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Sbe

Eine Zeitschrift zur Belehrung und Unterhaltung für Jedermann.

Erscheint jeden Sonntag und kostet bei den Fürstl. Thurn= und Taxi­chen Postämtern vierteljährlich 11 ¼/ Sgr., in den Expeditionen in Lemgo und Detmold 10 Sgr.

Ne 41.

Lemgo, 11. October 1857.

Anzeigen werden berechnet: unter 5 Zeilen mit 2 Sgr. 6 Pf. von—10 Zeilen 5 Sgr. über 10 Zeilen jede Zeile 6

Der Landmann.

Welch schönes Loos ward ihm beschieden! Er lebet glücklich und zufrieden Auf seiner ländlich stillen Flur,

Befreit von Gram und schweren Sorgen, Erblühet süß ihm und verborgen Des Herzens wahre Freude nur.

Er sieht des Frühlings Knospen schwellen, Erblickt des Sommers Aehrenwellen,

Des Frucht behang'nen Herbstes Kleid;

Er find't ein seliges Behagen,

Wenn er in rauhen Wintertagen Dem armen Vöglein Futter streut.—

Um seines nied'ren Fensters Bogen Hat traulich sich die Reb’ gezogen,

Die er von Jugend an gepflegt;

In seinem Garten duften Rosen,

Um die mit schmeichlerischem Kosen Der Zephyr seine Flügel schlägt.

In dichtbelaubten Buchenhallen Lauscht er dem Klang der Nachtigallen Und hört im Feld der Wachtel Schlag; Betrachtet seiner Bienen Zellen,

Und trinkt aus reinen Silberquellen Im lusterfüllten Blumenhag',

Er findet, was das Aug' entzücket, Genießet, was das Herz beglücket,

Und Alles ihn mit Frohsinn füllt;

Er hat des Lebens goldnen Frieden Und find't in seinem Loos hienieden Des fernen Paradieses Bild.

Das wichtigere Nachspiel.

Wir haben es bereits ausgesprochen, daß, wenn die Meuterei in Indien bewältigt sein oder durch die eigene Anarchie sich aufgelöst haben wird, dann noch ein ernsterer Kampf in England bevorstehe, der Kampf der Interessen der ostindischen Kompagnie mit denen des englischen Staates.

Wer so recht erkennen will, wie so anders die Dinge in England stehen, als fast in allen Ländern Europas, der braucht nur eines Umstandes eingedenk zu sein, daß ein Reich wie Indien, ein Reich an Umfang größer als Europa und an Seelenzahl 180 Millionen in sich fassend, nicht et­wa dem englischen Staat gehört, sondern das Eigenthum einer Kompagnie englischer Geschäftsleute ist. Dieser Zu­stand ist für uns so fremdartig, daß wir ihn erst verstehen, wenn wir ihn uns durch ein Beispiel aus den heimatlichen

Verhältnissen deutlicher machen. Ganz so wie es bei uns Aktiengesellschaften giebt, welche auf ihre Kosten Land erwer­ben und Eisenbahnen bauen, ganz so ist die ostindische Kom­pagnie ursprünglich auch nichts als eine bloße Aktiengesell­schaft, die Anfangs bloße Geschäfte nach Indien machte, dann gelegentlich dort die nöthigen Grundstücke zur Anlegung ihrer Waaren=Lager ankaufte und diese Waaren=Lager durch Diener bewachen ließ, welche Waffen trugen und in denselben geübt waren. Was so klein und ganz in den Schranken einer Aktiengesellschaft begann, wuchs später immer mehr und mehr heran. Aus den Grundstücken wurden Ländereien, aus den bewaffneten Dienern wurden Soldaten, in deren Reihen nach und nach auch indische Eingeborne mit Erlaubniß der indischen Könige eintraten. Wenn Anfangs die Aktionaire selber sich noch um die Verwaltung der Gesellschaft kümmerten, wurde diese später, als die Gesellschaft gar glänzende Geschäfte machte, einem sehr gut besoldeten Beamtenthum überlassen, und dieses Beamtenthum, an Kenntnissen und Mitteln den indischen eingeborenen Herrschern und deren Regierungen überlegen, wurde bald dort so mächtig, daß es im Stande war, sich auf eigene Hand zu bereichern, um nach wenig Jahren sich ins Privatleben mit ungeheuren Schätzen zurück­zuziehen.

Ungefähr so wie unsere Privat=Eisenbahngesellschaften ursprünglich zu ihrem eigenen Besten unter den Schutz des Staates gestellt wurden, ebenso war es auch mit der Aktien­gesellschaft, die Indien zum Gegenstand ihrer Spekulationen machte, der Fall. Wie bei uns der Eisenbahn=Beamte ge­wisse Rechte des Polizei=Beamten innerhalb seines Dienstes besitzt, so war es auch mit dem Beamtenthum der Kompagnie. Die Selbstverwaltung wurde Selbstregierung, und als dann immer mehr der Länderbesitz anwuchs, entstand eine, unter dem Schutz des englischen Staates stehende, selbstständige in­dische Regierung dieser Ländereien, im Namen der Kompagnie,

Indien war ein Reich, das von eingeborenen Eroberern und Tyrannen regiert wurde, die nach Art asiatischer Tyran­nei das ganze Volk als bloßes Werk der Willkür betrachteten. Diese Tyrannen führten unter einander Kriege, oder wurden, wenn sie die Wirthschaft zu blutsaugerisch gegen ihre Unter­thanen trieben, durch Revolutionen gestürzt. Solchen Re­gierungen gegenüber war die englische Kompagnie, die ihre Habgier nur in der Weise befriedigte, wie es Kaufleute gegen unerfahrene und unmündige Kunden thun, eine sehr gefähr­liche Nachbarschaft; da sie jedoch unter dem Schutze des englischen Staates stand und in sich selber fest gegliedert war, gewann sie an Ansehn bei den Herrschern und an Anhang bei den Unterthanen des indischen Reiches. In Kriegen der Tyrannen gegen einander fingen die Parteien an, um die Freundschaft der Engländer zu buhlen; bei Revolutionen suchte die gestürzte oder die siegende Macht Schutz bei den sich selbst so gut regierenden Engländern. Für diesen Schutz gewannen die Engländer immer mehr Ländereien und Privi­legien. Die Gesellschaft wurde dadurch bald mächtiger als irgend eine der dortigen Regierungen. Intriguen, Bündnisse, Ankäufe, und endlich auch Kriege und Eroberungen vollendeten die Herrschaft der Engländer, so daß sie die eigentlichen Herren des ungeheuren Landes wurden.

So entstand denn unter dem Schutz der englischen Re­gierung eine Privatgesellschaft, die ein ungeheures Reich in Besitz nahm, das sie eigentlich auf eigene Faust regierte und bewirthschaftete.