wieder her. Sie ändert oder beseitigt die Ge­setze und Einrichtungen, die überlebt sind, und schafft neue. Jede Revolution nimmt daher einen besonderen Verlauf. Sie beginnt mit einer konstituierenden Ver­sammlung, welche die alte Welt zu Grabe läutet und der neuen freie Bahn gibt. Sie setzt sich in einer gesetz­gebenden Versammlung fort. Diese schafft die gesamten neuen Gesetze, welche die veränderte Lage definieren sollen. Manchmal ist es notwendig, Abwehrmaßnahmen zu treffen, die nach den ungewöhnlich scharfen und un­menschlichen Maßregeln der Französischen Revolution den NamenTerror führen und den Zweck haben, jeden Willen zu zerstören, der der neuen Ordnung zu­widerläuft.

Eine siegreiche Revolution muß sich aber nicht nur ohne gegen die Gegenrevolutionen verteidigen, wie sie zwischen 1789 und 1793 von den sogenanntenci=devants inszeniert wurden. Andere Gefahren, andere Elemente mögen sie angreifen, ablenken und verfälschen, in erster Linie die Leute, die ihrer Natur oder Erziehung nach heftig sind. Sie sind unentbehrlich für einen Aufstand, werden aber gefährlich, wenn dieser vorüber ist. Man sie wirtschaftlich sichern und ihnen Stellungen geben, die ihrer Mentalität und ihrem Temperament; ent­sprechen. Am gefährlichsten für die erfolgreiche Entwick­lung einer Revolution sind wohl die sogenannten Profitjäger, jene Leute, die eine Revolution als eine Angelegenheit ansehen, aus der sie persönlichen Nutzen ziehen können. Diese Erscheinung ist leider un­vermeidlich, weil sie in der menschlichen Natur begrün­

det liegt, die einige Helden und sehr wenige Heilige

und Unzufriedenen gehabt, weil sie hauptsächlich durch junge Leute herbeigeführt wurde, die keine Sehnsucht nach dem Vergangenen haben und nicht von einer Zu­kunft enttäuscht sein können, die sie selbst aufbauen dürfen.

Die Radikalen können den Fortgang einer Re­volution dadurch gefährden, daß sie die Kräfte zer­splittern und gefährliche Reaktionen hervorrufen. Auch jede Revolution hat ihre Zeit. Daher sind illegale Bestrebungen nach Schaffung einer neuen Ordnung der Dinge durch eine Revolution außerordentlich ge­fährlich. Im Oktober 1922 begann ich meinen Kampf gegen alles Illegale, obgleich ich wußte, daß es nicht sofort verschwinden kann. Es braucht Zeit, bis die überflutenden Wasser in den Kanal der neuen Recht­mäßigkeit und Gesetzlichkeit zurückfließen.

Im Jahre 1926 sagte ich in einer Rede, die im ganzen Lande starken Widerhall fand, daß Gewalt­aktionen faschistischer Stoßtrupps ein Anachronismus wären, da diese nach dem Marsch auf Rom in die frei­willige Miliz für nationale Sicherheit übergeführt und dadurch legalisiert worden seien. Die faschistische Revo­lution hat am schnellsten von allen ohne Anwendung von Gewalt und ohne sträflichen Widerstand seinen Gegner eine neue Legalität geschaffen. Seit der Erhe­bung hat es keine Zeit der Ungesetzlichkeit gegeben. Es sind allerdings vereinzelte Sonderaktionen vorgekom­men, die wenige Monate nach der Machtergreifung der neuen Regierung aufhörten mit Ausnahme einiger ver­brecherischer Anschläge und Intrigen auf seiten der Emigranten, die sich dem Leben der Nation entfremde­ten und daher ihr neues Klima nicht vertragen.

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