40. Jahrgang

Freitag, 17. März 1933

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General# Anzeiger

gengebühren durch Klage, bei Konkursver­a. Für die Aufnahme von An­für durch Fernsprecher ausge­

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Redaktionsleitung: Dr. Paul Dierichs. Verantwortlich: Politik: Rudolf Foest, Kommunalpolitik u. Nachbargebiet: Ad. Peddinghaus. Lokales Hans Schulte. Kunst u. Unterhaltung; Dr. Emil Strodtbof! Zeichez: Fritz Schmidt, Sport: Hans Schulte und Paul Wegener, dienst und Briefkasten: Max Flegel, Anzeigen: Kurt Scholz, samtlich in Bochum. Sprechstunden der Redaktion: 16 bis 17 Uhr(außer Samstags). Druck und Verlag: Bochumer Anzeiger und General Anzeiger, Laupen: mühlen& Dierichs, Bochum. Berliner Redaktion: Michael Haupt Berlin SW 68. Wilhelmstraße 98. Anruf: Jäger 4115 und Karls­

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Dr. Schacht zum Reichsbankpräsidenten gewählt

Dr. Luther

Berlin, 16. März.

in der heutigen Generalratssitzung der Reichs­erklärte Reichsbankpräsident Dr. Luther Rücktritt. Zu seinem Nachfolger wurde Fühere Reichsbankpräsident Dr. Schacht ge­

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Inscwache, Appetitio sigkeit hervorragend oppelherz nimmt, wird freudig. Probeflasch iflasche RM 3,70 und

in Drogerten: Stackt Drosen cher, Kortumstrabe. Lct Straße 93. Filiale: Castrope der, Gr. Bechstr. 11. Mu Trass Nachf., Wilhelmspn verstein, Hattinger Straße 2 rstener Straße

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bankdirektoriums. Bestätigung durch den Herrn Reichs­präsidenten ist nachgesucht.

sei ihm vom Reichskanzler ausdrücklich versichert worden.

amtliche Mitteilung der Reichsbank lautet wie

In der heutigen Sitzung des Generalrates der bank hat der Vorsitzende, Reichsbankpräsident uther, unter eingehender Begründung den An­bestellt, ihn von seinem Amt als Reichsbank­nt zu entbinden. Die Gründe sind aus dem n Schreiben des Reichsbankpräsidenten an den

flasche RMN 3,70 ung Reichspräsidenten, bekannt, über dessen Inhalt

verz-Dragees RA 1,####eichzeitige Veröffentlichung erfolgt. Der Gene­dt-Drosen hat von diesem Entschluß mit allergrößtem Be­Kenntnis genommen und zum Ausdruck ge­daß unter der Führung von Dr. Luther die In­der deutschen Währung und die damit zusam­ngenden Wirtschaftsinteressen aufs beste gewahrt und sind.

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ich sorgfältiger Prüfung alles Für und Wider der Generalrat dennoch geglaubt, der Beur­ung der Sachlage durch den Präsidenten zu­Amen zu müssen, und hat demzufolge das Rücktrittsgesuch angenommen.

cheidenden Präsidenten wurde dabei vom General­Ezlichst gedankt für die hervorragenden Verdienste, derr Dr. Luther in schwerster Krisenzeit um die Wirtschaft und Währung erworben hat. ##leine Vakanz in der Leitung der Reichsbank ein­zu lassen, schritt der Generakrat sofort zur Wahl achfolgers und wählte einstimmig den frü­Reichsbankpräsidenten Dr. Hialmar Schacht mit #ng vom 17. März ab zum Präsidenten des Reichs­

Luthers Rücktrittsschreiben an Hindenburg

Reichsbankpräsident Dr. Luther hat seinen Entschluß, sein Amt zur Verfügung zu stellen, dem Herrn Reichs­präsidenten in einem Schreiben mitgeteilt, dessen haupt­sächlicher Inhalt wie folgt lautet:

Daß die Reichsbankleitung stetig und von partei­politischen Strömungen unabhängig zu sein habe, müsse zum Schutze der Währung als tragender Grundlage deutschen Volks= und Wirtschaftslebens jetzt und auch künftig Geltung behalten. Bei der durch die jüngsten politischen Ereignisse bevorstehendenNeuordnung vieler Verhältnisse sei es eine dringende Staatsnotwendigkeit, daß die Reichsbank in allen Fragen von Belang, die Währung, Kredit, öffentliche Finanzen und Wirtschafts­politik betreffen, von Anfang an zugezogen werde und inenger Zusammenarbeit mit der Reichs­regierung die Autorität ihrer Erfahrung und Sachkunde zur Geltung bringen könne. Eine besondere und sogar vornehmliche Aufgabe des Reichsbankpräsi­denten sei es, diese Verbindung durch seine Person her­zustellen. Aus den Erörterungen mit dem Herrn Reichs­kanzler habe Dr. Luther entnehmen müssen, daß bei der Reichsregierung gegen eine derartige Aus­übung des Reichsbankpräsidentenamtes durch ihn Hem­mungen vorliegen. Bestände aber in einer Stunde, wie der gegenwärtigen nicht auch von der Reichs­regierung die Bereitwilligkeit zu enger und vertrauens­voller Zusammenarbeit, so müsse die Sache solbst dar­unter schweren Schaden leiden. Dem wolle Dr. Luther vorbeugen, indem er den Posten des Reichsbank­präsidenten zu anderweitiger Besetzung durch die hierfür im Bankgesetz vorgesehenen Organe frei

mache.

Daß die Reichsregierung keinerlei Wäh­(rungsexperimente zu machen gedenke, gehe nicht nur aus ihren bisherigen Erklärungen hervor, sondern

Die Antwort des Reichspräsidenten

Der Reichspräsident hat das Schreiben wie folgt beantwortet:.#ei Lokamfur enhamt

Sehr geehrter Herr Reichsbankpräsident!

Aus Ihrem heutigen persönlichen Vortrag habe ich von Ihrem Entschluß, aus dem Amte des Reichsbank­präsidenten auszuscheiden, Kenntnis genommen. Wie Sie mir in Ihrem soeben erhaltenen Schreiben mitteil­ten, hat der Generalrat der Reichsbank in Würdigung Ihrer Gründe Ihrem Antrage entsprochen und Sie von dem Amte als Präsident des Reichsbankdirektoriums

entbunden.. Situn. 2

Ihr Rücktritt von der Leitung der Reichsbank gibt mir Veranlassung, mit Dankbarkeit und An­erkennung der vielfachen Verdienste zu gedenken, die Sie sich in schicksalsschweren Jahren als Reichsfinanz­minister und Reichskanzler wie auch als Reichsbank­präsident um Deutschland erworben haben. Ihre Mit­arbeit bei der Ueberwindung der Inflation und die Ueberleitung der gesamten öffentlichen Wirtschaft Deutschlands in geordnete Verhältnisse werden als Ihr besonderes Verdienst in der harten Geschichte der Nach­kriegszeit weiterleben. Ebenso werden Ihnen die Ver­dienste unvergessen bleiben, die Sie sich als Leiter der Deutschen Reichsbank in der gefahrvollen Krisenzeit der letzten Jahre um die deutsche Währung erworben

haben.., im einamen Wammen ferache

Namens des Reiches wie im eigenen Namen spreche ich Ihnen für alles, was Sie in hingebender Arbeit im Dienste des Reiches geleistet haben, tiefempfundenen Dank aus. Ich gebe dabei der Hoffnung Ausdruck, daß Ihre großen Erfahrungen und Ihre unermüdliche Schaffenskraft auch künftig für unser Vaterland nutz­bringende Verwendung finden werden.

Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener

von Hindenburg.

mische Bettiedernnie Kortumstraße 91

#donalds neue Abrüstungsvorschläge

Freita

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r keine Militärflugzeuge Rüstungsbegrenzungen für die übrigen Staaten Vonliges Verbot es Luftbombardements Abrüstungsabkommen ersetzt bisherige Entwaffnungsbestimmungen

Genf, 16. März. #er von Macdonald der Abrüstungskonferenz über­Entwurf eines allgemeinen Abrüstungsabkom=

#umfaßt folgende fünf Hauptgesichtspunkte:

* Es wird ein Abrüstungsabkommen für #uuer von fünf Jahren abgeschlossen.

##das Abkommen enthält im wesentlichen auf der ldlage des Hooverplanes eine Herab­und Begrenzung der Rüstungen mit ziffern­Felletzung der Heere und Fiolten der einzelnen einschließlich Deutschlands.

Schaffung einer internationalen Kon­8e er 89e).. ä.

#n ständiger Abrüstungsausschuß soll gs Herabsetzung der Rüstungen prüfen und Lö­für die bisher ungelösten Schwierigkeiten vor­

Auf dem Gebiet der Sicherheit wird eine politi­#<space> S ü m m e n a r b e i t<space> d e r<space> R e g i e r u n g e n<space> u n d<space> E i n b e r u f u n g!<space> ##onicrenz der Mächte im Falle des Bruches oder genden Bruches des Zellogg=Rattes vorgeschsa=!

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Eeer Entwurf gliedert sich in vier Teile mit ins­i bd Erinzelartikel. Die beiden ersten Kagiiet han­###on der Sicherheit und der Abrüstung. Auf dem # der Sicherheit beschränkt sich der Entwurf auf Erneuerung des Briand=Kellogg=Paktes. Das Kapitel enthält

Kapitel enthält

die eigentlichen Abrüstungs­maßllähiten

die Vereinheitlichung

siecht Paischen Dn

der

kontinentalen

Heerestypen auf der Basis des Miliz­mit einer Dienstzeit von acht Mona­dr. Eine längere Dienstzeit bis zu 12 Mo­Ausnahmefällen gestattet sein. Eine oisierung der Heeresorganisationen außerhalb Zissern vorgeschlagen. Der Entwurf ent­über die künftige Heeresstärke der wichtig:

1 Auf dem Gebiete der Landrüstungen wird vorge­

schlagen:

Bei der schweren beweglichen Artillerie

e die Festsetzung einer Grenze von 105 Millimeter Kaliber= lstärke für die Zukunft. Die Staaten, die über größere Kaliber verfügen, sollen diese bis zu einer Grenze von 155 Millimeter vorläufig behalten. Neuanschaffungen dürfen aber die Grenze von 105 Millimeter nicht über­schreiten. und Grat

Für Tanks und Kraftwagen

wird eine Höchstgrenze von 16 Tonnen festgesetzt. Der Entwurf sieht die Zerstörung des Materials, das die festgelegten Grenzen überschreitet, in Etappen vor, und zwar sollen ein Drittel innerhalb eines Jahres,

zwei Drittel innerhalb von drei Jahren, angefangen vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Konvention, zerstört

werden.

Flottenrüstungen:

Hier hält sich der Entwurf im wesentlichen im Rah­men der Flottenverträge von Washington und London. Die Ausdehnung des Londoner Vertrages auf Frank­reich und Italien ist vorgesehen. Die Flottenstreit­kräfte der übrigen, Länder sollen auf der bisherigen Basis beibehalten werden. Die endgültige Re­gelung der Flottenfrage soll einer neuen Konfe­renz im Jahre 1935 vorbehalten bleiben.

Was Deutschland angeht, so ist vorgesehen, daß bis zum Jahre 1936 an seiner Situation hinsichtlich der Flottenrüstungen sich nichts ändert. Deutschland wird verpflichtet, sich dem Stillstand im Bau von Linien­schiffen anzuschließen. Ersatzbauten sollen Deutschland erlaubt sein. Die qualitativen Bestimmun­gen des Versailler Vertrages sollen auf­gehoben werden.

Das Kapitel über die Flottenrüstungen schließt mit der Einsetzung einer ständigen Aßrichungskogugisten, die bereits jetzt neue qualitative Flottenrüstungsbegren­zungen für die Zeit nach 1935 vorbereiten soll.

den erhalten: Frankreich, Italien, Japan, Rußland, England, die Vereinigten Staaten von Amerika je 500 Flugzeuge, die Tschechoslowakei 200, Polen 200, Jugo­slawien 200, Rumänien 150, Belgien 150.

Für Deutschland und die anderen abgerüsteten Staa­ten ist die Beibehaltung des Status quo bis nach Ab­lauf der ersten fünsjährigen Etappe vorgesehen, d. h. also Deutschland bleibt ohne Militärflug­zeuge.

Mit sofortiger Wirksamkeit darf kein Militär= und Marineflugzeug drei Tonnen Leergewicht überschreiten. Luftschiffe dürfen während der Dauer der Konven­tion nicht gebaut werden. Länder, die augenblicklich Luftschiffe haben, können diese während der nächsten fünf Jahre behalten. Neuanschaffungen dürfen aber nicht erfolgen. Die Hälfte der Flugzeuge, die die angegebenen Grenzen überschreiten, soll vor dem 30. Juli 1936 zerstört werden; der Rest vor Ablauf der Konvention.

Für die Zivilluftfahrt

* Leutschland sind 200 000 Mann vorgesehen.

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vu, SnOtallen 250000, 100 g0g g unien 150 000, Tschechof ###, Belgien 75.000, Ungarn un #: k 60 000, Rußland 500 000,

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Entwurf enthaltenen Liste erhalten 400 000 Mann(davon 200 000 Mann Italien 250 000. Polen Tsch=choslowa und Bul­Süd

#n 100000ann.

Der jetzt zurückgetretene Reichsbankpräsident Dr. Luther hätte in einigen Monaten ein zehnjähriges Jubi­läum ganz besonderer Art feiern können. Am 16. No­vember 1923 erfolgte die Herausgabe der von Dr. Helfferich erdachten und von Dr. Luther ausgebauten [Rentenmark: am 20. November des gleichen Jahres fand die Inflation in Deutschland ihr Ende und die Geburtsstunde der Währungsstabilisierung begann zu schlagen. Der Kurs für den Dollar wurde am ge­nannten Tage auf 4,2 Billionen Mark festgesetzt, d. h. eine Billion Papiermark entsprach einer Goldmark und damit auch einer Rentenmark. Verantwortlich für dieses Werk zeichnete der damalige Reichsfinanz­minister Dr. Hans Luther. In einer BroschüreDie Stabilisierung der deutschen Währung" hat Luther ein recht anschauliches Bild über das gegeben, was damals zu leisten war und was tatsächlich erreicht wurde. Dr. Luther sagt hier, daß im Spätherbst trotz größter Kraft­anstrengung bei allen Beteiligten der Druck der Renten­mark für sie unendlich langsam vorangegangen sei. Am 12. November 1923 sei dann auf seinen Vorschlag der spätere Reichsbankpräsident Dr. Schacht, damals Ge­schäftsinhaber der Darmstädter und Nationalbank, zum Reichswährungskommissar mit beratender Stimme im Reichskabinett ernannt worden. Dr. Schacht habe in kurzer Zeit seine bisherige Ansicht revidiert und betont, daß er in der Rentenmark dasjenige Mittel erkenne, das allein zur Verfügung stehe, um hinüberzukommen in eine hoffentlich zu erreichende Zeit einer Goldwährung und gesünderer Wirtschaftsverhältnisse. Als dann schließ­lich die zweite große Aufgabe, die Beseitigung des Fehl­betrages im Reichshaushalt, gelungen war, gebrauchte man zuerst im Auslande die Redewendung vomWun­der der Rentenmark". Dr. Luther hat diesen Teil seiner Arbeit als noch schwerer und härter bezeichnet als den ersten. Bald darauf übernahm Hialmar Schacht den Vorsitz im Direktorium der Reichsbank mit dem Ziele, an der Stabilität der Reichsmark nicht rütteln zu lassen. An Angriffen auf die deutsche Währung hat es seitdem nicht gefehlt. Noch während der Verhandlungen über den Young=Plan im Jahre 1929 versuchte Deutschlands westlicher Nachbar die Annahme des Abkommens durch heftige Baisseangriffe auf die Mark zu erzwingen. Alle Stürme schlugen aber an dem Willen Deutschlands, sich auseigener Kraft zu behaupten, fehl:

Als am 1. April 1930 Dr. Schacht die Leitung der Zentral=Notenbank niederlegte, bestand über seinen Nach­folger kein Zweifel. Man rief Dr. Luther zurück, um die Gewähr dafür zu besitzen, daß die Mark als Fundament der Wirtschaft unter allen Umständen erhalten bleibe. Die Erbschaft, die der jetzt zurückgetretene Reichs­bankpräsident von seinem Vorgänger Dr. Schacht über­nommen hatte, war gut. Der Bestand an Deckungs­mitteln hielt sich auf achtunggebietender Höhe und dem Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln brauchten keinerlei Fesseln angelegt zu werden. Trotzdem war der äußerlich kraftstrotzende Körper innerlich krank. Das Deutschland der Nachkriegszeit hatte sich nichtgroß­gehungert", sonderngroßgeborgt und die Schulden­last, namentlich die kurzfristige, hing wie ein Damokles­schwert über seinem Haupte. Luther merkte die Schwere der Gefahr ebensosehr wie sein Vorgänger Dr. Schacht, aber er war nicht in der Lage, an dem unerfreulichen Zustande viel zu ändern, wie er überhaupt eigentlich erst nach und nach in sein Amt hineingewachsen ist. Von manchen Seiten ist die Tätigkeit Dr. Luthers dahin kritisiert worden, daß ihm die schnelle Entschluß­kraft fehle, um in entscheidenden Augenblicken eine etwa eintretende Gefahr sofort an der Wurzel zu packen und Krisenmomente zu vermeiden. Schon im Herbst 1930, also wenige Monate nach seinem Dienstantritt, begann das Ausland in der Kredithergabe ein Haar zu finden und im Frühjahr 1931 brach ein Unwetter über die deutsche Wirtschaft herein, wie es noch nie zu

Luftabrüstungen:

Das Luftbombardement soll verbeten werden. Von dem Verbet ausgenommen sollen gewisse weitentlegene Gebiete sein. Hier soll das Luftbombarde­ment als Polizeimaßnahme weiter zugelassen sein.

Eine zahlenmäßige Verminderung der Militärflugzeuge ist lediglich für die Zu­

kunft vorgesehen. Nach Ablauf von fünf Jahren wür­

ist bereits jetzt eine gewisse Reglementierung vor­gesehen. Für die Zukunft, d. h. nach Ablauf der ersten Abrüstungsetappe, ist eine vollständige Abschaf­fung der Militär= und Marineluftfahrt vorgesehen unter Vorbehalt einer wirksamen internatio­nalen Kontrolle. Diesbezügliche Bestimmungen sollen in der Zwischenzeit von der Ständigen Abrüstungskom= mission ausgearbeitet werden.

Der Entwurf enthält sodann noch das Verbot des chemischen und bakteriologischen Krieges, ferner Bestimmungen über die Einsetzung einer ständigen Abrüstungskommission. Die Dauer der Konvention wird auf fünf Jahre festgesetzt. Vor Ablauf dieser Periode soll eine neue Abrüstungskonferenz einberufen werden, um eine neue Abrüstungskonvention abzuschließen.

Schluß heißt es, daß diese und die künftigen Konrentionen an die Stelle der bestimmungen der Friedensverträge, durch die die Rüstungen Deutschlands, Oesterreichs, Bul­gariens und Ungarns festgesetzt worden seien, treten werden.

Auf dem Hofe der Polizeiunterkunft in Braunschweig wurde der Polizeiwachtmeister Emil Krüger vor ver­sammelter Mannschaft degradiert, weil er in entstellter Form Material gegen die Schutzpolizei an die SPD. geliefert hatte.

Dr. Schacht