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Christliches Tageblatt
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Nr. 132.
Bielefeld=Bethel(Verlagsort Bielefeld), Sonnabend, den 7. Juni 1930.
12. Jahrgang
1
Gleichwie das Würmchen seltner Künste Sich selig in sich selbst begräbt,
Und sich aus seid'nem Luftgespinste Sein Grab der Auferstehung webt,
So ziehe aus dem Weltgetümmel Dich glücklich in dich selbst zurück;
In deinem Glauben ist dein Himmel,
In deinem Herzen dein Geschick.
E. M. Arndt.
Ein Ausblick auf Konjunktur und Arbeitsmarkt.
Die geringe Abnahme der Arbeitslosenziffern beängstigt weite Kreise des Volkes. Vor uns stehen die Zahlungen an die ehemaligen Feindstaaten, die wir nunmehr aus Gewinn, aus Vermögen, nicht mehr aus Anleihemitteln zahlen sollen. Woher die Kraft zu solchen Leistungen nehmen, wenn schon jetzt die Arbeitsmarktlage so ungünstig wie schon kaum ein Jahr vorher ist? Dazu das Elend der Millionen Arbeitslosen, die wir doch auch unterhalten müssen. Die bange Frage nach der Entwicklung unserer Wirtschaft in der Zukunft, die Frage, ob nicht bald mit einer Besserung, mit einem Aufschwung gerechnet werden kann, wird von allen Deutschen in diesen Tagen und Wochen wieder und wieder gestellt. Eine absolut zutreffende Antwort ist nicht zu geben. Doch bildet die systematische Konjunkturforschung manchen Beurteilungsanhalt. Das Institut für Konjunkturforschung beurteilt die Konjunktur Ende Mar 1930 wie folgt:
„Produktion und Beschäftigung sind konjunkturmäßig weiter gesunken. Die Arbeitslosigkeit hat zwar abgenommen, die Besserung bleibt aber hinter dem saisonüblichen Umfang zurück. Der seit Jahren anhaltende Auftrieb der Ausfuhr ist zum Stillstand gekommen.
Die Zinssätze am Goldmarkt haben einen ungewöhnlichen Tiefstand erreicht. Dagegen sind die Zinssätze für Langkredite trotz fortschreitender Entspannung des Kapitalmarktes noch hoch. Für den weiteren Verlauf des Jahres 1930 ist aber mit zunehmend günstigeren Emissionsbedingungen zu rechnen. Die Aktienkurse stagnieren; auf Teilgebieten sind sie eher aufwärts gerichtet. An den Rohstoffmärkten hat der Preisdruck nachgelassen.
Die Wirtschaft zeigt die Symptome einer dem Tiefdruck zustrebenden Depression. Der konjunkturelle Rückgang der Wirtschaftstätigkeit dürfte in den nächsten Monaten zum Abschluß kommen und in eine Periode der Stagnation einmünden. Die weitere Entwicklung wird durch die sich bessernde Kapitalversorgung— in gewissem Umfang auch durch die Preisentwicklung— in günstigem Sinn beeinflußt werden.“
Ueber die Entwicklung des Arbeitsmarktes schreibt das Institut folgendes:
Aus verschiedenen Gründen„ist für die nächsten Mosate kaum mit einer konjunkturellen Verminderung der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Es ist im Gegenteil, nachdem die Wirtschaft erst seit drei Monaten von der Krisis zur bepression übergegangen ist, sehr wahrscheinlich, daß mindestens bis in die Sommermonate hinein die Arbeitslosigkeit in ihrem konjunkturellen Verlauf noch weiter steigen wird. Verstärkt wird diese Bewegung durch die Stagnation in wichtigen Saisonberufen(Baubewerbe), die an sich ein wirksames Gegengewicht gegen die Zunahme der Arbeitslosigkeit in den Konjunkturberufen bringen können.
Für das ganze Jahr 1930 dürfte der Durchschnitt der Gesamtzahl der Arbeitslosen mit 2,6 Millionen kaum 9och gegriffen sein. Die Arbeitslosenversicherung und Tenenterstützung hat— bei gleichbleibenden gesetzsichen Bestimmungen— mit einem Jahresdurchschnitt i Hauptunterstützungsempfängern zu rechnen, der wohl unnahernd die Größenordnung von 2 Millionen erreichen wird.“
Besteht Wahrheit über die Kriegs=Ereignisse in Belgien?
Vas für die Kriegsschuldfrage im allgemeinen gilt, •s gilt im besonderen auch für die deutsch=belgischen glagen, die aus der Zeit des Weltkrieges stammen. Das 56, ebensowenig wie eine wirkliche Verständigung er Volker untereinander jemals möglich ist, solange „##. Volk, das deutsche, als der schuldhafte, verbrecheische Entfeßler des Weltkrieges gebrandmarkt ist, wie des durch den Versailler Vertrag geschah, ebenso wenig
kann ein ehrliches Friedensverhältnis zwischen uns und unserem belgischen Nachbarn hergestellt werden, solange die Schuldvorwürfe aufrecht erhalten bleiben, die seit den Augusttagen des Jahres 1914 in der Welt umgehen. Die Worte: Friede und Verständigung sind inhaltslose Phrasen, wenn hinter ihnen nicht Glaube, Wille und Liebe zur Wahrheit im christlichen Sinne stehen.
Die Schuldvorwürfe aus den Augusttagen des Jahres 1914 sind immer noch so lebendig, daß heraufreichend bis in unsere unmittelbare Gegenwart fast kein Tag in der belgischen Presse, fast kein Monat im belgischen Buch= und Zeitschriftenwesen vergeht, ohne daß in irgend einer Form das deutsche Volk von dorther zu hören bekommt, in welch grausamer Weise die feldgraue Soldateska, Offiziere wie Mannschaften, in Belgien gehaust hätten. Vor Monaten waren es besonders die belgischen Broschüren über die Kriegsereignisse in den Orten Löwen und Dinant, die in Hunderttausenden von Exemplaren zur Anprangerung des deutschen Heeres in die Welt gesandt wurden. Heute liegt als neuestes Dokument dieses belgischen Propagandafeldzuges ein dickleibiges, reichillustriertes Werk:„La Patrie belge 1830— 1930“ in den Buchläden der französischen Sprachwelt aus, ein Werk, das in Wort und Bild die alten Vorwürfe gegen Deutschland richtet.
Ist es verwunderlich, wenn angesichts eines solchen publizistischen Ansturms viele Kreise im deutschen Volk in Gewissensnot geraten sind und fragen: Was ist nun eigentlich wahr? Haben unsere Landsleute im August 1914 tatsächlich in Belgien so furchtbar gewütet? Wen trifft die Schuld daran, daß so etwas sich ereignen konnte, daß Tausende von den zivilen Bewohnern Belgiens, darunter auch Frauen und Kinder, beim Durchmarsch der deutschen Truppen ihr Leben eingebüßt haben?
Die Politik auf der einen und die Wissenschaft auf der anderen Seite sind heute noch nicht so weit fortgeschritten, daß einfache, kurze Antworten auf derartige Fragen gegeben werden konnten. Die Wissenschaft ist aus dem Grunde noch nicht so weit, weil die Aufhellung der entsprechenden Tatbestände im einzelnen nicht von einer Seite allein aus betrieben werden kann. Trotz allen Bemühens wird z. B. die nur auf sich selber gestellte deutsche Wissenschaft niemals in der Lage sein, restlos alle derartigen Fragen zu klären. Sie bedarf dazu unbedingt der Mitwirkung seitens der belgischen Forschung. Und ebenso bedarf auch letztere der Mitwirkung der deutschen Wissenschaft, um wirklich zuverlässige Feststellungen treffen zu können. Daß aber ein derartiges Zusammenwirken der beiderseitigen Wissenschaften über die Landesgrenzen hinweg bislang sich noch nicht hat bewerkstelligen lassen, dafür ist verantwortlich zu machen die Politik, die trotz aller Friedensbeteuerungen mit Worten sich dieser wichtigen praktischen Aufgabe bislang entzogen hat.
Dank dieser Umstände sieht man sich also, wenn einem die oben erwähnten oder ähnliche Fragen entgegengehalten werden, gezwungen, offen auszusprechen, daß man nur in beschränktem Umfange Rede und Antwort stehen könne. Allerdings bezieht eine derartig vorsichtig=gewissenhafte Antwort im wesentlichen auf die Einzelereignisse des damaligen Kriegsgeschehens. Was dagegen die Grundzüge des damaligen Geschehens anlangt, so kann man ungeachtet der für die Forschung bestehenden Lücken mit hinreichender Bestimmtheit auch heute schon das eine und andere aussagen. Und diese Grundzüge sind allerdings auch am wichtigsten.
Es handelt sich nämlich im Großen gesehen um die Entscheidung nur eines einzigen Problems: Hat in Belgien gegenüber den durchziehenden deutschen Truppen im August 1914 ein völkerrechtswidriger Franktireurkrieg stattgefunden oder nicht. Die Belgier antworten auf diese Frage mit Nein, beziehungsweise ziehen sie sich — neuerdings in verstärktem Maße— darauf zurück, zu sagen: vielleicht ist in gewissen vereinzelten Fällen etwas derartiges vorgekommen. Von deutscher Seite wird dagegen diese Grundfrage mit Ja beantwortet. Es klafft also ein Widerspruch zwischen den beiderseitigen Standpunkten, wie er schärfer nicht wohl gedacht werden kann.
Wo liegt die Wahrheit?
Derjenige, der mit den Bestimungen des internationalen Kriegsrechts einigermaßen vertraut ist, wird auf die Vermutung kommen können, daß auf die erwähnte Grundfrage deshalb von deutscher wie von belgischer Seite eine so verschiedenartig lautende Antwort gegeben wird, weil die Frage selbst trotz ihrer anscheinenden Bestimmtheit eben doch vielleicht nicht so ganz klar ist.
Was heißt denn völkerrechtswidriger Franktireurkrieg: Was bestimmt denn das Völkerrecht hinsichtlich der Teilnahme von Zivilisten an Kampfhandlungen?
In der Tat sind die bestehenden, international fest gelegten Regeln des Völkerrechts hinsichtlich einer etwaigen Beteiligung der Zivilbevölkerung an Kampfhandlungen keinesfalls von idealer Klarheit und Voll ständigkeit. Das Völkerecht kennt sowohl einen rech mäßigen wie auch rechtswidrigen Franktireurkrieg, und die Unterscheidung zwischen beiden Arten ist dank gewisser Mängel im Völkerrecht keineswegs immer leicht. Indessen ist der Grund, warum Deutsche und Belgier auf das erwähnte Hauptproblem eine kontradiktorisch verschieden lautende Antwort erteilen, doch nicht in diesen Textunsicherheiten zu suchen— wenigstens nicht im wesentlichen—, sondern es handelt sich in erster Linie um die Tatfrage, die beiderseits verschieden beurteilt wird.
So ist denn die Frage, wo inmitten des erwähnten Widerspruchs die Wahrheit liegt, vom ersten Tag bis heute nur auf Grund der vorzulegenden Beweise zu beantworten. Und in dieser Hinsicht liegt das, was der Jurist die Beweislast nennt, fast ausschließlich auf deutscher Seite. Das heißt, wir müssen mit stichhaltigen Gründen den Nachweis erbringen, daß gegebenenfalls völkerrechtswidrig gegen unsere Truppen vorgegangen worden ist.
Haben wir derartige stichhaltige Beweise bislang der Oeffentlichkeit schon vorgelegt?
Die Erfahrungen die wir haben machen müssen, zeigen, daß wider unser Erwarten das bisher veröffentlichte deutsche Beweismaterial als nicht unumstößlich sicher erkannt wird. Zwar ist es von manchen auslän, dischen, neutralen, wie sogar ehemals feindlichen Staats angehörigen, als weitgehend zuverlässig aufgegriffen worden, nichtsdestoweniger hat es in der öffentlichen Meinung der Welt nicht durchzuschlagen vermocht. Der Feuler liegt darin,, daß dieses Beweismaterial allzu juristisch gehalten war. Man hat, um die Existenz eines beigischen völkerrechtswidrigen Franktireurkrieges zu härten, Tausende von Zeugenaussagen der deutschen Soldaten und Offiziere, die an den Ereignissen teilgenommen haben, zu Papier gebracht, hat sogar die Betreffenden ihre Aussagen eidlich bekräftigen lassen. Und was war der Erfolg?— Daß die Belgier auftreten konnten und sagen: alle diese deutschen Zeugnisse sind nicht einwandfrei, denn abgesehen davon, daß Beohachtungen, die man in der Aufregung des Kampfes macht, entsprechend an Ungenauigkeit leiden, so sind vor allem die Zeugen selbst an den Vergehen beteiligt gewesen, die die Belgier den Deutschen zum Vorwurf machen Die Zeugen sind nicht objektiv, sondern selbst belastet. Mit diesem Argument haben die Belgier in der Tat die deutsche Beweisführung zu erschüttern vermocht, und es fragt sich nun, ob angesichts dieses Scheiterns von deutscher Seite nunmehr andere Beweismittel zur Verfügung gestellt werden können.
Damit ist die vorstehende Darstellung an den Punkt gelangt, an dem die deutsche Forschung augenblicklich sich selbst befindet. Diese Forschung vollzieht sich in der Richtung, daß insonderheit einem ganz speziellen Beweismittel nachgegangen wird, das schon in den bieherigen Auseinandersetzungen auch von belgischer Seite als untrüglich anerkannt worden ist, nämilch die Schrotschußverletzungen, die deutsche Soldaten erlitten haben. Durch nichts kann die Existenz von Franktireurs klarer bewiesen werden, als durch den Nachweis der Verwendung irregulärer Waffen. Denn mögen auch nicht alle Franktireurs sich der Jagdgewehre bedient haben, sondern daneben auch andere Waffen in Anwendung gebracht worden sein, und mögen auch nicht alle Schüsse, die aus Schrotflinten abgegeben worden sind, einen menschlichen Körper getroffen haben, sicher ist das eine, bezw. das doppelte, daß nämlich einerseits Schrotschußverletzungen bank ihrer besonderen Eigenart als solche, nicht zu verkennen sind, und daß andererseits die Anzahl der etwa feststellbaren Schrotschußverletzungen zugleich eine Mindestzahl für die Existenz belgischer Franktireurs darstellen würde bezw. daß sich daraus nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung die ungefähre Anzahl der in der Wirklichkeit vorhanden gewesenen belgischen Heckenschützen errechnen läßt.
Was nun eben diese Zahlenangabe betreffend Schrotschußverletzungen anlangt, so soll mit den vorstehenden Ausführungen den noch in Gang befindlichen Forschungen nicht vorgegriffen werden. Man wird— hoffentlich in Bälde— Genaueres hierüber erfahren. Eines aber kann heute schon gesagt werden: Das Ergebnis wird nicht eine