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Vor 100 Jahren.
28. März 1813.
Feierlich: Eidesleistung de Lätzovschen
Frez#### in#er. Kirche zu Rogan. Die Infanterie
war bisher in der Stadt Zobten, die Kavallerie in der Stadt Rogau und deren Umgebung gelagert. Mit der Abenddämmerung trat das versammelte Korps in die mit Kerzen
und Fackein helterleuchtete Kirche zu Rogau ein. Kriegerische Musik empfing die Kommenden. Andachtsvoll wurde ein von Körner für diese Weihe gedichteter Choral gefungen:
Wir treten hier im Gotteshaus,
Mit frommem Mut zusammen,
Uns ruft die Pflicht zum Kampf hinaus,
Und alle Herzen flammen.
Denn was uns mahnt zu Sieg und Schlacht,
Hat Gott ja selber angefacht. Dem Herrn allein die Ehre! Es bricht der freche Übermut Der Tyrannei zusammen;
Es soll der Freiheit heil'ge Glut In allen Herzen flammen.
Drum frisch in Kampfes Ungestüm!
Gott ist mit uns und wir mit ihm!
Dem Herrn allein die Ehre!
Zur Durchführung der Landtagswahlen.
Berlin, 26. März. Die Berliner Korrespondenz schreibt: Vom Minister des Innern ist folgender Runderlaß ergangen:
Nachdem mittels Bekanntmachung vom 13. ds. Mts. die Termine für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten festgesetzt sind. ist nunmehr, soweit dies nicht schon geschehen ist, mit den Vorbereitungen zur Durchführung der Wahlen überall unverzüglich zu beginnen. Die in den Erlassen vom 9. September 1903(Ministerialblatt S. 188) und vom 8. April 1908(Ministerialblatt S. 65) gegebenen Ausführungsbestimmungen sind im wesentlichen auch jetzt noch zutreffend und bei den bevorsthenden Wahlen sorgfältig zu beachten. Der Listenaufstellung ist das dem Wahlreglement vom 14. März 1903 und 20. Oktober 1906(Ministerialblatt 1907, S. 2 ff.) als Anlage a beigefügte Formular zugrunde zu legen. Da mit der Eintragung der Steuerbeträge in das Urmaterial oder in die Listen zu einem Zeitpunkte begonnen werden muß, in dem die Steuersätze für 1913 noch nicht für sämtliche Steuerarten feststehen, wird die Steuerveranlagung für 1912 überall die Grundlage für die Ausfüllung der Steuerspalten bilden müssen.
,<space> A n t r ä g e<space> a u f<space> E r l a ß<space> v o n<space> A n o r d n u n g e n<space> h i n s i c h t l i c h<space> d e r<space> Form der Wahl gemäß Art, 1/3, Abs. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 1906(Gesetzsamml. S. 308 ff.) sind dem Minister mit gutachtlicher Außerung alsbald vorzulegen. Hinweise auf frühere Berichte oder auf bei früheren Wahlen erfolgte Genehmigung gleichartiger Anträge machen eine gutachtliche Stellungnahme zu den Anträgen nicht entbehrlich. Für die Beurteilung derartiger Anträge wird in erster Linie die Frage einer möglichsten Abkürzung und Beschleunigung der Wahlhandlung und anderseits der Gesichtspunkt der Hebung der Wahlbereiligung durch eine den örtlichen Verhältnissen angepaßte Wahlform von Bedeutung sein. Etwaige Anträge nach§ 4 des erwähnten Gesetzes auf Genehmigung oder Anordnung von Gruppenwablen oder der Abstimmung in der Form der Fristwahl bei der Wahl der Abgeordneten sind erst nach Ernennung der Wahlkommissare und nach Benehmen mit diesen, und zwar für jeden Wahlbezirk besonders, zu stellen.
Dis in nächster Zeit zur Versendung gelangenden Wahldrucksachen haben gegenüber ihrer früheren Form einige Veränderungen erfahren. Im Interesse der Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die Wahlverordnung und das Wahlreglement auf getrennten Blättern gedruckt. Die in kleinerem (Quart-]Format gedruckten gesetzlichen Vorschriften sind durch Hineinarbeitung der abändernden Bestimmungen und Fortlassung der ungültigen Paragraphen vereinfacht. Sie werden im allgemeinen wohl nur für die in den§§ 13 und 26 des Wahlreglements vorgeschriebene Auslegung in den Wohllo= kalen Verwendung finden. Das in dem bisherigen größeren Format gedruckte Wahlreglement, das gleichfalls in den Wahllokalen auszulegen ist, ist unverändert geblieben. Die Wahlvorsteher und Wahlvorstandsmitglieder werden sich in der Hauptsache darauf beschränken können, aus dem Wahlreglement die Belehrung über ihre Pflichten und Befugnisse sowie über den Gang der Wahlhandlung zu entnehmen. Im Interesse möglichster Entlastung dieser ehrenamtlich tätigen Persönlichkeiten wird sich ein Hinweis hierauf empfehlen. Den hervorgetretenen Wünschen entsprechend sind für Terminwahlen, für Fristwahlen und für engere Wahlen bei Fristwahlen gesonderte Protokollformulare hergestellt. Während die Muster für Termin= und für Fristwahlen für die Wahlverhandlung in allen drei Abteilungen eingerichtet sind, ist das Formular für engere Wahlen bei Fristwahlen nur für eine einzelne Abteilung bestimmt. Im übrigen ist durch Verwendung verschiedenartigen Drucks und durch anderweitige sinnfällige Merkmale auf möglichste Übersichtlichkeit der Formulare Bedacht genommen. Einer zutreffenden Beurkundung des Wahlherganges und des Ergebnisses wird es förderlich sein, wenn nach Möglichkeit zwischen dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer vor dem Wahltermin an
der Hand des Wahlreglements und des Protokollformulars eine Erörterung der einzelnen Möglichkeiten der Wahlverhandlung stattfindet. Bei der Versendung der Protokollformulare an die Wahlvorsteher ist besonders darauf zu achten, daß keine Verwechslungen vorkommen und daß nur die für die tatsächlich an den betreffenden Orten angewandte Wahlform passende Formulare verausgabt werden.
Im übrigen ist auf folgende Punkte besonders aufmerksam zu machen: 1. Die Abgrenzung der Urwahlbezirke hat lediglich nach den in der Wahlordnung und im Wahlregle. ment gegebenen Bestimmungen unter dem Gesichtspunkte der möglichsten Erleichterung der Wahlausübung zu erfolgen. 2. Hinsichtlich der in die Wählerlisten einzutragenden anrechnungsfähigen Steuern wird folgendes bemerkt: a) Bei Wählern, denen ein Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zufließt ist der veranlagte Einkommensteuerbetrag also einschließlich des nach§ 71 des Einkommensteuergesees in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juni 1906(Gesetzsamml. S. 259) unerhoben bleibenden Steuerbetrages, der auf derartige Gewinnanteile entfällt, in die Listen einzustellen. d) Was die Auslegung der Worte „wo direkte Gemeindesteuern nicht erhoben werden“ in§ 3 des Gesetzes vom 29. Juni 1893(Gesetzsamml. S. 103) anbelangt, so ist durch die Neuregelung des Kreisabgabenwesens durch Gesetz vom 23. April 1906(Gesetzsamml. S. 159) eine Anderung der frühern Rechtslage in Gutsbezirken überhaupt nicht und in Gemeinden nur insoweit herbeigeführt worden, als die direkten Kreissteuern in Gemeinden unter allen Umständen als direkte Gemeindesteuern gelten. g) Nach§ 20 a Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 26. Mai 1909(Gesetzsammlung S. 349) bleiben die auf Grund der§§ 19, 20 a. a. O. gewährten Ermäßigungen außer Betracht bei Berechnung der zu entrichtenden Steuerbeträge für Wahlzwecke. Auf Grund dieser Bestimmung in ihren Steuersätzen ermäßigte oder staatssteuerfrei gestellte Wähler sind mit den Steuerbeträgen in die Wählerlisten einzustellen, die sie ohne die ihnen zuteil gewordene Ermäßigung oder Befreiung zahlen müßten. Zu den in§ 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1893(Gesetzsammlung S. 103) genannten Wählern, denen an Stelle der Staatseinkommensteuer ein Betrag von 3 Mark anzurechnen ist, gehören die auf Grund der genannten Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, staatssteuerfrei gestellten Wähler daher nicht. d) Es sind nur solche Steuern anrechnungsfähig, die von den Wahlberechtigten auf Grund öffentlich=rechtlicher Verpflichtung gezahlt werden. Die Berücksichtigung auf Grund privatrechtlicher Verträge übernommener Steuern ist unzulässig. 3. Es ist Wert darauf zu legen, daß während der nach den§§ 4,9 des Wahlreglements zu bewirkenden öffentlichen Auslegung der Listen die Einsichtnahme an den bekanntgegebenen Tagen jederzeit während der üblichen Stunden möglich ist. Die Gemeindevorsteher, Wahlvorsteher usw. sind anzuweisen, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß auch während ihrer persönlichen Abwesenheit die Listen zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die Abschriftnahme der Listen ist unter der Voraussetzung zu gestatten, daß dadurch Gleichberechtigte nicht in der Einsichtnahme und Prüfung der Listen beeinträchtigt werden, und daß kein begründeter Verdacht einer mißbräuchlichen Benutzung oder Verbreitung der Notizen vorliegt. Ich spreche die bestimmte Erwartung aus, daß nach dieser Richtung keine begründeten Beschwerden bei mir erhoben werden. 4. Sowohl bei den Wahlmännerwahlen als auch bei den Abgeordnetenwahlen ist die Anwendung von Zeichen(desgl.„do.“) an Stelle der Namen der gewählten. Kandidaten wegen der dadurch gegebenen Möglichkeit eines Irrtums unbedingt zu vermeiden. Die Vorschrift des§ 27 Abs. 3 des Wahlreglements, wonach bei der Abgeordnetenwahl Abkürzungen statthaft sind, die keinen Zweifel über die gewählte Person lassen, wird hierdurch nicht berührt. 5. Nach Art. 1§ 2 des Gesetzes vom 28. Juni 1906 hat in dem Falle daß von einer Wählerabteilung bei der Urwahl zwei Wahlmänner zu wählen sind, und nur vier Personen gleichviel Stimmen erhalten, das Los darüber zu entscheiden, wer gewählt ist. Hierbei ist wiederholt insofern falsch verfahren worden, als nur zwei Lose mit je zwei der Partei nach zusammengehörigen Kandidaten gebildet sind. Die Losung hat nicht nach Parteien, sondern nach Einzelpersonen zu erfolgen, es sind also vier Lose zu benutzen. 6. Macht ein Wahlvorsteher von der Befugnis gemäß§ 14 des Wahlreglements Gebrauch, vor Abschluß der Wahl einer Abteilung zur Wahlverhandlung der folgenden Abteilung überzugehen, so ist dies an entsprechender Stelle des Wahlprotokolls zu vermerken und zu begründen. 7. Zur Behebuna hervorgetretener Zweifel wird darauf hingewiesen, daß sowohl bei engern Wahlen, wie bei zweiten engern Wahlen Urwähler zur Abstimmung zuzulassen sind, die beim ersten Wahlgang nicht mitgestimmt haben. 8. Die Benachrichtigung der gewählten Wahlmänner, soweit sie nicht im Wahltermin anwesend sind, hat der Wahlvorsteher zu bewirken; es steht aber nicht im Wege, daß er sich dabei der Mithülfe der Gemeindeverwaltungsbehörde bedient. Die Benachrichtigungen werden im Interesse einer zutreffenden Berechnung der im§ 19 a. a. O. bestimmten dreitägigen Annahmefrist zweckmäßig gegen Zustellungsurkunde zu senden Ie7R.
Deutsches Reich.
hp. Kaiser, Krouprinz und Pächter Sohst.
Über den Stand der Angelegenheit des Cadiner Pächters sohst wird der Korrespondenz„Heer und Politik“ aus Anlaß der vielen einander widersprechenden Meldungen geschrie
ben: Die Eingabe, die der Pächter an den Kaiser gerichtet hat, um die Verhältnisse zu schildern, wird in dem Instanzenwege behandelt, der für derartige Angelegenheiten vorgeschrieben ist. Eine Stellungnahme des Kaisers hat bisher noch nicht stattgefunden, so daß von einer Ablehnung einer Antwort nicht die Rede sein kann. Es wird berichtet, daß der Kaiser der Angelegenheit ein erhöhtes Interesse entgegenbringt. Von Einflüssen, die sich geltend machen, um die Angelegenheit als erledigt hinzustellen und sie mit Stillschweigen zu übergehen, kann keine Rede sein. Das gerade Gegenteil ist der Fall. Es wird ein ausführlicher Bericht für den Kaiser ausgearbeitet. in dem an der Hand der Gerichtsurteile eine vollkommene Darstellung der Sachlage gegeben wird. Wenn man weiß, wie der Kaiser bei der ungeheuren Fülle täglich neuer Ereignisse über alle öffentlichen Angelegenheiten unterrichtet wird, dann wird man verstehen, wie unter Umständen Mißverständnisse entstehen können. Man erzählt sich, daß der Kronprinz, der sich aus naheliegenden Gründen persönlich besser unterrichten kann, bei der Klärung der ganzen Sachlage mitwirkte. Jedenfalls steht das eine fest, daß die leidige Angelegenheit, die so oft falsch und schief beurteilt wurde, in kurzer Zeit ihre endgültige Erledigung finden wird, und zwar in einer Weise, die alle Teile gleicherweise, befriedigen wird. Man sollte bis dahin alle weiteren Erörterungen des Verhältnisses des Kaisers zu seinem Pächter unterlassen, da sie nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen und— wenn sie auch einen Schein des Rechtes für sich haben mögen — doch schief und falsch sind.
O Aus der Eisenbahnverwaltung.
Nach einem Erlaß des Eisenbahnministers werden unter Voraussetzung der Genehmigung des Etats für 1913 am 1. April ds. Is. im ganzen 426 technische Eisenbahnsekretärstellen zur Besetzung gelangen: Von diesen sind bereits sechs Stellen für Abnahmeingenieure dem Kgl. Eisenbahn=Zentral= amt überwiesen worden. In 172 Stellen sollen die in die Anwärterliste aufgenommenen Anwärter bis zu einem Anwärterdienstalter vom 31. März 1912 einrücken, die das Zentralamt den Eisenbahndirektionen sogleich bezeichnet hat. In den übrigen 248 Stellen sollen besonders namhaft gemachte jetzige und frühere technische Hülfskräfte angestellt werden.
in. Neue Bestimmungen über Gnadengebührnisse für Hinterbliebene von Offizieren und Löhnungsempfängern.
Das Kriegsministerium hat, wie der„Inf.“ mitgeteilt wird, ergänzende Bestimmungen über die Gnadengebührnisse für Hinterbliebene verstorbener Offiziere und Löhnungsempfänger erlassen. Diese Vorschriften bestimmen im wesentlichen folgendes: Stirbt ein mit Pension verabschiedeter oder zur Disposition gestellter Offizier im Monat des Ausscheidens aus dem aktiven Militärdienst, so ist er hinsichtlich des Anspruches der Hinterbliebenen auf Gnadengebührnisse als im aktiven Dienst gestorben anzusehen, wenn ihm die Verabschiedungsorder dienstlich nicht mehr hat bekannt gemacht werden können. Das Gleiche gilt auch für einen zur Versorgung mit Militärrente anerkannten Unteroffizier als Gnadenempfänger. Dagegen rechnet nicht zu den Rentenempfängern ein zum Bezug von Renten anerkannter, aber vor dem Tage des Bezugsbeginnes gestorbener Löhnungsempfänger. Solange die Hinterbliebenen in der Kasernenwohnung bleiben, werden die dadurch entstehenden Kosten von den bisherigen Fonds weitergetragen. Die zuweilen höhere Versorgungen mit Witwen= und Waisengelder(bezw. Kriegswitwen= und Kriegswaisengeld) oder mit Witwenbeihilfe darf an Stelle der Gnadengebührnisse nicht gewährt werden. Dem Nachfolger in der Handwerksmeisterstelle bei den Truppen und Bekleidungsämtern ist für die ersten fünf Monatsdrittel das Zuschneidegerät des Verstorbenen zu hinterlassen. Für Hinterbliebene von Angehörigen der Invalideninstitute wurde bestimmt: Bei verstorbenen Löhnungsempfängern bestehen die Gnadengebührnisse aus den Bezügen an Löhnung, Bekleidungs=, Beköstigungs= und Brotgeld, ferner an Verstümmelungs=, Kriegs= und Alterszulage, sowie an Zivilversorgungsentschädigung für drei Monate. Die hinterbliebene Familie ist noch drei Monate im Genuß der Dienstwohnung und der bestimmungsmäßigen Verbrauchsgegenstände zu belassen. Der Sterbemonat wird hierbei nicht miteingerechnet.
+ 60. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Metz,
vom 17. bis 21. August 1913.
Seitdem am 5. Dezember 1912 sich das Lokalkomitee im Metzer Rathaussaale konstituiert hat, ist schon manche Arbeit geleistet worden. Die Kommissionen, von denen damals nur die Vorsitzenden und die Schriftführer bestimmt worden waren, haben sich ergänzt, so daß etwa 300 bis 400 Personen im Komitee sind. Die Hallenfrage ist eine derjenigen, die das Zentralkomitee seit Jahren am meisten beschäftigt. Man hatte gehofft, schon für dieses Jahr einen Vertrag mit ein und derselben Firma zur ständigen Beschaffung einer Halle für die Katholikentage abschließen zu können. Allein daraus ist einweilen noch nichts geworden. Metz wird selbst für seine Halle zu sorgen haben. Hochbau-Inspektor Druxes hat den Plan entworfen, und der Vertrag mit der Baufirma ist auch bereits abgeschlossen. Die Lage der Halle wird sehr günstig werden, nahe beim Bahnhof und unweit der übrigen Versammlungslokale. Die Versendung der Mitgliedskarten an die ständigen Mitglieder wird anfangs
Mai erfolgen, damit die Finanz= und Anmeldekommission für die letzten Monate entlastet wird. Zu diesem Zwecke wird das ausführliche Programm einer späteren Zusendung vorbehalten bleiben. In etwa 14 Tagen wird jedem ständigen Mitgliede eine Ankündigung darüber zugepen. Die Tatsache, daß der Festbericht öfter, wie z. B. dieses Jahr, so spät erscheint, hat zu durchgreifenden Veränderungen Anlaß gegeben. Die stenographische Aufnahme und die Übertragung während der Tagung wird von einem ganzen Parlamentsburean in der Weise erfolgen, daß unmittelbar nach der Generalversammlung die Drucklegung beginnen kann und die Versendung des gedruckten Berichtes vor Weihnachten abgeschlossen ist. Eine harte Aufgabe wartet der Wohnungskommission; doch ihre Leitung ist in so bewährten Händen, daß für Quartiere schon in genügender Anzahl und in zufriedenstellender Weise gesorgt werden wird. Die Bahnverhältnisse sind seit dem Neubau des Metzer Bahnhofes durchaus günstig, zumal in der Festungsstadt schon wegen des Militärs für Ein= und Ausladung von Massen besondere Vorkehrungen getroffen sind. Generalsekretär Dr. Donders ist kürzlich in Metz gewesen, hat sämtlichen Kommissionssitzungen beigewohnt und hat sich von dem Fortschritt der Vorbereitungen überzeugen können.
Ausland.
Schweiz.
∆ St. Gallen, 25. März. Der vierte schweizerische Katholikentag wird in diesem Jahre in St. Gallen stattfinden. Für denselben sind vom Organisationskomitee und vom leitenden Ausschusse Sonntag 3. und Montag 4. August in Aussicht genommen. Für beide Tage sind mehrere Parallelversammlungen wahrscheinlich. Bei schönem Wetter findet die Generalversammlung am Sonntag, den 3. August, im Freien, auf dem prachtvollen Klosterhofe vor der Kathedrale statt. Zu der Versammlung werden glänzende Redner, an denen die Schweiz keinen Mangel hat, wie die bisherigen schweizerischen und auch die deutschen Katholikentage der letzten Jahre beweisen, erwartet. Der Besuch der Versammlung wird namentlich am Sonntage sehr stark werden.
Frankreich.
—. Paris, 27. März. In der Heereskommission wiederholte
Ministerpräsident Barthou seine in der Kammer gegebenen Erklärungen, daß bei der Regierung über den Grundsatz, der, dreijährigen Dienstzeit Einstimmigkeit und Einmütigkeit herrsche. Die Regierung wünsche eine grundsätzliche Erörterung, die mit einer endgültigen Entscheidung für die dreijährige Dienstzeit, die auss den Vorgängen in der Politik des Auslandes sich ergeben haben, enden werde. Die Regierung sei nicht der Meinung gewesen, von der Befugnis den Jahrgang 1910 unter den Fahnen zurückzuhalten, Gebrauch machen zu müssen; aber da der Kriegsminister der Ansicht sei, daß die dazu erforderlichen Vorbereitungsmaßregeln nach dem Monat Mai nicht ohne Schwierigkeiten getroffen werden könnten, so werde die Entscheidung im jetzigen Augenblick erfolgen müssen. Das Parlament werde den Gesetzentwurf genau durchberaten können, die Regierung aber werde unter ihrer Verantwortung aufrechterhaltende und vorbereitende Maßnahmen treffen.
Bei der Annahme des bereits von der Kammer votierten Gesetzes betreffend die Kadres und Effektivbestände der Kavallerie erklärte der Kriegsminister im Senat, daß die gegenwärtige französische Kavallerie, obgleich sie gut ausgebildet sei, nicht imstande wäre, es mit einer feindlichen Kavallerie aufzunehmen, die drei Jahre Dienst leiste.
England.
London, 27. März. Im Unterhause wurde die Debatte über den Marineetat durch den Abgeordneten Lee wieder aufgenommen, der den Sicherheitsfaktor für ungenügend erklärte. Lee sympathisierte zwar mit dem Vorschlage Churchills, eine Rüstungspause eintreten zu lassen, und erklärte, jeder Mann werde sich freuen, wenn es möglich wäre, ein praktisch durchführbares Haushalten in dem Wettrüsten zu finden. Er sehe aber ein unüberwindliches Hindernis gegen den Vorschlag. Der Vorschlag könnte nicht allein auf Deutschland und England beschränkt werden, und wenn England nicht auf der Konferenz im Haag den bindenden Beschluß durchsetzen könne, daß alle Staaten diese Rüstungspause hätten, so könnte dieser Vorschlag nichts mehr sein als eine utopistische Vision, die infolge der Größe der geforderten Kredite in Churchills Kopf entstanden sei.
Griechenland.
Athen, 27. März. Die Königsiacht„Amphitrite“ ist um 11 Uhr im Piräus eingetroffen. Während der Einfahrt der Königsjacht seuerten alle Schiffe Trauersalut. Die Söhne und Enkel des Königs trugen sodann den Sarg an Land. König Konstantin führte die Königin=Witwe. Es folgten der ganze Hof und der Ministerrat. Der Sarg wurde auf eine Lafette gestellt, die von Matrosen gezogen wurde. Nach der Ankunft in Athen wurde der Sarg in die reichgeschmückte Kathedrale gebracht. Die Prinzen stellten den Sara auf dem Katafalk nieder und bildeten die Ehrenwache. Nach der kirchlichen Zeremonie zog sich die königliche
20)
Arme kleine Anni!
Roman von H. Courths=Mahler.
Die Damen waren während dieses Gesprächs ums Haus gegangen, hatten Garten und Veranda besichtigt und traten nun ins Haus.
Ein originelles, dekoratives Vestibül, kreisrund gehalten, wie es die Form des Turmes ergab, lag vor ihnen. Es bekam durch bunte Fenster ein warmes, getöntes Licht. Ganz im maurifchen Stil gehalten, mit reichen Malereien, orientalischen Teppichen und bequemen, niedrigen Sitzmöbeln versehen, machte es einen sehr behaglichen Eindruck. Eine schmale Steintreppe mit vergoldetem Goländer führte seitlich empor. Anni fand diesen Raum ganz reizend. Auch alle Zimmer waren sehr vornehm und behaglich eingerichtet. Der Majoratsherr von Soßneck der dies Witwenhäuschen hatte erbauen lassen, hatte seine Gattin sehr geliebr und dafür gesorgt, daß sie auch nach seinem Tode behaglich in Saßneck leben konnte. Früher hatte nur ein sehr primitives Häuschen hier gestanden.
Frau von Saßneck zeigte Anni auch zwei helle, freundliche Zimmer, die sie einst in diesem Hause bewohnen sollte. Sie gefielen Anni fast besser als die Räume, die sie jetzt bewohnte obwohl sie viel einfacher gehalten waren. Die Frau des Gärtners hatte den Damen alle Türen geöffnet. Nun verabschiedete sich Frau von Saßneck mit freundlichen Worten von ihr. Die noch hübsche rundliche Frau sah ihre Herrin mit den blanken Augen bittend an.
„Macht sich denn die Lene gut, sind gnädige Frau mit hr zufrieden?“ fragte sie.
Frau von Saßneck legte ihr lächelnd die Hand auf die Schulter.
„Sie haben doch Lene selbst angelernt, Luise, und sie schlägt ganz nach der Mutter ein— mehr kann ich zu ihrem Lobe nicht sagen.“
„Ach, da bin ich sehr stolg darauf, und ich freue mich so sehr. Die Lene ist ja auch so glücklich, daß sie unn im Schlosse ist bei der gnädigen Frau.“
„Aber Ihnen fehlt sie nun manchmal, nicht wahr, Luise? 92S nicht zumalen ein wenig einsam hier?“
„Bewahre, gnädige Frau! Die Lene kommt dann und wann mal geguckt, und der gnädige Herr reitet so oft vorüber und macht mal ein Schwätzchen mit uns. Auch sonst geht und fährt ja alles hier vorbei, was aus der Stadt kommt oder nach dem Schlosse will. Uns fehlt es nicht an Unterhaltung, wenn wir unsere Arbeit getan haben.“
„Nun, es freut mich, wenn Sie zufrieden sind, Luise.“
„Werden gnädige Frau nicht bald für immer ins Witwenhäuschen kommen?“ fragte Luise mit der Vertraulichkeit einer langjährigen Dienerin.
„Ein Weilchen müssen Sie schon noch auf uns warten, Luise,“ erwiderte Frau von Saßneck und nickte dieser einen freundlichen Gruß zu. Die beiden Damen gingen nun nach dem Schloß zurück. Ala sie aus einem Seitenweg in den breiten Hauptweg einbogen, der direkt zum Schlosse führte, sprengte soeben Norbert von Saßneck auf seinem Pferde daher. Frau von Saßneck blieb stehen und sah ihm entgegen. Da sie Annis Arm hielt, mußte auch diese ihren Schritt verhalten.
Er parierte sein Pferd dicht neben den Damen und sprang mit einem eleganten Satz aus dem Sattel.
„Ich glaubte schon zu spät zum Tee zu kommen, Tanke Elisabeth. Nimrod hat tüchtig ausgreifen müssen,“ rief er, seiner Tante die Hand küssend und sich vor Anni verneigend. Diese hatte mit heimlicher Bewunderung auf Roß und Reiter geblickt. Nie sah Norbert vorteilhafter aus, als wenn er zu Pferde saß.
„Die Damen kommen gewiß aus Tanichens künftiger Residenz?“ fragte er.
„Ja, Norbert, Fräulein Sundheim sollte sie besichtigen.“
„Und wie hat sie Ihnen gefallen, Fräulein Sundheim?"
„Ganz entzückend, Herr von Saßneck.“
Er nickte lächelnd und betrachtete mit frohem Aufotmen das schöne Mädchen. Es war doch ein sehr angenehmes Gefühl, zu wissen, daß er sie jetzt immer sehen würde, so ost er wollte.
„Je, nicht wahr, es ist ein molliger, kleiner Bau. Ich habe Tante Elisobeth im Verdacht, daß sie lieber heute als morgen dorthin übersiedelte. Und nun werden ihre Wünsche wohl auch noch bei Ihnen Unterstützung finden. Aber vorläufig halte ich Tante Elisabeth noch im Schlosse fest und Sie müssen folglich auch noch im Schlosse bleiben“
Anni lächelte.
„Wenn jedes Muß ein so freundliches Gesicht hätte, wie leicht wäre dann das Müssen. Schloß Saßneck ist ein wundervoller alter Bau— nur muß ich erst lernen, mich darin zurecht zu finden. Ich habe mich heute schon zweimal gründlich verlaufen.“
Norbert lachte. Er hatte das Pferd am Zügel und schritt neben den Damen her. Sie plauderten dabei ganz alltägliche Sachen, aber Norbert erschien alles bedeutungsvoll, so lange er in das reizende Gesicht Annis blickte und auf ihren Zügen das Wechselspiel der Farbe und des Ausdrucks beobachten konnte.
Frau von Saßneck freute sich, daß sich die beiden jungen Leute anscheinend recht gut verstanden. Der Ton zwischen ihnen war harmlos und unbefangen, ihrer Meinung nach. Es war ihr lieb, daß Norbert sich auf einen freundschaftlichen Verkehr mit Anni zu stellen suchte. Von Annis Taktgefühl war sie überzeugt. Sie würde sich nie in zu großer Vertraulichkeit mit Norbert gehen lassen. Das war besonders wichtig, wenn Norbert eine junge Frau heimführte. In dem Schlosse angekommen, nahm man dann auf der Terrasse den Tee.
Norbert konnte nur eine Stunde bleiben, aber er genoß diese Stunde mit tiefer innerlicher Freudigkeit.
Als er dann wieder auf seinem Nimrod davonritt, nach dem Vorwerk, wo sich die Wirtschaftsgebände befanden, sah Anni mit einem unerklärlich bangen Gefühl hinrer ihm her. Aber sie schüttelte energisch diese Bangigkeit ab und atmete tief auf.
War es nicht trotz allem unsagbar schön in Saßneck? War sie nicht beneidenswert, daß sie das gütige Geschick hierher geführt hatte? Dessen wollte sie sich doch immer eingedenk bleiben und nicht törichte Gedanken und Gefühle in sich aufkommen lassen.
Einige Wochen waren vergangen. Aumi hatte sich in Schloß Saßneck so schnell eingelebt, als wäre sie schon immer hier gewesen.
Wie sie gewünscht hatte, waren ihr allerlei Pflichten übertragen worden. Sie hatte verschiedenes im Haushalt zu tun, was früher Frau von Saßneck besorgt hatte, Briefe zu schreiben an Lieferanten, sich um die Dorfarnun zu küm
mern, Frau von Saßneck vorzulesen, feine Nähereien und Handarbeien zu machen, und sonst noch allerlei Dinge zu tun.—
Und dann hatte man ihr hervorragendes musikalisches Talent entdeckt.
Anni war nicht nur eine vorzügliche Klavierspielerin mit hervorragender Technik und seelischer Vertiefung, sondern sie beherrschte auch noch ein anderes Instrument meisterhaft— die Laute. Sie sang dazu die reizendsten Lieder mit einem gutgeschulten Mezzosopran, der ein wenig zum Alt hinüberneigte und ganz wundersam zu der Begleitung der Laute stimmte.
Ihre Adoptivmutter hatte so sehr für diese Art Musik geschwärmt. Heimlich hatte Anni, im Einverständnis mit ihrem Adoptivvater, Unterricht im Lautespiel und Gesang genommen und sich so eifrig in dieser reizenden Kunst geübt, daß sie bald zu einem Ziel kam.
Eines Tages hatte sie dann die Mutter mit dem ersten Vortrag überrascht. Frau Sundheim war außer sich gewesen vor Entzücken, und nun mußte Anni fast jeden Tag der Mutter ihre Lieder singen.
Ihre Laute hatte Anni dann auch aus dem Zusammenbruch gerettet und mit in die kleine Berliner Mietswohnung genommen. Den kostbaren Flügel hätte sie dort auch nicht gebrauchen können. Aber zur Laute sang sie der Mutter auch in Berlin fast jeden Abend. Dann schloß diese die Augen und träumte sich in glückliche Zeiten zurück. Heitere und ernste Lieder hatten sich gewechselt, und Anni war in dieser graziösen Kunst immer mehr Meisterin geworden.
Frau von Saßneck hatte keine Ahnung gehabt von Annts musikalischen Talenten. Daß sie Klavier spielen konnte, hatte sie stillschweigend vorausgesetzt. Als aber Anni dann an einem regnerischen Abend auf Frau von Saßnecks Wunsch einige Stücke auf dem Flügel gespielt hatte, sahen sich Tante und Neffe mit strahlenden Gesichtern an. Das war Musik nach ihrem Sinn. Sie sprachen beide ihre Freude und Bewunderung aus über Annis herrliches Spiel. Das jur# Mädchen errötete verlegen über dieses Lod. Aber nicht um die Welt hätte sie unn auch noch ihren Gesang und das Lautenspiel erwähnt.
Eines Tages jedoch, als die alte Dame Anni in ihrem Zimmer anfsuchte, saß sie die Laute hängen.