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FII

Der Kampf um den Etat

Die Finanzpläne Moldenhauers- 700 Millionen müssen aufgebracht werden

Parteiführer beim Kanzler

Zündwarenmonopol und Mittelstand

Von

Dr. Heinrich Köhler. M. d. R.

Der von der Reichsregierung dem Reichstage unterm 16. Januar unterbreitete Gesetzentwurf eines Zündwaren­monopols, der mit dem Vermerke versehen war, daß das Gesetz bis spätestens 31. Januar im Reichsgesetzblatt ver­kündet sein müsse, wenn der schwedische Anleihegeldgeber an seine Zusage gebunden bleiben solle, hat im Volke sehr viel Kritik gefunden. Mit vollem Recht. Die Verkoppelung einer Reichsanleihe mit der Schaffung eines deutschen Zünd­holzmonopols ist an sich schon eine nicht nur unbehagliche, sondern auch höchst unangenehme Angelegenheit. Insbe­sondere, wenn der Geldgeber der Anleihe auch derjenige ist, der den größeren Vorteil von dem zu schaffenden Monopol hat, und der Eindruck eben doch vorherrschend bleibt, daß die Anleihebedingungen im ganzen gesehen für das Reich nicht besonders günstig und die Vorschriften des Monopols für die deutsche Seite in vielen Punkten recht unbefrieeigend sind.

Kommt dazu noch, daß der vom Reichsfinanzminister mit dem Schweden Ivar Kreuger unterm 26. Oktober

1929 avgeschlossene Anleihevertrag über 125 Mil­sonen Dollar auch bereits die Grundlinien des Monopol­gesetzes so bindend vereinbarte, daß Aenderungen von vorn­herein nur sehr schwer und angesichts der kurzen für das Parlament zur Verfügung stehenden Zeit faktisch über­haupt kaum mehr möglich waren, wenn die Anleihe nicht ernstlich gefährdet werden sollte, dann ist die Atmosphäre genügend gekennzeichnet, in der die ganze von dem in­zwischen zurückgetretenen Herrn Finanzminister Hilfer­dina und Staatssekretär Popitz geschaffene Vorlage er­ledigt werden mußte. Auch die Zentrumsfraktion hat aus ihrem starken Mißbehagen durchaus keinen Hehl gemacht und es durch ihren Redner, den Schreiber dieser Zeilen, auch zum Ausdruck bringen lassen. Wenn die Fraktion trotz ihrer großen und schweren Bedenken dem Gesetzentwurf schließlich doch zugestimmt hat, so vor allem deshalb, weil er im Zuge der Sanierung der deutschen Finanzlage eine wichtige Maßnahme darstellt und auf der anderen Seite es doch gelungen war, die Vorlage in wesentlichen Punkten einschneidend zu verbessern.

Die Sanierung der Kassenlage des Reiches ist das dringendste Gebot der Stunde. Die insbesondere im vergangenen Jahre alle paar Monate notwendig ge­wordenen, geradezu unwürdigen Verhandlungen des Reiches mit den deutschen Großbanken wegen der Gewährung kurz­fristiger Kredite durften sich nicht wiederholen. Die zur Deckung des Extraordinariums kurzfristig ausgenom­menen Gelder müssen durch langfristige Anleihen ersetzt werden. Die 5prozentige Anleihe 1927 und die steuerfreie Anleihe 1929 waren Fehlschläge. Deshalb durfte eine neue sichere Anleihe nur ausgeschlagen werden, wenn andere bessere Wege der Geldbeschaffung gezeigt werden konnten. Dies war nicht der Fall. So mußte der Weg des Zünd­holzmonopols gegangen, dabei aber versucht werden, dem Gesetzentwurf die Giftzähne so weit wie möglich herauszunehmen. Letzteres ist in wesentlichem Umfange zu Gunsten des deutschen Handels gelungen.

Ja, aber war denn ein Zündwarenmonopol über­haupt nötig? Durchaus. Schon 1927 mußte das Reich ein­greifen und Maßnahmen treffen, um die deutsche Zünd­holzindustrie vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Das damals erlassene Gesetz erwies sich aber im Laufe der Jahre als ein Messer ohne Klinge. Die Einfuhr der Russen nach Deutschland, die unter den eigenen Gestehungskosten ihre Ware hereinwarfen und zuletzt 30 Prozent des deut­schen Konsums an sich gerissen hatten auf der einen Seite, sowie die rücksichtslose Konkurrenz einiger weniger deut­schen Außenseiter, die dem Syndikat ferngeblieben waren, brachten die deutsche Zündholzindustrie in die größten Schwierigkeiten. Hätte das Reich nicht eingegriffen, so wäre die deutsche Industrie rettungslos zusammen­gebrochen und ein schwedisches Privatmonovol in Deutschland allein herrschend gewesen. Welches Interesse die deutsche Zündholzindustrie an der Monopolvorlage hatte, ging deutlich aus ihrem Verhalten in den letzten Wochen lervor. Als bei den Verhandlungen im Haag es eine zeit­lang schien, daß die Anleihe Deutschlands bei Ivar Kreuger zu Gunsten der Reparationsschuldverschreibungen zurück­genommen werden müßte, da war es die Organisation der deutschen Zündholzfabrikanten, die dem Reichs­finanzminister Moldenhauer nach dem Haag tele­graphierte, er solle dafür sorgen, daß das Monopol unter allen Umständen gerettet werde, selbst

Von unserer Berliner Vertretung

Berlin, 7. Febr.

Heute hat die erste Besprechung des Reichsfinanz­ministers mit den Vertreiern der Regierungs­parteien über die Finanzfragen stattgesunden. Die Besprechungen sollen im Laufe der nächsten Woche mit den Sachverständigen der Regierungsparteien fortgesetzt werden. Auch ist in Aussicht genommen, im Laufe der nächsten Woche die Ländervertreter zur Besprechung der Finanzlage nach Berlin einzuladen.

Im Reichsfinanzministerium geht man bei den Sa­nierungsplänen, für die man die Zustimmung des Reichstages

haben will, von der Tatsache des 700 Millionen=Defizits für 1930/31 aus, von dem in der Presse bei der Behandlung der finanzpolitischen Probleme in der letzten Zeit schon häufig die Rede war. Diese 700 Millionen bleiben als ungedeckter Betrag übrig, nachdem die Minderbelastung der Reichskasse durch denNeuen Plan, in Höhe von rund 700 Millionen auf der Ausgabenseite bereits berücksichtigt ist, nachdem ferner das Defizit von 1929 aus dem ordentlichen Etat, ferner die Zuschüsse an die Arbeitslosenversicherung im Jahre 1929 in Höhe von 372 Millionen und schließlich der ge­setzlich hereits festgelegte Schuldentilgungsfond von 450 Mil­lionen Defizit stecken die 250 Miklionen Zuschüsse. die die Arbeitslosenversicherung im Jahre 1930 selbst unter Beibehaltung der erhöhten Beiträge erfordern würde. Reichsfinanzministerium will bekanntlich die Reichskasse von diesen Zuschüssen befreien und der Arbeitslosenversicherung das nötige Geld in Form von Krediten, die die anderen Sozial­versicherungsanstalten ihr geben sollen, zufließen lassen. Man rechnet aber damit, daß der Rückgriff über die anderen Ver­sicherungszweige nicht über den 1. April 1932 nötig sein wird. Diese Annahme stützt sich darauf, daß dann der Ge­burtenausfall aus der Kriegs= und Nachkriegszeit sich be­merkbar machen und in einer Senkung der Arbeitslosenziffer um 100 bis 300000 Menschen jährlich zum Ausdruck kommen wird. An eine Senkung des Versicherungsbeitrages von % ist allerdings nicht zu denken, ebensowenig an eine Erböhung, weil sie die Grenze des für die Wirtschaft Er­träglichen überschreiten würde. Gegen die Heranziehung der anderen Versicherungsanstalten wird aber von Gewerkschafts­seite schon lebhaft mobil gemacht. Das christliche Gewerk­schaftsorgan, derDeutsche", bekämpft den Plan in seiner heutigen Ausgabe und kündigt auch den Widerspruch der An­gestelltenversicherung und der Invalidenversicherung an.

Wenn es gelingt, die Reichskasse von den erwähnten Zu­schüssen an die Arbeitslosenversicherung zu befreien, bleiben noch 450 Millionen übrig. Der Reichsfinanzminister hält es für möglich und will sich dafür einsetzen, daß noch 80 Mil­lionen auf der Ausgabenseite der verschiedenen Etats einge­spart werden. Es bleiben dann noch 370 Millionen, die durch neue Steuern gedeckt werden sollen. Moldenhauer hat den Parteiführern einen

doppelten Steuererhöhungsplan gewissermaßen zur Auswahl

vorgelegt. In beiden Plänen steht an erster Stelle die Er­höhung der Biersteuer. Sie soll nach dem einen Plan 180 Millionen Mehrertrag liefern. die restlichen 190 Millionen will der Reichsfinanzminister durch die Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼ Brozent hereinholen. Außerdem würde es möglich sein, mit der Erhöhung dieser Steuer den Mehrbedarf der Länder und Gemeinden zu decken, indem ihnen weitere 180 Millionen aus der Umsatzsteuer überwiesen werden sollen. Der Finanzminister ist der Meinung, daß es dem Handel schwer fallen würde, diese Belastung auf die

wenn die Anleihe nicht zustande komme! Das ist doch deutlich.

Die Proteste gegen das Gesetz sind aus zwei Rich­tungen gekommen. Zunächst aus den Kreisen der Außen­seiter. Das sind aber gerade diejenigen Fabrikanten, die durch ihre Politik der Niederkonkurrenzierung zum schlech­ten Geschäft des Syndikats beigetragen haben. Ihre Pro­teste können deshalb beiseite gelegt werden. Sehr viel schwerer zu nehmen waren die erheblichen Bedenken des Handels, die in einer gemeinsamen Vorstellung dem Reichstage unterbreitet worden sind. Sie richteten sich zu­nächst dagegen, daß die Konsumvereine der sozial­demokratischen und der christlichen Arbeiter nicht in das Monopol aufgenommen worden seien und Vorteile in un­verträglichem Umfange erhalten sollten. Die Regierung

Konsumenten abzuwälzen. Nach dem zweiten Plan soll die Umsatzsteuer, fortfallen, dafür aber die Biersteuer um das Doppelte, nämlich um 360 Millionen, erhöht werden. Der Finanzminister ist sich darüber im Klaren, daß ein derartiger Steuereingriff zunächst einen Rückgang des Bierkonsums und infolgedessen geringere Erträgnisse bringen würde. In diesem Zusammenhang spielt der Gedanke einer Weinsteuer­erböhung hinein. Es kann aber hinzugefügt werden, daß man ihm auch im Finanzministerium keineswegs wohlwollend gegenübersteht, weil man weiß, daß die Weinsteuer den auf dem notleidenden Winzerstand lastenden Druck weiter steigern und daß sie besonders auch wegen der hohen Verwaltungs­kosten nur einen minimalen finanziellen Effekt zeitigen würde. Man ist auch im Finanzministerium der Meinung, daß eine gleichzeitige Belastung von Bier und Wein etwas weit gehen würde. Beim Reichsfinanzminister, der selbst Rheinländer ist, kann man von vornherein keine große Geneigtheit für die Weinsteuer voraussetzen. Vollständig tot ist der Gedanke aber keineswegs. Wir zweifeln aber nicht im geringsten daran, daß er vollständig tot gemacht werden wird. Ein Ersatz für die Weinsteuer soll in der Erhöhung der Zölle für Kaffee und Tee, von der man 50 Millionen erwartet, gesucht werden.

Von politischer Bedeutung ist

der energische Widerspruch des Reichsfinanzministers gegen jede Erhöhung der direkten Steuern.

Die scharfe Betonung dieses Widerstandes kann man sich nur daraus erklären, daß irgendwo. vermutlich bei der Sozial­demokratischen Partei. der Plan einer Erhöhung der direkten Steuern eine Rolle spielt. Sollte das der Fall sein, so würde der Widerstand des Reichsfinanzministers auf Unterstützung der weitesten nichtsozialistischen Kreise rechnen können, weil eine Erhöhung der direkten Steuern die Wirt­schaft schwer schädigen und auch die bedenklichsten sozialen Folgen haben würde. In einer Zeit, in der die deutsche Wirt­schaft unter dem Mangel an Kapital leidet, in der die Ka­pitalflucht ein Tagesgespräch ist, sollte der Gedanke an der­artige Steuern eigentlich überhaupt nicht aufkommen dürfen. Dicht Erhöhung, sondern in absehbarer Zeit Senkung der direkten Steuern, das darf man als das von allen Einsichtigen verfolgte Ziel einer gesunden Finanzpolitik bezeichnen.

Wenn das Werk der Finanzreform zu einem guten Ende geführt werden soll, wozu auch seine gleichzeitige Ver­abschiedung mit dem Youngplan gehört, dann ist dafür eine entschlossene und zielbewußte Führung durch die Regierung erste Voraussetzung. In maßgebenden Zen­trumskreisen ist man, was nicht verschwiegen werden soll, nicht erbaut davon, daß der Etat für 1930 noch immer auf sich warten lößt und man ist auch nicht frei von der Be sorgnis, daß der Reichsfinanzminister sich von den Parteien auzuviel in sein Konzept hineinreden lassen könnte. Die maßgebenden Kreise der Zentrumsfraktion sind nach wie vor

der Ueberzeugung, daß es unmöglich ist, den Youngplan zu ratifizieren, die Sanierung der Reichsfinanzen aber im Un­gewissen zu lassen. Die Zentrumsfraktion läßt sich dabei von außen= und innenpolitischen Erwägungen leiten. Innen politisch will sie unter allen Umständen eine Krise vermieden wissen, und außenpolitisch sieht sie in der Sanierung der Reichsfinanzen die erste Voraussetzung für das unentbehrliche Vertrauen des Auslandes und für die Beseitigung der letzten Besorgnis, daß die Sanktionsbestimmung des Haager Ab kommens jemals praktische Bedeutung erlangen könnte. Es scheint, daß sich allmählich auch bei den anderen Parteien die Ueberzeugung von der Berechtigung des Zentrumsstand punktes durchsetzt. Dann aber muß es trotz aller jetzt noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten möglich sein, einen anständigen, ehrlichen und wirtschaftlich gesunden Etatsaus gleich zu finden.

hat erklärt, daß sie die Konsumorganisationen nicht in das Monopol einbezogen habe, weil sie schon 1927 mit ihrer ganzen Produktion außerhalb der Syndikatsbewirtschaftung gewesen seien.

Das Zentrum hat trotzdem beantragt, die Kon­sumvereine entsprechend den Wünschen des Handels in den Monovolbetrieb einzugliedern. Obwohl es nicht verkannte, daß dadurch das Reich auf die von diesen Organisationen zu leistende Sonderabgabe in Höhe von 1 Million verzichten mußte und der Gewinn der Monopol­verwaltung, an dem die Schweden mangeblich beteiligt sind, sich erhohen würde. Der Reichsfinanzminister er­klärte aver. eine solche Einbeziehung sei nach dem abge­schlossenen Vertrage vom 26. Oktober 1929 absolut un­moglich. Daraufhin mußte das Zentrum seinen Antrag