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Münsterisches

Intelligenzblatt.

NTO. 230. Sonntag den 24. September 1848.

Intelligenz=Comtoir im Ober=Post= Amts=Gebäude.

1) Nachdem das Statut für die Stadt Münster im Anzeiger zum Amtsblatt p. 1848 No. 38 zur Publikation gebracht ist, haben wir im Einverständnisse mit der Stadt­verordneten=Versammlung unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 13. Sep­tember curr. beschlossen, zum Ersatz des nach§. 47 der revidirten Städte=Ordnung ausscheidenden Drittheils der Stadtverordneten und Stellvertreter schon in diesem Jahre nach§. 12 des Statuts die Wahlversammlungen sämmtlich am Dienstag den

10. Srober, Vormitags 9 Uhr nach vorher statgefundenem, Egtesdienste, in der

St. Lamberti= Pfarrkirche, welcher Vormittags 8 Uhr beginnen wird, in ten Lokalen abzuhalten. Um die Wähler auf den Beginn des Gottesdienstes und nach Bendiaung desselben auf den Anfang der Wahlen aufmerksam zu machen wird 8 Uhr und 1/4 vor 9 Uhr eine viertel Stunde lang mit der ursprünglich zur Berufung der Bürgerschaft zu den Rathswahlen bestimmten Glocke auf dem Lamberti­

in welchem sein Bezirk, sp. seine Klasse die Wahlhandlung vornimmt, vorher mit­

getheilt werden.

Mänster den 21. Septenber 1388., M g g istrat

v. Olfers.