Ausgabe 
12 (7.6.1930) 132
Seite
370
 
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von Fr. L. Herrn­k.— M; Wachtm. Köln=Kalk.— A; d. E. G. Borsdorf .— Al; Pastor L. Dr. H. H. Breslau ttel.— A; Pastor igsberg.— A; E. ilage.— A; F.

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Nr. 132.

Bielefeld=Bethel(Verlagsort Bielefeld), Sonnabend, den 7. Juni 1930.

12. Jahrgang

1

Gleichwie das Würmchen seltner Künste Sich selig in sich selbst begräbt,

Und sich aus seid'nem Luftgespinste Sein Grab der Auferstehung webt,

So ziehe aus dem Weltgetümmel Dich glücklich in dich selbst zurück;

In deinem Glauben ist dein Himmel,

In deinem Herzen dein Geschick.

E. M. Arndt.

Ein Ausblick auf Konjunktur und Arbeitsmarkt.

Die geringe Abnahme der Arbeitslosenziffern be­ängstigt weite Kreise des Volkes. Vor uns stehen die Zahlungen an die ehemaligen Feindstaaten, die wir nun­mehr aus Gewinn, aus Vermögen, nicht mehr aus An­leihemitteln zahlen sollen. Woher die Kraft zu solchen Leistungen nehmen, wenn schon jetzt die Arbeitsmarkt­lage so ungünstig wie schon kaum ein Jahr vorher ist? Dazu das Elend der Millionen Arbeitslosen, die wir doch auch unterhalten müssen. Die bange Frage nach der Entwicklung unserer Wirtschaft in der Zukunft, die Frage, ob nicht bald mit einer Besserung, mit einem Aufschwung gerechnet werden kann, wird von allen Deutschen in diesen Tagen und Wochen wieder und wieder gestellt. Eine absolut zutreffende Antwort ist nicht zu geben. Doch bildet die systematische Konjunkturforschung manchen Beurteilungsanhalt. Das Institut für Konjunk­turforschung beurteilt die Konjunktur Ende Mar 1930 wie folgt:

„Produktion und Beschäftigung sind konjunkturmäßig weiter gesunken. Die Arbeitslosigkeit hat zwar abge­nommen, die Besserung bleibt aber hinter dem saison­üblichen Umfang zurück. Der seit Jahren anhaltende Auftrieb der Ausfuhr ist zum Stillstand gekommen.

Die Zinssätze am Goldmarkt haben einen ungewöhn­lichen Tiefstand erreicht. Dagegen sind die Zinssätze für Langkredite trotz fortschreitender Entspannung des Ka­pitalmarktes noch hoch. Für den weiteren Verlauf des Jahres 1930 ist aber mit zunehmend günstigeren Emis­sionsbedingungen zu rechnen. Die Aktienkurse stag­nieren; auf Teilgebieten sind sie eher aufwärts gerichtet. An den Rohstoffmärkten hat der Preisdruck nachgelassen.

Die Wirtschaft zeigt die Symptome einer dem Tief­druck zustrebenden Depression. Der konjunkturelle Rück­gang der Wirtschaftstätigkeit dürfte in den nächsten Monaten zum Abschluß kommen und in eine Periode der Stagnation einmünden. Die weitere Entwicklung wird durch die sich bessernde Kapitalversorgung— in gewissem Umfang auch durch die Preisentwicklung— in günstigem Sinn beeinflußt werden.“

Ueber die Entwicklung des Arbeitsmarktes schreibt das Institut folgendes:

Aus verschiedenen Gründen„ist für die nächsten Mo­sate kaum mit einer konjunkturellen Verminderung der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Es ist im Gegenteil, nachdem die Wirtschaft erst seit drei Monaten von der Krisis zur bepression übergegangen ist, sehr wahrscheinlich, daß mindestens bis in die Sommermonate hinein die Ar­beitslosigkeit in ihrem konjunkturellen Verlauf noch weiter steigen wird. Verstärkt wird diese Bewegung durch die Stagnation in wichtigen Saisonberufen(Bau­bewerbe), die an sich ein wirksames Gegengewicht gegen die Zunahme der Arbeitslosigkeit in den Konjunktur­berufen bringen können.

Für das ganze Jahr 1930 dürfte der Durchschnitt der Gesamtzahl der Arbeitslosen mit 2,6 Millionen kaum 9och gegriffen sein. Die Arbeitslosenversicherung und Tenenterstützung hat— bei gleichbleibenden gesetz­sichen Bestimmungen— mit einem Jahresdurchschnitt i Hauptunterstützungsempfängern zu rechnen, der wohl unnahernd die Größenordnung von 2 Millionen erreichen wird.“

Besteht Wahrheit über die Kriegs=Ereignisse in Belgien?

Vas für die Kriegsschuldfrage im allgemeinen gilt, •s gilt im besonderen auch für die deutsch=belgischen glagen, die aus der Zeit des Weltkrieges stammen. Das 56, ebensowenig wie eine wirkliche Verständigung er Volker untereinander jemals möglich ist, solange „##. Volk, das deutsche, als der schuldhafte, verbreche­ische Entfeßler des Weltkrieges gebrandmarkt ist, wie des durch den Versailler Vertrag geschah, ebenso wenig

kann ein ehrliches Friedensverhältnis zwischen uns und unserem belgischen Nachbarn hergestellt werden, solange die Schuldvorwürfe aufrecht erhalten bleiben, die seit den Augusttagen des Jahres 1914 in der Welt umgehen. Die Worte: Friede und Verständigung sind inhaltslose Phrasen, wenn hinter ihnen nicht Glaube, Wille und Liebe zur Wahrheit im christlichen Sinne stehen.

Die Schuldvorwürfe aus den Augusttagen des Jahres 1914 sind immer noch so lebendig, daß heraufreichend bis in unsere unmittelbare Gegenwart fast kein Tag in der belgischen Presse, fast kein Monat im belgischen Buch= und Zeitschriftenwesen vergeht, ohne daß in irgend einer Form das deutsche Volk von dorther zu hören bekommt, in welch grausamer Weise die feldgraue Sol­dateska, Offiziere wie Mannschaften, in Belgien gehaust hätten. Vor Monaten waren es besonders die belgischen Broschüren über die Kriegsereignisse in den Orten Löwen und Dinant, die in Hunderttausenden von Exem­plaren zur Anprangerung des deutschen Heeres in die Welt gesandt wurden. Heute liegt als neuestes Doku­ment dieses belgischen Propagandafeldzuges ein dick­leibiges, reichillustriertes Werk:„La Patrie belge 1830— 1930“ in den Buchläden der französischen Sprachwelt aus, ein Werk, das in Wort und Bild die alten Vorwürfe gegen Deutschland richtet.

Ist es verwunderlich, wenn angesichts eines solchen publizistischen Ansturms viele Kreise im deutschen Volk in Gewissensnot geraten sind und fragen: Was ist nun eigentlich wahr? Haben unsere Landsleute im August 1914 tatsächlich in Belgien so furchtbar gewütet? Wen trifft die Schuld daran, daß so etwas sich ereignen konnte, daß Tausende von den zivilen Bewohnern Bel­giens, darunter auch Frauen und Kinder, beim Durch­marsch der deutschen Truppen ihr Leben eingebüßt haben?

Die Politik auf der einen und die Wissenschaft auf der anderen Seite sind heute noch nicht so weit fortge­schritten, daß einfache, kurze Antworten auf derartige Fragen gegeben werden konnten. Die Wissenschaft ist aus dem Grunde noch nicht so weit, weil die Aufhellung der entsprechenden Tatbestände im einzelnen nicht von einer Seite allein aus betrieben werden kann. Trotz allen Bemühens wird z. B. die nur auf sich selber gestellte deutsche Wissenschaft niemals in der Lage sein, restlos alle derartigen Fragen zu klären. Sie bedarf dazu un­bedingt der Mitwirkung seitens der belgischen Forschung. Und ebenso bedarf auch letztere der Mitwirkung der deutschen Wissenschaft, um wirklich zuverlässige Fest­stellungen treffen zu können. Daß aber ein derartiges Zusammenwirken der beiderseitigen Wissenschaften über die Landesgrenzen hinweg bislang sich noch nicht hat bewerkstelligen lassen, dafür ist verantwortlich zu machen die Politik, die trotz aller Friedensbeteuerungen mit Worten sich dieser wichtigen praktischen Aufgabe bislang entzogen hat.

Dank dieser Umstände sieht man sich also, wenn einem die oben erwähnten oder ähnliche Fragen ent­gegengehalten werden, gezwungen, offen auszusprechen, daß man nur in beschränktem Umfange Rede und Ant­wort stehen könne. Allerdings bezieht eine derartig vor­sichtig=gewissenhafte Antwort im wesentlichen auf die Einzelereignisse des damaligen Kriegsgeschehens. Was dagegen die Grundzüge des damaligen Ge­schehens anlangt, so kann man ungeachtet der für die Forschung bestehenden Lücken mit hinreichender Be­stimmtheit auch heute schon das eine und andere aus­sagen. Und diese Grundzüge sind allerdings auch am wichtigsten.

Es handelt sich nämlich im Großen gesehen um die Entscheidung nur eines einzigen Problems: Hat in Bel­gien gegenüber den durchziehenden deutschen Truppen im August 1914 ein völkerrechtswidriger Franktireur­krieg stattgefunden oder nicht. Die Belgier antworten auf diese Frage mit Nein, beziehungsweise ziehen sie sich — neuerdings in verstärktem Maße— darauf zurück, zu sagen: vielleicht ist in gewissen vereinzelten Fällen etwas derartiges vorgekommen. Von deutscher Seite wird dagegen diese Grundfrage mit Ja beantwortet. Es klafft also ein Widerspruch zwischen den beiderseitigen Standpunkten, wie er schärfer nicht wohl gedacht werden kann.

Wo liegt die Wahrheit?

Derjenige, der mit den Bestimungen des internatio­nalen Kriegsrechts einigermaßen vertraut ist, wird auf die Vermutung kommen können, daß auf die erwähnte Grundfrage deshalb von deutscher wie von belgischer Seite eine so verschiedenartig lautende Antwort gege­ben wird, weil die Frage selbst trotz ihrer anscheinenden Bestimmtheit eben doch vielleicht nicht so ganz klar ist.

Was heißt denn völkerrechtswidriger Franktireurkrieg: Was bestimmt denn das Völkerrecht hinsichtlich der Teil­nahme von Zivilisten an Kampfhandlungen?

In der Tat sind die bestehenden, international fest gelegten Regeln des Völkerrechts hinsichtlich einer et­waigen Beteiligung der Zivilbevölkerung an Kampf­handlungen keinesfalls von idealer Klarheit und Voll ständigkeit. Das Völkerecht kennt sowohl einen rech mäßigen wie auch rechtswidrigen Franktireurkrieg, und die Unterscheidung zwischen beiden Arten ist dank ge­wisser Mängel im Völkerrecht keineswegs immer leicht. Indessen ist der Grund, warum Deutsche und Belgier auf das erwähnte Hauptproblem eine kontradiktorisch ver­schieden lautende Antwort erteilen, doch nicht in diesen Textunsicherheiten zu suchen— wenigstens nicht im wesentlichen—, sondern es handelt sich in erster Linie um die Tatfrage, die beiderseits verschieden beurteilt wird.

So ist denn die Frage, wo inmitten des erwähnten Widerspruchs die Wahrheit liegt, vom ersten Tag bis heute nur auf Grund der vorzulegenden Beweise zu beantworten. Und in dieser Hinsicht liegt das, was der Jurist die Beweislast nennt, fast ausschließlich auf deut­scher Seite. Das heißt, wir müssen mit stichhaltigen Gründen den Nachweis erbringen, daß gegebenenfalls völkerrechtswidrig gegen unsere Truppen vorgegangen worden ist.

Haben wir derartige stichhaltige Beweise bislang der Oeffentlichkeit schon vorgelegt?

Die Erfahrungen die wir haben machen müssen, zei­gen, daß wider unser Erwarten das bisher veröffent­lichte deutsche Beweismaterial als nicht unumstößlich sicher erkannt wird. Zwar ist es von manchen auslän­, dischen, neutralen, wie sogar ehemals feindlichen Staats angehörigen, als weitgehend zuverlässig aufgegriffen wor­den, nichtsdestoweniger hat es in der öffentlichen Mei­nung der Welt nicht durchzuschlagen vermocht. Der Feu­ler liegt darin,, daß dieses Beweismaterial allzu juri­stisch gehalten war. Man hat, um die Existenz eines bei­gischen völkerrechtswidrigen Franktireurkrieges zu härten, Tausende von Zeugenaussagen der deutschen Sol­daten und Offiziere, die an den Ereignissen teilgenom­men haben, zu Papier gebracht, hat sogar die Betref­fenden ihre Aussagen eidlich bekräftigen lassen. Und was war der Erfolg?— Daß die Belgier auftreten konnten und sagen: alle diese deutschen Zeugnisse sind nicht einwandfrei, denn abgesehen davon, daß Beoh­achtungen, die man in der Aufregung des Kampfes macht, entsprechend an Ungenauigkeit leiden, so sind vor allem die Zeugen selbst an den Vergehen beteiligt gewesen, die die Belgier den Deutschen zum Vorwurf machen Die Zeugen sind nicht objektiv, sondern selbst belastet. Mit diesem Argument haben die Belgier in der Tat die deutsche Beweisführung zu erschüttern vermocht, und es fragt sich nun, ob angesichts dieses Scheiterns von deut­scher Seite nunmehr andere Beweismittel zur Verfügung gestellt werden können.

Damit ist die vorstehende Darstellung an den Punkt gelangt, an dem die deutsche Forschung augenblicklich sich selbst befindet. Diese Forschung vollzieht sich in der Rich­tung, daß insonderheit einem ganz speziellen Beweis­mittel nachgegangen wird, das schon in den bieherigen Auseinandersetzungen auch von belgischer Seite als un­trüglich anerkannt worden ist, nämilch die Schrotschuß­verletzungen, die deutsche Soldaten erlitten haben. Durch nichts kann die Existenz von Franktireurs klarer be­wiesen werden, als durch den Nachweis der Verwendung irregulärer Waffen. Denn mögen auch nicht alle Frank­tireurs sich der Jagdgewehre bedient haben, sondern da­neben auch andere Waffen in Anwendung gebracht wor­den sein, und mögen auch nicht alle Schüsse, die aus Schrotflinten abgegeben worden sind, einen menschlichen Körper getroffen haben, sicher ist das eine, bezw. das doppelte, daß nämlich einerseits Schrotschußverletzungen bank ihrer besonderen Eigenart als solche, nicht zu ver­kennen sind, und daß andererseits die Anzahl der etwa feststellbaren Schrotschußverletzungen zugleich eine Min­destzahl für die Existenz belgischer Franktireurs dar­stellen würde bezw. daß sich daraus nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung die ungefähre Anzahl der in der Wirklichkeit vorhanden gewesenen belgischen Heckenschützen errechnen läßt.

Was nun eben diese Zahlenangabe betreffend Schrot­schußverletzungen anlangt, so soll mit den vorstehenden Ausführungen den noch in Gang befindlichen Forschungen nicht vorgegriffen werden. Man wird— hoffentlich in Bälde— Genaueres hierüber erfahren. Eines aber kann heute schon gesagt werden: Das Ergebnis wird nicht eine