Nr. 96.
Padervorn, Samstag 11. April 1891.
Blatt. 45. Jahrg.
Volksblatt.
Wöchentlich 7 Nummern mit Ausnahme der Feiertage.
vierteljährlich 1 24 50 3. Anzeigen An, u2. grg.
oder deren Raum.
Freitags zwei Gratisbeilagen:
Senntagsplanderer und Sonntagsfeier.
Auflieferung der Anzeigen bis 6 Uhr Abends.
Lahlung derselben vorher oder gegen Postnachnahme. Ertheilung von Auskunft oder Besorgung eingegangener Briese wird extra berechnet.
Zur Wildschadenersatzfrage.
zur Resolution der Generalversammlung des Landes
Slchaech winshelsperch sei. euich. Ge-isisge eseschcher
heit besteht, hat dennoch der modificirte Conrad'sche Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause nur eine geringe, Majorität gefunden und selbst diese nicht so sehr deshalb, weil man mit dem Entwurf als solchem besonders zufrieden wäre, sondern wesentlich, weil man dem fortwährenden Drängen nach einem Wildschadengesetz Folae geben wollte, einen besseren Entwurf zunächst nicht zu finden vermochte und schließlich auf die Möglichkeit einer Besserung oder— falls eine solche nicht zu erzielen— einer Ablehnung durch das Herrenhaus und die Regierung hoffte.
Die Schwierigkeiten liegen— abgesehen von der Frage, welche Wildarten mit einzubeziehen seien,— zum Theil in dem persönlichen Moment, welches schon bei den Jagdverpachtungen, zumal in den ländlichen Bezirken, vielfach eine so bedeutsame Rolle spielt und zu so vielem Unfrieden und Aerger, zu so mancher Chikane führt. Würde durch ein Wildschadengesetz in der Weise, wie es der jetzt vom Abgeordnetenhause angenommene Conrad'sche Entwurf vorsieht, die Möglichkeit geboten, dem oft auf den verschiedensten Ursachen beruhenden Groll gegen den Jagdpächter einen persönlich zugespitzten Ausdruck zu geben durch Anstrengung der Schadenersatzklage, deren Grundlagen sich zum Theil, wie Fährten 2c., künstlich sehr wohl herstellen lassen, so würde, wie das für einen mit den ländlichen Verhältnissen einigermaßen Vertrauten zweifellos ist, dem Unfrieden, Haß und der Intrigue— wenigstens auf dem Lande in einer Reihe von Gemeinden Thür und Thor geöffnet sein.
Sodann erscheint die Feststellung des gegenwärtig angenommenen Regreßanspruchs des Jagdpächters an den Besitzer des Waldes, in dem das den Schaden verursacht habende Wild seinen Standort hat resp. haben soll, schon um deswillen als eine äußerst schwierige, weil in sehr vielen Fällen ein bestimmter Standort gar nicht vorhanden ist, indem Sauen sehr oft, Roth=, Dam= und Rehwild zu verschiedenen Jahreszeiten ihren Standort oft auf weite Entfernungen wechseln, und so zur seit des Regreßanspruchs das Wild vielfach ganz wo anders ehen wird, als zur Zeit des verursachten Schadens. Auch diese Schwierigkeit wird in einem Maße, wie es zu den erzielten Resultaten des wirklichen Schadenersatzes in keinem Verhältniß steht, zu einer Quelle von Processen, Streitverkündigungen, Eiden, nicht nachweisbaren Ansprüchen und so zu weiterer Gehässigkeit und Unzufriedenheit führen. Insbesondere wird auch nicht nur bei den zum Schadenersatz oder zur Regreßpflicht Verurtheilten, sondern auch bei den mit ihren Ansprüchen Abgewiesenen sich ein hoher Grad von Erbitterung leicht einstellen, weil bei der Unsicherheit der ganzen Situation jeder unterliegende Theil sich durch den Richterspruch in seinen Rechtsauffassungen meist in viel höherem Maße verletzt fühlen wird, als bei anderen Pro
Kommen dazu noch verschiedene Auffassungen und Beurtheilungen der sachlichen Verhältnisse durch die verschiedenen Richter e nachdem sie Jäger oder Nichtjäger, sachverständig oder nicht achverständig sind, so wird man wohl sagen dürfen, daß durch das gegenwärtig geplante Gesetz, wie es vom Abgeordnetenhause angenommen ist, die Unzufriedenheit, die man in einzelnen Gegenden, in denen thatsächlich ein wesentlicher Wildschaden vorkommt, beseitigen will, in um so größerem Maße und auf erweiterte Kreise in anderer Form übertragen, und insbesondere das Ansehen des Richterstandes nicht gestärkt würde.
Die unausbleibliche Folge des gegenwärtigen Gesetzvorschlages wird schließlich ein allgemeiner Ruin mindestens der hoheren und mittleren Jagd selbst in solchen Gegenden sein, in denen bisher von Wildschaden keine Rede war, da einerseits nur in vereinzelten Fällen sich wohlhabende Leute finden werden, welche als Pächter den Unsicherheiten und dem Aerger von Wilhschadenersatzklagen sich aussetzen, und anderseits die Waldbesitzer, um den Regreßanspruchsklagen zu entgehen,— soweit sie nicht in der Lage sind, ihren ganzen Wald einzugattern,— alles in Betracht kommende Wild abschießen werden. Es bleiben als Jagd
die Jagdpacht leidet naturgemäß enorme Einbußen, die schließlich die Gemeinden resp. Grundbesitzer zu tragen haben.
Abgesehen von manchen anderen hier weniger interessirenden Mißständen und Bedenken sind die vorstehend kurz berührten von vielen— eigentlich von allen— Seiten, selbst von denen, die schließlich für den jetzigen Entwurf votirt haben, mehr oder weniger anerkannt, indeß hat man dieselben bisher trotz langjähriger Ueberlegung nicht zu beseitigen vermocht, weil man stets von dem Gedanken des Schadenersatzes durch den Jagdpächter oder von der Regreßpflicht des benachbarten Waldbesitzers ausging, und ssie dürften, wofern man diese Grundlagen beibehält, in der That nicht zu vermeiden sein, weil eben immer einzelne Personen in Betracht kommen, gegen welche sich der Anspruch richtet, und welche deshalb, auf die Gefahr der Vernichtung der Jagd hin, alles thun müssen, um diese Quelle fortgesetzten streites und Haders durchaus zu beseitigen.
Bei dieser Sachlage scheint uns ein in Nr. 54 der„Kölnischen Volkszeitung", erstes Blatt vom 24. Febr. cr., enthaltender Artikel: v. M.„Wildschadenentschädigung oder Wildschadenversicherung“, welcher eine vollständig neue Basis des Schadenersatzes, nämlich die allgemeine obligatorische Wildschadenversicherung vorschlägt, von größter Bedeutung zu sein. Wir lassen zunächst die desfallsigen praktischen Vorschläge folgen, welche der Verfasser nach einer zutreffenden, von genauer Sachkenntniß zeugenden Einleitung über die Nachtheile des gegenwärtigen Conradschen Entwurfs im Folgenden zusammenfaßt. „Warum wählt man nicht statt des Conradschen Entwurfes
den Weg der allgemeinen obligatorischen Wild
schadenversicherung, welche zunächst auf die ganze preußische Monarchie, später vielleicht auch auf das ganze deutsche Reich auszudehnen wäre?
Ich denke mir die Sache ungefähr folgendermaßen:
Alle Jagdinhaber(Forst=Fiscus, Gemeinden und Private mit eigenem, selbständigem Jagdrevier) müssen pro Hectar ihres Reviers und je nach Art und Menge des Wildstandes eine jährliche Prämie zahlen zu der Versicherungskasse, welch' letztere die Wildschäden zu vergüten hätte. Jagdreviere, in welchen nur Kleinwild vorhanden, könnten von der Versicherung befreit sein(obgleich sich auch darüber
Das Schwierigste würde die Schätzung der Wildmenge sein; jedoch würde eine nur ganz ungefähre Schätzung genügen. Man könnte ja auch Klassen construiren. z. B.:
1. Klasse: a) Reviere mit starkem Hochwildbestand, b) mit mittelmäßigem, c) mit geringerm; 2. Klasse: a) Reviere mit starkem Rehwildbestand, d) und c) wie oben
Jedenfalls würden bei einer allgemeinen Zwangsversicherung die Prämien sehr niedrig gegriffen werden können.
Um Jagdrevieren, in welchen wegen der ganzen Localität oder des sehr geringen Wildstandes Wildschäden überhaupt nicht oder doch nur in ganz geringem Grade vorkommen, gerecht zu werden, könnten nach einigen Beitragsjahren, in welchen kein Wildschaden gemeldet und ersetzt wäre, eine erhebliche und, so lange kein Wildschaden vorkommt, von Jahr zu Jahr steigende Verminderung der Prämie stattfinden, so wie solches mutatis mutandis bei der Norddeutschen Hagelversicherungs=Gesellschaft geschieht.
Sollten in einem Jahre die eingelaufenen Prämien zur Deckung der Wildschäden nicht genügen, so müßte Nachzahlung in Procenten der Vorprämie erhoben werden, wie solches ebenfalls bei der genannten Hagelversicherung der Faul ist.
Natürlich müßten aber auch die Jagd=Inhaber selbst fur Schäden auf ihren eigenen, von ihnen direkt bewirthschafteten Grundstücken Ersatz zu verlangen berechtigt sein.
Auch sehe ich durchaus keinen Grund, daß für Schäden auf forstlich bewirthschafteten Grundstücken keine Vergütung zu gewähren wäre. Schadet doch gerade Rehwild, welches nach meinen langjährigen Beobachtungen an den Feldfrüchten nur geringfügigen Schaden anrichtet, in jungen Culturen manchmal sehr erheblich. Und dieser Schaden kann doch gerade auch den kleinen Mann treffen. Es kommt doch häufig vor, daß kleine Besitzer Grundstücke, welche in der Beschattung eines angrenzenden Waldes liegen und daher landwirthschaftlich keinen Ertrag mehr bringen, aufforsten. Da treten denn die Rehe aus dem angrenzenden
Walde, namentlich bei Schnee, mit Vorliebe auf diese Neu Cultur, und die jungen Pflanzen, welche fortwährend ver bissen oder durch Fegen beschädigt werden, können Jahr lang nicht in die Höhe kommen.
Die Gemeinden können sich die Prämien von ihren Jagdpächtern außer dem Pachtgeld extra vergüten lassen resp das Pachtgeld entsprechend hoch greifen.
Besitzer von kleineren selbständigen Jagdrevieren, die vielleicht selbst gar nicht Jäger sind, können auch meistens falls sie nicht Lust haben, die Prämien zu zahlen, ihre Jagd verpachten oder der Gemeinde gegen Entgelt zur Verpachtung überlassen.
Wenn dadurch mancher Bauer, der sich jetzt durch seine Jagdleidenschaft finanziell ruinirt, veranlaßt würde, die Flint an den Nagel zu hängen, so wäre das wahrlich kein Unglück: Die Einschätzung des Wildbestandes der verschiedenen Jagd reviere müßte selbstredend durch unparteiische Sachverstän dige geschehen, etwa durch Commissionen, welche theilweise aus fiskalischen Forstbeamten und theilweise aus Privat Forstbeamten beständen. Etwa alle zehn Jahre könnte einRevision der Einschätzung vorgenommen werden. Eine solch Commission könnte für einen oder auch für mehrere Kreis
Damit nun nicht einzelne Besitzer die Versicherung miß brauchten und übermäßig schonten, müßte der Regierung die Befugniß eingeräumt werden, sobald die Wildschäden ein bestimmte Höhe(für den Hectar des Reviers) überschritten von Amtswegen Abschuß anzuordnen.
Auch müßte den Jagdbesitzern selbst auf Antrag der Ab schuß von Rothwild auch während der gesetzlichen Schonzei gestattet werden.
Die Feststellung der Größe der einzelnen Jagdreviere ist an der Hand des Katasters auch kein Kunststück Um nun zu einem praktischen Resultat zu kommen, so würde ich es für richtig halten, daß das Herrenhaus den Conrad'schen Entwurf(jedoch mit Ausschluß von Rehwild) annimmt, jedoch nur als ein Provisorium, vielleicht auf zwei oder drei Jahr. 6i2e een E
Die Regierung müßte dann möglichst bald einen Entwurf zur allgemeinen obligatorischen Wildschaden=Versicherung ausarbeiten, welcher nach Ablauf des Conrad'schen Gesetzes in Kraft zu treten hätte als definitives Gesetz.“
So unpraktisch der übrigens ganz nebensächliche Gedanke einer zeitweiligen Annahme des Conrad'schen Gesetzentwurfes erscheint, so interessant ist der Vorschlag einer allgemeinen Versicherungspflicht. Versicherungen hat man bisher überall da mit Erfolg ins Leben gerufen, wo es sich darum handelte, unvorhergesehene, einzelne Personen oder einzelne Kreise von Personen treffende Schäden, sei es durch Unfälle oder elementare Ereignisse, deren man gar nicht oder doch nicht genügend Herr war, und die man deshalb gar nicht oder ohne unverhältnißmäßige Kosten nicht abwenden konnte, in ihrer Wirkung so abzuschwächen, daß sie nicht mehr den Einzelnen in voller Wucht treffen, sondern auf breitere Schultern übertragen werden. Schon hiernach würde eine Wildschadenversicherung in den allgemeinen Rahmen wohl passen, da der einzelne Grundbesitzer, soweit er nicht selbst Jagdinhaber ist,— und selbst dann vielfach noch nicht einmal— dem Wildschaden ohne Aufwendung unverhältnißmäßiger Kosten, etwa für gänzliche Einfriedigung seines Grundstücks, machtlos gegenübersteht. Er mag sein Feld 14 Nächte schützen, was selbst schon wieder viele Kosten erfordert, in der 15. Nacht, wo er nicht schützt, wird der Schaden verursacht, so daß derselbe einem elementaren Natureignisse gleich eintritt.— Es würde auch hier durch eine Versicherung der den Einzelnen betreffende, von diesem meist unabwendbare Schaden auf weite
Kreise abgewälzt.. l—
Erkennt man diesen Gedanken als einen berechtigten an, so wird sich über die Modalitäten der Ausführung ein Einverständniß erzielen lassen, wofern dem Gedanken allseitig näher getreten wird.
(Schluß folgt.)
m Madame's Mündel.
5 Frei nach dem Englischen von Ida H.
Ich erwiderte nichts, und einige Minuten lang gingen wir schweigend nebeneinander her. Wir befanden uns gerade auf der Hauptstraße des Ortes. Roger's Worte in Bezug auf Alice hatten mich etwas befremdet. Man brachte Roger in der letzten Zeit vielfach mit der muntern Tochter des Rectors in Verbindung, und wenn es für letztere auch gerade keine glänzende Partie war, so wußte man dog, daß Alice, wenn sie etwas wollte, es auch durchzusetzen pflegte. Unwillkürlich blickte ich auf Roger, während er so an meiner Seite schritt, auf sein offenes, freies, sonngebräuntes Antlitz, und dachte bei mir selbst, wäre ich ein Mädchen, so könnte ich leicht vergessen, daß sein Beutel nur mittelmäßig gefüllt. Von Herzen wünschte ich ich ihm einen Theil von Fraser Froude's Reichthum. Ich hatte es schon oft als übetriebenes Ehrgefühl angesehen, daß sich Roger mit seinem mittelmäßigen Einkommen in Whittlesford begnügte.„Es wundert mich,“ hub ich nach einer Weile an,„daß der neue Besitzer von Holmdeane—“ da berührte mich plötzlich Roger's Arm.
„Pst!“ sagte er,„wenn man vom Teufel spricht, so kommt er; siehst Du ihn?“
„Wen?“ fragte ich, mich nach allen Seiten umblickend, denn ich sah Niemanden.
„Den Mann, von dem wir sprachen, Fraser Froude.“
„Ah, wo denn?“ rief ich aus, mein Auge nur noch mehr anstrengend.
„Auf der andern Seite, bei Roveres— da, siehst Du ihn?
Ich schaute nach der Richtung hin und erblickte zum ersten Male den neuen Besitzer von Holmdeane, den ehemaligen Gründer. Er stand vor einem Schaufenster und besah sich die ausliegenden Sättel und Hundehalsbänder, gewahrte uns also noch nicht, und ich hatte gute Gelegenheit, ihn mir gründlich anzusehen.
Fraser Froude war ein ziemlich großer Mann mit scharf geschnittenem Gesicht, dunklen Augen und Haaren und einem langen, schwarzen, lockigen Bart. Was gleich auffiel, war seine außerordentliche Magerkeit. Sein Anzug war schwarz, und der lange Ueberrock hing wie ein Hemd über seine dünne(Figur
herab. Die dünne weiße Hand ließ er schlaff herunterhängen.
Sein Antlitz war blaß wie Kreide, was noch mehr hervortrat durch die schwarzen Augen und den dunklen Bart. Im Uebrigen hatte er einen ernsten, ja, melancholischen Ausdruck in seinem Gesichte, und trotz der brennenden Hitze sah er so frostig aus, als ob es December sei.
„Nun, was denkst Du von ihm?“ flüsterte Yocke mir zu. „Hm, eben nicht viel. Ein sonderbar aussehender Kunde.“ „Habe ich's nicht gesagt! Möchte wissen, was er zu betrachten hat.“
Zur Antwort blieb mir keine Zeit, denn eben jetzt wandte sich Fraser Froude um und gewahrte Yocke. Whittlesford's Straßen sind nicht gerade breit, und es bedurfte nur einer Sekunde, so war er auf unserer Seite und reichte Yocke mit der größten Herzlichkeit die Hand. Dann blickte er auf mich.
Mr. Chavasse of ihe Mount?“ bemerkte er.
Ich bejahte es natürlich, und er reichte auch mir die Hand. Ich war nicht wenig überrascht, daß er mich kannte, und konnte nicht umhin, das zu bemerken.„O, das brauchte mir Niemand zu sagen,“ entgegnete er, indem seine Lippen sich zu einem Lächeln kräuselten und die weißen Zähne durch den schwarzen Bart hindurch blinkten.„Ich bin bereits vierzehn Tage in Holmdeane und kannte meine Nachbarn am zweiten Tage. Außerdem—.“ und er lächelte wieder,„ist's wohl kaum möglich, auch nur kurze Zeit in Whittlesford gewesen zu sein, ohne von einer so beliebten Persönlichkeit zu hören, wie Mr. Ned.“
Allerdings wußte ich, daß die Whittlesforder viel auf mich hielten, und doch mochte ich dieses nicht gerade von Fraser Froude hören. Ich drückte meine Verwunderung aus, daß wir uns noch nicht eher gesehen hätten.
„Schon lange habe ich mich auf dies Vergnügen gefreut, entgegnete er in demselben liebenswürdigen Tone,„doch wagte ich nicht, der Madame of Chavasse unaufgefordert meine Aufwartung zu machen. Vielleicht darf ich mir jetzt einmal er lauben, auf dem Mount vorzusprechen.“
Daraufhin konnte ich natürlich nur zustimmend antworten, und ich war mir allzusehr bewußt, daß ich ihm dazu geholfen hatte. Sein fortwährendes Lächeln und seine kühle Miene lang
Locales und Provinzielles.
weilten mich indeß, und ich fühlte, daß der neue Besitzer von Holmdeane mir niemals sympathisch sein werde. So standen wir einige Minuten in der sonnigen Straße, bis Fraser Froude erklärte, er müsse auf den Sattel warten, den Rovere ihm ausbessere, und wolle uns nich: länger aufhalten; damit bot er uns die Hand, drückte die Hoffnung aus, uns bald wiederzusehen, durchschritt die Straße und war bald im Rovere'schen Laden verschwunden. Mit dem Versprechen, im Laufe des Tages zum Mount zu kommen, trennte sich nun auch Yocke von mir, und so wanderte ich allein weiter, mit meinen Gedanken bei dem neuen Besitzer von Holmdeane.
Auf dem Mount angekommen, trat ich in die Halle und wollte eben meinen Hut aufhängen, als Virtue wieder auf mich zukam.„Wenn's gefällig ist, Sir, Madame wünscht Sie zu sprechen, in der Bibliothek, Sir.“
Die Bibliothek lag am äußersten Ende des Corridors; gespannt auf das, was ich hören sollte, durchschritt ich die Halle und trat ein. Meine Mutter saß am Fenster; als ich die Thür geöffnet, stand sie auf und kam mir entgegen. Ihr Gesicht war bleich; in der Hand hielt sie einen offenen Bries.„Ned,“ sagte sie,„es ist merkwürdig. Ich kann mir nicht anders denken, als daß der Brief aus Jamaika Verspätung gehabt hat. Vor einer Stunde erhielt ich dieses Schreiben. Natalie Orme ist bereits in London.“
4. Kapitel.
Der Wagen stand vor der Thüre, nicht der große Familien wagen, mit den schönen, nußbraunen Pferden, in dem Mutter des Sonntags zur Kirche fuhr, sondern ein kleines, niedriges Gefähr, vor welches ein hübsches Paar Doppelponies gespannt war. Ich war im Begriff, zur Station zu fahren, um Natalie Orme abzuholen, und stand auf der Altane neben meiner Mutter, die mir noch einige Worte zu sagen hatte. Madame war selbst Willens gewesen, ihren Schützling an der Station zu bewillkommnen; doch hatten ihre Kopfschmerzen, die sie häufig belästigten, sie auch diesen Morgen wieder heimgesucht; daher mochte sie sich nicht der brennenden Mittagssonne aussetzen. So war mir der Auftrag geworden, Miß Orme abzuholen, ein Auftrag, der mir eben nicht sehr angenehm war, dessen ich mich aber