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Münsterisches
Intelligenzblatt.
NTO. 230. Sonntag den 24. September 1848.
Intelligenz=Comtoir im Ober=Post= Amts=Gebäude.
1) Nachdem das Statut für die Stadt Münster im Anzeiger zum Amtsblatt p. 1848 No. 38 zur Publikation gebracht ist, haben wir im Einverständnisse mit der Stadtverordneten=Versammlung unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 13. September curr. beschlossen, zum Ersatz des nach§. 47 der revidirten Städte=Ordnung ausscheidenden Drittheils der Stadtverordneten und Stellvertreter schon in diesem Jahre nach§. 12 des Statuts die Wahlversammlungen sämmtlich am Dienstag den
10. Srober, Vormitags 9 Uhr— nach vorher statgefundenem, Egtesdienste, in der
St. Lamberti= Pfarrkirche, welcher Vormittags 8 Uhr beginnen wird,— in ten Lokalen abzuhalten. Um die Wähler auf den Beginn des Gottesdienstes und nach Bendiaung desselben auf den Anfang der Wahlen aufmerksam zu machen wird 8 Uhr und 1/4 vor 9 Uhr eine viertel Stunde lang mit der ursprünglich zur Berufung der Bürgerschaft zu den Rathswahlen bestimmten Glocke auf dem Lamberti
in welchem sein Bezirk, sp. seine Klasse die Wahlhandlung vornimmt, vorher mit
getheilt werden.
Mänster den 21. Septenber 1388.,„ M g g istrat
v. Olfers.