Nr. 20

Rheini

Mittwoch den 10. März 1830.

Wahrheit Gerechtigkeit Gemeinwohl.

Rhein.=westind. Kompagnie.

Vortrag in der Direktorial=Rathsversammlung der rhein.= westind. Kompagnie, gehalten zu Elberfeld am 25. Februar 1830.

(Schluß.)

Wir erlauben uns nunmehr, Sie, g. H., noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß, da wir fortgefahren haben, den Nominalwerth der Aktien zu verzinsen, ihr Realwerth aber schon in der vorigen Bilanz durch die bis dahin nach­gewiesenen Verluste auf 80 Prozent festgestellt worden ist, wir statt wie geschehen und in der Bilanz verrechnet 106,500 Thlr. an Zinsen für die Rechnungsperiode von 18 Monaten zu zahlen, nach dem Maaßstabe von 4 Prozent auf das vorhanden gewesene Kapital nur 85.200 Thlr. hätten bezahlen sollen, und auch nur so viel bezahlt haben würden, wenn nicht bereits Kouvons in festen Zahlen in Zirku­lation gesetzt worden wären. Diese un­geschmälert einzulösen, schien der Direktion aber jedenfalls für die Aktienbesitzer wünschenswerth, wo nicht nothwendig, und es ist somit auch ge­schehen. Es verdient aber Berücksichtigung, daß ohne diese zu viel bezahlten 21,305 Thlr. für Zinsen eines nicht besessenen Kapitals der

Realbestand der Bilanz sich auf circa 69 Proz. berechnet, oder die für mögliche Verluste ausge­stellte Reserve sich um den Belauf dieser Summe vermehrt haben würde.

Dieselben Gründe, welche die Direktion be­stimmten, die bereits ausgegebenen Koupons nach der Bkanz vom 31. Juli 1828, bei Verfallzeit für den vollen Betrag, auf welchen sie lauten, einzulösen, sind aber auch auf die jetzt noch ausstehenden, im April 1830 und 1831 ver­fallenen, anwendbar, und die Direktion schlägt Ihnen, m. H., deßhalb vor, gemeinschaftlich mit ihr in der am 2. März zu haltenden Gene­ralversammlung darauf anzutragen, daß es einer­seits so geschehen, andererseits diese Zahlung aber auch als genügende Verzinsung des Realkapitals bis zum 31. Dez. 1831 betrachtet werden möge, und zwar deßhalb, weil es sich aus der Berechnung ergibt, daß durch Abführung der beiden pro April 1830 und 1831 noch ausstehenden Koupons in voll, das Realkavital der Kompagnie vom 1. August 1828 an bis zum 31. Dez. 1831 zu 4 Proz. jährlich verzins't worden sein wird, näm­lich: 80 Proz. oder 400 Thlr., als den Realwerth der Aktien am 1. August 1828, sollten an Zin­sen zu 4 Proz. pro anno bis zum 1. Februar

Rb. W. Anz. 53 Bd.