40. Jahrgang
Freitag, 17. März 1933
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Dr. Schacht zum Reichsbankpräsidenten gewählt
Dr. Luther
Berlin, 16. März.
in der heutigen Generalratssitzung der Reichserklärte Reichsbankpräsident Dr. Luther Rücktritt. Zu seinem Nachfolger wurde Fühere Reichsbankpräsident Dr. Schacht ge
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Inscwache, Appetitio sigkeit hervorragend oppelherz nimmt, wird freudig. Probeflasch iflasche RM 3,70 und
in Drogerten: Stackt Drosen cher, Kortumstrabe. Lct Straße 93. Filiale: Castrope der, Gr. Bechstr. 11. Mu Trass Nachf., Wilhelmspn verstein, Hattinger Straße 2 rstener Straße
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bankdirektoriums. Bestätigung durch den Herrn Reichspräsidenten ist nachgesucht.“
sei ihm vom Reichskanzler ausdrücklich versichert worden.
amtliche Mitteilung der Reichsbank lautet wie
In der heutigen Sitzung des Generalrates der bank hat der Vorsitzende, Reichsbankpräsident uther, unter eingehender Begründung den Anbestellt, ihn von seinem Amt als Reichsbanknt zu entbinden. Die Gründe sind aus dem n Schreiben des Reichsbankpräsidenten an den
flasche RMN 3,70 ung Reichspräsidenten, bekannt, über dessen Inhalt
verz-Dragees RA 1,####eichzeitige Veröffentlichung erfolgt. Der Genedt-Drosen hat von diesem Entschluß mit allergrößtem BeKenntnis genommen und zum Ausdruck gedaß unter der Führung von Dr. Luther die Inder deutschen Währung und die damit zusamngenden Wirtschaftsinteressen aufs beste gewahrt und sind.
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ich sorgfältiger Prüfung alles Für und Wider der Generalrat dennoch geglaubt, der Beurung der Sachlage durch den Präsidenten zuAmen zu müssen, und hat demzufolge das Rücktrittsgesuch angenommen.
cheidenden Präsidenten wurde dabei vom GeneralEzlichst gedankt für die hervorragenden Verdienste, derr Dr. Luther in schwerster Krisenzeit um die Wirtschaft und Währung erworben hat. ##leine Vakanz in der Leitung der Reichsbank einzu lassen, schritt der Generakrat sofort zur Wahl achfolgers und wählte einstimmig den früReichsbankpräsidenten Dr. Hialmar Schacht mit #ng vom 17. März ab zum Präsidenten des Reichs
Luthers Rücktrittsschreiben an Hindenburg
Reichsbankpräsident Dr. Luther hat seinen Entschluß, sein Amt zur Verfügung zu stellen, dem Herrn Reichspräsidenten in einem Schreiben mitgeteilt, dessen hauptsächlicher Inhalt wie folgt lautet:
Daß die Reichsbankleitung stetig und von parteipolitischen Strömungen unabhängig zu sein habe, müsse zum Schutze der Währung als tragender Grundlage deutschen Volks= und Wirtschaftslebens jetzt und auch künftig Geltung behalten. Bei der durch die jüngsten politischen Ereignisse bevorstehenden„Neuordnung vieler Verhältnisse sei es eine dringende Staatsnotwendigkeit, daß die Reichsbank in allen Fragen von Belang, die Währung, Kredit, öffentliche Finanzen und Wirtschaftspolitik betreffen, von Anfang an zugezogen werde und inenger Zusammenarbeit mit der Reichsregierung die Autorität ihrer Erfahrung und Sachkunde zur Geltung bringen könne. Eine besondere und sogar vornehmliche Aufgabe des Reichsbankpräsidenten sei es, diese Verbindung durch seine Person herzustellen. Aus den Erörterungen mit dem Herrn Reichskanzler habe Dr. Luther entnehmen müssen, daß bei der Reichsregierung gegen eine derartige Ausübung des Reichsbankpräsidentenamtes durch ihn Hemmungen vorliegen. Bestände aber in einer Stunde, wie der gegenwärtigen nicht auch von der Reichsregierung die Bereitwilligkeit zu enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, so müsse die Sache solbst darunter schweren Schaden leiden. Dem wolle Dr. Luther vorbeugen, indem er den Posten des Reichsbankpräsidenten zu anderweitiger Besetzung durch die hierfür im Bankgesetz vorgesehenen Organe frei
mache.
Daß die Reichsregierung keinerlei Wäh(rungsexperimente zu machen gedenke, gehe nicht nur aus ihren bisherigen Erklärungen hervor, sondern
Die Antwort des Reichspräsidenten
Der Reichspräsident hat das Schreiben wie folgt beantwortet:.#ei Lokamfur enhamt
„Sehr geehrter Herr Reichsbankpräsident!
Aus Ihrem heutigen persönlichen Vortrag habe ich von Ihrem Entschluß, aus dem Amte des Reichsbankpräsidenten auszuscheiden, Kenntnis genommen. Wie Sie mir in Ihrem soeben erhaltenen Schreiben mitteilten, hat der Generalrat der Reichsbank in Würdigung Ihrer Gründe Ihrem Antrage entsprochen und Sie von dem Amte als Präsident des Reichsbankdirektoriums
entbunden..— Situn. 2
Ihr Rücktritt von der Leitung der Reichsbank gibt mir Veranlassung, mit Dankbarkeit und Anerkennung der vielfachen Verdienste zu gedenken, die Sie sich in schicksalsschweren Jahren als Reichsfinanzminister und Reichskanzler wie auch als Reichsbankpräsident um Deutschland erworben haben. Ihre Mitarbeit bei der Ueberwindung der Inflation und die Ueberleitung der gesamten öffentlichen Wirtschaft Deutschlands in geordnete Verhältnisse werden als Ihr besonderes Verdienst in der harten Geschichte der Nachkriegszeit weiterleben. Ebenso werden Ihnen die Verdienste unvergessen bleiben, die Sie sich als Leiter der Deutschen Reichsbank in der gefahrvollen Krisenzeit der letzten Jahre um die deutsche Währung erworben
haben.., im einamen Wammen ferache
Namens des Reiches wie im eigenen Namen spreche ich Ihnen für alles, was Sie in hingebender Arbeit im Dienste des Reiches geleistet haben, tiefempfundenen Dank aus. Ich gebe dabei der Hoffnung Ausdruck, daß Ihre großen Erfahrungen und Ihre unermüdliche Schaffenskraft auch künftig für unser Vaterland nutzbringende Verwendung finden werden.
Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener
von Hindenburg.“
mische Bettiedernnie Kortumstraße 91
#donalds neue Abrüstungsvorschläge
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r keine Militärflugzeuge— Rüstungsbegrenzungen für die übrigen Staaten— Vonliges Verbot es Luftbombardements— Abrüstungsabkommen ersetzt bisherige Entwaffnungsbestimmungen
Genf, 16. März. #er von Macdonald der Abrüstungskonferenz überEntwurf eines allgemeinen Abrüstungsabkom=
#umfaßt folgende fünf Hauptgesichtspunkte:
* Es wird ein Abrüstungsabkommen für #uuer von fünf Jahren abgeschlossen.
##das Abkommen enthält im wesentlichen auf der ldlage des Hooverplanes eine Herabund Begrenzung der Rüstungen mit ziffernFelletzung der Heere und Fiolten der einzelnen einschließlich Deutschlands.
Schaffung einer internationalen Kon8e er 89e).. ä.
#n ständiger Abrüstungsausschuß soll gs Herabsetzung der Rüstungen prüfen und Löfür die bisher ungelösten Schwierigkeiten vor
Auf dem Gebiet der Sicherheit wird eine politi#<space> S ü m m e n a r b e i t<space> d e r<space> R e g i e r u n g e n<space> u n d<space> E i n b e r u f u n g!<space> ##onicrenz der Mächte im Falle des Bruches oder genden Bruches des Zellogg=Rattes vorgeschsa=!
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Eeer Entwurf gliedert sich in vier Teile mit insi bd Erinzelartikel. Die beiden ersten Kagiiet han###on der Sicherheit und der Abrüstung. Auf dem # der Sicherheit beschränkt sich der Entwurf auf Erneuerung des Briand=Kellogg=Paktes. Das Kapitel enthält
Kapitel enthält
die eigentlichen Abrüstungsmaßllähiten
die Vereinheitlichung
siecht Paischen Dn
der
kontinentalen
Heerestypen auf der Basis des Milizmit einer Dienstzeit von acht Monadr. Eine längere Dienstzeit bis zu 12 MoAusnahmefällen gestattet sein. Eine oisierung der Heeresorganisationen außerhalb Zissern vorgeschlagen. Der Entwurf entüber die künftige Heeresstärke der wichtig:
1 Auf dem Gebiete der Landrüstungen wird vorge
schlagen:
Bei der schweren beweglichen Artillerie
e die Festsetzung einer Grenze von 105 Millimeter Kaliber= lstärke für die Zukunft. Die Staaten, die über größere Kaliber verfügen, sollen diese bis zu einer Grenze von 155 Millimeter vorläufig behalten. Neuanschaffungen dürfen aber die Grenze von 105 Millimeter nicht überschreiten. und Grat
Für Tanks und Kraftwagen
wird eine Höchstgrenze von 16 Tonnen festgesetzt. Der Entwurf sieht die Zerstörung des Materials, das die festgelegten Grenzen überschreitet, in Etappen vor, und zwar sollen ein Drittel innerhalb eines Jahres,
zwei Drittel innerhalb von drei Jahren, angefangen vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Konvention, zerstört
werden.
Flottenrüstungen:
Hier hält sich der Entwurf im wesentlichen im Rahmen der Flottenverträge von Washington und London. Die Ausdehnung des Londoner Vertrages auf Frankreich und Italien ist vorgesehen. Die Flottenstreitkräfte der übrigen, Länder sollen auf der bisherigen Basis beibehalten werden. Die endgültige Regelung der Flottenfrage soll einer neuen Konferenz im Jahre 1935 vorbehalten bleiben.
Was Deutschland angeht, so ist vorgesehen, daß bis zum Jahre 1936 an seiner Situation hinsichtlich der Flottenrüstungen sich nichts ändert. Deutschland wird verpflichtet, sich dem Stillstand im Bau von Linienschiffen anzuschließen. Ersatzbauten sollen Deutschland erlaubt sein. Die qualitativen Bestimmungen des Versailler Vertrages sollen aufgehoben werden.
Das Kapitel über die Flottenrüstungen schließt mit der Einsetzung einer ständigen Aßrichungskogugisten, die bereits jetzt neue qualitative Flottenrüstungsbegrenzungen für die Zeit nach 1935 vorbereiten soll.
den erhalten: Frankreich, Italien, Japan, Rußland, England, die Vereinigten Staaten von Amerika je 500 Flugzeuge, die Tschechoslowakei 200, Polen 200, Jugoslawien 200, Rumänien 150, Belgien 150.
Für Deutschland und die anderen abgerüsteten Staaten ist die Beibehaltung des Status quo bis nach Ablauf der ersten fünsjährigen Etappe vorgesehen, d. h. also Deutschland bleibt ohne Militärflugzeuge.
Mit sofortiger Wirksamkeit darf kein Militär= und Marineflugzeug drei Tonnen Leergewicht überschreiten. Luftschiffe dürfen während der Dauer der Konvention nicht gebaut werden. Länder, die augenblicklich Luftschiffe haben, können diese während der nächsten fünf Jahre behalten. Neuanschaffungen dürfen aber nicht erfolgen. Die Hälfte der Flugzeuge, die die angegebenen Grenzen überschreiten, soll vor dem 30. Juli 1936 zerstört werden; der Rest vor Ablauf der Konvention.
Für die Zivilluftfahrt
* Leutschland sind 200 000 Mann vorgesehen.
dem
vu, Sn„Otallen 250000, 100 g0g g unien 150 000, Tschechof ###, Belgien 75.000, Ungarn un #: k 60 000, Rußland 500 000,
vien 100 M00 Mou
Entwurf enthaltenen Liste erhalten 400 000 Mann(davon 200 000 Mann Italien 250 000. Polen Tsch=choslowa und BulSüd
#n 100000—ann.
Der jetzt zurückgetretene Reichsbankpräsident Dr. Luther hätte in einigen Monaten ein zehnjähriges Jubiläum ganz besonderer Art feiern können. Am 16. November 1923 erfolgte die Herausgabe der von Dr. Helfferich erdachten und von Dr. Luther ausgebauten [Rentenmark: am 20. November des gleichen Jahres fand die Inflation in Deutschland ihr Ende und die Geburtsstunde der Währungsstabilisierung begann zu schlagen. Der Kurs für den Dollar wurde am genannten Tage auf 4,2 Billionen Mark festgesetzt, d. h. eine Billion Papiermark entsprach einer Goldmark und damit auch einer Rentenmark. Verantwortlich für dieses Werk zeichnete der damalige Reichsfinanzminister Dr. Hans Luther. In einer Broschüre„Die Stabilisierung der deutschen Währung" hat Luther ein recht anschauliches Bild über das gegeben, was damals zu leisten war und was tatsächlich erreicht wurde. Dr. Luther sagt hier, daß im Spätherbst trotz größter Kraftanstrengung bei allen Beteiligten der Druck der Rentenmark für sie unendlich langsam vorangegangen sei. Am 12. November 1923 sei dann auf seinen Vorschlag der spätere Reichsbankpräsident Dr. Schacht, damals Geschäftsinhaber der Darmstädter und Nationalbank, zum Reichswährungskommissar mit beratender Stimme im Reichskabinett ernannt worden. Dr. Schacht habe in kurzer Zeit seine bisherige Ansicht revidiert und betont, daß er in der Rentenmark dasjenige Mittel erkenne, das allein zur Verfügung stehe, um hinüberzukommen in eine hoffentlich zu erreichende Zeit einer Goldwährung und gesünderer Wirtschaftsverhältnisse. Als dann schließlich die zweite große Aufgabe, die Beseitigung des Fehlbetrages im Reichshaushalt, gelungen war, gebrauchte man zuerst im Auslande die Redewendung vom„Wunder der Rentenmark". Dr. Luther hat diesen Teil seiner Arbeit als noch schwerer und härter bezeichnet als den ersten. Bald darauf übernahm Hialmar Schacht den Vorsitz im Direktorium der Reichsbank mit dem Ziele, an der Stabilität der Reichsmark nicht rütteln zu lassen. An Angriffen auf die deutsche Währung hat es seitdem nicht gefehlt. Noch während der Verhandlungen über den Young=Plan im Jahre 1929 versuchte Deutschlands westlicher Nachbar die Annahme des Abkommens durch heftige Baisseangriffe auf die Mark zu erzwingen. Alle Stürme schlugen aber an dem Willen Deutschlands, sich auseigener Kraft zu behaupten, fehl:
Als am 1. April 1930 Dr. Schacht die Leitung der Zentral=Notenbank niederlegte, bestand über seinen Nachfolger kein Zweifel. Man rief Dr. Luther zurück, um die Gewähr dafür zu besitzen, daß die Mark als Fundament der Wirtschaft unter allen Umständen erhalten bleibe. Die Erbschaft, die der jetzt zurückgetretene Reichsbankpräsident von seinem Vorgänger Dr. Schacht übernommen hatte, war gut. Der Bestand an Deckungsmitteln hielt sich auf achtunggebietender Höhe und dem Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln brauchten keinerlei Fesseln angelegt zu werden. Trotzdem war der äußerlich kraftstrotzende Körper innerlich krank. Das Deutschland der Nachkriegszeit hatte sich nicht„großgehungert", sondern„großgeborgt“ und die Schuldenlast, namentlich die kurzfristige, hing wie ein Damoklesschwert über seinem Haupte. Luther merkte die Schwere der Gefahr ebensosehr wie sein Vorgänger Dr. Schacht, aber er war nicht in der Lage, an dem unerfreulichen Zustande viel zu ändern, wie er überhaupt eigentlich erst nach und nach in sein Amt hineingewachsen ist. Von manchen Seiten ist die Tätigkeit Dr. Luthers dahin kritisiert worden, daß ihm die schnelle Entschlußkraft fehle, um in entscheidenden Augenblicken eine etwa eintretende Gefahr sofort an der Wurzel zu packen und Krisenmomente zu vermeiden. Schon im Herbst 1930, also wenige Monate nach seinem Dienstantritt, begann das Ausland in der Kredithergabe ein Haar zu finden und im Frühjahr 1931 brach ein Unwetter über die deutsche Wirtschaft herein, wie es noch nie zu
Luftabrüstungen:
Das Luftbombardement soll verbeten werden. Von dem Verbet ausgenommen sollen gewisse weitentlegene Gebiete sein. Hier soll das Luftbombardement als Polizeimaßnahme weiter zugelassen sein.
Eine zahlenmäßige Verminderung der Militärflugzeuge ist lediglich für die Zu
kunft vorgesehen. Nach Ablauf von fünf Jahren wür
ist bereits jetzt eine gewisse Reglementierung vorgesehen. Für die Zukunft, d. h. nach Ablauf der ersten Abrüstungsetappe, ist eine vollständige Abschaffung der Militär= und Marineluftfahrt vorgesehen unter Vorbehalt einer wirksamen internationalen Kontrolle. Diesbezügliche Bestimmungen sollen in der Zwischenzeit von der Ständigen Abrüstungskom= mission ausgearbeitet werden.
Der Entwurf enthält sodann noch das Verbot des chemischen und bakteriologischen Krieges, ferner Bestimmungen über die Einsetzung einer ständigen Abrüstungskommission. Die Dauer der Konvention wird auf fünf Jahre festgesetzt. Vor Ablauf dieser Periode soll eine neue Abrüstungskonferenz einberufen werden, um eine neue Abrüstungskonvention abzuschließen.
Schluß heißt es, daß diese und die künftigen Konrentionen an die Stelle der bestimmungen der Friedensverträge, durch die die Rüstungen Deutschlands, Oesterreichs, Bulgariens und Ungarns festgesetzt worden seien, treten werden.
Auf dem Hofe der Polizeiunterkunft in Braunschweig wurde der Polizeiwachtmeister Emil Krüger vor versammelter Mannschaft degradiert, weil er in entstellter Form Material gegen die Schutzpolizei an die SPD. geliefert hatte.
Dr. Schacht